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Kaufvertrag

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1. der vereidigte Grundstücksauktionator, Herr Mark Karhausen,<br />

geb. am 13.04.1940,<br />

geschäftsansässig Hubertusallee 24, 14193 Berlin,<br />

- von Person bekannt –<br />

2. Herr Matthias Knake<br />

geb. am 02.09.1976,<br />

geschäftsansässig Hubertusallee 24, 14193 Berlin,<br />

- von Person bekannt -<br />

Der Erschienene zu 1) nachfolgend handelnd nicht nur im eigenen Namen, sondern zugleich<br />

für ( Verkäufer)<br />

als dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (Verkäufer) auf Grund der ihm im Einlieferungsvertrag<br />

vom … erteilten, privatschriftlichen Vollmacht, die nicht widerrufen wurde.<br />

Der Erschienene zu 2) nachfolgend handelnd nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund privatschriftlich<br />

erteilter, bislang nicht widerrufener Vollmacht für ( Käufer)<br />

Die beurkundende Notarin wies darauf hin, dass der Vertrag zum grundbuchlichen Vollzug der<br />

notariellen Genehmigung des Verkäufers und Käufers bedarf.<br />

Die jeweils notariell beglaubigten Genehmigungserklärungen der Vertragsparteien werden<br />

zu Händen der Notarin bzw. ihres amtlich bestellten Vertreters bis zum ..........................<br />

hergereicht, ohne dass die Erschienene zu 1) und 2) hierfür eine persönliche Haftung übernehmen.<br />

Die Notarin fragte die Erschienenen vor der Beurkundung, ob sie oder eine Person, mit der sie<br />

sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, in der Angelegenheit, die Gegenstand<br />

der heutigen Beurkundung ist, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit, bereits tätig war oder ist.<br />

Die Frage wurde verneint.<br />

Am ................................................. fand eine Internet-Versteigerung statt, für die die Online-<br />

Versteigerungsbedingungen gelten, die in der notariellen Verhandlung vom 27. Juni 2011 der<br />

Notarin Christine Greffin, Berlin, zu deren Urkunde Nr. 232/2011 niedergelegt sind, gelten. Diese<br />

Online-Versteigerungsbedingungen sind ins Internet gestellt.<br />

Seite -1-


Die Online-Versteigerungsbedingungen lagen bei der Beurkundung in beglaubigter Form vor<br />

und werden dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügt. Den Erschienenen zu 1) und 2) sowie<br />

den von ihnen Vertretenen sind die Online-Versteigerungsbedingungen bekannt. Verkäufer<br />

und Käufer bestätigen, dass sie diese vor ihrer Freischaltung zur Kenntnis genommen haben.<br />

Auf Verlesung und Beifügung wird nach Belehrung durch die beurkundende Notarin gemäß<br />

§ 13 a BeurkG verzichtet.<br />

Die Beteiligten erklären, dass sie die Online-Versteigerungsbedingungen als für sich verbindlich<br />

anerkennen.<br />

Nach Belehrung der Parteien durch die Notarin über die Risiken des in Ziff. 4 der Online-Versteigerungsbedingungen<br />

enthaltenen Haftungsausschlusses erklärt der Käufer: Ich anerkenne<br />

diesen Haftungsausschluss.<br />

I.<br />

Der Auktionator erklärte, dass folgendes Grundstück – nachstehend „Objekt“ genannt - zur Versteigerung<br />

gelangt: ist.<br />

(Lage des Grundstücks, Anschrift, Größe, Grundbuchbezeichnung)<br />

Das Objekt ist verzeichnet beim Amtsgericht<br />

Grundbuch von<br />

Blatt<br />

Flurstück<br />

der Flur<br />

Das Grundstück ist nach Angaben des Verkäufers in Abt. II und III des Grundbuches wie folgt<br />

belastet:<br />

Abteilung II:<br />

Abteilung III:<br />

keine Eintragungen<br />

keine Eintragungen<br />

Die Notarin belehrte den Käufer darüber, dass sie das Grundbuch nicht eingesehen habe und<br />

wies auf die damit verbundenen Risiken hin. Die Beteiligten ersuchten gleichwohl um sofortige<br />

