Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land ...
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geändert Febr. 2010<br />
Impfstatus<br />
Einschulungsuntersuchung<br />
11<br />
Abgeschlossene Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung<br />
Anzahl der Impfungen mit Hinweisen<br />
Hib 4/3 4 bei Kombinations<strong>im</strong>pfstoffen mit Pertussisantigenen<br />
3 nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene<br />
1 Wenn die Hib-Impfung nach vollendetem 12. Lebensmonat<br />
begonnen wurde, ist auch 1 Impfdosis „vollständig“, aber nicht<br />
zeitgerecht verabreicht.<br />
Diphtherie 4/3 4 bei Kombinations<strong>im</strong>pfstoffen mit Pertussisantigenen<br />
3 nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene<br />
Tetanus 4/3 siehe Diphtherie<br />
Pertussis 4 4 Monorelevant (früher) 3 ab dem 2. Lebensmonat (d. h. 9.<br />
Lebenswoche) <strong>und</strong> 1 ab dem 11. vollendeten Lebensmonat;<br />
seit 2005 kann nur noch kombiniert ge<strong>im</strong>pft wer<strong>den</strong>.<br />
Polio 4/3/2 4 bei Kombinations<strong>im</strong>pfstoffen mit Pertussisantigenen<br />
3 nur bei Impfstoffen ohne Pertussisantigene<br />
oder 2 nur bei Impfung mit Virelon von Chiron Behring<br />
Masern 2<br />
Mumps 2<br />
Röteln 2<br />
Hep. B 4/3 4 bei Kombinations<strong>im</strong>pfstoffen mit Pertussisantigenen<br />
3 nur bei Anwendung von Impfstoffen ohne Pertussisantigene<br />
Varizellen 2 2 bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes<br />
oder 2 bei Kombinations<strong>im</strong>pfstoff MMRV,<br />
entsprechend Herstellerangaben<br />
Meningokokken C 1 Meningokokken C-Konjugat<strong>im</strong>pfstoff<br />
Pneumokokken 4/3/2 Pneumokokken-Konjugat<strong>im</strong>pfstoff. Gilt frühestens ab Geburtsjahrgang<br />
2003<br />
Nach Herstellerangaben in Abhängigkeit vom Alter:<br />
4 wenn die erste Impfung nach vollendetem 2. Monat erfolgt ist<br />
3 wenn die erste Impfung nach vollendetem 7. Monat erfolgt ist<br />
2 wenn die erste Impfung nach vollendetem 12. Monat erfolgt ist<br />
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung<br />
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Impfung der<br />
Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung mit allen 6 Antigenen, ist diese Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung unvollständig <strong>und</strong> entsprechend zu<br />
dokumentieren. Im Falle der Ergänzung wird sie als vollständige Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung dokumentiert. Falls der<br />
KJGD nicht selbst ergänzt, besteht Handlungsbedarf <strong>und</strong> dieser ist als solcher zu dokumentieren.<br />
Fehlt bei Verwendung eines kombinierten Impfstoffes mit Pertussisantigenen eine Hepatitis B-Impfdosis, so ist<br />
diese Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung unvollständig <strong>und</strong> entsprechend zu dokumentieren. Über die Notwendigkeit der<br />
Ergänzung liegen keine Daten vor.<br />
Spezielle Hinweise zu Pertussis<br />
Bei unvollständiger Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung von Pertussis sind Kombinations<strong>im</strong>pfstoffe, die <strong>für</strong> die<br />
Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung zugelassen sind, zu verwen<strong>den</strong>. Hier sind die Altersgrenzen <strong>den</strong> Fachinformationen zu<br />
entnehmen, bzw. der vom <strong>Land</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt zur Verfügung gestellten Liste zu Kombinations<strong>im</strong>pfstoffen (s.<br />
Anlage).<br />
Beispielsweise gelten folgende Altersgrenzen:<br />
Infanrix (TDaP) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr<br />
Pentavac bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />
Infanrix IPV+Hib <strong>und</strong> Infanrix hexa bis zum Alter von 36 Monaten<br />
Bei fehlender Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung von Pertussis ist ab dem Alter von 5 Lebensjahren eine einmalige Impfung mit<br />
Kombinations<strong>im</strong>pfstoff möglich (TDaP, Tdap, TdapIPV). Zur letzten vollständigen Tetanus-Diphtherie-Impfung ist<br />
ein Abstand von weniger als 5 Jahren (Min<strong>im</strong>um 18 Monate) möglich.<br />
Auffrischung<br />
1. Auffrisch<strong>im</strong>pfung<br />
<strong>im</strong> Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren bei Diphtherie, Tetanus <strong>und</strong> Pertussis (Epidemiologisches Bulletin<br />
3/2006)<br />
Spezielle Hinweise zur Dokumentation der 1. Auffrisch<strong>im</strong>pfung Diphtherie, Tetanus <strong>und</strong> Pertussis:<br />
Die 1. Auffrisch<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Alter von 5 – 6 vollendeten Jahren wird dokumentiert.<br />
Wenn diese nicht vorhan<strong>den</strong> ist, Handlungsbedarf „Impfen“ dokumentieren <strong>und</strong> das Nachholen der<br />
Auffrisch<strong>im</strong>pfung veranlassen.<br />
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