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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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166 Dr. H. Reimers.<br />

Einer <strong>der</strong> Nachfolger, vielleicht <strong>der</strong> unmittelbare Nachfolger<br />

Tjaerds war wie<strong>der</strong>um ein Ostfriese, Menso von Dornum. Er<br />

befindet sich, höchstwahrscheinlich auf Präsentation des Grafen von<br />

<strong>Oldenburg</strong> in sein Amt gelangt, im Jahre 1511 wie es scheint<br />

bereits einige Zeit in anerkanntem Besitz <strong>der</strong> Auricher Pfarrkirche.<br />

Spätestens im August dieses Jahres resignierte er, ohne dem Grafen<br />

Johann von <strong>Oldenburg</strong> als seinem <strong>der</strong>zeitigen Patron davon Mitteilung<br />

zu machen, sein Amt und erhielt alsbald in dem an Ort und<br />

Stelle anwesenden Kleriker Johannes Twelchorn einen Nachfolger.<br />

Sobald <strong>der</strong> Graf von <strong>der</strong> Erledigung seiner Patronatspfarre Kunde<br />

erhielt, suchte er den Magister <strong>der</strong> freien Künste und Bacalaureus<br />

des kanonischen Rechtes Hermann von Arstem auf die Auricher<br />

Pfarre zu bringen und ließ sich von diesem am L.September 1511<br />

einen Lehnsrevers ausstellen. Arstem scheint es nicht gelungen zu<br />

sein, die in <strong>Oldenburg</strong> erworbenen Rechte zur Geltung zu bringen.<br />

Der LehnsreverS an den Grafen von <strong>Oldenburg</strong> ist seine einzige<br />

Handlung als Inhaber <strong>der</strong> Auricher Pfarrkirche von <strong>der</strong> uns etwas<br />

überliefert ist.<br />

Twelchorn blieb in <strong>der</strong> Tat von Mensos Verzicht an etwa<br />

ein Jahr o<strong>der</strong> länger in tatsächlich ungehin<strong>der</strong>tem Besitz <strong>der</strong> umstrittenen<br />

Kirche. Daß dies nicht ohne Zustimmung des betreffenden<br />

Landesherrn, in diesem Falle des Grafen Edzard von Ostfriesland<br />

geschehen konnte, liegt auf <strong>der</strong> Hand. Betrachtet man<br />

die Vorgänge jener Zeit in größerem Zusammenhange, so ist<br />

es sogar wahrscheinlich, daß es sich hier um einen Versuch <strong>der</strong><br />

einheimischen Grafengewalt handelt, sich des Patronatsrechtes an<br />

einem <strong>der</strong> wichtigsten Orte des Landes zu bemächtigen. Twelchorns<br />

Rechtstitel, auf den hin er die Kirche, <strong>der</strong>en tatsächlicher Inhaber<br />

er seit 1511 ist, erworben hat. wird nirgends erwähnt. Wahrscheinlich<br />

wird Menso von Dornum zunächst zu seinen Gunsten<br />

verzichtet haben. Die Einzelheiten dieses Vorganges, insbeson<strong>der</strong>e<br />

ob <strong>der</strong> Verzicht etwa bereits durch den Grafen von Ostfriesland<br />

veranlaßt und in welcher Form dieser zu <strong>der</strong> Nachfolge Twelchorns<br />

feine Zustimmung fund getan hat, entzieht sich unserer Kenntnis.<br />

Dagegen spricht es für die guten Beziehungen Twelchorns zur<br />

einheimischen landesherrlichen Gewalt, daß er später eine im Laufe

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