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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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102 Dr. Engelke.<br />

Münster eingerichtet, gleich nachdem im Jahre 1252 die ganze<br />

Ravensbergische Herrschaft Vechta mit Burg und Stadt durch Kauf<br />

an das Bistum Münster übergegangen war.<br />

Als Bürger durften nach einem Privileg des Bischofs<br />

Florenz von Münster vom Jahre 1372 x ) in <strong>der</strong> Stadt Vechta<br />

ausgenommen werden Dienstleute. Freie und losgekaufte Freie.<br />

Eigenbehörige konnten in Vechta nur nach Loskaufung zu Bürgern<br />

werden. Es galt hier also nicht <strong>der</strong> in vielen Städten Westfalens<br />

sonst übliche Rechtssatz, daß Stadtluft frei macht. Ferner sollten<br />

nach den Bestimmungen des Privilegs alle die in Vechta („in unfett<br />

slote von <strong>der</strong> Vechte") wohnen und auf Bürgenvehr sitzen, Bürger<br />

fein uiib Bürgerrecht tun. Der neue Bürger mußte bei seiner<br />

Ausnahme in die Vechtische Bürgerschaft dem Bischof und <strong>der</strong><br />

Stadt Treue geloben und zuvor dem Stadtrichter dieses Gelöbnis<br />

mit einem Eide bekräftigen. In späterer Zeit hatte je<strong>der</strong> Auswärtige.<br />

<strong>der</strong> in die Stadt Vechta zog und bürgerliche Nahrung<br />

treiben wollte, vorher gegen eine in die Stadt zu zahlende beson<strong>der</strong>e<br />

Gebühr das Bürgerrecht zu erwerben. Auch wurde keiner in eine<br />

Gilde aufgenommen, <strong>der</strong> nicht zuvor das Bürgerrecht erworben<br />

hatte. Der Erwerb eines Bürgerhauses allein berechtigte nicht zu in<br />

Erwerbe des Bürgerrechts. Auswärts wohnende Bürger waren<br />

bei Strafe des Bürgerrechtsverlustes verpflichtet, <strong>der</strong> Stadt jährlich<br />

eine Abgabe zu leisten, im Anfang des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts 2 Hühner,<br />

später einen geringen Geldbetrag.-)<br />

Neben <strong>der</strong> Bürgerschaft lebten in <strong>der</strong> Stadt Vechta nach<br />

eigenem Recht die Vechter Burgmannen. Ihnen hatte schon Graf<br />

Otto von Ravensberg im Jahre 1224 auf Ansuchen urkundlich versichert,<br />

daß sie von Alters her das bevorzugte Recht <strong>der</strong> Pa<strong>der</strong>bornischen<br />

Ministerialen gehabt hätten. Der Burgmaunen Einfluß<br />

wuchs, als die herrschaft Vechta im Jahre 1252 an Münster<br />

kam und bald darauf die Burgmannen sich zu einem ständischen<br />

Burgmannskollegium zusammenschlössen. Ihre einflußreiche Stellung<br />

hin<strong>der</strong>te sehr ein kräftiges Aufblühen <strong>der</strong> städtischen Freiheiten.<br />

*) Anlage Nr. 4.<br />

*) Nieberding: Vechtaer Sonntagsblatt 1840 Nr. 17, 3.

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