16.11.2013 Aufrufe

Antwort - GEW

Antwort - GEW

Antwort - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

14. Wahlperiode<br />

Drucksache 14/10639<br />

03.02.2010<br />

<strong>Antwort</strong><br />

der Landesregierung<br />

auf die Große Anfrage 40<br />

der Fraktion der SPD<br />

Drucksache 14/9818<br />

Lage der Schulen in Nordrhein-Westfalen<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Große Anfrage 40 namens der<br />

Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium,<br />

dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Minister für Bundesangelegenheiten,<br />

Europa und Medien, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen<br />

und Integration und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und<br />

Technologie wie folgt beantwortet:<br />

Die umfangreichen Anlagen zu dieser <strong>Antwort</strong> sind online in der Landtagsdokumentation<br />

oder in Papierform im Archiv des Landtags einsehbar.<br />

Datum des Originals: 02.02.2010/Ausgegeben: 10.02.2010<br />

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des<br />

Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der<br />

kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter<br />

www.landtag.nrw.de


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Vorbemerkung der Großen Anfrage<br />

Im April 2009 veröffentlichte das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Broschüre<br />

mit dem Titel „Schule in Nordrhein-Westfalen - Bildungsbericht 2009“. Mit dieser Publikation<br />

erhebt die Landesregierung den Anspruch, Informationen bereitzustellen, um die Qualitätsentwicklung<br />

der Schulen voranzutreiben. Die Fachöffentlichkeit soll sich darüber informieren<br />

können, was Stand der Dinge ist, was sich geändert hat und wohin die Entwicklung geht.<br />

Diesen Ansprüchen wird die Broschüre in weiten Teilen nicht gerecht. Zwar werden viele<br />

Zahlen und Daten aufgelistet, dennoch sucht man viele Informationen vergebens. Will man<br />

z.B. wissen, was aus zentralen Versprechen wie der Unterrichtsgarantie, den kleineren Klassen,<br />

der ausreichenden Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern und der Verbesserung der<br />

Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft geworden ist, wird man nicht fündig. Nach einer von<br />

der CDU - Fraktion im vergangenen Jahr durchgeführten Umfrage hatten sich 84 Prozent der<br />

Befragten über zu wenig Lehrer, 73 Prozent über zu viel Stundenausfall und 70 Prozent über<br />

zu große Klassen beklagt. Hierzu sagt die Landesregierung nichts. Mit ihrer Broschüre präsentiert<br />

die Landesregierung nur das, was ihr gefällt. Reich bebildert liest man ausschließlich<br />

Wohlklingendes.<br />

Eine kritische Auseinandersetzung mit der realen Situation an unseren Schulen wird ausgeblendet.<br />

Die Kommunen sind unzufrieden mit den Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Bildungslandschaft.<br />

Die demografische Entwicklung zwingt sie zum Handeln. Innovative Lösungen<br />

werden von der schwarz-gelben Landesregierung blockiert. Trotz der sogenannten „Qualitätsoffensive<br />

Hauptschule“ und guten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer ist diese Schulform<br />

in ihrem Bestand gefährdet. Jahr für Jahr sinken die Schülerzahlen. Die ersten Hauptschulen,<br />

die in jüngster Zeit in Ganztagsschulen umgewandelt wurden, schließen ihre Pforten.<br />

Der Druck der Eltern zur Gründung von Gesamtschulen wird auch aufgrund des von der<br />

schwarz-gelben Landesregierung zu verantwortenden Turbo Abiturs immer größer.<br />

Fazit ist: Auf die drängenden Fragen der qualitativen Entwicklung des Bildungssystems bleibt<br />

die Landesregierung eine befriedigende <strong>Antwort</strong> schuldig. Stattdessen fordert die Schulministerin<br />

die Schulen auf: „Machen Sie Ihr Ding.“ (Zitat vom 23.02.2008)<br />

Damit sich alle am Schulleben Beteiligten ein realistisches Bild über die Lage der Schulen in<br />

Nordrhein-Westfalen machen können, legt die SPD-Landtagsfraktion diese Große Anfrage<br />

vor.<br />

Vorbemerkung der Landesregierung<br />

Die Landesregierung hat seit ihrem Amtsantritt im Juni 2005 den jahrelangen Reformstau der<br />

Vorgängerregierung in nur wenigen Jahren aufgelöst und Nordrhein-Westfalen schulpolitisch<br />

entscheidend vorangebracht. Diese Entwicklungen stellt die Veröffentlichung des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung „Schule in Nordrhein-Westfalen – Bildungsbericht 2009“<br />

transparent dar.<br />

Die Behauptung der Frage stellenden Fraktion, der Bildungsbericht stelle nicht dar, was aus<br />

zentralen Versprechen der Landesregierung geworden sei, wird nachdrücklich als unzutreffend<br />

zurückgewiesen. So gibt er z. B. auf Seite 19 – anders als von der Frage stellenden<br />

Fraktion in ihrer Vorbemerkung behauptet – Auskunft über die zusätzlich geschaffenen Lehrerstellen.<br />

2


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Seit 2005 hat die Landesregierung bis zum Schuljahr 2009/10 insgesamt 6.915 zusätzliche<br />

Lehrerstellen an öffentlichen und privaten Schulen geschaffen. Bis zum Schuljahr 2010/11<br />

sind 8.124 vorgesehen – trotz sinkender Schülerzahlen. Trotz zurückgehender Schülerzahlen<br />

wurden darüber hinaus schon jetzt 7.130 Lehrerstellen im öffentlichen Schulbereich belassen<br />

und gut 400 Lehrerstellen im Ersatzschulbereich zusätzlich refinanziert. Dies sind<br />

7.530 Lehrerstellen. Bis zum Schuljahr 2010/11 werden es insgesamt 9.200 sein. Damit hat<br />

die Landesregierung die Versorgungssituation schon jetzt um 14.445 Lehrerstellen verbessert;<br />

im Schuljahr 2010/11 werden es 17.324 sein.<br />

Der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2007/08 wurde, wie von der Landesregierung versprochen,<br />

im Vergleich zu 2005 deutlich verringert. Die Stichprobenuntersuchung im März/April<br />

2009 ergab, dass der Unterrichtsausfall gegenüber der letzten Stichprobe unter Verantwortung<br />

der Vorgängerregierung praktisch halbiert wurde. Er beträgt nach der neuen Stichprobe<br />

durchschnittlich in dieser Legislaturperiode nur noch 2,3 Prozent gegenüber durchschnittlich<br />

4,5 Prozent unter der Vorgängerregierung bis 2005. Auch dies stellt der Bildungsbericht, allerdings<br />

noch unter Bezugnahme auf die Stichprobenuntersuchung 2008, dar (S. 21).<br />

Das neue Schulgesetz hat für Nordrhein-Westfalen die umfassendste Schulentwicklung seit<br />

Jahrzehnten in Gang gebracht. Und die Richtung stimmt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft<br />

in Köln hat die Reformanstrengungen der einzelnen Bundesländer in der Schulpolitik<br />

seit 2006 verglichen. Ergebnis dieses „Politik-Checks Schule“: Platz eins für Nordrhein-<br />

Westfalen. „Nordrhein-Westfalen ist die Speerspitze der reform-aktiven Länder“, sagen die<br />

Verfasser der Studie. Alle anderen Studien – auch die letzte PISA-Studie – basieren auf Daten,<br />

die vor Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes im August 2006 erhoben wurden.<br />

Die Individuelle Förderung ist eine Leitidee des neuen Schulgesetzes und dort ausdrücklich<br />

als Zielbestimmung verankert. Besonders erfolgreiche Schulen werden mit dem „Gütesiegel<br />

Individuelle Förderung“ ausgezeichnet. Bis November 2009 haben 314 Schulen dieses Gütesiegel<br />

erhalten. Ortsnahe Unterstützung erhalten die Schulen von den neuen regionalen 53<br />

Kompetenzteams für Fortbildung. Landesweit erhalten Schulen in der Individuellen Förderung<br />

Unterstützung durch Maßnahmen der Berufsorientierung und die Initiative „LernFerien<br />

NRW“. Gemeinsam mit Lehrerorganisationen hat die Landesregierung die Initiative „Komm<br />

Mit! Fördern statt Sitzenbleiben“ ins Leben gerufen. Das Ziel: wirksame Förderkonzepte entwickeln,<br />

die Zahl von Nichtversetzungen reduzieren. An dem wissenschaftlich begleiteten<br />

Projekt beteiligen sich derzeit landesweit 412 Schulen der Sekundarstufe I, ein Ausbau auf<br />

800 Schulen ist in die Wege geleitet. Die Anzahl nicht versetzter Schülerinnen und Schüler<br />

ist im Schuljahr 2008/09 deutlich zurückgegangen. In den Sekundarstufen I aller Schulen der<br />

Schulformen Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium liegt die Quote nur<br />

noch bei 2,7 Prozent und damit auf dem niedrigsten Stand seit 1997/98. Im Vergleich zum<br />

Vorjahr ist sie um 0,4 Prozentpunkte gesunken. Dies entspricht einer Reduzierung um 15<br />

Prozent.<br />

An Grund- und Förderschulen im Primarbereich wurden bis zum Schuljahr 2009/10 202.700<br />

Ganztagsplätze geschaffen. Im letzten Schuljahr 2004/2005 vor der Regierungsübernahme<br />

waren es lediglich 35.000 Plätze. Im Schuljahr 2010/11 werden insgesamt 225.000 Plätze<br />

bereit gestellt. Mehr als 25 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler haben dann<br />

einen Platz im offenen Ganztag. Für alle offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gibt es<br />

überdies eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro für Grund- und von 6.500 Euro<br />

für Förderschulen, z.B. um Angebote für Eltern einzurichten, die z.B. nur eine Übermittagsbetreuung,<br />

Angebote nach 16 Uhr oder in den Ferien wünschen. In Schulen im Primarbereich<br />

im ländlichen Raum gibt es zudem die Möglichkeit, eine Nachmittagsbetreuung aus<br />

dem Programm „Dreizehn Plus“ anzubieten.<br />

3


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Seit dem 1. Februar 2006 wurden 230 Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsangebot eingerichtet.<br />

Jede zweite Hauptschule ist damit eine Ganztagsschule. Daneben wurde ein erweiterter<br />

Ganztagsbetrieb für 25 Förderschulen ermöglicht. Im Endausbau werden 86.000<br />

Ganztagsplätze erwartet. Die erweiterten Ganztagshauptschulen verzeichneten weitgehend<br />

konstante Zugangsquoten.<br />

In den Jahren 2009 und 2010 werden insgesamt 216 gebundene Ganztagsgymnasien und<br />

Ganztagsrealschulen eingerichtet. Alle Schulen der Sekundarstufe I erhalten schließlich über<br />

das Programm „Geld oder Stelle“ eine Mittelpauschale oder Lehrerstellenanteile. Damit können<br />

alle Schulen eine verlässliche Übermittagsbetreuung an Tagen mit verpflichtendem<br />

Nachmittagsunterricht anbieten. Mit dem „1.000-Schulen“-Programm fördert die Landesregierung<br />

Investitionen zum Ausbau des Ganztags. Sie stellt in den Jahren 2009 und 2010 für<br />

beide Programme zusätzlich rund 75 Millionen Euro für Personalkosten und 100 Millionen<br />

Euro für Investitionen bereit.<br />

Die seit 2002 unveränderte Schulpauschale für investive Maßnahmen wurde im Jahr 2008<br />

um 80 Millionen Euro auf 540 Millionen Euro und 2009 nochmals auf 600 Millionen Euro erhöht.<br />

Über das Konjunkturpaket II werden aus Bundes- und Landesmitteln Investitionen im<br />

Bildungsbereich in Höhe von 1,385 Mrd. Euro für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur<br />

sowie für Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur und kommunaler oder gemeinnütziger<br />

Einrichtungen der Weiterbildung ermöglicht. Dies hat den Spielraum der Schulträger<br />

erweitert, insbesondere Investitionen für den Ganztag vorzunehmen.<br />

In Nordrhein-Westfalen wurden durch die jetzige Landesregierung zwischen 2005 und 2009<br />

die Ausgaben im Bereich Schule um 1,4 Mrd. Euro gesteigert. Bis 2010 werden es zwei Mrd.<br />

Euro mehr sein.<br />

Der Bildungsbericht 2009 hat die demografische Entwicklung und die Auswirkungen auf unsere<br />

Schulen aufgezeigt (S. 57). Der demografische Wandel spiegelt sich in der Schülerschaft<br />

wider. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist seit dem Schuljahr 2004/05 von<br />

2.913.332 auf 2.826.162 im Schuljahr 2008/09 gesunken. Dieser Trend wird anhalten. Es ist<br />

damit zu rechnen, dass in den nächsten 20 Jahren die Schülerzahlen fast um ein Viertel zurückgehen,<br />

d.h. auf ca. 2.120.000.<br />

Die Landesregierung setzt sich deshalb für den Erhalt wohnortnaher Schulangebote ein: In<br />

Grundschulverbünden können die Schulträger Schulen an Teilstandorten führen, um Grundschulen<br />

in Nordrhein-Westfalen ortsnah zu erhalten. Das neue Schulgesetz sieht außerdem<br />

flexible Möglichkeiten vor, dem Schülerrückgang in den weiterführenden Schulen pragmatisch<br />

zu begegnen. Auch einzügige Hauptschulen können – wenn sie die einzige Hauptschule<br />

in der Gemeinde sind – fortgeführt werden. Möglich sind darüber hinaus z.B. Verbünde<br />

von Hauptschulen, der Verbund von bestehenden Haupt- und Realschulen bzw. die Erweiterung<br />

einer bestehenden Hauptschule um einen neuen Realschulzweig.<br />

Die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium wird ohne Qualitätsverlust umgesetzt: Erhöhung<br />

des Stundenvolumens auf volle 265 Wochenstunden, ungekürzte dreijährige Oberstufe<br />

und Ergänzungsstunden zum Ausgleich heterogener Eingangsvoraussetzungen und zur<br />

besseren Förderung sichern das Erreichen qualitätvoller Standards im Abitur und fördern die<br />

Durchlässigkeit zu höheren Abschlüssen für alle. Die Oberstufenverordnung wurde an entsprechende<br />

Vereinbarungen der Kultusminister der Länder von 2006 angepasst. Dadurch<br />

wird u. a. eine Stärkung der Kernfächer im Bereich der Abiturprüfungsfächer erzielt und die<br />

Vergleichbarkeit der Standards gesichert. Ab 2010 eröffnet die neue Oberstufe den Schülerinnen<br />

und Schülern, Neigungsschwerpunkte zu setzen und sich fachlichen Herausforderungen,<br />

z. B. in den neuen Projektkursen zu stellen, aber auch, in Vertiefungsfächern Leis-<br />

4


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

tungsdefizite aufzuholen. Im Jahr 2009 wurden ca. 76.000 Abiturientinnen und Abiturienten<br />

in insgesamt 54 verschiedenen Grund- und Leistungskursfächern zum dritten Mal schriftlich<br />

zentral geprüft. Das wichtigste Ergebnis ist eine weitere Verbesserung des Notendurchschnitts:<br />

Mit einem Notendurchschnitt von insgesamt 2,58 konnte das Ergebnis des Vorjahres<br />

noch einmal übertroffen werden. Damit wurde 2009 das beste Ergebnis erreicht seit dem<br />

Beginn der Dokumentation im Jahr 1992. Die Durchschnittsnote an den Gymnasien beträgt<br />

2,53 und an den Gesamtschulen 2,83. Die Weiterbildungskollegs in Nordrhein-Westfalen haben<br />

einen Notendurchschnitt von 2,5 erreicht. Berufskollegs mit Bildungsgängen des Beruflichen<br />

Gymnasiums erreichten im landesweiten Mittel eine Abiturdurchschnittsnote von 2,67<br />

und haben damit gegenüber den Schülerinnen und Schülern im Vorjahr (2,71) etwas besser<br />

abgeschnitten.<br />

Der Bildungsbericht konnte wegen des Redaktionsschlusses noch nicht die in 2009 erreichten<br />

Verbesserungen aufzeigen, z. B. dass die Mittel für Reisekostenvergütungen an Lehrerinnen<br />

und Lehrer bei Schulwanderungen und Schulfahrten 2009 um zwei Millionen Euro auf<br />

rd. 3,98 Millionen Euro angehoben worden sind. 2010 erfolgt nunmehr eine erneute Aufstockung<br />

um zwei Millionen Euro auf jetzt rund 5,99 Millionen Euro, dies bedeutet eine Verdreifachung<br />

in dieser Legislaturperiode.<br />

Für den Ausbau des betriebsärztlichen Dienstes in den Schulen wird der Ansatz in 2010 um<br />

weitere rund 0,7 Mio. Euro auf 2,92 Mio. Euro angehoben. Bereits in 2008 und 2009 sind die<br />

Mittel um gut eine Million Euro aufgestockt worden. Die Steigerung in den letzten drei Jahren<br />

beläuft sich somit auf rund 1,76 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2005 (Regierungswechsel) wurde<br />

der damalige Ansatz von 1,1676 Mio. Euro um mehr als das 2,5-fache gesteigert.<br />

Anmerkung zu den erfragten Daten:<br />

Soweit sich die <strong>Antwort</strong>en auf Daten aus den Amtlichen Schuldaten beziehen, konnten diese<br />

nur jeweils zum Stichtag 15.10.2008 zugrunde gelegt werden. Die Amtlichen Schuldaten<br />

zum Stichtag 15.10.2009 lagen bei Redaktionsschluss am 04.12.2009 noch nicht in bereinigter<br />

Form vor. Ein Hinausschieben des Redaktionsschlusses war im Rahmen der vorgesehenen<br />

Beantwortungsfrist nicht möglich.<br />

Seit dem 15.01.2010 liegen allerdings Ergebnisse einer ersten Teilauswertung der Amtlichen<br />

Schuldaten 2009/2010 vor: Danach liegt die Quote derjenigen Schülerinnen und Schüler, die<br />

eine Klasse in den allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I wiederholen müssen, auf dem<br />

niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen. Sie ist seit dem Schuljahr 2004/05 von 3,4 %<br />

auf aktuell 2,4 % im Schuljahr 2009/10 gesunken. Am Gymnasium ist die Wiederholerquote<br />

von 2001/2002 mit seinerzeit 3,9 % zwischenzeitlich mit 1,3% auf ein Drittel gefallen und<br />

dies bei gleichzeitig besten Abiturnoten seit Jahren.<br />

Die Landesregierung sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass die von ihr im Schulgesetz<br />

verankerte Individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler wirkt. So hat sich auch die<br />

Durchlässigkeit im nordrhein-westfälischen Schulsystem seit 2005 kontinuierlich verbessert:<br />

So verdoppelte sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aus der Hauptschule in die<br />

Realschule aufstiegen. Ebenso stieg die Quote der Aufsteiger von der Realschule zum<br />

Gymnasium, während gleichzeitig der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr<br />

2009/10 vom Gymnasium zur Realschule oder vom Gymnasium oder der Realschule zur<br />

Hauptschule gewechselt sind, auf dem niedrigsten Stand seit Jahren gesunken ist (Wechselquote<br />

Gymnasium zur Realschule 2004/2005: 1,72 %, 2009/2010: 1,34 % ). Die Wechselquote<br />

von der Realschule zur Hauptschule ist mit 1,92% ebenfalls noch einmal deutlich<br />

5


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

niedriger als in allen vergangenen Jahren (Schuljahr 2004/05: 2,55 %). Insgesamt ist festzustellen:<br />

Kam in den Jahren 2000 bis 2005 im Mittel auf 15 „Schulabsteiger“ nur ein „Schulaufsteiger“,<br />

so lag diese Quote zum Schuljahr 2009/10 etwa bei 7 zu 1. Das ist eine Verbesserung<br />

um mehr als 55 %.<br />

Die im Schulgesetz verankerte Durchlässigkeit des nordrhein-westfälischen Schulsystems<br />

belegt in eindrucksvoller Weise auch der deutliche Anstieg der Quoten beim Wechsel der<br />

Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasium, Gesamtschule und<br />

beruflichem Gymnasium. Die Übergangszahl zur gymnasialen Oberstufe hat mit dem Schuljahr<br />

2009/2010 den höchsten Wert erreicht (2004/2005: 80.579 Schülerinnen und Schüler,<br />

2009/2010: 93.676).<br />

In der Hauptschule ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die – gemessen an der<br />

Schülerzahl der 10. Klassen im Vorjahr - zur gymnasialen Oberstufe wechseln, von 3,8 % im<br />

Schuljahr 2000/2001 auf jetzt 5,3 % gestiegen, in der Gesamtschule von fast 33 % auf knapp<br />

38 %. Im Gymnasium ist heute rein rechnerisch fast ein vollständiger Übergang in die gymnasiale<br />

Oberstufe festzustellen, während dieser Anteil im Schuljahr 2000/2001 noch bei<br />

knapp 90 % lag. Noch erfreulicher ist die Entwicklung in der Realschule: Sind im Schuljahr<br />

2000/2001 nur 21,2 % nach der 10. Klasse zur gymnasiale Oberstufe gewechselt, so sind es<br />

heute 33,4 %, also ein Drittel.<br />

Die Erhöhung der Durchlässigkeit spricht nach Auffassung der Landesregierung für eine Erhöhung<br />

der Chancengerechtigkeit in den letzten Jahren und macht deutlich, dass allen Schülerinnen<br />

und Schülern die Möglichkeit offen steht, das Abitur zu erreichen – auch wenn sie<br />

nicht von Anfang an das Gymnasium besucht haben. Darüber hinaus steht auch allen Schülerinnen<br />

und Schülern in Nordrhein-Westfalen der Aufstieg über das gut ausgebaute und<br />

leistungsfähige System der Berufskollegs offen.<br />

Gliederung<br />

Seite<br />

I. Stellen/ Lehrerbedarfe 7<br />

II. Schulleitung 55<br />

III. Unterrichtsausfall 71<br />

IV. Finanzen 81<br />

V. Dienstrecht/ Dienstrechtsreform 88<br />

VI. Partizipation, Mitwirkung, Mitbestimmung 100<br />

VII. Arbeits- und Gesundheitsschutz 108<br />

VIII. Lehrerausbildung/ Lehrerausbildungsgesetz (LABG) 113<br />

IX. Schulaufsicht 118<br />

X. Individuelle Förderung 122<br />

XI. Fortbildung 153<br />

XII. Qualitätsanalyse 160<br />

XIII. Eigenverantwortliche Schule 177<br />

XIV. Situation der Hauptschule 189<br />

6


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

I. Stellen/ Lehrerbedarfe<br />

1. Die Landesregierung hat von 2005 bis 2009 neue Stellen geschaffen, überwiegend<br />

für neue Aufgaben. Wie viele der neuen Stellen werden für die folgenden<br />

Aufgaben benötigt:<br />

• Englisch in der Grundschule ab Klasse 1<br />

• vorgezogene Einschulung<br />

• Stundentafel Sekundarstufe I<br />

• Neuordnung Gymnasialer Bildungsgang<br />

• Ganztag Gymnasium und Realschule<br />

• Erweiterter Ganztag Hauptschule und Förderschule Sekundarstufe I<br />

• Pädagogische Übermittagbetreuung<br />

• Offene Ganztagsschule<br />

• Vermeidung von Unterrichtsausfall<br />

• Vertretungsreserve Grundschule durch Umwandlung von Geld-statt-Stellen-<br />

Mitteln<br />

• Individuelle Förderung<br />

• zusätzliche Leitungszeit für Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

• Sonderpädagogische Förderung<br />

• Sozialpädagogen<br />

• Schulpsychologen<br />

• Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten<br />

• Initiative „komm mit“<br />

• neues Lehrerausbildungsgesetz (LABG)<br />

• weitere Einzelmaßnahmen?<br />

(bitte jeweils für die einzelnen Aufgaben ausweisen)<br />

2. Wie entwickeln sich die Stellenbedarfe für die in Frage 1 genannten Aufgaben in<br />

den folgenden fünf Jahren?<br />

3. Welche der genannten neuen Aufgaben werden in welcher Höhe durch die sogenannte<br />

Demographierendite mit Stellen ausgestattet?<br />

Die Fragen 1 bis 3 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Von der jetzigen Landesregierung wurden von 2005 bis 2009 in den jeweiligen Haushalten<br />

für die in Frage 1 genannten neuen Aufgaben folgende neue Stellen bereitgestellt:<br />

- 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben<br />

(plus 160 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

- 1.301 Stellen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (plus 22 Stellenäquivalente<br />

für die Ersatzschulen).<br />

7


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

- 822 Stellen für erweiterte Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen (plus 7<br />

Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

- 131 Stellen für neue Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen (plus 22 Stellenäquivalente<br />

für die Ersatzschulen).<br />

- 766 Stellen für Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe<br />

I (plus 80 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

- 900 Stellen für die Vertretungsreserve Grundschule (Einrichtung einer stabilen Vertretungsreserve<br />

mit Planstellen).<br />

Bis einschließlich 2009 (Schuljahr 2009/2010) wurden die in Frage 1 genannten neuen Aufgaben<br />

an öffentlichen Schulen wie folgt durch die so genannte Demographierendite mit Stellen<br />

ausgestattet:<br />

- Rund 800 Stellen für Englisch in der Grundschule ab Klasse 1.<br />

- Rund 1.200 Stellen für die vorgezogene Einschulung.<br />

- Rund 1.600 Stellen für den Ausbau der Stundentafel in der Sekundarstufe I (ohne<br />

Gymnasium).<br />

- Rund 1.100 Stellen für den Ausbau der Stundentafel an Gymnasien und die Neuordnung<br />

des gymnasialen Bildungsgangs.<br />

Aufgrund von derzeit erheblichen Prognoseunsicherheiten kann eine konkrete und genaue<br />

Berechnung einer Demographierendite nicht erfolgen. Eine Entscheidung der Landesregierung<br />

über die Finanzierung der in Frage 1 genannten Aufgaben aus Demographierenditen<br />

liegt demzufolge nicht vor; sie bleibt der künftigen Landesregierung vorbehalten. Vor diesem<br />

Hintergrund gilt für die Stellenbedarfe der in Frage 1 genannten Aufgaben für die nächsten<br />

fünf Jahre gilt Folgendes:<br />

Englisch in der Grundschule ab Klasse 1<br />

Der Englischunterricht in der Grundschule ab Klasse 1 wurde ab dem Schuljahr 2009/2010<br />

vollständig eingeführt. Die Schüler-Lehrer-Relation wurde mit dem Haushalt 2009 sowie in<br />

der VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz mit 23,42 (Vorjahr: 23,86) entsprechend neu festgesetzt.<br />

Eine darüber hinausgehende Veränderung der Schüler-Lehrer-Relation und ein damit verbundener<br />

zusätzlicher Stellenbedarf ergeben sich nicht.<br />

Vorgezogene Einschulung<br />

Ab dem Schuljahr 2009/2010 beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 31.08. (Vorjahr<br />

31.07.) das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08. desselben Kalenderjahres (§§ 35, 132<br />

Schulgesetz). Der für die Einschulung maßgebliche Stichtag für die Vollendung des sechsten<br />

Lebensjahrs wird ab dem Schuljahr 2011/2012 bis zum Schuljahr 2014/2015 um jeweils einen<br />

weiteren Monat zum Jahresende hin verschoben. Ab dem Schuljahr 2014/2015 gilt der<br />

31.12. als Stichtag für die Vollendung des sechsten Lebensjahres.<br />

Durch dieses Vorziehen des Einschulungsalters werden jeweils mehr Schülerinnen und<br />

Schüler zu beschulen sein, für die entsprechende Lehrerstellen im Umfang von voraussichtlich<br />

insgesamt 2.000 bis 2.400 Stellen ab dem Schuljahr 2014/2015 bereitgestellt werden<br />

müssen (ab dem Schuljahr 2011/2012 bis 2014/2015 jährlich voraussichtlich 500 bis 600<br />

8


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Stellen). Der genaue Lehrerstellenbedarf lässt sich nicht quantifizieren, da nicht feststeht,<br />

inwieweit Eltern von der Möglichkeit der Rückstellung um ein Jahr oder von der Möglichkeit<br />

einer vorzeitigen Einschulung Gebrauch machen werden.<br />

Stundentafel in der Sekundarstufe I (ohne Gymnasium, siehe folgende Ausführungen zur<br />

„Neuordnung Gymnasialer Bildungsgang“)<br />

Der schrittweise Ausbau der Stundentafel in der Sekundarstufe I von 179 Stunden um neun<br />

Stunden auf 188 Stunden wird mit dem Schuljahr 2010/2011 abgeschlossen sein. Der Haushalt<br />

2010 der Landesregierung sieht bereits die entsprechenden neuen Schüler-Lehrer-<br />

Relationen vor:<br />

Hauptschule 17,86 (17,98)<br />

Realschule 20,94 (21,09)<br />

Gesamtschulen 19,32 (19,45)<br />

Der Lehrerstellenmehrbedarf gegenüber dem Schuljahr 2009/2010 beträgt für die genannten<br />

Schulformen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2010/2011 insgesamt rund 250 Stellen und<br />

wird mit dem Haushalt 2010 aus der so genannten Demographierendite bereitgestellt.<br />

Neuordnung gymnasialer Bildungsgang<br />

Der Lehrererstellenbedarf an den Gymnasien wird neben der Aufstockung der Stundentafel<br />

auch durch die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe geprägt (Sekundarstufe I: Jahrgangsstufen<br />

5 bis 9 mit 163 Unterrichtsstunden, Sekundarstufe II: Jahrgangsstufen 10 bis 12<br />

mit 102 Unterrichtsstunden, also insgesamt 265 Unterrichtsstunden). In den Schuljahren<br />

2010/2011 bis 2012/2013 umfasst die mit der Oberstufenrelation zu bedienende gymnasiale<br />

Oberstufe anstatt drei insgesamt vier Jahrgänge (Jahrgänge 10 bis 13), da hier erstmals die<br />

Schülerinnen und Schüler, die nach zwölf Jahren ihr Abitur ablegen werden (Oberstufe:<br />

Jahrgangstufe 10 bis 12) mit den Schülerinnen und Schülern zusammentreffen, die noch<br />

nach 13 Schuljahren ihr Abitur ablegen werden (Jahrgangsstufen 11 bis 13). Ab dem Schuljahr<br />

2013/2014 umfasst sie wieder drei Jahrgänge (Jahrgänge 10 bis 12), da zum Ende des<br />

Schuljahres 2012/2013 an Gymnasien letztmalig das Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe abgelegt<br />

wird. Der sich aus diesen Faktoren ergebende Lehrerstellenmehrbedarf beträgt ab<br />

dem Schuljahr 2010/2011 gegenüber dem Schuljahr 2009/2010 insgesamt rund 1.300 Stellen,<br />

der im Haushalt 2010 aus der sog. Demographierendite bedient wird.<br />

Ganztag Gymnasium und Realschule<br />

Im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen Ganztagsoffensive sollen bis zum<br />

Jahre 2010 insgesamt 216 Gymnasien bzw. Realschulen zu gebundenen Ganztagsschulen<br />

ausgebaut werden. Gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ergeben sich hierfür voraussichtlich<br />

folgende Stellenmehrbedarfe:<br />

Schuljahr 2010/2011: 259 Stellen (zuzüglich 39 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

Schuljahr 2011/2012: rund 250 Stellen (zuzüglich rd. 40 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

9


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schuljahr 2012/2013: rund 240 Stellen (zuzüglich rd. 40 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

Schuljahr 2013/2014: rund 240 Stellen (zuzüglich rd. 40 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

Schuljahr 2014/2015: rund 150 Stellen (zuzüglich rd. 20 Stellenäquivalente für die Ersatzschulen).<br />

Der Haushalt 2010 sieht hierfür bereits 259 neue Stellen und die entsprechenden Stellenäquivalente<br />

für den Ersatzschulbereich vor<br />

Erweiterter Ganztag an Hauptschule und Förderschule<br />

Für die erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen (derzeit insgesamt 255) ergeben sich<br />

durch den Aufwuchs dieser Schulen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr voraussichtlich folgende<br />

Stellenmehrbedarfe:<br />

Schuljahr 2010/2011 209 Stellen.<br />

Schuljahr 2011/2012 rund 180 Stellen.<br />

Schuljahr 2012/2013 rund 130 Stellen.<br />

Schuljahr 2013/2014 rund 100 Stellen.<br />

Schuljahr 2014/2015 Endausbau ist erreicht.<br />

Pädagogische Übermittagbetreuung<br />

Das Programm „Geld oder Stelle“ ermöglicht es ab dem 01.08.2009 mit einer an der Schulgröße<br />

orientierten Pauschale allen Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen<br />

sind bzw. an denen der Ganztag noch nicht für alle Jahrgangsstufen eingeführt wurde, eine<br />

Übermittagbetreuung an Tagen mit Nachmittagsunterricht zu organisieren. Der Stellenbedarf<br />

für dieses Programm wird sich in den nächsten fünf Jahren in einem derzeit nicht quantifizierbaren<br />

Umfang tendenziell verringern, da sich viele Ganztagsschulen derzeit noch im<br />

Aufbau befinden bzw. noch weitere Schulen als Ganztagsschulen den Betrieb aufnehmen<br />

werden. Ferner ist der Stellenbedarf auch abhängig von den künftigen Schulgrößen. Für das<br />

Schuljahr 2010/2011 wurden mit dem Haushalt 2010 759 (Schuljahr 2009/2010: 766) Stellen<br />

veranschlagt.<br />

Offene Ganztagsschule<br />

Mit dem Haushalt 2010 werden für den Offenen Ganztag in der Primarstufe weitere 179 zusätzliche<br />

Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Ab dem Schuljahr 2010/2011 können rund<br />

225.000 Plätze (Schuljahr 2009/2010: 205.000 Plätze) finanziert werden. Der im Koalitionsvertrag<br />

und der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen“<br />

vom 13.07.2005 angekündigte Ausbau auf über 200.000 Plätze in dieser Legislaturperiode<br />

wird somit deutlich überschritten.<br />

10


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Neues Lehrerausbildungsgesetz<br />

In den nächsten fünf Jahren (2010 bis 2014) kumulieren sich die voraussichtlichen Gesamtkosten<br />

für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der neuen Lehrerausbildung auf rd. 90<br />

Mio. Euro. Darin enthalten sind auch die zu erwartenden Veränderungen des Lehrerstellenbedarfs.<br />

Der Haushalt 2010 sieht ab dem Schuljahr 2010/2011 dauerhaft 230 zusätzliche<br />

Lehrerstellen für die Einführung eines Eignungspraktikums vor. Für das Schuljahr 2011/2012<br />

kommt es aufgrund der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um sechs auf 18 Monate im<br />

Schuljahr 2011/2012 zu einer temporären Verringerung des bedarfsdeckenden Unterrichts<br />

und damit zu einem Stellenmehrbedarf im Umfang von rund 630 Stellen. Für ein Praxissemester<br />

während des 2-jährigen Masterstudiums ergibt sich ab dem 01.08.2013 voraussichtlich<br />

ein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf von jährlich rund 570 Stellen. Aufgrund der vorgesehenen<br />

sukzessiven Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von 24 über 18 auf zwölf Monate<br />

und der damit verbundenen Verringerung der Zahl der Referendarinnen und Referendare,<br />

die sich gleichzeitig im Vorbereitungsdienst befinden, vermindert sich ab 01.02.2013 der Bedarf<br />

an Fachleiterstellen zunächst um rund 330 Stellen.<br />

Stellenbedarf für die im Übrigen in Frage 1 genannten neuen Aufgaben<br />

Hierzu liegen noch keine politischen Entscheidungen vor.<br />

4. Wie sieht die Entwicklung der Demographierendite vom Schuljahr 2005/2006 bis<br />

zum Schuljahr 2015/2016 aus?<br />

Nach der aktuellen Schülerzahlprognose auf der Basis der Amtlichen Schuldaten 2008 werden<br />

die Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen von 2.694.794 im Schuljahr 2005/2006<br />

um 164.039 auf 2.530.755 im Schuljahr 2010/2011 zurückgehen. Die daraus resultierende<br />

sog. Demographierendite von insgesamt rund 8.800 Stellen wurde vollständig im Schulbereich<br />

belassen. Im Ersatzschulbereich wurden rund 400 Stellen zusätzlich refinanziert. Als<br />

demographische Rendite werden die Veränderungen im Stellenbedarf bezeichnet, die sich<br />

bei Fortschreibung der Standards des Ausgangsjahres (1. Nachtrag 2005) allein auf Grund<br />

der Schülerzahlveränderungen ergeben hätten. Dagegen plante die vorherige Landesregierung<br />

aufgrund der demographischen Entwicklung ab 2008 keine Einrichtung zusätzlicher<br />

Lehrerstellen mehr und sogar den Abbau von 16.000 Lehrerstellen von 2008 bis 2013 (dpa-<br />

Kulturdienst Nr. 12/04).<br />

Bis zum Schuljahr 2015/2016 werden die Schülerzahlen nach der aktuellen Schülerzahlprognose<br />

auf der Basis der Amtlichen Schuldaten 2008 von 2.530.755 im Schuljahr<br />

2010/2011 um 234.775 auf 2.295.980 weiter zurückgehen. In Folge der aktuellen und zum<br />

Zeitpunkt der Prognose der Schülerzahlen nicht vorhersehbaren Wirtschafts- und Finanzkrise<br />

bestehen derzeit jedoch erhebliche Prognoseunsicherheiten bei den Schülerzahlen in den<br />

ressourcenintensiven Bildungsgängen an den Berufskollegs und der gymnasialen Oberstufe.<br />

Daher kann derzeit eine konkrete und genaue Bezifferung der Demographierendite nicht erfolgen.<br />

11


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

5. Die Landesregierung beruft sich immer wieder auf Vorgriffsstellen, die nach den<br />

Haushaltsplanungen der letzten Legislaturperiode zum 31.07.2006 abgebaut werden<br />

sollten. Bereits im Wahlkampf 2005 hatte die SPD klargestellt, dass sie dies<br />

bei erneuter Regierungsverantwortung nicht realisieren wollte. Für die Umsetzung<br />

oder die Streichung der kw-Vermerke trägt der Haushaltsgesetzgeber jährlich<br />

die Verantwortung.<br />

Warum wurden bereits 1.296 der 2.000 Stellen gestrichen, obwohl man sie im<br />

Haushalt hätte belassen können?<br />

Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung „Mehr Selbstbestimmung wagen“<br />

vom 13.07.2005 die Schaffung von 4.000 Stellen gegen Unterrichtssausfall und von 2.400<br />

Stellenäquivalenten für den Ganztag zugesagt. Aus der Bilanz über die Stellenentwicklung<br />

von 2005 bis 2010 (siehe Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2010 Einzelplan 05, Seite 24,<br />

Vorlage 14/2806) ergibt sich, dass die jetzige Landesregierung bis 2010 insgesamt 7.874<br />

zusätzliche Stellen und Stellenäquivalente eingerichtet hat. Mit den im Haushaltsgesetzgebungsverfahren<br />

darüber hinaus geschaffenen 250 neuen Lehrerstellen erhöht sich die Zahl<br />

der neu geschaffenen Lehrerstellen auf insgesamt 8.124 Stellen. Damit wird das in der Regierungserklärung<br />

gesteckte Ziel deutlich übertroffen. Wie sich aus der Übersicht (siehe Erläuterungen<br />

zum Haushaltsentwurf 2010 Einzelplan 05, Seite 24, Vorlage 14/2806) ergibt,<br />

sind in dieser Stellenbilanz 1.296 Vorgriffsstellen bereits abgesetzt worden, fließen also in<br />

diese 8.124 Stellen gar nicht ein. Über die Einrichtung der vorgenannten 8.124 Stellen und<br />

Stellenäquivalente hinaus werden dem öffentlichen Schulbereich trotz zurückgehender Schülerzahlen<br />

rund 8.800 Lehrerstellen belassen (sogenannte Demografiegewinne) sowie im Ersatzschulbereich<br />

rund 400 Lehrerstellen zusätzlich refinanziert, wogegen die vorherige Landesregierung<br />

geplant hatte, 16.000 Lehrerstellen bis 2013 abzubauen (dpa Kulturdienst Nr.<br />

12/04). Die jetzige Landesregierung hat die 2.000 Vorgriffsstellen, die unter der vorherigen<br />

Landesregierung zum 31.07.2006 kw-gestellt waren und für deren Fortfinanzierung die mittelfristige<br />

Finanzplanung der Vorgängerregierung keine Mittel vorgesehen hatte, in Tranchen<br />

im System belassen. Von den insgesamt 2.000 Vorgriffsstellen werden 704 weiterhin bis<br />

zum 01.08.2013 im System belassen. Trotz Reduzierung der Vorgriffsstellen wurden bestehende<br />

Bedarfe nicht aufgegeben, sondern durch die jetzige Landesregierung mit dauerhaften<br />

Planstellen abgesichert:<br />

• 361 Stellen für die Sprachförderung in der Hauptschule,<br />

• 250 Stellen für Sozialpädagogen an Hauptschulen,<br />

• 100 Stellen zur Steigerung der Berufsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit<br />

Lern- und Entwicklungsverzögerung und<br />

• 100 Stellen für sonderpädagogischen Mehrbedarf in integrativen Lerngruppen der<br />

Sekundarstufe I.<br />

12


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

6. Im Wahlkampf 2005 hatten die FDP 8000 und die CDU 4.000 Stellen allein gegen<br />

Unterrichtsausfall zugesagt. Die Landesregierung verbindet jetzt jedoch immer<br />

wieder weitere Aufgaben mit diesen 4.000 Stellen, so z.B. die Individuelle Förderung.<br />

a) Wie werden die angeblich 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall eingesetzt,<br />

damit in den Schulen weniger Stunden ausfallen?<br />

b) Wie sollen gerade mit diesen Stellen gegen Unterrichtsausfall die Schülerinnen<br />

und Schüler individuell gefördert werden?<br />

Maßgeblich für das politische Handeln der Landesregierung sind die im Koalitionsvertrag<br />

zwischen der CDU und FDP sowie die in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten<br />

„Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom 13.07.2005 festgelegten Handlungsmaximen. Es wurde<br />

zugesagt, bis zum Ende der Legislaturperiode 4.000 neue Lehrerstellen zur Bekämpfung<br />

des Unterrichtsausfalls zu schaffen. Diese Zusagen wurden nicht nur eingehalten, sondern<br />

sogar noch übertroffen:<br />

- Für die öffentlichen Schulen und die privaten Ersatzschulen werden seit Übernahme<br />

der Regierungsverantwortung bis zum Schuljahr 2010/2011 8.124 (bis zum Schuljahr<br />

2009/2010: 6.915) zusätzliche Lehrerstellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle<br />

Förderung sowie für den Ausbau von Ganztagsschulen geschaffen sein.<br />

- Über die neu eingerichteten 8.124 Lehrerstellen hinaus werden den öffentlichen Schulen<br />

trotz zurückgehender Schülerzahlen rund 8.800 Lehrerstellen (bis zum Schuljahr<br />

2009/2010 rd. 7.130) belassen und im Ersatzschulbereich werden auf Grund der Schülerzahlentwicklung<br />

rund 400 Lehrerstellen zusätzlich refinanziert. Dies summiert sich<br />

auf weitere 9.200 Lehrerstellen (bis zum Schuljahr 2009/2010 7.530), die für die Unterrichtsversorgung<br />

mehr zur Verfügung stehen.<br />

- Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die jetzige<br />

Landesregierung im Jahr 2005 wird sich damit zum Schuljahr 2010/2011 die Unterrichtsversorgung<br />

an den öffentlichen und privaten Schulen um insgesamt über 17.000<br />

Lehrerstellen (bis zum Schuljahr 2009/2010: 14.445) verbessern.<br />

Die bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 ausgebrachten 4.000 Stellen stehen den Schulen gegen<br />

Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen<br />

und Schüler zur Verfügung. Die Stellen kommen insbesondere Grund- und Hauptschulen<br />

(1.620 Stellen) in sozialen Brennpunkten zu Gute. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen<br />

zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit<br />

den vorgesehenen Unterricht und differenzierte Förderangebote zu realisieren. So werden<br />

die Stellen in der Grundschule zur gezielten individuellen Förderung gem. § 4 AO-GS in der<br />

gesamten Grundschulzeit eingesetzt. Dies kann zum Beispiel in Form von äußeren Differenzierungen<br />

(Lernstudios) oder auch durch Doppelbesetzungen im Rahmen der Stundentafel<br />

geschehen. An Hauptschulen sind diese Stellen, soweit sie nicht für akute Vertretungsaufgaben<br />

benötigt werden, für zusätzlich zum Pflichtunterricht eingerichtete, in der Regel flexible,<br />

differenzierte und klassenübergreifende Förderangebote in den Fächern Deutsch, Englisch,<br />

Mathematik und den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften zweckgebunden.<br />

Die von der jetzigen Landesregierung ergriffenen Maßnahmen sind evident erfolgreich und<br />

wirken sich messbar auf die Unterrichtssituation an den Schulen aus:<br />

13


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

- Seit Beginn der Legislaturperiode konnten bis August 2009 rund 30.000 Lehrerinnen<br />

und Lehrer neu eingestellt werden.<br />

- Der Unterrichtsausfall wurde seit Regierungsübernahme in 2005 praktisch halbiert<br />

(2001 – 2005 durchschnittlich 4,5 %, 2006 - 2009 durchschnittlich 2,3 %).<br />

- Die so genannte Bedarfsdeckungsquote, die das Verhältnis des Lehrerstellenbedarfs<br />

zur Zahl der zugewiesenen Lehrerstellen beschreibt, ist über alle Schulformen von<br />

100,6 % im Schuljahr 2004/05 auf 103,5 % im Schuljahr 2008/2009 gestiegen.<br />

6. a) Wie groß war die sog. Kienbaum-Lücke im Schuljahr 2008/2009?<br />

b) Wie und mit welchen Ressourcen gedenkt die Landesregierung diese Lücke<br />

zu schließen?<br />

Die seit Anfang der 90er Jahre bestehende Problematik der sogenannten Kienbaumlücke<br />

wurde durch die jetzige Landesregierung als weitere „Erblast“ übernommen. Sie entspricht<br />

im Schuljahr 2009/2010 voraussichtlich folgenden rechnerischen Größenordnungen: Grundschule<br />

(0), Hauptschule (620), Realschule (0), Gymnasium (1.030), Gesamtschule (600),<br />

Förderschule / sonderpädagogische Förderung (440), Weiterbildungskolleg (0), Berufskolleg<br />

(1.570).<br />

Gegenüber dem letzten Schuljahr 2004/2005 unter der Vorgängerregierung ist die sogenannte<br />

Kienbaumlücke über alle Schulformen hinweg um 230 Stellen geringer geworden.<br />

Die sogenannte Kienbaumlücke besteht als rechnerische Bedarfslücke weiter fort, da die jetzige<br />

Landesregierung vorrangig Maßnahmen ergreifen musste, um den eklatanten Unterrichtsausfall,<br />

der in der Regierungsverantwortung der Vorgängerregierung stattgefunden hatte,<br />

zu minimieren und unser Schulsystem z.B. durch den Ausbau des Ganztags wieder zukunftsfähig<br />

auszurichten. Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen I.1 bis I.3 und I.6 a)<br />

und b) verwiesen. Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung<br />

durch die jetzige Landesregierung im Jahr 2005 wird sich die Unterrichtsversorgung an den<br />

Schulen zum Schuljahr 2010/2011 unter Berücksichtigung der im System verbliebenen sogenannten<br />

Demographiegewinne um über 17.000 Stellen verbessert haben. Dies bedurfte<br />

einer enormen finanzpolitischen Kraftanstrengung. Damit hat die Landesregierung auch dafür<br />

gesorgt, dass die Schulen mit der rechnerischen Kienbaumlücke im schulpraktischen Alltag<br />

völlig anders umgehen können als zu Zeiten der Vorgängerregierung.<br />

Ob und wie diese rechnerische Lücke in der nächsten Legislaturperiode geschlossen werden<br />

kann, wird zur gegebenen Zeit zu entscheiden sein.<br />

7. Wie hat sich die Stellensituation der Schulaufsicht von 2005 bis 2009 entwickelt<br />

(Bitte detaillierte Auflistung nach Bezirksregierungen und Schulämtern)?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage IX.1 verwiesen.<br />

14


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

8. Wie hat sich die Stellensituation bei der Qualitätsanalyse entwickelt?<br />

2006 wurden 40 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen.<br />

2008 wurden weitere 25 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen, so dass<br />

65 Stellen zur Verfügung standen.<br />

2009 wurden noch einmal 25 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen, so<br />

dass 90 Stellen zur Verfügung stehen.<br />

Daneben wirken punktuell Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handel, Gewerbe und<br />

Studienseminaren an der Qualitätsanalyse mit.<br />

9. Wie hat sich die Stellensituation bei den Studienseminaren und den Prüfungsämtern<br />

seit 2005 entwickelt?<br />

Die Zahl der Planstellen, Stellen und der Stellen für beamtete Hilfskräfte an den Prüfungsämtern<br />

und den Studienseminaren (Verwaltung) hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt:<br />

Kapitel / Einrichtung<br />

Planstellen/Stellen<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

05 074 / Prüfungsämter 89 90 89 89 88<br />

05 075 / Studienseminare 267 244 240 236 233<br />

Die Stellenentwicklung bei den Studienseminaren beruht auf Entscheidungen auf der Basis<br />

von Ergebnissen einer Organisationsuntersuchung (2001) sowie der Arbeitszeiterhöhung<br />

(2004). Die entsprechenden kw-Vermerke sind in den Haushaltsplänen unter Verantwortung<br />

der Vorgängerregierung ausgebracht worden.<br />

10. Wie hat sich die Stellensituation im Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

von 2005 bis 2009 entwickelt (insgesamt und unter Ausweisung der Entwicklung<br />

ohne die vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung übergeleiteten Stellen)?<br />

Die Entwicklung der Stellensituation im Ministerium für Schule und Weiterbildung im genannten<br />

Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:<br />

Haushaltsjahr 2005 2006 2007 2008 2009<br />

gesamt 316 328 438 433 411<br />

Das Landesinstitut für Schule wurde im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform am<br />

01.01.2007 organisatorisch, personell und haushaltsrechtlich in das Ministerium für Schule<br />

und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen integriert. Eine gesonderte Ausweisung<br />

der übergeleiteten Stellen erfolgte seither aus diesem Grund nicht.<br />

15


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

11. Wie hat sich die Stellensituation im Ministerium für Schule und Weiterbildung in<br />

dem Stabsbereich (Persönliche Referentin, Ministerbüro, Presse, Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Bildungsportal, Kabinett, Landtag, KMK) seit 2005 entwickelt?<br />

Stellen Stabbereich (Stand 01.01.2005) 25,51<br />

Der Bereich „Reden“ gehörte nicht dem Stabbereich an. Hier waren zum Stichtag 01.01.2005<br />

2 Stellen ausgebracht.<br />

Stellen Stabbereich (Stand 15.10.2009) 17,48<br />

Die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsportal gehören nicht mehr dem Stabbereich<br />

an. Hier sind zum Stand 15.10.2009 4,5 Stellen ausgebracht.<br />

12. Der Leiter des Ministerbüros im Ministerium für Schule und Weiterbildung ist ein<br />

Oberregierungsrat. Wie definiert die Landesregierung die Organisationseinheit<br />

„Leiter des Ministerbüros“, die laut Organisationsplan der Referatsleiterin und<br />

Persönlichen Referentin der Ministerin unterstellt ist?<br />

Der "Leiter des Ministerbüros" nimmt als Referent des Referates "Persönliche Referentin"<br />

unter seiner im Organisationsplan ausgewiesenen besonderen Funktionsbezeichnung ein<br />

dieser Funktion entsprechendes sachlich abgegrenztes Teilgebiet der Referatsaufgaben, u.<br />

a. etwa die Koordinierung von Terminen der Ministerin, selbständig gem. der Gemeinsamen<br />

Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) wahr. Er wird von<br />

weiteren Beschäftigten des Referates unterstützt. Eine gesonderte Organisationseinheit "Leiter<br />

des Ministerbüros" besteht nicht.<br />

13. Aus welchem Grund sind im Ministerium für Schule und Weiterbildung verschiedene<br />

Gruppen entgegen der grundsätzlichen Regelung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung<br />

der Landesregierung mit lediglich 3 Referaten ausgestattet?<br />

Im Rahmen des von der Landesregierung eingeräumten Organisationsermessens hat das<br />

Ministerium für Schule und Weiterbildung ebenso wie seine Vorgängerministerien in der Vergangenheit<br />

von den Gestaltungsspielräumen der GGO zur Gliederung von Ministerien<br />

Gebrauch gemacht. Beispiele für Gruppen mit nur drei Referaten finden sich auch in Organisationsplänen<br />

der Vorgängerressorts wie etwa des ehemaligen Ministeriums für Schule und<br />

Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung (1999) sowie des Ministeriums für Schule, Wissenschaft<br />

und Forschung (2000, 2001, 2002). Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt<br />

beantwortet:<br />

Im aktuellen Organisationsplan des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist nur eine<br />

Gruppe mit drei Referaten ausgewiesen. Grundlage der aufbauorganisatorischen Entscheidungen<br />

des Ministeriums waren organisationsfachliche Erwägungen wie die sachangemessene<br />

Orientierung an Geschäftsfeldern, eine zielführende Bündelung von affinen Aufgaben<br />

und Tätigkeiten ebenso wie eine sowohl unter dem Gesichtspunkt der Themen- und Aufgabenvielfalt<br />

als auch der Komplexität der wahrzunehmenden einzelnen Aufgaben adäquate<br />

und zweckmäßige Ausgestaltung der Arbeits- und Steuerungsstrukturen.<br />

16


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

14. Wie lange dauert durchschnittlich die Wiederbesetzung von vakanten Stellen in<br />

den einzelnen Schulformen?<br />

Ziel ist es in allen Schulformen, freie und besetzbare Stellen möglichst sofort zu besetzen.<br />

Nach Prüfung eventuell zur Verfügung stehender Versetzungsbewerberinnen und -bewerber,<br />

werden freie Stellen (z.B. durch Pensionierung zum Ablauf eines Schuljahres/ Schulhalbjahres)<br />

frühzeitig ausgeschrieben und in der Regel nahtlos nachbesetzt. So werden zum Beispiel<br />

zu besetzende Stellen zum Schuljahresbeginn 2010/2011 teilweise bereits schon im<br />

November 2009 ausgeschrieben. Werden Stellen kurzfristig frei (Pensionierung aus gesundheitlichen<br />

Gründen, Tod), werden freie und besetzbare Stellen durch das Ausschreibungsverfahren<br />

oder das Listenverfahren nachbesetzt. Ab Februar 2010 können alle Schulformen<br />

wöchentlich – jeweils mittwochs – Stellenausschreibungen veröffentlichen. Soweit für ausgeschriebene<br />

Stellen keine Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, können Stellen<br />

auch befristet besetzt werden. Statistiken über die durchschnittliche Dauer von Besetzungsverfahren<br />

werden nicht geführt.<br />

15. a) Wie lange dauert durchschnittlich die Wiederbesetzung von Schulleitungsstellen<br />

in den einzelnen Schulformen?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu den Fragen II.5 und II.6 verwiesen.<br />

b) Welche Bewerberzahlen liegen durchschnittlich für Leiterstellen vor, die nach<br />

der Änderung des Schulgesetzes in 2006 ausgeschrieben worden sind?<br />

Informationen über die konkrete Zahl der Bewerbungen auf Stellen für Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die sich auf die landesweite Bewerberlage<br />

im genannten Zeitraum beziehen, liegen der Landesregierung nicht vor. Eine valide<br />

Erhebung – auch unter Berücksichtigung von Mehrfachbewerbungen – ist in dem für die<br />

Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht zu leisten.<br />

c) Wie viele Schulleiterstellen in den einzelnen Schulformen sind wie lange unbesetzt?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage II.1 in Verbindung mit der <strong>Antwort</strong> zu den Fragen II.5<br />

und II.6 verwiesen.<br />

16. Wie lange dauert durchschnittlich die Wiederbesetzung von Stellen für stellvertretende<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu den Fragen II. 5 und II.6 verwiesen.<br />

17


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

17. a) Welche Unterrichtsfächer werden derzeit nach welchen Kriterien als Mangelfächer<br />

in den einzelnen Schulformen eingestuft?<br />

Eine formale Einstufung von Fächern als Mangelfächer nach einem verbindlichen Kriterienkatalog<br />

erfolgt nicht.<br />

Dennoch weisen die Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt aus dem Jahr 2007 lehramtsbezogen<br />

eine Reihe von Fächern aus, für die während des Prognosezeitraums aus Sicht der Bildungsadministration<br />

tendenziell Schwierigkeiten für die Personalgewinnung auftreten können,<br />

bzw. aus Sicht der Bewerberinnen und Bewerber sehr gute Einstellungschancen bestehen.<br />

Für das Lehramt an Schulformen der Sekundarstufe I sind das vor allem die Fächer Mathematik,<br />

Deutsch und Englisch. Ebenfalls sehr gute Einstellungschancen bieten die Fächer<br />

Sport, Kunst und Physik.<br />

Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) bestehen die besten<br />

Einstellungschancen in den Fächern Mathematik, Latein, Kunst, Musik, Physik und Informatik.<br />

Für das Lehramt am Berufskolleg sind Maschinentechnik, das Berufsfeld Erziehung und Soziales,<br />

Ernährung und Hauswirtschaft, das Berufsfeld Gesundheit sowie Mathematik und<br />

Elektrotechnik die Fächer, in denen für Bewerberinnen und Bewerber die besten Einstellungschancen<br />

bestehen.<br />

In den sonderpädagogischen Lehrämtern bieten die Fachrichtungen Emotionale und soziale<br />

Entwicklung die besten Beschäftigungschancen.<br />

b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung kurz- und mittelfristig, um<br />

diese Lücken zu schließen?<br />

Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. An dieser<br />

Stelle wird eine Auswahl der wichtigsten Maßnahmen genannt:<br />

• Vorzeitige verbindliche Einstellungszusage (sogenannte Frühbucher) und Aushändigung<br />

der Ernennungsurkunde<br />

• Erweiterung des Bewerberkreises um FH-Absolventen beim Seiteneinstieg an Berufskollegs<br />

• Vereinfachung/Neuregelung des Seiteneinstiegs (einschließlich Informationsveranstaltungen<br />

für Interessierte)<br />

• Erweiterung des Bewerberkreises beim Seiteneinstieg mit einem Fach<br />

• Erweiterung des Bewerberkreises beim Seiteneinstieg für alle Fächer in der Sekundarstufe<br />

II/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen<br />

• Aufhebung der Altersbegrenzung beim Seiteneinstieg<br />

• Erweiterung des Bewerberkreises durch Teilnahme an Zertifikatskursen (Einstellungsvoraussetzung)<br />

• Besonderes Listenverfahren für Schulen in Randlagen<br />

• Einstellung über Gastlehrerprogramm mit dem Königreich Spanien<br />

18


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

• Neue Initiative für den Fremdsprachen- sowie bilingualen Unterricht - TAP (Teacher<br />

Acquisition Progamme) zur Akquise von ausländischen Lehrkräften (Native speaker),<br />

insbesondere für Englisch und Französisch<br />

• Zeitungsannoncen – Werbung für Lehrkräfte und insbesondere Seiteneinsteiger<br />

• Persönliches Anschreiben an alle beurlaubten (vorzeitige Rückkehr mit Fortbildungsangebot<br />

für „Wiedereinsteiger“ nach Beurlaubung) und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte<br />

(Aufstockung)<br />

• Erleichterung im Einstellungsverfahren für Referendare aus Nordrhein-Westfalen<br />

(Übernahme der Daten aus dem Vorbereitungsdienst, frühzeitige Grundbewerbung<br />

im Listenverfahren)<br />

• Einstellung von Diplomsportlehrkräften<br />

• Vorziehen des Einstellungstermins für Lehrkräfte<br />

• Steuerung der Bewerberströme im Lehrereinstellungsverfahren durch aktuelle Anzeige<br />

der eingegangenen Bewerbungen<br />

• Werbung in anderen Bundesländern im Einvernehmen<br />

• Einführung von zwei Einstellungsterminen in den Vorbereitungsdienst<br />

• Bereitstellung zusätzlicher rund 3.000 Plätze im Vorbereitungsdienst<br />

• Sprintstudium<br />

• Qualifikation evangelischer Theologinnen und Theologen im Unterrichtsfach Latein<br />

• Qualifikation katholischer Theologinnen und Theologen im Unterrichtsfach Deutsch<br />

• Gestellungsverträge mit der katholischen Kirche und den evangelischen Landeskirchen<br />

für die Unterrichtsfächer Religion bzw. für Musik (Kirchenmusikerinnen und<br />

-musiker)<br />

• Durchgehende Bezahlung befristet beschäftigter Vertretungslehrkräfte während der<br />

Ferien bei unmittelbarer Anschlussbeschäftigung<br />

• Anhebung der Verbeamtungsgrenze auf 40 Jahre (bei Schwerbehinderung 43 Jahre)<br />

• Großzügige Auslegung TVL<br />

• Dienstverlängerung von Lehrkräften, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />

auf eigenen Wunsch (Neuregelung Landesbeamtengesetz)<br />

18. Wie viel in NRW ausgebildete Lehrkräfte, die NRW nicht verbeamtet hätte, haben<br />

seit 2005 eine Stelle in Bundesländern angenommen, die eine höhere Verbeamtungsgrenze<br />

haben?<br />

Wie viele Lehrkräfte, die in Nordrhein-Westfalen ausgebildet wurden und eine Stelle in anderen<br />

Bundesländern angenommen haben, ist nicht bekannt. Lehrkräfte sind nach Abschluss<br />

des Vorbereitungsdienstes nicht verpflichtet, über ihre berufliche Entwicklung Auskunft zu<br />

geben.<br />

19


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

19. In welchem Umfang konnte NRW Mangelfächer nicht abdecken, weil Lehrkräfte<br />

wegen der Möglichkeit, dort verbeamtet zu werden, in andere Bundesländer abwanderten?<br />

