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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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110 Dr. Engelkc.<br />

die sogenannten Sechszehner. Ihre Befugnisse waren denen <strong>der</strong><br />

alten „Gemeinheit" gleich.<br />

Das alte Siegel <strong>der</strong> Stadt Vechta zeigte unter dem Fallgatter<br />

Des von zwei kleinen Türmen flankierten Stadttores das<br />

bärtige Haupt des heiligen Paulus und als Umschrift: „t Sillium<br />

civitatis Vechte." So ist es u. a. erhalten an einer Urkunde<br />

vom Jahre 1466. Als das alte Siegel infolge des Einfalles<br />

<strong>der</strong> Spanier in Stadt und Amt Vechta verloren gegangen<br />

war, wurde ein neues hergestellt: (Stadttor mit dem Stopf des<br />

Paulus in <strong>der</strong> Toröffnung und mit <strong>der</strong> Umschrift: „Sigillum<br />

civitatis Vechtensis 1591." Nach dem großen Vechtaer Brande<br />

von 1684 wurde an Stelle des dem Brande zum Cpfcr gefallenen<br />

Siegels von 1591 wie<strong>der</strong>um ein neues Siegel angefertigt: Ein<br />

kleines Tor mit dem Kopfe des Paulus in <strong>der</strong> Toröffnung. Die<br />

Umschrift lautete: „Sig. Vecht. min. rest. eiset, üb. p. conflagravit.<br />

A. 1684." (= Sigillum Veclitense minus restitutum electorum<br />

liber postquam conflagravit, d. i.: Kleines Siegel von Vechta,<br />

wie<strong>der</strong>hergestellt, nachdem das Archiv des Rats verbrannt ist ')<br />

Mit <strong>der</strong> Stadtverfaffung eng verknüpft war in Vechta die<br />

Gerichtsverfassung.<br />

Urkundlich nachgewiesen, und das auch nur mittelbar, ist das<br />

landesherrliche Stadtgericht Vechta erst für das Jahr 1269. In<br />

einer von Drost und Burgmannschaft zu Vechta ausgestellten Urkunde<br />

dieses Jahres wird von den Ausstellern bezeugt, daß in<br />

ihrer, des Richters <strong>der</strong> Freien und des Richters <strong>der</strong> Bürger zu<br />

Vechta Gegenwart <strong>der</strong> Ritter Herbert von Spredow ein Erbe in<br />

Beckum an das Kloster Bersenbrück verkauft habe. Als Zeugen<br />

werden in dieser Kaufurkunde hinter den Rittern und Mannen an<br />

letzter Stelle ein Friedrich. Sohn Eonrads, und ein Hermann<br />

von Hastetie aufgeführt, wahrscheinlich beide Ratmannen <strong>der</strong> Stadt<br />

Vechta. 2 ) Da frühere Nachrichten über das landesherrliche Stadtgericht<br />

Vechta nicht vorhanden sind, an<strong>der</strong>erseits bei Ausstellung<br />

<strong>der</strong> Urkunde erst 17 Jahre seit <strong>der</strong> Eroberung Vechtas durch<br />

r<br />

j Bau- und Kuiistdeiikmciler <strong>Oldenburg</strong>s, 2. 8. 50, 73.<br />

Vechtaer Souiuagsblatl 184:5, Nr. 49.<br />

8<br />

i Anlage Nr. 1.<br />

Nieberding im

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