17.11.2013 Aufrufe

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

104 Dr. Engelke.<br />

als Vertreter <strong>der</strong> Stadtgemeinde Vechta namentlich aufgeführt. l )<br />

Im Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts und nachweisbar bis zum<br />

Jahre 1633 bestand <strong>der</strong> Rat aus 24 von <strong>der</strong> Bürgerschaft gewählte»<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, nämlich 3 Bürgermeistern und 21 Ratmännern.<br />

Je 1 Bürgermeister und 7 Ratmänner bildeten für ein<br />

Jahr den regierenden Rat, die übrigen 16 Mitglie<strong>der</strong> den alten<br />

Rat o<strong>der</strong> die Witheit. Das Amt <strong>der</strong> Bürgermeister und Ratmänner<br />

war lebenslänglich. Starb ein Mitglied des sitzenden Rats<br />

o<strong>der</strong> trat sonst jemand aus dem Rate aus, so mußte binnen 14 Rächten<br />

ein an<strong>der</strong>er an seine Stelle gewählt werden. Handelte es sich um<br />

einen <strong>der</strong> Witheit angehörenden Bürgermeister o<strong>der</strong> Ratmann, verstarb<br />

o<strong>der</strong> sein Amt nie<strong>der</strong>legte, so mußte die Neuwahl zu dem<br />

ersten freien Dinge erfolgen.<br />

Im Jahre 1633 wurde die Stadtverfassung Vechtas in <strong>der</strong><br />

Weise geän<strong>der</strong>t, daß <strong>der</strong> Rat sich nunmehr aus 2 Bürgermeistern<br />

und 14 Ratsherren zusammensetzte, von denen 1 Bürgermeister und<br />

7 Ratsherren den sitzenden Rat, die übrigen die Witheit bildeten. 2 )<br />

Durch Dekrete des Domkapitels zu Münster vom 21. August<br />

und 16. September 1683 wurde bestimmt, daß <strong>der</strong> Rat nunmehr<br />

Magistrat genannt, aus einem Bürgermeister und 8 Ratsherren bestehen<br />

sollte. Alle Mitglie<strong>der</strong> des Magistrats mußten katholischer<br />

Konsession sein. Der Magistrat wurde jetzt immer für ein Jahr<br />

gewählt. Der Wahlmodus war folgen<strong>der</strong>: Am Tage nach Lichtmeß<br />

wählten diejenigen zwei Mitglie<strong>der</strong> des abgehenden Magistrats,<br />

welche beim Würfeln die meisten Augen hatten. 16 Bürger. Diese<br />

16 wählten 8 an<strong>der</strong>e Bürger zu Kürgenossen. Diese, vom Bürgermeister<br />

im Beisein des Amtsrentmeisters auf die Vornahme einer<br />

gewissenhaften Wahl eidlich verpflichtet, wählten aus <strong>der</strong> Bürgerschaft<br />

den neuen Magistrat. Wahlfähig war je<strong>der</strong> großjährige<br />

Bürger; die Mitglie<strong>der</strong> des abgehenden Magistrats konnten wie<strong>der</strong>gewählt<br />

werden. Am Wahltage wurden die Stadtglocken geläutet<br />

') Urkunde von 1378 im Archiv des Guts Höpen. Abschrift im £lbeitburger<br />

Archiv; Nieberdings Nachlaß Nr. 19. Urkunde von 1388 siehe Anlage<br />

Nr. 5.<br />

*) Vgl. Nieberdiug im Vechtcier Sonntagsblatt 1843 Nr. 40 und<br />

Anlage Nr. 13.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!