Da die Anzahl der Lehrkräfte, die eine Stelle in anderen Bundesländern annehmen, nicht bekannt<br />

ist (s. <strong>Antwort</strong> zu Frage 19), kann diese Frage nicht beantwortet werden<br />

20. Die Landesregierung hat mit Datum vom 01.01.2007 das Landesinstitut für Schule<br />

und Weiterbildung in Soest aufgelöst. Wer hat seitdem in welcher Organisationseinheit<br />

die Aufgaben des Landesinstituts wahrgenommen?<br />

21. Zu den Aufgaben eines Ministeriums gehört u. a. die Konzeption fachpolitischer<br />

Grundsätze, nicht deren Umsetzung im Einzelnen. In welcher Organisationseinheit<br />

wird die Aufgabe der Durchführung des Zentralabiturs, so z. B. das Erstellen<br />

von Einzelaufgaben und Musterlösungen, umgesetzt?<br />

Die Fragen 21 und 22 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Mit Artikel 18 des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein- Westfalen - § 1<br />

LfS/QA – Auflösungsgesetz - wurde das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur (LfS/QA)<br />

zum 01.01.2007 aufgelöst. Die dem bisherigen LfS/QA übertragenen Aufgaben im Bereich<br />

"Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen<br />

und Schüler (FIBS)" sind mit dem entsprechenden Personal auf die Bezirksregierung<br />

Arnsberg, die Aufgaben im Bereich "Landesstelle für den Schulsport (ausgenommen<br />

Curriculumentwicklung, Qualitätssicherung)" auf die Bezirksregierung Düsseldorf übergegangen.<br />

Im Übrigen sind die Aufgaben, d.h. Entwicklungs- und Unterstützungsaufgaben im<br />

curricularen Bereich, bei der Sicherung und Entwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität,<br />

bei Lernstandserhebungen, Abschlussprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben usw., auf<br />

das Ministerium für Schule und Weiterbildung übergegangen.<br />

Dem waren bereits unter der Vorgängerregierung verschiedene Neuorganisationen und<br />

Neuausrichtungen vorangegangen. So wurden bereits 2001/2002 die Abteilungen Curriculumentwicklung<br />

und Lehrerfortbildung zugunsten einer stärkeren Verknüpfung der beiden<br />

Sachbereiche und eines flexiblen und an Projektstrukturen orientierten stärker übergreifenden<br />

Personaleinsatzes aufgegeben. Zudem wurde der Bereich der Weiterbildung ausgegliedert<br />

(Neuorganisation Errichtung des Landesinstituts für Schule). Schließlich wurde mit Erlass<br />

vom 12.05.2005 unter weiterer Akzentuierung der Aufgaben im Bereich der Schul- und<br />

Unterrichtsqualität das vormalige Landesinstitut für Schule nochmals neu ausgerichtet und<br />

als Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur reorganisiert.<br />

Bereits vor Auflösung des Landesinstituts wurden schließlich im Rahmen einer aufgabenkritischen<br />

Prüfung (u. a. zukünftig nicht mehr wahrzunehmende Aufgaben) und vor dem Hintergrund<br />

der Neuausrichtung der Lehrerfortbildung die Aufgaben des Landesinstituts im Bereich<br />

der Lehrerfortbildung grundlegend zurückgefahren und verlagert. Zur Fortbildung wird im Übrigen<br />

auf die <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen XI.1 ff. verwiesen.<br />

Entsprechend der mit der Auflösung des LfS/QA verfolgten Zielsetzung wurden im Rahmen<br />

der Organisationsentwicklung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Entwicklung<br />

von fachlich-strategischen Vorgaben und bildungspolitischen Leitlinien etwa für curriculare<br />

Vorgaben mit den bisher im vormaligen LfS/QA wahrgenommenen konnexen weiteren<br />

20


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Entwicklungs- und Unterstützungsaufgaben in den jeweiligen fachlich zuständigen Abteilungen<br />

/ Gruppen und Referaten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gebündelt.<br />

Zu nennen sind hier etwa die Gruppe 31 „Berufliche Bildung“ mit den Referaten 311 und 312<br />

u. a. für die curricularen Arbeiten der Beruflichen Bildung, das Zentralabitur BK; die Abteilung<br />

5, Gruppe 52 „Gymnasium, Gesamtschule, Weiterbildungskolleg“ mit dem Referat 525 für<br />

die Durchführung der Zentralen Prüfungen im Abitur, die Gruppe 53 „Bildungsforschung,<br />

Curriculumentwicklung, Zentrale Prüfungen nach Klasse 10, Standardüberprüfung“ u. a. mit<br />

dem Referat 532 für die Curriculumentwicklung der allgemeinbildenden Schulen, Nationale<br />

Bildungsstandards und dem Referat 534 für Zentrale Prüfungen nach Klasse 10.<br />

Dabei werden Detailarbeiten wie die Entwicklung konkreter Aufgaben und Musterlösungen<br />

sowie Lehrplanenwürfe schon mit Blick auf einen effizienten Personaleinsatz wie in der Vergangenheit<br />

in Form von Lehrplankommissionen und Aufgabenkommissionen aus Lehrkräften<br />

und Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten erstellt. Dies geschieht allerdings<br />

in den eingangs beschriebenen neuen Strukturen und mit dem Vorteil eines einheitlichen<br />

Managements der fachpolitischen Vorgabenentwicklung und der Begleitung sowie Steuerung<br />

der daran anknüpfenden weiteren Arbeiten in einer Hand.<br />

22. Im Landesinstitut für Schule und Weiterbildung wurden ein Internatsbetrieb (Tagungsräume<br />

und Unterbringungsmöglichkeiten) vorgehalten, um u. a. Fortbildungskurse<br />

und Klausurtagungen durchzuführen. Dieser Tagungsbetrieb wird<br />

drei Jahre nach der angeblichen Schließung des Landesinstituts immer noch<br />

fortgeführt.<br />

a) Wer ist nunmehr Träger dieses Tagungsbetriebs?<br />

b) Welche Synergieeffekte haben sich durch den Übergang der Trägerschaft des<br />

Tagungsbetriebs vom Landesinstitut auf den neuen Träger ergeben?<br />

c) Welche Kostenersparnis ist im Haushalt dadurch ausgewiesen?<br />

Mit der gesetzlichen Auflösung des ehemaligen LfS/QA ist auch die Liegenschaft Soest einschließlich<br />

der dort vorgehaltenen Tagungs- und Unterbringungsräumlichkeiten für Sitzungen<br />

der Lehrplan- und Aufgabenkommissionen und sonstige Veranstaltungen in die Verwaltung<br />

und Nutzung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung übergegangen. Wie in der Gesetzesbegründung<br />

ausgeführt, wird der Standort Soest für einen Übergangszeitraum bis zur<br />

räumlichen Abwicklung beibehalten. Dem Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />

entsprechend, werden die vorhandenen Tagungsräumlichkeiten entsprechend<br />

der Bedarfslage weiterhin genutzt. Insofern waren auch keine gesonderten Kostenersparnisse<br />

im Tagungsbetrieb im Haushalt auszuweisen.<br />

d) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um eine den Landesinstituten<br />

anderer Bundesländer vergleichbare Organisationseinheit vorzuhalten, die<br />

Grundlagenplanungen vornimmt und die Unterstützung und Beratung von<br />

Schulen stützt?<br />

Keine. Insofern wird auf die <strong>Antwort</strong> zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.<br />

21


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

23. a) Wie viele Lehrerstellen werden über den sogenannten Rundungsgewinnerlass<br />

verteilt und für welche Zwecke werden diese Stellen verwendet (bitte<br />

schulformbezogen ausweisen)?<br />

Die Rundungsgewinne werden gem. § 7 Abs. 1 und 3 der Verordnung zur Ausführung des<br />

§ 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in Verbindung mit Nr. 7 Verwaltungsvorschriften<br />

zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien<br />

2009/2010 – AVO-RL) ermittelt und stehen jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung.<br />

Für das Schuljahr 2009/2010 stehen insgesamt 830,14 Stellen zur Verfügung. Diese Stellen<br />

werden über den sog. Rundungsgewinnerlass teilweise zweckgebunden für Projekte des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung und teilweise zur Verfügung der Schulaufsichtsbehörden<br />

verteilt.<br />

Schulform<br />

Stellen<br />

Kapitel 05310 Grundschule 188,59<br />

Kapitel 05320 Hauptschule 150,73<br />

Kapitel 05330 Realschule 115,11<br />

Kapitel 05340 Gymnasium 125,09<br />

Kapitel 05360 Weiterbildungskolleg 11,70<br />

Kapitel 05380 Gesamtschule 50,19<br />

Kapitel 05390 Förderschule 128,76<br />

Kapitel 05410 Berufskolleg 59,97<br />

alle Kapitel 830,14<br />

Die Zwecke ergeben sich aus der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz.<br />

In den Verwaltungsvorschriften zu § 7 Abs. 3 der Verordnung ist geregelt, für welche Aufgaben<br />

Rundungsgewinne verwendet werden dürfen.<br />

b) Wer entscheidet über die Verwendung und wer kontrolliert die Bewirtschaftung?<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung entscheidet über die Verwendung der Rundungsgewinne<br />

für die zweckgebundenen Zuweisungen und kontrolliert die Bewirtschaftung.<br />

Die Schulaufsichtsbehörden entscheiden über die Verwendung der ihnen zugewiesenen<br />

Stellenanteile und kontrollieren die Bewirtschaftung.<br />

24. Die generell für den Landeshaushalt verpflichtende Personalausgabenbudgetierung<br />

gilt auch für den Schulbereich.<br />

a) Ist das Budget in den vergangenen Jahren ausreichend ausgestattet gewesen?<br />

Das Personalausgabenbudget ist in den vergangenen Jahren 2007 und 2008 ausreichend<br />

ausgestattet gewesen.<br />

22


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Hat es Budgetüberschreitungen gegeben?<br />

Ja, im Jahr 2006 wurde das Personalausgabenbudget im Schulbereich um rd. 12,8 Mio. Euro<br />

überschritten. Die Deckung erfolgte aus dem Einzelplan 20.<br />

c) Sind Budgetüberschreitungen zu erwarten?<br />

Für das Jahr 2009 sind keine Budgetüberschreitungen zu erwarten.<br />

d) Wäre das Budget auskömmlich gewesen, wenn alle im Haushalt ausgewiesenen<br />

Stellen besetzt gewesen wären?<br />

e) Falls nicht, um welche Größenordnung hätte es sich gehandelt?<br />

Bei der erstmaligen Veranschlagung der Personalausgabenbudgets 2006 wurden die Ist-<br />

Ausgaben des Jahres 2004 zu Grunde gelegt. Stellenzuwächse und Stellenabgänge wurden<br />

pauschal mit 50.000 Euro berechnet. Auf Grund der Berücksichtigung der Ist-Ausgaben des<br />

Jahres 2004 wurden somit – wie in allen anderen Personalausgabenbudgets auch – Personalmittel<br />

für Stellen, die im Jahr 2004 nicht besetzt werden konnten, nicht berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus musste der Schulbereich bei Einführung der Personalausgabenbudgetierung<br />

im Jahr 2006 mit Blick auf die Prioritätensetzung der Landesregierung für Schule und Bildung<br />

im Gegensatz zu allen anderen Geschäftsbereichen keine Effizienzdividende von 0,5<br />

Prozent des Budgets erbringen. Für den Schulbereich gilt im Übrigen, dass jede freie Lehrerstelle<br />

sofort besetzt werden kann.<br />

25. An Grund- und Hauptschulen erfolgt die Stellenzuweisung unter Einbeziehung<br />

eines Sozialindexes auf der Ebene der Schulamtsbezirke.<br />

a) Warum wird ein Sozialindex nicht auf Schulebene erstellt?<br />

b) Hält es die Landesregierung für transparent, effektiv und angemessen, die<br />

zielgenaue Zuweisung von Sozialindexstellen lediglich auf der Grundlage<br />

vorhandener schulaufsichtlicher Erfahrungen vorzunehmen?<br />

c) Wie evaluiert die Landesregierung verlässlich, ob und welche Wirkung die<br />

Zuweisung zusätzlicher Stellen entfaltet?<br />

Die Landesregierung vertraut bei der Sicherung einer ausgewogenen Lehrerversorgung der<br />

Schulen auf die bekannte und seit vielen Jahren bewährte Kompetenz der<br />

Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in den Bezirksregierungen und Schulämtern. Diese<br />

verfügen über eine detaillierte Kenntnis jeder einzelnen Schule vor Ort und können damit im<br />

Hinblick auf die Stellenzuweisungen auf Einzelschulebene fundierte Entscheidungen unter<br />

Einbeziehung aller relevanten Einflussgrößen treffen.<br />

Eine aufwändige und kostenintensive Erstellung eines Sozialindexes auf Schulebene würde<br />

damit die ohnehin bereits in hohem Maße zielgenaue Stellenzuweisung nicht spürbar weiter<br />

verbessern können. Darüber hinaus birgt ein schulbezogener Sozialindex die Gefahr eines<br />

ungewollten Schulvergleichs und damit möglicherweise einer ungerechtfertigten<br />

Stigmatisierung hervorragend arbeitender Schulen.<br />

Die Landesregierung evaluiert die Wirkung der zusätzlich zugewiesenen Stellen<br />

insbesondere im Rahmen der jährlichen Stichprobenuntersuchung zur Unterrichtssituation in<br />

23


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Nordrhein-Westfalen. Diese Untersuchung hat den Nachweis erbracht, dass der<br />

Unterrichtsausfall sich seit Regierungsübernahme 2005 praktisch halbiert hat (2001 – 2005<br />

durchschnittlich 4,5 %, 2006 – 2009 durchschnittlich 2,3 %).<br />

26. Wie verläuft ausgehend vom Schuljahr 2007/08 die statistisch vorausberechnete<br />

Entwicklung der Schülerzahlen bis 2015/16 in den einzelnen Kreisen und den<br />

kreisfreien Städten (gliedern Sie die Berechnungen bitte nach Schulform auf und<br />

geben Sie sowohl absolute als auch relative Zahlen mit Bezug auf den Ist-Wert im<br />

Schuljahr 2007/08 (100%) an)?<br />

Das Schulministerium veröffentlicht jährlich eine Schüler- und Absolventenprognose<br />

gegliedert nach Schulformen, Bildungsgängen und Jahrgangsstufen für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen. Eine Schülerprognose auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte wird nicht vom<br />

Schulministerium erstellt. Die Landesprognose (vgl. Anhang S. 1 bis 44) wird veröffentlicht<br />

und ist im Internet abrufbar unter:<br />

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Statistik/Veroeffentlichungen/ProgSchue<br />

lerAbgaenger.pdf<br />

Die vom Landesbetrieb IT.NRW erstellte Prognose der Schülerzahlen (vgl. Anhang I.27)<br />

ausgewählter Bildungsgänge auf Kreisebene ist ebenfalls im Internet abrufbar unter:<br />

https://webshop.it.nrw.de/webshop/qsearch.php?keyword=B10<br />

27. Welche konkreten Lehrereinstellungsbedarfe in Vollzeitäquivalenten ergeben<br />

sich jährlich vom Beginn des Schuljahres 2009/2010 an bis zum Schuljahr<br />

2015/16 (bitte detaillierte Auflistung nach Schulformen und Fächern)?<br />

28. Wie hoch ist die Bedarfsveränderung 2015/16 im Vergleich zum Schuljahr<br />

2007/08?<br />

Die Fragen 28 und 29 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Das Schulministerium hat im Jahr 2007 eine detaillierte, auf den Amtlichen Schuldaten<br />

2005/2006 basierende Prognose zum Lehrereinstellungsbedarf herausgegeben. Eine Veröffentlichung<br />

der aktualisierten Version wird vorbereitet. Es liegen allerdings derzeit noch keine<br />

Ergebnisse oder Teilergebnisse der Neuberechnung vor. Insbesondere sind die Auswirkungen<br />

der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie weitere Entscheidungen vor allem bezüglich des<br />

Ganztagsausbaus und der Klassengröße einzubeziehen. Welche Spielräume hier bestehen,<br />

ist in den <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen 4 und 5 thematisiert.<br />

24


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

29. Wie definiert und quantifiziert die Landsregierung den im sogenannten Bildungsbericht<br />

(Punkt 2.2.1) genannten hohen Bedarf vor allem an Lehrerinnen<br />

und Lehrern für die Sekundarstufe I sowie für einige Fächer des Lehramtes an<br />

Gymnasien und Gesamtschulen?<br />

Im Punkt 2.1.1 des Bildungsberichts 2009 wird die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im<br />

Vorbereitungsdienst beschrieben. Diese Erhöhung wird mit einem langfristig hohen Bedarf<br />

an Lehrerinnen und Lehrern begründet. Hervorgehoben werden die Sekundarstufe I sowie<br />

einige Fächer des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen (insbesondere für<br />

Informatik, Kunst, Latein, Mathematik, Physik, Musik) sowie die Fachrichtungen<br />

Maschinentechnik, Elektrotechnik und Gestaltungstechnik in den Berufskollegs. Es handelt<br />

sich dabei um die Lehrämter bzw. Fachrichtungen und Fächer, bei denen nach den<br />

Ergebnissen der auf den Amtlichen Schuldaten 2005/2006 basierenden<br />

Lehrerbedarfsprognose langfristig dahin gehend Schwierigkeiten zu erwarten sind, dass alle<br />

freien Stellen zeitnah adäquat besetzt werden können.<br />

Zur Sicherung des Lehrernachwuchses setzt das Land Nordrhein-Westfalen auch auf die<br />

Lehrerausbildung: Inzwischen stammt jeder vierte Bewerber für den Vorbereitungsdienst<br />

nicht aus Nordrhein-Westfalen, was insbesondere auf den zwischenzeitlich eingeführten<br />

weiteren Einstellungstermin, die Erhöhung der Plätze im Vorbereitungsdienst um über 3.000<br />

Stellen sowie eine NC-freie Vergabe (außer Nordrhein-Westfalen nur noch in Bayern und<br />

Baden-Württemberg) zurückzuführen ist.<br />

Eine verlässliche Quantifizierung des Bedarfs für einzelne Fächer ist nicht möglich. Denn im<br />

Hinblick auf den Lehrkräfteeinsatz verleiht die Tatsache, dass die Lehrerinnen und Lehrer an<br />

den Schulen in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Lehrbefähigung für zwei, teilweise<br />

sogar drei Fächer haben, den einzelnen Schulen einen erheblichen Steuerungsspielraum. In<br />

der Folge ist für die Schulen bei Ausschreibungen nicht ausschließlich der rechnerische<br />

Bedarf entscheidend, sondern auch andere Kriterien, wie z.B. die doppelte Abdeckung von<br />

einzelnen Fächern. Aus diesem Grund werden auch in der vom Schulministerium<br />

herausgegebenen Broschüre zum Lehrereinstellungsbedarf lediglich Tendenzen<br />

ausgewiesen.<br />

30. Welchen jährlichen Einstellungsbedarfen werden ab dem Schuljahr 2009/2010 bis<br />

zum Jahre 2015/2016 jeweils wie viele jährlich in NRW ausgebildete Lehramtsanwärter/Referendare<br />

mit 2. Staatsexamen gegenüberstehen?<br />

Die nach der vorliegenden, auf den Amtlichen Schuldaten 2005/2006 basierenden Lehrerbedarfsprognose<br />

zu erwartenden jährlichen Absolventen der 2. Staatsprüfung sind der nachstehenden<br />

Tabelle zu entnehmen. Auf bestehende Unsicherheiten insbesondere wegen der<br />

schwer prognostizierbaren Zahl der Bewerber aus anderen Bundesländern (vgl. auch <strong>Antwort</strong><br />

zu Frage 30) wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Ein jährlicher Vergleich mit künftigen Einstellungsbedarfen kann derzeit auf Grund der in der<br />

<strong>Antwort</strong> zu Frage 28 geschilderten Besonderheiten nicht vorgenommen werden.<br />

25


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

31. Welche Relation von konkreten Einstellungsmöglichkeiten zu jahrgangsweise die<br />

Ausbildung beendenden Lehramtanwärtern und -innen und Referendarinnen und<br />

Referendaren in NRW hält die Landesregierung für angemessen, um die Unterrichtsversorgung<br />

sicherstellen zu können?<br />

32. Welche Relation hält sie für angemessen, um überhaupt eine Bestenauswahl<br />

vorzunehmen und zwischen mehreren Bewerbern auswählen zu können?<br />

Die Fragen 32 und 33 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Eine pauschal gültige Relation zwischen der Zahl der zu besetzenden Stellen und der Zahl<br />

der ihre Ausbildung beendenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zur Sicherung<br />

der Unterrichtsversorgung kann nicht festgestellt werden.<br />

Auch bei einem zahlenmäßig insgesamt ausgewogenen Lehrerarbeitsmarkt können regionale<br />

oder fächerspezifische Probleme bei der Unterrichtsversorgung auftreten. Andererseits<br />

können an attraktiven Standorten, z.B. in Ballungsräumen, Bewerberüberhänge auch in jenen<br />

Fächern bestehen, in denen landesweit temporäre Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung<br />

zu verzeichnen sind. Schließlich ist die Unterrichtsversorgung auch nicht durch eine<br />

vorübergehend zu geringe Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern in einzelnen Fächern gefährdet,<br />

da die Schulen die vorhandenen Lehrkräfte überproportional in diesen Fächern einsetzen<br />

können.<br />

Langfristig gilt jedoch: Um die Unterrichtsversorgung dauerhaft sicherstellen zu können,<br />

müssen so viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sein wie zu besetzende<br />

Stellen. Um eine Bestenauslese vornehmen zu können, müssen mehr geeignete Bewerberinnen<br />

und Bewerber vorhanden sein als zu besetzende Stellen.<br />

33. a) Wie hat sich die Zahl der Stellen für Lehramtsanwärter und Referendare in<br />

den Jahren seit 2005 entwickelt?<br />

Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:<br />

26


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Stellen für LAA im 24-monatigen Vorbereitungsdienst<br />

(gem. Haushaltsplan)<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

12.132 13.841 14.242 15.564 16.006 16.322<br />

Das jeweilige Stellensoll beinhaltet:<br />

• Stellen für LAA im grundständigen Vorbereitungsdienst (VD),<br />

• Stellen für LAA, die den VD nach nicht bestandener Zweiter Staatsprüfung verlängern<br />

müssen,<br />

• Stellen für LAA in Elternzeit,<br />

• Stellen zum Auffangen zeitlich begrenzter Belegungsspitzen bedingt durch zwei jährliche<br />

Einstellungs- und Prüfungstermine.<br />

b) Wie viele dieser Stellen haben besetzt werden können?<br />

Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:<br />

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen<br />

halbjährlich. Die Quantitäten bemessen sich nach den jährlichen Einstellungsermächtigungen<br />

laut Haushaltsplan.<br />

Haushaltsjahr Einstellungsermächtigungen<br />

laut Haushaltsplan<br />

Tatsächliche<br />

Einstellungen<br />

absolut<br />

Tatsächliche<br />

Einstellungen<br />

in Prozent<br />

2004 7.000 6.440 92,00<br />

2005 7.000 6.417 91,67<br />

2006 7.500 6.680 89,07<br />

2007 7.900 7.492 94,84<br />

2008 7.900 7.819 98,97<br />

2009 7.900 7.688 97,32<br />

Neben der Erhöhung der Anzahl der Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst<br />

hat die Landesregierung im Zeitraum 2005 – 2009 auch die Anzahl der Einstellungsermächtigungen<br />

angehoben. Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Dienstantritte) sind vom<br />

27


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Bewerberfeld und vom Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber abhängig. Es<br />

ist gelungen, seit 2007 eine annähernd hundertprozentige Ausnutzung der Einstellungsmöglichkeiten<br />

zu erreichen. Hierzu hat insbesondere der seit Sommer 2007 eingerichtete zweite<br />

Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter beigetragen, der die Wartezeiten<br />

im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber auf ein halbes Jahr reduziert hat.<br />

c) Wie viele der ursprünglich eingestellten Lehramtsanwärter /innen und Referendare<br />

und Referendarinnen haben ihre Ausbildung tatsächlich beendet?<br />

Ausweislich der vergleichenden Statistik der Prüfungsjahrgänge 2005 - 2008 haben im genannten<br />

Zeitraum durchschnittlich 95% der Lehramtsanwärterinnenanwärter sowie Studienreferendarinnen<br />

und -referendare ihre Zweite Staatsprüfung abgelegt und ihre Ausbildung<br />

abgeschlossen. Ein Prüfungsjahrgang umfasst die im Frühjahr und im Herbst des Jahres abgelegten<br />

Prüfungen einschließlich der Zwischentermine, die für Kandidatinnen und Kandidaten<br />

angesetzt werden, deren Vorbereitungsdienst verkürzt oder verlängert wurde bzw. die<br />

eine Wiederholungsprüfung ablegen mussten.<br />

Prüfungsjahrgang<br />

2008<br />

(Einstellungsjahrgänge:<br />

09.08.2006 und<br />

01.02.2007 sowie<br />

Zwischentermine)<br />

Kandidatinnen/<br />

Kandidaten<br />

insgesamt<br />

Ausgeschiedene<br />

Kandidatinnen/<br />

Kandidaten<br />

Abgelegte<br />

Prüfungen<br />

Prüfungsjahrgang<br />

2005<br />

(Einstellungsjahrgänge:<br />

01.09.2003 und<br />

01.02.2004 sowie<br />

Zwischentermine)<br />

Prüfungsjahrgang<br />

2006<br />

(Einstellungsjahrgänge:<br />

06.09.2004 und<br />

01.02.2005 sowie<br />

Zwischentermine)<br />

Prüfungsjahrgang<br />

2007<br />

(Einstellungsjahrgänge:<br />

22.08.2005 und<br />

01.02.2006 sowie<br />

Zwischentermine)<br />

6.239 6.628 6.836 6.841<br />

410 (6,57%) 134 (2,02%) 374 (5,47%) 405 (5,92%)<br />

5.829 6.494 6.462 6.436<br />

d) Wie viele Einstellungsmöglichkeiten einer Dauerbeschäftigung im Schuldienst<br />

gab es jeweils?<br />

Aufzeichnungen über Einstellungsmöglichkeiten bestehen nicht. Sie wären auch nicht aussagekräftig,<br />

weil die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten abhängig ist von folgenden Faktoren:<br />

• Berufsaustritte,<br />

• Versetzungen zwischen den Schulkapiteln,<br />

• Umbuchungen zwischen den Schulkapiteln nach der Zuweisung der Stellen aus<br />

dem Kapitel 05 300 für das jeweilige Schuljahr<br />

• Kapitalisierungen von Stellen<br />

• Veränderung der Kompensationsanteile für Altersteilzeit und Sabbatjahr,<br />

28


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

• Veränderung der Freistellungen für Altersteilzeit und Sabbatjahr,<br />

• Stellenverlagerungen zwischen den Schulkapiteln nach dem Bedarf,<br />

• Saldierung der auf Grund von Beurlaubungs- / Teilzeitanträgen sowie Elternzeit geräumten<br />

Stellen im Verhältnis zur Zahl der zurückkehrenden Lehrkräfte,<br />

• zusätzliche Stellen des jeweiligen Haushalts.<br />

Hinzu kommt, dass Stellen wiederholt ausgeschrieben werden, wenn sich im ersten Einstellungsverfahren<br />

kein geeigneter Bewerber findet.<br />

34. Wird die Landesregierung zur Deckung der Bedarfe Anwärtersonderzuschläge<br />

zahlen oder die Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung generell auch über das<br />

40. Lebensjahr hinaus anheben?<br />

Eine Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ist derzeit nicht beabsichtigt. Gleiches gilt für<br />

eine erneute Anhebung der erst im Juli 2009 auf das vollendete 40. Lebensjahr angehobenen<br />

Höchstaltersgrenze für die Einstellung oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf<br />

Probe. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen weiterhin bis zum vollendeten<br />

43. Lebensjahr eingestellt oder übernommen werden.<br />

35. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die unterschiedlichen,<br />

aber offenbar immer „hohen“ Bedarfe an Lehrkräften zu decken?<br />

Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Bedarfe an Lehrkräften<br />

zu decken. Die einzelnen Maßnahmen sind der Auflistung zu Frage 18 b) zu entnehmen.<br />

36. Will die Landesregierung auch zukünftig Ausbildungen außerhalb eines Referendariates<br />

bzw. eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf ermöglichen?<br />

37. a) Wie viele Seiteneinsteiger in welchen Fächern hält die Landesregierung kurzund<br />

mittelfristig für notwendig, um den “hohen Bedarf“ an Lehrkräften zu decken?<br />

b) In welchem Rechtsverhältnis sollen sie beschäftigt, wie vergütet und wie für<br />

die Profession des Lehrers/ der Lehrerin qualifiziert werden?<br />

Die Fragen 37 und 38 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Aus Gründen dringenden fachspezifischen Personalbedarfs können derzeit Hauptschulen,<br />

Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs Seiteneinsteigerinnen<br />

und Seiteneinsteiger einstellen.<br />

Mittelfristig ist der Bedarf an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern abhängig vom zukünftigen<br />

Bedarf, der sich aus einer aktualisierten Lehrerarbeitsmarktprognose, den bedarfsrelevanten<br />

Entscheidungen der nächsten Landesregierung und für das Berufskolleg von der<br />

konjunkturellen Entwicklung abhängt.<br />

29


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Ziel des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes<br />

gemäß der Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der<br />

Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP-B) vom 24.07.2003 werden für die<br />

Dauer der Ausbildung zunächst befristet (in der Regel 24 Monate) beschäftigt.<br />

Eingestellte Lehrerinnen und Lehrer, die nicht über ein Erstes Staatsexamen für ein Lehramt<br />

verfügen, werden im Tarifbeschäftigungsverhältnis auf ihren Beruf vorbereitet und durch eine<br />

einjährige Pädagogische Einführung in den Schuldienst unterstützt.<br />

Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die über die Voraussetzungen gem. § 13 des<br />

Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG) verfügen, nehmen<br />

ab dem 01.02.2010 im Tarifbeschäftigungsverhältnis an einer zweijährigen berufsbegleitenden<br />

Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen<br />

und Seiteneinsteigern (OBAS) teil, die sie mit dem Zweiten Staatsexamen für<br />

ein Lehramt abschließen können. Mit dem Bestehen der Staatsprüfung haben diese Lehrkräfte<br />

dieselbe Lehramtsbefähigung wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Bei der vorgesehenen<br />

Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden sie bei Vorliegen der<br />

Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen und können sich ebenso im Weiteren<br />

auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.<br />

Die Höhe des Entgelts wird bestimmt von der Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den<br />

öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der innerhalb der Entgeltgruppe möglichen Zuordnung<br />

zu Entwicklungsstufen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der jeweiligen Ausbildung<br />

(Studium, Erste Staatsprüfung für ein Lehramt), der angestrebten Lehramtsbefähigung und<br />

dem Einsatz in einer Schulform. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen ist abhängig von<br />

der Anerkennung beruflicher Vorerfahrung (förderliche Zeiten). Anerkennungsfähige Zeiten<br />

von<br />

einem Jahr führen zur Stufe 2<br />

drei Jahren führen zur Stufe 3<br />

sechs Jahren führen zur Stufe 4<br />

der jeweiligen Entgeltgruppe. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Übersicht<br />

(Stand 01.03.2009).<br />

Lehrkräfte in Ausbildung mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium<br />

und anerkannter Erster Staatsprüfung für das Lehramt<br />

a) Haupt-, Real- und Gesamtschule (Jahrgangsstufen 5 bis 10)<br />

werden bei entsprechendem Einsatz in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert und erhalten ein<br />

monatliches Bruttoentgelt in<br />

Stufe 2 in Höhe von derzeit 2.847 Euro<br />

Stufe 3 in Höhe von derzeit 3.058 Euro<br />

Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.377 Euro<br />

b) Gymnasien und Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 5 bis 13), Berufskollegs<br />

werden in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in<br />

30


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Stufe 2 in Höhe von derzeit 3.305 Euro<br />

Stufe 3 in Höhe von derzeit 3.485 Euro<br />

Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.835 Euro<br />

Lehrkräfte in Ausbildung mit abgeschlossenem Studium an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule (ohne Erste Staatsprüfung für ein Lehramt) werden bei einem entsprechenden<br />

Einsatz in<br />

a) Hauptschulen<br />

in Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in<br />

Stufe 2 in Höhe von derzeit 2.744 Euro<br />

Stufe 3 in Höhe von derzeit 2.955 Euro<br />

Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.166 Euro<br />

b) Realschulen und Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 5 bis 10)<br />

in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in<br />

Stufe 2 in Höhe von derzeit 2.847 Euro<br />

Stufe 3 in Höhe von derzeit 3.058 Euro<br />

Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.377 Euro<br />

c) Gymnasien, Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 11 bis 13) und Berufskollegs<br />

in Entgeltgruppe 12 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in<br />

Stufe 2 in Höhe von derzeit 2.955 Euro<br />

Stufe 3 in Höhe von derzeit 3.377 Euro<br />

Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.748 Euro<br />

38. a) Wie und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung entsprechend ihrem<br />

6-Punkte-Programm zur Gewinnung von Lehrkräften das Potenzial an Seiteneinsteigern<br />

quantitativ und qualitativ deutlich verbessert?<br />

b) Hält die Landesregierung die Streichung des sog. „ Mangelfacherlasses“ für<br />

Höchstaltersgrenzen für eine solche Potenzial steigernde Maßnahme?<br />

39. a) Wie viele in ihrem 6-Punkte-Programm zur Gewinnung von Lehrkräften so bezeichnete<br />

jüngere Hochschulabsolventen hat die Landesregierung entsprechend<br />

dem o. a. Programm außerhalb der Lehramtsstudiengänge für den<br />

Schuldienst gewonnen (bitte detaillierte Darstellung für welche Schulformen,<br />

für welche Fächer und in welchem Lebensalter)?<br />

b) Bis zu welchem Lebensalter hält die Landesregierung diese Absolventen für<br />

„jünger“?<br />

c) Bis zu welchem Lebensalter hält die Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer<br />

für „ jünger“ und ab wann sind sie nach den Vorstellungen der Landesregierung<br />

„älter“?<br />

31


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

40. a) Wie viele Hochschulabsolventen hat die Landesregierung durch das o. g. 6-<br />

Punkte-Programm für die Berufskollegs in welchen Fächern gewonnen?<br />

b) Wie viele Grundschullehrkräfte hat die Landesregierung durch das Programm<br />

seit 2005 jährlich für die Hauptschulen gewonnen?<br />

Die Fragen 39 bis 41 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Das „Sechs-Punkte-Programm zur Sicherstellung der Lehrerversorgung in Nordrhein-<br />

Westfalen“ vom 15.09.2005 ist und wird weiter umgesetzt. Mit diesem Programm, das die<br />

jetzige Landesregierung unmittelbar nach Amtsantritt vorgelegt hat, reagierte sie auf die eklatanten<br />

Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vorgängerregierung in diesem Bereich.<br />

Das Programm beinhaltet:<br />

Punkt 1:<br />

Punkt 2:<br />

Punkt 3:<br />

Punkt 4:<br />

Punkt 5:<br />

Punkt 6:<br />

Zielgenaue Werbung um Lehrernachwuchs<br />

Attraktivitätssteigerung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereichs<br />

Einrichtung eines Weiterbildungsprogramms zum Erwerb eines 3. Unterrichtsfaches<br />

Erweiterung des Seiteneinsteigerpotenzials<br />

Verstärktes Gewinnen von Grundschullehrkräften für den Einsatz in der Hauptschule<br />

Konsequente Ausnutzung der Stellen für den Vorbereitungsdienst<br />

Anders als die Vorgängerregierung legt die jetzige Landesregierung großen Wert auf eine<br />

nachhaltige Werbung um guten Lehrernachwuchs. Die Landesregierung hat 2008 und 2009<br />

landesweite Beratungstage zum Zukunftsberuf Lehrerin/ Lehrer in Nordrhein-Westfalen für<br />

Oberstufenschülerinnen und -schüler durchgeführt. Dabei wurden mehrere Tausend Interessierte<br />

informiert und beraten.<br />

Für die kurzfristige Versorgung der Schulen wurden und werden auf die Schulen zugeschnittene<br />

Maßnahmen vorgesehen. Auf der Grundlage von Punkt 4 des Sechs-Punkte-<br />

Programms wurden folgende Maßnahmen ergriffen:<br />

• Gewinnung von Landesbediensteten für den Schuldienst als Lehrkräfte oder Schulverwaltungsassistenzkräfte<br />

• Gewinnung von 344 Grundschullehrkräften für Schulen der Sekundarstufe I<br />

32


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Jahr<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 Summe<br />

Hauptschule 10 121 0 8 103 0 242<br />

Realschule 0 8 2 5 31 0 46<br />

Gesamtschule 13 13 1 4 30 0 61<br />

Weiterbildungskolleg 4 4 1 0 2 0 11<br />

zusammen 27 146 4 17 166 0 360<br />

zusammen ab Regierungsneubildung<br />

11 146 4 17 166 0 344<br />

• Gewinnung ausgebildeter Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen, die sich bereit erklären,<br />

einen sog. Zertifikatskurs für ein Fach, in dem sie keine Lehrbefähigung erworben<br />

haben, zu absolvieren.<br />

• Gewinnung von Fachhochschulabsolventen für die Arbeit an Berufskollegs mit der<br />

Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums und einer abschließenden berufsbegleitenden<br />

Ausbildung mit dem Ziel des Zweiten Staatsexamens für ein Lehramt (von<br />

den ca. 850 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern für alle Varianten des Seiteneinstiegs<br />

in allen dafür geöffneten Schulformen sind im Jahr 2009 131 FH-<br />

Absolventen für die Schulform Berufskolleg eingestellt worden).<br />

• Gewinnung von Hochschulabsolventen mit zweijähriger berufsbegleitender Ausbildung<br />

Berufsbegleitende Ausbildung mit Zweiter Staatsprüfung (Lehramt an Berufskollegs)<br />

(1.2.2005 - 1.2.2006) 30<br />

(1.2.2006 - 1.2.2007) 195<br />

(1.2.2007 - 1.2.2008) 162<br />

(1.2.2008 - 1.2.2009) 106<br />

Berufsbegleitende Ausbildung mit Zweiter Staatsprüfung (alle Lehrämter: HRGe, GY/GE,<br />

BK)<br />

(1.2.2005 - 1.2.2006) 361<br />

(1.2.2006 - 1.2.2007) 385<br />

(1.2.2007 - 1.2.2008) 294<br />

(1.2.2008 - 1.2.2009) 196<br />

Die Ausbildung richtet sich nach den zwei Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen der Anerkennung<br />

des Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt. Die Schulen<br />

haben über den Seiteneinstieg fachwissenschaftlich vorgebildete Lehrkräfte mit folgenden<br />

Fächern gewonnen:<br />

33


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Fachrichtung / Unterrichtsfach<br />

Anzahl<br />

Absatz und Marketing 10<br />

Bautechnik 1<br />

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 1<br />

Biologie 28<br />

Chemie 14<br />

Chemietechnik 2<br />

Deutsch 43<br />

Drucktechnik 1<br />

Elektrotechnik 82<br />

Energietechnik 11<br />

Englisch 29<br />

Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft 17<br />

Fahrzeugtechnik 15<br />

Fertigungstechnik 68<br />

Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung 2<br />

Förderschwerpunkt körperliche Entwicklung 2<br />

Französisch 1<br />

Gestaltungstechnik 13<br />

Gesundheit 18<br />

Glastechnik 1<br />

Handel 1<br />

Hochbautechnik 1<br />

Industrie 2<br />

Keramiktechnik 1<br />

Kunst 11<br />

Lebensmitteltechnologie 7<br />

Maschinenbautechnik 109<br />

Mathematik 103<br />

Musik 1<br />

Nachrichtentechnik 6<br />

Organisation und Bürokommunikation 19<br />

Pädagogik 3<br />

Physik 39<br />

Politik 7<br />

Psychologie 19<br />

34


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Fachrichtung / Unterrichtsfach<br />

Anzahl<br />

Rechtswissenschaft 3<br />

Religionslehre, evangelisch 2<br />

Religionslehre, katholisch 17<br />

Sozialpädagogik 32<br />

Spanisch 16<br />

Sport 8<br />

Technische Informatik 83<br />

Textil- und Bekleidungstechnik 1<br />

Unternehmensrechnung 3<br />

Verkehr 3<br />

Versorgungstechnik 7<br />

Wirtschaftsinformatik 27<br />

Wirtschaftslehre / Politik 51<br />

Wirtschaftswissenschaften 50<br />

• Erweiterung des Seiteneinstiegs zur Gewinnung von Hochschulabsolventen mit der<br />

Möglichkeit einer zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung nach der „Ordnung für<br />

die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern“<br />

(OBAS) ab 01.02.2010.<br />

• Gewinnung von weiteren für die schulische Arbeit geeigneten Personen, die von<br />

Schule und Studienseminar mit einer Pädagogischen Einführung in den Schuldienst<br />

unterstützt werden.<br />

• Die Aufhebung des sog. Mangelfacherlasses wurde aufgrund veränderter Bedarfssituationen<br />

und im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung mit Blick auf die<br />

Versorgungslasten erforderlich.<br />

• Die Verbeamtungsgrenze wurde auf 40 Jahre erhöht.<br />

Mit allen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, jüngere Menschen für den Lehrerberuf<br />

zu gewinnen und damit das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien zu senken.<br />

Zu den weiteren Detailfragen wird auf die <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen 18, 38 und 39 verwiesen.<br />

41. Welchen Stellenwert gibt die Landesregierung dem Erwerb einer Lehramtsbefähigung?<br />

Der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist in der Regel die Grundlage für die Tätigkeit im<br />

Schuldienst; er bietet die weitestgehende Gewähr für die fachliche und pädagogische Qualifikation<br />

der Lehrerinnen und Lehrer und ist Grundlage der Übernahme in ein Beamtenverhältnis.<br />

Auch Seiteneinsteiger nach § 13 des neuen Lehrerausbildungsgesetzes vom<br />

12.05.2009 und der neuen „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen<br />

und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“ (OBAS) vom 06.10.2009 werden daher<br />

mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehramtsbefähigung eingestellt.<br />

35


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

42. a) Werden an die Landesregierung Klagen von Personalräten bzw. Verbänden<br />

und Gewerkschaften herangetragen, dass in NRW Beschäftigte bzw. Ausgebildete<br />

in andere Bundesländer abwandern?<br />

b) Wie bewertet die Landesregierung dieses Vorbringen?<br />

Teilen Beschäftigte oder Ausgebildete oder Gruppen davon der Schulbürokratie<br />

mit, dass sie in andere Bundesländer wechseln bzw. dies beabsichtigen?<br />

c) Wird als Beweggrund für einen solchen Wechsel u. a. die in anderen Bundesländern<br />

höhere Attraktivität des Lehrerberufes, wie z. B. eine höhere Besoldung<br />

oder großzügigere Höchstaltersgrenzen, genannt?<br />

Personalvertretungen und Verbände des Lehrerbereiches haben diese Thematik in Besprechungen<br />

und schriftlichen Eingaben angesprochen. Anknüpfungspunkt dafür waren überwiegend<br />

die Frage der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung; darüber hinaus die Lehrerausbildung<br />

und das Stellenangebot.<br />

Nordrhein-Westfalen ist aufgrund einer seit 2005 offensiv betriebenen Lehrereinstellungsund<br />

Lehrerausbildungspolitik ein attraktiver Beschäftigungs- und Ausbildungsstandort über<br />

die Grenzen des Landes hinaus. Das beweist nicht zuletzt die hohe Anzahl von Bewerbungen<br />

für den Vorbereitungsdienst. Auf 3.430 Dienstantritte zum Beginn des Vorbereitungsdienstes<br />

am 02.09.2009 entfielen 678 (ca. 20%) auf Bewerberinnen und Bewerber aus anderen<br />

Bundesländern. Die Landesregierung hat im Übrigen am 30.06.2009 beschlossen, die<br />

Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung heraufzusetzen.<br />

43. In welchen Bundesländern wird Lehrern und Lehrerinnen eine höhere Besoldung,<br />

sei es z. B. als Amt oder Zulage, als vergleichbar in NRW gezahlt (bitte angeben,<br />

welche Bundesländer welche Besoldung für welche Lehrämter, Lehramtsbefähigungen,<br />

Schulformen oder Schulstufen gewähren)?<br />

Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht einer KMK-Abfrage in den Ländern aus<br />

September 2008 entnommen werden.<br />

Einstiegsbesoldung in den Lehrämtern nach Bundesland<br />

Land Schulform Einstiegsbesoldung<br />

Grund- und Hauptschule<br />

A 12<br />

Realschule, Sonderschule<br />

A 13 g. D.<br />

Gymnasium, berufliche Schule A 13 h. D.<br />

Fachlehrer<br />

A 9<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Bayern<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Realschule, Förderschule<br />

Gymnasium, berufliche Schulen<br />

Fachlehrer<br />

A 12<br />

A 13 g. D.<br />

A 13 h. D.<br />

A 10<br />

Berlin keine Verbeamtung entfällt<br />

Primarstufe und Sekundarstufe I A 12<br />

Brandenburg<br />

Sonderpädagogik<br />

A 13<br />

Gymnasium<br />

A 13<br />

berufliche Schule<br />

A 13<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Primarstufe und Sekundarstufe I<br />

Sonderschule, Sekundarstufe II,<br />

berufliche Schule<br />

Grund-, Haupt- und Realschule<br />

Sonderschule, Gymnasium, berufliche<br />

Schule<br />

A 12<br />

A 13<br />

A 13<br />

A 12<br />

A 13 h. D.<br />

36


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Hessen<br />

Land Schulform Einstiegsbesoldung<br />

Grundschule<br />

A 12<br />

Haupt- und Realschule<br />

A 13 g. D.<br />

Förderschule, Gymnasium, berufliche A 13 h. D.<br />

Schule<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

keine Verbeamtung<br />

Grund-, Haupt- und Realschule<br />

Gymnasium<br />

berufliche Schulen:<br />

Lehrkräfte Theorie<br />

Lehrkräfte Fachpraxis<br />

Grundschule, Hauptschule, Realschule,<br />

Gesamtschule (Sek. I)<br />

Förderschule<br />

Gymnasium, Berufskollegs<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Realschule, Förderschule, Gymnasium,<br />

berufliche Schule<br />

entfällt<br />

A 12<br />

A 13<br />

A 13<br />

A 9<br />

A 12<br />

A 13 g. D.<br />

A 13 h. D.<br />

A 12<br />

A 13<br />

je nach Laufbahn A<br />

12 oder A 13 g. D.<br />

bzw. h. D.<br />

Sachsen keine Verbeamtung entfällt<br />

Sachsen-Anhalt<br />

es liegen keine Informationen<br />

vor<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Grund- und Hauptschulen<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

A 12<br />

A 13<br />

A 13 (ggf. Stellen-<br />

Thüringen<br />

Grundschule (neue Ausbildung), Regelschule<br />

Förderschule (neue Ausbildung),<br />

Gymnasium, berufsbildende Schule<br />

zulage<br />

A 12<br />

A 13<br />

44. Wie hoch war die Höchstaltersgrenze (inklusive Ausnahmeregelungen) für die<br />

Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe in den Ländern bis zum Urteil des<br />

Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.02.2009, nach dem in NRW nach der Aufhebung<br />

des sog. Mangelfacherlasses nur noch generell das 35. Lebensjahr die<br />

Grenze ist?<br />

Die Regelungen können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden:<br />

37


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

I. Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften in den Bundesländern - Stand Februar 2009<br />

Baden-Württemberg bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

Bayern<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres; Ausnahmen mit Einwilligung des<br />

Staatsministeriums der Finanzen möglich<br />

Berlin keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften seit 2004<br />

Brandenburg<br />

Bremen<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres, ausnahmsweise bis 50. Lebensjahr<br />

möglich<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Niedersachsen<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres, Ausnahmen möglich<br />

keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

I. Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften in den Bundesländern - Stand Februar 2009<br />

bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (bei Vorliegen von Hinausschiebenstatbeständen:<br />

zzgl. max. 6 J.) ; Schwerbehinderte: 43 J.; Ausnahmen durch Fi-<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

nanz- und Innenministerium möglich<br />

Rheinland-<br />

grundsätzlich bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres,<br />

Pfalz<br />

im Bedarfsfall bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holstein<br />

Thüringen<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften; Verbeamtung von Schulleitungen<br />

und Stellvertretungen bis vor vollendetem 45. Lebensjahr möglich<br />

haushaltsrechtliche Grenze für Neueinstellungen: bis zur Vollendung des<br />

50. Lebensjahres<br />

in der Regel bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs (ggf. zzgl. Hinausschiebenstatbeständen)<br />

Regelung: grdsl. bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres;<br />

wird derzeit jedoch vorübergehend nicht angewendet, nur Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis<br />

b) Wie stellt sich die Situation in den Ländern nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

dar?<br />

Die Regelungen können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden:<br />

38


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

II. Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften in den Bundesländern - Stand September<br />

2009<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Bayern<br />

grundsätzlich bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei besonderen Gründen<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres; Ausnahmen mit Einwilligung des<br />

Staatsministeriums der Finanzen möglich<br />

Berlin keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften seit 2004<br />

Brandenburg<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften;<br />

Verbeamtung von Schulleitungen und Stellvertretungen bis vor vollendetem 45.<br />

Lebensjahr möglich<br />

haushaltsrechtliche Grenze für Neueinstellungen: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres<br />

in der Regel bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres (ggf. zzgl.<br />

Hinausschiebenstatbeständen)<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres; Ausnahmen im Einvernehmen mit<br />

für Dienstrecht zuständigem Ministerium möglich<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres; ausnahmsweise bis 50. Lebensjahr<br />

möglich<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

vor Vollendung des 50. Lebensjahres, Ausnahmen möglich<br />

keine Verbeamtung von einzustellenden Lehrkräften<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres, schwerbehinderte Menschen bis zur<br />

Vollendung des 48. Lebensjahres (ggf. zzgl. Hinausschiebenstatbeständen);<br />

Ausnahmen möglich<br />

bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs (Hinausschiebenstatbestände: zzgl. max.<br />

6 J.); Schwerbehinderte: bis Vollendung des 43. J.; Ausnahmen im Einvernehmen<br />

mit Finanz- und Innenministerium möglich<br />

grundsätzlich bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, im Bedarfsfall bis zur<br />

Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres<br />

im Lehrerbereich erfolgen derzeit weiterhin keine Verbeamtungen<br />

45. Wie viele Personen haben in NRW seit dem Jahr 2005 jährlich das 2. Staatsexamen<br />

für den Lehrerberuf abgelegt und wie viele davon sind in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis<br />

beim Land NRW eingestellt worden?<br />

Die Zahlen haben sich wie folgt entwickelt:<br />

Bestandene Zweite Staatsprüfungen<br />

OVP (alle Lehrämter)<br />

Gesamt<br />

2004 (01.2.2004 – 01.2.2005) 5.069<br />

2005 (01.2.2005 - 01.2.2006) 5.662<br />

2006 (01.2.2006 - 01.2.2007) 6.313<br />

2007 (01.2.2007 - 01.2.2008) 6.179<br />

2008 (01.2.2008 - 01.2.2009) 6.252<br />

39


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt können sich in<br />

Nordrhein-Westfalen für eine Stelle im Schuldienst bewerben. Wie viele dieser Absolventinnen<br />

und -absolventen beim Land Nordrhein-Westfalen eingestellt werden, wird nicht erfasst.<br />

46. Wie viele mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattete angestellte Lehrerinnen<br />

und Lehrer haben ihr Arbeitsverhältnis zum Land NRW jährlich seit 2005 gekündigt<br />

(bitte jeweiliges Lebensalter angeben)?<br />

Nachfolgend ist ein Auszug aus der Stellendatei beigefügt, der die Anzahl der ausgeschiedenen<br />

tarifbeschäftigten Lehrkräfte für den Zeitraum der Jahre 2005 bis 2009 (jeweils einschließlich)<br />

mit dem Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens ausweist.<br />

Die Anzahl der Lehrkräfte, die ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt haben, kann aus<br />

den vorliegenden Daten nicht ermittelt werden, da die Gründe des Ausscheidens (z. B. Auflösungsvertrag,<br />

Kündigung durch den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber, Tod, Erreichen der tariflichen<br />

Altersgrenze bzw. des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen einer abschlagsfreien<br />

Regelaltersgrenze, Bezug einer Rente, Anfechtung des Arbeitsvertrags) nicht erfasst<br />

sind.<br />

Alter<br />

2005 - 2009<br />

Anzahl von Personen<br />

26 3<br />

27 8<br />

28 8<br />

29 6<br />

30 14<br />

31 10<br />

32 11<br />

33 11<br />

34 11<br />

35 13<br />

36 34<br />

37 46<br />

38 40<br />

39 39<br />

40 43<br />

41 32<br />

42 45<br />

43 29<br />

44 35<br />

45 37<br />

46 40<br />

47 42<br />

48 53<br />

49 37<br />

50 43<br />

51 47<br />

52 53<br />

53 43<br />

54 54<br />

40


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

2005 - 2009<br />

Anzahl von Personen<br />

Alter<br />

55 44<br />

56 56<br />

57 47<br />

58 44<br />

59 51<br />

60 346<br />

61 127<br />

62 169<br />

63 382<br />

64 220<br />

65 538<br />

66 11<br />

67 3<br />

69 3<br />

75 1<br />

Gesamt 2.929<br />

Im Alter zwischen Vollendung des 35. und Vollendung des 45. Lebensjahres sind jährlich<br />

durchschnittlich nicht mehr Lehrkräfte ausgeschieden als Lehrkräfte bis zur Vollendung des<br />

60. Lebensjahres, vielmehr steigt die Zahl bis zu diesem Alter sogar leicht an. Dies zeigt,<br />

dass es unter der alten Höchstaltersgrenze keine, durch eine niedrigere Höchstaltersgrenze<br />

(auch bis seinerzeit Vollendung des 35. Lebensjahres) bedingten signifikanten Wechsel in<br />

andere Bundesländer gegeben hat.<br />

47. Welche Maßnahmen will die Landesregierung initiieren, um Abwanderungen zu<br />

verhindern?<br />

Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert, um Abwanderungen zu verhindern.<br />

Die einzelnen Maßnahmen sind der Auflistung zu Frage 18 b) zu entnehmen. Insbesondere<br />

sind die Heraufsetzung der Verbeamtungsgrenze auf 40 Jahre (bei Schwerbehinderung<br />

43 Jahre), die großzügige Auslegung des TV-L, die vorzeitige verbindliche Einstellungszusage<br />

(sog. Frühbucher) einschließlich Aushändigung der Ernennungsurkunde und<br />

das Vorziehen des Einstellungstermins von Lehrkräften zu nennen.<br />

48. Wie viele Stunden bedarfsdeckender Unterricht wurden in den Schulen seit 2005<br />

jährlich erteilt und welchem Äquivalent an Stellen entspricht dies?<br />

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erteilen während ihres zweijährigen Vorbereitungsdienstes<br />

im Umfang von 18 Unterrichtsstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Davon<br />

werden 16 Unterrichtsstunden auf den Bedarf angerechnet (BDU). Im Bereich der Ersatzschulen<br />

erfolgt seit entsprechender, durch die Vorgängerregierung beschlossener, Änderung<br />

der Ersatzschulfinanzierungsverordnung zum 18.03.2005 keine Bedarfsanrechnung (§<br />

3 Abs. 1 Satz 4 FESchVO).<br />

In den Amtlichen Schuldaten werden die von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern<br />

eigenverantwortlich erteilten Unterrichtsstunden erhoben. Es wurde unterstellt, dass je-<br />

41


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

de erteilte Unterrichtsstunde zu 16/18 bedarfsdeckend erteilt wird. Für die öffentlichen Schulen<br />

ergeben sich danach folgende bedarfsdeckend erteilten Unterrichtsstunden und die entsprechenden<br />

Stellenäquivalente für den bedarfsdeckend erteilten Unterricht:<br />

Schj. 2005/06 Schj. 2006/07 Schuj. 2007/08 Schj. 2008/09<br />

BDU in Unterrichtsstunden 51.340 51.793 52.384 53.351<br />

BDU in Stellenäquivalenten 1.932 1.942 1.963 2.000<br />

49. Wann bzw. wie wird die Landesregierung die im FDP-Wahlprogramm geforderte<br />

Abschaffung des bedarfsdeckenden Unterrichtes verwirklichen?<br />

50. Wann wird die Landesregierung die von der FDP im Gegenzug zur Abschaffung<br />

des bedarfsdeckenden Unterrichtes geforderten Stellen bereit stellen?<br />

Die Fragen 50 und 51 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur<br />

Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005 und die Regierungserklärung<br />

des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom<br />

13.07.2005. Es wurde danach nicht die Abschaffung des bedarfsdeckenden Unterrichts,<br />

sondern die Schaffung neuer Lehrerstellen vereinbart.<br />

Im Übrigen wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage I.6 verwiesen.<br />

51. a) Wie wirkt sich der von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers geforderte Ausbau<br />

des Französischunterrichtes an den Schulen (Ruhr Nachrichten vom<br />

13.02.2006) auf den Lehrerbedarf aus?<br />

b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung mit welchem Ergebnis<br />

in den Jahren seit 2006 unternommen, um den Willen von Ministerpräsident<br />

Jürgen Rüttgers umzusetzen?<br />

Die Landesregierung unterstützt den Französischunterricht an den Schulen mit einer Vielzahl<br />

von Projekten und Maßnahmen, die auch dazu geeignet sind, die französische Sprache an<br />

den Schulen in Nordrhein-Westfalen stärker zu etablieren. Zu nennen sind hier insbesondere<br />

Projekte wie die deutsch-französische Doppelqualifikation Abi Bac, das deutsch-französische<br />

Schulprojekte-Netzwerk, der „Prix des lycéens allemands“, Austausch- und Begegnungsprojekte<br />

sowie das französische Sprachdiplom DELF/DALF.<br />

Ferner ist im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit eine neue Broschüre zur<br />

Werbung für die französische Sprache entwickelt worden. Sie dient der Information der<br />

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte über die Vorzüge des Erlernens der Partnersprache<br />

Französisch. Im Frankreich-Nordrhein-Westfalen-Jahr 2008/09 stellte sich das<br />

Land Nordrhein-Westfalen in Frankreich vor; teilgenommen haben auch rund 1.700 nordrhein-westfälische<br />

Schülerinnen und Schüler. Dieses Schülerbegegnungsprojekt erfährt seine<br />

Fortsetzung durch ein Projekt mit dem Titel „Allons plus loin – Weiter so! – Schülerinnen<br />

und Schüler aus Frankreich erleben RUHR.2010 mit ihren deutschen Partnern“.<br />

42


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Das Fach Französisch ist ein Wahlfach. Die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden und<br />

der entsprechende Lehrerbedarf sind damit abhängig vom Wahlverhalten der Schülerinnen<br />

und Schüler. Im Schuljahr 2008/09 verfügten 8.006 Lehrkräfte über die Lehrbefähigung für<br />

das Fach Französisch. Die Äußerung von Herrn Ministerpräsidenten Rüttgers bezog sich auf<br />

den Wunsch, dass mehr Schülerinnen und Schüler Französisch lernen mögen. Die Zahl der<br />

Schülerinnen und Schüler, die im Fach Französisch unterrichtet wurden, hat sich seit dem<br />

Schuljahr 2005/06 auch aufgrund der Neuordnung des gymnasialen Bildungsganges von<br />

387.797 Schülerinnen und Schülern auf 438.610 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr<br />

2008/09 erhöht. Entsprechend hat sich der Lehrerbedarf entwickelt.<br />

52. Wann will die Landesregierung mit welchen Maßnahmen den Anteil der männlichen<br />

Lehrkräfte an den Grundschulen entsprechend den Aussagen im sogenannten<br />

Bildungsbericht (2.2) steigern und welchen Anteil strebt sie an?<br />

Die langfristigen Maßnahmen der Lehrerwerbung sind in den <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen 39<br />

bis 41 beschrieben. Mit der Werbung um mehr Männer für den Lehrerberuf ist eine Erhöhung<br />

des Anteils, aber keine bestimmte Quote angestrebt.<br />

53. Wie hat sich seit 2005 jährlich der Anteil der männlichen und der weiblichen<br />

Lehrkräfte an den Grundschulen verändert?<br />

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:<br />

Jahr<br />

Lehrkräfte an öffentlichen Grundschulen<br />

Lehrkräfte<br />

insgesamt<br />

davon<br />

weiblich<br />

Anteil<br />

davon<br />

männlich<br />

Anteil<br />

2005 42 196 37 679 89,3% 4 517 10,7%<br />

2006 43 641 39 138 89,7% 4 503 10,3%<br />

2007 44 055 39 622 89,9% 4 433 10,1%<br />

2008 44 535 40 188 90,2% 4 347 9,8%<br />

54. Wie hat sich seit 2005 jährlich an den einzelnen Schulformen der Anteil der<br />

männlichen und der weiblichen Lehrkräfte an den Schulleitungen verändert?<br />

Der Anteil der weiblichen und männlichen Lehrkräfte an den Schulleitungen (Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter) hat sich seit 2005 wie folgt verändert:<br />

