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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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162 Dr. £>. ReimerS.<br />

nur ein einziger Beleg heranziehen. Dieser wäre zu finden in<br />

einer am 15. Dezember 1520 von den Regenten des JeverlandeS<br />

dem Domdechanten eingereichten Beschwerdeschrift. Die Regenten<br />

erklären hier, die Geistlichkeit aus dem Jurisdiktionsbezirke des<br />

Domdechanten zusammenberufen zu haben, nm sie 511 einer Erklärung<br />

in Betreff einiget Übergriffe des Dechanten zu veranlassen.<br />

Als die Priester vor einer offenen Aussprache zurückweichen, wirb<br />

ihnen vorgehalten, ob sie nicht wüßten, von wem sie ihre Lehen<br />

empfangen hätten, worburch sie sich znr Aussage bewegen lassen.<br />

Ob es sich hier aber nicht in <strong>der</strong> Tat doch nur um Kirchenlehen<br />

handelt, die bereits seit längerem unter den Einfluß <strong>der</strong> Hänptlingc<br />

gelangt waren, muß dahingestellt bleiben. Bedenkt man, daß<br />

andrerseits gerade aus dem angezogenen Schreiben für das<br />

2. Jahrzehnt des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts ein strafferes Anziehen <strong>der</strong><br />

Gewalt des Domdechanten in Investitur- wie in Gebühreuangelegenheiten,<br />

wie auch ben in geistliche Stellen einrückenden Priesterkin<strong>der</strong>n<br />

gegenüber hervorgeht, so wird man kaum <strong>der</strong> Annahme zuneigen,<br />

daß die Bremer Prälaten ein den kräftigen Häuptlingen aus dem<br />

Hause Papinga gegenüber noch stets bis zu einem gewissen Grade<br />

behauptetes Recht unter <strong>der</strong> Regentschaft für die unmündigen<br />

Kin<strong>der</strong> Ede Wimmekens ausgegeben haben sollten. Die' größte<br />

Wahrscheinlichkeit behält jedenfalls die Annahme für sich, daß das<br />

Streben <strong>der</strong> Jeverscheu Dynastie nach Erwerbung des Patronatsrechts<br />

in ihrem ganzen Gebiete erst nach <strong>der</strong> Reformation einen<br />

allseitigen Erfolg erzielt hat.<br />

Eine einzigartige Erscheinung innerhalb dieser ihrem Ursprung<br />

wie ihrer Richtung nach deutlichen Entwicklungsreihe ist die bereits<br />

erwähnte Tatsache, baß <strong>der</strong> Graf von Dlbenburg, jebenfalls im<br />

Laufe bes 15. und zu Beginn bes 16. Jahrhunberts, auf ostfriesischem<br />

Boben an ben Kirchen zu Aurich und Esens Patronats rechte besaß.<br />

Die älteste sichere Quelle für das Borhanbenseiu bieser Rechte<br />

bilbet eine Nachricht aus bem im Jahre 1428 angelegten Lagerbuche<br />

bes Drosteu Jacob von <strong>der</strong> Specken. Dort heißt es: „Dit<br />

sint be gheystliken leenware de van den Heren to Dlbenborch to<br />

lene ghan int erste de kerke to Awerke und bat hebbet twe leen<br />

Wesen und twe kerkhereu. Item en vicarie in <strong>der</strong> sulueu kerken

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