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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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Nerven/Psyche<br />

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Bef<strong>und</strong>erhebung<br />

Informationen zur Bef<strong>und</strong>erhebung fußen auf anamnestischen Angaben. Für die<br />

Zuordnung der Funktionsgruppen gelten folgende Anhaltspunkte:<br />

Untersuchte Altersgruppen: alle<br />

2.1 – 1: Bekannte Epilepsie mit längerer Anfallsfreiheit (>2 Jahre)<br />

Im Mittelpunkt stehen die weitere Beobachtung, Begleitung <strong>und</strong> Beratung,<br />

aber auch die Indikations-Überprüfung zu Medikation bzw. hinsichtlich<br />

Aussetzversuchen bei bestehender Medikation.<br />

2.1 – 2: Bekannte Epilepsie (selten Anfälle, kurzzeitige Symptomatik),<br />

Grand-mal möglich<br />

Epilepsie mit vergleichsweise seltenen Anfällen (max. 1x/Monat), aber<br />

kein Status epilepticus<br />

Epilepsie mit myoklonischen Anfällen, fokalen Anfällen oder komplexfokalen<br />

Anfällen<br />

es besteht der unbedingte Bedarf zu einer medikamentösen<br />

Therapiefortführung bzw. -einleitung<br />

2.1 – 3: Schwere Anfallslei<strong>den</strong> (Status epilepticus, häufigere Anfälle)<br />

auch unter Medikation keine längere Anfallsfreiheit, Anfälle treten<br />

häufiger (mindestens 1x/Monat) auf<br />

Status epilepticus <strong>im</strong> letzten Jahr; unabhängig von sonstiger<br />

Anfallsfrequenz<br />

Epilepsien ohne Anfallsfreiheit, unbehandelt oder subopt<strong>im</strong>al betreut<br />

(Mangelcompliance)<br />

Maßnahmen<br />

Beratung von Bezugspersonen: Kenntnis der Telefonnummer vom behandeln<strong>den</strong><br />

Arzt <strong>und</strong> Notruf; Handhabung der Notfallmedikation; Hinweise auf Selbsthilfegruppen<br />

<strong>Kinder</strong>garten- <strong>und</strong> Schulsport<br />

Teilfreistellungen bei Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, z. B. Turnen an<br />

Geräten mit erhöhter Absturzgefahr, Kampfsport, Tauchen <strong>und</strong> Springen;<br />

Schw<strong>im</strong>men <strong>und</strong> auch Wettkämpfe sind erlaubt<br />

JArbSchG<br />

Gefährdung durch Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr, Verletzungsgefahr durch<br />

ungesicherte rotierende oder schnei<strong>den</strong>de Maschinen, Arbeiten mit besonderer<br />

Einwirkung von Schwingungen auf <strong>den</strong> ganzen Körper, Nachtarbeit ungünstig. In<br />

jedem Fall muss in Zusammenarbeit von Berufsberatung <strong>und</strong> behandelndem Arzt<br />

eine individuelle Entscheidung getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

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