Beurkundung.<br />

Seite -2-


Formulierung nur beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche:<br />

hieraus eine ca. ...................... qm große Teilfläche, die im anliegenden Lageplan mit den Buchstaben<br />

.......................... umschrieben ist. Der Lageplan wurde den Beteiligten zur Einsicht vorgelegt,<br />

von diesen genehmigt, zum Gegenstand dieser Beurkundung gemacht und als Anlage<br />

2 dieser Urkunde beigefügt.<br />

Die Notarin wies darauf hin, dass es hinsichtlich der verkauften Teilfläche nach Vorliegen der<br />

Veränderungsnachweise einer näheren Leistungsbestimmung (Identitätserklärung) bedarf.<br />

Um ....................... Uhr erteilte der Auktionator in Anwesenheit der beurkundenden Notarin den<br />

Zuschlag zu einem Preis von<br />

€ .........................................<br />

(in Worten: Euro ..................................................................<br />

an den Käufer.<br />

II.<br />

Feststellungen:<br />

1)<br />

Die Courtage gemäß Ziffer 10 a der Online-Online-Versteigerungsbedingungen beträgt<br />

€ .........................................<br />

III.<br />

Ergänzend zu dem erteilten Zuschlag vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:<br />

1. Zahlungsverpflichtung, Vollstreckungsunterwerfung<br />

a) Kaufpreis<br />

Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Höhe von € ........................... innerhalb eines Monats nach<br />

Zuschlagserteilung auf ein von der beurkundenden Notarin neu zu errichtendes Notar-Anderkonto.<br />

Seite -3-


Die Notarin bzw. ihr amtlich bestellter Vertreter werden von den Vertragsbeteiligten unwiderruflich<br />

angewiesen, die Auszahlung des auf dem Notar-Anderkonto hinterlegten Kaufpreises<br />

vorzunehmen, wenn eine Eigentumsverschaffungsvormerkung zu Gunsten des Käufers eingetragen<br />

ist, alle zum Vollzug dieses Vertrages erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen<br />

und das Negativattest wegen der Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts<br />

vorliegen (vgl. Ziff. 8 b) der Online-Versteigerungsbedingungen.<br />

b) Courtage<br />

Die gemäß Ziff. 10 a der Online-Versteigerungsbedingungen vom Käufer geschuldete Courtage<br />

beträgt ….... € und ist sofort fällig und vom Käufer direkt an das Auktionshaus zu zahlen.<br />

c) Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

Nach Belehrung durch die amtierende Notarin über die Vollstreckungsklausel unterwirft sich der<br />

Käufer hiermit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde<br />

- gegenüber dem Verkäufer in Höhe des Kaufpreises<br />

- gegenüber dem Auktionshaus, der Auktionshaus Karhausen Immobilien GmbH, in Höhe<br />

der Courtage<br />

jeweils nebst Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß<br />

§ 247 BGB (Ziffer 9 der Online-Versteigerungsbedingungen) in sein gesamtes Vermögen, mit<br />

der Ermächtigung an die Notarin bzw. ihren amtlich bestellten Vertreter dem Verkäufer, bzw.<br />

dem Auktionshaus jeweils auf seine Kosten, jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser<br />

Urkunde ohne Nachweis der die Fälligkeit begründenden Tatsachen zu erteilen.<br />

Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.<br />

2. Besitz- und Lastenwechsel<br />

Der Besitz- und Lastenübergang erfolgt nach den Online-Versteigerungsbedingungen am<br />