43


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Grundschule weiblich 59,80% 62,70% 63,60% 65,50% 67,50%<br />

männlich 40,20% 37,30% 36,40% 34,50% 32,50%<br />

Hauptschule weiblich 22,70% 25,70% 28,00% 30,60% 32,90%<br />

männlich 77,30% 74,30% 72,00% 69,40% 67,10%<br />

Förderschule weiblich 36,10% 40,10% 40,50% 40,70% 42,40%<br />

männlich 63,90% 59,90% 59,50% 59,30% 57,60%<br />

Realschule weiblich 35,90% 35,50% 36,90% 39,40% 40,00%<br />

männlich 64,10% 64,50% 63,10% 60,60% 60,00%<br />

Gymnasium weiblich 22,40% 23,20% 24,20% 24,70% 23,60%<br />

männlich 77,60% 76,80% 75,80% 75,30% 76,40%<br />

Gesamtschule weiblich 26,60% 27,00% 26,80% 27,00% 30,20%<br />

männlich 73,40% 73,00% 73,20% 73,00% 69,80%<br />

Berufskolleg weiblich 15,00% 14,70% 15,60% 16,50% 17,60%<br />

männlich 85,00% 85,30% 84,40% 83,50% 82,40%<br />

WBK weiblich 14,60% 15,60% 15,20% 20,00% 29,00%<br />

männlich 85,40% 84,40% 84,80% 80,00% 71,00%<br />

56. a) Was ist rechtlich unter einer Unterrichtserlaubnis zu verstehen?<br />

b) Nach welchen Kriterien und auf welchem Weg wird sie erworben bzw. kann<br />

sie erteilt werden?<br />

d) Warum wird ggf. zwischen befristeter und unbefristeter Erlaubnis unterschieden?<br />

e) Aus welchen Gründen kann sie ggf. zurückgenommen werden?<br />

Die „Unterrichtserlaubnis“ ist die Erlaubnis, ein bestimmtes Fach in einer Schulform dauerhaft<br />

(über einen konkreten Einsatz – etwa im Vertretungsfall – hinausgehend) unterrichten zu<br />

dürfen. Rechtlich durch Runderlass definiert ist die Unterrichtserlaubnis in Nordrhein-<br />

Westfalen die nach sog. Zertifikatskursen der Lehrerfortbildung bzw. -weiterbildung zu erwerbende<br />

unbefristete Unterrichtserlaubnis der Schulaufsichtsbehörde.<br />

Schulformübergreifende und schulformbezogene Zertifikatskurse können gemäß Anlage 3<br />

des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.04.2004 (BASS<br />

20-22 Nr. 8) in allen Fächern der Stundentafeln angeboten werden. Die Inhalte richten sich<br />

nach den jeweils gültigen Richtlinien und Lehrplänen und den methodisch-didaktischen<br />

Grundlagen für die Erteilung des Unterrichts. In halbjährigen Zertifikatskursen (Primarstufe)<br />

oder einjährigen Zertifikatskursen (Sekundarstufe I und II sowie Sonderpädagogik) werden<br />

Qualifizierungskurse im Volumen von 160 bzw. 320 Stunden angeboten. Nach Abschluss der<br />

Kurse wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem eine unbefristete Unterrichtserlaubnis zuerkannt<br />

wird.<br />

c) Wird sie befristet oder unbefristet erworben bzw. erteilt und kann sie zurückgenommen<br />

bzw. zurückgegeben werden?<br />

Die unbefristete Unterrichtserlaubnis kann nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts<br />

zurückgenommen werden. Eine „Rückgabe“ durch die Inhaberinnen und<br />

44


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Inhaber im Sinne eines einseitigen Verzichts ist für die Unterrichtserlaubnis ebenso wenig<br />

vorgesehen wie für Lehrbefähigungen.<br />

f) Welche rechtlichen oder pädagogischen Befugnisse bringt eine solche Unterrichtserlaubnis<br />

für den Inhaber mit sich und wo liegen die Unterschiede zu<br />

einer Lehramtsbefähigung in einem bestimmten Fach?<br />

Die Unterrichtserlaubnis vermittelt die Befugnis, ein bestimmtes Fach in einer Schulform<br />

dauerhaft (über einen konkreten Einsatz - etwa im Vertretungsfall – hinausgehend) unterrichten<br />

zu dürfen [s. o. zu a)]. Eine „Lehramtsbefähigung“ ist die durch eine Zweite Staatsprüfung<br />

erworbene Laufbahnbefähigung für ein Lehramt. Sie umfasst in aller Regel mehrere,<br />

meist zwei, fachbezogene „Lehrbefähigungen“ für Fächer der jeweiligen Schulform bzw.<br />

Schulstufe. Lehrbefähigungen beruhen heute auf einem Hochschulstudium. Als Bestandteil<br />

von Lehramtsbefähigungen erlangen Lehrbefähigungen weitergehende Bedeutung als Unterrichtserlaubnisse,<br />

z.B. bei der Einstellung in den Schuldienst, als Voraussetzung für die<br />

Übernahme in ein Beamtenverhältnis und die Übertragung von Beförderungsstellen, bei Einsatz<br />

und Abnahme von Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe sowie bei der Übertragung<br />

besonderer Aufgaben (z.B. als Fachleiterin oder Fachleiter).<br />

g) Sieht die Landesregierung eine rechtliche oder pädagogische Gleichwertigkeit<br />

einer Unterrichtserlaubnis zu einer Lehramtsbefähigung?<br />

Aus den unter Buchstabe f) genannten Gründen sind Unterrichtserlaubnis und Lehrbefähigung<br />

rechtlich und pädagogisch jeweils unterschiedlich ausgestaltet.<br />

h) Wie viel Unterricht wird in NRW mit einer Unterrichtserlaubnis und wie viel<br />

mit einer Lehramtsbefähigung erteilt?<br />

Der Anteil des mit Lehrbefähigung erteilten Unterrichts beträgt (bezogen auf den öffentlichen<br />

Schulbereich) in der Realschule 83,9 %, in der Gesamtschule 86,2 % und im Gymnasium<br />

94,6 %. In der Grundschule beträgt der Anteil des Unterrichts mit Lehrbefähigung 72,9 %. In<br />

der Hauptschule 60,4 . Diese Werte erklären sich dadurch, dass Grund- und Hauptschulen<br />

vorwiegend nach dem Klassenlehrerprinzip arbeiten.<br />

In den Anteilen des mit Lehrbefähigung erteilten Unterrichts ist der mit Unterrichtserlaubnis<br />

(Zertifikatskurs) erteilte Unterricht nicht enthalten. Über die Höhe des Anteils des mit Unterrichtserlaubnis<br />

(Zertifikatskurs) erteilten Unterrichts am Anteil des nicht mit Lehrbefähigung<br />

erteilten Unterrichts liegen keine Angaben vor.<br />

i) Bezeichnet die Landesregierung Unterricht mit Unterrichtserlaubnis als fachfremden<br />

Unterricht?<br />

In Nordrhein-Westfalen vermitteln die Zertifikatskurse fachfremd unterrichtenden Lehrkräften<br />

die notwendigen Grundlagen der Unterrichtskompetenz.<br />

45


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

57. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer waren seit Beginn der Legislaturperiode jeweils<br />

zum Schuljahresbeginn beim Land NRW beschäftigt (bitte die jährlichen Zahlen<br />

aufschlüsseln nach Schulformen, Beschäftigungsverhältnis [Tarifbeschäftigte<br />

/Beamte], Beschäftigungsumfang [Teilzeit/Vollzeit] sowie Beschäftigungsdauer<br />

[befristet/unbefristet]; Angaben bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Relation<br />

zur Gesamtzahl der Landesbeschäftigten.)?<br />

Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer, die seit Beginn der Legislaturperiode im Jahre 2005<br />

beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, kann der nachstehenden Tabelle 1 entnommen<br />

werden. Datenquelle sind die jeweils zum Stichtag 15.10. erhobenen Amtlichen<br />

Schuldaten. Die Schulen melden hierzu die bei ihnen im Erhebungszeitraum beschäftigten<br />

Lehrkräfte. Die Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2009/2010 lagen nicht rechtzeitig vor,<br />

um sie bei der Beantwortung der Großen Anfrage berücksichtigen zu können (siehe Vorbemerkung).<br />

46


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Tabelle 1:<br />

Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen nach Beschäftigungsverhältnis, Beschäftigungsumfang und nach Schulform für die Schuljahre 2005/06 bis<br />

2008/09 nach der Beschäftigungsart (ohne Lehramtsanwärter, ohne Nutzung von kapitalisierten Stellen und ohne auf Schulaufsichtskonten geführtes<br />

Personal, z.B. Schulpsychologen, Fachberater, Abordnungen zu den Bezirksregierungen zur Qualitätsananlyse, Schulmanagement NRW)<br />

Beamte<br />

Tarifbeschäftigte<br />

und Sonstige<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Beschäftigungsumfang<br />

Schulform<br />

Schuljahr 2005/06<br />

Beschäftigungsart<br />

Schuljahr 2006/07<br />

Beschäftigungsart<br />

Schuljahr 2007/08<br />

Beschäftigungsart<br />

Schuljahr 2008/09<br />

Beschäftigungsart<br />

Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus.<br />

Berufskolleg 3.591 13.297 16.888 3.692 13.377 17.069 3.698 13.288 16.986 3.832 13.053 16.885<br />

Förderschule BK 36 146 182 36 143 179 43 133 176 42 137 179<br />

Förderschule G/H 4.378 9.083 13.461 4.456 9.007 13.463 4.546 9.006 13.552 4.491 9.151 13.642<br />

Förderschule R/Gy 29 59 88 32 58 90 31 60 91 31 60 91<br />

Gesamtschule 3.899 9.187 13.086 3.930 9.212 13.142 3.942 9.156 13.098 3.956 9.005 12.961<br />

Unbefristet Grundschule 16.336 18.066 34.402 16.410 18.671 35.081 16.191 18.670 34.861 16.145 18.783 34.928<br />

Gymnasium 7.606 17.427 25.033 7.939 17.982 25.921 8.264 18.158 26.422 8.507 18.387 26.894<br />

Hauptschule 4.387 10.844 15.231 4.334 10.615 14.949 4.171 9.846 14.017 3.967 8.974 12.941<br />

Realschule 5.351 8.884 14.235 5.323 8.670 13.993 5.292 8.465 13.757 5.131 8.399 13.530<br />

Volksschule 5 8 13 3 7 10 1 6 7 1 4 5<br />

Weiterbildungskolleg 243 878 1.121 269 883 1.152 288 867 1.155 282 829 1.111<br />

Berufskolleg 58 58 47 47 40 40 63 63<br />

Förderschule BK 1 1 3 3<br />

Förderschule G/H 3 3 7 7 5 5<br />

Befristet<br />

Gesamtschule 3 3 9 9 5 5 11 11<br />

Grundschule 3 3 11 11 12 12 23 23<br />

Gymnasium 5 5 18 18 21 21 25 25<br />

Hauptschule 2 2 2 2 4 4 3 3<br />

Realschule 3 3 6 6 6 6 12 12<br />

Berufskolleg 1.466 2.633 4.099 1.487 2.779 4.266 1.599 2.933 4.532 1.620 3.168 4.788<br />

Förderschule BK 4 38 42 3 34 37 5 35 40 6 35 41<br />

Förderschule G/H 537 1.283 1.820 530 1.258 1.788 572 1.212 1.784 570 1.231 1.801<br />

Förderschule R/Gy 2 8 10 3 10 13 2 10 12 2 13 15<br />

Gesamtschule 825 1.866 2.691 864 1.932 2.796 915 2.011 2.926 928 2.060 2.988<br />

Unbefristet Grundschule 1.401 2.038 3.439 1.464 2.080 3.544 1.406 1.986 3.392 1.436 1.957 3.393<br />

Gymnasium 713 1.410 2.123 744 1.470 2.214 833 1.583 2.416 897 1.715 2.612<br />

Hauptschule 1.191 2.564 3.755 1.295 2.836 4.131 1.295 2.727 4.022 1.212 2.680 3.892<br />

Realschule 942 1.459 2.401 918 1.489 2.407 948 1.522 2.470 961 1.629 2.590<br />

Volksschule 1 5 6 4 4 2 2 2 2<br />

Weiterbildungskolleg 71 166 237 69 190 259 97 226 323 93 236 329<br />

Berufskolleg 874 465 1.339 896 473 1.369 994 368 1.362 1.082 290 1.372<br />

Förderschule BK 8 3 11 10 3 13 8 3 11 9 4 13<br />

Förderschule G/H 407 366 773 428 416 844 390 404 794 388 419 807<br />

Förderschule R/Gy 3 2 5 1 2 3 2 2 4 2 1 3<br />

Gesamtschule 340 193 533 375 166 541 397 181 578 400 203 603<br />

Befristet Grundschule 1.645 1.134 2.779 1.512 849 2.361 1.708 970 2.678 1.662 1.198 2.860<br />

Gymnasium 1.091 126 1.217 1.200 135 1.335 1.390 159 1.549 1.620 194 1.814<br />

Hauptschule 392 321 713 313 241 554 353 243 596 432 258 690<br />

Realschule 602 206 808 577 169 746 592 140 732 631 195 826<br />

Volksschule 1 1 1 1<br />

Weiterbildungskolleg 21 32 53 28 30 58 33 21 54 56 13 69<br />

Gesamtergebnis<br />

58.471 104.198 162.669 59.238 105.192 164.430 60.101 104.393 164.494 60.537 104.283 164.820<br />

Erläuterung:<br />

Lehrkräfte, die sich in der Beschäftigungsphase der Alterteilzeit befinden, werden statistisch in den Amtlichen Schuldaten unter der<br />

Beschäftigungsart Teilzeit erfasst. Die Zahl dieses Personenkreises hat sich von 4.460 im Schuljahr 2005/06 um 2.201 auf 6.661<br />

im Schuljahr 2008/09 erhöht.<br />

Die in der vorstehenden Tabelle 1 genannten Lehrkräfte des Landes sind mit der in der<br />

nachstehenden Tabelle 2 genannten Gesamtzahl der Landesbeschäftigten in Relation gesetzt<br />

(Tabelle 3). Diese wurden aus der jährlich von IT.NRW auf den Stichtag 30.06. erstellten<br />

Personalstandsstatistik entnommen, die auf der Grundlage von Daten des Landesamts<br />

für Besoldung und Versorgung erstellt wird. Eine Vergleichbarkeit dieser Daten mit den Amtlichen<br />

Schuldaten ist aufgrund des unterschiedlichen Erhebungszeitpunktes und der unterschiedlichen<br />

Bezugsquellen der Daten nur bedingt möglich. Demzufolge haben die in der<br />

Tabelle 3 genannten prozentualen Anteile eine eingeschränkte Aussagekraft.<br />

47


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Tabelle 2:<br />

Beschäftigungsart Beschäftigungsart Beschäftigungsart<br />

Beschäftigungsart<br />

Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus.<br />

Beamte Unbefristet 64.118 198.724 262.842 64.821 181.155 245.976 64.502 188.779 253.281 63.742 184.400 248.142<br />

Befristet 64 1.529 1.593 63 18.568 18.631 - 104 104 - 94 94<br />

Beamte Ergebnis 64.182 200.253 264.435 64.884 199.723 264.607 64.502 188.883 253.385 63.742 184.494 248.236<br />

Tarifbeschäftigte Unbefristet 25.817 66.699 92.516 26.580 66.484 93.064 23.837 50.737 74.574 23.714 49.257 72.971<br />

und Sonstige<br />

Befristet 22.844 17.841 40.685 23.449 17.660 41.109 4.168 3.835 8.003 4.871 4.588 9.459<br />

Tarifbeschäftigte und Sonstige Ergebnis 48.661 84.540 133.201 50.029 84.144 134.173 28.005 54.572 82.577 28.585 53.845 82.430<br />

Gesamtergebnis 112.843 284.793 397.636 114.913 283.867 398.780 92.507 243.455 335.962 92.327 238.339 330.666<br />

Tabelle 3:<br />

Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen nach Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigungsumfang für die Jahre 2005 bis 2008 nach<br />

der Beschäftigungsart<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Beschäftigungs-umfang<br />

Jahr 2005<br />

Jahr 2006 Jahr 2007<br />

Jahr 2008<br />

Prozentualer Anteil der Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen an den Beschäftigten des Landes nach Beschäftigungsverhältnis für die<br />

Jahre 2005 bis 2008 nach der Beschäftigungsart<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008<br />

Beschäftigungsart Beschäftigungsart Beschäftigungsart Beschäftigungsart<br />

Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus. Teilzeit Vollzeit Zus.<br />

Beamte Ergebnis 71,6% 43,9% 50,6% 71,7% 44,4% 51,1% 72,2% 46,4% 53,0% 73,0% 47,0% 53,7%<br />

Tarifbeschäftigte und Sonstige Ergebnis 25,8% 19,3% 21,7% 25,4% 19,7% 21,8% 48,3% 30,7% 36,7% 49,0% 32,5% 38,2%<br />

Gesamtergebnis 51,8% 36,6% 40,9% 51,6% 37,1% 41,2% 65,0% 42,9% 49,0% 65,6% 43,8% 49,8%<br />

58. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden seit Beginn der Legislaturperiode jährlich<br />

neu auf Dauer in den Schuldienst des Landes NRW eingestellt (bitte aufschlüsseln<br />

nach Einstellungsart - Schulscharf/ Listenverfahren - Beschäftigungsverhältnis<br />

und Schulformen)?<br />

Zu Zeiten der vorherigen Landesregierung waren im Programm für die Lehrereinstellung die<br />

technischen Voraussetzungen nicht vorhanden, um statistische Auswertungen zur Frage der<br />

Einstellungen, unterschieden nach Ausschreibungs- und Listenverfahren, zu erstellen. Auch<br />

waren nicht alle Personenkreise, die an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt<br />

wurden, von diesem Verfahren erfasst (z. B. Werkstattlehrkräfte an Berufskollegs).<br />

Die jetzige Landesregierung hat sukzessive diese Mängel behoben. Vorwiegend für die Jahre<br />

2005 und 2006 lassen sich nicht alle Einstellungen den entsprechenden Schulformen und<br />

den Verfahren (Ausschreibungs- und Listenverfahren) zuordnen.<br />

Eine Aufschlüsselung nach dem Beschäftigungsverhältnis ist nicht möglich.<br />

48


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Neueinstellungen in den öffentlichen Schuldienst in Nordrhein-Westfalen<br />

(ohne Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, ohne Nutzung von kapitalisierten Stellen und ohne auf Schulaufsichtskonten<br />

geführtes Personal, z. B. Schulpsychologinnen und -psychologen)<br />

Jahr<br />

Schulform<br />

Verfahren<br />

2005** 2006 2007 2008 2009***<br />

zusammen<br />

Grundschule Ausschreibungsverfahren 17 2.100 1.038 1.423 1.257 5.835<br />

Listenverfahren 523 98 72 123 816<br />

wurde nicht getrennt * 681 93 4 778<br />

Grundschule Ergebnis 698 2.623 1.229 1.499 1.380 7.429<br />

Hauptschule Ausschreibungsverfahren 3 659 16 112 494 1.284<br />

Listenverfahren 1 3 14 18<br />

wurde nicht getrennt * 29 6 35<br />

Hauptschule Ergebnis 32 659 23 115 508 1.337<br />

Realschule Ausschreibungsverfahren 6 351 306 586 863 2.112<br />

Listenverfahren 12 10 21 10 53<br />

wurde nicht getrennt * 109 40 149<br />

Realschule Ergebnis 115 363 356 607 873 2.314<br />

Gesamtschule Ausschreibungsverfahren 25 588 441 544 1.002 2.600<br />

Listenverfahren 46 29 20 27 122<br />

wurde nicht getrennt * 476 29 5 510<br />

Gesamtschule Ergebnis 501 634 499 569 1.029 3.232<br />

Gymnasium Ausschreibungsverfahren 37 1.547 1.503 1.590 2.129 6.806<br />

Listenverfahren 137 143 65 57 402<br />

wurde nicht getrennt * 863 16 879<br />

Gymnasium Ergebnis 900 1.684 1.662 1.655 2.186 8.087<br />

Förderschule Ausschreibungsverfahren 9 341 367 615 753 2.085<br />

Listenverfahren 12 11 40 32 95<br />

wurde nicht getrennt * 252 23 275<br />

Förderschule Ergebnis 261 353 401 655 785 2.455<br />

Berufskolleg Ausschreibungsverfahren 49 816 686 827 1.132 3.510<br />

Listenverfahren 16 8 8 7 39<br />

wurde nicht getrennt * 575 40 10 625<br />

Berufskolleg Ergebnis 624 832 734 845 1.139 4.174<br />

Weiterbildungskolleg Ausschreibungsverfahren 5 82 62 28 61 238<br />

Listenverfahren 5 1 1 7<br />

wurde nicht getrennt * 80 6 86<br />

Weiterbildungskolleg Ergebnis 85 87 69 29 61 331<br />

sonstige (Fachlehrer, Sozialpäd. Ausschreibungsverfahren 162 70 70 161 43 506<br />

herkunftssprachl. Unterricht) Listenverfahren 0 0 0 0 0 0<br />

nicht zuzuordnen * 142<br />

zusammen 3.378 7.447 5.043 6.135 8.004 30.007<br />

* aus den im Vorspann genannten Gründen nicht zuzuordnen<br />

** Für das Jahr 2005 ab Beginn der Legislaturperiode<br />

*** Stand: 02.10.2009<br />

Neben den Neueinstellungen sind im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen nachfolgende zusätzliche Lehrkräfte gewonnen<br />

worden:<br />

- Übernahme von Landesbediensteten in den Schuldienst seit dem Schuljahr 2007/08<br />

49


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

- Zusätzlicher Einsatz von ev. und kath. Theologinnen und Theologen für den Religionsunterricht über Gestellungsverträge mit<br />

den Ev. Landeskirchen und der Kath. Kirche<br />

- Zuwachs von 84 Lehrkräften aus Übernahmen im Rahmen des Ländertauschverfahrens im Zeitraum von Aug. 2005 bis Aug.<br />

2009<br />

Außerdem<br />

- Einstellung von Schulverwaltungsassistenzkräften<br />

59. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis<br />

beschäftigt waren, sind seit Beginn der Legislaturperiode jährlich ausgeschieden?<br />

Die Angaben können der nach stehenden Tabelle entnommen werden:<br />

Berufsaustritte in 2005 2006 2007 2008<br />

Lehrerstellen<br />

Grundschule 1.233 1.449 1.482 1.351<br />

Hauptschule 607 744 874 865<br />

Realschule 439 499 562 567<br />

Gymnasium 766 904 994 980<br />

Weiterbildungskolleg 36 48 70 52<br />

Gesamtschule 285 321 337 406<br />

Förderschule 303 336 370 369<br />

Berufskolleg 529 662 681 643<br />

60. Welche finanziellen Einbußen/ Veränderungen gibt es durch die Einführung des<br />

Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Vergleich zum bisherigen<br />

Besoldungs-/ Vergütungsstatus (bitte Vergleichsgruppen einzeln darstellen)?<br />

Die Auswirkungen des neuen Tarifrechts des öffentlichen Dienstes der Länder betreffen alle<br />

Tarifbeschäftigten und sind somit nicht auf den Lehrkräftebereich beschränkt.<br />

Der Bezahlung von Besoldung, Vergütung nach dem - alten - BAT bzw. dem Entgelt nach<br />

dem TV-L liegen unterschiedliche Strukturen zugrunde. Das neue Entgeltsystem des TV-L<br />

orientiert sich ausschließlich an individueller Leistung und Berufserfahrung; leistungsunabhängige<br />

Elemente wie Lebensalter und Familienstand werden nicht mehr berücksichtigt. Die<br />

neue Entgelttabelle begünstigt von ihrer Struktur her neu eingestellte lebensjüngere Beschäftigte<br />

gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem.<br />

Aufgrund der veränderten Strukturen lassen sich sowohl Beispiele bilden, die eine finanzielle<br />

Besserstellung der Tarifbeschäftigten nach dem TV-L gegenüber dem Vergütungssystem<br />

nach dem BAT belegen, als auch Beispiele für den umgekehrten Fall der Besserstellung<br />

nach dem BAT gegenüber dem TV-L sowie im Vergleich zur Besoldung.<br />

Deshalb wurde von einer Aufstellung abgesehen.<br />

50


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

61. Welche Auswirkungen hat die Einführung bzw. Anwendung des TV-L auf das<br />

sog. Personalbudget im Einzelplan 05 (bitte detailliert darstellen)?<br />

Im Haushalt 2008 wurde ein Zuschlag von 0,55 % [(+ 0,9 % Leistungsprämie (1 % abzüglich<br />

nicht in die Bemessungsgrundlage einfließende Entgeltbestandteile) abzüglich 0,35 % Wegfall<br />

von Zuschlägen)] auf Grund sonstiger Kosten des TV-L bei den Titeln der Gruppe 429 im<br />

Personalausgabenbudget berücksichtigt. Auf Grund der neuen Jahressonderzahlung im Tarifbereich<br />

wurde eine Budgetänderung entsprechend der Vorgaben des Aufstellungserlasses<br />

des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2008 vom<br />

31.01.2007 wie folgt vorgenommen:<br />

51


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

62. Mit einer Pressemitteilung vom 4.2.2009 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

die Einstellung von 3988 Lehrerinnen und Lehrern für das Jahr 2009<br />

verkündet.<br />

Bitte für die Fragen a) bis h) jeweils eine Aufstellung für Grundschulen, Hauptschulen,<br />

Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs,<br />

Förderschulen sowie Sozialpädagogen und Fach- und Werkstattlehrer.<br />

a) Wie viele Lehrerstellen wurden zum Besetzungszeitpunkt 01.02.2009 für die<br />

Beschäftigung in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis ausgeschrieben?<br />

Wie viele Stellen ausgeschrieben wurden, wird nicht statistisch erhoben. Die Zahl der ausgeschriebenen<br />

Stellen ergibt sich annähernd aus der Summe der im Einstellungsverfahren besetzten<br />

und unbesetzten Stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch einige Stellenbesetzungsmöglichkeiten<br />

nach zunächst erfolgloser Stellenausschreibung erneut ausgeschrieben<br />

wurden und im Rahmen des Listenverfahrens oder auch direkt im Rahmen des Listenverfahrens<br />

ohne vorherige Stellenausschreibung besetzt werden konnten. Mit dieser Einschränkung<br />

sind danach zum 01.02.2009 über 2.800 Stellen ausgeschrieben worden.<br />

b) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden auf Basis dieser Ausschreibungen<br />

zum 01.02.2009 in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis eingestellt?<br />

Da die Zahl der zu besetzenden Stellen, die ausgeschrieben wurden, statistisch nicht erhoben<br />

wird [s. <strong>Antwort</strong> zu Frage 62 a)] kann auch bei den Einstellungszahlen kein unmittelbarer<br />

Zusammenhang mit den zu besetzenden, ausgeschriebenen Stellen hergestellt werden. Zum<br />

01.02.2009 wurden im Rahmen des landesweiten Lehrereinstellungsverfahrens 2.914 Lehrkräfte<br />

über das Ausschreibungsverfahren und Listenverfahren eingestellt. Die Verteilung ergibt<br />

sich aus der nachstehenden Tabelle:<br />

Schulform/Funktion 01.02.2009<br />

Grundschule 484<br />

Hauptschule 131<br />

Realschule 298<br />

Gesamtschule 318<br />

Gymnasium 827<br />

Förderschule 315<br />

Berufskolleg 441<br />

Weiterbildungskolleg 15<br />

Sozialpädagogen 44<br />

Fach- und Werkstattlehrer 19<br />

Herkunftspr. Unterricht 22<br />

Summe 2.914<br />

52


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

c) Wie viele Lehrerstellen wurden zum Besetzungszeitpunkt 01.02.2009 für eine<br />

befristete Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrer ausgeschrieben?<br />

Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens werden ausschließlich Dauerbeschäftigungsverhältnisse<br />

(Planstellen) ausgeschrieben (www.leo.nrw.de). Sofern die Stelle durch eine<br />

Seiteneinsteigerin oder einen Seiteneinsteiger besetzt wird, wird für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme<br />

ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Ziel einer Dauerbeschäftigung nach<br />

erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen (antizipiertes Dauerbeschäftigungsverhältnis).<br />

Diese Beschäftigungsverhältnisse werden bei der Einstellung als<br />

Dauerbeschäftigungsverhältnisse gezählt.<br />

Im Rahmen von Vertretungstätigkeit werden auch befristete Beschäftigungsverhältnisse unter<br />

„www.verena.nrw.de“ ausgeschrieben. Die befristete Beschäftigung von Vertretungslehrkräften<br />

wird statistisch nicht erhoben.<br />

d) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden auf der Basis dieser Ausschreibungen<br />

zum Besetzungszeitpunkt 01.02.2009 in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis<br />

eingestellt?<br />

Die Daten werden statistisch nicht erhoben [siehe auch <strong>Antwort</strong> zu Frage 62 c)].<br />

e) Wie viele Lehrerstellen waren zum oder vor dem 01.2.02009 darüber hinaus<br />

frei und besetzbar, wurden zum Besetzungszeitpunkt 01.02.2009 aber weder<br />

für eine befristete, noch eine Dauereinstellung ausgeschrieben?<br />

Freie und besetzbare Stellen werden zunächst durch geeignete Personalmaßnahmen wie<br />

zum Beispiel Versetzungen, Rückkehr aus Beurlaubungen, Aufstockung von Teilzeitbeschäftigen<br />

besetzt. Diese Stellen werden ebenso wie Stellen, für die die Schule eine Kapitalisierung<br />

wünscht, nicht ausgeschrieben. Anschließend erfolgt die Besetzung von Stellen im<br />

Rahmen des Einstellungs- oder des Laufbahnwechselverfahrens. Nach Nr. 1.4 des jährlichen<br />

Einstellungserlasses sind nach Prüfung der Versetzungsmöglichkeiten grundsätzlich<br />

alle freien und besetzbaren Stellen auszuschreiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit,<br />

Stellen über das Listenverfahren zu besetzen.<br />

Wie viele Lehrerstellen zum oder vor dem 01.02.2009 frei und besetzbar waren und zum Besetzungszeitpunkt<br />

01.02.2009 weder für befristete noch für eine unbefristete Beschäftigung<br />

ausgeschrieben wurden, wird statistisch nicht erhoben und kann auch nachträglich nicht festgestellt<br />

werden.<br />

f) Wie viele Lehrerstellen wurden zum Besetzungszeitpunkt 01.08.2009 für eine<br />

Beschäftigung in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis ausgeschrieben?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die <strong>Antwort</strong> der Landesregierung auf die Kleine Anfrage<br />

3557 verwiesen (LT-Drucksache 14/10043).<br />

53


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

g) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden aufgrund einer solchen Ausschreibung<br />

bereits bis zum Zeitpunkt der Pressemitteilung vom 04.02.2009 durch<br />

unterschriebenen Arbeitsvertrag oder ausgehändigte Wirkungsurkunde in ein<br />

Dauerbeschäftigungsverhältnis zum 01.08.2009 eingestellt?<br />

Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung haben 1.133 Lehrerinnen und Lehrer die erstmals angebotene<br />

Möglichkeit des „Frühbuchersystems“ genutzt und ein Stellenangebot für den<br />

12.08.2009 angenommen. Die Aushändigung von Arbeitsverträgen und Urkunden wird statistisch<br />

nicht erhoben.<br />

h) Wie viele befristete oder unbefristete freie und besetzbare Stellen zu einem<br />

Besetzungszeitpunkt 01.08.2009 sind der Landesregierung bekannt, die zum<br />

Zeitpunkt der Pressemitteilung vom 04.02.2009 nicht zum 01.08.2009 ausgeschrieben<br />

waren?<br />

Zu diesem Zeitpunkt stehen die Ausschreibungsmöglichkeiten für Einstellungen zum Schuljahresbeginn<br />

2009/10 noch nicht abschließend fest. Die Bezirksregierungen müssen im<br />

Rahmen des Einstellungsverfahrens sicher stellen, dass personelle Veränderungen (Aufstockung<br />

von Teilzeitbeschäftigungen, Rückkehr aus Beurlaubungen usw.) bis zum 01.08.2009<br />

den zur Verfügung stehenden Stellenrahmen nicht überschreiten. Aufzeichnungen über Einstellungsmöglichkeiten<br />

zum Schuljahresbeginn 2009/10 - Stand 04.02.2009 - bestehen nicht<br />

und können auch nicht nachträglich recherchiert werden.<br />

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass zum Schuljahr 2009/10 insgesamt bis Anfang<br />

Oktober 5.090 Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt<br />

wurden (Stand: 02.10.2009). Davon wurden 1.219 Lehrkräfte aufgrund von Ausschreibungen,<br />

die bereits im November 2008 veröffentlicht wurden (sog. Frühbucherverfahren),<br />

eingestellt.<br />

Schulform Einstellung Schuljahresbeginn 2009/10<br />

gesamt davon Frühbucher<br />

Ausschreibungs- und<br />

Listenverfahren<br />

Grundschule 868 387 481<br />

Hauptschule 368 48 320<br />

Realschule 547 118 429<br />

Gesamtschule 701 116 585<br />

Gymnasium 1.355 348 1.007<br />

Förderschule 411 117 294<br />

Berufskolleg 605 62 543<br />

Weiterbildungskolleg<br />

44 15 29<br />

Sozialpädagogen<br />

61 2 59<br />

Fach- und<br />

109 6 103<br />

Werkstattlehrer<br />

Herkunftspr.<br />

21 0 21<br />

Unterricht<br />

Summe 5.090 1.219 3.871<br />

* Stand 02.10.2009<br />

54


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

i) Wie viele Vollzeitstellen wurden zur Beschäftigung der befristet oder auf Dauer<br />

eingestellten Lehrerinnen und Lehrer zum 01.02.2009 bzw. 01.08.2009 jeweils<br />

benötigt?<br />

Ab dem Zeitpunkt der Annahme eines Einstellungsangebotes für den öffentlichen Schuldienst<br />

haben Lehrkräfte die Möglichkeit, Anträge zum Umfang ihrer Beschäftigung abzugeben.<br />

Diese Anträge werden im Lehrereinstellungsverfahren nicht gesondert erfasst.<br />

Folglich liegen keine Angaben vor.<br />

II.<br />

Schulleitung<br />

1. Wie stellt sich zum Schuljahresbeginn 2009/2010 die Besetzungssituation von<br />

Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen dar (bitte aufgliedern nach<br />

Schulamtsbezirken, Schulformen, Wahrnehmung durch die Schulleitung, deren<br />

Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe der Bewertung der Stelle entspricht; Wahrnehmung<br />

durch die Schulleitung, deren Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe der<br />

Stellenbewertung nicht entspricht; Wahrnehmung durch die stellv. Schulleitung;<br />

Wahrnehmung in sonstiger kommissarischer Funktion)?<br />

Die für die Fragestellung relevanten Daten sind im Anlagenband beigefügt (S. 45 bis 68).<br />

Schulen ohne Schulleiterin bzw. Schulleiter, denen wegen ihrer Größe keine Stelle für die<br />

Stellvertretung zusteht, und die darüber hinaus keine kommissarische Beauftragung aufweisen<br />

und bei denen eine Zulage gem. § 46 Bundesbesoldungsgesetz nicht gezahlt wird, sind<br />

in der Übersicht nicht enthalten.<br />

2. Wie bewertet die Landsregierung die von ihr zu Frage II.1 ermittelten Zahlen?<br />

Der Landesregierung ist daran gelegen, dass nicht besetzte Leitungsstellen im Interesse der<br />

betroffenen Schulen, d.h. der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und der<br />

Eltern, möglichst zügig nachbesetzt werden. Obwohl die Schulaufsicht die Besetzungsverfahren<br />

mit Nachdruck betreibt bzw. betrieben hat, kann es aus verschiedenen Gründen zu<br />

Verzögerungen kommen.<br />

Insgesamt ist hinsichtlich der Anzahl der unbesetzten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Vergleich zu vergangenen Legislaturperioden<br />

eine spürbar positive Entwicklung festzustellen.<br />

Darüber hinaus geht die Landesregierung davon aus, dass durch die nachfolgend in der <strong>Antwort</strong><br />

zu Frage 8 dargestellten Maßnahmen eine weitere Verbesserung erreicht wird.<br />

55


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

3. Wie sind die Stellen der Schulleitungen jeweils bewertet und welche Besoldungsbzw.<br />

Vergütungsgruppen haben die Lehrerinnen und Lehrer, die die Funktion<br />

stellvertretend bzw. kommissarisch wahrnehmen (bitte detaillierte Aufstellung)?<br />

Die Einstufung der Schulleitungen richtet sich nach den bundes- bzw. landesbesoldungsrechtlichen<br />

Vorgaben und orientiert sich an der jeweiligen Schülerzahl der Schule. Die Schulleitungsämter,<br />

die sich aus diesen Bestimmungen ergeben, sind in der nachfolgenden Übersicht<br />

aufgeführt:<br />

Einstufung der Schulleitungsämter nach Schülerzahlen<br />

Schulen<br />

Schülerzahl<br />

Funktion Besoldungsgruppe<br />

A 12<br />

Z<br />

A<br />

13<br />

A 13<br />

Z<br />

A<br />

14<br />

A 14<br />

Z<br />

A<br />

15<br />

Grund- und<br />

Hauptschule<br />

bis 80 Leiter x<br />

81 - 180 Leiter x<br />

181 - 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter x<br />

über 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter x<br />

Förderschule<br />

für Lernen bis 100 Leiter x<br />

101 - 200 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

über 200 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

Sonstige<br />

Förderschulen bis 60 Leiter x<br />

61 - 120 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

über 120 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

A 15<br />

Z<br />

A<br />

16<br />

In 5.238 Fällen haben die Schulleitungen ein der Schülerzahl und Besoldungsgruppe (bzw.<br />

vergleichbare Entgeltgruppe) entsprechendes Amt inne.<br />

Lehrkräfte, die die Funktion der Schulleitung kommissarisch wahrnehmen, werden auf der<br />

Basis ihres bisherigen Amtes besoldet bzw. vergütet. In 46 Fällen erhalten kommissarisch<br />

beauftragte Lehrkräfte eine ihrem bisherigen Amt entsprechende Besoldung.<br />

56


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Einstufung der Schulleitungsämter nach Schülerzahlen<br />

Schulen<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Berufskolleg<br />

Schülerzahl<br />

Funktion Besoldungsgruppe<br />

A 12<br />

Z<br />

A<br />

13<br />

A 13<br />

Z<br />

A<br />

14<br />

A 14<br />

Z<br />

A<br />

15<br />

bis 180 Leiter x<br />

181 - 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

über 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

bis 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

x<br />

A 15<br />

Z<br />

über 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

bis 80 Leiter x<br />

81 - 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

über 360 Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

Gesamtschule<br />

nicht voll Leiter x<br />

ausg. Sek. I stellv. Leiter x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

A<br />

16<br />

voll ausg. bis 1000 Leiter x<br />

Sek. I stellv. Leiter x<br />

voll ausgeb<br />

Sek. II<br />

oder voll ausg.<br />

Sek. I m. über<br />

1000<br />

Schülern Leiter x<br />

stellv. Leiter<br />

x<br />

4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer davon erhalten für die zeitweise Wahrnehmung<br />

der Funktion eine Zulage (bitte detaillierte Auflistung)?<br />

Die Zahlung einer Zulage für stellvertretend oder kommissarisch wahrgenommene Schulleitungsstellen<br />

kann gem. § 46 Bundesbesoldungsgesetz nur nach einer achtzehnmonatigen<br />

ununterbrochenen Wahrnehmung erfolgen, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen<br />

und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes vorliegen.<br />

Diese Voraussetzungen sind in drei Fällen erfüllt.<br />

57


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

5. Wie häufig sind die stellvertretend oder kommissarisch wahrgenommenen Schulleitungsstellen<br />

ausgeschrieben worden (bitte detaillierte Aufstellung)?<br />

6. Wie lange sind die stellvertretend oder kommissarisch wahrgenommenen Schulleitungsstellen<br />

nunmehr unbesetzt (bitte detaillierte Aufstellung)?<br />

Die Fragen 5 und 6 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Ausgehend von den nach dem Stand vom 08.10.2009 nicht besetzten Stellen, sind von den<br />

Bezirksregierungen – wobei exakte Angaben mit Blick auf einen vertretbaren Verwaltungsaufwand<br />

nicht in allen Fällen leistbar waren – die in der Tabelle aufgeführten Daten für stellvertretende<br />

Schulleitungen gemeldet worden.<br />

Bez.-Reg. Schulform Ausschreibungshäufigkeit Dauer des Besetzungsverfahrens<br />

1 X 2 X 3 X oder<br />

mehr<br />

Bis 3 Mon.<br />

zwischen<br />

3 und 6<br />

Mon.<br />

zwischen<br />

6 und 12<br />

Mon.<br />

12 Mon.<br />

oder mehr<br />

Arnsberg Grundschule 12 5 7 6 5 11 2<br />

Hauptschule 3 - - 2 1 - -<br />

Förderschule/ 6 2 1 1 - 4 4<br />

Schule für - -- - - - - -<br />

Kranke - - - - - - -<br />

Gymnasium 4 - 1 4 - - 1<br />

WBK 1 -- - - - - 1<br />

BK 10 1 - - 3 5 -<br />

Gesamtschule 5 - - 2 - - 3<br />

Realschule 5 - - 3 2 - -<br />

Gesamt 46 8 9 18 11 20 11<br />

Detmold Grundschule 11 2 5 11 1 3 8<br />

Hauptschule 6 1 - 1 2 3 -<br />

Förderschule/ 1 - - 3 - - -<br />

Schule für - - - - - - -<br />

Kranke - - - - - - -<br />

Gymnasium - - - - - - -<br />

WBK - - - - - - -<br />

BK 1 1 - - - 1 -<br />

Gesamtschule 1 1 - - 1 1 --<br />

Realschule 1 - - - - - 1<br />

Gesamt 21 5 5 15 4 8 9<br />

Düsseldorf<br />

Grundschule 20 10 44 11 4 22 37<br />

Hauptschule 5 2 3 1 1 3 5<br />

Förderschule/ 4 3 2 4 1 3 1<br />

Schule für - - - - - - -<br />

Kranke<br />

Gymnasium - 2 - - - 2 -<br />

WBK 2 - - - - 1 1<br />

BK 1 2 - - - 3 -<br />

Gesamtschule 3 - - 3 - - -<br />

Realschule 5 - - 4 1 - -<br />

Gesamt 40 19 49 23 7 34 44<br />

58


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Bez.-<br />

Reg.<br />

Schulform Ausschreibungshäufigkeit Dauer des Besetzungsverfahrens<br />

1 X 2 X 3 X oder<br />

mehr<br />

bis 3 Mon.<br />

zwischen<br />

3 und 6<br />

Mon.<br />

zwischen<br />

6 und 12<br />

Mon.<br />

12 Mon.<br />

oder<br />

mehr<br />

Köln Grundschule 31 7 19 18 20 9 10<br />

Hauptschule 10 2 3 3 7 4 1<br />

Förderschule/ 6 - 5 - - 11 -<br />

Schule für - - - - - - -<br />

Kranke<br />

Gymnasium 10 7 5 10 4 3 2<br />

WBK - - - - - - -<br />

BK 5 8 1 6 5 2 1<br />

Gesamtschule 3 3 3 - 6 2 1<br />

Realschule 3 10 1 3 3 6 2<br />

Gesamt 68 37 37 40 45 37 17<br />

Münster Grundschule 3 8 14 8 1 6 14<br />

Hauptschule 3 5 - 6 2 - -<br />

Förderschule/ 3 1 - 2 - 2 -<br />

Schule für - - - - - - -<br />

Kranke<br />

Gymnasium 1 - 1 2 - - -<br />

WBK - 1 1 2 - - -<br />

BK - 1 - - 1 - -<br />

Gesamtschule - - - - - - -<br />

Realschule 4 1 - 4 - - 1<br />

Gesamt 14 17 16 24 4 8 15<br />

7. Worauf führt die Landesregierung mehrfache Ausschreibungen oder lange Vakanzen<br />

zurück?<br />

Eine der Ursachen für Vakanzen im Bereich der Schulleitungen und ihrer Stellvertretungen<br />

ist die Altersstruktur der Kollegien an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Als Folge der<br />

Einstellungspolitik der früheren Landesregierung mit sehr geringen Einstellungszahlen in den<br />

Jahren 1982 bis 1999 sind heute Lehrerinnen und Lehrer im mittleren Alter – als typisches<br />

Bewerberpotenzial für Schulleitungspositionen – insgesamt in erheblich geringerer Zahl vorhanden<br />

als noch vor einigen Jahren.<br />

8. Wie will die Landesregierung diese Stellen attraktiver machen?<br />

Der mit dem neuen Schulgesetz begonnene Weg der zunehmenden Eigenverantwortlichkeit<br />

von Schulen, der auch zu einer gesteigerten Attraktivität ihrer Schulleitungsstellen beiträgt,<br />

wird konsequent fortgeführt. Seit dem 01.10.2008 können Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

weitere Aufgaben einer oder eines Dienstvorgesetzten erhalten. Dabei ist unbestritten, dass<br />

erweiterte Gestaltungsspielräume und Verantwortlichkeiten eine effektive Gestaltung und<br />

Verbesserung des Unterrichts und der schulischen Arbeit ermöglichen. Die Bezirksregierungen<br />

beraten und unterstützen die eigenverantwortlichen Schulen, so dass diese die neu gewonnenen<br />

Kompetenzen wirkungsvoll ausfüllen können.<br />

59


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Darüber hinaus ist als weiterer Anreiz für Bewerbungen um ein Schulleitungsamt das Verbot<br />

der Sprungbeförderung aufgehoben worden. Auch die Anforderungen, die nach der Laufbahnverordnung<br />

hinsichtlich der erbrachten Dienstzeiten vor Übernahme einer Schulleitung<br />

vorausgesetzt werden, wurden gelockert. Zudem hat die Landesregierung für jede Schule in<br />

Nordrhein-Westfalen zum 01.10.2006 eine zusätzliche Stunde Leitungszeit zur Verfügung<br />

gestellt. Die 18-monatige Beförderungssperre für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren<br />

Stellvertreterinnen und Stellvertreter wurde aufgehoben, so dass sich die Beförderungen<br />

finanziell unmittelbar auswirken.<br />

Für Lehrerinnen und Lehrer, die sich um ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter bewerben<br />

möchten, hat die Landesregierung eine Qualifizierungsmaßnahme eingerichtet. Darin werden<br />

die zukünftigen Schulleiterinnen und Schulleiter im Vorfeld ihrer Bewerbung um eine<br />

Schulleiterstelle u. a. mit Methoden des Projektmanagements, der Kommunikation und der<br />

Qualitätssicherung vertraut gemacht. Diese Qualifizierungen werden seit dem 2. Schulhalbjahr<br />

2008/2009 angeboten.<br />

Die Landesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen, um den Aufwand an den Schulen<br />

für Bürokratie und Verwaltungsaufgaben zu reduzieren. So sind zum Beispiel die Vorgaben<br />

für die Schulprogrammarbeit verringert und die Verfahrensvorgaben für zentrale Lernstandserhebungen<br />

in den Klassen 9 bzw. 8 und 4 bzw. 3 vereinfacht worden. Um die Schulleitungen<br />

weiter von Statistiken oder von Dokumentationspflichten zu entlasten, wird die Erprobung<br />

von Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten ausgeweitet.<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter sollen sich verstärkt ihrem eigentlichen „pädagogischen<br />

Kerngeschäft“ sowie der Qualitätsverbesserung von Schule widmen können.<br />

Schließlich wird sich die neue Lehrerausbildung vor allem für die Grundschulen positiv auswirken.<br />

Die Ausbildungszeit beträgt einheitlich für alle Lehrämter (für das Gymnasium wie<br />

auch für die Grundschule) sechs Jahre. Diese Gleichwertigkeit aller Lehrämter und das neu<br />

eingeführte eigenständige Lehramt an Grundschulen wird zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer<br />

und damit zusätzliches Bewerberpotenzial für Leitungsstellen an diese Schulform bringen.<br />

Die Lehrerbesoldung und das Lehrerentgelt sowie in diesem Zusammenhang auch die Dotierung<br />

der Stellen für Leiterinnen und Leiter von Schulen werden im Rahmen der großen<br />

Dienstrechtsreform Gegenstand von Überlegungen sein.<br />

Unabhängig von den Besoldungs- und Entgeltfragen hat die Landesregierung mit den neuen<br />

Fortbildungsangeboten und der Ausweitung der Leitungszeit weitere Verbesserungen umgesetzt.<br />

Bereits im Rahmen der Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn 2009/2010 ist betont<br />

worden, dass eine Erhöhung der Leitungszeit für Schulleitungen angestrebt werden soll, damit<br />

diese die pädagogische, organisatorische, didaktische, administrative und personelle<br />

Führung ihrer Schule wahrnehmen können.<br />

Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode in großem Umfang neue Lehrerstellen<br />

geschaffen. Seit 2005 wurden an allen Schulformen insgesamt mehr als 30.000 Lehrkräfte<br />

neu eingestellt. Sie hat damit insgesamt dafür gesorgt, dass die Arbeitsmöglichkeiten<br />

der Schulen nachhaltig verbessert werden und dass zukünftig wieder ein höheres Bewerberpotenzial<br />

für Leitungspositionen vorhanden sein wird.<br />

60


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

9. Die wesentlichen Eckpunkte des § 61 Schulgesetz sind von den Gerichten für<br />

rechtswidrig erklärt worden.<br />

a) Kann die Landesregierung sich vorstellen, dass die ständige Unsicherheit<br />

über die Handhabung und die Gültigkeit des von ihr so formulierten § 61<br />

Schulgesetz bei den Vakanzen eine Rolle spielt.<br />

Nein. Im Übrigen trifft die Ausgangsprämisse der Frage nicht zu.<br />

Entfällt.<br />

b) Wenn ja, welche?<br />

c) Wenn nein, was bringt die Landesregierung zu dieser Überzeugung?<br />

Die Besetzung von Schulleitungsstellen hat im vergangenen Jahr zu verschiedenen gerichtlichen<br />

Entscheidungen geführt. Die Verwaltungspraxis richtet sich nach den Vorgaben der<br />

Rechtsprechung, so dass rechtskonforme Besetzungsentscheidungen sichergestellt sind.<br />

10. a) Hält die Landesregierung § 61 Schulgesetz für eine Vorgabe, die motivierend<br />

für potentielle Bewerber und Bewerberinnen ist?<br />

Ja.<br />

b) Wenn ja, warum?<br />

Die partizipativen Elemente des Verfahrens zur Besetzung von Schulleitungsstellen, d. h. die<br />

Beteiligung von Schulkonferenz und Schulträger in rechtlich zulässigem Maße sind eine<br />

wichtige Basis für die künftige Zusammenarbeit der Schulleiterinnen und Schulleiter mit allen<br />

am Schulleben Beteiligten und für die Nutzung der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

11. Wie müsste nach den Vorstellungen der Landesregierung eine „neue Fassung“<br />

des § 61 Schulgesetz aussehen, nach dem die Gerichte von den wesentlichen<br />

Elementen nichts als rechtskonform haben stehen lassen?<br />

12. Wann wird § 61 Schulgesetz neu gefasst?<br />

Die Fragen 11 und 12 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Erfahrungen mit der der Rechtsprechung angepassten Verwaltungspraxis zur Besetzung<br />

von Schulleitungsstellen werden weiter beobachtet und ausgewertet.<br />

Im Übrigen trifft die in Frage 11 – wie schon in Frage 9 – aufgestellte Behauptung nicht zu.<br />

61


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

13. Wann wird die Landesregierung die Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung von<br />

Lehrkräften z. B. mit Blick auf die Neuregelung des Auswahlverfahrens für Schulleitungen<br />

anpassen?<br />

Mit dem Runderlass vom 25.11.2008 „Bewerbung von Lehrerinnen und Lehrern um ein Amt<br />

als Schulleiterin oder als Schulleiter; Eignungsfeststellungsverfahren und dienstliche Beurteilung“<br />

wurden erforderliche Änderungen bei den dienstlichen Beurteilungen geregelt.<br />

Unabhängig davon werden zurzeit grundsätzlich mögliche Modifikationen bei den Regelungen<br />

zu den dienstlichen Beurteilungen für Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen<br />

Schulen und Studienseminaren geprüft. Konkrete Änderungsabsichten bestehen<br />

derzeit noch nicht.<br />

14. Hält die Landesregierung daran fest, dass zukünftig auch stellvertretende Schulleitungen<br />

analog zu den Bestimmungen für Schulleitungen in ihr Amt kommen<br />

sollen, und welche Gründe gibt es für die jeweilige <strong>Antwort</strong>?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 12 verwiesen.<br />

15. Wie viele Schulleitungen aus welchen Schulformen werden nach heutigen Zahlen<br />

voraussichtlich jeweils zum 01.08. bzw. 01.02. eines jeden Jahres bis zum<br />

01.08.2011 die gesetzliche Altersgrenze erreichen und damit im Regelfall aus<br />

dem Landesdienst ausscheiden?<br />

Zu den Stichtagen 01.02.2010, 01.08.2010, 01.02.2011 und 01.08.2011 wird differenziert<br />

nach Schulformen folgende Zahl an Schulleitungen (Schulleiterinnen und Schulleiter) die gesetzliche<br />

Altergrenze erreichen:<br />

62


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform Stichtag Personen<br />

Grundschule 01.02.2010 23<br />

01.08.2010 30<br />

01.02.2011 19<br />

01.08.2011 30<br />

Hauptschule 01.02.2010 7<br />

01.08.2010 5<br />

01.02.2011 5<br />

01.08.2011 10<br />

Realschule 01.02.2010 3<br />

01.08.2010 3<br />

01.02.2011 4<br />

01.08.2011 7<br />

Gymnasium 01.02.2010 10<br />

01.08.2010 6<br />

01.02.2011 7<br />

01.08.2011 12<br />

WBK 01.02.2010 1<br />

01.08.2010 2<br />

01.02.2011 0<br />

01.08.2011 2<br />

Gesamtschule 01.02.2010 2<br />

01.08.2010 2<br />

01.02.2011 5<br />

01.08.2011 4<br />

Förderschule 01.02.2010 8<br />

01.08.2010 3<br />

01.02.2011 5<br />

01.08.2011 6<br />

Berufskolleg 01.02.2010 4<br />

01.08.2010 3<br />

01.02.2011 4<br />

01.08.2011 3<br />

Ob alle Schulleitungen dann ausscheiden, steht nicht fest. Es gibt auch derzeit bereits Schulleitungen,<br />

die von der ab dem 01.04.2009 erweiterten Möglichkeit zum Hinausschiebens der<br />

Altersgrenze gem. § 32 Landesbeamtengesetz Gebrauch machen.<br />

16. Wie viele Schulleitungen könnten nach heutigen Zahlen aus welchen Schulformen<br />

in den v. g. Zeiträumen ausscheiden, wenn sie von der Antragsaltersgrenze<br />

bzw. von der Antragsaltersgrenze als Schwerbehinderte Gebrauch machten?<br />

Zu den Stichtagen 01.02.2010, 01.08.2010, 01.02.2011 und 01.08.2011 könnte differenziert<br />

nach Schulformen folgende Zahl an Schulleitungen (Schulleiterinnen und Schulleiter) aus<br />

dem Schuldienst ausscheiden, wenn sie von der Antragsaltersgrenze Gebrauch machten:<br />

63


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform Stichtag Personen<br />

Grundschule 01.02.2010 134<br />

01.08.2010 62<br />

01.02.2011 94<br />

01.08.2011 91<br />

Hauptschule 01.02.2010 43<br />

01.08.2010 17<br />

01.02.2011 28<br />

01.08.2011 16<br />

Realschule 01.02.2010 22<br />

01.08.2010 13<br />

01.02.2011 17<br />

01.08.2011 11<br />

Gymnasium 01.02.2010 33<br />

01.08.2010 12<br />

01.02.2011 15<br />

01.08.2011 22<br />

WBK 01.02.2010 5<br />

01.08.2010 2<br />

01.02.2011 0<br />

01.08.2011 0<br />

Gesamtschule 01.02.2010 16<br />

01.08.2010 7<br />

01.02.2011 7<br />

01.08.2011 9<br />

Förderschule 01.02.2010 32<br />

01.08.2010 11<br />

01.02.2011 14<br />

01.08.2011 12<br />

Berufskolleg 01.02.2010 19<br />

01.08.2010 7<br />

01.02.2011 12<br />

01.08.2011 5<br />

Zu den Stichtagen 01.02.2010, 01.08.2010, 01.02.2011 und 01.08.2011 könnte differenziert<br />

nach Schulformen folgende Zahl an Schulleitungen (Schulleiterinnen und Schulleiter) aus<br />

dem Schuldienst ausscheiden, wenn sie von der Antragsaltersgrenze als Schwerbehinderte<br />

Gebrauch machten:<br />

64


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform Stichtag Personen<br />

Grundschule 01.02.2010 53<br />

01.08.2010 5<br />

01.02.2011 11<br />

01.08.2011 12<br />

Hauptschule 01.02.2010 14<br />

01.08.2010 1<br />

01.02.2011 2<br />

01.08.2011 2<br />

Realschule 01.02.2010 7<br />

01.08.2010 0<br />

01.02.2011 1<br />

01.08.2011 1<br />

Gymnasium 01.02.2010 8<br />

01.08.2010 3<br />

01.02.2011 1<br />

01.08.2011 0<br />

WBK 01.02.2010 1<br />

01.08.2010 1<br />

01.02.2011 0<br />

01.08.2011 0<br />

Gesamtschule 01.02.2010 7<br />

01.08.2010 1<br />

01.02.2011 1<br />

01.08.2011 1<br />

Förderschule 01.02.2010 5<br />

01.08.2010 2<br />

01.02.2011 1<br />

01.08.2011 2<br />

Berufskolleg 01.02.2010 4<br />

01.08.2010 1<br />

01.02.2011 1<br />

01.08.2011 0<br />

17. Wie viele Haushaltsmittel sind bzw. waren jährlich für die Fortbildungsmaßnahme<br />

„Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder<br />

Schulleiter anstreben“ bzw. für die Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) jeweils<br />

vorgesehen?<br />

18. a) Wird der Haushaltsansatz „Fortbildung“ für die Qualifikationserweiterung<br />

bzw. die EFV aufgestockt?<br />

b) Welche Kapazitäten halten die einzelnen Bezirksregierungen hierfür zur Verfügung?<br />

c) In welchem Verhältnis stehen diese Kapazitäten zu der Zahl der in den kommenden<br />

fünf Jahren durch Pensionierungen voraussichtlich frei werdenden<br />

Leitungsstellen?<br />

d) Wird für die Aufstockung an anderer Stelle gekürzt?<br />

e) Wenn ja, wo?<br />

65


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

19. Wie viele Personen können mit dem Haushaltsansatz qualifiziert bzw. geprüft<br />

werden?<br />

Die Fragen 17 – 19 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Für die Fortbildungsmaßnahme „Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als<br />

Schulleiterin oder Schulleiter anstreben“ (Schulleitungsqualifizierung – SLQ) werden 2009<br />

voraussichtlich etwa 300.000 Euro und 2010 etwa 670.000 Euro benötigt.<br />

Zur Durchführung der EFV sind 2009 und 2010 voraussichtlich jeweils 130.000 Euro erforderlich.<br />

In den kommenden fünf Jahren werden jährlich im Durchschnitt an den weiterführenden<br />

Schulen etwa 180 neue Schulleiterinnen und Schulleiter und an den Grundschulen etwa 190<br />

neue Schulleiterinnen und Schulleiter benötigt. Vorplanungen auf der Grundlage der diesjährigen<br />

Anmeldezahlen für die SLQ gehen für das Jahr 2010 von etwa 600 zu qualifizierenden<br />

Lehrkräften aus. Für die Folgejahre wird die Planung angepasst.<br />

Die Gesamtausgaben des Schuletats steigen mit dem Haushalt 2010 um 580 Mio. Euro.<br />

Darin ist eine Steigerung des Sachetats für das staatliche Fortbildungsangebot um mehr als<br />

fünf Mio. Euro auf insgesamt rd. 16 Mio. Euro enthalten.<br />

20. Aus welchen Gründen nehmen die Schulformen Grund- und Förderschulen nicht<br />

am EFV teil?<br />

21. Welchen Sinn macht es, die v.g. Schulformen auszunehmen, für alle anderen<br />

Schulformen das Verfahren durchzuführen und zu evaluieren und dann das Verfahren<br />

wiederum auch auf die Schulformen Grund- und Förderschulen zu übertragen,<br />

wenn gerade für diese Schulformen nach dem zweijährigen Probelauf<br />

keine Erkenntnisse vorliegen, z.B. welche Auswirkungen dieses EFV auf das Bewerberverhalten<br />

von potenziellen Grund- und Förderschulleitungen hat?<br />

Die Fragen 20 und 21 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Förderschulen nehmen teil. Die Grundschulen sind vorerst noch aus Kapazitätsgründen<br />

von der Regelung ausgenommen. Die Teilnahme der Grundschulen wird 2011 nach der wissenschaftlichen<br />

Evaluierung des EFV in Angriff genommen.<br />

Das EFV bezieht sich auf Kompetenzen, die Schulleitungen generell besitzen sollten. Es<br />

wird deshalb schulformunabhängig durchgeführt und evaluiert. Sachlich und fachlich ist es<br />

deshalb unproblematisch, das evaluierte Verfahren auf die Grundschulen zu übertragen. Die<br />

große Nachfrage nach Qualifizierungsplätzen, auch bereits von Grundschullehrkräften, und<br />

die gegenwärtigen Anmeldezahlen für das EFV belegen die große Akzeptanz des neuen<br />

Verfahrens bei den Lehrkräften.<br />

66


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

22. a) Wie will die Landesregierung sicher stellen, dass über das EFV immer eine<br />

ausreichende Anzahl von potentiellen Bewerbern und Bewerberinnen für<br />

Schulleitungsstellen vorhanden ist?<br />

b) Welches Verfahren gilt, wenn dies nicht der Fall ist?<br />

Die Bezirksregierungen sind dazu aufgefordert worden, nach Möglichkeit so viele Qualifizierungsplätze<br />

einzurichten wie Teilnahmeanträge gestellt werden. 2009 hat die Nachfrage<br />

nach Qualifizierungsplätzen den Bedarf an neuen Schulleiterinnen und Schulleitern bereits<br />

deutlich überstiegen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können entweder im unmittelbaren<br />

