Probeeinsatz - Stiftung Zukunft Thurgau
Probeeinsatz - Stiftung Zukunft Thurgau
Probeeinsatz - Stiftung Zukunft Thurgau
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arbeitsintegration<br />
Merkblatt für den <strong>Probeeinsatz</strong><br />
Grundlage<br />
Der <strong>Probeeinsatz</strong> ist ein Zusatzinstrument der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>. Diese unterstützende<br />
Massnahme kommt bei empfohlenen, motivierten und leistungsbereiten Teilnehmenden zur<br />
Anwendung. Die Voraussetzung für einen <strong>Probeeinsatz</strong> bedingt eine vorhandene, von der<br />
Amtsstelle genehmigte Zielvereinbarung für ein vorübergehendes Beschäftigungsprogramm.<br />
(AM / ALK / RAV / AVIG)<br />
Weitere Voraussetzungen für die Besetzung eines <strong>Probeeinsatz</strong>es sind die zwischen der<br />
Einsatzfirma und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> vereinbarten Bedingungen sowie das jeweilige<br />
Stellenprofil. Der Organisator, die Einsatzfirma und die Teilnehmenden unterschreiben eine<br />
Vereinbarung. Wesentliche Änderungen der Tätigkeit meldet die Einsatzfirma dem Organisator.<br />
Zielsetzung<br />
Ziel des <strong>Probeeinsatz</strong>es ist die Festanstellung. Sollte dies nicht gelingen, haben die<br />
Teilnehmenden:<br />
• sich praktische und theoretische Erfahrungen angeeignet,<br />
• ehemalige Fach-, Branchen- und Tätigkeitskenntnisse aufgefrischt,<br />
• sich berufliche Fähigkeiten angeeignet,<br />
• durch Kontakte zu Mitarbeitern das berufliche Netzwerk erweitert.<br />
Dadurch erhöht sich die Chance für eine Festanstellung.<br />
Was kann als <strong>Probeeinsatz</strong> betrachtet werden?<br />
Der <strong>Probeeinsatz</strong> ist eine arbeitsmarktliche Massnahme. Dieses Zusatzinstrument dient der<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>, dem Leistungsauftrag einer möglichst raschen und dauerhaften<br />
Wiedereingliederung in den primären Arbeitsmarkt noch effizienter nach zu kommen. Diese<br />
Massnahme kommt in Ergänzung zu einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm<br />
befristet zur Anwendung.<br />
Wer ist teilnahmeberechtigt?<br />
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die Anspruch auf Leistungen der<br />
Arbeitslosenversicherung haben und die über eine gültige Zielvereinbarung mit der <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> verfügen. Die Teilnehmenden wurden vorgängig über eine Empfehlung an die<br />
dafür verantwortliche Stelle Arbeitsintegration übergeben. Diese begleitet die Teilnehmenden<br />
bei ihrer beruflichen Integration.<br />
Pestalozzistrasse 18 Tel. 071 626 24 24 info@stiftung-zukunft.ch<br />
8570 Weinfelden Fax 071 626 24 20 www.stiftung-zukunft.ch
Entschädigung der Teilnehmenden<br />
Die Teilnehmenden eines <strong>Probeeinsatz</strong>es erhalten die ihnen in dieser Zeit zustehende<br />
Taggeldentschädigung. Sie haben Anspruch auf Mittagsverpflegung (Fr. 15.00 pro ganzen<br />
geleisteten Einsatztag) und auf Fahrspesen – günstigste Variante, öffentliche Verkehrsmittel<br />
(2.Kl. SBB). Die Arbeitslosenentschädigung wird durch die zuständige Arbeitslosenkasse in<br />
Form eines Taggeldes ausbezahlt.<br />
Dauer und Arbeitszeit<br />
Die Dauer des <strong>Probeeinsatz</strong>es ist von der persönlichen wie auch von der betrieblichen Situation<br />
abhängig und dauert maximal 1 Monat pro Einsatzbetrieb und Teilnehmerin oder Teilnehmer.<br />
Die Arbeitszeit entspricht bei einem Beschäftigungsgrad von 100% maximal 42<br />
Wochenstunden (8.4h p/Tag).<br />
Diese Arbeitszeit darf nicht überschritten werden und ist strikte einzuhalten, weil für<br />
zusätzliche Präsenzzeiten keine Entschädigung ausgerichtet werden kann.<br />
