19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
164 Dr. H. Neilners.<br />
Pfarrer Johann von Raden sein Amt <strong>der</strong> Präsentation des Grafen<br />
von <strong>Oldenburg</strong> verdankt. Die Tatsache, daß er noch als Pfarrer<br />
zu Altrich Grundbesitz in dem von seinem Kirchsprengel so entfernt<br />
liegenden Zwischenahn erwirbt sowie eine von ihm im Jahre 1418<br />
bei <strong>der</strong> St. Lambertuskirche zu <strong>Oldenburg</strong> errichtete Memorienstistung!)<br />
legeu zum mindesten die Vermutung nahe, daß er aus<br />
dem <strong>Oldenburg</strong>ischen stammte o<strong>der</strong> doch zu diesem Gebiete in naher<br />
Beziehung gestanden hat. Bei <strong>der</strong> von ihm im Jahre 1408 vollzogenen<br />
Stiftung einer Vikarie 2 ) an seiner Pfarrkirche erwähnt er<br />
gelegentlich den verus praesentator dieser Kirche. Damit aber<br />
kann nach dem spateren Zusammenhange, welcher den Grafen auch<br />
im Besitz des Patronatsrechtes über diese Pikarie 3 ) zeigt, niemand<br />
>) Urkunden darüber in Grofch. HauS- u. Zentralarchiv zu <strong>Oldenburg</strong>.<br />
*) Friedlän<strong>der</strong> O.U.B. I, 214.<br />
s<br />
) Die erwähnte Vikarienstistiiiig gewährt uns in manchem einen interessanlen<br />
Einblick in das Leben eines damaligen ostsriesischen Geistlichen Johann<br />
von Raden, <strong>der</strong> nach allem, was wir von ihm wissen, ein recht begüterter<br />
Mann gewesen sein muß, macht seine fromme Stiftung, zu Ehren <strong>der</strong> heiligen<br />
Jungfrau und des heiligen Laurentius, neben ihrem gottseligen und auf das<br />
ewige Heil des Stifters abzielenden Zwecke, in <strong>der</strong> ausgesprochenen Absicht, damit<br />
dreien seiner Söhne eine ausreichende Versorgung zu verschaffen. Er selbst<br />
behält sich das Patronatsrecht für Lebenszeit vor und präsentiert als ersten Vikar<br />
einen seiner Söhne, nach dessen Tode stiftungsgemäß die beiden (indem nacheinan<strong>der</strong><br />
in den Besitz <strong>der</strong> Vikarie gelangen sollen. Das Verhältnis des Auricher<br />
Pfarrers zu seinen Söhnen wirst zugleich auf die zu katholischen Zeiten in Friesland<br />
bestehenden Priestereheii einiges Licht. Im ganzen werden wir das Wesen<br />
dieser vielbesprochenen Sache dahin zu bestimmen haben, das; es sich hier um<br />
eine, unter weitgehen<strong>der</strong> Duldung, aber niemals prinzipieller Anerkennung, <strong>der</strong><br />
kirchlichen Autoritäten, vom Volke und <strong>der</strong> bürgerlichen Obrigkeit als mehr o<strong>der</strong><br />
weniger rechtmäßig anerkannte Einrichtung handelt. Wie unbefangen man nach<br />
beiden Seiten hin <strong>der</strong> Einrichtung gegenüber stand, beweist nns auch alles, was<br />
wir von Johann von Raden und seinen Söhnen wissen. In einer von dem<br />
Grafen Moritz von <strong>Oldenburg</strong> ausgestellten Urkunde über einen Landkanf erscheinen<br />
vier Söhne des Auricher Kirchheim, die schlechtweg als seine Kin<strong>der</strong><br />
bezeichnet werden, als Mitkäufer des von ihrem Vater erworbenen Grundbesitzes<br />
(O U.B. I, 189) und in <strong>der</strong> Stiftungsaugelegenheit gibt die Bestätigungsurkunde<br />
feines DiözesanbiscHofs, des ErzbiscHofs Johann von Bremen, vom 3. Juli 1408<br />
den Beziehungen Johanns von Raden zu seinen drei in geistlichen, Stande<br />
lebenden, als filii carnales bezeichneten, Söhnen eine mittelbare Anerkennung<br />
dadurch, das, er ihre Nachfolge in <strong>der</strong> Stiftung ihres Vaters amtlich festlegt.