WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz
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03 Hypothekardarlehen<br />
Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H.,<br />
<strong>4020</strong> <strong>Linz</strong>, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820<br />
Wohnhäuser <strong>Hausleitnerweg</strong>, <strong>4020</strong> <strong>Linz</strong><br />
Daneben können Sie als Käufer bereits im Kaufvertrag ein Hypothekardarlehen direkt von<br />
uns als Bauträger übernehmen. Dieses Darlehen ist auf Grund förderungsrechtlicher<br />
Bestimmungen im Rahmen der zugesicherten Höhe (genehmigter Finanzierungsplan)<br />
gebührenbefreit. Es fallen daher weder Eintragungsgebühren im Grundbuch noch<br />
Kreditsteuer für Sie an.<br />
Dieses Darlehen übernehmen Sie gemäß unten stehendem Zahlungsplan. Die<br />
Rückzahlung beginnt mit Übergabe. Zwischenzeitig durch die Inanspruchnahme nach<br />
Maßgabe des Zahlungsplanes/Ratenplanes (Pkt. 3) angefallene Zinsen gehen zu Lasten<br />
des Käufers.<br />
Gerne können Sie unter Berücksichtigung der förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
die auf das Hypothekardarlehen entfallenden Kaufpreisteile anderweitig finanzieren. Wie<br />
beraten sei diesbezüglich gerne und unabhängig.<br />
04 Zahlungsplan<br />
Verzinsung indikatorgebunden, SMR + 0,25 %<br />
Tilgung monatlich ab Bezug; SMR Tabelle unter<br />
http://www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11<br />
Gemäß Bauträgervertragsgesetz BGBl 7/1997 (BTVG) i d F BGBl 56/2008 erfolgt die<br />
Besicherung der Kundenzahlungen durch grundbücherliche Sicherstellung gem. § 9 BTVG in<br />
Verbindung mit dem Ratenplan B (§ 10 Abs.2 Zif 2 BTVG). Der Gesamtkaufpreis ist wie<br />
folgt zur Zahlung fällig.<br />
Bei Erwerb geförderter Wohnungen samt TG-Stellplätzen werden die Raten aus den<br />
vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln in folgender Reihenfolge in Anspruch genommen:<br />
1.) Eigenmittel<br />
2.) Hypothekardarlehen<br />
3.) Förderungsdarlehen<br />
10,0 % binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages unter<br />
der Voraussetzung der grundbücherlichen Anmerkung nach<br />
§ 40 Abs. 2 WEG 2002 für die Käufer im geldlastenfreien Rang;<br />
30,0 % Rohbau mit Dach (erste Dichtungsebene)<br />
20,0 % Fertigstellung der Rohinstallation<br />
12,0 % Fertigstellung der Fassade und der Fenster samt Verglasung<br />
17,0 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe<br />
des Vertragsgegenstandes;<br />
9,0% nach Fertigstellung der Gesamtanlage<br />
2,0 % Haftrücklass auf 3 Jahre ab Übergabe des eigentlichen<br />
Vertragsgegenstandes ablösbar durch Bankgarantie;<br />
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