Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Juli 2009<br />
Anlagen<br />
A<br />
5 Anlagen<br />
5.1 Empfehlungen zur Umsetzung der in § 6 Abs. 2 BbgGDG festgelegten<br />
Untersuchung aller <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat<br />
Der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst des Öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes ist<br />
nach § 6 Abs. 2 BbgGDG verpflichtet, alle <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Alter vom 30. bis 42.<br />
Lebensmonat zur Prävention <strong>und</strong> Früherkennung von Krankheiten,<br />
Entwicklungsstörungen oder Behinderungen zu untersuchen. Dieses Alter ist<br />
wichtig <strong>für</strong> die kindliche Entwicklung, weil Fördermaßnahmen <strong>und</strong> Therapien eine<br />
gute Verlaufsprognose haben.<br />
5.1.1 Organisation der Untersuchungen aller <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> 30. bis 42.<br />
Lebensmonat<br />
Alle <strong>Kinder</strong>, die <strong>im</strong> jeweiligen Schuljahr zwischen 30. bis 42. Lebensmonat alt sind,<br />
sollen ärztlich untersucht wer<strong>den</strong> (erstmals Schuljahr 2008/2009). Die<br />
Untersuchungen wer<strong>den</strong> nach dem vorliegen<strong>den</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst durchgeführt.<br />
Der vorliegende Text ist eine Handreichung/Empfehlung <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendges<strong>und</strong>heitsdienst, die an die konkreten Gegebenheiten angepasst wer<strong>den</strong><br />
soll.<br />
Kita-<strong>Kinder</strong>/<strong>Kinder</strong> in der Tagespflege<br />
Anforderung der Kita-Listen von <strong>den</strong> Einrichtungen<br />
Eingabe der Kita-Listen in <strong>den</strong> PC, Filter der Listen der zu untersuchen<strong>den</strong><br />
<strong>Kinder</strong> (30. bis 42. Lebensmonat) über Recherchemaske mit Altersfilter<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> in Tagespflege<br />
Hauskinder<br />
Eingabe der Daten der Einwohnermeldeämter (Daten wer<strong>den</strong> mit Stichtag<br />
1. Juni von <strong>den</strong> Meldeämtern <strong>den</strong> Ges<strong>und</strong>heitsämtern übergeben)<br />
Abgleich mit <strong>den</strong> Kita-Listen/Tagespflege (z. B. durch Filter aller <strong>Kinder</strong><br />
(30. bis 42. Lebensmonat), die bei Untersuchungsanlass kein „K“ haben <strong>und</strong><br />
somit vermutlich Hauskinder sind)<br />
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