WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz
WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz
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Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H.,<br />
<strong>4020</strong> <strong>Linz</strong>, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820<br />
Wohnhäuser <strong>Hausleitnerweg</strong>, <strong>4020</strong> <strong>Linz</strong><br />
VI.) Finanzierung / Wohnbauförderung<br />
Für das Bauvorhaben wurde beim Amt der oö. Landesregierung um Wohnbauförderung<br />
gemäß § 9 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nach den Richtlinien der Oö.<br />
Neubauförderungsverordnung zu Wo- angesucht. Die Zusicherung der Förderungsmittel<br />
wird für 2009/2010 erwartet. Nachstehende Ausführungen gelten nur für den geförderten<br />
Erwerb!<br />
01 Preise<br />
Den aufgegliederten Gesamtkaufpreis Ihres Hauses entnehmen Sie bitte der<br />
beigeschlossenen Preisliste-Finanzierungsübersicht.<br />
Die darin angeführte Finanzierung basiert auf einem Mindesteigenmitteleinsatz<br />
(=Grundkostenanteil) und der Wohnbauförderung (siehe unten Pkt. 2.). Zusätzliche<br />
Eigenmittel des Käufers gehen zu Lasten des Hypothekardarlehens und führen zu einer<br />
entsprechend reduzierten monatlichen Finanzierungsrate.<br />
Grundkostenanteile sind unveränderliche F i x p r e i s e !<br />
Auch die Baukosten werden letztlich als Fixpreis vereinbart, eine Anpassung erfolgt lediglich<br />
wenn das Nutzflächenausmaß um mehr als +/- 3,00 % verändert.<br />
02 Wohnbauförderung<br />
Über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Übernahme des auf ihre<br />
Wohnung entfallenden anteiligen Wohnbauförderungsdarlehens informieren wir Sie gerne.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass uns eine verbindliche Beurteilung über das Vorliegen der<br />
persönlichen Förderungsvoraussetzungen nur bedingt möglich ist! Informationen rund<br />
um die Wohnbauförderung finden Sie auch unter<br />
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-885BBFB8-4497D9AC/ooe/hs.xsl/34828_DEU_HTML.htm<br />
Zufolge der zur Zeit noch nicht zugesicherten Wohnbauförderungsmittel erfolgt der<br />
Abschluss der Kaufverträge unter der aufschiebenden Bedingung, dass die schriftliche<br />
Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel bis längstens 30.06.2010 erfolgt. Der Bauträger<br />
verpflichtet sich, nach Vorliegen der Zusicherung nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse<br />
ohne Verzug mit dem Bau zu beginnen.<br />
Alle Zahlungen vor Vorliegen der schriftlichen Förderungszusicherung sind demzufolge auf<br />
ein vom Schriftenverfasser für das Bauvorhaben einzurichtendes Anderkonto<br />
(Treuhandkonto) zu überweisen.<br />
Neben den für den Bauträger restriktiven Vorgaben der Wohnbauförderung<br />
(grundbücherliches Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten Land OÖ,<br />
Fertigstellungsgarantie (Bankgarantie durch Bauträger, geldlastenfreies Grundstück)<br />
gewährleistet der Treuhänder und Schriftenverfasser für Sie die Sicherheit der einbezahlten<br />
Gelder.<br />
U:\BVH AKTUELL\<strong>Hausleitnerweg</strong> 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 15 von 19