WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz

WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz

19.06.2012 Aufrufe

Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H., 4020 Linz, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820 Wohnhäuser Hausleitnerweg, 4020 Linz VI.) Finanzierung / Wohnbauförderung Für das Bauvorhaben wurde beim Amt der oö. Landesregierung um Wohnbauförderung gemäß § 9 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nach den Richtlinien der Oö. Neubauförderungsverordnung zu Wo- angesucht. Die Zusicherung der Förderungsmittel wird für 2009/2010 erwartet. Nachstehende Ausführungen gelten nur für den geförderten Erwerb! 01 Preise Den aufgegliederten Gesamtkaufpreis Ihres Hauses entnehmen Sie bitte der beigeschlossenen Preisliste-Finanzierungsübersicht. Die darin angeführte Finanzierung basiert auf einem Mindesteigenmitteleinsatz (=Grundkostenanteil) und der Wohnbauförderung (siehe unten Pkt. 2.). Zusätzliche Eigenmittel des Käufers gehen zu Lasten des Hypothekardarlehens und führen zu einer entsprechend reduzierten monatlichen Finanzierungsrate. Grundkostenanteile sind unveränderliche F i x p r e i s e ! Auch die Baukosten werden letztlich als Fixpreis vereinbart, eine Anpassung erfolgt lediglich wenn das Nutzflächenausmaß um mehr als +/- 3,00 % verändert. 02 Wohnbauförderung Über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Übernahme des auf ihre Wohnung entfallenden anteiligen Wohnbauförderungsdarlehens informieren wir Sie gerne. Wir bitten um Verständnis, dass uns eine verbindliche Beurteilung über das Vorliegen der persönlichen Förderungsvoraussetzungen nur bedingt möglich ist! Informationen rund um die Wohnbauförderung finden Sie auch unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-885BBFB8-4497D9AC/ooe/hs.xsl/34828_DEU_HTML.htm Zufolge der zur Zeit noch nicht zugesicherten Wohnbauförderungsmittel erfolgt der Abschluss der Kaufverträge unter der aufschiebenden Bedingung, dass die schriftliche Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel bis längstens 30.06.2010 erfolgt. Der Bauträger verpflichtet sich, nach Vorliegen der Zusicherung nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse ohne Verzug mit dem Bau zu beginnen. Alle Zahlungen vor Vorliegen der schriftlichen Förderungszusicherung sind demzufolge auf ein vom Schriftenverfasser für das Bauvorhaben einzurichtendes Anderkonto (Treuhandkonto) zu überweisen. Neben den für den Bauträger restriktiven Vorgaben der Wohnbauförderung (grundbücherliches Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten Land OÖ, Fertigstellungsgarantie (Bankgarantie durch Bauträger, geldlastenfreies Grundstück) gewährleistet der Treuhänder und Schriftenverfasser für Sie die Sicherheit der einbezahlten Gelder. U:\BVH AKTUELL\Hausleitnerweg 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 15 von 19

03 Hypothekardarlehen Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H., 4020 Linz, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820 Wohnhäuser Hausleitnerweg, 4020 Linz Daneben können Sie als Käufer bereits im Kaufvertrag ein Hypothekardarlehen direkt von uns als Bauträger übernehmen. Dieses Darlehen ist auf Grund förderungsrechtlicher Bestimmungen im Rahmen der zugesicherten Höhe (genehmigter Finanzierungsplan) gebührenbefreit. Es fallen daher weder Eintragungsgebühren im Grundbuch noch Kreditsteuer für Sie an. Dieses Darlehen übernehmen Sie gemäß unten stehendem Zahlungsplan. Die Rückzahlung beginnt mit Übergabe. Zwischenzeitig durch die Inanspruchnahme nach Maßgabe des Zahlungsplanes/Ratenplanes (Pkt. 3) angefallene Zinsen gehen zu Lasten des Käufers. Gerne können Sie unter Berücksichtigung der förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen die auf das Hypothekardarlehen entfallenden Kaufpreisteile anderweitig finanzieren. Wie beraten sei diesbezüglich gerne und unabhängig. 04 Zahlungsplan Verzinsung indikatorgebunden, SMR + 0,25 % Tilgung monatlich ab Bezug; SMR Tabelle unter http://www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11 Gemäß Bauträgervertragsgesetz BGBl 7/1997 (BTVG) i d F BGBl 56/2008 erfolgt die Besicherung der Kundenzahlungen durch grundbücherliche Sicherstellung gem. § 9 BTVG in Verbindung mit dem Ratenplan B (§ 10 Abs.2 Zif 2 BTVG). Der Gesamtkaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig. Bei Erwerb geförderter Wohnungen samt TG-Stellplätzen werden die Raten aus den vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln in folgender Reihenfolge in Anspruch genommen: 1.) Eigenmittel 2.) Hypothekardarlehen 3.) Förderungsdarlehen 10,0 % binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages unter der Voraussetzung der grundbücherlichen Anmerkung nach § 40 Abs. 2 WEG 2002 für die Käufer im geldlastenfreien Rang; 30,0 % Rohbau mit Dach (erste Dichtungsebene) 20,0 % Fertigstellung der Rohinstallation 12,0 % Fertigstellung der Fassade und der Fenster samt Verglasung 17,0 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des Vertragsgegenstandes; 9,0% nach Fertigstellung der Gesamtanlage 2,0 % Haftrücklass auf 3 Jahre ab Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes ablösbar durch Bankgarantie; U:\BVH AKTUELL\Hausleitnerweg 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 16 von 19

