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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Ein Beitrag zur älteren Verfassung bei Stadl Vechta. 119<br />

einer verheirateten Tochter fielen, an die Mntter o<strong>der</strong> an die<br />

älteste <strong>der</strong> sämtlich verheirateten Schwestern. In einem an<strong>der</strong>en<br />

Falle übersendet Bürgermeister und Rat von Vechta von ihm in<br />

confreto bereits getroffene zivilrechtliche Entscheidungen mit dem<br />

ausdrücklichen Hinweis, „dat wi nnse rechte na nwer stadtrechte<br />

plichtig sind .to wisen und Osenbrngghesches rechtes<br />

gebrüken" zur Nachprüfung an Bürgermeister und Rat zu Osnabrück<br />

und ersucht gleichzeitig, eine etwa aus Grund des Osnabrücker<br />

Stadtrechts notwendige Abän<strong>der</strong>ung des Urteils gleich dort vorzunehmen.<br />

J )<br />

Das Ratsgericht übte auch die Polizeistrafgewalt über die<br />

Bürger aus und ahndete Polizeivergehen — manchmal aber mich<br />

in Überschreitung seiner Machtbefugnisse an<strong>der</strong>e kleinere Delikte —<br />

<strong>der</strong> Bürger mit Geldstrafen bis zu einer Mark, mit <strong>der</strong> Auflage<br />

zitr Lieferung von Feuereimern für die Stadl, aber anch mit <strong>der</strong><br />

Strafe des Bolzen. 2 )<br />

Kriminalgerichtsbarkeit hat <strong>der</strong> Rat nicht besessen, aber wohl<br />

stand ihm, wie oben bereits bemerkt, das Recht <strong>der</strong> Verhaftung<br />

und des ersten Verhörs zu.<br />

Gerichtslokal war das Rathaus. Das Urteil fand <strong>der</strong> gefamte<br />

regierende Rot. Den Vorsitz führte <strong>der</strong> Bürgermeister. Das<br />

Protokoll wurde durch den Stadtschreiber besorgt.<br />

Im Laufe des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts büßte <strong>der</strong> Rat seine Gerichtsbarkeit<br />

allmählich ganz cht.<br />

Anlage».<br />

Nr. 1. 1269.<br />

Drost und Bnrgmannen zu Vechta bekunden, daß <strong>der</strong> Ritter<br />

Herbord von Spredow vor ihnen, dem Richtet <strong>der</strong> Freien und dem<br />

Richter <strong>der</strong> Bürger in Vechta das Erbe Gottschalks in Bakum<br />

dem Kloster Bersenbrück übertragen habe.<br />

Original: Staatsarchiv Osnabrück. — Druck: Osnabrücker Urkunbenbuch<br />

III, Nr. 391 u. 91.<br />

Siegel vom Pergainentftreifen abgefallen.<br />

') Anlagen Nr. 6, 7, 8.<br />

*) Anlage Nr. 14: Willoh'sche Aktenaus,;iige.

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