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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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geändert Juli 2009<br />

Anlagen<br />

A<br />

Sollte eine Kontaktaufnahme mit <strong>den</strong> Eltern/Sorgeberechtigten nicht möglich sein<br />

<strong>und</strong> auch keine Rückmeldung über die Durchführung der Untersuchung <strong>im</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt eingehen, ist dies allein noch kein Hinweis auf eine<br />

Kindswohlgefährdung. Liegen aber dem Ges<strong>und</strong>heitsamt gewichtige<br />

geändert Jan 2009<br />

Anhaltspunkte vor, bei <strong>den</strong>en nicht auszuschließen ist, dass eine<br />

Kindswohlgefährdung möglich wäre, n<strong>im</strong>mt das Ges<strong>und</strong>heitsamt mit dem<br />

zuständigen Jugendamt Kontakt auf, das seinerseits u. U. gemeinsam mit dem<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt geeignete <strong>und</strong> notwendige Hilfen anbietet <strong>und</strong> weitere erforderliche<br />

Maßnahmen ergreift.<br />

Informationen an andere Stellen, wie Polizei, bleiben davon unberührt.<br />

Die enge Kooperation zwischen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe <strong>und</strong> dem Öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienst ermöglicht einen effektiveren <strong>Kinder</strong>schutz.<br />

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