Anschluss an die SLQ oder zu einem von ihnen bevorzugten späteren Termin das EFV<br />

absolvieren und werden bei Bestehen zeitnah beurteilt. Die dienstliche Beurteilung und das<br />

EFV sind drei Jahre lang gültig.<br />

Wenn für eine Stelle keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber zur Verfügung stehen,<br />

muss die Ausschreibung, wie auch nach dem alten Verfahren, wiederholt werden.<br />

23. a) Wie viele dieser Qualifikationsmaßnahmen bzw. EFV sind schon mit wie vielen<br />

Interessenten aus welchen Schulformen durchgeführt worden?<br />

b) Welche Erfolgsquoten hat es dabei in welchen Schulformen gegeben?<br />

Zur Zahl und Verteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der SLQ wird auf die <strong>Antwort</strong><br />

der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3352 (LT-Drucksache 14/9486)<br />

verwiesen.<br />

An den bis zum 10.11.2009 durchgeführten EFV haben insgesamt 144 Lehrkräfte teilgenommen;<br />

117 Lehrkräfte haben das EFV bestanden. Sie verteilen sich auf die Schulformen<br />

wie folgt:<br />

Schulform Teilnehmende: Davon haben bestanden:<br />

Berufskollegs: 28 24<br />

Förderschule: 20 18<br />

Gesamtschule: 17 13<br />

Gymnasium/Abendgymnasium: 36 31<br />

Realschule: 26 22<br />

Hauptschule: 14 6<br />

Weiterbildungskolleg: 3 3<br />

Die Teilnahmezahlen aus den einzelnen Schulformen sind noch zu klein, um valide schulformspezifische<br />

Erfolgsquoten berechnen zu können. Die Ergebnisse der EFV werden im<br />

Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung schulformspezifisch ausgewertet.<br />

Alle geplanten SLQ haben bisher stattgefunden.<br />

67


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

24. Wie viele geplante Qualifikationsmaßnahmen bzw. EFV haben mangels Interessenten<br />

abgesagt werden müssen?<br />

25. Wie viele der o. g. Verfahren für wie viele Personen will die Landesregierung<br />

wann in dem Zeitraum bis 01.08.2011 anbieten?<br />

Die Fragen 24 bis 25 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Alle geplanten SLQ haben bisher stattgefunden.<br />

Ein EFV konnte nicht zum geplanten Zeitpunkt (06./07.04.2009) durchgeführt werden.<br />

Allen Lehrkräften, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum EFV (Erfüllung der Dienstzeit<br />

gemäß § 53 a Laufbahnverordnung, Nachweis der Vorqualifizierung) erfüllen, wird die<br />

Teilnahme ermöglicht. An einem EFV können bis zu 18 Lehrkräfte teilnehmen. Wenn sich<br />

weniger als zehn Lehrkräfte für einen Termin anmelden, wird er aus wirtschaftlichen Gründen<br />

abgesagt, und den bereits angemeldeten Lehrkräften werden Folgetermine angeboten.<br />

Bei Bedarf können zusätzliche Termine eingerichtet werden.<br />

Bis zum 10.11.2009 sind neun EFV durchgeführt worden. Zwischen dem 24.11.2009 und<br />

dem 06.01.2010 werden weitere sechs EFV durchgeführt. Damit können alle vorliegenden<br />

Anmeldungen berücksichtigt werden.<br />

Die SLQ werden von den Bezirksregierungen unter Berücksichtigung der fristgerecht eingegangenen<br />

Anmeldungen zum Beginn jedes Schuljahres eingerichtet. Für die 2010 geplanten<br />

SLQ werden bis zu 600 Anmeldungen erwartet (vgl. <strong>Antwort</strong> zu Frage 19). Nach den bisherigen<br />

Erfahrungen melden sich etwa 60 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer danach<br />

zum EFV an.<br />

Die EFV werden grundsätzlich im Anschluss an die SLQ in den Monaten April/Mai sowie November/Dezember<br />

durchgeführt. 2010 sind 25 EFV für bis zu 450 Personen geplant.<br />

Für 2011 liegen noch keine Planungszahlen vor.<br />

26. Perspektivisch soll das EFV für alle Schulformen einheitlich gelten.<br />

Warum ist die Landesregierung der Auffassung, dass Eignungskriterien für alle<br />

Schulformen identisch sind?<br />

Die gemäß § 61 Abs. 6 Sätze 2 - 3 Schulgesetz von den Bewerberinnen und Bewerbern um<br />

ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur<br />

Leitung einer Schule gelten einheitlich für alle Schulformen.<br />

27. Auch stellvertretende Schulleitungen, die ggf. schon über lange Zeit hervorragend<br />

ihre Schulleitung vertreten haben, müssen am EFV teilnehmen, wenn sie<br />

sich um eine Schulleitungsstelle bewerben wollen.<br />

Warum traut die Landesregierung dem v. g. Personenkreis trotz des Nachweises<br />

der Fähigkeit, eine Schule hervorragend leiten zu können, dies ohne EFV nicht<br />

zu?<br />

68


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

28. Für einen wie gelungenen Beitrag zum Bürokratieabbau hält die Landesregierung<br />

es, wenn bei z. B. jahrelang nachgewiesener Fähigkeit, eine Schule zu leiten, dieser<br />

bereits erbrachte Nachweis in einem aufwändigen und für das Land teueren<br />

Verfahren nochmals nachgewiesen werden muss?<br />

Die Fragen 27 bis 28 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Lehrkräften, die sich um ein höherwertiges<br />

Amt bewerben, werden mit einer dienstlichen Beurteilung festgestellt. Daran hat sich durch<br />

das EFV nichts geändert. Das EFV ist eine Methode zur prognostischen Eignungseinschätzung,<br />

die die im bisherigen Beurteilungsverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter angewendeten<br />

Methoden ersetzt bzw. ergänzt.<br />

29. Das Land zertifiziert auch nicht staatliche Fortbildungen zur Qualifikationserweiterung.<br />

Nach welchen Kriterien, in welchem Rechtsrahmen und in welchem Verfahren<br />

geschieht dies von wem?<br />

30. a) Wie viel Anträge auf Zertifizierung sind dem Land bisher vorgelegt worden<br />

und wie vielen wurde entsprochen?<br />

b) Wenn es Ablehnungen gab, was waren die Gründe?<br />

c) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben nichtstaatliche Fortbildungsträger<br />

gegen eine Nichtzertifizierung durch das Land vorzugehen?<br />

31. Nichtstaatliche Träger erheben ggf. Teilnehmerbeiträge. Sofern eine an einer<br />

Schulleitung interessierte Lehrperson z. B. aus Kapazitätsgründen an einem<br />

staatlichen Kurs zur Qualifikationserweiterung nicht teilnehmen kann, könnte sie<br />

dann durch die Zahlung von Teilnehmerbeiträgen bei einem nicht staatlichen<br />

Fortbildungsträger ihre Beförderungschancen auf eine Schulleitungsfunktion<br />

verbessern?<br />

Die Fragen 29 bis 31 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Gemäß Nr. 2 Satz 3 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom<br />

25.11.2008 (BASS 21-01 Nr. 30) werden übergangsweise bis zum 31.07.2010 Lehrkräfte<br />

zum EFV zugelassen, die ein auf Führung und Management ausgerichtetes, mindestens<br />

zweisemestriges Zusatzstudium an einer Hochschule oder einen entsprechenden, vom Ministerium<br />

anerkannten Weiterbildungskurs bei einer privaten Einrichtung von mindestens 104<br />

Stunden Dauer abgeschlossen haben. Auf dieser Grundlage erkennt das Ministerium für<br />

Schule und Weiterbildung Qualifizierungen weiterer Träger, die den curricularen Vorgaben<br />

des Landes für die SLQ entsprechen, nach einer fachlichen Überprüfung durch das Landeszentrum<br />

Schulmanagement NRW, befristet für die Zulassung zum EFV an. Eine Zertifizierung,<br />

die neben der Erfüllung formaler Kriterien auch eine Qualitätskontrolle erforderte, ist<br />

damit nicht verbunden.<br />

Bisher haben drei nicht-staatliche Fortbildungseinrichtungen einen Anerkennungsantrag gestellt.<br />

Diesen Anträgen ist stattgegeben worden.<br />

69


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Eine ablehnende Entscheidung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über einen<br />

Anerkennungsantrag wäre ein belastender Verwaltungsakt, der auf dem Verwaltungsgerichtsweg<br />

angefochten werden könnte.<br />

Wie bereits in der <strong>Antwort</strong> zu den Fragen 20 bis 22 ausgeführt, werden die staatlichen Qualifizierungen<br />

entsprechend der Nachfrage angeboten. Für Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen<br />

bedeutet das, dass sie ohne oder allenfalls nach einer kurzen Wartezeit an der für sie kostenlosen<br />

SLQ teilnehmen können. Eine Lehrperson, die trotzdem auf eigene Kosten an einer<br />

vom Ministerium für Schule und Weiterbildung anerkannten Qualifizierung eines nichtstaatlichen<br />

Fortbildungsträgers teilnimmt, erfüllt damit lediglich eine Voraussetzung, um zum<br />

EFV zugelassen zu werden. Die Beförderungschancen dieser Lehrperson sind nicht von der<br />

Zulassung zum EFV, sondern von der Gesamtnote der dienstlichen Beurteilung und von den<br />

nach der Übertragung des neuen Amtes erbrachten dienstlichen Leistungen abhängig.<br />

32. a) Welche Rechtsform hat das „Landeszentrum Schulmanagement NRW"?<br />

b) Welche Aufgaben, Kompetenzen, Organisationsstruktur und welche Personalausstattung<br />

hat das Zentrum und wer hat es wann wie eingerichtet/ errichtet?<br />

c) Wer ist Arbeitgeber/ Dienstherr der dort beschäftigten Personen?<br />

d) Nach welchen Verfahren ist eine Personalrekrutierung erfolgt?<br />

e) Wo im Haushaltsplan ist das Zentrum mit welchen Sach- und Personalbeträgen<br />

auf der Einnahme- und Ausgabeseite veranschlagt?<br />

Das Landeszentrum Schulmanagement NRW wird seit dem 01.08.2006 als Projekt im Rahmen<br />

einer vertraglich vereinbarten Kooperation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung<br />

mit dem beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angebundenen Zentrum für Medien<br />

und Bildung in Düsseldorf betrieben. Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum<br />

31.12.2011 befristet.<br />

Das Landeszentrum Schulmanagement NRW übernimmt im Auftrag des Ministeriums für<br />

Schule und Weiterbildung zentrale Entwicklungsaufgaben, z. B. zur Entwicklung der SLQ<br />

und des EFV, auf dem Gebiet der Schulleitungsqualifizierung und -fortbildung und arbeitet<br />

dabei eng mit der Schulaufsicht zusammen. Gegenwärtige Auftragsschwerpunkte sind: Weiterentwicklung<br />

der SLQ und des EFV, Durchführung des EFV, Erarbeitung und Weiterentwicklung<br />

von Übungen für das EFV, Schulung von Beobachterinnen und Beobachtern und<br />

Rollenspielerinnen und Rollenspielern für das EFV, Entwicklung eines Zertifizierungs- und<br />

Refinanzierungsmodells für die Teilnahme an Angeboten anderer Anbieter, Entwicklung von<br />

Qualifizierungsbausteinen zum Auf- und Ausbau steuerungsrelevanter Basiskompetenzen<br />

für Schulleiterinnen und Schulleiter, Mitglieder der erweiterten Schulleitung und Steuergruppenmitglieder,<br />

Ausbildung neuer Kursleiterinnen und Kursleiter für die SLQ.<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt Personal im Umfang von fünf Lehrerstellen<br />

bereit. Dienstherr für das Personal ist das Land. Die Leitung des LVR-Zentrums für Medien<br />

und Bildung trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der vertraglich<br />

vereinbarten Aufgaben und ist insofern Vorgesetzter des Personals. Die Tätigkeiten im Landeszentrum<br />

Schulmanagement NRW sind im Bildungsportal im Internet unter<br />

http://www.stella.nrw.de ausgeschrieben worden.<br />

Die Stellen für das Personal sind bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 (Stellen für das Bedarfsfeld<br />

Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz) veranschlagt. Die Finanzierung der<br />

Sachausgaben erfolgt aus den bei Kapitel 05 020 Titel 547 90 zugewiesenen Haushaltsmitteln.<br />

70


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

III.<br />

Unterrichtsausfall<br />

1. Ministerpräsident Rüttgers hat am 14. Juli 2005 vor dem Landtag eine Statistik<br />

angekündigt, die dokumentieren sollte, wie viel Unterricht an jeder Schule in<br />

NRW ausfällt. Schulministerin Sommer hat im Jahr 2007 angekündigt, dass es<br />

eine Meldepflicht für alle 6400 allgemein bildenden Schulen ab diesem Jahr geben<br />

solle, um eine schulscharfe Unterrichtsausfallstatistik zu veröffentlichen.<br />

a) Welche sachlichen Gründe haben dazu geführt, dass die Ankündigung bisher<br />

nicht umgesetzt wurde?<br />

b) Wann ist mit der Umsetzung dieses Versprechens zu rechnen?<br />

Die jetzige Landesregierung hat die Transparenz bei der Erhebung des Unterrichtsausfalls<br />

an Schulen deutlich erhöht. Erstens wurden die Stichprobenuntersuchungen seit 2005 im<br />

jährlichen Turnus durchgeführt; davor fanden sie lediglich alle zwei Jahre statt. Zweitens hat<br />

die jetzige Landesregierung erstmals mit der Stichprobenuntersuchung 2009 die Stichproben<br />

so ausgestaltet, dass auch Gesamtaussagen auf Ebene der Regierungsbezirke möglich<br />

sind. Hierzu ist vor allem der Stichprobenumfang verdoppelt worden.<br />

Die von der Opposition eingeforderte Einführung einer zentralen, flächendeckenden und<br />

ganzjährigen Dokumentation von Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall würde bei einem<br />

vorsichtig kalkulierten, durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand von mindestens einer<br />

Stunde je Schule Ressourcen im Umfang von rund 220 Stellen beanspruchen. Handlungsleitend<br />

für die Landesregierung ist jedoch, dass weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen<br />

in die Unterrichtserteilung fließen sollen. Diese Maxime hat zur Reduktion des Anteils des<br />

ersatzlos ausgefallenen Unterrichts von durchschnittlich 4,5% unter der früheren Landesregierung<br />

auf durchschnittlich 2,3% in den Jahren 2006 bis 2009 beigetragen.<br />

2. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2005 ein „Unterrichtssicherungsgesetz“<br />

angekündigt.<br />

a) Wie steht die Landesregierung zu einem solchen Unterrichtssicherungsgesetz?<br />

b) Wird die Landesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur<br />

Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005 und die Regierungserklärung<br />

des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom<br />

13.07.2005. Hierdurch war angekündigt worden, dass zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls<br />

schrittweise und bedarfsgerecht auf alle Schulformen verteilt 4.000 neue Lehrerstellen<br />

geschaffen werden sollten.<br />

Seit Regierungsübernahme hat die Landesregierung die Lehrerversorgung schon jetzt um<br />

14.445 Lehrerstellen verbessert; im Schuljahr 2010/11 werden es 17.324 sein (vergleiche<br />

auch die <strong>Antwort</strong> zu Frage I.6).<br />

Die Sicherstellung des Unterrichts – gegebenenfalls auch am Nachmittag – liegt in der Verantwortung<br />

der Schulleitungen. Elternsprechtage, Konferenzen etc. finden grundsätzlich außerhalb<br />

der Unterrichtszeiten statt.<br />

71


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Im Vergleich der Jahre bis 2005 unter der Vorgängerregierung konnte der Unterrichtsaufall in<br />

den Jahren 2006 bis 2009 praktisch um die Hälfte reduziert werden. Er beträgt danach<br />

durchschnittlich nur noch 2,3 Prozent (gegenüber früher 4,5 Prozent).<br />

3. Ministerpräsident Rüttgers hat im Interview im Generalanzeiger vom 23.05.2005<br />

eine Unterrichtsgarantie angekündigt.<br />

a) Welche rechtliche Qualität hätte eine solche Garantie?<br />

b) Wie verhält sich die Landesregierung zu einer solchen Unterrichtsgarantie?<br />

c) Warum wurde das Versprechen des Ministerpräsidenten bisher nicht umgesetzt?<br />

d) Wann wird das Versprechen umgesetzt?<br />

In besagtem Interview wurde angekündigt, dass die neue Landesregierung 4.000 neue Lehrerstellen<br />

zur Vermeidung von Unterrichtsausfall schaffen würde. Diese Ankündigung hat die<br />

Landesregierung erfüllt.<br />

4. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm die „Einrichtung einer Lehrervertretungsreserve<br />

für alle Schulformen“ für notwendig erachtet.<br />

Wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung, und wie soll die Umsetzung<br />

organisiert werden?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur<br />

Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005.<br />

Die jetzige Landesregierung hat, wie angekündigt, u. a. insgesamt 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall<br />

und für Individuelle Förderung geschaffen (siehe hierzu auch die <strong>Antwort</strong> auf<br />

Frage I.6). Damit stehen für alle Schulformen zusätzliche Stellen für Vertretungszwecke zur<br />

Verfügung. Ferner wurde mit der Schaffung der schulübergreifenden Vertretungsreserve<br />

Grundschule zum Schuljahr 2006/07 in Höhe von 900 Stellen ein weiteres tragendes Element<br />

zur Sicherung der Lernzeit aufgebaut.<br />

5. Auch nach der Stichprobe zum Unterrichtsausfall 2007/2008 weist die gegenüber<br />

dem Vorjahr gesunkene durchschnittliche Stellenbesetzung eklatante Abweichungen<br />

nach unten auf, d.h. vielen Schulen fehlen die notwendigen Lehrkräfte.<br />

Wiederholt mahnt die Landesregierung wegen dieses Mangels an, die Schulaufsicht<br />

müsse sich stärker als bisher um eine ausgewogene Besetzung an einzelnen<br />

Schulen kümmern.<br />

Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diesen Missstand endlich<br />

zu beseitigen?<br />

Die gleichmäßige und bedarfsgerechte Lehrerversorgung unserer Schulen ist ein zentrales<br />

Anliegen der Landesregierung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personalsituation (Stellenbedarf,<br />

Stellenbesetzung, Personalausstattung) der Schulen nach einheitlichen Kriterien<br />

ermittelt wird. Erst dann ist ein echter Vergleich der Schulen untereinander möglich.<br />

72


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Derzeit befindet sich auf Initiative der jetzigen Landesregierung ein neues und modernes<br />

Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) im Aufbau. Diese IT-Anwendung wurde<br />

als Data-Warehouse System konzipiert mit dem Ziel, künftig Informationen zur Unterrichtsversorgung<br />

einer Schule nach einheitlichen Kriterien ermitteln und auswerten zu können.<br />

Diese Informationen waren bislang mit der von der früheren Landesregierung übernommenen<br />

und zunehmend an ihre technischen Grenzen stoßenden IT-Anwendung Stellendatei nur<br />

in sehr eingeschränktem Umfang abrufbar. Die benötigten Personalinformationen (Personalausstattung<br />

der Schulen) werden allerdings weiterhin aus der IT-Anwendung Stellendatei<br />

übernommen, da in SchIPS selbst keine Personaldatenverwaltung stattfindet. Die Entwicklung<br />

von SchIPS ist zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es wird angestrebt,<br />

die Datenqualität durch programmtechnische Anpassungen weiter zu erhöhen. Die<br />

geplanten Anpassungen sind zurzeit jedoch noch nicht alle umgesetzt.<br />

Die mit der Stichprobe zum Unterrichtsausfall an den teilnehmenden Schulen gemessene<br />

Stellenbesetzung zum jeweiligen Stichtag wirft mit den genannten Einschränkungen im Hinblick<br />

auf die Datenqualität ein Blitzlicht auf die aktuelle Besetzungssituation an der einzelnen<br />

Schule. Bei über 6.100 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von<br />

unterjährigen Personalveränderungen kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass temporär<br />

an einzelnen Schulen eine rechnerische Unterbesetzung gegeben ist. Es ist Aufgabe der<br />

Schulaufsicht, im Falle von unausgeglichenen Besetzungen zeitnah bedarfsgerecht nachzusteuern.<br />

Rechnerische Über- oder Unterbesetzungen von Schulen haben zudem häufig plausible Erklärungen<br />

und sind nicht Ausdruck einer Überfluss- oder Mangelsituation. Denn der tatsächliche<br />

Bedarf der einzelnen Schulen kann vom rechnerischen AVO-Bedarf abweichen, da eine<br />

Reihe von Bedarfsparametern pauschaliert und nicht schulscharf berücksichtigt wird, zum<br />

Beispiel der bedarfsdeckende Unterricht durch Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />

oder die Ermäßigungen für ältere oder schwerbehinderte Lehrkräfte. Eine Schule mit jungem<br />

Kollegium und vielen Referendarinnen und Referendaren hat in der Folge den gleichen<br />

rechnerischen Bedarf wie eine Schule entsprechender Größe mit einem Kollegium mit hohem<br />

Durchschnittsalter und nur wenigen Referendarinnen und Referendaren. Dies hat zur<br />

Konsequenz, dass die Schulaufsicht mit dem Ziel einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung<br />

ungeachtet eines identischen AVO-Bedarfs der einen Schule eine höhere Personalausstattung<br />

zukommen lässt als der anderen. Der Schluss, dass es sich im einen Fall um eine<br />

über- und im anderen um eine unterbesetzte Schule handelt, ist folglich nicht zulässig.<br />

6. Wie erklärt die Landesregierung, dass nach der Stichprobe 2007/2008 insbesondere<br />

an den Hauptschulen, die mit zusätzlichen Stellen bedacht wurden, aber<br />

auch an den Realschulen und am Gymnasium Sek II der ersatzlos ausgefallene<br />

Unterricht gegenüber dem Vorjahr prozentual angestiegen ist?<br />

Die geringfügigen Anstiege des Anteils des ersatzlosen Unterrichtsausfalls von 2,6 % auf<br />

2,7 % in der Hauptschule, von 2,4 % auf 2,7 % in der Realschule und von 2,5 % auf 3,0 % in<br />

der Sekundarstufe II liegen im Rahmen der statistischen Schwankungsbreite.<br />

Im Gegensatz zur erheblichen Verbesserung des Gesamtergebnisses von durchschnittlich<br />

4,5 % (2001 bis 2005) unter Verantwortung der Vorgängerregierung nunmehr durchschnittlich<br />

auf 2,3 % in den Jahren 2006 bis 2009 können aus geringen prozentualen Schwankungen<br />

in einzelnen Schulformen bzw. Bildungsstufen keine Rückschlüsse gezogen werden.<br />

73


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

7. Wie hoch war die tägliche krankheitsbedingte Abwesenheit nordrheinwestfälischer<br />

Lehrkräfte in den einzelnen Schulformen in den Schuljahren<br />

2005/06 bis 2008/09?<br />

Eine landesweite Statistik der krankheitsbedingten Abwesenheit wird nicht geführt. Die einzelnen<br />

Bezirksregierungen verfügen auf Grund der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungs-Managements<br />

(BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. lediglich über die Anzahl der Erkrankungsfälle,<br />

in denen die Voraussetzungen für das Angebot eines BEM-Verfahrens vorliegen.<br />

8. Wie hoch war die fachfremde Unterrichtserteilung in den einzelnen Schulformen<br />

in den Schuljahren von 2005/06 bis 2008/09?<br />

Die Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Sie beinhalten nur öffentliche<br />

Schulen ohne Schulen, deren Lehrkräfte Bedienstete des Schulträgers sind.<br />

Zwischen 2005 und 2008 ist der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts stetig zurückgegangen,<br />

insgesamt um fast einen Prozentpunkt.<br />

Die geringfügigen Abweichungen zu den in der <strong>Antwort</strong> auf Frage I.56 h) gemachten<br />

Angaben sind auf den nicht fachfremden Unterricht ohne Lehrbefähigung zurückzuführen.<br />

Nach § 10 Abs. 1 ADO vom 20.09.1992 unterrichten Lehrkräfte in der Regel in ihren<br />

Fächern. Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen<br />

geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrkräfte<br />

verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung<br />

keine Lehrbefähigung besitzen (§ 10 Abs. 2 ADO).<br />

Fachfremder Unterricht wird in der Regel in den Fächern erteilt, bei denen eine<br />

Lehrbefähigung in affinen Fächern vorhanden ist.<br />

Fachfremder<br />

Unterricht<br />

erteilter<br />

Unterricht<br />

2005/06<br />

darunter<br />

fachfremd<br />

Anteil<br />

fachfremd<br />

erteilter<br />

Unterricht<br />

2006/07<br />

darunter<br />

fachfremd<br />

Anteil<br />

fachfremd<br />

Grundschule 876 481 236 151 26,9% 870 122 232 034 26,7%<br />

Hauptschule 438 083 168 041 38,4% 430 158 164 306 38,2%<br />

Realschule 379 127 56 141 14,8% 370 894 52 861 14,3%<br />

Gesamtschule 268 376 43 393 16,2% 267 826 41 233 15,4%<br />

Gymnasium 364 502 22 030 6,0% 375 584 22 394 6,0%<br />

Insgesamt 2 326 570 525 757 22,6% 2 314 584 512 828 22,2%<br />

Fachfremder<br />

Unterricht<br />

erteilter<br />

Unterricht<br />

2007/08<br />

darunter<br />

fachfremd<br />

Anteil<br />

fachfremd<br />

erteilter<br />

Unterricht<br />

2008/09<br />

darunter<br />

fachfremd<br />

Anteil<br />

fachfremd<br />

Grundschule 860 978 228 085 26,5% 842 691 220 663 26,2%<br />

Hauptschule 402 925 154 517 38,3% 378 621 146 103 38,6%<br />

Realschule 364 632 52 480 14,4% 364 228 52 558 14,4%<br />

Gesamtschule 266 495 41 404 15,5% 263 634 41 389 15,7%<br />

Gymnasium 382 991 24 050 6,3% 392 082 24 722 6,3%<br />

Insgesamt 2 278 020 500 535 22,0% 2 241 256 485 435 21,7%<br />

74


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die an Grund- und Hauptschulen im Vergleich relativ hohen Werte erklären sich dadurch,<br />

dass diese Schulformen vorwiegend nach dem Klassenlehrerprinzip arbeiten.<br />

9. Wann ist mit der „ersatzlosen Streichung des Bedarfsdeckenden Unterrichts“ zu<br />

rechnen, den die FDP zugesagt hat und durch welche Maßnahmen beabsichtigt<br />

die schwarz-gelbe Landesregierung dieser Forderung nachzukommen?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage I.50 verwiesen.<br />

10. Nach § 59 Abs. 7 SchulG ist in jedem Schuljahr der Schulkonferenz ein Bericht<br />

über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an den Schulen<br />

vorzulegen.<br />

a) Wie viele Schulen welcher Schulform sind im Schuljahr 2008/09 dieser Verpflichtung<br />

nachgekommen?<br />

b) Wie kontrolliert die Schulaufsicht die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht?<br />

c) In welchem Umfang kommt sie ihrer Kontrollpflicht nach?<br />

d) Welche Möglichkeiten liefert in diesem Zusammenhang das Schulinformations-<br />

und Planungssystem (SchIPS)?<br />

e) Wie werden die Berichte der Schulen ausgewertet?<br />

f) Was sind die Ergebnisse dieser Auswertung?<br />

g) Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?<br />

Der nach § 59 Abs. 7 SchulG jährlich der Schulkonferenz vorzulegende Bericht zur Unterrichtsversorgung<br />

und zur Erteilung des Unterrichts an der Schule hat neben der Rechenschaftslegung<br />

gegenüber der Schulöffentlichkeit zum Ziel, die konstruktive Zusammenarbeit<br />

zwischen Schulleitung, Lehrkörper, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu fördern und<br />

zu intensivieren.<br />

Eine Auswertung der Berichte auf Landesebene ist nicht vorgesehen. Die jährliche Stichprobe<br />

zu Unterrichtsausfall und Unterrichtserteilung liefert relevante Informationen für die landesweite<br />

Steuerung. Danach hat sich der Unterrichtsausfall gegenüber der Vorgängerregierung<br />

(4,5 % durchschnittlich früher ersatzlos ausgefallener Unterricht gegenüber jetzt 2,3 %<br />

durchschnittlich) praktisch halbiert.<br />

Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen als Eigenverantwortliche<br />

Schulen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber der<br />

Schulkonferenz nachkommen. Aufgabe der Schulaufsicht ist es in diesem Kontext, die Schulen<br />

zu beraten und zu unterstützen: Sie berät die Schulen im Hinblick auf ihre Berichtspflicht<br />

und unterstützt sie bei inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bericht.<br />

Das in der Entwicklung befindliche Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) wird<br />

zum zentralen Werkzeug der Ressourcensteuerung im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen<br />

ausgebaut. Es enthält Informationen zum Stellenbedarf, zur Stellenausstattung und zur Stellenbesetzung<br />

der Schulen, allerdings keine Informationen zum konkreten Unterrichtsgeschehen.<br />

Die in SchIPS enthaltenen Informationen zur Bedarfssituation und zur Personalausstat-<br />

75


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

tung, die den Einzelschulen regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, können gleichwohl<br />

eine unter mehreren Grundlagen für die inhaltliche Ausgestaltung des Berichts sein.<br />

Informationen darüber, dass Schulen ihrer Berichtspflicht gegenüber der Schulkonferenz<br />

nicht nachkommen, liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht vor.<br />

11. In der jährlichen Stichprobe zum Unterrichtsausfall wird als Bezugsgröße (Soll)<br />

der nach den Stundenplänen zu erteilende Unterricht der Schulen zu Grunde gelegt.<br />

Abweichungen von der vorgesehenen Stundentafel, also auch Minderangebote<br />

an Unterricht, werden nicht ermittelt.<br />

a) Welche Daten sollen die Schulleiter ihren Berichten an die Schulkonferenz zu<br />

Grunde legen, die Stundenpläne oder den zu erteilenden Unterricht nach<br />

Stundentafel?<br />

b) Wer überprüft, ob die Schulen die Vorgaben der Stundentafel einhalten?<br />

c) Welche Ergebnisse zeigt die Überprüfung in den Schuljahren 2005/06 bis<br />

2008/09?<br />

Die Schulleitungen legen der Schulkonferenz einen umfassenden Bericht zur Unterrichtssituation<br />

an den jeweiligen Einzelschulen vor, der sowohl das Verhältnis der Stundenpläne der<br />

Schule zu den landesweit gültigen Stundentafeln als auch die Einhaltung der Stundenpläne<br />

zum Inhalt haben kann. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Informationen<br />

vor, nach denen Schulkonferenzen Umfang oder Inhalt der Berichterstattung durch die<br />

Schulleitungen bemängeln.<br />

Es ist Aufgabe der Schulaufsicht zu prüfen, ob die einzelnen Schulen mit den ihnen zur Verfügung<br />

stehenden Personalressourcen die Stundentafeln einhalten. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die gültigen Kontingentstundentafeln den Schulen Spielräume bei der jährlichen<br />

Gestaltung der Stundenpläne gewähren. Darüber hinaus können die Schulen in der Sekundarstufe<br />

I bei den Ergänzungsstunden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine eigene<br />

Schwerpunktsetzung vornehmen, nach der die Stunden bedarfsgerecht verwendet werden.<br />

Sollte an Einzelstandorten temporär die Abdeckung der Stundentafel nicht gewährleistet werden<br />

können, ist es Aufgabe der Schulaufsicht, die Schule beim Ergreifen entsprechender<br />

Maßnahmen, wie einer Optimierung des Personaleinsatzes, zu beraten und zu unterstützen<br />

bzw., wenn eine Problemlösung mit den der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />

mittelfristig nicht möglich ist, entsprechende Nachsteuerungen (Personalmaßnahmen) vorzunehmen.<br />

12. a) Wie hat sich die durchschnittliche Klassenfrequenz in den einzelnen Schulformen<br />

in den Schuljahren 2005/06 bis 2008/09 entwickelt?<br />

b) Wie hoch ist sie in den einzelnen Schulformen im Vergleich zu den anderen<br />

15 Bundesländern?<br />

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.<br />

76


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Durchschnittliche Klassengröße in der Primarstufe und Sekundarstufe I nach Jahren und<br />

Schulformen<br />

Schulform<br />

Jahr<br />

2005 2006 2007 2008<br />

Grundschule 23,6 23,5 23,4 23,2<br />

Hauptschule 22,4 22,1 21,9 21,8<br />

Realschule 27,8 27,8 27,9 27,8<br />

Gesamtschule 28,1 28,0 28,0 28,0<br />

Gymnasium 28,2 28,3 28,2 28,0<br />

Freie Waldorfschule 26,3 26,4 25,6 24,9<br />

Förderschule G/H 10,8 10,9 10,8 10,7<br />

Förderschule R/Gy 9,9 10,4 10,6 9,9<br />

Vergleichbare Daten anderer Bundesländer bis zum Schuljahr 2007/2008 (Daten für das<br />

Schuljahr 2008/2009 zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage liegen noch nicht<br />

im Ländervergleich vor) sind aus folgenden Quellen zu entnehmen:<br />

Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Schüler, Klassen, Lehrer und<br />

Absolventen der Schulen, Dokumentationen 181, 184 und 186.<br />

Die für die Fragestellung relevanten Daten können dem Anlagenband entnommen werden<br />

(S. 69 bis 74).<br />

Auf Grund unterschiedlicher Abgrenzungen können die Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

bzw. der Kultusministerkonferenz leicht von den Angaben für Nordrhein-Westfalen auf<br />

Landesebene abweichen.<br />

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt fast 22.000 Lehrerstellen<br />

für besondere Förderaufgaben zur Verfügung stehen, insbesondere 4.000 Stellen<br />

gegen Unterrichtsausfall und besondere Förderung, 3.892 Stellen für Integrationshilfen und<br />

herkunftssprachlichen Unterricht, 593 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an den<br />

Grundschulen, 567 Stellen für Sprachförderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Hauptund<br />

Gesamtschulen und damit häufig auch bei größeren Klassen Doppelbesetzungen ermöglicht<br />

werden.<br />

13. a) Wie viele Klassen, getrennt nach Bezirksregierungen und Schulformen, sind<br />

im Schuljahr 2008/09 mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern besetzt?<br />

b) Um wie viele Schülerinnen und Schüler handelt es sich dabei insgesamt?<br />

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.<br />

77


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Klassen *) nach Zahl der Schülerinnen und Schüler, Regierungsbezirken und Schulformen im Schuljahr 2008/09<br />

78<br />

Schulform<br />

Klassengröße<br />

Klassen<br />

---<br />

Schülerinnen/Schüler<br />

Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Grundschule Klasse 30 Klassen 42 38 16 18 51 165<br />

Schülerinnen/Schüler 1.322 1.199 499 572 1.637 5.229<br />

Hauptschule Klasse 30 Klassen 30 23 28 8 25 114<br />

Schülerinnen/Schüler 950 738 890 253 794 3.625<br />

Realschule Klasse 30 Klassen 540 472 435 277 344 2.068<br />

Schülerinnen/Schüler 17.111 15.048 13.809 8.774 10.930 65.672<br />

Gesamtschule Klasse 30 Klassen 214 144 88 57 94 597<br />

Schülerinnen/Schüler 6.686 4.493 2.752 1.773 2.930 18.634<br />

Gymnasium Klasse 30 Klassen 994 955 578 318 504 3.349<br />

Schülerinnen/Schüler 31.739 30.546 18.454 10.125 16.074 106.938<br />

Freie Waldorfschule Klasse 30 Klassen 98 65 24 39 89 315<br />

Schülerinnen/Schüler 3.659 2.299 851 1.318 3.009 11.136<br />

Förderschule G/H Klasse 30 Klassen 4 1 1 3 1 10<br />

Schülerinnen/Schüler 163 37 48 147 31 426<br />

Förderschule R/Gy Klasse 30 Klassen - - - - - -<br />

Schülerinnen/Schüler - - - - - -<br />

Weiterbildungskolleg Klasse 30 Klassen 83 69 44 39 70 305<br />

Schülerinnen/Schüler 5.833 6.027 3.463 3.290 5.331 23.944<br />

Berufskolleg Klasse 30 Klassen 405 294 165 167 246 1.277<br />

Schülerinnen/Schüler 14.511 9.959 5.441 5.622 8.382 43.915<br />

Förderschule BK Klasse 30 Klassen - - - 1 - 1<br />

Schülerinnen/Schüler - - - 41 - 41<br />

alle Schulformen Klasse 30 Klassen 2.410 2.061 1.379 927 1.424 8.201<br />

Schülerinnen/Schüler 81.974 70.346 46.207 31.915 49.118 279.560


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

14. Wie viele Stellen werden zusätzlich benötigt, wenn die Klassenfrequenz in allen<br />

Schulformen um je eine Schülerin bzw. einen Schüler gesenkt würde?<br />

Die Auswirkung der Veränderung der Klassenfrequenz auf den Stellenbedarf ist abhängig<br />

vom Zeitpunkt der Durchführung und den zu diesem Zeitpunkt in den einzelnen Schulformen<br />

und Bildungsgängen vorhandenen Schülerzahlen.<br />

Nach einer Faustformel kann der voraussichtliche Stellenmehrbedarf bei Absenkung der derzeit<br />

gültigen Klassenfrequenzrichtwerte um eins in allen Schulformen und allen Jahrgängen<br />

gleichzeitig mit rund 5.000 Stellen angenommen werden.<br />

15. Der Ministerpräsident und die Schulministerin haben zugesagt, noch in dieser<br />

Legislaturperiode die Klassenfrequenz entscheidend zu senken und für kleinere<br />

Klassen zu sorgen.<br />

a) Wird das Versprechen noch in der 14. Legislaturperiode umgesetzt?<br />

b) Wenn ja, mit welchen Ressourcen?<br />

Die Klassenbildung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den Rahmenbedingungen,<br />

die sich durch den Klassenfrequenzrichtwert, den Klassenfrequenzhöchst- und<br />

-mindestwert und die Bandbreiten (Ober- und Untergrenzen) ergeben. Der Klassenfrequenzrichtwert<br />

liegt für die Grund- und Hauptschulen bei 24,0, für die Realschulen, Gesamtschulen<br />

und Gymnasien beträgt er 28,0. Die Bandbreiten liegen zum Beispiel für die Grund- und<br />

Hauptschulen zwischen 18 und 30.<br />

Die Landesregierung hat zur Vermeidung sehr großer Klassen folgende Maßnahmen getroffen:<br />

• Herabsetzen des Klassenfrequenzhöchstwertes in den Eingangsklassen der weiterführenden<br />

Schulen von 35 auf grundsätzlich 32,<br />

• Klarstellung gegenüber Schulaufsicht, dass der Klassenfrequenzhöchstwert von 30 in<br />

Grundschulen einzuhalten ist.<br />

Die Zahl der Klassen mit über 30 Schülern hat sich seit 2004 wie folgt entwickelt:<br />

• Grundschule von 335 in 2004 um 170 auf 165 in 2008<br />

• Hauptschule von 213 in 2004 um 101 auf 112 in 2008<br />

• Realschule von 2.294 in 2004 um 226 auf 2.068 in 2008<br />

• Gesamtschule von 729 in 2004 um 132 auf 597 in 2008<br />

• Gymnasium von 3.478 in 2004 um 129 auf 3.349 in 2008<br />

Damit gibt es in den genannten Schulformen 758 große Klassen weniger als 2004/05.<br />

Die durchschnittliche Klassengröße hat sich gegenüber 2004 wie folgt entwickelt:<br />

• Grundschule von 23,4 in 2004 auf 23,2 in 2008<br />

• Hauptschule von 22,7 in 2004 auf 21,8 in 2008<br />

79


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

• Realschule von 27,9 in 2004 auf 27,8 in 2008<br />

• Gesamtschule von 28,1 in 2004 auf 28,0 in 2008<br />

• Gymnasium von 28,1 in 2004 auf 28,0 in 2008<br />

16. Warum gelingt es der Landesregierung nicht, trotz gesunkener durchschnittlicher<br />

Schüler-Lehrer-Relation die Klassenfrequenz entsprechend ihrer Ankündigungen<br />

signifikant und nachhaltig zu senken?<br />

Die Verwendung der von der Landesregierung neu geschaffenen Stellen und der trotz rückläufiger<br />

Schülerzahlen im System verbliebenen Stellen wurde in den <strong>Antwort</strong>en zu den Fragen<br />

1 bis 3 im Einzelnen erläutert. Damit beantwortet sich auch die Frage, warum Ressourcen<br />

nicht vorrangig einer Verkleinerung der Klassen zugeflossen sind. Prioritär waren Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um den eklatanten Unterrichtsausfall, der in der Regierungsverantwortung<br />

der früheren Landesregierung stattgefunden hatte, zu minimieren und das Schulsystem,<br />

z. B. durch den von 1993 bis 2005 über lange Jahre verhinderten Ausbau des Ganztags in<br />

der Hauptschule, Realschule, Förderschule und dem Gymnasium, wieder zukunftsfähig auszurichten.<br />

Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die<br />

jetzige Landesregierung im Jahr 2005 wird sich die Unterrichtsversorgung an den Schulen<br />

zum Schuljahr 2010/2011 unter Berücksichtigung der im System verbliebenen sog. Demographiegewinne<br />

um über 17.000 Stellen (Schuljahr 2009/2010: 14.445) verbessert haben.<br />

Dies bedurfte einer enormen finanzpolitischen Kraftanstrengung. Die Schüler-Stellen-<br />

Relation hat sich durch die Maßnahmen der Landesregierung signifikant von 18,59 (Stand 1.<br />

Nachtrag 2005) auf 16,59 zum Schuljahr 2010/2011 (Schuljahr 2009/2010: 17,06) verbessert.<br />

Hinsichtlich der Entwicklung der Klassengrößen seit 2004 wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 15<br />

verwiesen.<br />

17. Plant die Landesregierung, die Demographierendite für eine Verbesserung der<br />

Unterrichtsversorgung zu nutzen, oder wird die Schüler/Lehrer-Relation konstant<br />

gehalten?<br />

18. Wenn eine Veränderung der Schüler/Lehrer-Relation vorgesehen ist, welche Werte<br />

werden dann für 2015/16 angestrebt?<br />

19. Wenn die Landesregierung plant, die Demographierendite für eine bessere Unterrichtsversorgung<br />

zu nutzen, wie sieht dann der Neueinstellungsbedarf bis zum<br />

Schuljahr 2015/16 aus?<br />

Die Fragen 17 bis 19 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Alle in dieser Legislaturperiode angefallenen sogenannten Demographierenditen sind im<br />

System verblieben.<br />

Trotz zurückgehender Schülerzahlen wurden bis zum Schuljahr 2009/2010 7.130 Lehrerstellen<br />

im öffentlichen Schulbereich belassen und gut 400 Lehrerstellen im Ersatzschulbereich<br />

refinanziert. Dies sind 7.530 Lehrerstellen, bis zum Schuljahr 2010/11 werden es insgesamt<br />

9.200 Lehrerstellen sein. Die im System verbliebenen Demographiegewinne und die von der<br />

80


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

jetzigen Landesregierung in dieser Legislaturperiode neu geschaffenen Stellen (6.624 Stellen<br />

an den öffentlichen Schulen bis zum Schuljahr 2009/10, 7.794 zum Schuljahr 2010/11)<br />

haben bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Schüler-Stellen-Relation geführt (18,56<br />

im Schuljahr 2005/06, 17,06 im Schuljahr 2009/10, 16,59 im Schuljahr 2010/11).<br />

Eine politische, innerhalb der Landesregierung abgestimmte Entscheidung über künftige<br />

Veränderungen der Schüler-Lehrer-Relationen bzw. über die Verwendung der sogenannten<br />

demografischen Rendite wird zu gegebener Zeit getroffen.<br />

IV.<br />

Finanzen<br />

1. Wie hat sich der Schulhaushalt in dieser Legislaturperiode entwickelt (bitte jährliche<br />

Steigerungen aufzeigen)?<br />

2. Im Interview der BILD-Zeitung vom 18.06.2009 hat Ministerin Sommer ausgeführt,<br />

die Schulen in unserem Land bekämen “jährlich 1,4 Milliarden Euro mehr als<br />

noch vor dem Regierungswechsel“.<br />

Mit welchen Haushaltszahlen lässt sich diese Aussage belegen?<br />

Die Fragen 1 und 2 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Mit dem Haushalt 2010 sind seit dem Regierungswechsel die schulbezogenen Ausgaben im<br />

Einzelplan 05 um ca. 16,5% oder um rund zwei Mrd. Euro gestiegen. Bis zum Haushalt 2009<br />

betrug die Steigerung rund 1,4 Mrd. Euro oder 11,8 %. Die genauen Werte können der folgenden<br />

Tabelle entnommen werden. Die Systematik wurde bereits in der <strong>Antwort</strong> zur Kleinen<br />

Anfrage 2348 (LT-Drucksache 14/6509) erläutert.<br />

81


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Entwicklung der Ausgabeansätze in der 14. Legislaturperiode (Stand: Haushaltsentwurf<br />

2010) - Ohne IZBB-Mittel<br />

Haushaltsjahr<br />

Mrd.<br />

Schulbereich*<br />

Steigerungen zum jeweiligen Vorjahr<br />

Schülerzahl lt.<br />

Haushaltsprognose<br />

zum 01.08. d. J. (öffentliche<br />

und private<br />

Schulen)<br />

Euro in Mrd. Euro in Prozent<br />

2005<br />

neue Landesregierung<br />

** 11,9 0,1 0,0% 2.928.000<br />

2006 12,3 0,3 2,7% 2.901.127<br />

2007 12,4 0,1 1,0% 2.881.436<br />

2008 *** 12,6 0,2 1,5% 2.836.400<br />

2009 13,3 0,7 5,7% 2.801.455<br />

2010 13,9 0,6 4,3% 2.746.848<br />

Steigerung insgesamt<br />

2005-2010** 2,0 16,5%<br />

Steigerung insgesamt<br />

2005-2009** 1,4 11,8%<br />

* 2005 - 2010: Anteil des Schulbereichs am Epl. 05 (bis 1. Nachtrag 2005: ohne Kap. 05 050 Jugend und Kinder, ab 2. Nachtrag<br />

2005 ohne Weiterbildung und Schulsport)<br />

** 2005 wird die Steigerung durch den von der neuen Landesregierung vorgelegten 2. Nachtragshaushalt gegenüber dem letzten<br />

Haushalt der alten Landesregierung (1. Nachtraghaushalt 2005) ausgewiesen. Der Einzelplan 05 im 1. Nachtrag 2005 wird<br />

bereinigt um die Umsetzungen durch die Regierungsneubildung betrachtet (also im Ressortzuschnitt MSW in der 14. Legislaturperiode).<br />

*** 2008: Der Ansatz mit Schulbezug vermindert sich wegen der Umsetzung von "Kein Kind ohne Mahlzeit" in den Epl. 11 des<br />

Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales um 13,5 Mio. EUR.<br />

3. Wie haben sich die Ausgaben für das aktive Personal in dieser Legislaturperiode<br />

entwickelt?<br />

4. Wie haben sich die Ausgaben für die Pensionen in dieser Legislaturperiode entwickelt?<br />

Die Fragen 3 und 4 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden die Ausgabenansätze im Einzelplan 05 für die aktiven<br />

Beschäftigten (Hauptgruppe 4) sowie für die Pensionszahlungen (Ausgaben Hauptgruppe 4<br />

in den Kapiteln 05 900 und 05 910) in den Haushaltsjahren 2005 (inklusive 2. Nachtrag) bis<br />

2009 dargestellt.<br />

82


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Ausgaben für das aktive Personal enthalten Mittel für die Besoldung und Vergütung sowie<br />

für Beihilfen insbesondere für die Lehrerinnen und Lehrer auf den 151.603 Lehrerstellen<br />

in den öffentlichen Schulen. Darin sind auch die 6.624 zusätzlichen Stellen für die öffentlichen<br />

Schulen enthalten, die die neue Landesregierung geschaffen hat, sowie die rund 7.130<br />

Lehrerstellen, die trotz zurückgehender Schülerzahlen den Schulen belassen wurden. Darüber<br />

hinaus sind u. a. die Personalausgaben für die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter<br />

und das Verwaltungspersonal enthalten.<br />

Die Ausgaben für die Versorgungsempfänger decken die in den vergangenen Jahrzehnten<br />

eingegangenen Verpflichtungen insbesondere für die Lehrerinnen und Lehrer ab.<br />

Wenn die Planung der ehemaligen Landesregierung umgesetzt worden wäre, ab 2008 keine<br />

neuen Lehrerstellen zu schaffen und bis 2013 16.000 Lehrerstellen abzubauen, fielen die<br />

Ausgaben für das aktive Personal im Vergleich zu den Versorgungsausgaben heute niedriger<br />

aus als hier dargestellt. Auch das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien wäre höher als<br />

heute, wenn die Planung der ehemaligen Landesregierung umgesetzt worden wäre.<br />

Angaben in T EUR 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

aktive Personalausgaben 7.633.216,8 7.800.020,1 7.970.549,3 7.927.400,5 8.048.499,8 8.338.503,7<br />

Versorgungsausgaben 2.686.184,0 2.831.878,1 2.915.415,5 3.038.291,9 3.072.852,1 3.334.115,8<br />

Nicht berücksichtigt wurden aus systematischen Gründen die Ausgaben für die Ersatzschulen<br />

im Land, obwohl diese ebenfalls weit überwiegend zur Finanzierung der Vergütungen<br />

und der Altersvorsorge von Beschäftigten in den Ersatzschulen verwendet werden.<br />

5. Wie haben sich die Ausgaben für Fortbildung in dieser Legislaturperiode entwickelt?<br />

Der Haushaltsansatz bei Kapitel 05 020 Titel 547 90 „Aus- (und Fort)bildung der Bediensteten“<br />

im Doppelhaushalt 2004/2005 betrug:<br />

2004 9.980.000 Euro<br />

2005 10.050.000 Euro<br />

Im Haushalt 2010 sind veranschlagt:<br />

2010 16.023.600 Euro<br />

6. a) Wie hat sich das Programm „Geld statt Stellen“ (jetzt flexible Vertretungsmittel)<br />

in dieser Legislaturperiode entwickelt?<br />

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorlage an den Landtag 14/2148 verwiesen.<br />

83


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Worin liegt der sachliche Unterschied zwischen dem früheren Programm<br />

„Geld statt Stellen“ und dem Programm „Flexible Vertretungsmittel“?<br />

Die Landesregierung hat das Programm „Geld statt Stellen“ durch die “Flexiblen Mittel für<br />

Vertretungsunterricht“ abgelöst. Das neue Programm trifft mit seiner Bezeichnung zielgenauer<br />

den Verwendungszweck dieser Mittel. Aus den Flexiblen Mitteln wurde die Vertretungsreserve<br />

Grundschule herausgelöst. Ziel der Landesregierung ist es, mit dieser Vertretungsreserve<br />

in Höhe von jetzt 900 Stellen gezielt gegen den Unterrichtsausfall in der<br />

Grundschule anzutreten. Im früheren Vertretungspool für Grundschulen konnten demgegenüber<br />

nur befristete Beschäftigungsverhältnisse angeboten werden; eine anschließende<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis konnte nicht zugesichert werden. Dies führte dazu,<br />

dass die Tätigkeit im Vertretungspool zunehmend unattraktiv wurde und Beschäftigungsangebote<br />

oft nicht angenommen wurden.<br />

7. Wie haben sich die „Ausgaben für Schüler“ - Primarstufe, Sekundarstufe I und<br />

Sekundarstufe II - nach Erhebungen der OECD in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt?<br />

Die OECD veröffentlicht Pro-Kopf-Ausgaben nur auf nationaler Ebene. Für Nordrhein-<br />

Westfalen liegen daher keine von der OECD veröffentlichten Werte vor.<br />

Die Ausgabeentwicklung des Landeshaushalts in der Legislaturperiode für den Schulbereich<br />

wird in der <strong>Antwort</strong> zu den Fragen 1 und 2 dargestellt. Bezogen auf die - seit 2005 gesunkene<br />

- Schülerzahl werden 2010 rein rechnerisch je Schüler fast 1.000 Euro oder knapp 25%<br />

mehr vom Land ausgegeben als 2005.<br />

Die OECD benutzt allerdings vom Landeshaushalt NRW abweichende Abgrenzungen des<br />

Ausgabenbegriffs, so dass diese Zahlen nicht direkt übertragbar sind.<br />

8. a) Wie haben sich die Vergütung und Besoldung der nordrhein-westfälischen<br />

Lehrkräfte von 2005 bis 2009 entwickelt?<br />

b) Welche Tarifsteigerungen hat es in diesem Zeitraum gegeben?<br />

c) Welche prozentualen Zuwächse der Jahreseinkommen waren bei den Lehrkräften<br />

der einzelnen Schulformen in dieser Zeit zu verzeichnen?<br />

Für den Beamtenbereich:<br />

<strong>Antwort</strong> zu a) und b)<br />

Die allgemeinen Bezüge der beamteten Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben sich, wie<br />

bei vergleichbaren Beamten auch, wie folgt entwickelt:<br />

2005 und 2006: keine allgemeinen Bezügeerhöhungen<br />

2007: Einmalzahlung von 350 Euro<br />

2008: lineare Bezügeerhöhung von 2,9% ab 01.07.<br />

2009: Erhöhung der Grundgehälter um 20 Euro pro Monat und lineare Erhöhung<br />

der Bezüge um 3% ab 01.03.<br />

84


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Daneben wurde ab dem Jahr 2006 die Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) für die maßgeblichen<br />

Besoldungsgruppen von 50 % auf 30 % eines Monatsgehalts gekürzt; dies entspricht<br />

bei einem „Durchschnittslehrer“ einer Kürzung der Jahresbezüge um ca. 1,6 %. Ab<br />

dem Jahr 2007 wurde der Familienzuschlag ab dem dritten Kind um 50 Euro monatlich erhöht;<br />

der prozentuale Zuwachs des Jahresgehalts ist dabei - abhängig von der Besoldungsgruppe,<br />

dem Dienstalter, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder der Lehrkraft - unterschiedlich.<br />

Die allgemeinen Dienstbezüge der beamteten Lehrkräfte haben sich demnach in dem Zeitraum<br />

2005 bis 2009 – ohne Berücksichtigung der Erhöhung des o. a. Familienzuschlags und<br />

der Einmalzahlung 2007 – um etwa 4,8% erhöht.<br />

<strong>Antwort</strong> zu c)<br />

Die prozentualen Zuwächse der Jahreseinkommen waren für alle beamteten Lehrerinnen<br />

und Lehrer, unabhängig von der jeweiligen Schulform, gleich hoch. Eine geringfügig höhere<br />

Bezügesteigerung gab es für Lehrkräfte mit mehr als zwei Kindern [s. zu a) und b)].<br />

Für den Tarifbereich:<br />

<strong>Antwort</strong> zu a)<br />

Zum 01.11.2006 hat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) den Bundes-Angestelltentarifvertrag<br />

(BAT) ersetzt. Mit dem neuen Tarifrecht sind die vordringlichsten<br />

Ziele der Tarifvertragsparteien verwirklicht worden: leistungsfremde Bezahlungsbestandteile<br />

sind entfallen und das Tarifrecht ist vom Beamtenrecht gelöst worden. Auch die im Hinblick<br />

auf das damals absehbare allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) problematische Anknüpfung<br />

des Entgelts an das Lebensalter wurde aufgegeben und durch Erfahrungsstufen<br />

ersetzt.<br />

Das zum In-Kraft-Treten des TV-L vorhandene Personal wurde nach näherer Maßgabe eines<br />

eigenständigen Tarifvertrages – des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der<br />

Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts/TVÜ-Länder – im Wesentlichen<br />

ohne unmittelbaren Einfluss auf das individuelle Monatsentgelt in das neue Recht übergeleitet.<br />

Die längerfristigen Auswirkungen des Tarifwechsels hängen im Einzelfall von einer Vielzahl<br />

von Faktoren ab und lassen sich nicht in Prozentzahlen ausdrücken.<br />

Wegen der bereits im Zuge der Tarifreform vereinbarten linearen Erhöhung der Entgelte zum<br />

01.01.2008 siehe unter b). Daneben wurden für den Zeitraum 2006/2007 Einmalzahlungen in<br />

unterschiedlicher Höhe vereinbart (von 210 Euro in den höheren bis zu 910 Euro in den niedrigeren<br />

Entgeltgruppen).<br />

<strong>Antwort</strong> zu b)<br />

In den Jahren 2005, 2006 und 2007 sind die bei <strong>Antwort</strong> zu a) beschriebenen strukturellen<br />

Änderungen eingetreten sowie Einmalzahlungen gezahlt worden.<br />

85


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Zum 01.01.2008 wurde eine Tarifsteigerung um 2,9 % und die Aufrundung der neuen Werte<br />

auf volle fünf Euro vereinbart. Durch Tarifvertrag vom 01.03.2009 wurde zum 01.03.2009 die<br />

Erhöhung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 40 Euro und anschließend um 3,0 % und<br />

zum 01.03.2010 um weitere 1,2 % vereinbart.<br />

<strong>Antwort</strong> zu c)<br />

Die Tarifpartner haben bei den unter b) genannten linearen Tarifsteigerungen keine Unterscheidung<br />

nach Entgeltgruppen bzw. Schulformen getroffen.<br />

Verschiedene Bestandteile der unter a) dargestellten Tarifreform zeigen unterschiedliche<br />

Auswirkungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe. So sieht<br />

die Regelung des § 20 TV-L (Jahressonderzahlung), die an die Stelle der bisherigen Zuwendung<br />

(Weihnachtsgeld) sowie des Urlaubsgeldes getreten ist, unterschiedliche Prozentsätze<br />

für die Beschäftigten verschiedener Entgeltgruppen vor. Das Spektrum reicht von 95% Entgeltgruppe<br />

E 1 bis E 8 bis zu 35 % bei Entgeltgruppe E 14 bis E 15. Die Auswirkungen auf<br />

die Jahreseinkommen hängen letztlich von den individuellen Verhältnissen der oder des Beschäftigten<br />

ab und dürfen als Bestandteil eines Gesamtkompromisses [s. <strong>Antwort</strong> zu a)] nicht<br />

isoliert betrachtet werden. Sie lassen sich daher auch nicht in Prozentzahlen ausdrücken.<br />

9. Wie viel Haushaltsmittel wurden insgesamt für das individuelle Coachen von<br />

Frau Ministerin Sommer aufgebracht?<br />

Entsprechende Fragen wurden mehrfach beantwortet, deshalb wird verwiesen auf die <strong>Antwort</strong>en<br />

der Landesregierung zur Großen Anfrage 29, Teil IV. Frage 68 (LT-Drucksache<br />

14/9479), Kleinen Anfrage 2696 (LT-Drucksache 14/7605), Mündlichen Anfrage 249 (Plenarprotokoll<br />

14/105), Kleinen Anfrage 2853 (LT-Drucksache 14/8055) sowie Mündlichen Anfrage<br />

242 (Plenarprotokoll 14/102).<br />

10. Welchem Äquivalent an Unterrichtstunden entspricht der für Frau Sommer aufgewandte<br />

Betrag für das Coaching?<br />

Mit der Fragestellung wird der Versuch unternommen, inkonnexe Sachverhalte miteinander<br />

in Beziehung zu setzen. Es ist nicht sachgerecht, sächliche Verwaltungsausgaben der Landesverwaltung<br />

in Lehrerstellen aufzurechnen.<br />

11. Wie viele Haushaltsmittel wurden für das individuelle Coachen der anderen Kabinettsmitglieder<br />

ausgegeben?<br />

Entsprechende Fragen wurden mehrfach beantwortet, deshalb wird verwiesen auf die <strong>Antwort</strong>en<br />

der Landesregierung zur Großen Anfrage 29, Teil IV. Frage 68 (LT-Drucksache<br />

14/9479) und Mündlichen Anfrage 242 (Plenarprotokoll 14/102).<br />

86


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

12. Wie misst und wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis des individuellen<br />

Coachens für Frau Ministerin Sommer?<br />

Die Landesregierung insgesamt und insbesondere auch die Ministerin für Schule und Weiterbildung<br />

leisten seit 2005 eine hervorragende Arbeit.<br />

13. a) Welche Preise vergibt das Ministerium für Schule und Weiterbildung?<br />

b) Wie viele Schulen und wie viele Personen sind damit bedacht worden?<br />

c) Welche Kosten sind dadurch entstanden?<br />

Die Fragen wurden bereits in letzter Zeit beantwortet durch die <strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

auf die Große Anfrage 29, Teil IV. Frage 67 (LT-Drucksache 14/9479) und Kleine Anfrage<br />

2671 (LT-Drucksache 14/7501)<br />

14. Im Ministerium für Schule und Weiterbildung gibt es für „Reden“ verantwortliche<br />

Beschäftigte.<br />

a) Sind außerdem externe Redenschreiber verpflichtet worden?<br />

b) Wenn ja, aus welchen Anlässen?<br />

c) Welcher Auftragnehmer hat die jeweiligen Reden geschrieben?<br />

d) Wie viel Haushaltsmittel wurden hierfür verausgabt?<br />

e) Für wen im Ministerium wurden ggf. Reden außerhalb des Ministeriums erstellt?<br />

f) Wer hat die entsprechende Beauftragung nach außen vorgenommen?<br />

g) Nach welchen Kriterien und in welchen Verfahren erfolgte ggf. eine Fremdbeauftragung?<br />

Die Fragen wurden mehrfach beantwortet, deshalb wird verwiesen auf die <strong>Antwort</strong>en der<br />

Landesregierung zur Großen Anfrage 29 (LT-Drucksache 14/ 9479, Fragen Teil IV.), Kleinen<br />

