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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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geändert Mai 2008<br />

Aufgaben<br />

1 <strong>Kinder</strong>ärztliche Untersuchungen – Aufgaben <strong>und</strong> Diagnostiksystem<br />

Der Gesetzgeber hat <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche als eine<br />

Gruppe ausgewiesen, die größte ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> sozialpolitische Aufmerksamkeit<br />

verdient. Krankheiten <strong>und</strong> soziale Bedingungen beeinflussen die psychische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> die allgemeine Ges<strong>und</strong>heit von einzelnen <strong>Kinder</strong>n wie auch der<br />

verschie<strong>den</strong>en Altersgruppen. Es gibt einen Konsens darüber, dass die Ges<strong>und</strong>heit<br />

von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen verstärkt zu schützen <strong>und</strong> zu fördern ist. Die<br />

ärztlichen Untersuchungen des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienstes tragen<br />

hierzu bei.<br />

Der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes<br />

wird zusätzlich zur Schuleingangs- <strong>und</strong> Schulabgangsuntersuchung nach § 6 Abs. 2<br />

BbgGDG verpflichtet, alle <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat zur<br />

Prävention <strong>und</strong> Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder<br />

Behinderungen zu untersuchen. Dieses Alter ist wichtig <strong>für</strong> die kindliche<br />

Entwicklung, weil Fördermaßnahmen <strong>und</strong> Therapie in dieser Lebensphase eine gute<br />

Verlaufsprognose haben.<br />

Wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Untersuchungen durch <strong>den</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung des Kindes<br />

wesentlich beeinträchtigen, soll der Öffentliche Ges<strong>und</strong>heitsdienst ein<br />

Betreuungscontrolling durchführen. Die Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte des KJGD sorgen mit<br />

da<strong>für</strong>, dass <strong>Kinder</strong> mit Handlungsbedarf tatsächlich die notwendigen<br />

therapeutischen bzw. Fördermaßnahmen erhalten.<br />

1.1 Aufgaben der kinderärztlichen Untersuchungen <strong>und</strong> gesetzliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die ärztlichen Untersuchungen des KJGD dienen gleichzeitig mehreren Anliegen:<br />

1. Individualmedizinische Aufgabe<br />

Feststellung des individuellen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Entwicklungsstandes<br />

einschließlich der Erfassung körperlicher <strong>und</strong> seelischer Erkrankungen sowie<br />

Verhaltensauffälligkeiten<br />

Früherkennung von Entwicklungsstörungen <strong>und</strong> Screenings z. B. auf<br />

Hörstörungen <strong>und</strong> Sehfehler<br />

Überprüfung des Impfstatus <strong>und</strong> gegebenenfalls Schließen von Impflücken<br />

Veranlassung <strong>und</strong> Koordination notwendiger ges<strong>und</strong>heitlicher Maßnahmen<br />

Kooperation mit niedergelassenen Haus-, <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> anderen Fachärzten<br />

Vermittlung von Fördermaßnahmen <strong>und</strong> psychosozialen Diensten sowie<br />

Maßnahmen der Jugendhilfe<br />

Betreuung <strong>und</strong> nachgehende Fürsorge<br />

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