17.11.2013 Aufrufe

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zur Geschichte des Kirchenpatronats in I-riesland. 161<br />

darüber im Vertragsinstrumente mit <strong>der</strong> allgemeinen Redensart hinwegzugehen,<br />

daß es mit den Beuefizien in beiden Landen Öftringen<br />

und Wangerland bei <strong>der</strong> bisherigen Sitte und Gewohnheit <strong>der</strong>bleiben<br />

sollte. Daß dabei je<strong>der</strong> den von ihm gewünschten und für<br />

rechtmäßig erkannten Zustand als den herkömmlichen ansprechen<br />

würde, lag auf <strong>der</strong> Hand. Auch die Bestimmung des vielleicht<br />

etwa in dieser Zeit entstandenen Sendrechtes für Östrin gen und<br />

Wangerland: 1 ) „Item so mag unser Herr <strong>der</strong> dechant uns keine<br />

Priester in unser kirchen setzen gegen unser Herrn und des kaspels<br />

willen", bedeutet doch zuletzt nur eine Beschränkung des bremer aber<br />

nichts weniger als eine unbedingte Anerkennung des landesherrlichen<br />

Patronats.<br />

Zu einer einheitlichen Durchsetzung des angestrebten landesherrlichen<br />

Patronats scheint es im Jeverlaude vor <strong>der</strong> Reformation<br />

nicht mehr gekommen zu sein. Die wenigen Fälle von Besetzungen<br />

geistlicher Stelleu die uns aus den ersten Jahrzehuten des 16. Jahr-<br />

Hun<strong>der</strong>ts überliefert sind, weisen das alte Bild auf, welches je nach<br />

örtlichem Herkommen bald den Häuptling, bald ben Dechanten im<br />

Besitze des Präsentationsrechtes zeigt. Am 19. September 1503<br />

verleiht <strong>der</strong> Domdechant die erledigte Pfarre zu Hohenkirchen auf<br />

Grund <strong>der</strong> ihm zustehenden collatio, provisio seu quavis alia<br />

dispositio, ohne dabei irgend welcher Rechte des Häuptlings zu<br />

gedenken. Am 5. März 1506 vollzieht fein Kommissarius einen<br />

gleichen Akt für die erledigte Pfarre zu Oldendorf in Wangerland<br />

unter den gleichen Verhältnissen, während hinwie<strong>der</strong>um für die<br />

Kirche zu Schortens am 3. Januar 1512 vom Junker Christoffer<br />

dem Domdechanten ein Anwärter zur Investitur präsentiert wird. 2 )<br />

Das war die Sitte und Gewohnheit bei <strong>der</strong> es nach dem Wortlaut<br />

des Vertrages von 1513 verbleiben sollte.<br />

Soweit ersichtlich ließe sich für ein endliches Durchdringen<br />

<strong>der</strong> landesherrlichen Ansprüche vor Einführung <strong>der</strong> Reformation<br />

') Sello, Studien zur Gesch. v. Ostringeu und Rüstringen, S. 75.<br />

Borchling: Die nie<strong>der</strong>deutschen Rechtsquellen Ostsrieslands, S. 245.<br />

2<br />

) Diese und die vorhergehenden Nachrichten über Psarrbeschuugen im<br />

Jeverlande ergeben sich aus Urkunde» im Großh. Hans- und Zentral-Archiv<br />

zu <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Jahrbuch für Oldcnb. Geich. XIX. \\

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!