16.11.2013 Aufrufe

Werbe-Emails an Kunden in Frankreich – was ist erlaubt?

Werbe-Emails an Kunden in Frankreich – was ist erlaubt?

Werbe-Emails an Kunden in Frankreich – was ist erlaubt?

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Werbe</strong>-<strong>Emails</strong> <strong>an</strong> <strong>Kunden</strong> <strong>in</strong> Fr<strong>an</strong>kreich <strong>–</strong> <strong>was</strong> <strong>ist</strong> <strong>erlaubt</strong>?<br />

Werbung per Email <strong>an</strong> <strong>Kunden</strong> <strong>ist</strong> für e<strong>in</strong> Unternehmen e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>faches und billiges<br />

Kommunikationsmittel. Die Benutzung von <strong>Kunden</strong>daten <strong>ist</strong> rechtlich jedoch<br />

e<strong>in</strong>geschränkt. Im Vordergrund steht der Schutz des Empfängers vor unerwünschter<br />

elektronischer Post.<br />

Dabei gilt, dass der Empfänger entweder vor Erhalt von <strong>Werbe</strong>sendungen se<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>verständnis erteilen muss, dass se<strong>in</strong>e Email-Adresse zu <strong>Werbe</strong>zwecken genutzt<br />

wird (sog. Opt-<strong>in</strong>-Vorschrift), oder dass er bei Erhalt e<strong>in</strong>er <strong>Werbe</strong>-Email über die<br />

Möglichkeit verfügt, die Annahme zu verweigern (sog. Opt-out Vorschrift).<br />

- Beim Opt-<strong>in</strong> werden die Daten des Empfängers im Rahmen e<strong>in</strong>es Kaufs oder<br />

e<strong>in</strong>er Dienstle<strong>ist</strong>ung direkt bei ihm erfragt. Der Kunde erklärt sich bei der<br />

Datenerfassung damit e<strong>in</strong>verst<strong>an</strong>den <strong>Werbe</strong>sendungen zu erhalten.<br />

- Beim Opt-out werden dem <strong>Kunden</strong> direkt <strong>Werbe</strong>-<strong>Emails</strong> zuges<strong>an</strong>dt. Die Werbung<br />

k<strong>an</strong>n nur Produkte oder Le<strong>ist</strong>ungen betreffen, die denjenigen entsprechen, die<br />

bereits von derselben natürlichen oder jur<strong>ist</strong>ischen Person geliefert bzw. erbracht<br />

wurden. Dem Empfänger wird ausdrücklich und unmissverständlich die<br />

Möglichkeit <strong>an</strong>geboten, sich kostenlos und auf e<strong>in</strong>fache Weise e<strong>in</strong>er Nutzung<br />

se<strong>in</strong>er Daten zu widersetzen, und zwar immer wieder d<strong>an</strong>n, wenn ihm e<strong>in</strong>e<br />

Werbung durch elektronische Post zugeht.<br />

Bei Privatpersonen gelten grundsätzlich die Opt-In Vorschriften, das heißt sie dürfen<br />

ohne ihr vorheriges E<strong>in</strong>verständnis ke<strong>in</strong>e <strong>Werbe</strong>-<strong>Emails</strong> erhalten.<br />

Wenn die <strong>an</strong>visierte Person aber bereits Kunde des Unternehmens <strong>ist</strong>, sie bei der<br />

Email-Erfassung ihr E<strong>in</strong>verständnis gegeben hat, dass diese zu <strong>Werbe</strong>zwecken<br />

genutzt wird und die Werbung Produkte oder Le<strong>ist</strong>ungen betrifft, die denjenigen, die<br />

bereits vom Unternehmen geliefert bzw. erbracht wurden, entsprechen, d<strong>an</strong>n dürfen<br />

auch zukünftige <strong>Werbe</strong>-<strong>Emails</strong> direkt <strong>an</strong> den <strong>Kunden</strong> ges<strong>an</strong>dt werden.


Für natürliche Personen <strong>in</strong> Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (<strong>Werbe</strong>-<strong>Emails</strong> <strong>an</strong> die<br />

berufliche Adresse) vertritt die fr<strong>an</strong>zösische Datenschutzbehörde CNIL die Ansicht,<br />

dass elektronische Werbung <strong>an</strong> die berufliche Email-Adresse ohne vorherige<br />

Zustimmung der Person gesendet werden darf, sofern ihr die Mitteilung <strong>in</strong> ihrer<br />

beruflichen Eigenschaft übermittelt wird, die sie <strong>in</strong> dem Unternehmen, das ihr die<br />

Adresse zugeteilt hat, ausübt.<br />

Inhalt der elektronischen Werbung:<br />

Grundsätzlich gilt für jede Person, unabhängig davon, ob sie privat oder beruflich<br />

<strong>an</strong>geschrieben wird, dass jede elektronische Mitteilung zw<strong>in</strong>gend:<br />

- die Identität des <strong>Werbe</strong>nden <strong>an</strong>geben muss,<br />

- e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Möglichkeit bieten muss, sich dem Empf<strong>an</strong>g neuer <strong>Werbe</strong>sendungen<br />

zu widersetzen (z.B. L<strong>in</strong>k zum Abmelden am Ende der Nachricht).<br />

Die fr<strong>an</strong>zösische Datenschutzbehörde CNIL empfiehlt, dass die vorherige<br />

Genehmigung oder das Widerspruchsrecht <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d e<strong>in</strong>es <strong>an</strong>zukreuzenden Feldes<br />

e<strong>in</strong>zuholen bzw. auszuüben <strong>ist</strong>. Die Verwendung e<strong>in</strong>es bereits <strong>an</strong>gekreuzten Feldes<br />

sollte jedoch vermieden werden, da dies rechtswidrig <strong>ist</strong>.<br />

Ebenfalls müssen Werbung und <strong>in</strong>sbesondere Angebote zur Verkaufsförderung<br />

(Preisnachlässe, Zugaben, Geschenke) sowie Preisausschreiben und Gew<strong>in</strong>nspiele,<br />

die per Email übermittelt werden, sofort bei ihrem E<strong>in</strong>g<strong>an</strong>g beim Empfänger klar als<br />

solche erkennbar und unmissverständlich identifizierbar se<strong>in</strong>. Ist dies aus technischen<br />

Gründen nicht möglich, muss im Text der Nachricht unmissverständlich darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen werden.<br />

Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen k<strong>an</strong>n mit e<strong>in</strong>er Gefängnisstrafe von bis zu<br />

zwei Jahren und e<strong>in</strong>er Geldstrafe von 37.500 € geahndet werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!