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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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116 Dr. Engelke,<br />

Das Vechtaer Gogericht mar als das ordentliche Landgericht<br />

sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen sachlich unbeschränkt<br />

zuständig. Die Kriminal- und Brüchtensachen waren aber auch<br />

hier wohl schon im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t dein Gogericht genommen und<br />

zusammen mit den Kriminal- und Brüchtensachen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gerichte<br />

beson<strong>der</strong>en Amts-Kriminal- und Brüchtengerichten zur Aburteilung<br />

überwiesen. Nur die Verhandlung und Entscheidung über<br />

begangene Totschläge war alö eine Art Parteiensache dem Gogericht<br />

verblieben.<br />

Die Verwaltung dieses Vechtaer Gogerichts war alsbald nach<br />

seinem Erwerb dem landesherrlichen Richter <strong>der</strong> Burgmannen dauernd<br />

mit übertragen, sodas; immer ein Richter beide Gerichte verwaltete.<br />

Diese dauernde Verbindung <strong>der</strong> beiden Richterämter in einer Person<br />

führte zunächst dazu, daß beide Gerichte an ein und <strong>der</strong>selben Gerichtsstätte.<br />

dem alten Diugplatz <strong>der</strong> Burgmanneit unter dem Hagedorn,<br />

an ein und demselben Tage nacheinan<strong>der</strong> abgehalten wurden.<br />

Nach Beendigung ihres Gerichts blieben immer einzelne Burgmanneit<br />

att <strong>der</strong> Gerichtsstätte zurück, um in dem sich anschließenden<br />

Gogericht ihre eigenen Leute, die. auch wenn sie in <strong>der</strong> Stadt Vechta<br />

wohnten, am Gogericht ihren ordentlichen Gerichtsstand hatten, zu<br />

verteidigen und vor ungerechtem Urteil zu beschützen. Da konntees<br />

nicht ausbleiben, das; die Burgmanneit auf deut Gogericht auch<br />

in sonstigen schwierigen Sachen von dem Richter, <strong>der</strong> ja auch ihr<br />

Richter war, um ihr Urteil angesprochen wurden. Auf diese Weise<br />

kam es allmählich zu einer Vermischung und schließlich zu einer<br />

völligen Verschmelzung <strong>der</strong> beiden an sich völlig von einan<strong>der</strong> verschiebenen<br />

Gerichte. Die Burgmanneit bildeten nunmehr, und zwar<br />

wegen ihres Ansehens, das sie kraft ihrer Stellung überall genossen.<br />

an erster Stelle neben den Latidleuten den das Urteil<br />

findenden Umstand des jetzt einheitlichen Gerichts unter dem Hagedorn.<br />

So heißt es in dein oben ermähnten von Bürgermeister.<br />

Rat und Richter <strong>der</strong> Stadt Vechta unter dein ?>. August 1564 au<br />

die Regierung zu Münster erstatteten Bericht: „Ire furstligen<br />

Gnaden hebben alhir tor Vcchtc twe richters, <strong>der</strong> eine <strong>der</strong> stadtrichter<br />

..... <strong>der</strong> an<strong>der</strong> I. ss. Gtt. goe richtcr Upen Desem int<br />

landt recht, bair de borchmauus un<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en und fünft

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