19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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II.<br />
Ein Beitrag zur älteren Verfassung<br />
<strong>der</strong> Stadt Vechta<br />
Von Senator Dr. Engelke, Linden (bei Hannover). 1 )<br />
Vechta gehört zu den unter dem Schutze einer Herrenburg entstandenen<br />
und allmählich zu Städten emporgewachsenen Ansiedelungen.<br />
Die Grafen von Ravensberg erbauten hier an <strong>der</strong><br />
Si'idgrenze des Lerigaus gegen den Dersagau. wahrscheinlich auf<br />
dem Boden eines den Grafen gehörigen, im Kirchspiel Langförden<br />
(im Lerigau) belegenen Hofs, um die Mitte des 12. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
die Burg Vechta. Sie besetzten die Burg mit Burgmannen nebst<br />
<strong>der</strong>en Familien und Knechten und gaben dadurch bald auch Bauern<br />
und Handwerkern Veranlassung, in unmittelbarer Umgebung <strong>der</strong><br />
Burg sich anzusiedeln und hier, gesichert vor feindlichen Überfällen,<br />
ihrem Erwerb nachzugehen. Sobald auch nur einige wenige<br />
Familien sich unter dem Schutz <strong>der</strong> Burg angesiedelt hatten, ergo6<br />
sich für sie die Notwendigkeit, gleichwie in ihren früheren Bauerschuften,<br />
ihre die Gesamtheit angehenden Angelegenheiten auch<br />
gemeinsam zu verhandeln und das Ergebnis <strong>der</strong> Verhandlungen<br />
zu bindenden Beschlüssen zu erheben. Am Ausgang des 12. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
wird demnach die Burgsiedelung Vechta sich bereits zu<br />
einer politischen Gemeinde zusammengeschlossen haben.<br />
Urkundlich genannt wird Vechta verhältnismäßig spät und<br />
nur mittelbar. In einer Urkunde vom Jahr 1189 erscheint ein<br />
Lehnsmann des Bischofs von Pa<strong>der</strong>born. „Hermannus de Vehte"<br />
als Zeuge, und im Jahre 1203 wird ein in Livland vom Russischen<br />
Zaren gefangener Priester „Johannes de Vechta" erwähnt. 2 )<br />
') Herr» Pastor K. Willoh zu Vechta spreche ich auch an dieser Stelle<br />
meinen herzlichen Dank für die freunbliche und erfolgreiche Mrbemng meiner<br />
Arbeit aus.<br />
*) Bau- uitb KunstbenkmLler Clbenbiugd. Heft 2. S. 29.