Anfrage 2696 (LT- Drucksache 14/ 7605), Mündlichen Anfrage 242 (Plenarprotokoll 14/102)<br />

sowie Mündlichen Anfrage 249 (Plenarprotokoll 14/ 105).<br />

87


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

15. Im Ministerium für Schule und Weiterbildung gibt es für u. a. „Presse, Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Publikationen, Ausstellungen“ verantwortliche Beschäftigte.<br />

a) Sind gleichwohl in solchen bzw. vergleichbaren Bereichen Fremdaufträge erteilt<br />

worden?<br />

b) Aus welchen Anlässen, nach welchen Kriterien, in welchen Verfahren und wie<br />

viele Haushaltsmittel wurden hierfür ggf. verausgabt (bitte auch angeben,<br />

wenn das Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht unmittelbar nach<br />

außen auftrat, sondern z.B. nur einen Teil für eine Maßnahme der Landesregierung<br />

insgesamt beigesteuert hat)?<br />

Hierzu wird verwiesen auf die <strong>Antwort</strong> der Landesregierung zur Großen Anfrage 29, Teil IV.<br />

(externe Aufträge und dafür verwendete Haushaltsmittel) und Teil II. Vorbemerkung (zum<br />

Verfahren, Kriterien und Anlässen der Vergabe) [LT-Drucksache 14/9479].<br />

V. Dienstrecht / Dienstrechtsreform<br />

1. Nach ihrem Wahlprogramm 2005 strebt die FDP notwendige Gesetzesänderungen<br />

an, um Lehrer auf der Grundlage neuen Rechts auf privatrechtlicher Basis<br />

einzustellen. Der Beamtenstatus soll keine Anwendung mehr finden.<br />

a) Wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung?<br />

b) Gedenkt sie der Forderung nachzukommen?<br />

Auf Initiative der Landesregierung wurde durch das neue Schulgesetz vom 27.06.2006 das<br />

im ursprünglichen Schulgesetz vom 15.02.2005 vorgesehene Auslaufen des Beamtenstatus<br />

für Lehrerinnen und Lehrer zum 31.12.2007 ersatzlos gestrichen. Im Gegensatz zur SPDgeführten<br />

Vorgängerregierung steht die jetzige Landesregierung zum Beamtenstatus von<br />

Lehrkräften.<br />

2. Noch am 30. Juni 2009 hat die FDP in dem Kölner Stadtanzeiger die Ansicht vertreten,<br />

die Verbeamtung von Lehrern sei längst überholt. Teilt die Landesregierung<br />

diese Ansicht?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage V.1 verwiesen.<br />

3. Auch fordert die FDP in dieser Zeitung eine „Aufwertung des Lehrerberufs, auch<br />

durch bessere Bezahlung“.<br />

a) Strebt auch die Landesregierung eine Aufwertung des Lehrerberufs durch<br />

bessere Bezahlung an?<br />

b) Wenn ja, wie soll diese Bezahlung aussehen?<br />

Im Zusammenhang mit der Reform der Lehrkräfteausbildung hat die Landesregierung erklärt,<br />

dass sie die sich aus der Föderalismusreform ergebenden Möglichkeiten zur Modernisierung<br />

des Beamtenrechts nutzen wird. Dies bedarf der sorgfältigen Vorbereitung. Ent-<br />

88


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

scheidungen werden im Rahmen der großen Dienstrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode<br />

getroffen. Die besoldungsmäßige Einstufung der nach neuem Recht ausgebildeten<br />

Lehrkräfte wird nach den Vorstellungen der Landesregierung auch Aspekte wie Flexibilität,<br />

Leistungsgerechtigkeit, besondere individuelle Beanspruchung oder Beanspruchung durch<br />

Übernahme besonderer Funktionen berücksichtigen.<br />

Die Neuausrichtung der Besoldung erfordert eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes.<br />

Es bleibt somit dem Gesetzgeber vorbehalten, letztlich über Veränderungen auf dem Gebiet<br />

der Besoldung zu entscheiden.<br />

4. In der Diskussion um nicht besetzte Stellen wurde seitens der Landesregierung<br />

und der sie tragenden Fraktionen argumentativ kritisiert, dass die frühere Landesregierung<br />

die Pflichtstunden erhöht habe. Warum hat die Landesregierung,<br />

wenn sie dies kritisiert, die Pflichtstunden dann nicht wieder gesenkt, als sie die<br />

Regierung übernahm?<br />

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2003 (GV.<br />

NRW S. 814) wurde die Zahl der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer entsprechend<br />

der Veränderung der Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-<br />

Westfalen angehoben. Vorher haben Lehrkräfte in den Jahren 1997 bis 2004 eine nicht vergütete<br />

Vorgriffsstunde geleistet, die ab dem Schuljahr 2008/2009 im Umfang von insgesamt<br />

rund 16.000 Stellen zurückgewährt werden muss. Allein im laufenden Schuljahr 2009/2010<br />

macht dies einen Umfang von 2.581 Stellen aus. Die frühere Landesregierung hat damit Besoldungslasten<br />

auf spätere Jahre verschoben und damit auch auf diese Weise dem jetzigen<br />

Schulhaushalt eine „Hypothek“ hinterlassen, die heute mögliche Spielräume für die weitere<br />

Entlastung von Lehrkräften einengt.<br />

5. a) Wie viele angestellte Lehrer und Lehrerinnen mit 2. Staatsprüfung und unbefristetem<br />

Arbeitsvertrag gibt es in NRW?<br />

b) Wie viele davon sind jünger als 45 Jahre?<br />

Für 2008/2009 zum Stichtag 15.10.2008 weisen die Amtlichen Schuldaten 15.418 Lehrkräfte<br />

mit unbefristetem TV-L-Vertrag aus, darunter 3.366 Lehrkräfte, die jünger als 45 Jahre waren<br />

(Betrachtet sind öffentliche Schulen mit Ausnahme der Schulen, deren Lehrkräfte Bedienstete<br />

des Schulträgers sind).<br />

6. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung der CDU vor der letzten<br />

Landtagswahl umsetzen, die Altersgrenze für die Verbeamtung an Bundesländern<br />

wie Hessen oder Rheinland-Pfalz auszurichten?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage I.35 verwiesen.<br />

89


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

7. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung und die Versprechungen<br />

der CDU vor der letzten Landtagswahl umsetzen, auch nachträglich noch angestellte<br />

Lehrerinnen und Lehrer zu verbeamten?<br />

Die Landesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung und anderer<br />

dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen, die am 18.07.2009 in Kraft getreten ist. Sie<br />

beinhaltet eine Heraufsetzung der Höchstaltersgrenze: Nunmehr kann in das Beamtenverhältnis<br />

auf Probe eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />

Diese Höchstaltersgrenze kann wie bisher beim Vorliegen von Verzögerungstatbeständen<br />

hinausgeschoben werden (z. B. wegen Kinderbetreuung um bis zu drei, bei mehreren Kindern<br />

um bis zu sechs Jahre). Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen<br />

dürfen wie bisher bis zum vollendeten 43. Lebensjahr in das Beamtenverhältnis auf<br />

Probe eingestellt werden. Nach Maßgabe dieser Neuregelung werden auch bereits als Tarifbeschäftigte<br />

eingestellte Lehrkräfte verbeamtet.<br />

8. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch beamtete Lehrer/innen,<br />

vom BAT in den TV-L übergeleitete Angestellte, nach TV-L eingestellte<br />

Lehrer/innen und angestellte Lehrer mit (mehrfach) befristeten Verträgen ein<br />

Mehrklassensystem die Einkommenssituation prägt?<br />

9. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass dieses Mehrklassensystem<br />

der Attraktivität des Schulstandortes NRW dient bzw. die Zufriedenheit der<br />

Beschäftigten steigert?<br />

Die Fragen 8 und 9 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die angesprochenen Unterschiede im Einkommen sind auf die unterschiedlichen Bezahlsysteme<br />

der verschiedenen Statusgruppen zurückzuführen. Sie finden sich an allen Stellen im<br />

öffentlichen Dienst, in denen Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte in vergleichbaren<br />

Funktionen beschäftigt werden und sind somit nicht allein auf den Bereich der Lehrkräfte<br />

beschränkt.<br />

10. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass die von ihr vorgenommene<br />

Aufhebung des sog. „Mangelfacherlasses“ zur Arbeitszufriedenheit der Betroffenen<br />

beigetragen hat?<br />

Der sog. Mangelfacherlass war eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die nur für bestimmte<br />

Bedarfsbereiche und somit nur für einen begrenzten Teil der Bewerber Anwendung<br />

fand. Bei sich ändernden Bedarfssituationen, auch zum Teil sehr kurzfristigen Veränderungen<br />

der Bedarfe in den unterschiedlichen Fächern der verschiedenen Schulformen, musste<br />

eine solche Ausnahmeregelung zwangsläufig zu Verwerfungen führen, die von den Betroffenen<br />

als ungerecht empfunden wurden. Mit der Aufhebung des Mangelfacherlasses gilt nunmehr<br />

eine einheitliche Altersgrenze für alle Lehrkräfte. Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

in seinem Urteil vom 19.02.2009 – 2 C 18/07 – gerade die durch den Mangelfacherlass<br />

erfolgte Ausnahmeregelung als nicht rechtmäßig angesehen, weil die Bestimmung<br />

von Ausnahmetatbeständen nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden darf,<br />

sondern die wesentlichen Voraussetzungen von dem vom Gesetzgeber ermächtigten Verordnungsgeber<br />

selbst zu regeln sind.<br />

90


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

11. Welche finanziellen Einbußen/Veränderungen gibt es durch die Einführung des<br />

TV-L im Vergleich zum bisherigen BAT für bereits im Schuldienst sich befindende<br />

bzw. neu eingestellte Lehrer/innen (bitte jeweils mehrere vergleichbare Beispiele<br />

für Lehrkräfte des Primarbereiches, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe<br />

II)?<br />

Die Regelungen des bisherigen BAT zur Vergütung der Angestellten berücksichtigten u. a.<br />

Kriterien, die sich stark an den besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Beamtinnen<br />

und Beamten orientierten. So wurde die Höhe der Vergütung neben der Eingruppierung in<br />

die jeweilige Vergütungsgruppe maßgeblich vom Lebensalter, dem Familienstand und der<br />

Anzahl der Kinder bestimmt.<br />

Ziel des neuen, von den Lehrergewerkschaften mit ausgehandelten Tarifvertrags war es<br />

u. a., die Bezahlung der Tarifbeschäftigten verstärkt an der individuellen Leistung und Berufserfahrung<br />

auszurichten. Deshalb wurden leistungsunabhängige Elemente wie die finanzielle<br />

Berücksichtigung von Lebensalter und Familienstand sowie die Bewährungs- und Zeitaufstiege<br />

abgeschafft.<br />

Dem Willen der Tarifpartner, dass nach der Überleitung vom BAT in den TV-L die Höhe der<br />

bisherigen Vergütung für den einzelnen Beschäftigten erhalten blieb, wurde durch den Tarifvertrag<br />

zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des<br />

Übergangsrechts (TVÜ-Länder) entsprochen.<br />

Aufgrund der neuen Entgelttabelle ist für neu eingestellte Tarifbeschäftigte nicht ausgeschlossen,<br />

dass es insbesondere bei lebensälteren verheirateten Beschäftigten mit berücksichtigungsfähigen<br />

Kindern zu Einkommensverlusten im Vergleich zum Vergütungsniveau<br />

auf der Basis des "alten" BAT kommt.<br />

So lassen sich sowohl Beispiele bilden, die eine finanzielle Besserstellung der Tarifbeschäftigten<br />

nach dem TV-L gegenüber dem Vergütungssystem nach dem BAT belegen, als auch<br />

Beispiele für den umgekehrten Fall der Besserstellung nach dem BAT gegenüber dem TV-L.<br />

Deshalb wurde von einer Aufstellung abgesehen. Bezogen auf den Bereich der Lehrkräfte<br />

hat die Landesregierung von der Möglichkeit, die Ermessensinstrumente des TV-L zur Stufenzuordnung<br />

anzuwenden, großzügig Gebrauch gemacht.<br />

12. Inwieweit trifft es zu, dass vom BAT in den TV-L übergeleitete angestellte Lehrer/innen<br />

langfristig Verluste durch „Abschmelzung“ erleiden?<br />

Durch den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur<br />

Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) wurde sichergestellt, dass den einzelnen Beschäftigten<br />

nach der Überleitung die Höhe der bisherigen Vergütung erhalten blieb und es zu<br />

keiner „Abschmelzung“ gekommen ist.<br />

91


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

13. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des schulpolitischen Sprechers<br />

der CDU-Fraktion, man „habe den TV-L miserabel verhandelt“ (WAZ vom 11. Oktober<br />

2007)?<br />

Laut Protokoll des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (APr 14/288) begrüßt der<br />

schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit dem auch von<br />

den Lehrergewerkschaften ausgehandelten TV-L, „dass seitens des Ministeriums für Schule<br />

und Weiterbildung schnell gehandelt worden sei, damit die Disparitäten zwischen BAT III und<br />

dem neuen Tarifvertrag ausgeräumt würden.“ Dies bewertet die Landesregierung positiv.<br />

Für die verlässlichen und guten Einstiegsbedingungen für Lehrkräfte übermittelte der schulpolitische<br />

Sprecher der CDU-Landtagsfraktion „der Landesregierung ein herzliches Dankeschön!“<br />

(Plenarprotokoll 14/44)<br />

14. Welche finanziellen Einbußen/Veränderungen gibt es durch den neuen TV-L für<br />

diejenigen Lehrer/innen, die bis zur unvermittelten Aufhebung des Mangelfacherlasses<br />

von einer Verbeamtung ausgehen konnten (bitte jeweils mehrere vergleichbare<br />

Beispiele für Lehrer/innen der Sek. I und II, für die Entgeltgruppen bitte<br />

Stufe 1 und Stufe 3 in den Vergleich aufnehmen)?<br />

Bedingt durch die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder<br />

in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) – siehe auch <strong>Antwort</strong><br />

zu Frage V.11 – und durch die Anwendung der Ermessensinstrumente des § 16 des Tarifvertrags<br />

für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind bei den Lehrkräften, die nach der<br />

Aufhebung des Mangelfacherlasses wegen Überschreitens der damaligen Höchstaltersgrenze<br />

im Tarifbeschäftigungsverhältnis beschäftigt wurden, durch den neuen TV-L generell keine<br />

finanziellen Einbußen eingetreten.<br />

Deshalb wurde von einer Aufstellung abgesehen.<br />

15. a) Wie wird angesichts der flexibel anzuwendenden Ermessensinstrumente bei<br />

der Stufenzuordnung sichergestellt, dass die (zukünftigen) Beschäftigten<br />

nicht erst zum Zeitpunkt ihrer Einstellung wissen, wie viel sie konkret verdienen?<br />

Durch ermessensbindende Vorgaben in Form von Runderlassen wurden die Personal verwaltenden<br />

Dienststellen in die Lage versetzt, die Spielräume des TV-L zur Stufenzuordnung<br />

landesweit einheitlich auszuschöpfen. Die Systematik der Stufenzuordnung ist den künftigen<br />

Lehrkräften an mehreren Stellen im Bildungsportal des Schulministeriums zugänglich. Die<br />

Zuordnung zu den Stufen ist abhängig von der Berücksichtigung sogenannter förderlicher<br />

beruflicher Vorerfahrung. Dies erfordert letztlich eine Individualentscheidung im Rahmen der<br />

ermessensbindenden Vorgaben. Insgesamt ist das Entgeltsystem nach dem TV-L im Vergleich<br />

zum Vergütungssystem nach dem früheren BAT in der Anwendung transparenter geworden.<br />

92


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Wer entscheidet über die Stufenzuordnung?<br />

Die Entscheidung über die Stufenzuordnung trifft die zuständige Personal verwaltende<br />

Dienststelle.<br />

16. Die CDU hat im letzten Wahlkampf festgestellt, dass „es () offensichtliche Unterschiede<br />

bei der Besoldung von beamteten und angestellten Lehrerinnen und<br />

Lehrern in NRW (gibt)“.<br />

Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dieser Erkenntnis?<br />

Die Unterschiede zwischen der Besoldung der Beamtinnen und Beamten und dem Entgelt<br />

für Tarifbeschäftigte ist Ausfluss der unterschiedlich strukturierten Bezahlsysteme für die<br />

beiden Beschäftigtengruppen. Dies gilt im gesamten öffentlichen Dienst (Bund, Länder und<br />

Kommunen) in den Bereichen, in denen Tarifbeschäftigte neben Beamtinnen und Beamten<br />

in gleichen Funktionen beschäftigt werden.<br />

Bezogen auf den Lehrkräftebereich hat die Landesregierung durch großzügige Anwendung<br />

der Ermessensinstrumente des TV-L die Möglichkeiten ausgeschöpft, die Unterschiede im<br />

Gehalt in Grenzen zu halten.<br />

17. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung der FDP aus dem letzten<br />

Wahlprogramm umsetzen, Lehrer/innen nur noch in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis<br />

zu beschäftigen und den BAT (heute TV-L) und das Landesbeamtengesetz<br />

abzuschaffen?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP<br />

zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005 und die<br />

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom<br />

13.07.2005. Die genannten Maßnahmen wurden darin nicht angekündigt.<br />

18. Wie viele Lehrer/innen mit der Lehramtsbefähigung SI/SII gibt es an den Schulen<br />

und wie viele davon sind im gehobenen Dienst beschäftigt (bitte Auflistung nach<br />

Schulformen)?<br />

Die Zahl der Lehrer und Lehrerinnen mit der Lehramtsbefähigung SI/SII gliedert sich nach<br />

Schulformen wie folgt auf:<br />

93


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform Personen<br />

Grundschule 18<br />

Hauptschule 988<br />

Realschule 2.756<br />

Gymnasium 12.263<br />

WBK 450<br />

Gesamtschule 5.683<br />

Förderschule 107<br />

Berufskolleg 2.114<br />

Hiervon sind im gehobenen Dienst beschäftigt:<br />

Schulform Personen<br />

Grundschule 18<br />

Hauptschule 988<br />

Realschule 2.756<br />

Gymnasium 71<br />

WBK 95<br />

Gesamtschule 602<br />

Förderschule 60<br />

Berufskolleg 19<br />

19. a) Wie viele Versetzungsanträge aus welchen Schulformen heraus an welche<br />

Schulformen hat es jährlich seit 2005 gegeben?<br />

b) Wie viele Anträge hatten Erfolg?<br />

Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst stehen, stellen ihre Versetzungsanträge<br />

über die Internet-Plattform www.oliver.nrw.de.<br />

Die Tabellen im Datenanhang (S. 75) zeigen die Anzahl der landesweiten Versetzungsanträge<br />

zum Stichtag 01.08. eines Jahres zwischen allen Schulformen sowie die Anzahl der<br />

durchgeführten Versetzungen zum 01.08. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um Anträge<br />

auf Versetzung aus persönlichen Gründen, wie zum Beispiel auf Grund eines Umzugs oder<br />

aus Gründen der Familienzusammenführung.<br />

Jede einzelne Versetzung wird unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen an einer<br />

Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an der Schule und den persönlichen Interessen an<br />

einer Versetzung geprüft und entschieden.<br />

Die Versetzungen erfolgen sowohl schulformintern (z. B. Grundschule zu Grundschule) als<br />

auch schulformübergreifend (z. B. Gesamtschule zu Gymnasien).<br />

94


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

20. a) Wie viele Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung SI/II wurden seit 2005 jährlich<br />

an welchen Schulformen eingestellt?<br />

Die Anzahl der eingestellten Lehrkräfte mit der doppelten Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe<br />

SI und SII ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:<br />

Einstellungen von Lehrkräften<br />

- SI / SII -<br />

Schulform 2005 2006 2007 2008 2009<br />

zusammen<br />

Hauptschule 6 42 3 2 9 62<br />

Realschule 40 67 30 46 45 228<br />

Gesamtschule 306 268 151 158 276 1.159<br />

Gymnasium 1.017 1.409 1.201 1.202 1.438 6.267<br />

Förderschule 4 8 2 6 4 24<br />

Berufskolleg 292 200 127 169 125 913<br />

Weiterbildungskolleg<br />

62 50 38 14 18 182<br />

insgesamt 1.727 2.044 1.552 1.597 1.915 8.835<br />

c) Wie viele davon im gehobenen Dienst?<br />

Die Landesregierung ist bestrebt, möglichst viele der Lehrkräfte mit doppelter Lehramtsbefähigung<br />

entsprechend ihrer Ausbildung im höheren Dienst einzustellen. Lediglich 6,7% der<br />

8.835 eingestellten Lehrkräfte sind dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Die absoluten Zahlen<br />

ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:<br />

Einstellungen von Lehrkräften<br />

- SI -<br />

Schulform 2005 2006 2007 2008 2009<br />

zusammen<br />

Hauptschule 6 42 3 2 9 62<br />

Realschule 40 67 30 46 45 228<br />

Gesamtschule 74 94 36 28 17 249<br />

Gymnasium - - - - - -<br />

Förderschule 1 2 1 2 1 7<br />

Berufskolleg - - - - - -<br />

Weiterbildungskolleg<br />

19 15 7 2 2 45<br />

insgesamt 140 220 77 80 74 591<br />

Der derzeitigen Landesregierung ist es darüber hinaus ein Anliegen, alle Spielräume zu nutzen,<br />

um Lehrkräfte, die unter der Regierungsverantwortung der vorherigen Landesregierung<br />

95


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

trotz ihrer doppelten Lehramtsbefähigung im gehobenen Dienst eingestellt wurden, durch einen<br />

Laufbahnwechsel in den höheren Dienst zu überführen. Seit 2005 haben insgesamt<br />

1.516 Lehrkräfte den Wechsel vom gehobenen in den höheren Dienst vollzogen.<br />

abgebende<br />

2005 2006 2007 2008 2009 zusammen<br />

Schulform<br />

Grundschule 0 0 0 0 1 1<br />

Hauptschule 10 42 9 28 36 125<br />

Realschule 37 120 52 104 121 434<br />

Gesamtschule 123 250 169 168 218 928<br />

Gymnasium 1 0 1 1 0 3<br />

Förderschule 0 0 0 1 0 1<br />

Berufskolleg 0 0 0 1 1 2<br />

Weiterbildungskolleg 0 6 4 1 3 14<br />

Sonstige 8 8<br />

insgesamt 171 418 235 304 388 1.516<br />

21. Wann und wie wird die Landesregierung der vor der letzten Landtagswahl aufgestellten<br />

Forderung der CDU nachkommen, die v.g. Lehrkräfte an den Gesamtschulen<br />

nach A 13 höherer Dienst einzustellen?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 3 verwiesen. Die Landesregierung wird im Rahmen der<br />

großen Dienstrechtsreform dazu Vorschläge unterbreiten, über die letztendlich der Gesetzgeber<br />

entscheiden muss.<br />

22. Wie viele Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 höherer Dienst sieht die Landesregierung<br />

für SI/SII Lehrkräfte an Gesamtschulen im Schuljahr 2009/2010 vor?<br />

Lehrkräfte mit der Befähigung für die Lehrämter SI und SII, die auf einer Stelle des gehobenen<br />

Dienstes an einer Gesamtschule eingestellt wurden, können sich auf freie und besetzbare<br />

Stellen des höheren Dienstes bewerben, sofern die Schulen die Besetzung freier und besetzbarer<br />

Stellen des höheren Dienstes auch im Rahmen eines Laufbahnwechsels zugelassen<br />

haben. Der Haushalt 2009 sieht für den höheren Dienst an Gesamtschulen 6.250 Stellen<br />

vor. Beförderungsmöglichkeiten ergeben sich im Rahmen der Bewirtschaftung und werden<br />

nicht in den Haushaltsplänen ausgewiesen. Insofern weicht das Verfahren von der Ausweisung<br />

von laufbahnbezogenen Beförderungsstellen (Bes.Gr. A 13 SI g. D. bzw. Bes.Gr. A 14,<br />

Bes.Gr. A 15) ab.<br />

96


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

23. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung der CDU vor der letzten<br />

Landtagswahl umsetzen, alle Lehrkräfte mit der Doppelqualifikation nach A 13<br />

höherer Dienst zu befördern?<br />

24. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung der CDU vor der letzten<br />

Landtagswahl umsetzen, alle Lehrkräfte an den Realschulen nach A 13 - gehobener<br />

Dienst - zu besolden?<br />

Die Fragen 23 und 24 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 3 verwiesen. Die Landesregierung wird im Rahmen der<br />

großen Dienstrechtsreform dazu Vorschläge unterbreiten, über die letztendlich der Gesetzgeber<br />

entscheiden muss.<br />

25. Was spricht aus Sicht der Landesregierung dafür, entsprechend der Forderung<br />

der FDP aus deren Wahlprogramm, Lehrer und Lehrerinnen regelmäßig durch<br />

unabhängige Zertifizierungsagenturen zu überprüfen und zu bewerten und diese<br />

Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist u. a. der Koalitionsvertrag von CDU und FDP<br />

zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005 und die<br />

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom<br />

13.07.2005. Diese sehen die Gewährleistung von Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />

vor. Umgesetzt wird dies einerseits durch zentrale Prüfungen, andererseits durch die<br />

Qualitätsanalyse NRW, welche die Schule als Gesamtsystem, nicht die einzelne Lehrkraft, in<br />

den Blick nimmt, um:<br />

• Stärken als Stärke zu schätzen,<br />

• Schwächen als Chance zur Verbesserung zu erkennen,<br />

• Qualität von Unterricht festzustellen, zu sichern und zu fördern sowie<br />

• Schulentwicklungsprozesse zu initiieren.<br />

26. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für die Vorstellungen von Staatssekretär<br />

Winands: "Das Land bezahlt die an Schulen dringend notwendigen Sozialpädagogen,<br />

Sozialarbeiter und Schulpsychologen. Im Gegenzug übernehmen die<br />

Kommunen die Kosten für die Schulverwaltungsbeamten“ (Aachener Nachrichten<br />

vom 28. September 2005)?<br />

Aus dem Kontext des fraglichen Artikels in den Aachener Nachrichten ergibt sich, dass Herr<br />

Staatssekretär Winands die zitierte Aussage seinerzeit unter der Prämisse getätigt hat, dass<br />

die Schulen zur Entlastung der Schulleitungen Verwaltungsbeamte erhalten und diese Beschäftigte<br />

der Schulträger werden. Diesbezüglich ist es teilweise zu einer anderen Entwicklung<br />

gekommen, weil das Land zwischenzeitlich nicht zuletzt angesichts der Haushaltssituation<br />

vieler Kommunen selbst Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten an Schulen<br />

einsetzt, darüber hinaus aber auch 350 Stellen für Sozialpädagogen an Haupt- und Förderschulen<br />

dauerhaft sowie 75 neue Stellen für Schulpsychologinnen und -psychologen geschaffen<br />

hat. Außerdem hat das Land ermöglicht, dass Sozialpädagoginnen und -pädagogen<br />

sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter auf Lehrerstellen beschäftigt werden können.<br />

97


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

27. Die im Jahre 2000 eingeführte Altersteilzeit ist laut sog. Bildungsbericht (3.2.6)<br />

ein wichtiges personalpolitisches Instrumentarium, durch Verringerung des Arbeitsvolumens<br />

einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.<br />

Das hat zu der „erfreulichen Entwicklung im Schulbereich“ geführt, die Frühpensionierung<br />

von Lehrkräften wegen Dienstunfähigkeit drastisch zu reduzieren.<br />

Aus welchem Grund hat die Landesregierung dann dieses wichtige Instrumentarium<br />

verschlechtert, indem sie das Einstiegalter heraufgesetzt und das Arbeitsvolumen<br />

erhöht hat?<br />

Nordrhein-Westfalen hat als eines von wenigen Ländern die Möglichkeit der Inanspruchnahme<br />

von Altersteilzeit bis Ende 2012 verlängert. Die Verlängerung der Regelung war aus<br />

Gründen der Haushaltskonsolidierung nur bei annähernder Kostenneutralität möglich. Diese<br />

konnte durch die in der Fragestellung angesprochenen Anpassungen erreicht werden, wobei<br />

es unverändert bei der Besoldung von 83 Prozent des vorherigen Nettogehalts während der<br />

Altersteilzeitphase bleibt.<br />

28. Schließt die Landesregierung - nachdem sie durch die Föderalismusreform weitreichende<br />

Gesetzgebungskompetenzen im Dienstrecht erhalten hat - aus, dass<br />

für jetzige Versorgungsempfänger die Pensionen gekürzt werden, bzw. zukünftige<br />

Versorgungsempfänger schlechter als nach heutigem Recht gestellt sind?<br />

Durch die Föderalismusreform wurde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz u. a. auf<br />

dem Gebiet des Versorgungsrechts für Beamtinnen und Beamte übertragen. Die Weiterentwicklung<br />

auf diesem Rechtsgebiet wird Gegenstand der sogenannten großen Dienstrechtsreform<br />

sein. Hierzu wird die Landesregierung ihre Überlegungen in der nächsten Legislaturperiode<br />

vorstellen.<br />

29. Schließt die Landesregierung aus, dass jetzige Besoldungsempfänger Kürzungen<br />

ihres Einkommens hinnehmen müssen oder zukünftige Besoldungsempfänger<br />

schlechter als nach heutigem Recht gestellt sind?<br />

30. Plant die Landesregierung eine eigenständige Lehrerbesoldung (L-Besoldung)?<br />

Die Fragen 29 und 30 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 3 verwiesen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen<br />

der großen Dienstrechtsreform dazu eine Meinung bilden. Die Letztentscheidung obliegt<br />

auch hier dem Gesetzgeber.<br />

31. Plant die Landesregierung eine eigenständige Laufbahnverordnung für Lehrerinnen<br />

und Lehrer, wie dies z.B. im Polizeibereich der Fall ist?<br />

Ob und inwieweit sich für die Zukunft Änderungsbedarfe ergeben, wird die Landesregierung<br />

im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode vorgesehenen großen Dienstrechtsreform<br />

entscheiden.<br />

98


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

32. a) Für welche Personen-/ Funktionsgruppen/Dienstposten/Ämter bzw. Besoldungsgruppen<br />

hält die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />

Beamtenverhältnisse auf Zeit für rechtlich zulässig?<br />

b) Wenn es nach Auffassung der Landesregierung rechtlich zulässig sein sollte:<br />

Wird sie für Gruppen- und Abteilungsleitungen (Besoldungsgruppen B 4 bzw.<br />

B7) in den Ministerien ein solches Beamtenverhältnis vorsehen?<br />

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.2008 – 2 BvL 11/07 – war die im<br />

damaligen Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen im Jahr 1999 eingeführte Übertragung<br />

von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig.<br />

Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat daraufhin die bisher dort aufgeführten Ämter<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich<br />

des Innenministeriums vom 18.11.2008 (GV. NRW. 2008 S. 706) in den Katalog der<br />

Ämter mit leitender Funktion übernommen, die zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe<br />

übertragen werden. Hierzu zählen auch die in Frage 32 b) genannten Ämter.<br />

33. Welche Neuerungen plant die Landesregierung für eine Dienstrechtsreform?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 31 verwiesen.<br />

34. Laut Koalitionsvereinbarung sollte die Lehrerarbeitszeit flexibler und gerechter<br />

gestaltet werden.<br />

a) Wie und durch welche Regelung hat sich die regelmäßige Arbeitszeit in dieser<br />

Legislaturperiode für alle nordrhein-westfälischen Lehrerinnen und Lehrer<br />

flexibler und gerechter gestaltet?<br />

b) Sofern es Neuregelungen geben sollte, wie viele Lehrerinnen und Lehrer in<br />

Nordrhein-Westfalen profitieren in welcher Art und Weise davon?<br />

Die Reform der Lehrerarbeitszeit ist ein äußerst komplexes Vorhaben, dessen Realisierung<br />

nicht von heute auf morgen möglich ist. Vielmehr bedarf es einer intensiven Vorbereitung zur<br />

Klärung von Fragestellungen in unterschiedlichsten Zusammenhängen (z. B. im Bereich des<br />

Dienstrechts oder im Kontext der Unterrichtsversorgung).<br />

Die Landesregierung hat, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Schule und<br />

Weiterbildung am 12.09.2007 zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP „Gerechtere<br />

und flexiblere Lehrerarbeitszeiten schaffen!“ (LT-Drucksache 14/4013, APr 14/487) die Erprobung<br />

von Jahresarbeitszeitmodellen durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und<br />

intensive Information interessierter Schulen unterstützt. Dieser Prozess ist allerdings insgesamt<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

99


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

VI.<br />

Partizipation, Mitwirkung, Mitbestimmung:<br />

1. Welche negativen Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung der sogenannten<br />

Drittelparität an nordrhein-westfälischen Schulen hat die Landesregierung zum<br />

Anlass genommen, diese Mitbestimmungsmöglichkeit der Schülerinnen und<br />

Schüler zu streichen?<br />

2. Welche Gründe waren für die Landesregierung gegeben und welche Umstände<br />

entscheidend, die Mitwirkung der Eltern an den Schulen zu beschneiden, z.B. an<br />

den Schulen der Sekundarstufe I und II von 33,3 % auf 25 % herabzusetzen?<br />

Die Fragen 1 und 2 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Es ist richtig, dass die so genannte Drittelparität in den Sekundarstufen I und II im Rahmen<br />

der Novellierung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft<br />

wurde. Nicht richtig ist jedoch, dass damit die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schülerinnen<br />

und Schüler „gestrichen“ wurden. Ausweislich der derzeit geltenden schulgesetzlichen<br />

Vorschriften haben die Schülerinnen und Schüler – neben anderen Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

– hier auch weiterhin als Mitglieder der Schulkonferenzen weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

(vgl. § 66 Abs. 3 SchulG).<br />

Die weiterführenden Schulen haben die Aufgabe, junge Menschen auf ihre staatsbürgerlichen<br />

Pflichten und Rechte vorzubereiten und sie zum bürgerschaftlichen Engagement, insbesondere<br />

auch bezüglich des Einsatzes für die Interessen der Schülerschaft und allgemein<br />

den Belangen ihrer Schule, zu ermutigen. Diese Aufgabe wird dadurch unterstützt, dass in<br />

den Schulen Schülervertretungen gebildet werden und dass Schülerinnen und Schüler in der<br />

Schulkonferenz und auch in den Fachkonferenzen vertreten sein können.<br />

Die Landesregierung misst der Schülervertretung als „Schule der Demokratie“ einen hohen<br />

Wert bei.<br />

Was zur Bedeutung der Schülermitwirkung zu sagen ist, lässt sich mit anderer Begründung<br />

auf die Eltern übertragen. Elternmitwirkung ist ein verbrieftes Recht. Sie nutzt vor allem den<br />

wohl verstandenen Interessen der Kinder und Jugendlichen. Schülerinnen und Schüler werden<br />

in der Schule erfolgreich sein, wenn die Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich<br />

am Schulleben beteiligen und ihre Rechte auf Mitwirkung wahrnehmen.<br />

Die Mitwirkung kann aber nicht so weit gehen, dass den Schülervertreterinnen und Schülervertretern<br />

gemeinsam mit der Elternvertretung in der Schulkonferenz ein Einfluss eingeräumt<br />

wird, der denjenigen der Lehrervertretung deutlich übertrifft. Vielmehr ist das besondere Gewicht<br />

der Lehrerinnen und Lehrer in der Schulkonferenz wegen ihrer Fachkompetenz für den<br />

Erfolg der schulischen Arbeit angemessen. Lehrerinnen und Lehrer können nur dann die<br />

Verantwortung für den Erfolg ihrer pädagogischen Arbeit übernehmen, wenn sie einen bestimmenden<br />

Einfluss auf die Wahl ihrer Mittel haben.<br />

In diesem Punkt weiß die jetzige Landesregierung sich mit der früheren einig. In deren Entwurf<br />

des Landesschulgesetzes war die Drittelparität nicht enthalten. Die jetzige Landesregierung<br />

hatte in ihren Eckpunkten zur Novellierung des Schulgesetzes beschlossen, die an<br />

Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen zum Schuljahr 2005/2006 eingeführte<br />

Drittelparität in der Schulkonferenz abzuschaffen und den früheren Zustand nach<br />

dem Schulmitwirkungsgesetz wieder herzustellen. Der Landtag hat der Novellierung des<br />

Schulgesetzes und der Wiederabschaffung der Drittelparität zugestimmt.<br />

100


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

3. Herr Staatssekretär Winands hat beim Kongress der Landeselternschaft Gymnasien<br />

ausgeführt, aus seiner persönlichen Erfahrung als Mitglied einer Schulkonferenz<br />

könne er sagen, dass die Quote ohne besondere Bedeutung sei, weil regelmäßig<br />

konsensual und nicht streitig entschieden würde.<br />

Wenn das so ist, warum hat die Landesregierung dann das Mitwirkungsrecht der<br />

Eltern und Schüler geschmälert?<br />

„Regelmäßig“, d. h. in der Regel werden Entscheidungen konsensual und nicht streitig getroffen.<br />

In der Regel bedeutet aber nicht in allen Fällen.<br />

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.<br />

4. Glaubt die Landesregierung, mit dieser Novelle des Schulgesetzes die Motivation<br />

der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler eher gestärkt oder eher geschwächt<br />

zu haben?<br />

Durch die Schulgesetznovelle wird an vielen anderen Stellen die Eltern- und Schülermitwirkung<br />

gestärkt. So wurden die Mitwirkungsrechte der Schulkonferenz bei der Bestellung von<br />

Schulleitungen erweitert. Außerdem kann die Schulkonferenz darüber entscheiden, die Zahl<br />

der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen zu erhöhen.<br />

Schließlich können ebenfalls aufgrund des neuen Schulgesetzes zwei vom Schülerrat gewählte<br />

Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme an Sitzungen der<br />

Schulpflegschaft teilnehmen.<br />

Darüber hinaus wird auch hier auf die <strong>Antwort</strong> zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.<br />

5. Glaubt die Landesregierung mit der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetz<br />

(LPVG) insgesamt die Partizipationsrechte der Beschäftigten eher gestärkt<br />

oder eher geschwächt zu haben?<br />

6. In welchen Bereichen konkret sieht die Landesregierung - ausgerichtet an einem<br />

Vergleich des „ alten“ mit dem „neuen“ LPVG - für alle Beschäftigten und speziell<br />

für die Lehrerinnen und Lehrer eine solche Stärkung bzw. Schwächung?<br />

Die Fragen 5 und 6 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Jahre 2007 wurden die notwendigen<br />

Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum<br />

schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz vom 24.05.1995 gezogen. Konkret mussten<br />

u. a. die Entscheidungsbefugnisse der Einigungsstelle auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes<br />

eingeschränkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber<br />

hinaus den Gesetzgeber ausdrücklich aufgefordert, „die praktischen Auswirkungen von Mitbestimmungsregelungen<br />

auf die Wahrnehmung effektiver Verantwortung durch die demokratisch<br />

legitimierenden Stellen bei Erlass seiner Regelung in Rechnung zu stellen, den Gesetzesvollzug<br />

zu beobachten und ggf. Fehlentwicklungen zu korrigieren“. Vor diesem verfassungsrechtlichen<br />

Hintergrund wurde das Landespersonalvertretungsgesetz an den bewährten<br />

Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes neu ausgerichtet, ohne dass daraus<br />

eine Stärkung oder Schwächung von „Partizipationsrechten der Beschäftigten“ hergeleitet<br />

werden kann.<br />

101


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

7. Wie hat sich bei Lehrerinnen und Lehrern im Vergleich vor und nach der Novelle<br />

des LPVG die Zahl der Personalräte, die Zahl der Mitglieder der Personalräte, die<br />

Zahl der frei – bzw. teilfreigestellten Mitglieder und die Zahl der Stellen für Freistellungen<br />

entwickelt (bitte Auflistung nach Schulformen)?<br />

Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.<br />

Zahl der<br />

Zahl der<br />

Zahl der<br />

Zahl der<br />

Stellen für<br />

Personalratsmitglieder<br />

Personalratsmitglieder<br />

frei- bzw. teilfreigestellten<br />

Personalräte<br />

Freistellungen*<br />

vor<br />

07/08<br />

nach<br />

07/08<br />

vor<br />

07/08<br />

nach<br />

07/08 vor 07/08 nach 07/08 2007 2009<br />

Grundschulen 60 693 147 100 142<br />

757<br />

206<br />

Hauptschulen 60 6<br />

89<br />

29 102 29<br />

Förderschulen/<br />

Schulen für<br />

Kranke 60 6 520 87 111 22* 2 94 25<br />

Realschulen 6 6 99 90 36 27 37 26<br />

Gesamtschulen 6 6 105 90 40 22* 2 31 26<br />

Berufskollegs 6 6 109 90 46 31 53 32<br />

Gymnasien/<br />

Weiterbildungskollegs<br />

6 6 120 90 52 43 56 45<br />

Summe 144 96 1.710 1.229 491 321* 2 473 325<br />

* 1 kw-Stellen (§ 42 LPVG/§ 96 Abs. 4 SGB IX)<br />

* 2 ohne Freistellungen für die Hauptpersonalräte für Lehrkräfte an Förderschulen/Schulen für Kranke und für Lehrkräfte an Gesamtschulen;<br />

hierüber ist noch nicht entschieden.<br />

8. In welche Bereiche konkret sind evtl. in diesem Kontext aus Sicht der Landesregierung<br />

gewonnene Stellen gegangen?<br />

Im Zuge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

wurde das Freistellungsvolumen für die Lehrerpersonalräte um 165 Stellen reduziert und im<br />

Umfang von 148 Stellen zur allgemeinen Bedarfsdeckung eingesetzt. Hinzu kommen 17<br />

Stellen für Freistellungen, die bislang über den Ausgleichsrahmen hinaus zu Lasten der Unterrichtsversorgung<br />

beansprucht waren.<br />

9. Wie viele Beschäftigte vertreten die örtlichen Personalräte im Schulbereich (bitte<br />

Aufteilung nach Schulformen je Personalrat und je Personalratsmitglied)?<br />

Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.<br />

102


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Zahl der örtl.<br />

Personalräte<br />

Zahl der örtl.<br />

Personalratsmitglieder<br />

Zahl der<br />

vertretenen Beschäftigten<br />

pro örtl.<br />

Personalrat<br />

(Durchschnitt)<br />

pro örtl.<br />

Personalratsmitglied<br />

(Durchschnitt)<br />

insgesamt<br />

Grundschulen 54 603 46.452 860 77<br />

Hauptschulen 5 74 18.928 3.786 256<br />

Förderschulen/<br />

Schulen für Kranke 5 72 18.170 3.634 252<br />

Realschulen 5 75 17.636 3.527 235<br />

Gesamtschulen 5 75 17.957 3.591 239<br />

Berufskollegs 5 75 24.161 4.832 322<br />

Gymnasien/<br />

Weiterbildungskollegs 5 75 36.341 7.268 485<br />

Summe 84 1.049 179.645 --- ---<br />

Bei der Zahl der vertretenen Beschäftigten wurden aufgrund des Ermittlungsaufwands die Werte der<br />

Personalratswahlen im Juni 2008 zugrunde gelegt.<br />

10. Wie sieht das Verhältnis in anderen Bereichen aus (z. B. mit den örtlichen Personalräten<br />

bei den Polizeipräsidien)?<br />

Zur Beantwortung wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Einleitend sei allerdings<br />

darauf verwiesen, dass im Schulbereich neben den Personalräten auch Lehrerräte an den<br />

6.117 (Stand: ASD 2008/2009) öffentlichen Schulen bestehen, die neben ihren Aufgaben der<br />

Schulmitwirkung partiell personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahrnehmen, sofern und<br />

soweit beteiligungspflichtige Aufgaben von Dienstvorgesetzten auf die Schulleitungen übertragen<br />

wurden.<br />

103


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Geschäftsbereich<br />

Zahl der<br />

örtl. Personalräte<br />

(nach geordneter<br />

Bereich)<br />

Zahl der<br />

örtl. Personalratsmitglieder<br />

(nach geordneter<br />

Bereich)<br />

Zahl der<br />

vertretenen Beschäftigten im nach geordneten Bereich*<br />

1<br />

pro örtl. Personalrat<br />

(Durchschnitt)<br />

pro örtl.<br />

Personalratsmitglied<br />

(Durchschnitt)<br />

insgesamt<br />

FM 148 1.005 32.595 220 32<br />

IM<br />

Polizei 50 543 49.247 985 91<br />

Sonstige 10 90 11.032 1.103 123<br />

JM<br />

örtl. Personalräte<br />

273 1.286 30.376 111 24<br />

Richterräte 172 599 4.695 27 8<br />

MAGS 2 8 244 122 31<br />

MBV 14 126 6.595 471 52<br />

MGFFI --- --- --- --- ---<br />

MP u.<br />

Staatskanzlei<br />

1 7 220 220 31<br />

MIWFT<br />

(inkl.<br />

Hochschulen)<br />

37 542 49.160 1.329 91<br />

MUNLV 4 34 2.572 643 76<br />

MWME 3 21 731 244 35<br />

Staatskanzlei<br />

1 7 220 220 31<br />

1<br />

Die Beschäftigtenzahlen wurden auf Basis der Daten der Personalratswahlen 2008 rechnerisch ermittelt oder im Einzelfall abgefragt.<br />

11. Wie viele Stellen sind zurzeit als Freistellungsvolumen für alle Personalräte bei<br />

den Schulämtern, Bezirksregierungen und im Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

für wie viele Beschäftigte im Lehrerbereich ausgebracht und wie sieht<br />

dieses Verhältnis in den anderen Geschäftsbereichen der Landesregierung aus?<br />

Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

104


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Geschäftsbereich<br />

Zahl der<br />

vertretenen Beschäftigten<br />

* 1<br />

Zahl der Stellen<br />

für Freistellungen<br />

(im Haushalt<br />

2009) * 2<br />

Finanzministerium 33.035 29<br />

Innenministerium 60.279 156<br />

Justizministerium 36.014 70<br />

MAGS 694 1<br />

MBV 7.074 2<br />

MGFFI 290 1<br />

MIWFT (inkl. Hochschulen)<br />

49.456 1 * 3<br />

MSW (Lehrkräfte) 179.645 325<br />

MUNLV 2.940 2<br />

MWME 1.437 1<br />

Staatskanzlei 716 1<br />

* 1 Die Beschäftigtenzahlen wurden auf Basis der Daten der Personalratswahlen 2008<br />

rechnerisch ermittelt oder im Einzelfall abgefragt.<br />

* 2 kw-Stellen 2009 (§ 42 LPVG/ § 96 Abs. 4 SGB IX)<br />

* 3 Im Haushalt des MIWFT ist eine Stelle ausgewiesen. Bei den Hochschulen werden<br />

Freistellungen seit dem Jahr 2009 nicht mehr im Haushalt ausgewiesen.<br />

In der Höhe der im Haushalt ausgebrachten Stellen sind Ersatzeinstellungen für freigestellte<br />

Beschäftigte (§ 42 LPVG/ § 96 Abs. 4 SGB IX.) möglich. Die Höhe der gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

12. In welchen Bereichen der Landesverwaltung ist es so wie im Schulbereich (mit<br />

Ausnahme für die Schulform Grundschule), dass örtliche Personalräte gleichzeitig<br />

Bezirkspersonalräte sind?<br />

Das Landespersonalvertretungsgesetz sieht gemäß § 78 Abs. 3 LPVG (abstrakt) im Bereich<br />

mehrstufiger Verwaltungen ersatzweise eine Beteiligung der „nächst höheren“ Personalvertretung<br />

an beteiligungsfähigen Maßnahmen vor, wenn bei der für die Maßnahme zuständigen<br />

Dienststelle keine Personalvertretung besteht. Über eine Anwendung dieser - mit der<br />

Regelung in § 89 Abs. 2 LPVG vergleichbaren schulspezifischen - Regelung wird keine Statistik<br />

geführt.<br />

13. Warum hat es nur bei den Lehrerpersonalräten eine Reduzierung um ein Sechstel<br />

gegeben?<br />

Der Landesrechnungshof hat die Landesregierung in seinem Jahresbericht 2006 (Bericht<br />

über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2005 gemäß Art. 86 Abs. 2 LV, § 97<br />

LHO) aufgefordert, die Freistellungspraxis im Schulbereich zu überdenken. Mit der Reduzierung<br />

des Freistellungsumfangs für örtliche Lehrerpersonalräte auf Bezirksebene wird zum<br />

einen der Intention des Landesrechnungshofs Rechnung getragen und zum anderen der<br />

Wunsch der Lehrerverbände nach Erhalt der Schulformbezogenheit der Personalvertretungen<br />

berücksichtigt.<br />

105


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

14. Für Lehrerräte gibt es kein gesondertes Entlastungskontingent.<br />

a) Warum bringt die Landesregierung in der VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz zur<br />

Vermeidung von Konkurrenzen mit dem " Kollegentopf" für die Lehrerräte<br />

kein gesondertes Kontingent aus?<br />

b) Warum glaubt die Landesregierung, dass die v.g. Konkurrenz der schulischen<br />

Entwicklung zuträglich ist?<br />

c) Welches Kontingent würde die Landesregierung - unterstellt, sie würde eine<br />

solche Regelung treffen wollen - für angemessen halten?<br />

d) Glaubt die Landesregierung, dass Lehrerräte ohne jede Entlastung ihre Aufgabe<br />

sachgerecht wahrnehmen können?<br />

Die in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG enthaltene Regelung zur Entlastung<br />

der Lehrerräte entspricht dem Willen des Gesetzgebers.<br />

Aus der Begründung zu Artikel 1 Nr. 3 (§ 69 Abs. 6 SchulG) des Gesetzes zur Stärkung der<br />

Eigenverantwortung von Schulen (3. Schulrechtsänderungsgesetz) ergibt sich Folgendes:<br />

"Die Entlastung für den Lehrerrat erfolgt im Rahmen der gem. § 2 Abs. 5 der Verordnung zu<br />

§ 93 Abs. 2 SchulG zur Verfügung stehenden Kontingente. … Eine Ausweitung der Anrechnungsstunden<br />

und des Lehrerstellenbedarfs ist mit diesem Gesetzentwurf nicht verbunden;<br />

dies ist auch für die Zukunft nicht geplant, da weder eine Ausweitung des Delegationsumfangs<br />

noch weitere Verlagerungen besonderer Aufgaben vorgenommen werden."<br />

15. Wie stellt sich zurzeit die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung der<br />

Funktion der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung an Schulen dar (bitte detaillierte<br />

Darstellung, z.B. zur Zahl, zu Aufgaben, Kompetenzen, hierarchischer<br />

Einbindung, Entlastung, Unterstützung in der Funktion usw.)?<br />

Eine Darstellung der Rechts- und Sachlage ist 2008 im Zweiten Bericht der Landesregierung<br />

zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Landesverwaltung Nordrhein-<br />

Westfalen erfolgt (Vorlage 14/1940, S. 105).<br />

Die konkrete Zahl der derzeit bestellten Ansprechpartnerinnen an Schulen kann innerhalb<br />

der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht im Detail<br />

erhoben werden, da jede einzelne Schule angefragt werden müsste. Es kann jedoch davon<br />

ausgegangen werden, dass an der Mehrzahl der Schulen Ansprechpartnerinnen bestellt<br />

sind, spätestens seit im Jahr 2000 - in Anpassung an die Regelungen des Ende 1999 verabschiedeten<br />

Landesgleichstellungsgesetzes - ihre Beteiligung in schulischen Auswahlkommissionen<br />

zur Lehrereinstellung festgelegt wurde, und zwar zur Entlastung bzw. als vorrangige<br />

Alternative zur Beteiligung der schulfachlichen Gleichstellungsbeauftragten.<br />

Hinsichtlich der Aufgaben und Kompetenzen wurde im Dezember 2008 die Handreichung<br />

„Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und Studienseminar“ mit empfehlenden Hinweisen<br />

in dritter aktualisierter Auflage als Print- und Online-Version veröffentlicht. 1) Darin sind<br />

insbesondere folgende Aspekte enthalten:<br />

106


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

a) die konkrete Auflistung der Pflichtbeteiligungen bei Personalmaßnahmen vor bzw. nach<br />

Übertragung der Dienstvorgesetztenaufgaben auf die Schulleitung nach Maßgabe des<br />

Schulgesetzes, der Zuständigkeitsverordnung und der einschlägigen Erlassregelung<br />

(z. B. bei Stellenausschreibungen, in Auswahlkommissionen, bei Beendigung der Probezeit,<br />

Verbeamtung auf Lebenszeit, Entlassung),<br />

b) die beispielhafte Darstellung möglicher Handlungsfelder für Unterricht und Schulleben<br />

(z. B. Fortbildungsplanung, Schulprogrammentwicklung, Umsetzung des Frauenförderplans,<br />

Fragen des koedukativen Unterrichts),<br />

c) eine Beschreibung des Verfahrens der Beteiligung (mit Erläuterungen z.B. zum Akteneinsichtsrecht,<br />

zur Teilnahme an Auswahlkommissionen, zum Widerspruchsrecht).<br />

Die hierarchische Einbindung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an eigenverantwortlichen<br />

Schulen ergibt sich in rechtlicher Analogie zu behördlichen Gleichstellungsbeauftragten.<br />

Als „Angehörige der Verwaltung“ (§ 16 LGG) im organisationsrechtlichen Sinn<br />

unterstützen sie die Schulleitung und wirken mit - bezogen auf ihren Aufgabenrahmen - bei<br />

der Ausführung der gleichstellungsspezifischen Vorschriften und Maßnahmen (§ 17 LGG).<br />

Eine Entlastung in der Funktion ist nach den Regelungen des Schulgesetzes „im erforderlichen<br />

Umfang“ durch die Schulleitung „im Rahmen der verfügbaren Stellen“ sicher zu stellen<br />

(§ 59 Abs. 5 Satz 3 SchulG/ § 16 LGG). Der konkrete Entlastungsbedarf für die Aufgabenwahrnehmung<br />

an den einzelnen Schulen ist pauschal nicht bestimmbar. Die Schulleitung hat<br />

jedoch „durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene<br />

und erforderliche Freistellung gewährt wird“ (Nr. 2.2 der Verwaltungsvorschriften<br />

zu § 16 Abs. 2 LGG). Faktisch und rechtlich bewegen sich Entlastungsmöglichkeiten an<br />

Schulen zwischen der Vergabe von Anrechnungsstunden nach §§ 2 Abs. 5 und 5 der Verordnung<br />

zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (GV NRW S. 218) und anderweitiger<br />

Freistellung, z.B. von Pausenaufsicht, Vertretungsunterricht und von sonstigen außer unterrichtlichen<br />

Tätigkeiten.<br />

Unterstützung in der Funktion, insbesondere hinsichtlich der neuen Aufgaben im Kontext der<br />

Eigenverantwortlichkeit von Schulen, ist sichergestellt, z.B. durch gezielte Informationsveranstaltungen<br />

zu Fragen der Dienstvorgesetztenaufgaben von Schulleitungen, durch Fortbildungsangebote<br />

und regelmäßige Dienstbesprechungen in allen Regierungsbezirken. Darüber<br />

hinaus ist in der Online-Arbeitshilfe 2) für Schulleiterinnen und Schulleiter eigenverantwortlicher<br />

Schulen die gleichstellungsrechtliche Beteiligung bei allen Prozessschritten berücksichtigt.<br />

Daneben besteht noch die Möglichkeit, jederzeit ohne Dienstweg den Rat der<br />

schulfachlichen Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht einzuholen.<br />

1) www.callnrw.de/broschuerenservice/download/838/handr._gleichberechtigung.pdf<br />

2) www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulleitung/Service/Handbuch/index.html<br />

107


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

VII. Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

1. Wie hat sich die Altersstruktur der Lehrerinnen und Lehrer seit 2005 entwickelt<br />

(bitte prozentuale Aufteilung in 5 Jahresblöcken ab dem 25. Lebensjahr und nach<br />

Durchschnittsalter sowie gesondert nach Schulformen)?<br />

2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Zahlen?<br />

Die Fragen 1 und 2 werden im Folgenden zusammen hängend beantwortet:<br />

Seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2005 konnten bis dato rund 30.000<br />

Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt werden. Dadurch bedingt erhöht sich der Anteil der<br />

Lehrkräfte in den Altersgruppen bis zum 40. Lebensjahr an den Lehrkräften insgesamt von<br />

29,9 % in 2005 auf 33,5 % im Jahre 2008. Auch das Durchschnittsalter der Lehrkräfte insgesamt<br />

ist von 46,6 Jahren in 2005 auf 46,3 Jahren in 2008 leicht gesunken.<br />

Das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in 5-Jahres-Blöcken für die Jahre 2005 bis 2008 nach<br />

Schulformen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

108


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Durchschnittsalter der Lehrkräfte (Personen) nach Schulformen und Verteilung auf 5-Jahres-Blöcke<br />

Durch-<br />

Jahr Schulform schnitts-<br />

alter<br />

bis 25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 ab 61<br />

2008<br />

Grundschule 44,7 3,5% 11,8% 12,2% 13,3% 8,0% 10,2% 16,6% 20,0% 4,4%<br />

Hauptschule 49,7 1,4% 3,2% 6,6% 9,5% 8,4% 13,9% 21,3% 28,2% 7,6%<br />

Volksschule 43,8 – – 37,5% 12,5% 12,5% – 25,0% – 12,5%<br />

Förderschule G/H¹ 43,9 1,4% 10,5% 15,6% 12,9% 11,1% 14,9% 19,0% 11,2% 3,3%<br />

Realschule 47,3 1,5% 4,9% 8,0% 14,1% 10,4% 14,2% 22,2% 19,8% 4,9%<br />

Gesamtschule 46,8 1,1% 7,0% 8,4% 10,9% 10,5% 18,9% 22,7% 16,8% 3,6%<br />

Gymnasium 46,4 1,3% 11,0% 13,3% 11,1% 7,1% 7,4% 17,5% 24,5% 6,9%<br />

Weiterbildungskolleg 48,6 0,3% 3,4% 10,0% 13,0% 8,2% 10,7% 25,3% 21,8% 7,2%<br />

Berufskolleg 47,0 0,3% 4,2% 9,6% 14,8% 15,9% 12,8% 17,7% 18,8% 5,9%<br />

Förderschule R/GY² 45,8 – 7,1% 17,7% 12,4% 13,3% 5,3% 17,7% 18,6% 8,0%<br />

Förderschule BK³ 48,0 – 2,9% 8,6% 11,9% 15,2% 13,2% 23,0% 21,8% 3,3%<br />

Insgesamt 46,3 1,7% 8,3% 11,0% 12,5% 9,8% 12,1% 18,9% 20,4% 5,3%<br />

2007<br />

Grundschule 44,9 3,6% 11,1% 12,2% 12,4% 7,8% 10,1% 19,5% 19,3% 4,0%<br />

Hauptschule 49,4 0,9% 3,3% 7,2% 9,6% 8,4% 14,8% 23,2% 26,0% 6,6%<br />

Volksschule 47,2 – – 30,0% 10,0% 10,0% – 10,0% 30,0% 10,0%<br />

Förderschule G/H¹ 43,8 1,7% 10,2% 16,1% 12,1% 11,9% 14,8% 19,7% 10,6% 2,9%<br />

Realschule 47,4 1,1% 3,8% 8,8% 14,1% 10,1% 15,5% 23,0% 19,1% 4,5%<br />

Gesamtschule 46,7 0,7% 6,6% 8,5% 11,1% 11,3% 21,3% 22,1% 15,4% 3,0%<br />

Gymnasium 46,8 0,9% 10,2% 12,7% 10,4% 6,7% 7,6% 21,7% 23,8% 6,0%<br />

Weiterbildungskolleg 48,3 0,2% 4,4% 10,6% 11,1% 7,4% 13,5% 26,0% 20,3% 6,4%<br />

Berufskolleg 46,8 0,2% 4,1% 10,3% 15,7% 14,3% 13,7% 18,2% 18,3% 5,1%<br />

Förderschule R/GY² 45,7 0,9% 8,1% 16,2% 13,5% 9,9% 5,4% 20,7% 20,7% 4,5%<br />

Förderschule BK³ 47,8 – 3,0% 9,5% 10,8% 14,7% 12,9% 25,9% 21,6% 1,7%<br />

Insgesamt 46,4 1,6% 7,8% 11,1% 12,2% 9,5% 12,8% 20,9% 19,5% 4,7%<br />

2006<br />

Grundschule 45,2 3,1% 10,8% 12,3% 10,8% 8,4% 10,4% 22,1% 17,5% 4,5%<br />

Hauptschule 48,9 0,6% 4,3% 7,7% 9,5% 9,1% 15,3% 24,4% 22,2% 7,0%<br />

Volksschule 49,4 – 13,3% 6,7% 6,7% 6,7% 6,7% 13,3% 33,3% 13,3%<br />

Förderschule G/H¹ 43,4 1,4% 11,9% 15,7% 11,3% 12,9% 15,4% 19,0% 9,5% 3,0%<br />

Realschule 47,0 0,7% 4,6% 10,4% 13,0% 10,2% 16,9% 22,7% 16,9% 4,5%<br />

Gesamtschule 46,2 0,4% 6,8% 8,9% 11,1% 13,2% 22,5% 21,1% 13,3% 2,8%<br />

Gymnasium 47,1 0,5% 10,0% 12,1% 9,2% 6,5% 8,7% 25,1% 21,5% 6,3%<br />

Weiterbildungskolleg 48,1 0,4% 5,0% 10,7% 10,5% 6,6% 15,8% 25,9% 18,7% 6,6%<br />