Monatsersten, der auf die Hinterlegung des gesamten Kaufpreises folgt.<br />

IV.<br />

1. Eigentumsverschaffungsvormerkung, Löschungen<br />

Der Verkäufer, vertreten durch den Auktionator, bewilligt und beantragt, für den Käufer im oben<br />

näher bezeichneten Grundbuch des Versteigerungsobjektes eine Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

im angegebenen Erwerbsverhältnis einzutragen. Der Anspruch auf die Vormerkung ist<br />

bedingt abtretbar.<br />

Seite -4-


Die Notarin wird von den Beteiligten angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

erst zu stellen, wenn die erforderlichen Genehmigungserklärungen des<br />

Verkäufers und des Käufers der beurkundenden Notarin vorliegen.<br />

Die Abtretung der Eigentumsverschaffungsvormerkung ist nur mit Zustimmung des Auktionators<br />

möglich.<br />

Der Käufer und der Verkäufer vertreten durch den Auktionator bewilligen und beantragen,<br />

die Löschung der zu Gunsten des Käufers einzutragenden Eigentumsverschaffungsvormerkung.<br />

Diesen Antrag soll die Notarin bzw. ihr amtlich bestellter Vertreter stellen,<br />

a)<br />

wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fälligkeitsdatum nachkommt und<br />

der Verkäufer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder der Vertrag aus sonstigen Gründen<br />

scheitert. Zur Entgegennahme der Rücktrittserklärung beauftragt der Käufer unwiderruflich die<br />

Notarin bzw. ihren amtlich bestellten Vertreter<br />

oder<br />

b)<br />

wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und die Vormerkung damit gegenstandslos<br />

wird.<br />

Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Lasten in Abt. II und III des Grundbuches mit Ausnahme<br />

solcher Belastungen, die nicht wertmindernd sind (Ziffer 7a der Online-Versteigerungsbedingungen)<br />

auf seine Kosten zur Löschung zu bringen. Nicht wertmindernde Belastungen werden<br />

vom Käufer ohne Anrechnung auf das Meistgebot übernommen.<br />

Der Verkäufer, vertreten durch den Auktionator, und der Käufer bewilligen und beantragen,<br />

die Löschung sämtlicher in Abt. II und III eingetragenen Belastungen, mit Ausnahme<br />

derjenigen, die der Käufer gemäß dem Vorstehenden als nicht wertmindernd über-<br />

nommen hat.<br />

Alle vorstehenden Grundbuchanträge können ausschließlich durch die Notarin, bzw. durch<br />

deren Vertreter gestellt werden. Verkäufer und Käufer verzichten insoweit ausdrücklich auf ihre<br />

eigenen Antragsrechte aus dieser Urkunde.<br />

Seite -5-


V.<br />

Alternativ:<br />

Für den Fall, dass der Käufer zur Beurkundung erscheint und die Eintragung<br />

einer Vormerkung nicht wünschen sollte.<br />

1. Verzicht auf Eigentumsverschaffungsvormerkung, Löschungen<br />

Der Käufer verzichtet nach Belehrung durch die amtierenden Notarin über die damit verbundenen<br />

Risiken auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung.<br />

Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fälligkeitsdatum nachkommt, ist der<br />

Eigentümer berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Zur Entgegennahme der Rücktrittserklärung<br />

beauftragt der Käufer unwiderruflich die Notarin oder ihren amtlich bestellten<br />

Vertreter.<br />

Der Eigentümer ist verpflichtet, alle Lasten in Abt. II und III des Grundbuches mit Ausnahme solcher<br />

