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WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz

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03 Hypothekardarlehen<br />

Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H.,<br />

<strong>4020</strong> <strong>Linz</strong>, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820<br />

Wohnhäuser <strong>Hausleitnerweg</strong>, <strong>4020</strong> <strong>Linz</strong><br />

Daneben können Sie als Käufer bereits im Kaufvertrag ein Hypothekardarlehen direkt von<br />

uns als Bauträger übernehmen. Dieses Darlehen ist auf Grund förderungsrechtlicher<br />

Bestimmungen im Rahmen der zugesicherten Höhe (genehmigter Finanzierungsplan)<br />

gebührenbefreit. Es fallen daher weder Eintragungsgebühren im Grundbuch noch<br />

Kreditsteuer für Sie an.<br />

Dieses Darlehen übernehmen Sie gemäß unten stehendem Zahlungsplan. Die<br />

Rückzahlung beginnt mit Übergabe. Zwischenzeitig durch die Inanspruchnahme nach<br />

Maßgabe des Zahlungsplanes/Ratenplanes (Pkt. 3) angefallene Zinsen gehen zu Lasten<br />

des Käufers.<br />

Gerne können Sie unter Berücksichtigung der förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

die auf das Hypothekardarlehen entfallenden Kaufpreisteile anderweitig finanzieren. Wie<br />

beraten sei diesbezüglich gerne und unabhängig.<br />

04 Zahlungsplan<br />

Verzinsung indikatorgebunden, SMR + 0,25 %<br />

Tilgung monatlich ab Bezug; SMR Tabelle unter<br />

http://www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11<br />

Gemäß Bauträgervertragsgesetz BGBl 7/1997 (BTVG) i d F BGBl 56/2008 erfolgt die<br />

Besicherung der Kundenzahlungen durch grundbücherliche Sicherstellung gem. § 9 BTVG in<br />

Verbindung mit dem Ratenplan B (§ 10 Abs.2 Zif 2 BTVG). Der Gesamtkaufpreis ist wie<br />

folgt zur Zahlung fällig.<br />

Bei Erwerb geförderter Wohnungen samt TG-Stellplätzen werden die Raten aus den<br />

vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln in folgender Reihenfolge in Anspruch genommen:<br />

1.) Eigenmittel<br />

2.) Hypothekardarlehen<br />

3.) Förderungsdarlehen<br />

10,0 % binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages unter<br />

der Voraussetzung der grundbücherlichen Anmerkung nach<br />

§ 40 Abs. 2 WEG 2002 für die Käufer im geldlastenfreien Rang;<br />

30,0 % Rohbau mit Dach (erste Dichtungsebene)<br />

20,0 % Fertigstellung der Rohinstallation<br />

12,0 % Fertigstellung der Fassade und der Fenster samt Verglasung<br />

17,0 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe<br />

des Vertragsgegenstandes;<br />

9,0% nach Fertigstellung der Gesamtanlage<br />

2,0 % Haftrücklass auf 3 Jahre ab Übergabe des eigentlichen<br />

Vertragsgegenstandes ablösbar durch Bankgarantie;<br />

U:\BVH AKTUELL\<strong>Hausleitnerweg</strong> 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 16 von 19

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