Berufskolleg 46,6 0,2% 4,4% 10,8% 16,1% 13,2% 15,1% 18,4% 16,4% 5,5%<br />

Förderschule R/GY² 44,8 0,9% 9,9% 20,7% 9,9% 8,1% 7,2% 20,7% 18,9% 3,6%<br />

Förderschule BK³ 47,2 0,4% 5,5% 7,2% 11,1% 14,9% 16,6% 23,8% 17,9% 2,6%<br />

Insgesamt 46,3 1,2% 8,0% 11,3% 11,4% 9,9% 13,7% 22,1% 17,4% 5,0%<br />

2005<br />

Grundschule 45,7 2,0% 10,5% 12,1% 9,3% 9,0% 12,2% 24,2% 16,1% 4,8%<br />

Hauptschule 49,0 0,3% 4,2% 7,5% 8,4% 9,6% 16,1% 27,0% 20,1% 6,8%<br />

Volksschule 48,6 – 10,0% 5,0% 10,0% – 25,0% 15,0% 25,0% 10,0%<br />

Förderschule G/H¹ 43,5 1,3% 11,8% 14,9% 10,9% 14,2% 17,8% 17,1% 9,1% 3,1%<br />

Realschule 46,8 0,4% 4,8% 11,5% 11,7% 10,8% 19,2% 22,1% 14,9% 4,6%<br />

Gesamtschule 46,1 0,3% 5,8% 9,3% 10,7% 15,3% 23,7% 21,1% 11,2% 2,7%<br />

Gymnasium 47,7 0,3% 9,0% 10,8% 7,7% 6,3% 11,3% 28,8% 19,7% 6,2%<br />

Weiterbildungskolleg 48,4 0,2% 3,9% 11,2% 8,4% 6,3% 19,3% 26,5% 17,6% 6,5%<br />

Berufskolleg 46,6 0,1% 4,1% 11,1% 16,0% 12,1% 16,3% 19,4% 15,4% 5,4%<br />

Förderschule R/GY² 45,1 – 11,0% 19,3% 9,2% 5,5% 11,9% 23,9% 16,5% 2,8%<br />

Förderschule BK³ 47,4 – 4,2% 7,1% 11,3% 13,4% 20,1% 25,1% 15,1% 3,8%<br />

Insgesamt 46,6 0,8% 7,6% 11,1% 10,4% 10,3% 15,6% 23,5% 15,8% 5,0%<br />

¹: Förderschule im Bereich Grundschule/Hauptschule<br />

²: Förderschule im Bereich Realschule/Gymnasium<br />

³: Förderschule im Bereich Berufskolleg<br />

109


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

3. a) Welche wesentlichen Ergebnisse hatte das laut sog. Bildungsbericht Ziffer<br />

3.2.6 bereits 2007 beendete BAAM-Verfahren, dem Verfahren zur Beurteilung<br />

von Arbeitsinhalten, Arbeitsorganisation, Mitarbeiterführung und sozialen<br />

Beziehungen (bitte Ergebnisse nach Schulformen differenzieren)?<br />

Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

im Regierungsbezirk Münster ein zweijähriges Pilotprojekt zur Gefährdungsbeurteilung<br />

des Arbeitsplatzes in Bezug auf psychische Belastungen durchgeführt. Das Pilotprojekt<br />

hat gezeigt, dass das BAAM-Verfahren für die Ermittlung und konstruktive Beurteilung<br />

von psychischen Gefährdungen an Schulen gut geeignet ist und zur verbindlichen Entwicklung<br />

schulinterner Maßnahmen beiträgt. Ein Ergebnis des Pilotprojektes ist auch, dass das<br />

komplexe BAAM-Verfahren nicht an allen Schulen notwendig und angemessen ist, so dass<br />

derzeit in einem weiteren Projekt alternative Möglichkeiten einer Gefährdungsbeurteilung für<br />

den Bereich der psychischen Belastungen geprüft und entwickelt werden. Die Gewinnung<br />

repräsentativer Erkenntnisse über die Art von Belastungen war nicht Ziel dieses Projekts.<br />

b) Warum wurden die bereits seit dieser Zeit vorliegenden Ergebnisse bisher<br />

nicht bekannt gegeben?<br />

Die Projektergebnisse sind allen Projektbeteiligten bekannt gegeben worden; sie wurden außerdem<br />

den Hauptpersonalräten vorgestellt.<br />

c) Was ist unter schrittweiser Ausweitung des Verfahrens zu verstehen, z.B. eine<br />

finanzielle Aufstockung, eine inhaltliche Ausweitung oder die Teilnahme von<br />

mehr Schulen als im Pilotprojekt?<br />

In dem zurzeit betriebenen und noch nicht abgeschlossenen Anschlussprojekt werden zum<br />

einen Instrumente entwickelt und überprüft, die den Schulen eine alternative Möglichkeit zur<br />

Gefährdungsbeurteilung für den Bereich der psychischen Belastungen geben soll. Zum anderen<br />

kann an einer größeren Anzahl von Schulen in den Regierungsbezirken Münster und<br />

Düsseldorf auf Wunsch der Schule ein BAAM-Verfahren durchgeführt werden.<br />

d) Wer führt wie die Wirkungskontrolle durch?<br />

In der Wirkungskontrolle wird überprüft, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind, welche<br />

Auswirkungen die Maßnahmen hatten, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgetreten<br />

sind und welche Maßnahmen aus welchen Gründen bisher nicht umgesetzt werden<br />

konnten. An der Wirkungskontrolle nehmen Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schule<br />

teil. Die Sitzung wird moderiert und protokolliert von dem jeweiligen BAAM-Moderator bzw.<br />

der BAAM-Moderatorin.<br />

e) Welche Konsequenzen werden aus einer solchen Wirkungskontrolle gezogen?<br />

Die Maßnahmen, die sich aus einer Wirkungskontrolle ergeben, hängen ab von den im Einzelfall<br />

getroffenen Feststellungen.<br />

110


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

f) Wer bildet wie viele der im Pilotprojekt eingesetzten Moderatoren und Moderatorinnen<br />

aus?<br />

Die Moderatorinnen und Moderatoren stammen aus der jeweiligen Bezirksregierung oder<br />

sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen<br />

Dienstes, der BAD GmbH. Sie nehmen an Schulungen des anbietenden<br />

Instituts BIT e. V. teil, hospitieren bei BAAM-Verfahren und führen schließlich selbstständig<br />

BAAM-Verfahren durch.<br />

g) Wie viele Moderatoren sind nötig, um das Verfahren auf alle Schulen zu übertragen?<br />

h) Wann ist damit zu rechnen, das dass Pilotprojekt auf alle Schulen übertragen<br />

wird?<br />

Für Schulen, die bereits über interne Verbesserungsprozesse verfügen oder andere Unterstützungsangebote<br />

nutzen, ist ein BAAM-Verfahren nicht erforderlich. Insofern ist nicht daran<br />

gedacht, das Verfahren auf alle Schulen zu übertragen, sondern die BAAM-Verfahren auf<br />

der Grundlage der Nachfragen der Schulen auszuweiten.<br />

4. Auf welcher Bemessungsgrundlage basieren die im Schuleinzelplan für den arbeitsmedizinischen<br />

Dienst jeweils ausgebrachten Mittel?<br />

Für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer<br />

wird gemäß §§ 16 und 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Regelung über die<br />

Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Unfallverhütungsvorschrift<br />

GUV-V A6/A7 herangezogen. Erstmals wurden im Haushaltsjahr 2000 im Einzelplan<br />

05 Mittel für diesen Zweck in Höhe von 1,1676 Mio. Euro veranschlagt und von der damaligen<br />

Landesregierung im Jahr 2003 auf 1,1727 Mio. Euro leicht angepasst. Während unter<br />

der Vorgängerregierung eine weitere Anpassung unterblieben ist, hat die jetzige Landesregierung<br />

die Mittel deutlich erhöht, und zwar in den Jahren 2008 und 2009 um insgesamt rund<br />

eine Million Euro. Der Haushalt 2010 sieht eine weitere Ansatzerhöhung um rund 0,7 Mio.<br />

Euro vor, so dass ab 2010 mehr als 2,9 Mio. Euro für den arbeitsmedizinischen Dienst im<br />

Schulbereich zur Verfügung stehen. Mit dieser überproportionalen Steigerung wird ein kontinuierlicher<br />

Ausbau der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung aller<br />

Lehrerinnen und Lehrer ermöglicht.<br />

5. Was bedeutet die in § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) vorgeschriebene<br />

Gleichwertigkeit eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes<br />

im Vergleich zu der Privatwirtschaft hinsichtlich der Einsatzzeiten der in § 1<br />

AsiG genannten Personen für die Lehrerinnen und Lehrer in NRW?<br />

Bei den Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden alle Lehrerinnen<br />

und Lehrer, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen<br />

stehen, gemäß § 16 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift<br />

GUV-V A6/A7 einbezogen.<br />

111


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

6. Wird hinsichtlich der für die Beschäftigten bereit zu stellenden Einsatzzeiten bei<br />

der Berechnung zwischen Referendaren/Anwärtern, angestellten und beamteten<br />

Lehrerinnen und Lehrern unterschieden?<br />

Nein. Bei den Einsatzzeiten wird gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GUV-V A6/A7 sowie dem Anhang<br />

Betriebsartenverzeichnis der GUV-V A6/A7 lediglich unterschieden zwischen Lehrerinnen<br />

und Lehrern, die an berufsbildenden Schulen tätig sind, und solchen, die an allgemein bildenden<br />

und sonstigen Schulen und Seminaren tätig sind.<br />

7. Wie hoch wären die im NRW Haushalt für den arbeitsmedizinischen Dienst auszubringende<br />

Summe bzw. die auszubringenden Stellen, wenn das Land nicht öffentlicher<br />

Arbeitgeber oder alle Lehrer und Lehrerinnen Angestellte wären?<br />

Bei Anwendung der rechtlich nur für den Tarifbereich maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift<br />

GUV-V A6/A7 wären Mindesteinsatzzeiten im Umfang von jährlich 118.141 Stunden<br />

für die Tätigkeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei 175.981 Lehrkräften<br />

(tarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen) anzusetzen. Die<br />

sich hieraus ergebende konkrete Belastung für den Landeshaushalt ließe sich nur auf der<br />

Grundlage einer Ausschreibung mit entsprechenden Angeboten exakt ermitteln.<br />

8. Welche Ergebnisse zeigen sich im Modellversuch „Soziale Ansprechpartner“?<br />

In Schulamtsbezirken des Regierungsbezirks Detmold wird das Beratungssystem der sozialen<br />

Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner (SAP) für Lehrerinnen und Lehrer erprobt.<br />

Das Pilotprojekt läuft zwei Jahre bis zum Schuljahresende 2010/2011. Es liegen noch keine<br />

Zwischenergebnisse vor.<br />

9. Wann wird die Landesregierung welche Konsequenzen aus dem Projekt ziehen?<br />

Ziel des Pilotprojekts ist eine Erprobung dieses Beratungssystems im Schulbereich, der sich<br />

in vielfacher Weise von den übrigen Verwaltungsbereichen des Landes unterscheidet. Es<br />

sollen Erkenntnisse hinsichtlich Akzeptanz, tatsächlicher Inanspruchnahme und Erfolg der<br />

SAP im Schulbereich gewonnen und ausgewertet werden. Diese Ergebnisse bleiben abzuwarten.<br />

10. Wann zieht die Landesregierung Konsequenzen aus den Empfehlungen der Unfallkassen<br />

NRW, die diese am internationalen Tag des Lärms 29.04.2009 nach<br />

rund 600 Lärmmessungen in 4 Jahren an Schulen und Kindertagesstätten gegeben<br />

haben?<br />

Zur Lärmminderung und Prävention rät die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen grundsätzlich<br />

zu verschiedenen Maßnahmen technischer, organisatorischer und pädagogische Art. Veränderungen<br />

baulicher Art fallen in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Schulträgers bzw.<br />

des Trägers der Kindertageseinrichtung. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

für die Lehrerinnen und Lehrer ist der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheits-<br />

112


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

technische Dienst für die Lehrerinnen und Lehrer, die BAD GmbH, auch im Bereich Lärmschutz<br />

beratend tätig.<br />

VIII. Lehrerausbildung/ Lehrausbildungsgesetz (LABG)<br />

1. Welche Fächer der fachwissenschaftlichen Ausbildung werden von den Lehramtsstudierenden<br />

in welcher Quantität in Anspruch genommen?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 2 verwiesen.<br />

2. Wie hat sich die Fächerwahl seit 2005 entwickelt?<br />

Die für die Beantwortung der Frage relevanten Daten der im Anhang aufgeführte Tabelle<br />

„Studierende nach Fachbelegungen – Lehramt und potenzielles Lehramt“ (S. 76/77) entstammt<br />

der Studierendenstatistik des Landesbetriebs Information und Technik NRW –<br />

IT.NRW. Sie enthält die Meldungen der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Studierenden<br />

in den Fächern der fachwissenschaftlichen Ausbildung für die Jahre 2005-2008. Durch<br />

die Einführung der Modellversuche zur Lehrerausbildung wird zwischen den Abschlüssen<br />

des klassischen Lehramts (Staatsexamen), den Masterstudiengängen (Master of Education)<br />

und den Bachelorstudiengängen mit einer entsprechenden Fächerkombination für das Lehramt<br />

unterschieden.<br />

Gezählt wurden alle Fachmeldungen im 1. bis 3. Fach des 1. oder 2. Studiengangs. War einer<br />

der Studiengänge ein klassischer Lehramtsstudiengang (mit Staatsexamen), wurden aus<br />

den gemeldeten Fächern nur solche berücksichtigt, die zu einem Ersten Staatsexamen für<br />

ein Lehramt führen konnten. Bei den Bachelorstudiengängen wurden als potenzielle Lehramtskandidaten<br />

die Studierenden ausgewählt, die im 1. oder 2. Studiengang eine Fächerkombination<br />

aufwiesen, die sie zum Weiterstudium in einem Lehramtsmasterstudiengang berechtigt.<br />

Im Übrigen wurde nicht zwischen Haupt- und Nebenhörer unterschieden. Durch die<br />

Berücksichtigung von 1. und 2. Studiengang sowie der Haupt- und Nebenhörer kann es zu<br />

Doppelzählungen kommen.<br />

3. Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise werden den aufnehmenden<br />

Einrichtungen für die Teilnahme der Lehramtsstudierenden Ressourcen zugeteilt?<br />

Es erfolgt keine gesonderte Zuteilung von Ressourcen an die Hochschulen für die Lehramtsausbildung.<br />

Die Sicherung ausreichender Kapazitäten für die Lehramtsausbildung erfolgt<br />

bisher und künftig durch den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.<br />

4. Wie hat sich die diesbezügliche Ressourcenzuteilung an den Fakultäten und<br />

Fachbereichen seit 2005 entwickelt?<br />

Unter Berücksichtigung der <strong>Antwort</strong> zu Frage 3 erübrigt sich eine Beantwortung.<br />

113


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

5. Wie sehen die Bemühungen im Bereich der Lehrerausbildung aus, Weiterbildungsangebote<br />

(gegebenenfalls in Kooperation mit den Einrichtungen der Lehreraus-<br />

und -fortbildung) anzubieten?<br />

Die Landesregierung bietet im Zusammenhang der Lehrerausbildung diverse Zusatzqualifikationen<br />

und Fortbildungen an.<br />

Im Rahmen der derzeitigen Lehrerausbildung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine<br />

weitere Lehrbefähigung auf der Grundlage von § 29 der Lehramtsprüfungsordnung von 2003<br />

zu erwerben. Auf dieser Basis besteht seit 2006 die Möglichkeit, durch ein „Sprintstudium“<br />

ein weiteres Fach für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, u. a. in den Unterrichtsfächern<br />

Mathematik, Informatik, Physik und Kunst, zu erwerben. Des Weiteren organisiert<br />

die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal den<br />

Vollerwerb des Unterrichtsfaches Latein für die Zielgruppe evangelischer Diplom-<br />

Theologinnen und Diplom-Theologen mit der Zielsetzung, den Betroffenen die volle Lehramtsbefähigung<br />

für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für die Fächer Evangelische<br />

Religionslehre und Latein zu ermöglichen. Zusätzlich wird eine Maßnahme der Katholischen<br />

Kirche an der Universität Dortmund zur Weiterqualifizierung von katholischen Theologinnen<br />

und Theologen zu Lehrkräften für das Berufskolleg für die Fächer Katholische Religionslehre<br />

und Deutsch begleitet.<br />

In Zusammenarbeit mit der Fern-Universität Hagen wird die Qualifizierung von ehemaligen<br />

Beschäftigten der Deutschen Telekom zum Lehramt an Berufskollegs vor allem in den Fächern<br />

Mathematik und Technische Informatik durchgeführt. Für besondere berufliche Bedarfsfachrichtungen<br />

besteht seit 2009 die Möglichkeit für einschlägige Fachhochschulabsolventen,<br />

das fehlende zweite Unterrichtsfach durch ein berufsbegleitendes universitäres<br />

Lehramtsstudium nachzuholen; auch hier ist der Erwerb der vollen Lehramtsbefähigung für<br />

das Lehramt an Berufskollegs das Ziel.<br />

Voll ausgebildete Lehrkräfte haben umfangreiche Möglichkeiten, durch vom Ministerium für<br />

Schule und Weiterbildung angebotene Qualifikationserweiterungen, sog. Zertifikatskurse, die<br />

Unterrichtserlaubnis in weiteren Fächern zu erwerben.<br />

6. Welche Zielaufnahmekapazitäten wurden in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />

III mit den Hochschulen vereinbart (aufgeschlüsselt nach Standort und Studiengang)?<br />

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

hat mit den Hochschulen des Landes, die Lehramtsstudiengänge anbieten,<br />

folgende Aufnahmekapazitäten für Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer insgesamt vereinbart:<br />

114


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

TH Aachen: 391<br />

Uni Duisburg-Essen: 1.423<br />

Uni Köln: 1.772<br />

DSH Köln: 72,5<br />

Uni Paderborn: 641<br />

Uni Siegen: 584<br />

Uni Bielefeld: 412<br />

Uni Bochum: 297<br />

Uni Dortmund: 780<br />

Uni Münster: 1.080<br />

Uni Wuppertal: 400<br />

FH Münster: 75<br />

Die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen III für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer<br />

vereinbarten Aufnahmekapazitäten gelten an der TH Aachen, Uni Duisburg - Essen, Uni<br />

Köln, DSH Köln, Uni Paderborn und Uni Siegen für die an diesen Hochschulen angebotenen<br />

Lehramtstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen. Für die übrigen Hochschulen, die<br />

Modellversuche der gestuften Lehrerausbildung praktizieren, sind Aufnahmekapazitäten für<br />

Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education vereinbart worden.<br />

7. Wie haben sich die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen seit 2005 entwickelt<br />

(aufgeschlüsselt nach Standort und Studiengang)?<br />

Wie aus der <strong>Antwort</strong> zu Frage 6 summarisch nachzuvollziehen, ist für die Hochschulen, die<br />

konventionelle Lehramtsstudiengänge anbieten (TH Aachen, Uni Duisburg – Essen, Uni<br />

Köln, DSH Köln, Uni Paderborn, Uni Siegen), insgesamt eine Aufnahmekapazität für das<br />

Lehramt von 4.883,5 vereinbart worden.<br />

Im Studienjahr 2008/2009 kann an diesen Hochschulen unter Auswertung der vorliegenden<br />

Kapazitätsberechnungen insgesamt eine entsprechende Aufnahmekapazität von insgesamt<br />

5.894 festgestellt werden, somit eine Steigerung um ca. 20% bezogen auf die vereinbarten<br />

Aufnahmekapazitäten.<br />

Für die Hochschulen, die Modellversuche der gestuften Lehrerausbildung praktizieren, ist eine<br />

entsprechende aussagekräftige Auswertung zurzeit noch nicht möglich, da erst in den<br />

nächsten Jahren die erwartete Nachfrage im Lehramtsmasterbereich zum Tragen kommt.<br />

8. Wie stellt die Landesregierung die Erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung<br />

III in Bezug auf die Aufnahmekapazitäten sicher?<br />

Durch die in Nordrhein-Westfalen für die öffentlich-rechtlichen Hochschulen flächendeckend<br />

durchgeführten Kapazitätsberechnungen wird gewährleistet, dass sowohl die Landesregierung<br />

als auch die betroffenen Hochschulen einen Überblick über die angebotenen Aufnahmekapazitäten<br />

erhalten. Wie sich aus der <strong>Antwort</strong> zu Frage 7 ergibt, erfüllt ein Teil der Hoch-<br />

115


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

schulen die vereinbarten Aufnahmekapazitäten bereits über dem Soll. Hinsichtlich der übrigen<br />

Hochschulen wird die Einhaltung der Vereinbarung durch die künftigen Kapazitätsberechnungen<br />

verfolgt.<br />

9. Macht die Erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen III die Schließung von<br />

Studiengängen notwendig (aufgeschlüsselt nach Standort und Studiengang)?<br />

Die Erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen III macht keine Schließung von Studiengängen<br />

notwendig.<br />

10. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus dem neuen Lehrerausbildungsgesetz<br />

(LABG) für die nach diesem Gesetz noch auszubildenden Lehrerinnen<br />

und Lehrer hinsichtlich Status, Laufbahn(gruppen)zugehörigkeit und Eingangsbesoldung<br />

ziehen, wenn als Ziel der Novellierung die Gleichwertigkeit der<br />

Lehrämter und eine Aufwertung des Grund-, Haupt- und Realschullehramtes genannt<br />

wird?<br />

11. Welche Auswirkung hat die Aufwertung der v.g. Lehrämter hinsichtlich der für<br />

diese Bereiche auszubringenden Beförderungsstellen, gibt es z. B. für Realschulen<br />

das Eingangsamt A 13 und das Beförderungsamt A 14?<br />

12. Welche Auswirkungen hat die Aufwertung der v.g. Lehrämter hinsichtlich der<br />

Wertigkeit der in diesen Bereichen auszubringenden Schulleitungsstellen?<br />

13. Will die Landesregierung eventuelle höhere Wertigkeiten der dann für die jeweilige<br />

Laufbahn zur Verfügung stehenden Ämter für Grund-, Haupt - und Realschullehrer/innen<br />

durch niedrigere Wertigkeiten in den anderen Schulformen oder<br />

durch eine Reduzierung von Beförderungsmöglichkeiten gegen finanzieren?<br />

Die Fragen 10 bis 13 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Über Konsequenzen, Auswirkungen und Finanzierungsmodalitäten wird sich die Landesregierung<br />

im Rahmen der großen Dienstrechtsreform eine Meinung bilden. Insofern wird auf<br />

die <strong>Antwort</strong> auf Frage V.3 verwiesen.<br />

14. Welche Berufschancen sieht die Landesregierung für den bisher vom § 28 Abs. 4<br />

LABG a.F. erfassten Personenkreis, nach dem bei der Novellierung diese Möglichkeit<br />

für einen flexiblen Personaleinsatz gestrichen und gleichzeitig Betroffenen<br />

berufliche Entwicklungsmöglichkeiten genommen wurden?<br />

§ 28 Abs. 4 LABG 2002 erfasst nur Inhaberinnen und Inhaber von Lehramtsbefähigungen<br />

nach den Vorgängerregelungen des LABG 2002 (zuletzt: Lehramt für die Primarstufe und<br />

Lehramt für die Sekundarstufe I). Erste Staatsprüfungen für diese Lehrämter laufen derzeit<br />

bereits aus; sie können im Rahmen des § 30 Abs. 2 LABG 2002 noch bis 2012 abgelegt werden.<br />

116


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Übergangsregelungen des LABG 2009 (§ 20 Abs. 9) sehen für den fraglichen Personenkreis<br />

eine äußerst weit gehende Übergangsfrist vor. Danach findet das Verfahren des § 28<br />

Abs. 4 LABG 2002 bis Ende 2015 Anwendung. Finden Inhaberinnen und Inhaber der o. g.<br />

Lehrämter nach Abschluss ihrer Ausbildung keine Anschlussbeschäftigung in den Schulformen<br />

ihrer Ausbildung, können sie in dem dargestellten Rahmen weiterhin auch an Schulen<br />

anderer Schulformen mit der Perspektive einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis eingestellt<br />

werden.<br />

15. Welche Konsequenzen wird das neue LABG für die nach alten Rechtsvorschriften<br />

ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich deren Besoldung, Beförderungschancen<br />

und Laufbahngruppenzugehörigkeit haben?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage V.3 verwiesen.<br />

16. Sind die nach bisherigem Recht erworbenen Lehramtsbefähigungen „minderwertig“,<br />

wenn der Erwerb nach neuem LABG doch eine Aufwertung dieser Lehrämter<br />

bedeutet?<br />

Hinsichtlich besoldungsrechtlicher Aspekte der Reform der Lehrerausbildung wird auf die<br />

<strong>Antwort</strong> zu Frage V.3 verwiesen.<br />

17. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es zum Erreichen der als Ziel des<br />

neuen LABG genannten Gleichwertigkeit für Lehramtsbefähigungen zu einer Besoldungsanpassung<br />

und damit Gleichwertigkeit auf dem unteren Niveau kommt?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage V.3 verwiesen.<br />

18. Welche Ressourcen stehen den Schulen zur Durchführung des Orientierungspraktikums<br />

zur Verfügung?<br />

Das Orientierungspraktikum nach § 12 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12.05.2009 ist<br />

ein schulpraktischer Bestandteil eines universitären lehramtsrelevanten Bachelor-<br />

Studienganges. Unmittelbare Ressourcen sind – wie in der bisherigen Lehrerausbildung<br />

auch – nicht vorgesehen; allerdings sieht das Reformgesetz zur Lehrerausbildung vom<br />

12.05.2009 erstmalig Ressourcen für besonders begleitungsintensive Praktika (Eignungspraktikum,<br />

Praxissemester) vor, die im Endausbau dem Wert von ca. 40 Mio. Euro p. a. entsprechen<br />

werden, und somit eine Belastung der Schulen ausgleichen werden.<br />

117


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

IX.<br />

Schulaufsicht<br />

1. a) Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen<br />

und den Schulämtern seit 2005 jährlich entwickelt?<br />

b) Wie viele dieser Stellen sind z. Zt. nicht besetzt?<br />

(bitte für a) und b) detaillierte Aufstellung nach Schulformen bzw. Aufgabenbereichen<br />

und Bezirksregierungen bzw. Schulämtern)<br />

Im Rahmen der Organleihe stellen die Kreise und kreisfreien Städte das Verwaltungspersonal<br />

und die Sachausstattung der staatlichen Schulämter zur Verfügung. Die Entscheidung<br />

über die Anzahl der zur Verfügung gestellten Stellen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen<br />

kommunalen Gebietskörperschaft und richtet sich nach der zur angemessenen und<br />

sachgerechten Erledigung der anfallenden Aufgaben erforderlichen Höhe. Daten dazu liegen<br />

der Landesregierung nicht vor.<br />

Dies vorausgeschickt wird die Frage 1 a) und b) wie folgt beantwortet:<br />

Die Stellensituation in den Bezirksregierungen und den Schulämtern hat sich, wie in den Anlagen<br />

zur Frage 1 a) und b) im Datenanhang dargestellt, entwickelt (S. 78 bis 86).<br />

Einbezogen in die Aufstellung wurden jeweils die Stellen der pädagogischen Schulaufsichtsbeamtinnen<br />

und -beamten in den Dezernaten 41 bis 46. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die<br />

in den Bereichen Weiterbildung und Kultur der Dezernate 48 tätig sind, wurden nicht berücksichtigt.<br />

Weiterhin wurden Stellen, die mit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen<br />

Personen besetzt sind, nicht in die Aufstellung einbezogen, da diese weder einer<br />

Schulform noch einem Dezernat zuzuordnen sind.<br />

Bei der Beurteilung der Stellensituation sind folgende Umstände zu berücksichtigen:<br />

‣ Stellenabgänge bei den pädagogischen Fachstellen der Dezernate der Bezirksregierungen<br />

und Schulämter aus der Realisierung der noch von der vorherigen Landesregierung<br />

beschlossenen Personalabgänge aus Anlass der Arbeitszeiterhöhung der Beamtinnen<br />

und Beamten und<br />

‣ Ausbau der Qualitätsanalyse.<br />

Unbeschadet des von der Landesregierung verfolgten stringenten Sparkurses zur Konsolidierung<br />

des Haushaltes wurden die pädagogischen Fachstellen der Schulaufsicht in den Bezirksregierungen<br />

und den Schulämtern von dem Stellenabbau i. H. v. 1,5% per anno ausgenommen.<br />

118


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

2. a) Wie viele Stellen in der Abteilung 4 der Bezirksregierung sind zurzeit für die<br />

Aufgabe „Qualitätsanalyse“ ausgebracht?<br />

b) Wie viele dieser Stellen sind auf dem Wege der Abordnung aus den jeweiligen<br />

Schulkapiteln entnommen?<br />

c) Wie viele sollen es im endgültigen Ausbau sein und wie viele sind davon<br />

momentan besetzt?<br />

In den Abteilungen 4 der Bezirksregierungen sind zurzeit für die Aufgabe „Qualitätsanalyse“<br />

insgesamt 90 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgebracht. Von diesen 90 Stellen<br />

sind 50 Stellen auf dem Wege der Abordnung entnommen.<br />

Im endgültigen Ausbau sollen nach dem Beschluss der Landesregierung vom 02.05.2006<br />

insgesamt 105 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer für die Aufgabe „Qualitätsanalyse“<br />

ausgebracht sein. Momentan sind 75 Stellen besetzt. Für die übrigen Stellen werden<br />

Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren durchgeführt.<br />

3. a) Wie viele Stellen sind aus dem bisherigen Stellenvolumen der Schulaufsicht<br />

der Bezirksregierungen und Schulämter in die Aufgabe "Qualitätsanalyse"<br />

verlagert worden?<br />

Die Dezernate 4Q sind Teil der Schulaufsicht. Deshalb hat es keine Verlagerung von Stellen<br />

aus dem bisherigen Stellenvolumen der Schulaufsicht heraus gegeben. Im Rahmen dieses<br />

Stellenvolumens sind 40 Beamtinnen und Beamte mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten<br />

aus dem Aufgabenbereich Qualitätsanalyse betraut worden und haben damit der originären<br />

Schulaufsicht einen Teil ihrer Aufgaben abgenommen.<br />

b) Wie viele werden noch verlagert werden müssen, um den endgültigen Ausbaustand<br />

zu erreichen (bitte detaillierte Aufstellung nach Schulformen und<br />

Wertigkeiten)?<br />

Es ist nicht geplant, weitere Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte aus der originären<br />

Schulaufsicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Qualitätsanalyse zu betrauen.<br />

4. a) Wie viele Lehrkräfte und Schulen betreut außerhalb der Qualitätsanalysen<br />

z. Zt. ein Schulaussichtsbeamter auf Bezirks- bzw. Schulamtsebene?<br />

b) Wie sah das Verhältnis im Jahr 2005 aus (bitte detaillierte Aufstellung nach<br />

Schulformen und Schulaufsichtbehörden)?<br />

Wie bereits in der <strong>Antwort</strong> zu Frage 1 a) und b) dargelegt, ist die Personalausstattung der<br />

staatlichen Schulämter im Bereich der Verwaltung Sache der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft.<br />

Aus Gründen der erforderlichen Vergleichbarkeit wird daher bei der Beantwortung der Frage<br />

4 a) und b) zur Bildung der nachgefragten Relation nur auf die Zahl der fachlichen (pädagogischen)<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht abgestellt.<br />

119


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Hinsichtlich der in die <strong>Antwort</strong> einbezogenen Lehrerinnen und Lehrer wird darauf hingewiesen,<br />

dass:<br />

• in die Aufstellung Lehrerinnen und Lehrer aus Ersatzschulen und Schulen nach § 124<br />

Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BASS 1-1) nicht einbezogen<br />

wurden,<br />

• die Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte auf den Amtlichen Schuldaten mit Stand vom 15.<br />

Oktober 2008 basiert. Die Auswertung der Amtlichen Schuldaten des Schuljahres<br />

2009/10 liegt noch nicht vor (siehe Vorbemerkung).<br />

Entsprechende Übersichten sind dem Anlagenband beigefügt (S. 87 bis 89).<br />

5. a) Um welche Aufgaben konkret wurde das Aufgabenspektrum der Schulaufsicht<br />

seit 2005 wann reduziert?<br />

Das gesetzlich vorgegebene Aufgabenspektrum der Schulaufsicht ist sehr breit angelegt<br />

(§ 86 SchulG). Innerhalb dieses weiten Aufgabenspektrums müssen die einzelnen Aufgaben,<br />

wie u. a. die Beratung und Unterstützung der Schule entsprechend der Entwicklung des<br />

Schulwesens und den sich stetig verändernden Anforderungen an die Schulaufsicht flexibel<br />

und mit wechselnden Schwerpunkten wahrgenommen werden. Ausgehend von dem im<br />

Schulgesetz angelegten Aufgabenverständnis der Schulaufsicht bedeutet damit Aufgabenkritik<br />

in der Schulaufsicht neben dem Wegfall einzelner Tätigkeiten, z.B. des bisherigen Schulprogrammdialogs,<br />

vordringlich die Festlegung prioritärer Handlungsfelder und eine ständige<br />

Revision der aufsichtlichen Tätigkeit (Konzentration auf Kerngeschäft). Dieser Prozess wird<br />

durch eine beim Ministerium für Schule und Weiterbildung eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik“<br />

aus Vertretern des Ministeriums, der Bezirksregierungen und der Schulämter<br />

begleitet. Daneben sollen mit Hilfe der Arbeitsgruppe Prozesse identifiziert werden, die effektiver<br />

und damit ressourcenentlastend durch die Schulaufsicht erledigt werden können.<br />

b) Um welche Aufgaben wurde es erweitert (z.B. Sprachstandsfeststellungen,<br />

Qualitätsanalysen, Beratung der Schulkonferenzen bei Schulleiterernennungen<br />

etc.)?<br />

Im Rahmen der o. g. Beratung und Unterstützung der Schulen als dauerhaften Auftrag der<br />

Schulaufsicht sind als Einzelaufgaben im Wesentlichen die Bereiche Prognoseunterricht, Organisation<br />

Sprachstandsfeststellung, Beteiligung an Schulentwicklungskonferenzen (= Neuakzentuierung<br />

einer Aufgabe) und Kompetenzteam-Leitung hinzuzufügen.<br />

6. Aus welchem sachlichen Grund wurden die Auswahlverfahren für Schulaufsichtsstellen<br />

so modifiziert und in der Verfahrensdauer verlängert, dass die Bezirksregierungen<br />

für die bei ihnen bzw. ihnen unmittelbar nachgeordneten<br />

Schulämtern zu besetzenden Stellen nunmehr nur noch mit beratend, aber nicht<br />

mehr entscheidungsleitend im Sinne eines Vorschlages beteiligt werden?<br />

An dem Auswahlverfahren für Beamtinnen und Beamte in der schulfachlichen Aufsicht hat<br />

sich im hier relevanten Zeitraum nichts verändert.<br />

120


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Besetzung der Stellen von Schulaufsichtsbeamtinnen<br />

und -beamten in den Schulämtern und in den Bezirksregierungen war zu<br />

keinem Zeitpunkt auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Auswahlentscheidungen erfolgten<br />

immer auf der Ebene des für Schule zuständigen Ministeriums auf der Basis der Ergebnisse<br />

der durch die Bezirksregierung erstellten dienstlichen Beurteilungen und der Auswertung<br />

der im Ministerium geführten Auswahlgespräche. Die letzte Änderung der Verordnung<br />

über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen<br />

Ministeriums - BASS 10–32 Nr. 44 -, mit der lediglich das Ernennungsrecht der<br />

Schulaufsichtsbeamten auf Bezirksebene der Besoldungsgruppe A 15 auf die Bezirksregierungen<br />

übergegangen ist, stellt dies in § 2 Abs. 1 Satz 3 noch einmal unmissverständlich<br />

klar.<br />

7. Wie viele Fachberater für die Schulaufsicht gab es jährlich seit 2005?<br />

Nach § 87 Abs. 2 des Schulgesetzes kann die Schulaufsicht Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen<br />

ihres Hauptamtes als Fachberaterinnen und Fachberater zur Unterstützung der Schulaufsicht<br />

hinzuziehen. Die Landesregierung hat, wie auch die vorherige Landesregierung,<br />

diese Möglichkeit genutzt, den Schulaufsichtsbehörden flexibel zusätzliche Fachkenntnisse<br />

zu erschließen.<br />

Es wurden insgesamt<br />

2005: 750<br />

2006: 674<br />

2007: 737<br />

2008: 760<br />

2009: 788<br />

Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlicher Entlastung von ihrer im Hauptamt bestehenden<br />

Unterrichtsverpflichtung als Fachberaterinnen und Fachberater (Schulaufsicht und Sport) im<br />

Laufe des jeweiligen Jahres eingesetzt.<br />

8. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Fachberater und wie ist im Einzelfall<br />

sichergestellt, dass die daraus folgende Anrechnung auf die Pflichtstundenzahl<br />

an der Schule ausgeglichen wird?<br />

Die Auswahl der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt im Rahmen der Bestenauslese und berücksichtigt<br />

die fachlichen und persönlichen Qualifikationen der entsprechenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Die Auswahl erfolgt im Benehmen mit der entsprechenden Schulleitung und<br />

mit Einverständnis der zu Berufenden.<br />

Eine ausgesprochene Berufung erfolgt unter Anrechnung auf die im Hauptamt weiterhin bestehende<br />

Unterrichtsverpflichtung in unterschiedlichem Umfang. Die für Tätigkeiten in der<br />

Fachberatung gewährte Stundenentlastung verursacht eine entsprechende Erhöhung des<br />

Stellenbedarfs der abgebenden Schule, die im Rahmen der Bedarfsdeckung und Personalversorgung<br />

ausgeglichen wird.<br />

121


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

9. Warum hat Schulministerin Bärbel Sommer ihre Ankündigung, das Landesinstitut<br />

für Schule und Weiterbildung werde als Institut eine Qualitätsagentur für die<br />

Schulen (Westfalenpost vom 01.09.2005), nicht umgesetzt?<br />

Die Frage der Auflösung des ehemaligen Landesinstituts und des diesbezüglichen Standpunkts<br />

des Ministeriums für Schule und Weiterbildung war bereits Gegenstand intensiver<br />

parlamentarischer Erörterungen. Insofern wird auf die Ausführungen der Vertreter des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung<br />

am 23.08.2006 verwiesen (APr 14/235).<br />

10. Wann und wie wird die Landesregierung die Forderung der FDP aus deren Wahlprogramm,<br />

die Schulaufsicht auf Bezirksregierungsebene abzuschaffen, umsetzen?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist u. a. die Koalitionsvereinbarung von CDU und<br />

FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung und die Regierungserklärung „Mehr Selbstbestimmung<br />

wagen“ des Ministerpräsidenten. Darin wird die genannte Maßnahme nicht vorgesehen.<br />

11. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit der neuen Aufgabe der Qualitätsinspektionen<br />

und der damit verbundenen Stellenausstattung zu Lasten der<br />

Schulämter und der Hochzonung der Aufsicht über die Haupt- und Förderschulen<br />

praktisch das Gegenteil dessen geschah, was die FDP in ihrem Wahlprogramm<br />

wollte?<br />

Nein.<br />

12. Wie sichert die Landesregierung, dass in der Schulaufsicht die notwendigen Stellenbesetzungsmaßnahmen<br />

zeitnah vorgenommen werden können?<br />

Durch rechtzeitige Ausschreibung vakant werdender Stellen und – bei ausreichend geeigneten<br />

Bewerbungen – zügige Durchführung des Auswahlverfahrens.<br />

X. Individuelle Förderung<br />

1. a) Was genau versteht die Landesregierung unter individueller Förderung?<br />

Individuelle Förderung beschreibt eine schulische Praxis, die der Erfüllung grundlegender<br />

Leistungsanforderungen, der Entfaltung individueller Potenziale, dem Erreichen angestrebter<br />

Abschlüsse und der Sicherung einer bruchlosen Lernbiografie (Abschluss = Anschluss)<br />

dient. Zu dieser Praxis zählen Unterricht und Unterricht ergänzende bzw. vertiefende Lernangebote<br />

und Formen der Lernbegleitung, der Beratung und einer kontinuierlich angelegten<br />

Berufsorientierung. Sie verbindet das Ziel zunehmender Individualisierung des Lernens<br />

durch differenzierende Materialien und Aufgabenstellungen bzw. Formen der Lernorganisati-<br />

122


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

on, die individuellem Lerntempo, individuellen Interessen und individuellen Zugängen zu<br />

Lerninhalten gerecht werden.<br />

b) Wie definiert die Landesregierung den Unterschied zwischen praktischer und<br />

theoretischer Begabung?<br />

Eine Individuelle Förderung nimmt nicht nur einseitig kognitive ("theoretische") Fähigkeiten in<br />

den Blick, sondern berücksichtigt gezielt auch andere Begabungen. Sie tut das mit Blick auf<br />

die Hinweise der aktuellen Begabungsforschung.<br />

c) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Definition der Landesregierung<br />

zugrunde?<br />

Bei der Ausgestaltung der Individuellen Förderung greift die Landesregierung auf aktuelle<br />

wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich einer differenziellen Begabungsförderung zurück.<br />

In diesem Zusammenhang baut das Ministerium für Schule und Weiterbildung u. a. auf der<br />

Zusammenarbeit mit der Universität Münster auf und nimmt die Ergebnisse der vom dortigen<br />

Internationalen Centrum für Begabungsforschung (ICBF) bzw. vom Landeskompetenzzentrum<br />

für Individuelle Förderung (LIF) ausgerichteten internationalen Fachtagungen auf, an<br />

denen das Ministerium partizipiert.<br />

d) Wie muss die individuelle Förderung auf die praktische und theoretische Begabung<br />

reagieren?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu den Buchstaben a) und b) verwiesen.<br />

2. Wie unterscheidet sich die Tätigkeit der Lehrkräfte bei der individuellen Förderung<br />

von ihrer allgemeinen Unterrichtstätigkeit?<br />

Individuelle Förderung ist nach §§ 1 und 2 des Schulgesetzes zentrales Leitmotiv der Unterrichtsentwicklung.<br />

Damit folgt auch eine allgemeine Unterrichtstätigkeit von Lehrerinnen und<br />

Lehrern dem Ziel der Individuellen Förderung.<br />

3. Welche Änderungen musste die Landesregierung an den Schulen vornehmen,<br />

um die individuelle Förderung garantieren zu können?<br />

4. Welche Prozesse hat die Landesregierung tatsächlich angestoßen?<br />

5. Mit welchem Ergebnis?<br />

Die Fragen 3 bis 5 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Durch das neue Schulgesetz wird die Individuelle Förderung als Leitidee in das Zentrum<br />

schulischer Arbeit gebracht und von den Schulen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich<br />

gestaltet. Nordrhein-Westfalen geht den Weg von einer überregulierten Schule<br />

hin zu einer eigenverantwortlichen Schule.<br />

123


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund ihres Erfahrungswissens Experten einer individuellen<br />

Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Landesregierung setzt die Rahmenbedingungen<br />

für eine Individuelle Förderung und gibt Anreize sowie Unterstützung für eine Weiterentwicklung<br />

der schulischen Praxis in diesem Bereich. Zu nennen sind hier insbesondere die<br />

Qualitätsanalyse, die Rückmeldung zur Schulleistung über Lernstandserhebungen und zentrale<br />

Prüfungen, die Qualitätsoffensive Hauptschule, das Profilpapier Realschule, die Einrichtung<br />

von Kompetenzzentren in der sonderpädagogischen Förderung, Sprachstandsfeststellungen<br />

und Konzepte der Sprachförderung, die Initiative gegen das Sitzenbleiben, die „Lern-<br />

Ferien NRW“ oder auch der Ausbau der Ganztagsschulen, die verbesserte Rahmenbedingungen<br />

für eine Individuelle Förderung bieten.<br />

Nicht zuletzt im Rahmen des „Gütesiegels Individuelle Förderung“ haben sich viele Schulen<br />

erfolgreich auf den Weg begeben, mit der Unterstützung des Ministeriums für Schule und<br />

Weiterbildung eigene Konzepte einer gelingenden Individuellen Förderung zu entwickeln.<br />

Das zeigen beispielsweise die mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Schulen. Sie haben<br />

z. B. in den Bereichen „Lernschwierigkeiten“, „besondere Begabungen/ Hochbegabungen“,<br />

„Schulmüdigkeit“, „Frühförderung“, „Migrantenförderung“, „Jungen-/ Mädchenförderung“ sowie<br />

„Berufs- und Studienorientierung“ Konzepte entwickelt und begonnen, diese in den Unterricht<br />

zu integrieren.<br />

Darüber hinaus werden die Ergebnisse von Lernstandserhebungen, zentralen Prüfungen<br />

und Qualitätsanalyse landesweit ausgewertet und den Schulen zurückgemeldet, um sie für<br />

die weiteren schulischen Entwicklungsprozesse nutzen zu können. Die Ergebnisse von<br />

Lernstand und zentralen Prüfungen zeigen eine ansteigende Tendenz. Die Zahl der Sitzenbleiber<br />

ist weiter rückläufig und hat im zurückliegenden Schuljahr mit durchschnittlich 2,7 %<br />

den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung dieser Quoten.<br />

Die Initiativen des Landes „Gütesiegel Individuelle Förderung“, „Komm mit! – Fördern statt<br />

Sitzenbleiben“ und „LernFerien NRW“ erfreuen sich großen Zuspruchs. Aktuell gibt es 314<br />

Gütesiegelschulen. 412 Schulen nehmen an der Initiative „Komm mit!“ teil, die um weitere<br />

400 Schulen erweitert wird. 1.200 Schülerinnen und Schüler konnten im Jahr 2009 an den<br />

„LernFerien NRW“ in den unterschiedlichen Schwerpunkten teilnehmen.<br />

6. Welche Hilfen können die Lehrkräfte von der Landesregierung erhalten, wenn sie<br />

individuelle Förderung durchführen wollen?<br />

Die Lehrkräfte erhalten Hilfen zur Durchführung einer Individuellen Förderung insbesondere<br />

durch die neue Lehrerfortbildung. 53 Kompetenzteams für Lehrerfortbildung unterstützen die<br />

Schulen dabei, die Lernmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Es<br />

gehört zu den Kernangeboten der Kompetenzteams, Schulen bei der Entwicklung eines<br />

zielführenden Fortbildungskonzepts zu unterstützen und auf der Grundlage eines<br />

gemeinsamen Verständnisses von Unterrichtsqualität und Individueller Förderung<br />

schülerorientierte Lernmethoden zu vermitteln. Zur Durchführung von innerschulischen<br />

Fortbildungsangeboten stehen den Schulen Fortbildungsbudgets in Höhe von 8 Mio. Euro<br />

jährlich zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus erhalten Schulen Anregung und Unterstützung durch Beispiele gelingender<br />

Praxis und Foren des kollegialen Austausches in Fachtagungen und regionalen Treffen. Dies<br />

geschieht im Rahmen der Initiativen „Gütesiegel Individuelle Förderung“, „Komm Mit! –<br />

Fördern statt Sitzenbleiben“ sowie „LernFerien NRW". Handreichungen und Materialien, die<br />

in weiteren Projekten z.B. „ProLesen NRW", „Umgang mit Heterogenität und Stärkung<br />

124


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

diagnostischer Kompetenzen" (UDIKOM) sowie in Projekten der Jungenförderung und<br />

Berufsorientierung erstellt werden, ergänzen das Unterstützungsangebot.<br />

Weitere Hinweise zu Konzepten, Projekten oder Entwicklungen im Bereich der Individuellen<br />

Förderung bietet „Chancen NRW“, das NRW-Portal zur individuellen Förderung im Internet.<br />

Für die einzelnen Schulformen wurden noch spezielle Maßnahmen der Unterstützung geschaffen:<br />

Für den Bereich der Grundschule wurde die Individuelle Förderung in § 4 AO-GS weiter ausgeführt.<br />

Dazu wurde allen Schulen ein Handlungsrahmen zur Verfügung gestellt.<br />

Für den Bereich der Sek. I und Sek. II wurden Lehrerstellen für bis zu 14 sog. Ergänzungsstunden<br />

bereit gestellt, von denen mindestens fünf für die Individuelle Förderung vorgesehen<br />

sind. Die Schulen erarbeiten hierfür Förderkonzepte. In der neuen gymnasialen Oberstufe<br />

werden Vertiefungskurse zum Ausgleich von Defiziten angeboten. Der Unterricht erfolgt in<br />

spezifisch dafür vorgesehenen Modulen. Die Projektkurse der Qualifikationsphase sollen Exzellenzförderung<br />

ermöglichen. Sie ermöglichen durch ihre Anbindung an Fächer eine individuelle<br />

Schwerpunktsetzung in der Schullaufbahn und gehen über die Anforderungen der<br />

Lehrpläne hinaus.<br />

Im Bereich der Hauptschule unterstützt die Landesregierung die Lehrkräfte mit dem Online-<br />

Programm „E-fit“, das in den Klassen 5 und 6 der individuellen Förderung in den Fächern<br />

Deutsch, Mathematik und Englisch dient. Zurzeit nutzen etwa 40% aller Hauptschulen auf<br />

freiwilliger Basis und kostenlos „E-fit“. „E-fit“ ist ausschließlich auf individuelles e-learning<br />

ausgelegt. Übungen und Förderung finden ausschließlich am PC statt.<br />

Im Schuljahr 2009/2010 wird allen Hauptschulen zusätzlich und ebenfalls kostenlos eine Online-Diagnose<br />

in den Fächern Deutsch und Englisch für die Klassen 5 und 6 sowie Mathematik<br />

für Klasse 5 zur Verfügung gestellt. Das Mathematik-Modul für Klasse 6 ist in der Entwicklung.<br />

Am PC findet eine Analyse des Lernstandes statt, die dazu passend zusammengestellten<br />

Übungsmaterialien werden in traditioneller Art auf Papier zur Verfügung gestellt. Kompetenzzuwächse<br />

werden mit einem zweiten Online-Test festgestellt.<br />

Die Landesregierung unterstützt seit 2008 die Gesamtschulen bei der Förderung von Oberstufenschülerinnen<br />

und -schülern im Fach Mathematik. 2008 wurde das Programm „Qualitätszirkel<br />

Mathematik an den Gesamtschulen" gestartet. In den Qualitätszirkeln haben die<br />

Lehrerinnen und Lehrer ein Forum, um sich über Probleme auszutauschen und Unterstützungsprogramme<br />

für Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten, die sich auf die Abiturprüfung<br />

in Mathematik vorbereiten. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellte für dieses<br />

Programm 2008 zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 133.000 Euro zur Verfügung. Mit<br />

der Verlängerung des Programms bis zum Jahr 2011 wurden die Weichen gestellt, um die<br />

Ergebnisse der Gesamtschulen nach den ersten Erfolgen im Abitur 2009 noch weiter zu<br />

verbessern. Die Zahl der Qualitätszirkel kann von gegenwärtig 22 auf 40 erhöht werden. Der<br />

dafür vorgesehene Etat wurde noch einmal um zusätzliche 132.000 Euro aufgestockt.<br />

125


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

7. Wie viele Stellen hat die Landesregierung speziell und ausschließlich für Zwecke<br />

der individuellen Förderung bereit gestellt?<br />

8. Wie viele Stellen sind darüber hinaus für Zwecke der individuellen Förderung in<br />

Anspruch genommen worden?<br />

Die Fragen 7 und 8 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Landesregierung stattet die Schulen im Haushalt 2010 u. a. mit folgenden Stellen zur Individuellen<br />

Förderung aus:<br />

• 4.310 Stellen für den Ausbau der Stundentafel in der Sekundarstufe I<br />

Die neue Landesregierung hat mit dem neuen Schulgesetz klargestellt, dass die Individuelle<br />

Förderung grundsätzlich Bestandteil jeglichen Unterrichts ist.<br />

Für den Ausbau der Stundentafeln in der Sekundarstufe I aller Schulformen und die Umstellung<br />

der gymnasialen Ausbildung werden schrittweise bis 2010 4.310 Stellen bereitgestellt:<br />

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stundentafel in der Sekundarstufe I von 179<br />

Stunden um neun Stunden auf 188 Stunden (163 Gymnasium) sind nach der neuen APO SI<br />

bis zu 14 Ergänzungsstunden in den Stundentafeln vorgesehen. Davon sind mindestens fünf<br />

Stunden für die Individuelle Förderung einzusetzen (§ 3 Abs. 3 APO-SI). Die Ergänzungsstunden<br />

sind verbindlicher Unterricht und dienen der differenzierten Förderung innerhalb des<br />

Klassenverbandes und in anderen Lerngruppen. Die Schule kann Schülerinnen und Schüler<br />

dazu verpflichten, im Rahmen der Ergänzungsstunden an bestimmten Förderangeboten teilzunehmen.<br />

Mit der Ausweitung der Stundentafel im Rahmen der Verkürzung der Sekundarstufe I des<br />

gymnasialen Bildungsgangs und der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe werden sukzessive<br />

fünf zusätzliche Stunden in der Sekundarstufe I bereitgestellt. Auch diese zusätzlichen<br />

Stunden stehen für Individuelle Förderung zur Verfügung.<br />

• 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle Förderung<br />

Seit dem Wechsel in der Regierungsverantwortung hat die jetzige Landesregierung 4.000<br />

zusätzliche Stellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle Förderung geschaffen, die<br />

bereits im Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung stehen. Damit wurde das erklärte Ziel der<br />

Landesregierung, 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle Förderung bis<br />

zum Ende der Legislaturperiode bereitzustellen, bereits ein Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode<br />

erreicht.<br />

Die im Schuljahr 2009/2010 für Vertretungs- und Förderaufgaben zur Verfügung stehenden<br />

Stellen sind wie folgt auf die Schulformen verteilt worden:<br />

126


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Schulform SJ 6/7 SJ 7/8 SJ 8/9 SJ 09/10<br />

Anteil an der<br />

Grundstellenzahl<br />

SJ 08/09*)<br />

Anteil an der<br />

Grundstellenzahl<br />

SJ 09/10*)<br />

Grundschule 600 940 940 1.000 3,15% 3,37%<br />

Hauptschule 500 520 520 620 4,22% 5,44%<br />

Realschule 250 284 355 415 2,50% 2,96%<br />

Gymnasium 500 539 685 830 2,50% 2,97%<br />

Weiterbildungskolleg 0 11 20 20 1,50% 1,54%<br />

Gesamtschule 100 279 347 415 2,50% 2,93%<br />

Förderschule 50 277 353 420 2,50% 2,97%<br />

Berufskolleg 100 250 280 280 1,35% 1,37%<br />

Zusammen 2.100 3.100 3.500 4.000 2,62% 3,01%<br />

*) unter Berücksichtigung der schulübergreifenden Vertretungsreserve (900 Stellen) = 6,39 % (6<br />

Die Ansatzerhöhungen im Ersatzschulbereich um 188 Mio. Euro seit 2005 berücksichtigen<br />

neben dem Schülerzuwachs auch die Aufstockung der auf den Ersatzschulbereich entfallenden<br />

anteiligen Mittel für weitere Unterrichtsmehr- und Ausgleichsbedarfe entsprechend den<br />

für öffentliche Schulen getroffenen Regelungen. Hierzu zählt unter anderem die analoge<br />

Ausweitung der Mittel gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere<br />

Förderaufgaben in Form des „160-Stellen-Fördertopfes“.<br />

• 2.951 Stellen für offene Ganztagsschulen im Primarbereich und erweiterten Ganztag in<br />

Haupt- und Förderschulen<br />

Mit dem von der Landesregierung vorangetriebenen Ausbau des Ganztages werden Ressourcen<br />

bereitgestellt, um Schülerinnen und Schüler am Nachmittag zu fördern.<br />

Im Schuljahr 2009/2010 stehen 2.563 Stellen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich<br />

und die erweiterte Ganztagshaupt- und Förderschule zur Verfügung. Mit dem Haushaltsentwurf<br />

2010 steigt die Zahl um 388 auf 2.951 Stellen.<br />

Die Landesregierung hatte bereits zum 01.02.2006 den Lehrerstellenanteil der offenen<br />

Ganztagsschule verdoppelt und damit die Verzahnung von Vormittag und Nachmittag deutlich<br />

verbessert. In der offenen Ganztagsschule im Primarbereich konnten zum Schuljahr<br />

2008/2009 182.500 Plätze genehmigt werden. Mit den zusätzlichen 190 Stellen aus 2009<br />

konnten zum 01.08.2009 rund 203.000 Plätze genehmigt werden, zweieinhalb Mal so viele<br />

wie noch vor drei Jahren. Nach dem Ergebnis der Antragslage vom 31.03.2009 muss von einem<br />

weiteren zusätzlichen Bedarf in Höhe von rund 20.000 Plätzen ab dem 01.08.2010 ausgegangen<br />

werden. Diese zusätzlichen Platzzahlen werden mit dem Haushalt 2010 bereitgestellt.<br />

Hierfür werden 179 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Damit stehen im<br />

Schuljahr 2010/2011 rund 225.000 Plätze im offenen Ganztag bereit. Hierfür sind ab 2010<br />

dann 1.920 Stellen veranschlagt. Für die Offene Ganztagsschule sind 2010 rund 247,9 Mio.<br />

Euro vorgesehen. Darin enthalten sind auch Mittel für die Betreuungspauschale in offenen<br />

Ganztagsschulen. Jeder Schulträger erhält pro offener Ganztagsschule eine Betreuungspauschale<br />

in Höhe von 5.500 Euro (6.500 Euro für Förderschulen) für andere Betreuungsformen,<br />

beispielsweise in Form einer Übermittagsbetreuung oder für Angebote nach 16 Uhr,<br />

die er bedarfsgerecht verteilen kann.<br />

127


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

In den anderen Schulen des Primarbereichs gibt es über das Programm „Schule von acht bis<br />

eins“ Möglichkeiten zu einer verlässlichen Betreuung am Vormittag und über das Programm<br />

„Dreizehn Plus“ für Ganztagsangebote für Schulen im ländlichen Raum mit geringeren<br />

Betreuungsbedarfen. Außerdem stehen Haushaltsmittel für „Silentien“ zur Verfügung. Silentien<br />

sind schulische Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Schülerinnen und Schüler zusätzlich<br />

zum Klassen- und Kursunterricht in Kleingruppen individuell zu fördern. Die Landesmittel<br />

für Silentien sind bestimmt für Silentien an Schulen in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf<br />

sowie an Grund- und Hauptschulen in sozialen Brennpunkten. Im Haushaltsjahr<br />

2010 sind für die Programme „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“ und „Silentien“ insgesamt<br />

5,35 Mio. Euro vorgesehen.<br />

Nachdem bereits zur Hälfte der Legislaturperiode die ursprünglich bis 2012 von der Landesregierung<br />

zugesagten 50.000 Ganztagsplätze in der Hauptschule erreicht wurden, wird der<br />

Ausbau zu noch mehr Ganztag fortgesetzt.<br />

Seit dem Haushalt 2009 sind 250 Hauptschulen im erweiterten Ganztagsbetrieb abgesichert.<br />

Entsprechend dem Aufwuchs der Platzzahl wird das Stellenkontingent von 822 um 209 auf<br />

1.031 aufgestockt. Aktuell sind bereits 230 Ganztagshauptschulen bewilligt. Hinzu kommen<br />

23 öffentliche und zwei private Förderschulen. Im Endausbau werden zum Schuljahr<br />

2013/2014 über 86.000 Ganztagsplätze verfügbar sein, für die rund 1.440 Stellen bereitgestellt<br />

werden. Die erweiterte Ganztagshauptschule sieht in der Regel Unterricht und ergänzende<br />

Angebote an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr vor.<br />

• 4.082 Ganztagsstellen für bisherige und neue gebundene Ganztagsschulen<br />

Nach § 9 Abs. 1 der Verordnung zu § 93 Abs 2 Schulgesetz stellt das Ministerium für Schule<br />

und Weiterbildung für den Unterrichtsmehrbedarf einen Ganztagsstellenzuschlag für Grundschulen,<br />

für die Sekundarstufe I sowie für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen<br />

in Höhe von 20 % sowie für die übrigen Förderschulen und die Schulen für Kranke in Höhe<br />

von 30 % der Grundstellenzahl zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um den Stellenzuschlag<br />

für Schulen, an denen der Aufbau eines Ganztagsbetriebs bis 1991 zugelassen wurde.<br />

Seit dem Haushaltsjahr 1993 bis zum letzten Haushalt 2005 (1. Nachtrag) der Vorgängerregierung<br />

berücksichtigte die Stellenveranschlagung für Ganztagsschulen ausschließlich<br />

den Ausbau bestehender Ganztagsschulen und weitere Gesamtschulen.<br />

Die Landesregierung schafft im Rahmen der Ganztagsoffensive ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes<br />

Angebot an Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien. In den Schuljahren<br />

2009/2010 und 2010/2011 werden insgesamt bis zu 216 Realschulen und Gymnasien zu<br />

gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Für die öffentlichen Schulen werden mit dem<br />

Haushalt 2010 insgesamt 390 Stellen (Kapitel 05 330 - öffentliche Realschulen -158 Stellen<br />

und Kapitel 05 340 - öffentliche Gymnasien - 232 Stellen) und für die Ersatzschulen 61 Stellenäquivalente<br />

bereitgestellt. Der Ganztag wächst jeweils mit Klasse 5 beginnend auf.<br />

Im Rahmen des zum Haushaltsjahr 2009 erstmals eingerichteten neuen Programmteils<br />

„Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen“ erhält der Schulträger für alle<br />

gebundenen Ganztagsschulen die Möglichkeit, Unterrichts- und Bildungsangebote flexibler<br />

zu gestalten. Den Schulträgern wird im Rahmen der Regelungen der §§ 93 und 94 des<br />

Schulgesetzes insbesondere ermöglicht, für gebundene Ganztagschulen Vereinbarungen mit<br />

außerschulischen Partnern abzuschließen. Der Schulträger kann für gebundene Ganztagsschulen<br />

in der Sekundarstufe I anstelle eines Teils des Lehrerstellenzuschlags für Ganztagsschulen<br />

in einem bestimmten Umfang auch Zuwendungen des Landes erhalten und damit<br />

128


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

die Abwicklung von Ganztagsangeboten über Dritte vornehmen lassen (z.B. gemeinwohlorientierte<br />