Belastungen, die nicht wertmindernd sind (Ziffer 10 i. V. m. Ziffer 7 a der Online-Versteigerungsbedingungen)<br />

auf seine Kosten zur Löschung zu bringen. Nicht wertmindernde Belastungen<br />

werden vom Käufer ohne Anrechnung auf das Meistgebot übernommen.<br />

Der Verkäufer, vertreten durch den Auktionator, und der Käufer bewilligen und beantragen,<br />

die Löschung sämtlicher in Abt. II und III eingetragenen Belastungen, mit Ausnahme<br />

derjenigen, die der Käufer gemäß dem Vorstehenden als nicht wertmindernd<br />

übernommen hat.<br />

Alle vorstehenden Grundbuchanträge können ausschließlich durch die Notarin, bzw. durch<br />

deren Vertreter gestellt werden. Eigentümer und Käufer verzichten insoweit ausdrücklich auf<br />

ihre eigenen Antragsrechte aus dieser Urkunde.<br />

2. Auflassungsvollmacht<br />

Der Käufer und der Verkäufer bevollmächtigen den Auktionator und die Mitarbeiter des Notariats<br />

Frau Gabriele Richter, Beate Michaelis<br />

und Frau Verena Flemming,<br />

und zwar jeden einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für ihn<br />

die Auflassung zu erklären und die Eigentumsumschreibung zu bewilligen und zu beantragen.<br />

Die Bevollmächtigten sind zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />

Seite -6-


Von dieser Vollmacht kann nur vor der amtierenden Notarin oder ihrem amtlich bestellten Vertreter<br />

Gebrauch gemacht werden. Die Vollmacht erlischt mit der Eintragung des Käufers im<br />

Grundbuch als Eigentümer.<br />

3. Belastungs- und Vollzugsvollmacht<br />

Der Auktionator bevollmächtigt aufgrund ihm im Einlieferungsvertrag erteilter Vollmacht den<br />

Käufer, das Objekt bereits vor Eigentumsumschreibung auf den Käufer zur Finanzierung des<br />

Kaufpreises mit Grundpfandrechten zu belasten.<br />

Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass eine Ausübung der Belastungsvollmacht bei<br />

Erwerb einer Teilfläche erst möglich ist, nachdem der Kaufgegenstand nach Vermessung eine<br />

eigene Flurstücksbezeichnung erhalten hat. Bis dahin ist der Käufer für die Sicherung etwaiger<br />

Finanzierungsmittel auf die Verpfändung des Anspruches auf Eintragung der Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

beschränkt.<br />

Nach eingehender Belehrung durch die amtierende Notarin über die Rechtsfolgen der dinglichen<br />

und persönlichen Vollstreckungsunterwerfung erklärt der Käufer auf ausdrücklichen<br />

Wunsch:<br />

Ich bin aus persönlichen Gründen daran gehindert, die erforderliche Grundschuldbestellung<br />

selbst vorzunehmen und wünsche deshalb, dass die in Abschnitt IV Ziffer 2 dieses<br />

Vertrages genannten Notariatsangestellten der Notarin alle in diesem Zusammenhang<br />

erforderlichen Erklärungen in meinem Namen abgeben.<br />

Der Käufer erteilt mit Zustimmung des Verkäufers den vorgenannten Notariatsangestellten, und<br />

zwar jeder für sich allein und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sowie<br />

Freistellung von der persönlichen Haftung Vollmacht, vor der amtierenden Notarin oder ihrem<br />

amtlich bestellten Vertreter nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen<br />

a) das Objekt mit einem oder mehreren Grundpfandrechten – zuzüglich Zinsen und<br />

Nebenleistungen – in beliebiger Höhe zugunsten einer Bank zu belasten, und<br />

zwar mit Vorrang vor der Auflassungsvormerkung des Käufers, und in diesem<br />

Zusammenhang den jeweiligen Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

in das Objekt zu unterwerfen,<br />

b) ihn persönlich wegen der jeweiligen Darlehensforderungen zuzüglich Zinsen und<br />

Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen<br />

zu unterwerfen,<br />

c) den Darlehensbetrag bis zur Höhe des Meistgebotes an den Verkäufer abzutreten<br />

mit der Maßgabe, dass die Bank das Meistgebot nur auf das Notar-Anderkonto<br />

hinterlegt.<br />

Seite -7-


Die vorstehend Bevollmächtigten werden ferner vom Verkäufer, Auktionator und Käufer bevollmächtigt,<br />

alle zur Durchführung oder Rückabwicklung des Vertrages erforderlichen Erklärungen<br />

abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere zur Abgabe von Identitätserklärungen, zur<br />