03 Hypothekardarlehen<br />

Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H.,<br />

<strong>4020</strong> <strong>Linz</strong>, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820<br />

Wohnhäuser <strong>Hausleitnerweg</strong>, <strong>4020</strong> <strong>Linz</strong><br />

Daneben können Sie als Käufer bereits im Kaufvertrag ein Hypothekardarlehen direkt von<br />

uns als Bauträger übernehmen. Dieses Darlehen ist auf Grund förderungsrechtlicher<br />

Bestimmungen im Rahmen der zugesicherten Höhe (genehmigter Finanzierungsplan)<br />

gebührenbefreit. Es fallen daher weder Eintragungsgebühren im Grundbuch noch<br />

Kreditsteuer für Sie an.<br />

Dieses Darlehen übernehmen Sie gemäß unten stehendem Zahlungsplan. Die<br />

Rückzahlung beginnt mit Übergabe. Zwischenzeitig durch die Inanspruchnahme nach<br />

Maßgabe des Zahlungsplanes/Ratenplanes (Pkt. 3) angefallene Zinsen gehen zu Lasten<br />

des Käufers.<br />

Gerne können Sie unter Berücksichtigung der förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

die auf das Hypothekardarlehen entfallenden Kaufpreisteile anderweitig finanzieren. Wie<br />

beraten sei diesbezüglich gerne und unabhängig.<br />

04 Zahlungsplan<br />

Verzinsung indikatorgebunden, SMR + 0,25 %<br />

Tilgung monatlich ab Bezug; SMR Tabelle unter<br />

http://www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11<br />

Gemäß Bauträgervertragsgesetz BGBl 7/1997 (BTVG) i d F BGBl 56/2008 erfolgt die<br />

Besicherung der Kundenzahlungen durch grundbücherliche Sicherstellung gem. § 9 BTVG in<br />

Verbindung mit dem Ratenplan B (§ 10 Abs.2 Zif 2 BTVG). Der Gesamtkaufpreis ist wie<br />

folgt zur Zahlung fällig.<br />

Bei Erwerb geförderter Wohnungen samt TG-Stellplätzen werden die Raten aus den<br />

vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln in folgender Reihenfolge in Anspruch genommen:<br />

1.) Eigenmittel<br />

2.) Hypothekardarlehen<br />

3.) Förderungsdarlehen<br />

10,0 % binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages unter<br />

der Voraussetzung der grundbücherlichen Anmerkung nach<br />

§ 40 Abs. 2 WEG 2002 für die Käufer im geldlastenfreien Rang;<br />

30,0 % Rohbau mit Dach (erste Dichtungsebene)<br />

20,0 % Fertigstellung der Rohinstallation<br />

12,0 % Fertigstellung der Fassade und der Fenster samt Verglasung<br />

17,0 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe<br />

des Vertragsgegenstandes;<br />

9,0% nach Fertigstellung der Gesamtanlage<br />

2,0 % Haftrücklass auf 3 Jahre ab Übergabe des eigentlichen<br />

Vertragsgegenstandes ablösbar durch Bankgarantie;<br />

U:\BVH AKTUELL\<strong>Hausleitnerweg</strong> 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 16 von 19

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