19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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104 Dr. Engelke.<br />
als Vertreter <strong>der</strong> Stadtgemeinde Vechta namentlich aufgeführt. l )<br />
Im Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts und nachweisbar bis zum<br />
Jahre 1633 bestand <strong>der</strong> Rat aus 24 von <strong>der</strong> Bürgerschaft gewählte»<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, nämlich 3 Bürgermeistern und 21 Ratmännern.<br />
Je 1 Bürgermeister und 7 Ratmänner bildeten für ein<br />
Jahr den regierenden Rat, die übrigen 16 Mitglie<strong>der</strong> den alten<br />
Rat o<strong>der</strong> die Witheit. Das Amt <strong>der</strong> Bürgermeister und Ratmänner<br />
war lebenslänglich. Starb ein Mitglied des sitzenden Rats<br />
o<strong>der</strong> trat sonst jemand aus dem Rate aus, so mußte binnen 14 Rächten<br />
ein an<strong>der</strong>er an seine Stelle gewählt werden. Handelte es sich um<br />
einen <strong>der</strong> Witheit angehörenden Bürgermeister o<strong>der</strong> Ratmann, verstarb<br />
o<strong>der</strong> sein Amt nie<strong>der</strong>legte, so mußte die Neuwahl zu dem<br />
ersten freien Dinge erfolgen.<br />
Im Jahre 1633 wurde die Stadtverfassung Vechtas in <strong>der</strong><br />
Weise geän<strong>der</strong>t, daß <strong>der</strong> Rat sich nunmehr aus 2 Bürgermeistern<br />
und 14 Ratsherren zusammensetzte, von denen 1 Bürgermeister und<br />
7 Ratsherren den sitzenden Rat, die übrigen die Witheit bildeten. 2 )<br />
Durch Dekrete des Domkapitels zu Münster vom 21. August<br />
und 16. September 1683 wurde bestimmt, daß <strong>der</strong> Rat nunmehr<br />
Magistrat genannt, aus einem Bürgermeister und 8 Ratsherren bestehen<br />
sollte. Alle Mitglie<strong>der</strong> des Magistrats mußten katholischer<br />
Konsession sein. Der Magistrat wurde jetzt immer für ein Jahr<br />
gewählt. Der Wahlmodus war folgen<strong>der</strong>: Am Tage nach Lichtmeß<br />
wählten diejenigen zwei Mitglie<strong>der</strong> des abgehenden Magistrats,<br />
welche beim Würfeln die meisten Augen hatten. 16 Bürger. Diese<br />
16 wählten 8 an<strong>der</strong>e Bürger zu Kürgenossen. Diese, vom Bürgermeister<br />
im Beisein des Amtsrentmeisters auf die Vornahme einer<br />
gewissenhaften Wahl eidlich verpflichtet, wählten aus <strong>der</strong> Bürgerschaft<br />
den neuen Magistrat. Wahlfähig war je<strong>der</strong> großjährige<br />
Bürger; die Mitglie<strong>der</strong> des abgehenden Magistrats konnten wie<strong>der</strong>gewählt<br />
werden. Am Wahltage wurden die Stadtglocken geläutet<br />
') Urkunde von 1378 im Archiv des Guts Höpen. Abschrift im £lbeitburger<br />
Archiv; Nieberdings Nachlaß Nr. 19. Urkunde von 1388 siehe Anlage<br />
Nr. 5.<br />
*) Vgl. Nieberdiug im Vechtcier Sonntagsblatt 1843 Nr. 40 und<br />
Anlage Nr. 13.