Organisationen aus Jugendhilfe, Kultur und Sport, schulische Fördervereine).<br />

• 759 Stellen für die pädagogische Übermittagbetreuung („Geld oder Stelle“)<br />

Das Programm „Geld oder Stelle“ sorgt ab 01.02.2009 mit einer an der Schulgröße orientierten<br />

Pauschale dafür, dass alle Schulen eine Übermittagbetreuung für Schülerinnen und<br />

Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht sicherstellen. Die Schulen sorgen darüber hinaus<br />

dafür, dass unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern ergänzende Ganztags- und<br />

Betreuungsangebote durchgeführt werden können. Für das Programm "Geld oder Stelle"<br />

werden 759 Stellen für die öffentlichen Schulen bereitgestellt. Hinzu kommen 80 Stellenäquivalente<br />

für den Ersatzschulbereich.<br />

• 3.006 Stellen für Integrationshilfen<br />

Die Stellen für Integrationshilfen sind für solche Schulen bestimmt, die Angebote für Schüler<br />

und Schülerinnen aus Migrantenfamilien ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse einrichten.<br />

Die Angebote sind Elemente der individuellen Förderung und orientieren sich an Indikatoren<br />

gelungener Integration (etwa Verbesserung der Sprach- und Lesekompetenz, Verringerung<br />

von Klassenwiederholungen, Verringerung der Quote der Schulformwechsler, Verringerung<br />

der VO-SF-Verfahren, Erhöhung der Anzahl qualifizierter Abschlüsse, Stärkung des<br />

Sozialverhaltens, zur Verbesserung der Elternarbeit u. a. m.). Die Fördermaßnahmen werden<br />

in Auffang- bzw. Vorbereitungsklassen, in Fördergruppen (auch schul- oder schulformübergreifend)<br />

oder durch zusätzlichen Förderunterricht durchgeführt.<br />

• 886 Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht<br />

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte,<br />

die zweisprachig in Deutsch und in einer anderen Sprache aufwachsen.<br />

Er trägt zum Erhalt dieser Mehrsprachigkeit bei und gewährleistet die Bindungen und Verbindungen<br />

junger Menschen zum Herkunftsland der Familie. Der herkunftssprachliche Unterricht<br />

fördert den sprachlichen Reichtum in Nordrhein-Westfalen; dieser ist nicht nur ein kultureller,<br />

sondern auch ein nicht zu unterschätzender außenwirtschaftlicher Pluspunkt.<br />

• 250 Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Hauptschulen<br />

Die Landesregierung hat die dauerhafte Beschäftigung von 250 Sozialpädagoginnen und<br />

Sozialpädagogen an den Hauptschulen gesichert und die Verträge entfristet. Die Sozialpädagoginnen<br />

und Sozialpädagogen sind mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 befristet bis<br />

zum 31.07.2006 eingestellt worden. Die Befristung ergab sich daraus, weil die Vorgriffsstellen,<br />

auf denen die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eingestellt worden sind, bis<br />

zum 31.07.2006 der kw-Realisierung unterlagen. Seit dem Schuljahr 2007/2008 erhält die<br />

Hauptschule nunmehr einen Zuschlag von 250 Stellen für die Beschäftigung von Sozialpädagoginnen<br />

und Sozialpädagogen für besondere Unterstützungsangebote im Rahmen der<br />

Qualitätsoffensive Hauptschule. Im Rahmen ihrer Arbeit bieten die Sozialpädagoginnen und<br />

Sozialpädagogen umfangreiche Unterstützungsangebote für die Kinder und Jugendlichen,<br />

aber auch für ihre Eltern an. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften, der Schulleitung und auch<br />

mit außerschulischen Beratungsinstitutionen zusammen.<br />

129


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

• 100 Stellen zur Steigerung der Berufsfähigkeit an Förderschulen für Schülerinnen und<br />

Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen<br />

Die Förderschule erhält ab dem Schuljahr 2007/2008 einen eigenen Zuschlag von 100 Stellen<br />

unter anderem für die Beschäftigung von Sozialpädagogen und Handwerkern für das<br />

Projekt "Steigerung der Berufsfähigkeit an Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit<br />

Lern- und Entwicklungsstörungen". Die Stellen wurden im Schuljahr 2006/2007 noch aus den<br />

Vorgriffsstellen bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2007 hat die Landesregierung diese Stellen<br />

dauerhaft und ungekürzt abgesichert. Sie stehen als eigenständiger Stellenzuschlag im Förderschulkapitel<br />

zur Verfügung.<br />

• 567 Stellen für Sprachförderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Hauptschulen und<br />

Gesamtschulen<br />

Die Stellen für Sprachförderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wurden im Schuljahr<br />

2007/2008 noch aus den Vorgriffsstellen bereitgestellt, die bereits zum 31.07.2006 wegfallen<br />

sollten. 2008 wurden 361 Stellen für die Sprachförderung an den Hauptschulen dauerhaft<br />

abgesichert und als Stellenzuschlag im Hauptschulkapitel ausgewiesen. Die 206 Stellen für<br />

die Gesamtschule stehen im kommenden Schuljahr unverändert zur Verfügung. Mit der Verlängerung<br />

des kw-Vermerks bei den Vorgriffsstellen bis 2013 schafft die Landesregierung<br />

auch für die Gesamtschulen weitere Planungssicherheit.<br />

Nach der PISA-Studie sind in Deutschland 10 Prozent der 15-jährigen nicht in Kompetenzstufe<br />

I im Leseverständnis. Um insbesondere diesen Schülerinnen und Schülern bessere<br />

Entwicklungschancen zu geben, werden sie in den Klassen 5 und 6 der Hauptschule und der<br />

Gesamtschule gezielt so gefördert, dass sie die sprachlichen Fähigkeiten für eine erfolgreiche<br />

Mitarbeit in allen Fächern erreichen.<br />

• 226 Stellen für das Projekt "Betrieb und Schule" -BUS-<br />

Die 226 Stellen stehen im kommenden Schuljahr unverändert Hauptschulen, Gesamtschulen<br />

und Förderschulen zur Verfügung. Auch diese Stellen werden bis dahin aus den Vorgriffsstellen<br />

bereitgestellt, die nach den Planungen der vorherigen Landesregierung zum<br />

31.07.2006 gestrichen werden sollten. Mit der Verlängerung des kw-Vermerks bei den Vorgriffsstellen<br />

bis 2013 schafft die Landesregierung weitere Planungssicherheit für das Projekt<br />

"Betrieb und Schule".<br />

Um für benachteiligte Jugendliche drohende Arbeitslosigkeit möglichst schon im Vorfeld des<br />

Übergangs von der Schule ins Berufsleben zu vermeiden und gleichzeitig deren Berufs- und<br />

Arbeitsplatzwahl zu erleichtern, wurde das Projekt "Betrieb und Schule" - BUS - entwickelt.<br />

Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik wirken dabei zusammen, um diesen Jugendlichen<br />

frühzeitig individuelle Übergänge in Beruf und Arbeit zu ermöglichen. Jugendliche mit<br />

absehbar schwierigem Schul- und Berufsverlauf sollen durch die Kombination schulischen<br />

Lernens mit betrieblicher Erfahrung auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung<br />

vorbereitet werden.<br />

Der Unterricht erfolgt in besonderen Klassen an drei Wochentagen und orientiert sich an den<br />

Anforderungen des Berufslebens. An zwei Wochentagen machen die Schülerinnen und<br />

Schüler ein betriebliches Praktikum unter fachlicher Anleitung. Ziel ist es, die Interessen und<br />

Befähigungen der Jugendlichen mit den Beschäftigungsangeboten der Betriebe in Einklang<br />

zu bringen. Die Arbeitsverwaltung, die Jugendhilfe sowie andere geeignete Organisationen<br />

130


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

unterstützen dabei die Lehrkräfte vor Ort. Während der betrieblichen Praxisphasen sind die<br />

Lehrkräfte Ansprechpartner für die Betriebe. Nach Beendigung des Schuljahres halten die<br />

Lehrkräfte noch weitere sechs Monate Kontakt zu den Jugendlichen. Sie begleiten und unterstützen<br />

in dieser Zeit den weiteren beruflichen und persönlichen Werdegang der Jugendlichen.<br />

Die Betriebe, die im Rahmen des Projektes einen Jahrespraktikumsplatz zur Verfügung stellen,<br />

erhalten für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand über den Westdeutschen<br />

Handwerkskammertag in Düsseldorf einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Schulhalbjahr.<br />

Diese Mittel werden vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

• 593 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an den Grundschulen zur individuellen<br />

Förderung (Lernstudio), insbesondere in der Schuleingangsphase<br />

Alle Grundschülerinnen und Grundschüler, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich<br />

im Unterricht mitarbeiten zu können, werden in der Grundschule individuell gefördert<br />

(§ 4 AO-GS). Hierfür stehen 593 zusätzliche Stellen bereit. Das schulische Förderkonzept<br />

kann Maßnahmen der äußeren Differenzierung (Lernstudio) wie der inneren Differenzierung<br />

sowie zusätzliche Förderangebote umfassen.<br />

• 145 Stellen für Schulpsychologen<br />

Die Landesregierung hat mit dem Haushalt 2008 für die schulpsychologische Beratung 50<br />

neue Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bereitgestellt. Mit dem Haushalt<br />

2010 kommen weitere 25 Stellen hinzu. Insgesamt stellt das Land somit 145 Planstellen<br />

für die Schulpsychologie bereit. Bei den Kommunen gibt es weitere rund 150 Stellen für<br />

Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.<br />

Grundlage der Zuweisung von Planstellen für die Schulpsychologie an die Kommunen bildet<br />

eine Vereinbarung zwischen dem Land und der zuständigen Gebietskörperschaft, den Kreisen<br />

bzw. den kreisfreien Städten. In diesen Vereinbarungen verpflichten sich Land und<br />

Kommunen zu einem gemeinsamen Einsatzmanagement bei der schulpsychologischen Versorgung<br />

auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu<br />

den Aufgaben der Schulpsychologie vom 08.01.2007 sowie zur Beibehaltung bzw. zum Ausbau<br />

der in der Vereinbarung festgehaltenen Ausstattung der jeweiligen schulpsychologischen<br />

Dienste. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst arbeiten<br />

mit ihren Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Dienst in einer gemeinsamen Einrichtung<br />

zusammen. Bis zum 30.06.2009 wurden 50 von 54 Vereinbarungen erfolgreich abgeschlossen.<br />

Die Arbeitsbereiche der Schulpsychologen sind insbesondere die Individuelle Förderung, die<br />

Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten einschließlich des Krisenmanagements<br />

sowie die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen und Beratungslehrkräften.<br />

• 27 Stellen für Stützpunktstellen der Lehrerfortbildung<br />

Darüber hinaus dient die Lehrerfortbildung mit ihren Ressourcen auch der Qualifizierung von<br />

Lehrerinnen und Lehrern im Bereich der Individuellen Förderung. Im Rahmen dessen wur-<br />

131


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

den z. B. 27 Stellen für den Ausbau der Stützpunktschulen der Lehrerfortbildung im Bereich<br />

der Individuellen Förderung zur Verfügung gestellt.<br />

9. Auf welchem Weg verschafft sich die Landesregierung Gewissheit, dass der im<br />

§ 1 Schulgesetz NRW gesetzlich verankerte Anspruch der rund 2,8 Millionen<br />

Schülerinnen und Schüler auf individuelle Förderung tatsächlich erfüllt wird?<br />

Die Landesregierung verschafft sich auf vielfältige Weise Gewissheit über die schulische<br />

Praxis einer gelingenden Individuellen Förderung. Zu nennen sind hier insbesondere die<br />

Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen sowie Daten der Amtlichen Schulstatistik<br />

(Zahl der Wiederholer, Auf- und Absteiger, erreichte Abschlüsse). Diese Daten werden auch<br />

über die einzelne Schule hinweg erhoben, geben der einzelnen Schule Hinweise zur Wirksamkeit<br />

ihrer Individuellen Förderung und werden für Steuerungsentscheidungen im Bildungssystem<br />

genutzt.<br />

Projektbezogen erhält das Ministerium für Schule und Weiterbildung Einblick in die schulische<br />

Praxis der Individuellen Förderung durch einen intensiven Austausch mit den Projektschulen.<br />

In diesen Austausch ist die jeweilige Schulaufsicht mit einbezogen und bringt ihre<br />

Perspektive ein.<br />

Im Übrigen ist es selbstverständliche Pflicht der Schulaufsichtsbehörden, sich im Dialog mit<br />

den Schulen über die schulischen Maßnahmen zur Individuellen Förderung zu vergewissern.<br />

Der Qualitätsanalyse liegt ein Qualitätstableau zugrunde, das die Individuelle Förderung im<br />

Qualitätsbereich 2 (Lernen und Lehren – Unterricht) als eigenständigen Punkt ausweist.<br />

10. Ist der Anspruch auf individuelle Förderung aus § 1 Schulgesetz NRW für die<br />

Schülerin oder den Schüler einklagbar?<br />

Bei der auf Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung basierenden<br />

Aussage in § 1 Abs. 1 SchulG, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche<br />

Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung<br />

und individuelle Förderung hat, handelt es sich um eine Staatszielbestimmung. Dies<br />

bedeutet, dass über den allgemeinen Auftrag der Schule, alle Kinder bestmöglich zu fördern,<br />

hinaus die Pflicht besteht, dabei die Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler<br />

soweit wie möglich und zumutbar zu berücksichtigen. Ein einklagbarer Leistungsanspruch<br />

auf Schaffung und Erhaltung einer bestimmten Förderung wird hierdurch nicht begründet.<br />

11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Erfüllung des Anspruchs<br />

auf individuelle Förderung?<br />

Ergebnisse der Qualitätsanalyse werden in einem eigenen Bericht dargestellt und der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht.<br />

132


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

12. Haben die Schulen eine Rechenschaftspflicht?<br />

13. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus den entsprechenden Berichten<br />

der Schulen gezogen?<br />

Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.<br />

Es gehört auch zur Aufgabe der Qualitätsanalyse zu überprüfen, inwieweit eine Schule ihren<br />

Auftrag zur Individuellen Förderung erfüllt, und der Schule neue Impulse für die schulische<br />

Arbeit zu geben. Für die Durchführung der Qualitätsanalyse sind dem Dezernat 4 Q der zuständigen<br />

Bezirksregierung von der Schule gem. § 3 Abs. 3 Qualitätsanalyse-Verordnung alle<br />

angeforderten Dokumente, Informationen und Daten termingerecht zur Verfügung zu stellen.<br />

Eine darüber hinausgehende Berichtspflicht besteht nicht.<br />

14. In welcher Weise und mit welchen Mitteln hat die Landesregierung die Lehrkräfte<br />

bei der individuellen Förderung unterstützt?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 6 verwiesen.<br />

15. Welche spezifischen Aufgaben hat die Schulaufsicht im Zusammenhang mit individueller<br />

Förderung?<br />

16. Wie ist die Schulaufsicht auf diese Aufgaben vorbereitet worden?<br />

17. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Qualität der<br />

Aufgabenerledigung der Schulaufsicht im Zusammenhang mit individueller Förderung<br />

vor?<br />

Die Fragen 15 bis 17 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Dezernentinnen und Dezernenten, die bei den Bezirksregierungen für den Bereich<br />

Individuelle Förderung zuständig sind, organisieren für die Schulen Regionaltagungen zu<br />

den Projekten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in diesem Arbeitsbereich. Sie<br />

schulen fachliche Beraterinnen und Berater als Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen<br />

für Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern. Darüber hinaus begleitet die Schulaufsicht die<br />

Schulen bei der Unterrichts- und Schulentwicklung im Bereich der Individuellen Förderung.<br />

So nimmt z.B. die Schulaufsicht grundsätzlich an den Audits im Rahmen der Bewerbung zum<br />

Gütesiegel Individuelle Förderung teil.<br />

53 Kompetenzteams unterstützen als Schulaufsicht die Schulen bei der Entwicklung eines<br />

zielführenden Fortbildungskonzepts auch zur individuellen Förderung.<br />

Im Rahmen von Dienstbesprechungen werden Vertreter der Schulaufsicht regelmäßig über<br />

Grundlagen und Konzepte der Individuellen Förderung sowie über Entwicklungen in den<br />

Projekten der Individuellen Förderung informiert.<br />

Die Schulaufsicht hat darüber hinaus an der Moderatorenqualifikation "Individuelle<br />

Förderung" für die regionalen Kompetenzteams der Lehrerfortbildung teilgenommen.<br />

133


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Im Rahmen der Qualitätsanalyse erarbeitet sie mit den besuchten Schulen auch<br />

Zielvereinbarungen zu konkreten Entwicklungsbedarfen im Bereich der Individuellen<br />

Förderung.<br />

Am Beispiel der für Individuelle Förderung bei den Bezirksregierungen zuständigen<br />

Dezernentinnen und Dezernenten kann festgestellt werden, dass sich die Schulaufsicht<br />

effizient und engagiert dafür einsetzt, Merkmale einer gelingenden Individuellen Förderung in<br />

die Fläche zu bringen.<br />

18. Wie viele Schulen nach Schulformen und Kreisen haben das Gütesiegel erhalten?<br />

Die gewünschte Verteilung der 314 Schulen, die das Gütesiegel erhalten haben, kann der<br />

nachfolgenden Übersicht entnommen werden:<br />

134


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Bielefeld<br />

2 GS<br />

2 RS<br />

1 GE<br />

2 GY<br />

2 BK<br />

Duisburg<br />

1 RS<br />

3 GE<br />

1 GY<br />

Herford<br />

2 GS<br />

1 HS<br />

4 GE<br />

1 GY<br />

2 BK<br />

1 FÖ<br />

Kreis<br />

Olpe<br />

1 GS<br />

1 GY<br />

1 BK<br />

1 FÖ<br />

Oberbergischer<br />

Kreis<br />

2 GS<br />

1 HS<br />

3 RS<br />

3 GE<br />

Bochum<br />

1 GS<br />

1 HS<br />

1 RS<br />

2 GY<br />

2 BK<br />

Ennepe-<br />

Ruhr-<br />

Kreis<br />

3 GS<br />

2 HS<br />

1 RS<br />

1 GY<br />

Herne<br />

1 BK<br />

Kreis<br />

Siegen-<br />

Wittgenstein<br />

3 GS<br />

2 GE<br />

3 GY<br />

1 FÖ<br />

Oberhausen<br />

1 GS<br />

1 GY<br />

Bonn<br />

6 GS<br />

1 RS<br />

3 GE<br />

1 GY<br />

1 BK<br />

Essen<br />

2 GS<br />

2 RS<br />

1 GE<br />

2 GY<br />

1 BK<br />

1 FÖ<br />

Hochsauerlandkreis<br />

3 GS<br />

1 HS<br />

2 GY<br />

1 FÖ<br />

Kreis<br />

Soest<br />

2 GS<br />

1 HS<br />

1 GE<br />

2 GY<br />

1 BK<br />

Paderborn<br />

3 GY<br />

1 GS<br />

Borken<br />

1 RS<br />

2 GY<br />

1 BK<br />

1 GS<br />

Euskirchen<br />

1 FÖ<br />

1 GY<br />

Kleve<br />

1 RS<br />

1 GY<br />

Leverkusen<br />

1 GS<br />

1 RS<br />

Recklinghausen<br />

2 GS<br />

1 GE<br />

1 GY<br />

2 BK<br />

1 RS<br />

1 HS<br />

Bottrop<br />

1 GS<br />

1 GE<br />

1 GY<br />

1 BK<br />

Gelsenkirchen<br />

1 HS<br />

2 GS<br />

1 BK<br />

1 GY<br />

Köln<br />

4 GS<br />

1 HS<br />

1 RS<br />

2 GE<br />

1 GY<br />

1 BK<br />

Märkischer<br />

Kreis<br />

2 GS<br />

1 RS<br />

1 GS<br />

4 GY<br />

Remscheid<br />

1 GS<br />

Coesfeld<br />

1 RS<br />

2 GE<br />

1 GY<br />

Gütersloh<br />

1 GS<br />

1 HS<br />

4 RS<br />

5 GY<br />

Krefeld<br />

2 GS<br />

1 GE<br />

2 GY<br />

1 RS<br />

Mettmann<br />

3 GS<br />

1 GY<br />

Rhein<br />

-Erft-<br />

Kreis<br />

3 GS<br />

1 RS<br />

2 GE<br />

3 GY<br />

1 FÖ<br />

Dortmund<br />

1 RS<br />

1 GE<br />

2 GY<br />

1 BK<br />

Hagen<br />

2 GS<br />

1 GS<br />

1 GY<br />

1 BK<br />

Kreis<br />

Aachen<br />

1 GS<br />

1 GE<br />

1 GY<br />

Möchengladbach<br />

1 GS<br />

1 HS<br />

Rhei-<br />

nisch-<br />

Bergischer<br />

Kreis<br />

2 GS<br />

Düren<br />

2 GS<br />

1 GE<br />

Hamm<br />

2 GS<br />

2 GE<br />

1 GY<br />

1 HS<br />

Kreis<br />

Lippe<br />

10 GS<br />

1 GY<br />

1 GS<br />

Mülheim<br />

1 RS<br />

1 GS<br />

1 GS<br />

Rheinkreis<br />

Neuss<br />

2 GY<br />

Düsseldorf<br />

2 GY<br />

2 BK<br />

1 Rs<br />

Heinsberg<br />

1 GS<br />

1 RS<br />

1 GS<br />

2 HS<br />

Kreis<br />

Minden-<br />

Lübbecke<br />

2 GS<br />

1 RS<br />

1 GE<br />

Münster<br />

5 GS<br />

4 RS<br />

4 GY<br />

1 FÖ<br />

Rhein-<br />

Sieg-<br />

Kreis<br />

4 GS<br />

1 RS<br />

2 GE<br />

1 GY<br />

2 BK<br />

Solingen<br />

1 GS<br />

1 GE<br />

Stadt<br />

Aachen<br />

1 GS<br />

2 HS<br />

2 GE<br />

Steinfurt<br />

2 GS<br />

2 GE<br />

2 GY<br />

Unna<br />

8 GS<br />

4 GY<br />

Viersen<br />

1 RS<br />

1 GE<br />

Warendorf<br />

4 GS<br />

1 GE<br />

1 GY<br />

Wesel<br />

2 RS<br />

2 GY<br />

1 BK<br />

1 GE<br />

1 GS<br />

Wuppertal<br />

3 GS<br />

3 GY<br />

GS: Grundschule, HS: Hauptschule, RS: Realschule, GE: Gesamtschule, GY: Gymnasium, FÖ: Förderschule, BK: Berufskolleg<br />

135


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

19. Welche Bedeutung hat die Verleihung des Gütesiegels für nur wenige Schulen<br />

für die Schulentwicklung der großen Zahl der übrigen Schulen?<br />

Zunächst wurden 30 Stützpunktschulen benannt, die wesentliche Schwerpunkte der Individuellen<br />

Förderung (z.B. Leseförderung, Förderung besonderer Begabungen, Förderung bei<br />

Lernschwierigkeiten) abdecken. Diese Schulen bieten interessierten Schulen in besonderer<br />

Weise die Möglichkeit, sich an einer gelingenden Praxis der Individuellen Förderung zu orientieren<br />

(z.B. praxisnahe Konzeptentwicklung, Hospitation und Unterrichtsmitschau, gemeinsame<br />

Konferenzen).<br />

Die Initiative „Gütesiegel Individuelle Förderung“ wurde Ende 2006 gestartet. Nach knapp<br />

drei Jahren konnten bereits 314 Schulen mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden. Ca. 50<br />

weitere Schulen sind im Verfahren. Bis zum Ende dieser Legislatur werden demnach mehr<br />

als 350 Schulen im Besitz dieser Auszeichnung sein. Angesichts dieses großen Interesses<br />

kann davon ausgegangen werden, dass die Verleihung des Gütesiegels auch für die noch<br />

nicht ausgezeichneten Schulen an Bedeutung gewinnen wird.<br />

Darüber hinaus wird durch regelmäßig stattfindende regionale Tagungen sowie neu benannte<br />

Stützpunktschulen der Lehrerfortbildung im Bereich der Individuellen Förderung eine Breitenwirkung<br />

erzielt.<br />

20. Welche Kriterien werden bei der Überprüfung der Schulen vor der Verleihung des<br />

Gütesiegels zugrunde gelegt?<br />

Grundlage für die Vergabe des „Gütesiegel Individuelle Förderung“ ist ein wissenschaftlich<br />

abgesicherter Bewerbungsbogen, der schulpraktische Kriterien einer gelingenden individuellen<br />

Förderung von Schülerinnen und Schülern auflistet. Diese Kriterien sind den vier Handlungsfeldern<br />

„Grundlagen schaffen“, „Mit Vielfalt umgehen“, „Übergänge begleiten“ und<br />

„Wirksamkeit überprüfen“ zugeordnet. Sie sind im „Leitfaden für Schulen“ konkretisiert und<br />

für Schulen als Download abrufbar. Durch den Bewerbungsbogen und durch das Audit wird<br />

der Entwicklungsstand der Schulen im Bereich der Individuellen Förderung charakterisiert<br />

und bildet die Grundlage für die Verleihung des Gütesiegels.<br />

21. Welche besondere Aus- oder Weiterbildung haben die Fachkräfte, die die Überprüfung<br />

durchführen?<br />

Die Mitglieder der Jury verfügen über eine langjährige schulpraktische Erfahrung in der individuellen<br />

Förderung von Schülerinnen und Schülern. In der Regel sind sie im Bereich der<br />

Leitung von Schulen tätig, die sich in besonderer Weise in der Individuellen Förderung engagiert<br />

haben. Darüber hinaus werden sie durch regelmäßig stattfindende Fortbildung, kollegialen<br />

Austausch und gegenseitige Hospitationen kontinuierlich weiterqualifiziert.<br />

136


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

22. a) Gab oder gibt es Überlegungen die Güte- und Prüfbestimmungen für die individuelle<br />

Förderung zertifizieren zu lassen?<br />

b) Wenn ja, von wem und wie?<br />

Überlegungen dieser Art sind von einigen Schulen an das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

herangetragen und positiv aufgegriffen worden. Sie haben sich bislang aber nicht<br />

realisieren lassen.<br />

23. a) Wie hat sich die individuelle Förderung auf die Dauer des Verbleibs der Schülerinnen<br />

und Schüler in der Schuleingangsphase ausgewirkt?<br />

Gerade die individuelle Verweildauer von einem, zwei oder drei Jahren in der Schuleingangsphase<br />

stellt die Möglichkeit einer individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern<br />

dar. Bezugspunkt sind die in den Fachlehrplänen formulierten Kompetenzerwartungen<br />

am Ende der Schuleingangsphase. Ist abzusehen, dass Schülerinnen und Schüler diese<br />

Kompetenzerwartungen sehr schnell erreichen können, ist eine einjährige Verweildauer in<br />

der Schuleingangsphase anzustreben, brauchen Schülerinnen und Schüler hingegen mehr<br />

Lernzeit zum Erreichen der Kompetenzerwartungen, können drei Jahre in der Schuleingangsphase<br />

dazu genutzt werden. Dies ist in jedem Fall immer eine Entscheidung, die individuell<br />

getroffen werden muss.<br />

b) Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren dieser Legislaturperiode<br />

die Schuleingangsphase in einem, in zwei und in drei Jahren<br />

durchlaufen?<br />

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen wird jährlich zum Stichtag 15.10. mit den Amtlichen<br />

Schuldaten erfasst. Die Darstellung von Bildungsverläufen einzelner Schüler ist nicht möglich.<br />

24. Wie unterscheidet sich die Quote der Wiederholer in den Gütesiegel-Schulen von<br />

der entsprechenden Quote in den übrigen Schulen (bitte nach Bezirken und<br />

Schulformen aufführen)?<br />

Die unten aufgeführte Tabelle legt die Zahlen der Wiederholer im Schuljahr 2008/2009<br />

zugrunde. Dementsprechend wurden in der Gegenüberstellungen die Gütesiegelschulen<br />

ausgewählt, die bis zum Ende dieses Schuljahres ausgezeichnet wurden.<br />

Insgesamt zeigt sich eine geringere Wiederholerquote der Gütesiegelschulen. Da hier Durchschnittswerte<br />

angegeben sind, sind Abweichungen von diesem positiven Trend möglich, vor<br />

allem dann, wenn Gütesiegelschulen in einem schwierigen soziokulturellen Umfeld arbeiten.<br />

137


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Wiederholer in der Sekundarstufe I an Gütesiegelschulen in Nordrhein-Westfalen nach Regierungsbezirken und Schulformen im Schuljahr 2008/09<br />

Schulen ohne Gütesiegel<br />

Schulen mit Gütesiegel<br />

Regierungsbezirk<br />

Schulform<br />

Schülerinnen/Schüler<br />

insgesamt<br />

Wiederholer und<br />

Wiederholerinnen<br />

Schülerinnen/Schüler<br />

insgesamt<br />

Wiederholer und<br />

Wiederholerinnen<br />

Wiederholerquote<br />

Wiederholerquote<br />

Reg.-Bez. Düsseldorf<br />

Hauptschule 54.677 2.848 5,2% 412 21 5,1%<br />

Realschule 72.741 3.126 4,3% 4.926 172 3,5%<br />

Gymnasium 99.398 1.845 1,9% 10.878 161 1,5%<br />

Gesamtschule 60.111 789 1,3% 7.691 121 1,6%<br />

Reg.-Bez. Köln<br />

Hauptschule 48.041 2.395 5,0% 1.772 67 3,8%<br />

Realschule 68.129 2.665 3,9% 5.894 189 3,2%<br />

Gymnasium 101.618 1.575 1,5% 5.556 59 1,1%<br />

Gesamtschule 21.529 314 1,5% 16.573 147 0,9%<br />

Reg.-Bez. Münster<br />

Hauptschule 36.909 1.377 3,7% 294 9 3,1%<br />

Realschule 54.112 1.513 2,8% 3.590 102 2,8%<br />

Gymnasium 51.748 568 1,1% 7.328 90 1,2%<br />

Gesamtschule 16.889 253 1,5% 7.018 87 1,2%<br />

Reg.-Bez. Detmold<br />

Hauptschule 25.938 1.146 4,4% 465 8 1,7%<br />

Realschule 40.266 1.189 3,0% 4.477 161 3,6%<br />

Gymnasium 39.749 492 1,2% 7.173 47 0,7%<br />

Gesamtschule 17.272 234 1,4% 6.859 74 1,1%<br />

Reg.-Bez. Arnsberg<br />

Hauptschule 46.744 2.302 4,9% 1.692 51 3,0%<br />

Realschule 64.773 2.473 3,8% 1.973 81 4,1%<br />

Gymnasium 64.484 1.106 1,7% 13.150 212 1,6%<br />

Gesamtschule 31.802 450 1,4% 6.695 52 0,8%<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Hauptschule 212.309 10.068 4,7% 4.635 156 3,4%<br />

Realschule 300.021 10.966 3,7% 20.860 705 3,4%<br />

Gymnasium 356.997 5.586 1,6% 44.085 569 1,3%<br />

Gesamtschule 147.603 2.040 1,4% 44.836 481 1,1%<br />

Hinweis: Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind nicht berücksichtigt.<br />

Berücksichtigt sind Gütesiegelschulen des Schuljahres 2008/09<br />

138


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

25. Wie unterscheidet sich die Quote der Schulabbrecher in den Gütesiegel-Schulen<br />

von der entsprechenden Quote in den übrigen Schulen (nach Bezirken und<br />

Schulformen)?<br />

26. Wie unterscheidet sich die Quote der qualifizierten Schulabschlüsse in den Gütesiegel-Schulen<br />

von der entsprechenden Quote in den übrigen Schulen (bitte<br />

nach Bezirken und Schulformen aufführen)?<br />

Die Fragen 25 und 26 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.<br />

139


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Allgemein bildende Abschlüsse an Gütesiegelschulen und übrigen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2007/08<br />

Berufskolleg<br />

Regierungsbezirk<br />

Abschlussart<br />

Schulen mit Gütesiegel<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Gesamtschule<br />

Förderschule<br />

G/H<br />

Schulen ohne Gütesiegel<br />

Reg.-Bez. Arnsberg<br />

ohne Hauptschulabschluss 27 5 11 31 19 0 1.006 158 54 267 1.722 0<br />

Anteil an allen 7,9% 1,3% 0,5% 2,7% 100,0% 0,0% 9,4% 1,4% 0,5% 4,5% 72,4% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 222 5 15 326 0 183 6.262 307 96 1.526 596 1.798<br />

Anteil an allen 64,9% 1,3% 0,7% 28,2% 0,0% 10,2% 58,2% 2,7% 0,9% 25,6% 25,1% 11,2%<br />

Mittlerer Abschluss 93 383 180 431 0 707 3.489 10.832 1.295 2.160 60 6.823<br />

Anteil an allen 27,2% 97,5% 8,7% 37,2% 0,0% 39,4% 32,4% 95,9% 12,0% 36,3% 2,5% 42,4%<br />

Fachhochschulreife 0 0 133 94 0 756 0 0 807 368 0 6.237<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 6,4% 8,1% 0,0% 42,1% 0,0% 0,0% 7,5% 6,2% 0,0% 38,8%<br />

Hochschulreife 0 0 1.727 276 0 148 0 0 8.567 1.631 0 1.221<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 83,6% 23,8% 0,0% 8,2% 0,0% 0,0% 79,2% 27,4% 0,0% 7,6%<br />

zusammen 342 393 2.066 1.158 19 1.794 10.757 11.297 10.819 5.952 2.378 16.079<br />

Reg.-Bez. Detmold<br />

ohne Hauptschulabschluss 0 7 2 60 0 0 301 25 45 88 897 0<br />

Anteil an allen 0,0% 0,9% 0,2% 4,9% 0,0% 0,0% 5,2% 0,4% 0,7% 2,9% 63,5% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 51 10 1 339 0 10 3.598 132 102 841 512 966<br />

Anteil an allen 53,1% 1,3% 0,1% 27,9% 0,0% 1,9% 61,9% 1,9% 1,5% 27,6% 36,3% 9,8%<br />

Mittlerer Abschluss 45 779 144 419 0 120 1.916 6.703 737 1.268 3 3.529<br />

Anteil an allen 46,9% 97,9% 13,1% 34,5% 0,0% 22,4% 32,9% 97,7% 10,7% 41,6% 0,2% 36,0%<br />

Fachhochschulreife 0 0 55 60 0 312 0 0 467 140 0 4.668<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 5,0% 4,9% 0,0% 58,2% 0,0% 0,0% 6,8% 4,6% 0,0% 47,6%<br />

Hochschulreife 0 0 894 338 0 94 0 0 5.512 714 0 652<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 81,6% 27,8% 0,0% 17,5% 0,0% 0,0% 80,3% 23,4% 0,0% 6,6%<br />

zusammen 96 796 1.096 1.216 0 536 5.815 6.860 6.863 3.051 1.412 9.815<br />

Reg.-Bez. Düsseldorf<br />

ohne Hauptschulabschluss 19 18 15 31 0 0 1.570 164 82 298 2.055 0<br />

Anteil an allen 24,1% 2,1% 0,8% 2,2% 0,0% 0,0% 12,6% 1,3% 0,5% 2,8% 67,8% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 39 24 26 324 0 82 7.508 433 181 2.648 941 1.519<br />

Anteil an allen 49,4% 2,8% 1,4% 23,2% 0,0% 7,3% 60,0% 3,4% 1,1% 24,8% 31,1% 7,9%<br />

Mittlerer Abschluss 21 830 210 497 0 300 3.427 12.140 1.639 4.171 33 8.222<br />

Anteil an allen 26,6% 95,2% 11,6% 35,6% 0,0% 26,7% 27,4% 95,3% 10,3% 39,0% 1,1% 42,8%<br />

Fachhochschulreife 0 0 134 134 0 666 0 0 1.101 642 0 7.964<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 7,4% 9,6% 0,0% 59,4% 0,0% 0,0% 6,9% 6,0% 0,0% 41,5%<br />

Hochschulreife 0 0 1.424 412 0 74 0 0 12.907 2.937 0 1.505<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 78,7% 29,5% 0,0% 6,6% 0,0% 0,0% 81,1% 27,5% 0,0% 7,8%<br />

zusammen 79 872 1.809 1.398 0 1.122 12.505 12.737 15.910 10.696 3.029 19.210<br />

Reg.-Bez. Köln<br />

ohne Hauptschulabschluss 22 3 1 49 14 0 1.061 116 70 71 1.584 0<br />

Anteil an allen 6,1% 0,3% 0,1% 1,6% 100,0% 0,0% 9,8% 1,0% 0,4% 1,9% 63,4% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 235 14 0 583 0 456 6.647 374 159 893 866 1.965<br />

Anteil an allen 65,3% 1,4% 0,0% 19,4% 0,0% 26,2% 61,4% 3,2% 1,0% 24,0% 34,6% 11,9%<br />

Mittlerer Abschluss 103 951 62 1.113 0 757 3.117 11.117 1.528 1.324 31 5.935<br />

Anteil an allen 28,6% 98,2% 7,9% 37,1% 0,0% 43,5% 28,8% 95,8% 9,5% 35,6% 1,2% 35,9%<br />

Fachhochschulreife 0 0 62 215 0 527 0 0 1.220 234 1 7.555<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 7,9% 7,2% 0,0% 30,3% 0,0% 0,0% 7,6% 6,3% 0,0% 45,7%<br />

Hochschulreife 0 0 655 1.043 0 0 0 0 13.178 1.198 18 1.069<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 84,0% 34,7% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 81,6% 32,2% 0,7% 6,5%<br />

zusammen 360 968 780 3.003 14 1.740 10.825 11.607 16.155 3.720 2.500 16.524<br />

Reg.-Bez. Münster<br />

ohne Hauptschulabschluss 4 7 1 61 0 0 653 89 40 140 1.251 0<br />

Anteil an allen 6,8% 1,2% 0,1% 5,1% 0,0% 0,0% 8,0% 1,0% 0,5% 4,2% 70,9% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 34 5 2 352 0 153 4.729 160 85 906 500 926<br />

Anteil an allen 57,6% 0,8% 0,2% 29,3% 0,0% 9,6% 57,6% 1,8% 1,0% 27,3% 28,3% 7,6%<br />

Mittlerer Abschluss 21 577 125 471 0 556 2.829 8.756 1.024 1.310 13 3.715<br />

Anteil an allen 35,6% 98,0% 9,8% 39,3% 0,0% 35,0% 34,5% 97,2% 11,9% 39,5% 0,7% 30,6%<br />

Fachhochschulreife 0 0 96 40 0 643 0 0 565 169 0 5.900<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 7,5% 3,3% 0,0% 40,4% 0,0% 0,0% 6,6% 5,1% 0,0% 48,6%<br />

Hochschulreife 0 0 1.057 276 0 238 0 0 6.873 790 0 1.610<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 82,5% 23,0% 0,0% 15,0% 0,0% 0,0% 80,0% 23,8% 0,0% 13,2%<br />

zusammen 59 589 1.281 1.200 0 1.590 8.211 9.005 8.587 3.315 1.764 12.151<br />

Berufskolleg<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Gesamtschule<br />

Förderschule<br />

G/H<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

ohne Hauptschulabschluss 72 40 30 232 33 0 4.591 552 291 864 7.509 0<br />

Anteil an allen 7,7% 1,1% 0,4% 2,9% 100,0% 0,0% 9,5% 1,1% 0,5% 3,2% 67,8% 0,0%<br />

mit Hauptschulabschluss 581 58 44 1.924 0 884 28.744 1.406 623 6.814 3.415 7.174<br />

Anteil an allen 62,1% 1,6% 0,6% 24,1% 0,0% 13,0% 59,7% 2,7% 1,1% 25,5% 30,8% 9,7%<br />

Mittlerer Abschluss 283 3.520 721 2.931 0 2.440 14.778 49.548 6.223 10.233 140 28.224<br />

Anteil an allen 30,2% 97,3% 10,3% 36,8% 0,0% 36,0% 30,7% 96,2% 10,7% 38,3% 1,3% 38,3%<br />

Fachhochschulreife 0 0 480 543 0 2.904 0 0 4.160 1.553 1 32.324<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 6,8% 6,8% 0,0% 42,8% 0,0% 0,0% 7,1% 5,8% 0,0% 43,8%<br />

Hochschulreife 0 0 5.757 2.345 0 554 0 0 47.037 7.270 18 6.057<br />

Anteil an allen 0,0% 0,0% 81,9% 29,4% 0,0% 8,2% 0,0% 0,0% 80,6% 27,2% 0,2% 8,2%<br />

insgesamt 936 3.618 7.032 7.975 33 6.782 48.113 51.506 58.334 26.734 11.083 73.779<br />

Berücksichtigt sind Gütesiegelschulen des Schuljahres 2008/09<br />

140


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

27. Welche Hilfe bietet die Landesregierung den Lehrkräften bei der Lösung des<br />

Problems, individuell erbrachte Leistungen mit der einheitlichen Notenskala bewerten<br />

zu müssen?<br />

Leistungen von Schülerinnen und Schülern sind immer individuell, auch wenn die Bewertungsmaßstäbe<br />

beispielsweise im Laufe der Grundschulzeit durch die Formulierung von<br />

Kompetenzerwartungen verbindlicher werden.<br />

Den Kompetenzstand von Schülerinnen und Schülern richtig einzuschätzen, um zum einen<br />

daraus entsprechende Fördermaßnahmen abzuleiten oder aber Schülerleistungen zu bewerten<br />

gehört im Rahmen von Diagnostik, Beurteilung und Beratung zum Aufgabenprofil von<br />

Lehrkräften.<br />

Die kompetenzorientierten Lehrpläne z. B. geben Lehrkräften eine gute Orientierung, da zu<br />

erreichende Kompetenzen in sogenannte Anforderungsbereiche unterschieden werden können.<br />

Diese Anforderungsbereiche beschreiben in verschiedenen Niveaustufen erwartete<br />

Schülerleistungen und bieten eine Orientierung für die Bewertung von Schülerleistungen<br />

nach der Notenskala für Ziffernnoten.<br />

Zu den kompetenzorientierten Lehrplänen werden von den Kompetenzteams der Schulämter<br />

Fortbildungsmodule angeboten.<br />

28. Wie beurteilt die Landesregierung das aktuelle Differenzierungsangebot in der<br />

Gymnasialen Oberstufe hinsichtlich der Möglichkeit zur individuellen Förderung?<br />

Die Struktur der gymnasialen Oberstufe ermöglicht eine individuelle Wahl der Schullaufbahn<br />

mit gezielten Schwerpunktsetzungen auf bestimmte Fachbereiche. Durch die Differenzierung<br />

in Grund- und Leistungskurse ab der Qualifikationsphase werden überdies individuelle Leistungsschwerpunkte<br />

gesetzt.<br />

Die gymnasiale Oberstufe ab 2010 sieht darüber hinaus zwei neue Fächerangebote vor, die<br />

Projektkurse und Vertiefungsfächer. Während die Projektkurse Raum für individuelle Förderung<br />

im Exzellenzbereich fokussieren, richten sich die Vertiefungsfächer an Schülerinnen<br />

und Schüler mit Leistungsdefiziten im Kernfachbereich. In diesen Fächern erfolgt gezielte individuelle<br />

Förderung ohne Notendruck, denn die individuellen Lernfortschritte werden ausschließlich<br />

durch qualifizierende Zeugnisbemerkungen erfasst.<br />

29. Wie beurteilt die Landesregierung das aktuelle Differenzierungsangebot in der<br />

Sekundarstufe I der verschiedenen Schulformen hinsichtlich der Möglichkeit zur<br />

individuellen Förderung?<br />

Das Differenzierungsangebot bietet laut APO SI für alle Schulformen genügend Freiräume<br />

für die Schulen, Schülerinnen und Schülern durch Wahlmöglichkeiten individuellen Schwerpunktsetzungen<br />

und damit Fördermöglichkeiten zu ermöglichen. Schulen können Kurse im<br />

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich, in künstlerisch-musischen Bereich,<br />

Fächern der Gesellschaftslehre und an Gymnasien, Real- und Gesamtschulen zusätzlich<br />

im fremdsprachlichen Bereich anbieten.<br />

141


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

30. Wie hat sich in NRW seit Beginn des Schuljahres 2005/06 jährlich die prozentuale<br />

Übertrittsquote aus der Grundschule in die unterschiedlichen Formen der Sekundarstufe<br />

I nach Regierungsbezirken entwickelt?<br />

Die Daten der öffentlichen und privaten Schulen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.<br />

Übergangsquote von der Grundschule in die Sekundarstufe I<br />

Jahr<br />

Regierungsbezirk<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Gesamtschule<br />

sonstige<br />

Schulen<br />

Düsseldorf<br />

2005 15,0% 23,9% 38,1% 22,1% 0,8%<br />

2006 13,8% 24,0% 39,1% 22,3% 0,8%<br />

2007 13,8% 25,2% 38,8% 21,3% 0,8%<br />

2008 12,8% 24,7% 38,9% 22,8% 0,8%<br />

Köln<br />

2005 15,8% 26,3% 42,1% 14,9% 0,9%<br />

2006 14,6% 26,7% 43,2% 14,8% 0,8%<br />

2007 14,2% 27,0% 43,6% 14,2% 1,0%<br />

2008 13,5% 27,4% 43,4% 14,9% 0,8%<br />

Münster<br />

2005 18,7% 31,6% 35,0% 14,0% 0,8%<br />

2006 17,2% 32,9% 35,7% 13,4% 0,7%<br />

2007 16,9% 33,4% 35,8% 13,2% 0,7%<br />

2008 16,9% 32,8% 36,2% 13,4% 0,7%<br />

Detmold<br />

2005 15,6% 30,9% 35,5% 17,4% 0,6%<br />

2006 14,7% 30,9% 36,5% 17,4% 0,5%<br />

2007 15,5% 32,1% 35,0% 16,7% 0,6%<br />

2008 14,7% 31,6% 35,2% 18,0% 0,5%<br />

Arnsberg<br />

2005 17,0% 28,6% 35,9% 17,7% 0,8%<br />

2006 16,3% 28,1% 37,2% 17,6% 0,9%<br />

2007 16,3% 29,5% 36,2% 17,2% 0,9%<br />

2008 15,9% 29,2% 36,0% 18,2% 0,7%<br />

NRW<br />

2005 16,2% 27,5% 38,0% 17,6% 0,8%<br />

2006 15,1% 27,7% 39,0% 17,4% 0,8%<br />

2007 15,1% 28,6% 38,6% 16,9% 0,8%<br />

2008 14,5% 28,4% 38,6% 17,8% 0,8%<br />

31. Wie sehen die entsprechenden Vergleichswerte für alle anderen Bundesländer<br />

aus?<br />

Die für die Beantwortung der Frage relevanten Daten sind dem Anlagenband zu entnehmen<br />

(S. 91/92). Sie entstammen nachstehenden Quellen:<br />

Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Schüler, Klassen, Lehrer und<br />

Absolventen der Schulen (Dokumentationen 181, 184 und 186).<br />

Darin heißt es: „Die Verteilung der Schüler auf die Schularten der allgemein bildenden Schulen<br />

(Messgröße für den Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen) lässt<br />

sich besonders deutlich anhand der Schüler der Klassenstufe 8 darstellen, in der die Übergänge<br />

auf die verschiedenen Schularten des Sekundarbereichs I in allen Ländern abgeschlossen<br />

sind.“<br />

142


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Ein qualifizierter Ländervergleich ist anhand dieser veröffentlichten Daten möglich, lässt sich<br />

allerdings nur sehr eingeschränkt in Relation setzen mit der in Nordrhein-Westfalen zusätzlich<br />

berichteten Übergangsquote von der Grundschule in die Sekundarstufe I.<br />

Auf Grund unterschiedlicher Abgrenzungen können die Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

bzw. der Kultusministerkonferenz leicht von den Angaben für Nordrhein-Westfalen auf<br />

Landesebene abweichen.<br />

32. Aus welchen sachlichen Gründen verweigert die Landesregierung die Freigabe<br />

des Elternwillens beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I?<br />

Von einer Weigerung, den Elternwillen zu berücksichtigen, kann nicht die Rede sein. Die Eltern<br />

entscheiden auf der Grundlage der Schulformempfehlung in der Regel über den weiteren<br />

Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Davon wird lediglich abgewichen,<br />

wenn nach einer einstimmigen pädagogischen Feststellung nach einem Prognoseunterricht<br />

ein Kind für eine bestimmte Schulform auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist.<br />

33. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind nach Erkenntnissen der Landesregierung<br />

durch Fehlentscheidungen der Grundschule beim Übergang in die Sekundarstufe<br />

I in ihrer individuellen Schulkarriere behindert worden?<br />

Die Übergänge von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen sind das Ergebnis einer<br />

Einzelfallentscheidung von Eltern, nicht der Grundschulen. Dabei sind die Übergangsempfehlungen<br />

landesweit im Rahmen des § 8 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule<br />

(AO-GS) maßgeblich, aber nicht ausschlaggebend. Wegen des prognostischen Anteils sind<br />

Fehleinschätzungen nicht hundertprozentig auszuschließen, deshalb ist der Elternwille auch<br />

beim Übergang von hohem Gewicht. Überdies bietet die Teilnahme am Prognoseunterricht<br />

die Möglichkeit, eine Grundschulempfehlung zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Zudem ist<br />

das nordrhein-westfälische Schulsystem durchlässig angelegt und der Wechsel der Schulform<br />

bei einer positiven Entwicklung für Kinder auch später noch in vielfältiger Weise möglich.<br />

Die Landesregierung geht davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen beim Übergang in die<br />

Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Schulkarriere angemessen<br />

begleitet und beraten werden.<br />

34. Wie hat sich in NRW die Zahl der Nichtversetzungen - differenziert nach einzelnen<br />

Schulformen und Regierungsbezirken - seit dem Schuljahr 2005/06 entwickelt?<br />

Die Zahl der Wiederholer der Sekundarstufe I in den Jahren 2005 bis 2008 kann folgender<br />

Tabelle entnommen werden.<br />

143


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Wiederholer in der Sekundarstufe I nach Jahren, Regierungsbezirken und Schulformen<br />

Regierungsbezirk<br />

Schulform<br />

Jahr<br />

2005 2006 2007 2008<br />

Reg.-Bez. Düsseldorf<br />

Reg.-Bez. Köln<br />

Reg.-Bez. Münster<br />

Reg.-Bez. Detmold<br />

Reg.-Bez. Arnsberg<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Hauptschule 3.726 3.399 3.395 2.869<br />

Realschule 3.724 3.870 3.814 3.298<br />

Gesamtschule 984 874 1.018 910<br />

Freie Waldorschule 29 3 5 3<br />

Gymnasium 2.842 3.013 2.527 2.006<br />

Förderschule 671 635 726 658<br />

Hauptschule 3.207 3.107 2.737 2.462<br />

Realschule 3.515 3.359 3.442 2.854<br />

Gesamtschule 537 503 522 461<br />

Freie Waldorschule 2 2 5 1<br />

Gymnasium 2.215 2.517 2.026 1.634<br />

Förderschule 704 754 661 664<br />

Hauptschule 1.941 1.737 1.619 1.386<br />

Realschule 1.960 2.057 1.800 1.615<br />

Gesamtschule 476 418 560 340<br />

Freie Waldorschule - - - -<br />

Gymnasium 1.130 1.175 895 658<br />

Förderschule 282 258 259 207<br />

Hauptschule 1.350 1.195 1.090 1.154<br />

Realschule 1.667 1.698 1.525 1.350<br />

Gesamtschule 372 344 369 308<br />

Freie Waldorschule 5 3 1 1<br />

Gymnasium 797 885 731 539<br />

Förderschule 419 576 609 596<br />

Hauptschule 2.804 2.571 2.483 2.353<br />

Realschule 3.192 3.295 3.000 2.554<br />

Gesamtschule 554 583 588 502<br />

Freie Waldorschule 33 8 5 25<br />

Gymnasium 2.099 2.101 1.639 1.318<br />

Förderschule 429 477 402 390<br />

Hauptschule 13.028 12.009 11.324 10.224<br />

Realschule 14.058 14.279 13.581 11.671<br />

Gesamtschule 2.923 2.722 3.057 2.521<br />

Freie Waldorschule 69 16 16 30<br />

Gymnasium 9.083 9.691 7.818 6.155<br />

Förderschule 2.505 2.700 2.657 2.515<br />

Hinweis: Die Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie in Schulen für Kranke sind nicht berücksichtigt.<br />

Die Wiederholerquote in der Sekundarstufe I ist seit 2001/2002 kontinuierlich von 4,5 % auf<br />

2,7 % im Schuljahr 2008/2009 zurückgegangen. Im vergangenen Schuljahr sank die Wiederholerquote<br />

in allen Schulformen. Der Rückgang fällt in den einzelnen Schulformen jedoch<br />

unterschiedlich hoch aus. In der Sekundarstufe I der Gesamtschule sank die Wiederholerquote<br />

im vergangenen Schuljahr um 0,3 Prozentpunkte auf 1,3 %. In der Hauptschule sank<br />

sie gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 4,7 %. Die Wiederholerquote an<br />

der Realschule fiel um 0,6 Prozentpunkte auf 3,6 %, die am Gymnasium um 0,4 Prozentpunkte<br />

auf 1,5 %.<br />

144


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

35. Wie sehen die entsprechenden Vergleichswerte für alle anderen Bundesländer<br />

aus?<br />

Vergleichbare Daten anderer Bundesländer können nachstehender Quelle entnommen werden:<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur - Reihe 1, Allgemeinbildende<br />

Schulen (für die Schuljahre 2005/2006 bis 2008/2009), Tabelle 3.8 Wiederholer/innen nach<br />

Bildungsbereichen, Klassen-/Jahrgangsstufen, Schularten und Ländern.<br />

Die für die Fragestellung relevanten Daten sind im Anlagenband beigefügt (S. 93 bis 146).<br />

Auf Grund unterschiedlicher Abgrenzungen können die Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

bzw. der Kultusministerkonferenz leicht von den Angaben für Nordrhein-Westfalen auf<br />

Landesebene abweichen.<br />

36. Wie hat sich in NRW seit dem Schuljahr 2005/06 jährlich die Zahl der Schulformwechsler<br />

und der Schulabbrecher in den verschiedenen Schulformen und Regierungsbezirken<br />

nach Jahrgängen entwickelt?<br />

37. Wie sehen die entsprechenden Vergleichswerte für alle anderen Bundesländer<br />

aus?<br />

38. Wie viele Schüler haben seit dem Schuljahr 2005/06 jährlich ihre Schullaufbahn<br />

in den verschiedenen Schulformen und Regierungsbezirken ohne einen qualifizierten<br />

Schulabschluss beendet?<br />

39. Wie sehen die entsprechenden Vergleichswerte für alle anderen Bundesländer<br />

aus?<br />

Mit den Amtlichen Schuldaten wird der jeweils höchste erreichte Schulabschluss unabhängig<br />

von der besuchten Schulform erfasst. Aus diesem Grund sind im Sinne der Amtlichen Schuldaten<br />

Schulabbrecher und Abgänger ohne qualifizierten Schulabschluss / ohne Hauptschulabschluss<br />

gleichbedeutend. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 36 bis 39 zusammenhängend<br />

beantwortet.<br />

Die Angaben zu den Schulformwechseln in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen können<br />

den entsprechenden Tabellen im Anlagenband entnommen werden (zu Frage 36 s. S.<br />

148 bis 153, zu Frage 37 s. S. 154 bis 387, zu Frage 39 s. S. 388 bis 479).<br />

Die Zahl der Schulformwechsel unterliegt von Jahr zu Jahr teilweise erheblichen Schwankungen.<br />

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2008/2009 aus der<br />

Hauptschule zur Realschule gewechselt sind, ist mit 0,36 % (852 Schülerinnen und Schüler)<br />

der beste Wert seit Jahren. Ebenso liegt der Wert für den Anteil der Wechsel von der Realschule<br />

zum Gymnasium mit 0,19 % (614 Schülerinnen und Schüler) deutlich über dem langjährigen<br />

Mittelwert – auf ähnlich hohem Niveau wie in den beiden vergangenen Jahren.<br />

Gleichzeitig war der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aus dem Gymnasium zur Realschule<br />

oder vom Gymnasium oder der Realschule zur Hauptschule gewechselt sind, im<br />

Schuljahr 2008/2009 mit 12.960 Schülerinnen und Schülern auf dem niedrigsten Stand seit<br />

Jahren. Im Einzelnen lag der Anteil für den Wechsel von der Realschule zur Hauptschule mit<br />

1,96 % noch einmal deutlich niedriger als in den vergangenen Jahren. Auch bei den Wech-<br />

145


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

seln vom Gymnasium zur Realschule (1,54%) bzw. zur Hauptschule (0,09%) konnten die<br />

Vorjahreswerte noch einmal verbessert werden.<br />

Damit zeigt sich, dass sich die Durchlässigkeit des Schulsystems weiter verbessert hat. In<br />

der Sekundarstufe I wird der „Aufstieg" leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler in eine<br />

andere Schulform stärker als bisher ermöglicht und gefördert. Dies ist Bestandteil des 2006<br />

verabschiedeten Schulgesetzes. Die Zahl derer, die in der Sekundarstufe I auf eine „niedrigere“<br />

Schulform wechseln müssen, ist im vergangenen Schuljahr um 11% gesunken. Kam in<br />

den Jahren 2000 bis 2005 im Mittel auf 15 Absteiger nur ein Aufsteiger, so lag die Quote zuletzt<br />

bei unter 9 zu 1. Das ist eine Verbesserung um mehr als 40 Prozent.<br />

Die Angaben zu den Schulformwechseln in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen und<br />

den anderen Ländern können dem Anlagenband entnommen werden.<br />

Die Daten entstammen folgender Quelle:<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur - Reihe 1, Allgemeinbildende<br />

Schulen, Tabelle 3.7 Schüler/innen nach Klassen-/Jahrgangsstufen, schulischer Herkunft,<br />

Schularten und Ländern.<br />

Auf Grund unterschiedlicher Abgrenzungen können die Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

bzw. der Kultusministerkonferenz leicht von den Angaben für Nordrhein-Westfalen auf<br />

Landesebene abweichen.<br />

Angaben zu Abgängerinnen und Abgängern ohne Hauptschulabschluss in Nordrhein-<br />

Westfalen können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Nordrhein-Westfalen hat im<br />

Ländervergleich der Quoten der Abgänger ohne Hauptschulabschluss (Anteil an der gleichaltrigen<br />

Wohnbevölkerung) mit 6,8% (2007) nach Baden-Württemberg die geringste Quote.<br />

146


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Abgängerinnen und Abgänger allgemein bildender Schulen ohne Hauptschulabschluss nach Schulform und Regierungsbezirken in den Jahren 2005 bis 2008<br />

Regierungsbezirk<br />

Reg.-Bez. Arnsberg<br />

Reg.-Bez. Detmold<br />

Reg.-Bez. Düsseldorf<br />

Reg.-Bez. Köln<br />

Reg.-Bez. Münster<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Jahr<br />

Hauptschule Realschule Gesamtschule<br />

Schulform<br />

Freie<br />

Waldorfschule<br />

Gymnasium<br />

Förderschule<br />

zusammen<br />

Anteil an allen<br />

Abgängern<br />

2005 1.193 141 222 14 69 1.693 3.332 7,4%<br />

2006 1.165 143 215 19 70 1.831 3.443 7,5%<br />

2007 984 98 247 18 66 1.909 3.322 7,1%<br />

2008 1.033 163 298 20 65 1.741 3.320 7,1%<br />

2005 462 32 132 8 21 891 1.546 5,7%<br />

2006 368 26 129 9 15 874 1.421 5,2%<br />

2007 353 25 151 - 15 962 1.506 5,3%<br />

2008 301 32 148 - 47 897 1.425 5,0%<br />

2005 1.797 122 408 - 50 2.023 4.400 7,5%<br />

2006 1.614 141 356 11 71 2.009 4.202 6,9%<br />

2007 1.725 137 316 19 60 2.165 4.422 7,2%<br />

2008 1.589 182 329 13 97 2.055 4.265 7,0%<br />

2005 1.234 106 173 13 52 1.552 3.130 6,4%<br />

2006 1.291 105 156 4 54 1.397 3.007 5,9%<br />

2007 1.203 97 127 6 48 1.615 3.096 6,0%<br />

2008 1.083 119 120 7 71 1.598 2.998 5,8%<br />

2005 820 63 173 - 11 1.216 2.283 6,7%<br />

2006 742 63 161 - 24 1.320 2.310 6,8%<br />

2007 675 48 178 - 20 1.249 2.170 6,2%<br />

2008 657 96 201 - 41 1.251 2.246 6,4%<br />

2005 5.506 464 1.108 35 203 7.375 14.691 6,9%<br />

2006 5.180 478 1.017 43 234 7.431 14.383 6,6%<br />

2007 4.940 405 1.019 43 209 7.900 14.516 6,5%<br />

2008 4.663 592 1.096 40 321 7.542 14.254 6,4%<br />

40. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zukünftig einleiten, um die Zahl<br />

der Schulabbrecher zu verringern?<br />

41. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zukünftig einleiten, um die Zahl<br />

der Schülerinnen und Schüler ohne einen qualifizierten Schulabschluss zu verringern?<br />

Die Fragen 40 und 41 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Um vom schulischen Scheitern bedrohte Jugendliche im schulischen Umfeld neu zum<br />

Lernen zu motivieren, sind besondere inner- und außerschulische Fördermaßnahmen und<br />

ein Klima der Ermutigung notwendig. Im Rahmen der Individuellen Förderung werden<br />

betroffenen Schülern und Eltern Beratungsgespräche zum weiteren Bildungsverlauf<br />

angeboten. Lehrerinnen und Lehrer nutzen z. B. Förderpläne, Kooperation mit<br />

außerschulischen Partnern, externe Lernorte, Zusammenarbeit mit Betrieben, Jugendhilfe,<br />

