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WOHNHÄUSER Hausleitnerweg, 4020 Linz

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Swietelsky Bauträger Ges. m.b.H.,<br />

<strong>4020</strong> <strong>Linz</strong>, Südtirolerstraße 40, 0732/600601-7820<br />

Wohnhäuser <strong>Hausleitnerweg</strong>, <strong>4020</strong> <strong>Linz</strong><br />

VI.) Finanzierung / Wohnbauförderung<br />

Für das Bauvorhaben wurde beim Amt der oö. Landesregierung um Wohnbauförderung<br />

gemäß § 9 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nach den Richtlinien der Oö.<br />

Neubauförderungsverordnung zu Wo- angesucht. Die Zusicherung der Förderungsmittel<br />

wird für 2009/2010 erwartet. Nachstehende Ausführungen gelten nur für den geförderten<br />

Erwerb!<br />

01 Preise<br />

Den aufgegliederten Gesamtkaufpreis Ihres Hauses entnehmen Sie bitte der<br />

beigeschlossenen Preisliste-Finanzierungsübersicht.<br />

Die darin angeführte Finanzierung basiert auf einem Mindesteigenmitteleinsatz<br />

(=Grundkostenanteil) und der Wohnbauförderung (siehe unten Pkt. 2.). Zusätzliche<br />

Eigenmittel des Käufers gehen zu Lasten des Hypothekardarlehens und führen zu einer<br />

entsprechend reduzierten monatlichen Finanzierungsrate.<br />

Grundkostenanteile sind unveränderliche F i x p r e i s e !<br />

Auch die Baukosten werden letztlich als Fixpreis vereinbart, eine Anpassung erfolgt lediglich<br />

wenn das Nutzflächenausmaß um mehr als +/- 3,00 % verändert.<br />

02 Wohnbauförderung<br />

Über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Übernahme des auf ihre<br />

Wohnung entfallenden anteiligen Wohnbauförderungsdarlehens informieren wir Sie gerne.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass uns eine verbindliche Beurteilung über das Vorliegen der<br />

persönlichen Förderungsvoraussetzungen nur bedingt möglich ist! Informationen rund<br />

um die Wohnbauförderung finden Sie auch unter<br />

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-885BBFB8-4497D9AC/ooe/hs.xsl/34828_DEU_HTML.htm<br />

Zufolge der zur Zeit noch nicht zugesicherten Wohnbauförderungsmittel erfolgt der<br />

Abschluss der Kaufverträge unter der aufschiebenden Bedingung, dass die schriftliche<br />

Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel bis längstens 30.06.2010 erfolgt. Der Bauträger<br />

verpflichtet sich, nach Vorliegen der Zusicherung nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse<br />

ohne Verzug mit dem Bau zu beginnen.<br />

Alle Zahlungen vor Vorliegen der schriftlichen Förderungszusicherung sind demzufolge auf<br />

ein vom Schriftenverfasser für das Bauvorhaben einzurichtendes Anderkonto<br />

(Treuhandkonto) zu überweisen.<br />

Neben den für den Bauträger restriktiven Vorgaben der Wohnbauförderung<br />

(grundbücherliches Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten Land OÖ,<br />

Fertigstellungsgarantie (Bankgarantie durch Bauträger, geldlastenfreies Grundstück)<br />

gewährleistet der Treuhänder und Schriftenverfasser für Sie die Sicherheit der einbezahlten<br />

Gelder.<br />

U:\BVH AKTUELL\<strong>Hausleitnerweg</strong> 32\Verkauf\hausleitnerweg _ baubeschr_1_0.doc Rev. ------ Seite 15 von 19

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