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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Ein Beitrag zur alleren Verfassung <strong>der</strong> Stadt Vechta. z 11<br />

Bischof und Kapitel zu Münster verstrichen waren, so liegt die Vermutung<br />

nahe, daß die Herausnahme <strong>der</strong> Stadt Vechta aus dem<br />

Bezirk des dem Grafen von <strong>Oldenburg</strong>-Wildeshausen zustehenden<br />

Gogerichts auf dem Desum erst nach 1252 von Bischof und Kapitel<br />

zu Münster vorgenommen ist als Belohnung für die dem neuen<br />

Landesherrn von <strong>der</strong> Stadt dargebrachte Huldigung.<br />

Ten Vorsitz in diesem Stadtgericht führte <strong>der</strong> vom Landes-<br />

Herrn ernannte Richter, im 14. Jahrhun<strong>der</strong>t „en sworn lichter des<br />

slotes tov Vechte" ober mich „en sworn richtet tor Vechta", im<br />

15. Jahrhimbert und später zumeist „cn sworn richtet tor Vcchtc<br />

uujes Heren van Monster" genannt.') Wir finben unter ihnen<br />

meist bürgerliche Namen und mehrfach Bürger <strong>der</strong> Stabt Vechta.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Vorbildung für bcii Beruf bes Richters war bis<br />

zum Ausgang bes 16. Iahrhunbcrts nicht erfor<strong>der</strong>lich. In einem<br />

Bericht bes Amts Vechta vom Jal)re 1571 wirb besonbers hervorgehoben,<br />

das; <strong>der</strong> Stabtrichter zu Vechta eine gute, verständige und<br />

ehrliche Person, auch Bürger <strong>der</strong> Stabt Vechta sei und zu schreiben<br />

und lesen verstehe. 2 ) Vom Anfang bes 17. Jahrhunberts an gehörte<br />

<strong>der</strong> Stabtrichter zu Vechta zumeist bem Staube <strong>der</strong> Rechtegelehrten<br />

an. Es kam vor, das; das Richteramt von <strong>der</strong> Regierung<br />

zu Münster einem Kiube verliehen würde, so im Jahre 1706<br />

bem Aböls Roringk als Nachfolger seines kurz vorher verstorbenen<br />

Vaters Christoph Rütings. In einem solchen Fall würde das Richteranit<br />

im Namen und für Rechnung bes richterlichen Knaben burch<br />

einen von <strong>der</strong> Familie bes Richters auf eigene Kosten zu stellenben<br />

und von <strong>der</strong> Regierung zu Münster zu bestätigenben Substituten ausgeübt.<br />

3) Als Gehalt bezog <strong>der</strong> Vechtaer Stadtrichter im Anfang<br />

bes 17. Jahrhunberts aus <strong>der</strong> Bischöflichen Amtsrenteikasse zur<br />

Beschaffung <strong>der</strong> Klcibimg alljährlich 3 Taler 10 Schilling 6 Pfg.<br />

Münst. (— 3 Taler V/ 2 Ohrt — 3 Taler 27 Grote) und zu Weihnachten<br />

45 Grote Opfergelb. Von <strong>der</strong> Stabt Vechta erhielt <strong>der</strong><br />

Richter auf Lichtmeß eine Wachskerze von 3 /< Pstinb. Der Scharfrichter<br />

lieferte bem Richter alljährlich ein Paar Haiibschuhe. Im<br />

') Anlage Nr. 5 und zugleich an<strong>der</strong>e Urkunden im <strong>Oldenburg</strong>er Archiv.<br />

*) Anlage Nr. 12.<br />

') Anlage Nr. 15 zu Zisser 22/23.

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