19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Zur Geschichte des Kirchenpatronats in Friesland. 165<br />
an<strong>der</strong>s gemeint sein, als <strong>der</strong> Graf von <strong>Oldenburg</strong>. Wir werden<br />
demnach die Grenze für die urkundliche Beglaubigung des Patronatsrechts<br />
in Aurich unbedenklich bis in das Jahr 1402 hinausrücken<br />
können.<br />
Von den Nachfolgern Johanns von Raden sind uns aus<br />
dem ganzen 15. Jahrhun<strong>der</strong>t nur drei Namen überliefert. In den<br />
Jahren 1422 bis 1438 begegnet uns in den Urkunden ein Pfarrer<br />
Hinrich von Altrich 1 ), wahrscheinlich jener Heuricus Harnschmeker<br />
zu Aurickheve, dem Papst Eugen IV. am 29. Juni 1441 plenaria<br />
erteilt hat. 2 ) We<strong>der</strong> bei ihm noch bei dein zu seiner Zeit erscheinenden<br />
Kaplan Egbert ist über die Herkunft etwas Sicheres<br />
auszumachen, doch scheint sein sonst in Ostfriesland nicht nachweisbarer<br />
Beiname weniger aus einen Einheimischen als aus einen<br />
Auswärtige» hinzudeuten, <strong>der</strong> dann wohl durch den Grafen von<br />
<strong>Oldenburg</strong> diese Stelle bekommen haben mag. Sein Nachfolger,<br />
Magister Tjaerd von Reepsholt, ist ein Kankena, eine Neffe des<br />
Häuptlings Cirk von Friedeburg. Er bekleidete das Amt spätestens<br />
feit 1452 und lebte jedenfalls noch 1481. 2 ) Wie er und die zu<br />
seiner Zeit erwähnten Kaplüne Hermann Gosevoert und Bernd in<br />
ihr Amt gekommen sind, ist nicht mehr nachzuweisen, doch wi<strong>der</strong>spricht<br />
nichts <strong>der</strong> Annahme, daß das Patronatsrecht <strong>der</strong> oldenburgischen<br />
Grafen zu ihrer Zeit in unbehiudeter Übung gewesen ist.<br />
Nach <strong>der</strong> Bemerkung des Lagerbuches: „bat hebbet twe leen Wesen<br />
und twe kerkhereu" werden wir anzunehmen haben, daß sich jedenfalls<br />
seit <strong>der</strong> Zeit um 1428 nur noch ein eigentlicher Pfarrer<br />
(Rektor) an <strong>der</strong> Kirche zu Aurich findet, an diesem Zustande scheint<br />
bis zur Reformationszeit nichts mehr geän<strong>der</strong>t zu sein.<br />
Der fürsorgliche Vater hat die perpetua vicaria mit Grundbesitz gut ausgestattet.<br />
Aber auch dem znr Wohnnng <strong>der</strong> künftigen Fmnilienpfriindner bestimmten Hanse<br />
soll es nicht ganz an <strong>der</strong> nötigen Einrichtung fehlen. Vier Milchkiihe, zwei Pflugochsen<br />
und ein Pferd im Werte von 15 Gulden sollen den „eisernen" Viehbestand<br />
im künftigen Vikarshaushalte ausmachen. Vier vollständige Betten mit allem<br />
Zubehör an Pfühlen, Leinenzeug, Decken und Kissen, drei Wärmegefäße. vier<br />
eiserne Töpfe und vier Zinnkrüge bilden die unveräußerliche Ausstattung<br />
des .Hauses.<br />
') O. U.-B. I S- 715, 468, 493.<br />
S<br />
) Urkunden im vatikanischen Archiv zu Rom.