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Die exklusivste Form der Verwandtenehe - Horst Südkamp ...

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Töchtern aus armem Hause keine mitgegeben werden konnte und <strong>der</strong>en<br />

Brü<strong>der</strong>n die Einheirat in besser begüterte Familien aus diesem Grunde verwehrt<br />

werden mußte, d.h. <strong>der</strong> angegebene ökonomische Grund träfe also Begüterte wie<br />

Arme gleichermaßen und müßte eine Besitzstandsendogamie ausbilden, postulierte<br />

also eine Konsequenz, die dem Hinweis <strong>der</strong> Quellen wi<strong>der</strong>spräche, nach<br />

dem dieser Brauch weniger von den Begüterten als vielmehr von den Armen gepflegt<br />

wurde.<br />

Primärverw andtenehen <strong>der</strong> Ptolemäerzeit nach Hombert und Preaux<br />

140<br />

120<br />

Heirat Konsanguiner<br />

an<strong>der</strong>e Ehen<br />

124<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

39<br />

38<br />

32<br />

32<br />

20<br />

14<br />

9<br />

7<br />

0<br />

5<br />

4<br />

Arsinoe Dörf er Fajum Oxyrhynchos Hermopolis an<strong>der</strong>e Summe<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> Quellen nach Hombert u. Preaux durch Middleton, Brother- Sister and Father-<br />

Daughter Marriage in Ancient Egypt, American Sociological Review, 27, 1962, p.607<br />

Weiter läßt sich <strong>der</strong> Hinweis <strong>der</strong> Quellen auf die minutiöse Spezifikation <strong>der</strong> Besitzanteile<br />

<strong>der</strong> vertraglich erwähnten Personen nicht mehr ignorieren, welche die<br />

Wahrung <strong>der</strong> Besitzstände auch in Ehen unter Nicht-Verwandten garantierte und<br />

damit <strong>der</strong> Geschwisterehe das wirtschaftliche Motiv <strong>der</strong> Besitzstandwahrung<br />

nimmt, da sie von diesem Motiv unabhängig erscheint, ihm jedenfalls nicht in<br />

dem unterstellten Sinne dienlich ist.<br />

So hilfreich Middletons Auflistung <strong>der</strong> ägyptischen Geschwisterehen und die Erörterung<br />

ihrer Wahrscheinlichkeit auch ist, so bedauerlich ist die Tatsache, daß<br />

ihm die Ausnahmestellung, <strong>der</strong> von ihm beson<strong>der</strong>s hervorgehobenen nichtadeligen<br />

Geschwisterehen entging, welche beson<strong>der</strong>s auch durch seine Liste <strong>der</strong><br />

Geschwisterehen sichtbar gemacht wird, denn die nichtadeligen Ehen unter primären<br />

Verwandten erscheinen erst in <strong>der</strong> letzten und kürzesten Periode <strong>der</strong> Geschichte<br />

des alten Ägyptens, die zugleich auch eine Epoche sozialer und politischer<br />

Umwälzungen gewesen ist, ausgezeichnet durch eine Überformung <strong>der</strong><br />

ägyptischen Gesellschaft auf dem Wege <strong>der</strong> Eroberung zunächst durch die Griechen<br />

und dann durch die Römer. Und eben wegen ihrer Ausnahmestellung korrespondieren<br />

auch die nichtadeligen Geschwisterehen dieser Epoche mit den<br />

Motiven dynastischer Inzuchtpraxis; denn die nichtadligen Gefolgsleute <strong>der</strong> griechischen<br />

und später romanisierten Erobererdynastie (Griechen, Perser und später<br />

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