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Hinweise zum außeruniversitären Praktikum Studierende der ...

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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>außeruniversitären</strong> . <strong>Praktikum</strong><br />

<strong>Studierende</strong> <strong>der</strong> Geographie mit Abschluss Diplom haben gemäß § 11 <strong>der</strong> Studienordnung für<br />

d~QDiplom-Studiengang Geographie an <strong>der</strong> FSU Jena vom 19.06.1996 während des Studiums<br />

ein außeruniversitäres <strong>Praktikum</strong> zu absolvieren. Die Dauer des <strong>Praktikum</strong>s beträgt mindestens<br />

12Wochen, wobei dieses Pr~tikum bei mindestens zwei verschiedenen Institutionen abgeleistet<br />

werden muss. Es bietet sich an, bei zwei verschiedenen Institutionen je ein <strong>Praktikum</strong>steil von<br />

mindestens 6 Wochen Dauer zu absolvieren.<br />

Das <strong>Praktikum</strong> dient dem Einblick in mögliche Berufsfel<strong>der</strong> von Geographen und soll die<br />

spätere Berufswahl sowie die Auswahl von Studieninhalten und Spezialisierungen im Studium<br />

unterstützen. Daher soll das <strong>Praktikum</strong> die fachliche Qualifikation erweitern und einen<br />

inhaltlichen Bezug <strong>zum</strong> Studium und zukünftigen Beruf~tätigkeiten aufweisen. Ferienjobs<br />

können nicht als <strong>Praktikum</strong> anerkannt werden. .<br />

Je nach Schwerpunktbildung im Studium (Geoinformatik, Physische Geographie, Wirtschafts-<br />

o<strong>der</strong> Sozialgeographie) kommen zahlreiche Organisationen für ein außeruniversitäres<br />

<strong>Praktikum</strong> in Frage:<br />

Organisationen mit Tätigkeiten in <strong>der</strong> raumbezogenen Dokumentation und Information,<br />

Verlage, GIS-Anwen<strong>der</strong>, Institutionen <strong>der</strong> Fernerkundung, Informationsdienste u. v. m.<br />

Behörden und Organisationen des Natur- und Umweltschutzes, des Wetterdienstes, <strong>der</strong><br />

Landschaftsplanung u. a. m.<br />

Behörden und Organisationen <strong>der</strong> Stadt-, Regional- und Landesplanung, <strong>der</strong> raumbezogenen<br />

Fachplanungen, <strong>der</strong> betrieblichen Standortplanung und Logistik, des Fremdenverkehrs,<br />

<strong>der</strong> Marktforschung u. a. m.<br />

Das außeruniversitäre <strong>Praktikum</strong> ist Teil <strong>der</strong> universitären Ausbildung. Daher besteht kein<br />

Anspruch auf eine Vergütung im <strong>Praktikum</strong>. Da Praktikanten in <strong>der</strong> Regel aber bei <strong>der</strong> Beteiligung<br />

an Projekten etc. eine inhaltliche Arbeit leisten, ist ein - <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> praktikumsgewährendenStelle<br />

angemessenes - Entgeld statthaft. Entsprechende Vereinbarungen<br />

betreffen nicht die Universität und sind direkt zwischen praktikumsgewähren<strong>der</strong> Stelle und<br />

Praktikant zu klären. Auch die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird allein zwischen <strong>der</strong><br />

praktikumsgewährenden Stelle und dem Praktikanten geregelt.<br />

I.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Regeln <strong>zum</strong> <strong>außeruniversitären</strong><br />

<strong>Praktikum</strong><br />

Der umseitige Antrag ist vor Beginn des <strong>Praktikum</strong>s (in <strong>der</strong> Regel spätestens 4 Wochen<br />

vorher) dem DPA Vorsitzenden vorzulegen.<br />

Eine Genehmigung des <strong>Praktikum</strong>s garantiert, dass bei Erfüllung <strong>der</strong> übrigen Voraussetzungen<br />

das <strong>Praktikum</strong> anerkannt wird.<br />

Über das Prqktikum (Teil praktikum) ist vom Praktikanten ein sachlicher Arbeitsbericht (ca.<br />

5 Seiten) anzufertigen, in dem (i) die praktikums gewährende Institution kurz vorgestellt und<br />

(ii) die Tätigkeit im Rahmen des <strong>Praktikum</strong>s erläutert wird. Die sachliche Richtigkeit dieser<br />

Ausführungen wird durch die praktikumsgewährende Stelle bestätigt.<br />

Darüber hinaus sind die im Rahmen des <strong>Praktikum</strong>s gewonnenen Erfahrungen mit Bezug<br />

<strong>zum</strong> Studium und mögliche Folgerungen für eine Berufstätigkeit zu reflektieren (ca. I<br />

Seite).<br />

Der Bericht und die Reflektion des <strong>Praktikum</strong>s sind spätestens 2 Monate nach Beendigung<br />

des (Teil- )<strong>Praktikum</strong>s dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemeinsam mit dem umseitigen<br />

Formblatt vorzulegen. Bei nichtausreichen<strong>der</strong> Qualität kann dieser eine Nachbesserung<br />

verlangen. Erst mit <strong>der</strong> Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>sberichtes ist das (Teil-) <strong>Praktikum</strong><br />

anerkannt.und die entsprechende (Teil- )Zulassungsvoraussetzung für den Abschluss erbracht.


~<br />

Name, Vorname<br />

"'I<br />

...--<br />

Straße, Nummer<br />

01-f-Y:3<br />

PLZOrt<br />

~<br />

Außeruniversitäres<br />

jm Diplom-StudjenQanQ GeoQrap~<br />

Antrag<br />

63606<br />

Matrikel-Nummer<br />

c2e;st-@<br />

E-Mail<br />

0364--1 (41oS"S1<br />

Telefon<br />

u~-pa .oie<br />

<strong>Praktikum</strong><br />

Jena Qemi!f!.§j1 STO<br />

In <strong>der</strong> Zeit Vom 0'"2.01.2001 bis [.8.02.2001:. (= L Wochen) möchte ich bei<br />

Vi&+a 6f\AO H in IM~l-1cheh-<br />

(Name <strong>der</strong> Firma/Institution)<br />

(Ort)<br />

ein außeruniversitäres <strong>Praktikum</strong> absolvieren. Hiermit beantrage ich die Genehmigung und<br />

Anerkennung dieses <strong>Praktikum</strong>. Spätestens zwei Monate nach Beendigung des <strong>Praktikum</strong>s<br />

werde ich einen <strong>Praktikum</strong>sbericht mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> sachlichen Richtigkeit durch den<br />

<strong>Praktikum</strong>geber dem Prüfungsausschuss vorlegen.<br />

~e1l1a 1'60.11.<br />

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