19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dr. H. Reiiners, Zur Geschichte des Kirchenpatronats in Friesland. 153<br />
Eine Son<strong>der</strong>stellung nahmen hierin die Kirchen von Altrich<br />
und Esens insofern ein. als dort ein auswärtiger Landesherr, <strong>der</strong><br />
Graf Do« <strong>Oldenburg</strong> das Patronatsrecht besaß. In Ostfriesland<br />
herrschten im wesentlichen dieselben Verhältnisse, wie sie sich im<br />
allgemeinen für die gesamten friesischen Lande nachweisen lassen.<br />
Im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t finden sich hier alle auch sonst vorkommenden<br />
Abweichungen von dem alten friesischen Gemeindepatronatsrechte<br />
vertreten. Seit 1408 ist das Johanniterkloster Mnde im Besitz<br />
des Patronatsrechts über die Kirche zu Petkum, seit 1284 dasjenige<br />
zu Jemgum im Besitz des gleichen Rechtes über die Kirche zu<br />
Holtgast, welches vordem <strong>der</strong> Bischof von Münster und noch früher<br />
<strong>der</strong> Abt von Werden besessen hatte. Der Propst von Reepsholt,<br />
bereits im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t immer ein Prälat <strong>der</strong> Bremer Kirche,<br />
war seit 1268 im unbestrittenen Besitz <strong>der</strong> Kirche zu Gödens, die<br />
ihm vordem <strong>der</strong> Bremer Domdechant streitig gemacht hatte; sein<br />
Rechtsnachfolger nach dem Eingehen <strong>der</strong> Reepsholter Propstei<br />
im Jahre 1437 war <strong>der</strong> Propst zu St. Willehadi in Bremen.<br />
Der Domscholaster in Bremen übte Patronatsrechte im Harlinges<br />
lande aus. Als Häuptlinge von Greetsiel besaßen die Cirksena<br />
das Patronatsrecht über die Kirchen in Appingen und Greetsiel,<br />
außerdem später dasjenige über mindestens eine Pfarrstelle in<br />
Norden *). Als Landesherrn von Ostfriesland müssen sie außerdem<br />
noch in größerem, uns zurzeit nicht genau erkennbarem Umfange<br />
Patronatsrechte ausgeübt haben. Schon aus <strong>der</strong> Tatsache, daß<br />
Enno I. sich 1485 vom Papste die ihm zustehenden Patronatsrechte<br />
in seinem Gebiete (in suis doniiniis) bestätigen ließ 2 ), könnte<br />
') Das Sta<strong>der</strong> Kopiar von 1420 kennt 8 Benefizien in Norden, von<br />
denen 4 zur Kollatur des Bremer Domscholasters gehören, während bei den an<strong>der</strong>n<br />
das Präsentationsrecht den Pfarreingesesseneii, die Investitur dagegen gleichfalls<br />
dem Scholaster zusteht. (Hodenberg, Diöz. Bremen I S. 224.) Es wird sich<br />
dabei dem Zusammenhange nach um die für die Zeit von 1452—89 urkundlich<br />
belegten 8 Pfarrstellen an St. Ludger handeln. Wahrscheinlich haben die Cirksena<br />
bis 1471, wo sich das Vorhandensein ihres Rechtes zum ersten Male nachweisen<br />
läßt, eine o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> bisher den Pfarreingesessenen zur Präsentation zustehenden<br />
Stellen unter ihr Patronat gebracht.<br />
a<br />
) Urkunde im vatikanischen Archiv zu Rom.