Wiederholung der Auflassung, Rangänderungserklärungen sowie Löschungen nebst jeweils<br />

dazugehörigen Anträgen und Bewilligungen.<br />

Für den Fall, dass keine Belastungsvollmacht benötigt wird:<br />

3. Vollzugsvollmacht<br />

Die zuvor genannten Notariatsangestellten der Notarin, zwar jede für sich allein und unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB sowie Freistellung von der persönlichen Haftung<br />

werden vom Verkäufer, Auktionator und Käufer bevollmächtigt, alle zur Durchführung oder<br />

Rückabwicklung des Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

insbesondere zur Abgabe von Identitätserklärungen, zur Wiederholung der Auflassung,<br />

Rangänderungserklärungen sowie Löschungen nebst jeweils dazugehörigen Anträgen und Bewilligungen.<br />

VI.<br />

Die Kosten dieser notariellen Protokollierung und ihres Vollzuges trägt der Käufer gemäß § 10 a<br />

der Online-Versteigerungsbedingungen. Deren Begleichung ist vertragliche Voraussetzung für<br />

die Einleitung des Vollzuges bei Gericht und Behörden.<br />

Der Verkäufer trägt die Kosten für die Tilgung und Löschung nicht übernommener Grundbuchbelastungen<br />

sowie etwa im Zusammenhang damit entstehende Hebegebühren sowie die Bankgebühren<br />

des Notar-Anderkontos. Ebenso trägt er die Vermessungskosten einer veräußerten<br />

Teilfläche.<br />

Etwaige Verzugszinsen sind außerhalb der Hinterlegung zu begleichen und berühren nicht die<br />

Abwicklung dieses Vertrages.<br />

VII.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so<br />

wird die Gültigkeit dieses Vertrages dadurch im übrigen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare<br />

Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht<br />

wird. Eine Teilnichtigkeit zieht nicht die Gesamtnichtigkeit dieses Vertrages nach sich.<br />

Seite -8-


VIII.<br />

Die Notarin wies darauf hin, dass das Eigentum erst mit der Umschreibung im Grundbuch übergeht<br />

und das die Umschreibung von der Vorlage des Negativzeugnisses wegen der gesetzlichen<br />

Vorkaufsrechte und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der<br />

Grunderwerbsteuer abhängt. Sie wies darauf hin, dass in Sanierungsgebieten die sanierungsrechtliche<br />

Genehmigung zu diesem Erwerb und auch für zukünftige Grundschuldbestellungen<br />

erforderlich ist. Sie wies weiter darauf hin, dass die Eigentumsumschreibung erst beantragt<br />

werden kann, wenn der gesamte Kaufpreis auf dem Notar-Anderkonto hinterlegt ist.<br />

Notarin hat darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Vorlage des Energieausweises die gesetzliche<br />

Regelung gilt.<br />

Alternativ:<br />

Für den Fall, dass mit Rücksicht auf den baulichen Zustand des Kaufgegenstandes die Vorlage<br />

eines Energieausweises nicht sinnvoll erscheint:<br />

Alternativ:<br />

Der Käufer verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer auf die Vorlage eines Energieausweises.<br />

Nach Belehrung durch die amtierende Notarin über die Kostenfolgen wird die Abwicklung des<br />

Meistgebotes über Notar-Anderkonto von den Vertragsparteien ausdrücklich gewünsch, um den<br />

Lasten- /Nutzenwechsel unabhängig von Grundbucheintragungen vollziehen zu können.<br />

Das Protokoll wurde den Erschienenen von der Notarin vorgelesen, genehmigt und von ihnen<br />

unterschrieben:<br />

Seite -9-

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