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Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...

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geändert Juli 2009<br />

Anlagen<br />

A<br />

Vorgehen be<strong>im</strong> Betreuungscontrolling mit Beobachtung<br />

Die Eltern erhalten die Mitteilung, dass eine Auffälligkeit festgestellt wurde, die<br />

nach einem best<strong>im</strong>mten Zeitraum wieder beurteilt wer<strong>den</strong> sollte. Hier<strong>für</strong> wird der<br />

Zeitraum/Zeitpunkt genannt, an dem das Kind wieder vorgestellt wer<strong>den</strong> sollte. In<br />

der Software des KJGD wird der gewählte Zeitraum eingetragen.<br />

Das Betreuungscontrolling mit Beobachtung ist auf Entwicklungsauffälligkeiten<br />

(emotionale/soziale Entwicklung, Sprach- <strong>und</strong> Sprechstörungen, Motorik, kognitive<br />

Leistungen) <strong>und</strong> medizinische Bef<strong>und</strong>e gerichtet.<br />

Nach der Wiedervorstellung ist es <strong>den</strong>kbar, dass das Kind als unauffällig beurteilt<br />

wird. Damit wäre der Fall abgeschlossen. Möglicherweise ergibt sich eine<br />

Auffälligkeit mit Handlungsbedarf. Dann wird das Kind in die Gruppe<br />

„Betreuungscontrolling mit Handlungsbedarf“ zugeordnet.<br />

Vorgehen be<strong>im</strong> Betreuungscontrolling mit Handlungsbedarf<br />

Bei auffälligem Bef<strong>und</strong> erhalten die Eltern die Mitteilung der festgestellten<br />

Funktionsstörung <strong>und</strong> die Empfehlung die/<strong>den</strong> entsprechende/n niedergelassene/n<br />

<strong>Kinder</strong>ärztin/-arzt bzw. Fachärztin/-arzt zur weiteren Diagnostik bzw. Behandlung<br />

aufzusuchen. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen erforderlich: Frühförderung,<br />

medizinisch-therapeutische bzw. sonderpädagogische Hilfen.<br />

Ein wesentliches Element des Betreuungscontrollings ist die Rückmeldung der/des<br />

<strong>Kinder</strong>ärztin/-arztes bzw. Fachärztin/-arztes bzw. der Fördereinrichtung, ob das<br />

Kind die vertiefende Diagnostik <strong>und</strong> gegebenenfalls die erforderliche Therapie oder<br />

eine Weitervermittlung erhalten hat (Einverständniserklärung der Eltern).<br />

Liegt keine Rückmeldung vor, können folgende Möglichkeiten genutzt wer<strong>den</strong>,<br />

wobei die Reihung auch eine Steigerung ausdrückt:<br />

nach angemessener Zeit bei <strong>Kinder</strong>ärztin/-arzt bzw. Fachärztin/-arzt bzw.<br />

Fördereinrichtung nachfragen (Einverständniserklärung der Eltern)<br />

bei der interdisziplinären Frühförder- <strong>und</strong> Beratungsstelle/regionale Arbeitsgemeinschaft<br />

nachfragen, ob ein Antrag zur Kostenübernahme vorliegt<br />

(Einverständniserklärung der Eltern)<br />

mit <strong>den</strong> Eltern des Kindes telefonisch bzw. schriftlich Kontakt aufnehmen<br />

<strong>und</strong> motivieren, die/<strong>den</strong> <strong>Kinder</strong>ärztin/-arzt bzw. Fachärztin/-arzt bzw. die<br />

Fördereinrichtung zu konsultieren<br />

Eltern mit Kind ins Ges<strong>und</strong>heitsamt einla<strong>den</strong><br />

Hausbesuch ankündigen <strong>und</strong> Familie aufsuchen<br />

an Jugendamt wen<strong>den</strong>, soweit aufgr<strong>und</strong> der bisherigen Erkenntnisse ein<br />

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht.<br />

Das Vorgehen ist an die Anforderungen des einzelnen Falles anzupassen. Eltern<br />

<strong>und</strong>/oder Einrichtungen wer<strong>den</strong> aufgefordert, <strong>für</strong> das Kindeswohl zu wirken, ggf.<br />

sind weitergehende Beratungen <strong>und</strong> Informationen erforderlich. Dabei ist der<br />

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