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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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96 Dr. Josef Wanke.<br />

gestanden wurde. Es wurde beschlossen, einen Pfundzoll zu Brügge<br />

zu erheben, aus dessen Ertrage Hamburg für seine Unkosten in<br />

Friesland 1000 % flämisch bezahlt werden sollten; außerdem<br />

wurden die Hamburger ermächtigt, von allem nach ihrer Stadt<br />

kommenden nichthansischem Kaufmannsgnt von jedem Pfund jährlich<br />

6 4 erheben zu dürfen 1 ).<br />

Nach diesen Erfolgen entstand die wichtige Frage, was man<br />

mit den eroberten Festen anfangen solle und wie man dem Wie<strong>der</strong>aufkommen<br />

des Seeräubertums in Zukunft begegnen sönne. 2 ) Sollte<br />

man zu den verbündeten friesischen Häuptlinge», an <strong>der</strong>en Spitze<br />

ja Edzard Cirksena stand. Vertrauen haben und ihnen die Festen<br />

übergeben? Die Hanse hatte zu schlechte Erfahrungen mit friefischen<br />

Häuptlingen gemacht. Hamburg beschloß deshalb. Emden in<br />

eigene Verwaltung zu nehmen. In Emden blieb eine hamburgische<br />

Besatzung, und ein Ratsherr wurde als Amtmann dahingeschiett.<br />

Trotzdem die Friesen sich wie<strong>der</strong>holt gegen die Eindringlinge empörten<br />

und trotzdem <strong>der</strong> Bischof von Münster und die Stadt Groningen<br />

gegen die Okkupation protestierten, befestigte Hamburg doch<br />

seine Stellung im Emsgebiete immer mehr und erlangte so in<br />

Friesland eine ziemlich bedeutende Herrschaft, die es bis zum<br />

Jahre 1493 behielt.<br />

Bremen scheint bezüglich <strong>der</strong> Sibetsburg ähnliche Pläne wie<br />

Hamburg mit Emden gehabt zu haben: es wollte wahrscheinlich<br />

von neuem eine Herrschaft in den östlichen Län<strong>der</strong>n erwerben. Am<br />

30. März 1435 schloß es mit den Häuptlingen Haje Harlda (dem<br />

Nachfolger Sibets) und Lübbe Onneken einen Vertrag, nach welchem<br />

die Stadt bemüht sein sollte bei den Hansestädten auszuwirken, das;<br />

die Häuptlinge von ihr im Namen <strong>der</strong> Hansestädte mit Sibetsbnrg<br />

belehnt würden. Im Falle des Nichterfolges hingegen verpflichteten<br />

sie sich, von Sibetsburg abzuziehen, im Falle des Erfolges aber<br />

das Schloß Bremen und den Hansestädten offen zu halten. 1 )<br />

') H. R. I., Nr. 321, § 39.<br />

•) Wahrscheinlich beschäftigte man sich aus dein Hansetage zu Emden<br />

(September-Oltober 1433) mit diese« Fragen. H. R. I., S. 126—131.<br />

') Ostfries. Urft*. I.. Nr. 442.

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