19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Ein Beitrag zur älteren Verfassung bei Stadl Vechta. 119<br />
einer verheirateten Tochter fielen, an die Mntter o<strong>der</strong> an die<br />
älteste <strong>der</strong> sämtlich verheirateten Schwestern. In einem an<strong>der</strong>en<br />
Falle übersendet Bürgermeister und Rat von Vechta von ihm in<br />
confreto bereits getroffene zivilrechtliche Entscheidungen mit dem<br />
ausdrücklichen Hinweis, „dat wi nnse rechte na nwer stadtrechte<br />
plichtig sind .to wisen und Osenbrngghesches rechtes<br />
gebrüken" zur Nachprüfung an Bürgermeister und Rat zu Osnabrück<br />
und ersucht gleichzeitig, eine etwa aus Grund des Osnabrücker<br />
Stadtrechts notwendige Abän<strong>der</strong>ung des Urteils gleich dort vorzunehmen.<br />
J )<br />
Das Ratsgericht übte auch die Polizeistrafgewalt über die<br />
Bürger aus und ahndete Polizeivergehen — manchmal aber mich<br />
in Überschreitung seiner Machtbefugnisse an<strong>der</strong>e kleinere Delikte —<br />
<strong>der</strong> Bürger mit Geldstrafen bis zu einer Mark, mit <strong>der</strong> Auflage<br />
zitr Lieferung von Feuereimern für die Stadl, aber anch mit <strong>der</strong><br />
Strafe des Bolzen. 2 )<br />
Kriminalgerichtsbarkeit hat <strong>der</strong> Rat nicht besessen, aber wohl<br />
stand ihm, wie oben bereits bemerkt, das Recht <strong>der</strong> Verhaftung<br />
und des ersten Verhörs zu.<br />
Gerichtslokal war das Rathaus. Das Urteil fand <strong>der</strong> gefamte<br />
regierende Rot. Den Vorsitz führte <strong>der</strong> Bürgermeister. Das<br />
Protokoll wurde durch den Stadtschreiber besorgt.<br />
Im Laufe des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts büßte <strong>der</strong> Rat seine Gerichtsbarkeit<br />
allmählich ganz cht.<br />
Anlage».<br />
Nr. 1. 1269.<br />
Drost und Bnrgmannen zu Vechta bekunden, daß <strong>der</strong> Ritter<br />
Herbord von Spredow vor ihnen, dem Richtet <strong>der</strong> Freien und dem<br />
Richter <strong>der</strong> Bürger in Vechta das Erbe Gottschalks in Bakum<br />
dem Kloster Bersenbrück übertragen habe.<br />
Original: Staatsarchiv Osnabrück. — Druck: Osnabrücker Urkunbenbuch<br />
III, Nr. 391 u. 91.<br />
Siegel vom Pergainentftreifen abgefallen.<br />
') Anlagen Nr. 6, 7, 8.<br />
*) Anlage Nr. 14: Willoh'sche Aktenaus,;iige.