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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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geändert Juli 2009<br />

5. Bescheinigungen, wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass,<br />

Herzpass o. Ä.,<br />

6. verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. Ä. <strong>und</strong><br />

7. ggf. die unterschriebene Einverständniserklärung <strong>und</strong> Angaben zur<br />

Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert ist, wenn eine<br />

Impflückenschließung gewünscht wird.<br />

Sollten bei Ihrem Kind auffällige Bef<strong>und</strong>e festgestellt wer<strong>den</strong>, erhalten Sie<br />

selbstverständlich eine schriftliche Information, die u. a. Empfehlungen zur<br />

weiteren Diagnostik <strong>und</strong> Therapie bzw. zu Fördermaßnahmen enthält. Nach dem<br />

Bran<strong>den</strong>burgischen Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetz ist der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst verpflichtet, auch die Umsetzung der empfohlenen<br />

Maßnahmen zu begleiten. Ihre Rückinformation an uns über die Vorstellung Ihres<br />

Kindes bei einer niedergelassenen <strong>Kinder</strong>ärztin/einem niedergelassenen<br />

<strong>Kinder</strong>arzt bzw. begonnene Therapien oder Fördermaßnahmen sind ebenso<br />

wichtig wie eine mit Ihrem Einverständnis erfolgende Rückmeldung der<br />

<strong>Kinder</strong>ärztin/des <strong>Kinder</strong>arztes bzw. der Fördereinrichtung an uns.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns …<br />

* Untersuchung lt. § 6 des Bran<strong>den</strong>burgischen Ges<strong>und</strong>heitsdienstgesetzes vom 23. April 2008.<br />

Entsprechend § 16 dürfen personenbezogene Daten erhoben wer<strong>den</strong>, die zur Aufgabenerfüllung nach<br />

diesem Gesetz erforderlich sind.<br />

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