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Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 2<br />
Laugengebäck und Sandwiches mit Hinweis auf Butter / Buttergehalt, Ei-<br />
Allergene<br />
Anzahl untersuchte Proben: 29 beanstandet: 8 (28%)<br />
Beanstandungsgründe: Fremdfett (7), Deklaration (1)<br />
Ausgangslage<br />
Aufgrund ihrer besonderen sensorischen Eigenschaften wird die Butter <strong>als</strong> Füllung bzw. zum<br />
Bestreichen von Laugengebäck und Sandwiches von vielen Konsumenten gegenüber<br />
Margarine bevorzugt. Sowohl der höhere Preis <strong>als</strong> auch die schlechtere Streichfähigkeit können<br />
Produzenten jedoch dazu veranlassen, die Butter ganz oder teilweise durch pflanzliche Fette zu<br />
ersetzen.<br />
Eier zählen zu den wichtigsten Verursachern von Lebensmittelallergien. Da sie sehr verbreitet<br />
<strong>als</strong> Zutat in Sandwiches verwendet werden, könnten sie unbeabsichtigt oder <strong>als</strong> Verunreinigung<br />
auch in Sandwiches gelangen, welche gemäss Deklaration kein Ei enthalten.<br />
Untersuchungsziele<br />
Im Rahmen der Kampagne wurde folgenden zwei Fragen nachgegangen:<br />
• Ist in Laugengebäck und Sandwiches mit einem Hinweis auf Butter <strong>als</strong> Füllung bzw. Aufstrich<br />
auch tatsächlich Butter enthalten oder wurden stattdessen pflanzliche Fette zugegeben?<br />
• Enthalten Produkte ohne Ei <strong>als</strong> deklarierte Zutat Spuren von Ei-Allergenen?<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Für Lebensmittel verwendete Bezeichnungen, Angaben, Abbildungen, Umhüllungen,<br />
Verpackungen, Umhüllungs- und Verpackungsaufschriften, die Arten der Aufmachung und die<br />
Anpreisungen müssen gemäss Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung<br />
(LGV) den Tatsachen entsprechen beziehungsweise dürfen nicht zur Täuschung<br />
namentlich über Natur, Herkunft, Herstellung, Produktionsart, Zusammensetzung, Inhalt und<br />
Haltbarkeit der betreffenden Lebensmittel Anlass geben.<br />
Auf allergene Zutaten wie z.B. Eier muss gemäss der Verordnung über die Kennzeichnung und<br />
Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Art. 8 auch dann hingewiesen werden, wenn sie<br />
unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangt sind, sofern ihr Anteil, bezogen auf das genussfertige<br />
Lebensmittel 1 g pro Kilogramm oder Liter übersteigt oder übersteigen könnte.<br />
Probenbeschreibung<br />
In 29 Verkaufsstellen (Bäckereien/Konditoreien, Bäckerei-Theken von Lebensmittelgeschäften,<br />
Strassenverkaufsstände, Cafés) wurden 24 offen angebotene und 5 vorverpackte<br />
Laugengebäcke (Brezel, Silser) und Sandwiches erhoben, welche gemäss mündlicher Auskunft<br />
des Verkaufsperson<strong>als</strong> bzw. laut Deklaration Butter <strong>als</strong> Füllung bzw. Aufstrich jedoch kein Ei<br />
enthielten.<br />
Prüfverfahren<br />
Der Milchfettgehalt der Füllung bzw. des Aufstrichs wurde nach der Methode 3.7 in Kapitel 7<br />
des Schweizerischen Lebensmittelbuchs bestimmt. Dabei werden durch alkalische Umesterung<br />
der Triglyceride im Lebensmittel die Fettsäuremethylester (FAME) gebildet, welche<br />
anschliessend mittels GC/FID bestimmt werden. Die Berechnung des Milchfettgehaltes erfolgte<br />
primär über den durchschnittlichen Buttersäuregehalt von Milchfett. Zusätzlich wurde eine<br />
Auswertung über den gemittelten Responsefaktor von reinem Milchfett durchgeführt. Stimmen<br />
beide Resultate innerhalb der natürlichen Schwankung des Buttersäuregehalts in Milchfett<br />
überein, so kann davon ausgegangen werden, dass kein Fremdfett zugesetzt wurde. Der<br />
Buttergehalt wurde basierend auf einem Milchfettgehalt von Butter von ca. 82% berechnet.<br />
Der Nachweis von Spuren von Ei erfolgte mittels ELISA-Verfahren.<br />
Ergebnisse<br />
• 11 Proben (38%) enthielten unvermischte Butter.<br />
• Ebenfalls 11 Proben (38%) enthielten Butter, welche mit 10 bis 30% Wasser vermischt war,<br />
jedoch kein Fremdfett enthielt. Das Schaumigschlagen von Butter unter Zugabe von 200 g<br />
Ber_Sandwich06.doc erstellt: 19.07.2006 11:57:00
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Wasser pro kg Butter, woraus ein Wassergehalt von ca. 30 % resultiert, ist in der Branche<br />
jedoch üblich, weshalb in diesen Fällen auf eine Beanstandung verzichtet wurde. Bei einer<br />
vorverpackten Laugenbrezel mit Butterfüllung bezog sich die deklarierte Mengenangabe der<br />
Butter allerdings auf die mit Wasser vermischte Butter. Diese Fehldeklaration wurde<br />
beanstandet, worauf der Hersteller die Etikettierung entsprechend anpasste.<br />
• 3 offen angebotene Proben (10%) enthielten eine Mischung aus Butter und pflanzlichem Fett<br />
(z.B. Margarine) und wurden deshalb beanstandet. Der Buttergehalt der verwendeten<br />
Mischungen betrug ca. 20%, 50% und 85%.<br />
• Trotz entsprechender Deklaration bzw. mündlicher Anpreisung enthielten 3 vorverpackte und<br />
eine offen angebotene Probe (14%) gar keine Butter und ausschliesslich pflanzliches Fett.<br />
Diese Proben wurden wegen täuschenden Angaben beanstandet.<br />
• Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Spuren von Ei festgestellt.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Die relativ hohe Beanstandungsquote von 28% wegen f<strong>als</strong>chen und somit täuschenden<br />
Angaben bezüglich der Verwendung von Butter <strong>als</strong> Füllung bzw. zum Bestreichen von<br />
Laugengebäck und Sandwiches erfordert eine Nachkontrolle in naher Zukunft, um den Erfolg<br />
der verfügten Massnahmen zu überprüfen.<br />
Das Problem der Kreuzkontamination mit Ei-Spuren scheinen die Produzenten allerdings im<br />
Griff zu haben.<br />
Ber_Sandwich06.doc erstellt: 19.07.2006 11:57:00