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Wälder trockenwarmer Standorte - BOA - Baden-Württembergisches ...

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<strong>Wälder</strong>, Gebüsche und Staudensäume <strong>trockenwarmer</strong> <strong>Standorte</strong><br />

Einführung<br />

Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;<br />

NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe <strong>Wälder</strong> <strong>trockenwarmer</strong><br />

<strong>Standorte</strong> einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen<br />

gibt es in vielen Landesteilen <strong>Baden</strong>-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte<br />

beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein.<br />

Häufig sind Gebüsche, naturnahe <strong>Wälder</strong> und Staudensäume <strong>trockenwarmer</strong><br />

<strong>Standorte</strong> miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung<br />

von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die<br />

Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen<br />

Biotopkomlex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen<br />

Begriff „Steppenheide“ belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide<br />

der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit<br />

ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen<br />

Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet.<br />

<strong>Wälder</strong> <strong>trockenwarmer</strong> <strong>Standorte</strong> wachsen in höheren Lagen nur an sonnseitigen<br />

Hängen und Felsrippen (Eichen-Trockenwald bei Schramberg).<br />

Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit „trocken“ ist<br />

tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während „warm“ relativ zu sehen ist.<br />

Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ<br />

warme <strong>Standorte</strong> auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine<br />

Klima dort rauh ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss.<br />

<strong>Wälder</strong> und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen <strong>Standorte</strong>n, deren<br />

Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist,<br />

sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt.<br />

Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen <strong>Wälder</strong>n<br />

<strong>trockenwarmer</strong> <strong>Standorte</strong> einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem<br />

Anhang dieser Broschüre entnehmen.<br />

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