Einsatzvermittlung von Teilnehmenden<br />
Der Organisator empfiehlt der Einsatzfirma geeignete, motivierte und leistungsbereite<br />
Personen.<br />
Die Teilnehmenden stellen sich bei der Einsatzfirma persönlich vor. Der Einsatzbetrieb<br />
entscheidet über einen Antritt. Der Organisator kann für Fehlplatzierungen nicht haftbar<br />
gemacht werden.<br />
Abbruch<br />
Bei Nichteignung kann der Einsatz in Absprache mit dem Organisator abgebrochen werden,<br />
ohne dass den Teilnehmenden daraus Sanktionen erwachsen. Bei einem durch die<br />
Teilnehmerin oder dem Teilnehmer provozierten Abbruch erfolgt eine entsprechende Meldung<br />
an die zuständige Amtsstelle und kann Sanktionen zur Folge haben (Einstelltage). Ein<br />
anderweitiger Stellenantritt im Arbeitsmarkt kann jederzeit erfolgen.<br />
Voraussetzungen für Einsatzbetriebe<br />
• Der Einsatzbetrieb ist nicht der letzte Arbeitgeber vor Eintritt der Arbeitslosigkeit der<br />
Teilnehmenden.<br />
• Der Einsatzbetrieb ist für die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.<br />
• Der Einsatzbetrieb stellt am Ende des Einsatzes eine Bestätigung für die Teilnehmenden<br />
aus.<br />
• Der Einsatzbetrieb hat einen Beitrag von Fr. 500.-- bei 100% zu tragen, der an die <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> zur Deckung ihres Aufwandes geht.<br />
Dieser Beitrag wird bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend der Stellenprozente reduziert.<br />
Wird die Teilnehmerin oder der Teilnehmer in ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis<br />
übernommen entfällt dieser Beitrag. (Unbefristeter Arbeitsvertrag)<br />
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Kontrollgespräche / Arbeitssuche<br />
Während des <strong>Probeeinsatz</strong>es müssen die Teilnehmenden ihre Kontrollpflichten<br />
uneingeschränkt einhalten. Sie müssen namentlich die Weisungen ihrer/es RAV- Berater/in<br />
erfüllen, d.h. RAV-Beratungsgespräche sind Folge zu leisten. Zudem müssen die<br />
Teilnehmenden die dazu entsprechenden Formulare „AVP“ und „Nachweis der persönlichen<br />
Arbeitsbemühungen“ ausfüllen und rechtzeitig der entsprechenden Amtsstelle zusenden. Der<br />
Einsatzbetrieb stellt den Teilnehmenden die nötige Zeit dafür zur Verfügung.<br />
Ferien (Kontrollfreie Tage)<br />
Während des <strong>Probeeinsatz</strong>es dürfen keine kontrollfreie Tage bezogen werden. Entschuldbare<br />
Absenzen werden von der Arbeitslosenkasse als bezahlte Absenzen akzeptiert.<br />
(z.B. Vorstellungstermine, Schnuppereinsätze, Krankheit oder Unfall werden mit Bestätigung<br />
oder mit ärztlichem Attest belegt)<br />
Versicherungen<br />
Alle arbeitslosen Personen sind während der Bezugszeit von Taggeldern der<br />
Arbeitslosenversicherung obligatorisch bei der SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfall<br />
versichert. Die Prämie dafür wird der versicherten Person direkt durch die zuständige<br />
Arbeitslosenkasse bei der Auszahlung abgezogen.<br />
Vereinbarung<br />
Der Organisator, die Einsatzfirma und die Teilnehmenden unterschreiben zusammen eine<br />
Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung zu der zu Beginn unterschriebenen<br />
Zielvereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>.<br />
Einsatzbestätigung<br />
Am Ende des <strong>Probeeinsatz</strong>es erhalten die Teilnehmenden von der Einsatzfirma eine<br />
Einsatzbestätigung. Dieser Arbeitsbericht enthält Aussagen zu Qualität und Quantität der von<br />
den Teilnehmenden ausgeübten Tätigkeiten. Die dazu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
werden ebenso angegeben. Dieser Bericht können die Teilnehmenden für eine allfällige weitere<br />
Stellensuche verwenden.<br />
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