19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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116 Dr. Engelke,<br />
Das Vechtaer Gogericht mar als das ordentliche Landgericht<br />
sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen sachlich unbeschränkt<br />
zuständig. Die Kriminal- und Brüchtensachen waren aber auch<br />
hier wohl schon im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t dein Gogericht genommen und<br />
zusammen mit den Kriminal- und Brüchtensachen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gerichte<br />
beson<strong>der</strong>en Amts-Kriminal- und Brüchtengerichten zur Aburteilung<br />
überwiesen. Nur die Verhandlung und Entscheidung über<br />
begangene Totschläge war alö eine Art Parteiensache dem Gogericht<br />
verblieben.<br />
Die Verwaltung dieses Vechtaer Gogerichts war alsbald nach<br />
seinem Erwerb dem landesherrlichen Richter <strong>der</strong> Burgmannen dauernd<br />
mit übertragen, sodas; immer ein Richter beide Gerichte verwaltete.<br />
Diese dauernde Verbindung <strong>der</strong> beiden Richterämter in einer Person<br />
führte zunächst dazu, daß beide Gerichte an ein und <strong>der</strong>selben Gerichtsstätte.<br />
dem alten Diugplatz <strong>der</strong> Burgmanneit unter dem Hagedorn,<br />
an ein und demselben Tage nacheinan<strong>der</strong> abgehalten wurden.<br />
Nach Beendigung ihres Gerichts blieben immer einzelne Burgmanneit<br />
att <strong>der</strong> Gerichtsstätte zurück, um in dem sich anschließenden<br />
Gogericht ihre eigenen Leute, die. auch wenn sie in <strong>der</strong> Stadt Vechta<br />
wohnten, am Gogericht ihren ordentlichen Gerichtsstand hatten, zu<br />
verteidigen und vor ungerechtem Urteil zu beschützen. Da konntees<br />
nicht ausbleiben, das; die Burgmanneit auf deut Gogericht auch<br />
in sonstigen schwierigen Sachen von dem Richter, <strong>der</strong> ja auch ihr<br />
Richter war, um ihr Urteil angesprochen wurden. Auf diese Weise<br />
kam es allmählich zu einer Vermischung und schließlich zu einer<br />
völligen Verschmelzung <strong>der</strong> beiden an sich völlig von einan<strong>der</strong> verschiebenen<br />
Gerichte. Die Burgmanneit bildeten nunmehr, und zwar<br />
wegen ihres Ansehens, das sie kraft ihrer Stellung überall genossen.<br />
an erster Stelle neben den Latidleuten den das Urteil<br />
findenden Umstand des jetzt einheitlichen Gerichts unter dem Hagedorn.<br />
So heißt es in dein oben ermähnten von Bürgermeister.<br />
Rat und Richter <strong>der</strong> Stadt Vechta unter dein ?>. August 1564 au<br />
die Regierung zu Münster erstatteten Bericht: „Ire furstligen<br />
Gnaden hebben alhir tor Vcchtc twe richters, <strong>der</strong> eine <strong>der</strong> stadtrichter<br />
..... <strong>der</strong> an<strong>der</strong> I. ss. Gtt. goe richtcr Upen Desem int<br />
landt recht, bair de borchmauus un<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en und fünft