19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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162 Dr. £>. ReimerS.<br />
nur ein einziger Beleg heranziehen. Dieser wäre zu finden in<br />
einer am 15. Dezember 1520 von den Regenten des JeverlandeS<br />
dem Domdechanten eingereichten Beschwerdeschrift. Die Regenten<br />
erklären hier, die Geistlichkeit aus dem Jurisdiktionsbezirke des<br />
Domdechanten zusammenberufen zu haben, nm sie 511 einer Erklärung<br />
in Betreff einiget Übergriffe des Dechanten zu veranlassen.<br />
Als die Priester vor einer offenen Aussprache zurückweichen, wirb<br />
ihnen vorgehalten, ob sie nicht wüßten, von wem sie ihre Lehen<br />
empfangen hätten, worburch sie sich znr Aussage bewegen lassen.<br />
Ob es sich hier aber nicht in <strong>der</strong> Tat doch nur um Kirchenlehen<br />
handelt, die bereits seit längerem unter den Einfluß <strong>der</strong> Hänptlingc<br />
gelangt waren, muß dahingestellt bleiben. Bedenkt man, daß<br />
andrerseits gerade aus dem angezogenen Schreiben für das<br />
2. Jahrzehnt des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts ein strafferes Anziehen <strong>der</strong><br />
Gewalt des Domdechanten in Investitur- wie in Gebühreuangelegenheiten,<br />
wie auch ben in geistliche Stellen einrückenden Priesterkin<strong>der</strong>n<br />
gegenüber hervorgeht, so wird man kaum <strong>der</strong> Annahme zuneigen,<br />
daß die Bremer Prälaten ein den kräftigen Häuptlingen aus dem<br />
Hause Papinga gegenüber noch stets bis zu einem gewissen Grade<br />
behauptetes Recht unter <strong>der</strong> Regentschaft für die unmündigen<br />
Kin<strong>der</strong> Ede Wimmekens ausgegeben haben sollten. Die' größte<br />
Wahrscheinlichkeit behält jedenfalls die Annahme für sich, daß das<br />
Streben <strong>der</strong> Jeverscheu Dynastie nach Erwerbung des Patronatsrechts<br />
in ihrem ganzen Gebiete erst nach <strong>der</strong> Reformation einen<br />
allseitigen Erfolg erzielt hat.<br />
Eine einzigartige Erscheinung innerhalb dieser ihrem Ursprung<br />
wie ihrer Richtung nach deutlichen Entwicklungsreihe ist die bereits<br />
erwähnte Tatsache, baß <strong>der</strong> Graf von Dlbenburg, jebenfalls im<br />
Laufe bes 15. und zu Beginn bes 16. Jahrhunberts, auf ostfriesischem<br />
Boben an ben Kirchen zu Aurich und Esens Patronats rechte besaß.<br />
Die älteste sichere Quelle für das Borhanbenseiu bieser Rechte<br />
bilbet eine Nachricht aus bem im Jahre 1428 angelegten Lagerbuche<br />
bes Drosteu Jacob von <strong>der</strong> Specken. Dort heißt es: „Dit<br />
sint be gheystliken leenware de van den Heren to Dlbenborch to<br />
lene ghan int erste de kerke to Awerke und bat hebbet twe leen<br />
Wesen und twe kerkhereu. Item en vicarie in <strong>der</strong> sulueu kerken