Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Mai 2008<br />
Aufgaben<br />
1 <strong>Kinder</strong>ärztliche Untersuchungen – Aufgaben <strong>und</strong> Diagnostiksystem<br />
Der Gesetzgeber hat <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche als eine<br />
Gruppe ausgewiesen, die größte ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> sozialpolitische Aufmerksamkeit<br />
verdient. Krankheiten <strong>und</strong> soziale Bedingungen beeinflussen die psychische<br />
Entwicklung <strong>und</strong> die allgemeine Ges<strong>und</strong>heit von einzelnen <strong>Kinder</strong>n wie auch der<br />
verschie<strong>den</strong>en Altersgruppen. Es gibt einen Konsens darüber, dass die Ges<strong>und</strong>heit<br />
von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen verstärkt zu schützen <strong>und</strong> zu fördern ist. Die<br />
ärztlichen Untersuchungen des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienstes tragen<br />
hierzu bei.<br />
Der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes<br />
wird zusätzlich zur Schuleingangs- <strong>und</strong> Schulabgangsuntersuchung nach § 6 Abs. 2<br />
BbgGDG verpflichtet, alle <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat zur<br />
Prävention <strong>und</strong> Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder<br />
Behinderungen zu untersuchen. Dieses Alter ist wichtig <strong>für</strong> die kindliche<br />
Entwicklung, weil Fördermaßnahmen <strong>und</strong> Therapie in dieser Lebensphase eine gute<br />
Verlaufsprognose haben.<br />
Wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Untersuchungen durch <strong>den</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung des Kindes<br />
wesentlich beeinträchtigen, soll der Öffentliche Ges<strong>und</strong>heitsdienst ein<br />
Betreuungscontrolling durchführen. Die Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte des KJGD sorgen mit<br />
da<strong>für</strong>, dass <strong>Kinder</strong> mit Handlungsbedarf tatsächlich die notwendigen<br />
therapeutischen bzw. Fördermaßnahmen erhalten.<br />
1.1 Aufgaben der kinderärztlichen Untersuchungen <strong>und</strong> gesetzliche<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die ärztlichen Untersuchungen des KJGD dienen gleichzeitig mehreren Anliegen:<br />
1. Individualmedizinische Aufgabe<br />
Feststellung des individuellen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Entwicklungsstandes<br />
einschließlich der Erfassung körperlicher <strong>und</strong> seelischer Erkrankungen sowie<br />
Verhaltensauffälligkeiten<br />
Früherkennung von Entwicklungsstörungen <strong>und</strong> Screenings z. B. auf<br />
Hörstörungen <strong>und</strong> Sehfehler<br />
Überprüfung des Impfstatus <strong>und</strong> gegebenenfalls Schließen von Impflücken<br />
Veranlassung <strong>und</strong> Koordination notwendiger ges<strong>und</strong>heitlicher Maßnahmen<br />
Kooperation mit niedergelassenen Haus-, <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> anderen Fachärzten<br />
Vermittlung von Fördermaßnahmen <strong>und</strong> psychosozialen Diensten sowie<br />
Maßnahmen der Jugendhilfe<br />
Betreuung <strong>und</strong> nachgehende Fürsorge<br />
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