Kooperation mit anderen Schulen, um betroffenen Schülerinnen und Schülern Impulse für<br />

ein erfolgreiches Lernen zu geben.<br />

147


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Zentrales Element ist die Entwicklung einer individuellen Passung, die die komplexen<br />

Ausgangsbedingungen dieser Jugendlichen erfasst. Um zu vermeiden, dass schulmüde<br />

Jugendliche aus dem Regelsystem von Schule, Ausbildung und Beschäftigung herausfallen<br />

und ins soziale Abseits geraten, sind verschiedene Projekte in einer großen strukturellen<br />

Bandbreite entworfen worden.<br />

Zu nennen sind hier insbesondere Projekte zur Leseförderung, das „Gütesiegel Individuelle<br />

Förderung", „Komm mit! - Fördern statt Sitzenbleiben", die „LernFerien NRW“ sowie BUS<br />

(Betrieb und Schule), die weiterhin ausgebaut und verstetigt werden. Mit Hilfe dieser Projekte<br />

werden - z. T. mit wissenschaftlicher Begleitung - wirksame Förderkonzepte identifiziert,<br />

systematisiert und anderen Schulen zur Verfügung gestellt. So zielen z.B. die „LernFerien<br />

NRW“ auf die Stärkung der Jugendlichen in der Lernkompetenz und den sozialen<br />

Kompetenzen. Auch geht es um die Stärkung der Eigenmotivation und des Selbstvertrauens<br />

der Jugendlichen. Diese Maßnahme wird mit den Schwerpunkten „Versetzung sichern“,<br />

„Berufsorientierung“ und „Förderung besonders Begabter“ mit großem Erfolg durchgeführt.<br />

So haben z.B. ca. 90 % der Schülerinnen und Schüler, die im Jahre 2008 an den „LernFerien<br />

NRW – Versetzung sichern“ teilgenommen haben, ihr Klassenziel erreicht.<br />

Für den Bereich der Hauptschulen wird dies im Rahmen der „Qualitätsoffensive Hauptschule“<br />

weiter konkretisiert. Sie bietet die Möglichkeit zur Einrichtung von zweijährigen Kooperationsklassen<br />

zwischen den Hauptschulen und Berufskollegs im Anschluss an Klasse 8 geschaffen.<br />

In diesen Klassen sollen Schülerinnen und Schüler mit schlechter Abschlussprognose<br />

neue Chancen eröffnet werden.<br />

Auf die besonderen Zusammenhänge für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf wurde bereits in der <strong>Antwort</strong> der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen<br />

Anfrage 3284 (LT-Drucksache 14/9234) hingewiesen.<br />

42. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung trifft im sog. Bildungsbericht 2009<br />

die Feststellung, dass die Anzahl der „schulmüden“ Kinder in den letzten Jahren<br />

in allen Schulformen gestiegen ist.<br />

Hat die Landesregierung eine Erklärung dafür, dass diese Entwicklung trotz der<br />

von der Landesregierung im Schulgesetz verankerten Verpflichtung zur individuellen<br />

Förderung stattgefunden hat?<br />

Die beschriebene Entwicklung hat lange vor Verabschiedung des Schulgesetzes eingesetzt.<br />

Ihr sollte gerade mit der Betonung der Individuellen Förderung im Schulgesetz begegnet<br />

werden. Diese Entwicklung ist allerdings nur längerfristig umzukehren. In diesem Zusammenhang<br />

verweist der Bildungsbericht 2009 darauf, dass die Aufmerksamkeit für das vielfältige<br />

und multikausale Problem der "Schulmüdigkeit" gerade mit der Wende zur Individuellen<br />

Förderung weiter gesteigert wurde und dass den gefährdeten Schülerinnen und Schülern mit<br />

unterschiedlichen Mitteln und Instrumenten heute besser als früher geholfen werden kann.<br />

148


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

43. Im sog. Bildungsbericht werden die Gruppe der hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schüler sowie die Gruppe der motivations- und leistungsschwachen Schülerinnen<br />

und Schüler als pädagogische Herausforderung unter dem Stichwort „Individueller<br />

fördern“ dargestellt.<br />

Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, die individuelle Förderung<br />

aller anderen Schülerinnen und Schüler außer acht zu lassen?<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat in vielfältiger Weise darauf hingewiesen,<br />

dass sich die Individuelle Förderung an alle Schülerinnen und Schüler richtet: an die Leistungsschwachen,<br />

an die besonders Begabten und ebenso an das Leistungsmittelfeld. Es gilt<br />

die Potenziale aller Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen, so dass der individuelle Lernund<br />

Bildungserfolg für alle Lernenden gesichert ist. (vgl. z. B. www.chancen-nrw.de, Rahmenkonzept<br />

Individuelle Förderung bzw. „Leitfaden für Schulen zur individuellen Förderung“).<br />

Darauf hebt der zitierte Bildungsbericht 2009 auch ab, wenn er feststellt, dass die<br />

"Lehrerinnen und Lehrer ihre Schülerinnen und Schüler genau (kennen und) aufgrund ihrer<br />

Erfahrung und ihrer Sachkompetenz wissen, welche Faktoren für die Entwicklung förderlich<br />

oder hinderlich sind". Dass der Bildungsbericht auch Beispiele Individueller Förderung etwa<br />

der hoch begabten Schülerinnen und Schüler nennt, dient der exemplarischen Verdeutlichung<br />

des Prinzips der Individuellen Förderung.<br />

Dies wird darüber hinaus z. B. durch die Profilierungen der Gütesiegelschulen belegt, die<br />

ebenfalls in www.chancen-nrw.de eingesehen werden können.<br />

44. Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Landesregierung den<br />

Grundschulen die Möglichkeit der Durchführung äußerer Differenzierung in einem<br />

sog. Lernstudio eingeräumt?<br />

Schülerinnen und Schüler werden nach § 4 Abs. 1 der Ausbildungsordnung Grundschule<br />

(AO-GS) individuell gefördert. Dies gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung<br />

bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können. Das schulische Förderkonzept<br />

ermöglicht - je nach Entscheidung der einzelnen Grundschule - Maßnahmen der inneren und<br />

der äußeren Differenzierung sowie zusätzliche Fördermaßnahmen. Das Lernstudio ist hierbei<br />

eine Möglichkeit der äußeren Differenzierung, für die sich eine Grundschule entscheiden<br />

kann, wenn sie für sinnvoll und notwendig gehalten wird.<br />

Förderung in einer äußeren Differenzierung ist eine - auch wissenschaftlich - anerkannte und<br />

häufig verwendete Form der Unterrichtsorganisation, sofern es die sächlichen und personellen<br />

Rahmenbedingungen ermöglichen.<br />

45. a) Wie viele Grundschulen haben ein solches Lernstudio eingerichtet?<br />

Im Schuljahr 2009/2010 haben nach Angaben der Bezirksregierungen 868 Grundschulen ein<br />

Lernstudio eingerichtet.<br />

149


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den verschiedenen Schuljahren<br />

im Lernstudio gefördert?<br />

Anzahl der im<br />

Lernstudio geförderten<br />

Schülerinnen<br />

und<br />

Schüler<br />

Schulj. 06/07 Schulj. 07/08 Schulj. 08/09 Schulj. 09/10<br />

9.942 11.300 12.231 11.520<br />

Die Zahlen geben keine Auskunft darüber, in welchem Zeitraum und in wie vielen Stunden in<br />

der Woche Schülerinnen und Schüler im Lernstudio gefördert wurden.<br />

Die Förderung im Lernstudio umfasst höchstens die Hälfte der wöchentlichen Unterrichtsstunden.<br />

Sie erfolgt in der Regel nicht über ein ganzes Schuljahr hinweg, sondern ist eine<br />

zeitlich begrenzte Maßnahme.<br />

46. Wie lange erfolgte durchschnittlich in den verschiedenen Schuljahren die Förderung<br />

der Schülerinnen und Schüler im Lernstudio?<br />

Die Dauer der Förderung wird in dem jeweiligen individuellen Förderplan festgehalten. Eine<br />

Auswertung dieser Förderpläne zur Beantwortung dieser Frage stellt einen auch im Rahmen<br />

der Beantwortung einer Großen Anfrage unverhältnismäßigen Arbeitsmehraufwand dar.<br />

47. a) Welche Probleme treten auf, wenn die Förderung im Lernstudio beendet wird<br />

und das Kind erstmalig am gesamten Unterricht seiner Klasse teilnimmt?<br />

b) Wie werden diese Probleme gelöst?<br />

Die Lehrkraft der Klasse, die die Schülerin oder der Schüler besucht, wenn sie oder er nicht<br />

im Lernstudio gefördert wird, und die Leiterin oder des Leiters des Lernstudios arbeiten eng<br />

zusammen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich sowohl auf die Formulierung des individuellen<br />

Förderplans und die gemeinsame Absprache von Unterrichtsinhalten als auch auf die<br />

Vorbereitung des „Übergangs“ vom Lernstudio in den Klassenunterricht, sofern ein Kind über<br />

einen längeren Zeitraum in einer größeren Anzahl von Unterrichtsstunden im Lernstudio gefördert<br />

wurde. Eine gute Zusammenarbeit der handelnden Personen ist eine Gelingensbedingung<br />

für eine optimale Förderung.<br />

150


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

48. a) Ist die Wirksamkeit der Förderung im Lernstudio überprüft worden?<br />

b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?<br />

49. a) Wie überprüfen und dokumentieren die Grundschulen den Erfolg ihrer Arbeit<br />

in den Lernstudios?<br />

b) Wie wertet die Landesregierung die Dokumentationen aus?<br />

c) Welche Erkenntnisse genereller Art hat die Landesregierung diesbezüglich<br />

gewonnen?<br />

Die Fragen 48 und 49 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Förderung in äußerer Differenzierung in einem Lernstudio, die parallel zum regulären Unterricht<br />

erfolgt, erstreckt sich auf höchstens die Hälfte der wöchentlichen Unterrichtsstunden. In<br />

diesem Fall sind Art, Dauer und Umfang der Förderung für jedes Kind in einem individuellen<br />

Förderplan festzuhalten. Die individuellen Förderpläne werden durch die verantwortlichen<br />

Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben.<br />

Der Förderplan ist also gleichzeitig Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung der Förderung.<br />

Es gehört zu den Aufgaben der Schulaufsicht, die pädagogische Arbeit der Schulen zu begleiten<br />

und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dies erstreckt sich auch auf die Lernstudios<br />

als Teil der pädagogischen Arbeit der Grundschulen. Dies geschieht durch Unterrichtsbesuche,<br />

Einsichtnahmen in Förderpläne sowie Gespräche mit allen Beteiligten.<br />

50. a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Einrichtung,<br />

Arbeitsweise und Wirksamkeit der Lernstudios in der Sekundarstufe I<br />

vor?<br />

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) sieht vor, dass<br />

mindestens fünf Ergänzungsstunden für Individuelle Förderung eingesetzt werden. In klassen-<br />

und jahrgangsübergreifender Form können sie z. B. in Lernstudios auch für begrenzte<br />

Zeiträume genutzt werden. Diese Zeiten sind im Stundenplan auszuweisen. Schulen nutzen<br />

diese Möglichkeit zur individuellen Lernförderung und Lernberatung (Lernbüro, Lerncoaching),<br />

um sowohl Defizite auszugleichen, als auch Stärken auszubauen. Dadurch soll auch<br />

der Übergang zu anderen Schulformen abgesichert werden.<br />

Die Schulen der Sekundarstufe I bieten im Bereich der Kompensation von Problemen bei der<br />

Erreichung von Lernstandards fachliche Förderung entweder durch innere Differenzierung<br />

oder in äußerer Differenzierung (z. B. auch so genannte Repetitorien mit Schülerhelfereinsatz,<br />

über Lerntutorien und betreute Selbstlernzentren) an.<br />

b) Wie viele Schulen der Sekundarstufe I haben ein Lernstudio eingerichtet(bitte<br />

schulformscharf angeben)?<br />

c) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den verschiedenen Schuljahren<br />

im Lernstudio gefördert (bitte schulformscharf angeben)?<br />

Jede Schule der Sekundarstufe I ist aufgefordert, ein Förderkonzept zur Individuellen Förderung<br />

aufzustellen und fort zu entwickeln. Darin ist das Lernstudio eine der Möglichkeiten der<br />

äußeren Differenzierung. Vielfach bezeichnen Schulen dieses auch als Selbstlernzentrum.<br />

Die obere Schulaufsicht führt über diese Form der äußeren Differenzierung keine Statistik,<br />

151


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

da das Lernstudio in der Sekundarstufe I - anders als das Lernstudio in der Grundschule -<br />

lediglich im Rahmen von Ergänzungsstunden realisiert wird und damit nicht an die Stelle des<br />

Kernunterrichts tritt. Von der o. g. Annahme ausgehend verfügen die meisten Schulen über<br />

ein solches Angebot.<br />

51. Wie hoch war in NRW seit 2005 jährlich der prozentuale Anteil der Abiturienten<br />

eines Jahrgangs, die ein Studium begonnen haben?<br />

Bei der Frage, wie hoch der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten eines Jahrgangs ist,<br />

die ein Studium begonnen haben, ist zu beachten, dass der Studienbeginn zeitversetzt erfolgen<br />

kann. So hat beispielsweise im Jahr 2007 nur ein Drittel der Studienberechtigten unmittelbar<br />

nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufgenommen (Quelle:<br />

Statistisches Bundesamt, Hochschulen auf einen Blick, 2009, S. 8). Ursächlich hierfür kann<br />

neben dem Wehr- oder Ersatzdienst auch die individuelle Lebensplanung sein (z. B. Absolvieren<br />

eines Auslandsjahrs oder einer beruflichen Ausbildung).<br />

Die Frage nach den Übergangsquoten eines Studienberechtigtenjahrgangs kann somit erst<br />

mehrere Jahre nach dem Jahr des Erwerbs der Hochschulreife vollständig beantwortet werden,<br />

in der Zwischenzeit wächst die Übergangsquote dieses Jahrgangs zwangsläufig von<br />

Jahr zu Jahr an.<br />

52. Das Schulgesetz sieht vor, dass während der Klassen 5 bis 7 jedes halbe Jahr<br />

überprüft wird, ob sich ein/e Schüler/in für eine andere Schulform eignet.<br />

a) Überprüft die Landesregierung die Einhaltung dieser schulgesetzlichen Vorgabe?<br />

b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?<br />

c) Wieso findet sich dieses Ergebnis nicht im so genannten „Bildungsbericht“?<br />

d) Nach welchen Kriterien erfolgt die halbjährliche Überprüfung in den Schulen?<br />

e) Wie viele Kinder haben die Kriterien erfüllt (bitte aufschlüsseln nach Halbjahr<br />

seit Frühjahr 2007 sowie nach Schulformen)?<br />

Die Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I<br />

- APO SI - sieht eine Beratung der Eltern zu einem Schulformwechsel dann vor, wenn der<br />

Notendurchschnitt in Fächern mit Klassenarbeiten besser als 2,0 ist. Daraus wird ersichtlich,<br />

dass der Elternwille entscheidet.<br />

Eine Überprüfung in Form einer halbjährlichen Abfrage erfolgt nicht.<br />

f) Wie viele Kinder haben davon die Schulform tatsächlich gewechselt (bitte<br />

aufschlüsseln nach abgebender und aufnehmender Schulform sowie im Überblick<br />

seit Frühjahr 2007)?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 36 verwiesen.<br />

152


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

53. In einem Interview in der Welt am Sonntag vom 26.07.2009 nimmt Ministerin<br />

Sommer u. a. zur Individuellen Förderung Stellung und führt aus: „Aber viele<br />

Lehrer behalten lieber mal Schüler mit Spitzenleistungen als Zugpferde in ihrer<br />

Klasse.“<br />

a) Welche Erkenntnisgrundlagen liegen der Ministerin für diese Aussage vor?<br />

b) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um das ggf. gesetzwidrige<br />

Verhalten der Lehrkräfte zu beenden?<br />

Frau Ministerin Sommer hat in diesem Interview unzweideutig und auch aufgrund ihrer jahrelangen<br />

Erfahrung als Lehrerin und Schulrätin den Lehrkräften Mut zu einer früheren "Hilfe<br />

zum Aufstieg" gemacht. Den in der Frage ausgesprochenen Vorwurf eines "gesetzwidrigen"<br />

Verhaltens der Lehrerinnen und Lehrer weist sie entschieden zurück.<br />

XI.<br />

Fortbildung<br />

1. Wie ist die Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen organisiert?<br />

2. Welche Zielsetzung verfolgt die Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen?<br />

3. Welche Aufgaben obliegen den Bezirksregierungen und welche den Schulämtern?<br />

Die Fragen 1 bis 3 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Im Ministerium für Schule und Weiterbildung ist das Referat 412 für die Lehrerfortbildung zuständig,<br />

in den Bezirksregierungen die Dezernate 46 und in den Schulämtern die Schulrätinnen<br />

und Schulräte mit der Generalie „Lehrerfortbildung“.<br />

Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen<br />

- erweitert die professionellen Kompetenzen der Lehrkräfte und optimiert die Stärken<br />

der Schule,<br />

- ist eng abgestimmt auf die pädagogische Arbeit im Team,<br />

- stößt den Schulentwicklungsprozess durch Qualifizierungsimpulse an und begleitet<br />

ihn,<br />

- zielt in besonderer Weise auf die Schulleitungen und Fachschaften und stärkt so die<br />

Schule als System,<br />

- verankert in einer Schule das Qualitätsverständnis der Qualitätsanalyse NRW, insbesondere<br />

ein gemeinsames Verständnis von Unterrichtsqualität und individueller Förderung,<br />

- hat auch das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer in der Schule<br />

zu verbessern.<br />

Die Bezirksregierungen und die 53 Kompetenzteams für Lehrerfortbildung in den Städten<br />

und Kreisen teilen sich die Fortbildungsarbeit: Die Bezirksregierungen verantworten die Qualifikationserweiterungen<br />

für Bedarfsfächer, Schulleitungsfortbildungen und Fachfortbildungen<br />

für die Berufskollegs. Die Bezirksregierungen und die Medienberatung NRW haben Konzep-<br />

153


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

te und Materialien für 27 Fortbildungsschwerpunkte der Kompetenzteams entwickelt und<br />

Moderatorinnen und Moderatoren für den schulnahen Einsatz in den Kompetenzteams ausgebildet.<br />

Die Leitungen der Kompetenzteams und die Moderatorinnen und Moderatoren können<br />

über das Bildungsportal erreicht werden. Die Medienberaterinnen und Medienberater<br />

beraten Schulen und Schulträger zum Lernen mit Medien und zur Vermittlung von Medienkompetenz.<br />

Zu dem regionalen Fortbildungsauftrag der Kompetenzteams gehört auch die Dienstleistung,<br />

Kooperationen mit kommunalen und anderen Partnern im Bereich der Fortbildung zu vermitteln.<br />

4. Welche Aufgaben hatte das ehemalige Landesinstitut für Schule und Weiterbildung<br />

im Rahmen der Lehrerfortbildung?<br />

5. Wie sah die personelle Ausgestaltung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung<br />

vor dessen Auflösung für den Bereich der Lehrerfortbildung aus?<br />

6. Wie, in welchem organisatorischen Bereich und mit welchen personellen und finanziellen<br />

Ressourcen werden die Aufgaben des Landesinstituts heute erledigt?<br />

Die Fragen 4 bis 6 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Soweit in der Anfrage nach den Aufgaben des ehemaligen Landesinstituts für Schule und<br />

Weiterbildung im Rahmen der Lehrerfortbildung und den personellen und finanziellen Ressourcen<br />

gefragt wird, wird für die nachfolgende Beantwortung gemäß der Intention der Fragestellung<br />

der Aufgabenzuschnitt des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur (LfS/QA)<br />

vor der gesetzlichen Auflösung zu Grunde gelegt.<br />

Das LfS/QA hatte wie die Vorgängereinrichtungen zunächst die Aufgabe, im Rahmen von<br />

Projektarbeiten Konzepte und Materialien für Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen<br />

und Schulämter zu erarbeiten und Trainerinnen und Trainer der Bezirksregierungen zu qualifizieren.<br />

Die Trainerinnen und Trainer waren den Bezirksregierungen zugeordnet und dort für<br />

die Weiterbildung der Moderatorinnen und Moderatoren der Bezirksregierung und der Schulämter<br />

zuständig.<br />

Für die Konzept- und Materialentwicklung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur<br />

wurden Arbeitsgruppen aus Moderatorinnen und Moderatoren der Bezirksregierungen eingerichtet.<br />

Trotz der zentralen Konzept- und Materialentwicklung haben zu dieser Zeit Planungsgruppen<br />

der fünf Bezirksregierungen für ihre Fortbildungsarbeit eigene Konzepte und Materialien<br />

entwickelt.<br />

Bei einer Bewertung von Zuordnungen von Beschäftigten des ehemaligen LfS/QA zu bestimmten<br />

Aufgaben des ehemaligen Landesinstituts ist Folgendes zu berücksichtigen.<br />

Bereits unter den Vorgängerressorts wurde die Aufgabenerledigung im Landesinstitut im<br />

Sinne eines flexiblen Personaleinsatzes neu ausgerichtet, nämlich überwiegend im Rahmen<br />

von befristeten Projekten auf der Grundlage eines jährlichen Arbeitsprogramms. Dabei entfielen<br />

ca. 70 % der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Projektarbeiten. Die<br />

organisatorische Zuordnung zu bestimmten Aufgabenbereichen gemäß dem Organisations-<br />

154


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

plan des Landesinstituts gibt daher nur eine erste Zuordnung, besagt aber nichts über den<br />

Umfang der Inanspruchnahme etwa für Projekte der Lehrerfortbildung entsprechend der jährlichen<br />

Arbeitsplanung und der wechselnden Arbeits- und Aufgabenschwerpunkte sowie Bedarfe.<br />

In Aufgaben der Lehrerfortbildung waren demgemäß arbeitsbereichübergreifend Beschäftigte<br />

des LfA/QA eingebunden.<br />

Insofern sind tragfähige Aussagen zur personellen Ausstattung einzelner Aufgabenbereiche<br />

des ehemaligen Landesinstituts nur schwer möglich und unterliegen entsprechend der Bedarfs-<br />

und Arbeitslage zeitlichen Schwankungen.<br />

Auf der Grundlage einer aufgabenkritischen Prüfung, der Entscheidung zur Auflösung des<br />

Landesinstituts und der beginnenden Neuorganisation der Lehrerfortbildung waren schließlich<br />

die bisher im Landesinstitut wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Lehrerfortbildung<br />

zum Zeitpunkt der gesetzlichen Auflösung bereits grundlegend reduziert worden bzw. auslaufend.<br />

Betrachtet man, dies vorausgeschickt, zum Beispiel die auslaufenden Aufgaben im Bereich<br />

der professionsbezogenen Qualifizierung von Leitungspersonen, der Qualifizierung von Moderatorinnen<br />

und Moderatoren, Trainerinnen und Trainern, waren speziell für diesen Aufgabenbereich<br />

im Landesinstitut zwei Personen verantwortlich.<br />

Die Konzept- und Materialentwicklung für die Lehrerfortbildung und die Qualifizierung der<br />

Moderatorinnen und Moderatoren wird heute vom Ministerium für Schule und Weiterbildung,<br />

arbeitsteilig bei den Bezirksregierungen und bei der Medienberatung NRW organisiert. Doppelarbeiten,<br />

wie zuvor, sind mit der Neuorganisation der Lehrerfortbildung entfallen.<br />

Zur Leitungsfortbildung und zu den Aufgaben und Ressourcen des Landeszentrums Schulmanagement<br />

NRW wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage I.32 verwiesen.<br />

Die Bezirksregierungen und die Medienberatung bearbeiten ihre Entwicklungsvorhaben in<br />

der Form von Federführungsgruppen, daran sind die Fachaufsicht, andere Bezirksregierungen,<br />

Medienberatung NRW und zeitweise Moderatorinnen und Moderatoren beteiligt.<br />

Für die Entwicklung der Ausgaben für Fortbildung seit 2004 wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage<br />

IV.5 verwiesen.<br />

Durch den flexiblen Ressourceneinsatz und die Beteiligung von aktiven Moderatorinnen und<br />

Moderatoren werden aktuelle Konzepte und Materialien in kurzen Zeiträumen und mit hoher<br />

Praxistauglichkeit entwickelt.<br />

7. Wie viele Fortbildungstage standen im Schuljahr 2006/2007 den einzelnen Lehrerinnen<br />

und Lehrern zur Verfügung bzw. wurden wahrgenommen (bitte Auflistung<br />

nach einzelnen Schulformen bzw. Jahrgangsstufen und eine entsprechende Differenzierung<br />

nach Lehrerinnen und Lehrern bzw. Schulleiterinnen und Schulleitern)?<br />

Für das Schuljahr 2006/2007 liegt keine systematische Dokumentation der Fortbildungsteilnahme<br />

vor. Die vorherige Landesregierung hat 2003 die Fortbildungsberichterstattung eingestellt.<br />

Die jetzige Landesregierung hat das Ziel, dass Fortbildung verstärkt schulintern und<br />

arbeitsplatzbezogen ausgerichtet wird. Fortbildung richtet sich nicht mehr an einzelne Lehrerinnen<br />

und Lehrer, sondern an Teams in der Schule oder an das gesamte Kollegium. Des-<br />

155


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

halb sind 2007 schulnah die 53 Kompetenzteams eingerichtet worden. Im Anschluss an diese<br />

Organisationsmaßnahme wird seit dem Schuljahr 2008/2009 eine Dokumentation der<br />

Fortbildungsarbeit einschließlich der Zahl der Teilnehmertage erprobt, die zukünftig Auskunft<br />

über die Teilnahme an den staatlichen Fortbildungsangeboten geben kann.<br />

8. Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für Schulleiterinnen und Schulleiter?<br />

Gemäß Anlage 1 Ziffer XIII. zum Runderlass des MSJK vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8)<br />

sind Führung, Management und Moderation die zentralen Aufgaben einer modernen Schulleitung.<br />

Die Mitglieder der Schulleitung sollen<br />

• durch Fortbildung dazu befähigt werden, unter Einsatz der verschiedenen Kommunikationsmittel<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erfüllung der Aufgaben zu<br />

aktivieren, und selbstständiges, selbstverantwortliches Handeln zu unterstützen,<br />

• zur professionellen Wahrnehmung ihrer Managementaufgaben befähigt werden und<br />

• ihre moderativen Kompetenzen entwickeln und verbessern.<br />

Entsprechende Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden von den Bezirksregierungen<br />

nachfrageorientiert angeboten. Daneben stehen seit 2009 den Schulleiterinnen<br />

und Schulleitern die vielfältigen Angebote zur Führungsfortbildung der Fortbildungsakademie<br />

Mont-Cenis in Herne zur Verfügung. Für die Teilnahme an diesen Fortbildungen fallen keine<br />

Teilnahmegebühren an.<br />

Im Rahmen der von der Lehrerkonferenz festgelegten Grundsätze für die Lehrerfortbildung<br />

(§ 68 Abs. 3 Nr. 3 Schulgesetz) können die Schulleiterinnen und Schulleiter unter Einsatz<br />

von Mitteln des Fortbildungsbudgets auch kostenpflichtige Angebote weiterer Träger in Anspruch<br />

nehmen.<br />

9. a) Wie hat sich seit 2005 jährlich der Haushaltsansatz für Lehrerfortbildung entwickelt?<br />

b) Wie hat sich seit 2005 jährlich das Haushalts-Ist entwickelt?<br />

Haushaltsansatz und (gerundetes) Haushalts-Ist haben sich wie folgt entwickelt:<br />

2005: 10.041.200 Euro Ist: 7.312.000 Euro<br />

2006: 10.007.600 Euro Ist: 9.125.000 Euro<br />

2007: 10.241.600 Euro Ist: 12.188.000 Euro<br />

2008: 10.356.600 Euro Ist: 12.494.000 Euro<br />

2009: 10.656.600 Euro<br />

2010: 16.023.600 Euro<br />

Zum Vergleich:<br />

2004: 9.980.000 Euro Ist: 8.476.000 Euro<br />

156


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

c) Worauf führt die Landesregierung es zurück, wenn das jeweilige Ist unter dem<br />

Soll liegen sollte?<br />

Wie bereits unter der Vorgängerregierung mussten auch die Fortbildungsmittel zur Erwirtschaftung<br />

von Minderausgaben beitragen. Die jetzige Landesregierung hat bei Amtsantritt<br />

2005 im Haushalt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung eine zu erwirtschaftende<br />

globale Minderausgabe in Höhe von rd. 10 Mio. Euro vorgefunden.<br />

Die jetzige Landesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, die für das Bedarfsfeld Fortbildung<br />

und Qualifikation bei Kapitel 05 300 nicht in Anspruch genommenen Planstellen im<br />

Umfang von bis zu 60 Planstellen zu kapitalisieren. Dadurch konnten ab 2007 sogar höhere<br />

Ausgaben bei der Lehrerfortbildung geleistet werden als veranschlagt .<br />

10. a) Wer überprüft die Verwendung der Fortbildungsetats in den Schulen?<br />

b) Welches Ergebnis hat die Überprüfung in Bezug auf die zweckentsprechende<br />

Verwendung?<br />

c) Was hat die Landesregierung unternommen, wenn eine nicht zweckentsprechende<br />

Verwendung festgestellt wurde?<br />

11. a) Wie hat sich das jeweilige Fortbildungsbudget für die Schulen jährlich im Soll<br />

und im Ist entwickelt?<br />

b) Worauf führt die Landesregierung es zurück, wenn das jeweilige Ist unter dem<br />

Soll liegen sollte?<br />

Die Fragen 10 und 11 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter bewirtschaftet die der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel<br />

und berichtet über die Mittelverwendung der Schulkonferenz (§ 59 Abs. 9<br />

SchulG). Darüber hinaus unterliegt das wirtschaftliche Handeln der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters bei der Bewirtschaftung des Fortbildungsbudgets der Überprüfung durch den<br />

Landesrechnungshof.<br />

Der Landesregierung ist keine nicht zweckentsprechende Verwendung von Fortbildungsbudgets<br />

bekannt.<br />

Seit 2005 konnte die Summe der Fortbildungsbudgets um fast 70% gesteigert werden:<br />

Fortbildungsbudgets<br />

der Schulen<br />

Kleine Schule<br />

mindestens<br />

Mittlere Schule<br />

mit 50 Lehrkräften<br />

Große Schule<br />

mit 120 Lehrkräften<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

350 Euro 500 Euro 700 Euro 700 Euro 700 Euro<br />

1.400 Euro 1.750 Euro 2.250 Euro 2.250 Euro 2.250 Euro<br />

3.360 Euro 4.200 Euro 5.400 Euro 5.400 Euro 5.400 Euro<br />

Summe 4,8 Mio. Euro 4,8 Mio. Euro 8 Mio. Euro 8 Mio. Euro 8 Mio. Euro<br />

157


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Budgets sind vollständig für die Fortbildungsarbeit in den Schulen bereitgestellt worden.<br />

Sie unterliegen nicht der Jährlichkeit und können zur Finanzierung in späteren Jahren verwendet<br />

werden. Deshalb ist ein auf das Jährlichkeitsprinzip abgestellter Soll-Ist-Vergleich<br />

nicht sachgerecht.<br />

12. In welchen formellen Verfahren und nach welchen Auswahlgrundsätzen werden<br />

von wem die sogenannten Kompetenzteams gebildet und was sind sie organisatorisch<br />

und rechtlich?<br />

13. Nach welchen formellen Verfahren und Auswahlgrundsätzen wird von wem bestimmt,<br />

wer innerhalb eines solchen Teams die Leitung oder die Co-Leitung hat<br />

bzw. als Moderator agiert?<br />

14. In welchem Rechtsverhältnis stehen die v.g. Personengruppen zueinander?<br />

Die Fragen 12 bis 14 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Bei der Tätigkeit als Moderatorin oder als Moderator handelt es sich um eine auf Veranlassung<br />

des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit gemäß § 67 in Verbindung mit § 70<br />

Landesbeamtengesetz. Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf die Übertragung<br />

einer dienstlichen Nebentätigkeit.<br />

Staatliche Lehrerfortbildungen werden in der Regel von Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt,<br />

die dafür stundenweise von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden.<br />

„Kompetenzteam“ bezeichnet eine Gruppe von Moderatorinnen und Moderatoren, die im<br />

Auftrag eines Schulamtes unter der Leitung der oder des für Lehrerfortbildung zuständigen<br />

Schulrätin/Schulrates Fortbildungen für die Schulen des jeweiligen Schulamtsbezirks anbieten.<br />

Für die Ausgleichbedarfe der Schulen sind im Einzelplan 05 bei Kapitel 05 300 Titel 422 01<br />

Stellen veranschlagt, die von den Bezirksregierungen bewirtschaftet werden. Die Kompetenzteams<br />

erhalten von den Bezirksregierungen jeweils vor Beginn eines Schuljahres eine<br />

Mitteilung darüber, in welchem Umfang sie Moderatorinnen und Moderatoren beschäftigen<br />

können.<br />

In der Aufbauphase der Kompetenzteams haben die für die Fortbildung zuständigen Schulrätinnen<br />

und Schulräte überwiegend auf Moderatorinnen und Moderatoren zurück gegriffen,<br />

die zuvor von den Bezirksregierungen eingesetzt wurden und die ihr Interesse an einer Mitarbeit<br />

in den Kompetenzteams schriftlich bekundet hatten.<br />

Zur Gewinnung von neuen Moderatorinnen und Moderatoren werden gemäß Runderlass des<br />

Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.8.2008 (BASS 20-22 Nr. 61) alle<br />

Einsatzmöglichkeiten vor einer Neuverpflichtung über die Internetportale der Kompetenzteams<br />

und Bezirksregierungen bekannt gegeben. Die Moderationstätigkeiten werden den interessierten<br />

Lehrkräften über ein zentrales Suchportal angezeigt<br />

(http://www.kompetenzteams.schulministerium.nrw.de).<br />

Bei der Beauftragung neuer Moderatorinnen und Moderatoren verfahren die Kompetenzteams<br />

wie auch die Bezirksregierungen landesweit einheitlich. In einem Feedback-Gespräch<br />

werden die moderativen und die fachlichen Kompetenzen der an der Moderation interessier-<br />

158


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

ten Lehrkraft mit dem konkreten Tätigkeitsprofil abgeglichen; danach wird die Beauftragung<br />

als Moderatorin oder Moderator eingeleitet oder die Lehrkraft erhält eine Absage.<br />

Die Kompetenzteams werden von den Schulämtern stets im Benehmen mit den Dezernaten<br />

46 unter Beteiligung der schulfachlichen Dezernate der Bezirksregierungen gebildet. Die Beauftragung<br />

als Moderatorin oder als Moderator nimmt die für die Führung der Personalakten<br />

zuständige Dienststelle vor.<br />

Diese Vorgehensweise gilt auch für die Beauftragung der „Koordinierenden Moderatorinnen<br />

und Moderatoren“ (umgangssprachlich „Ko-Leitung“ genannt).<br />

Die „Koordinierenden Moderatorinnen und Moderatoren“ übernehmen im Auftrag der Schulrätin<br />

oder des Schulrates überwiegend koordinierende und beratende Tätigkeiten, moderieren<br />

aber auch. Sie sind keine Vorgesetzten der anderen Moderatorinnen und Moderatoren.<br />

Die Personalverantwortung für die in der Fortbildung eingesetzten Moderatorinnen und Moderatoren<br />

liegt für die Dauer ihres Einsatzes für das Kompetenzteam bei der Schulrätin oder<br />

beim Schulrat, die oder der diese Aufgabe in Abstimmung mit der für die Führung der Personalakten<br />

zuständigen Dienststelle wahrnimmt.<br />

15. Sind Kompetenzteams Teil der Schulaufsicht?<br />

16. Worin unterscheiden sich rechtlich und inhaltlich Kompetenzteams und Schulaufsicht<br />

untereinander und im Verhältnis zu Schulen, Eltern, Schülern und Schülerinnen,<br />

Lehrerinnen und Lehrern, wenn nur z.B. nach dem Beitrag „Die schulpolitischen<br />

Reformen seit 2005“ im Bildungsportal die Teams die „Schulen in<br />

praktischen Fragen, wie z. B. der individuellen Förderung und der Reduzierung<br />

der Sitzenbleiberquote unterstützen“?<br />

Die Fragen 15 und 16 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Leiterin oder der Leiter eines Kompetenzteams vertreten als Schulrätin oder als Schulrat<br />

die untere Schulaufsicht im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Die<br />

Moderatorinnen und Moderatoren gehören nicht der Schulaufsicht an, da sie im Hauptamt<br />

Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sind und kein Amt in der Schulaufsicht bekleiden. Daran<br />

hat sich durch die Aufstellung der Kompetenzteams nichts geändert.<br />

Moderatorinnen und Moderatoren unterstützen Lehrerinnen und Lehrer, Gruppen von Lehrkräften<br />

oder das Kollegium dabei, ihre Arbeit weiterzuentwickeln und die für die Schulentwicklung<br />

erforderlichen Arbeitsprozesse zu gestalten. Sie sind dafür auf der Grundlage eines<br />

landesweit abgestimmten Anforderungsprofils qualifiziert worden.<br />

17. Welche Entlastungen von der Unterrichtsverpflichtung erhalten Leitungen und<br />

Co-Leitungen der Kompetenzteams?<br />

Die Leitung der Kompetenzteams obliegt den Schulrätinnen und Schulräten im Rahmen ihres<br />

Hauptamts. Die „Koordinierenden Moderatorinnen und Moderatoren“ erhalten in der Regel<br />

zwischen acht und zwölf Anrechnungsstunden.<br />

159


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

18. Wie können Medienberater eines kommunalen Medienzentrums die zentrale Verantwortlichkeit<br />

für alle Aufgaben der staatlichen Medienbildung haben?<br />

Die zentrale Verantwortung für alle Aufgaben der staatlichen Medienbildung liegt nicht bei<br />

den Medienberaterinnen und Medienberatern der kommunalen Medienzentren, und es ist<br />

auch nicht beabsichtigt, ihnen diese zentrale Verantwortung zu übertragen.<br />

Die Arbeitsteilung bei der Unterstützung für das Lernen mit Medien ist mit Runderlass des<br />

Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 08.03.2001 (BASS 16-13 Nr. 4)<br />

geregelt worden: Das LVR – Zentrum für Medien und Bildung und das LWL – Medienzentrum<br />

für Westfalen koordinieren im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die<br />

Medienberatung NRW.<br />

19. Wann und wie will die Landesregierung Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen<br />

entsprechend der FDP-Forderung im Wahlkampf zu einer regelmäßigen, verpflichtenden<br />

und nachzuweisenden Pflicht machen?<br />

Gemäß § 57 Abs. 3 Schulgesetz sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung<br />

und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen<br />

Fortbildungsveranstaltungen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.<br />

XII. Qualitätsanalyse<br />

1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der internen Evaluation in eigenverantwortlichen<br />

Schulen zu?<br />

Interne Evaluation ist ein wertvolles Instrument, um Entscheidungen sicher treffen zu können<br />

und selbstbewusst Verbesserungen an der Schule voranzutreiben. Je mehr eine eigenverantwortliche<br />

Schule über sich und die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit weiß, desto besser<br />

kann sie Entscheidungen eigenverantwortlich zur weiteren Schulentwicklung treffen.<br />

2. a) Empfiehlt die Landesregierung den Schulen bestimmte Instrumente zur<br />

Durchführung interner Evaluation?<br />

Ja. Die Landesregierung empfiehlt den Schulen folgende Instrumente:<br />

• Selbstevaluation in Schulen - SEIS<br />

• Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen - QUIGS<br />

• Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen – IQUES<br />

Die interne Evaluation unter Nutzung eines der empfohlenen Instrumente erfolgt auf freiwilliger<br />

Basis. Dabei sind die schulischen Mitwirkungsgremien gemäß den Regelungen des<br />

Schulgesetzes einzubinden.<br />

160


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dieser Empfehlung zugrunde?<br />

Der Empfehlung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Schulen international erfolgreicher Bildungssysteme<br />

mit einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit ausgestattet und gleichzeitig<br />

der Einlösung von Standards verpflichtet sind, über die sie regelmäßig Rechenschaft ablegen.<br />

Die Rechenschaft erfolgt sowohl über die externe Evaluation sowie über Verfahren<br />

der internen Evaluation.<br />

Bereits die Planung einer Selbstevaluation inklusive der Entscheidung für ein bestimmtes<br />

Evaluationsinstrument, die Durchführung und die Auswertung eines Selbstevaluationsprozesses<br />

tragen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verbesserungen der Arbeitsqualität bei, weil<br />

bei der Planung einer Selbstevaluation Qualitätsforderungen an systematisches Arbeiten<br />

deutlich werden.<br />

3. Wie beurteilt die Landesregierung den Entwicklungsstand interner Evaluation in<br />

den Schulen?<br />

Interne Evaluation/Selbstevaluation (z.B. mit SEIS) unterscheidet sich von der externen Evaluation<br />

(Qualitätsanalyse NRW) unter anderem dadurch, dass sich Schulen frei für das Instrument,<br />

die Art und Weise und Zeitpunkt der Selbstevaluation entscheiden. Dies gezielt zu<br />

kontrollieren widerspräche dem Charakter der Selbstevaluation.<br />

Beurteilt wird allerdings im Rahmen der Qualitätsanalyse, ob eine Schule sich selbst evaluiert<br />

und ob sie nach einer Selbstevaluation sinnvolle Schlüsse für ihre Schulentwicklung aus<br />

den Ergebnissen zieht.<br />

Allein die Tatsache, dass rund ein Viertel aller Schulen Nordrhein-Westfalens sich frei für das<br />

Selbstevaluationsinstrument SEIS entschieden haben, beurteilt die Landesregierung positiv.<br />

4. Der sog. Bildungsbericht stellt fest, dass in keinem anderen Bundesland das Instrument<br />

„Selbstevaluation in Schulen“ (SEIS) so häufig genutzt wird wie in<br />

Nordrhein-Westfalen.<br />

a) Worauf führt die Landesregierung diese Tatsache zurück?<br />

Die Tatsache, dass in keinem anderen Bundesland das Instrument SEIS so häufig genutzt<br />

wird wie in Nordrhein-Westfalen (1.659 registrierte Schulen am 14.09.2009), führt die Landesregierung<br />

auf folgende Aspekte zurück:<br />

• Alle Schulen können sich grundsätzlich frei für ein Instrument zur Selbstevaluation<br />

entscheiden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die Schulaufsicht<br />

werben aber in Nordrhein-Westfalen nachdrücklich für eine Inanspruchnahme.<br />

• SEIS bietet die Möglichkeit der Triangulation zur Erhöhung der Validität der Ergebnisse.<br />

• Mit SEIS lassen sich mit relativ geringem Arbeits- und Zeitaufwand Stärken und<br />

Entwicklungsmöglichkeiten einer Schule datengestützt ermitteln. Es lassen sich<br />

„Good Practice“-Ansätze entdecken, die evtl. verborgen und erst durch Daten identifizierbar<br />

sind.<br />

161


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

• Landesweit bieten Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams für Lehrerfortbildung<br />

nachfrageorientiert allen Schulen eine verlässliche und vertrauensvolle<br />

Begleitung bei der Nutzung von SEIS an.<br />

• Das Qualitätsverständnis von SEIS als Instrument der internen Evaluation und das<br />

Qualitätsverständnis der Qualitätsanalyse als Mittel der externen Evaluation sind<br />

aufeinander abgestimmt. Folglich eignet sich SEIS unter anderem zur Schulentwicklung<br />

im Vorfeld und zur Nachbereitung externer Evaluation.<br />

• Das Qualitätsverständnis von SEIS (wie auch der Qualitätsanalyse) erfasst die<br />

Schule als Ganzes.<br />

• SEIS ist einerseits ein standardisiertes Instrument und bietet den Schulen andererseits<br />

flexible Möglichkeiten, zusätzlich spezielle Ziele des eigenen schulischen Leitbildes<br />

zu evaluieren.<br />

• SEIS hat sich in der Praxis bewährt.<br />

b) Wie viele Schulen nutzen SEIS (bitte schulformscharf ausweisen)?<br />

Da SEIS ein Instrument ist, für dessen Nutzung Schulen sich frei entscheiden, wird von der<br />

Landesregierung nicht erhoben, welche Schulen SEIS nutzen. Bisher hatte die Landesregierung<br />

ausschließlich die Gesamtzahl registrierter Schulen erhoben, auf die sich die Aussage<br />

im Bildungsbericht bezieht.<br />

Anlässlich dieser Großen Anfrage wurden erhoben:<br />

• die Zahl der registrierten Schulen aus Nordrhein-Westfalen. Da die Schulen sich<br />

selbst registrieren, kann für die Angabe der Schulform keine Gewähr gegeben werden;<br />

Förderschulen könnten sich z.B. auch als Regelschulen registriert haben.<br />

• mit der Weiterentwicklung des Instrumentes seit 2008 die Zahl der Befragungen in<br />

Nordrhein-Westfalen (von der Einführung im Jahr 2004 bis zum Jahr 2008 nicht<br />

möglich).<br />

Für SEIS registrierte Schulen in Nordrhein-Westfalen (Stand: 14.09.2009):<br />

Registrierung von Schulen in NRW bei SEIS als<br />

Zahl<br />

Berufsschule (in NRW: Berufskollegs) 229<br />

Förderschulen 108<br />

Gesamtschulen 59<br />

Grundschulen 737<br />

Gymnasien 161<br />

Hauptschulen 186<br />

kombinierte Haupt- und Realschule (in NRW: Verbundschulen) 3<br />

Realschulen 176<br />

Summe 1.659<br />

162


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Befragungen an nordrhein-westfälischen Schulen mit SEIS in den Jahren 2008 und 2009<br />

(Stand: 14.09.2009):<br />

Befragungen von Schulen in NRW, die registriert sind als 2008 2009<br />

Berufsschule (in NRW: Berufskollegs) 85 17<br />

Förderschulen 52 17<br />

Gesamtschulen 6 13<br />

Grundschulen 377 145<br />

Gymnasien 65 21<br />

Hauptschulen 79 34<br />

kombinierte Haupt- und Realschule (in NRW: Verbundschulen) 0 0<br />

Realschulen 66 32<br />

Summe pro Jahr 730 279<br />

Summe der Befragungen in NRW seit 2008 1.009<br />

c. Gibt es in Bezug auf SEIS Kooperationspartner der Landesregierung?<br />

Nordrhein-Westfalen ist Mitglied im Länderkonsortium „SEIS Deutschland“. Weitere Mitglieder<br />

des Konsortiums sind:<br />

• Baden-Württemberg<br />

• Brandenburg<br />

• Bremen<br />

• Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens<br />

• deutsche Auslandsschulen – ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen)<br />

• Niedersachsen<br />

• Rheinland-Pfalz<br />

• Sachsen-Anhalt<br />

Das Vorsitzland Niedersachsen hat zum 01.10.2008 die von der Schulaufsicht und Schulinspektion<br />

unabhängige Geschäftsstelle „SEIS Deutschland“ für alle Schulen im deutschsprachigen<br />

Raum eingerichtet, welche den Support von SEIS betreut.<br />

d) Wenn ja, welche vertraglichen Grundlagen mit welchen Inhalten gibt es?<br />

Grundlage für die Kooperation ist das „Abkommen zur Übernahme und Weiterentwicklung<br />

des Selbstevaluationsinstrumentes SEIS zwischen den Ländern und der ZfA“. Dadurch verpflichten<br />

sich die beteiligten Länder und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ZfA -<br />

sowie die 2009 beigetretene Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, das Selbstevaluationsinstrument<br />

SEIS gemeinschaftlich und nicht gewinnorientiert zu betreiben und weiterzuentwickeln.<br />

e) Was qualifiziert das Instrument SEIS gegenüber vergleichbaren Instrumenten?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage XII.4.a) Punkt 2 bis 8 verwiesen.<br />

163


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

f) Wie ist die Qualität dieses Instruments überprüft worden?<br />

SEIS hat sich bewährt, die vielfache Nutzung auf Basis der Freiwilligkeit dokumentiert die<br />

Qualität.<br />

Die Entwicklung des Instrumentes SEIS 2004 wurde von 2003 bis 2005 von einem Forschungsteam<br />

der Universität Bielefeld unter Leitung von Prof. Dr. Klaus-Jürgen Tillmann begleitet.<br />

Im Zuge einer Weiterentwicklung von SEIS 2004 zu SEIS 2008 wurde, um die empirische<br />

Güte des Instrumentes auch in der neuen Fassung zu sichern, eine empirische Begleitung<br />

der Weiterentwicklung unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Peter Brandl-Bredenbeck, Institut für<br />

Schulsport und Schulentwicklung der Sporthochschule Köln, durchgeführt. Die Prüfung der<br />

Validität der SEIS-Fragebögen erfolgte durch ein umfangreiches Pretestverfahren, das auf<br />

die Inhaltsvalidität abzielte. Zusätzlich wurden zur Prüfung der Reliabilität Konsistenzanalysen<br />

durchgeführt, um die Homogenität, d. h. den inhaltlichen Zusammenhang der einzelnen<br />

Kriterien zu untersuchen.<br />

5. Mit welchem Ziel wird die Qualitätsanalyse an den Schulen in NRW durchgeführt?<br />

Qualitätsanalyse dient dem Ziel, die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern und nachhaltige<br />

Impulse für die Unterrichts- und Schulentwicklung zu geben. Darüber hinaus gibt sie detaillierte<br />

Hinweise zur Qualität des nordrhein-westfälischen Schulsystems insgesamt.<br />

6. Wann wird der für Mitte 2009 angekündigte Bericht über die bisher ermittelte<br />

Schulqualität herausgegeben?<br />

Der Jahresbericht der Qualitätsanalyse ist erschienen.<br />

7. Welche Unterstützung erhalten Schulen mit erkennbaren ausgewiesenen Defiziten?<br />

Die Qualitätsanalyse - Verordnung sieht vor, dass sich Schulen bei der Analyse des Qualitätsberichts<br />

und der sich daran anschließenden Maßnahmenentwicklung beraten lassen<br />

können. Zurzeit werden je Bezirksregierung 20 bis 25 Moderatorinnen und Moderatoren der<br />

Kompetenzteams auf diese Aufgabe vorbereitet. Seit 2006 sind 53 Kompetenzteams aufgebaut<br />

worden, um den Fortbildungsaufgaben vor Ort gerecht zu werden. Diese können auch<br />

nach Abschluss der institutionellen Zielvereinbarung zwischen Schule und schulfachlicher<br />

Aufsicht für die Unterstützung der Schulen in Fortbildungsfragen genutzt werden. Schulen<br />

haben die Möglichkeit, ihr Fortbildungsbudget u. a. dafür zu verwenden, um z. B. auch von<br />

freien Anbietern zielgenau die Unterstützung zu beschaffen, die sie für ihre systemische und<br />

systematische Schulentwicklung benötigen.<br />

164


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

8. Grundlage für die Bewertung der Schulen ist das Qualitätstableau. Welche wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse liegen diesem Qualitätstableau zugrunde?<br />

Das Qualitätstableau basiert auf den ersten Arbeiten der alten Landesregierung und deren<br />

Kooperation mit der niederländischen Schulinspektion. Damit orientiert es sich am niederländischen<br />

Vorbild und berücksichtigt die Bedingungen des nordrhein-westfälischen Schulsystems.<br />

Darüber hinaus liegen dem Tableau die in den internationalen Vergleichsstudien wie<br />

PISA, IGLU und TIMS gewonnenen Erkenntnisse zu Grunde.<br />

9. Wie sind die Schulen darauf vorbereitet worden, dass mit Einführung der Qualitätsanalyse<br />

ihre Arbeit auf der Grundlage eines bestimmten Qualitätstableaus erfolgt?<br />

Seit Antritt dieser Landesregierung wurden die Schulen in vielfältiger Weise über Ziele, Inhalte,<br />

Verfahren und Instrumente der Qualitätsanalyse informiert. So wurden z. B. alle Instrumente<br />

– also auch das Qualitätstableau – auf der Homepage des Ministeriums für Schule<br />

und Weiterbildung veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Alle Schulen erhielten<br />

Broschüren zur Qualitätsanalyse. Weitere Informationsangebote waren Veröffentlichungen in<br />

Schule NRW, eine Beilage zu Schule NRW („Pinnwand“), Artikel in Fachzeitschriften sowie<br />

Vorträge bei Lehrerverbänden und eine Vorstellung auf der didacta Köln 2007.<br />

Darüber hinaus hat die Schulaufsicht in Dienstbesprechungen mit Schulleitungen die Qualitätsanalyse<br />

eingehend vorgestellt und erörtert. Das Qualitätstableau wurde bereits mit dem<br />

Kabinettbeschluss vom 02.05.2006 gebilligt.<br />

10. In welchen Gremien und mit welchen Verfahren hat die Landesregierung dieses<br />

Qualitätstableau entwickelt?<br />

Das Verfahren wurde in Arbeitsgruppen zur damaligen Schulinspektion aufgrund der Erfahrungen<br />

in den Niederlanden weiterentwickelt. Diese Arbeitsgruppen wurden durch Schulpraktiker,<br />

Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

des Schulministeriums aus den Bereichen Grundsatzfragen sowie Bildungsforschung ergänzt.<br />

Zu Arbeitssitzungen wurden zudem externe Experten und Wissenschaftler hinzugezogen.<br />

Dabei orientierte sich die Arbeit an rechtlichen Vorgaben (Schulgesetz, Rechtsverordnungen,<br />

Erlasse), an Abstimmungen mit dem Qualitätstableau des Selbstevaluationsinstruments<br />

SEIS [s. <strong>Antwort</strong> zur Frage XII. 4 a)] und an wissenschaftlichen Erkenntnissen (s. <strong>Antwort</strong> zu<br />

Frage XII. 8).<br />

11. Der Verband Bildung und Erziehung NRW hat in der Öffentlichen Anhörung 2007<br />

eine fehlende umfassende gesellschaftliche Diskussion über die angestrebten<br />

Inhalte der Qualitätsentwicklung bemängelt.<br />

Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dieser Kritik gezogen?<br />

Über Anpassungen der Instrumente der Qualitätsanalyse und über Präzisierungen der Qualitätsanalyseverordnung,<br />

z. B. bei der Handreichung zum institutionellen Zielvereinbarungs-<br />

165


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

prozess nach Qualitätsanalysen, wurden die Hauptpersonalräte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen<br />

vorab informiert.<br />

Die aufgrund der seit 2006 in Qualitätsanalysen gewonnenen Erkenntnisse beabsichtigte<br />

Anpassung des Qualitätstableaus wird den Verbänden vorab zur Kenntnis und zur Stellungnahme<br />

gegeben werden.<br />

12. Die Qualitätsanalyse wird durch Qualitätsprüfer vorgenommen.<br />

a) Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Auswahl der Qualitätsprüferinnen<br />

und Qualitätsprüfer?<br />

Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese, d. h. nach Eignung, Befähigung<br />

und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 des Beamtenstatusgesetzes). Dabei<br />

werden sowohl das fachliche als auch das persönliche Anforderungsprofil der Bewerberinnen<br />

und Bewerber berücksichtigt.<br />

Am Ende der Ausbildung wird eine vollständige Qualitätsanalyse in eigener Verantwortung<br />

durchgeführt. Erst danach wird über die Übernahme entschieden.<br />

Ja.<br />

b) Haben sich diese Gesichtspunkte der Auswahl bewährt?<br />

Der Erfolg zeigt sich in den außerordentlich positiven Rückmeldungen in den Evaluationen<br />

zur Durchführung der Qualitätsanalyse. Einzelheiten hierzu sind dem Jahresbericht der Qualitätsanalyse<br />

zu entnehmen.<br />

c) Wie wird die Leistung der Qualitätsprüfer überprüft?<br />

Die Leistungsüberprüfung erfolgt derzeit über folgende Instrumente:<br />

• Evaluation der Arbeit mit Hilfe von Evaluationsbögen, die die Schulen nach Abschluss<br />

der Analysen erhalten und zurücksenden,<br />

• Stellungnahmen, die Qualitätsprüferinnen und -prüfer von den Schulleiterinnen bzw.<br />

Schulleitern der besuchten Schulen erhalten,<br />

• Auswertung der Stellungnahmen auf Konflikte einer Schule mit dem Qualitätsteam.<br />

Bis auf sehr seltene Einzelfälle sind keine Konflikte bekannt geworden.<br />

• Untersuchung der Wirksamkeit der Arbeit anhand wissenschaftlicher Begleitforschung.<br />

Daten hierzu sind dem Jahresbericht der Qualitätsanalyse zu entnehmen.<br />

• Überprüfungsbesuche bei den Qualitätsteams, die von Personen durchgeführt werden,<br />

die vom zuständigen Ministerium dafür benannt werden.<br />

166


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

d) In welchem Verhältnis steht diese Überprüfung zu den Richtlinien zur dienstlichen<br />

Beurteilung?<br />

e) Wie verträgt sich diese Überprüfung mit den Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung?<br />

Eine nach den geltenden Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung erstellte Beurteilung hat<br />

sich zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung während des gesamten Beurteilungszeitraums<br />

umfassend zu äußern.<br />

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den in der <strong>Antwort</strong> zu 12 c) genannten Instrumenten<br />

und den Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung besteht nicht.<br />

13. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Auswahl für ähnliche Tätigkeiten in<br />

den anderen Bundesländern?<br />

Mit Blick auf einen vertretbaren Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit den gewünschten<br />

Daten wurden die Mitglieder der Ländergruppe (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und<br />

Niedersachsen) um Informationen zur Beantwortung dieser Frage gebeten.<br />

Es liegen nur <strong>Antwort</strong>en aus zwei Ländern vor: In Berlin erfolgt die Auswahl der Schulinspektorinnen<br />

und -inspektoren im Rahmen eines Assessment-Centers. In Niedersachsen gibt es<br />

eine Ausschreibung für Schulleiterinnen und Schulleiter, ein Assessment-Center sowie zwei<br />

laufbahnrechtliche Überprüfungen für den Niedersächsischen Schulaufsichtsdienst (Phase I<br />

und II, gilt auch für die schulfachlichen Dezernenten der LSchB).<br />

14. Wie werden die für die Tätigkeit als Qualitätsprüfer vorgesehenen Personen auf<br />

ihre Aufgabe vorbereitet?<br />

Qualitätsprüferinnen und -prüfer werden ein halbes Jahr vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre<br />

Aufgabe vorbereitet. In einem Auswahlverfahren wird zunächst entschieden, wer aus dem<br />

Bewerberkreis für die Qualifizierung zugelassen wird.<br />

Die Qualifizierung besteht aus den praktischen und theoretischen Phasen mit einem umfangreichen<br />

Kommunikationstraining.<br />

15. Hat sich dieses Verfahren bewährt?<br />

Ja.<br />

Der Erfolg zeigt sich in den außerordentlich positiven Rückmeldungen zur Qualität der Arbeit<br />

der Qualitätsteams in den Evaluationen der Schulen. Einzelheiten hierzu sind dem Jahresbericht<br />

der Qualitätsanalyse zu entnehmen.<br />

167


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

16. Wie erfolgt die entsprechende Vorbereitung in den anderen Bundesländern?<br />

Mit Blick auf einen vertretbaren Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit den gewünschten<br />

Daten wurden die Mitglieder der Ländergruppe (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und<br />

Niedersachsen) um Informationen zur Beantwortung dieser Frage gebeten.<br />

Es liegen nur <strong>Antwort</strong>en aus zwei Ländern vor. In Berlin erfolgt die Vorbereitung der neuen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulinspektion zweigleisig: Es wird eine Basisqualifizierung<br />

durch das LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin Brandenburg) durchgeführt.<br />

Die Einarbeitungszeit beinhaltet u. a. die Teilnahme an Ausbildungsinspektionen. In<br />

Niedersachsen erfolgt im Anschluss an die Auswahl eine kompakte, qualifizierende, viermonatige<br />

Ausbildung durch die Niedersächsische Schulinspektion nach einem detaillierten Ausbildungskonzept<br />

mit Bewährungsfeststellung.<br />

17. a) Hat die Landesregierung zusätzliche Stellen für die Qualitätsanalyse geschaffen?<br />

b) Wenn ja, wie viele?<br />

c) Wenn nein, warum nicht?<br />

Mit dem Haushaltsplan 2009 stehen insgesamt 90 Stellen für die Qualitätsanalyse zur Verfügung<br />

(vgl. Erläuterungsband zum Haushalt 2009; Seite 90). Die Landesregierung hat<br />

durch Umschichtungen von Planstellen Prioritäten für die Qualitätsanalyse gesetzt.<br />

18. In welcher Höhe hat die Landesregierung Sachmittel für die Arbeit der Qualitätsanalyse<br />

in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt?<br />

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren (2006 - 2008) für die Arbeit der Qualitätsanalyse<br />

insgesamt Sachmittel in Höhe von 671.100 Euro im Einzelplan 03 und 671.300<br />

Euro im Einzelplan 05 des Landeshaushaltes zur Verfügung gestellt.<br />

19. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag?<br />

Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag der Qualitätsanalyse wird insgesamt sehr positiv beurteilt.<br />

Dies zeigt sich auch in den außerordentlich positiven Rückmeldungen in den Evaluationen<br />

zur Wirksamkeit der Qualitätsanalyse für die Entwicklungsarbeit in den Schulen und<br />

einer Schulleiterbefragung zur Wirksamkeit. Einzelheiten hierzu sind dem Jahresbericht der<br />

Qualitätsanalyse zu entnehmen.<br />

20. Wie überprüft die Landesregierung die Arbeitsweise der Qualitätsprüfer und die<br />

Wirksamkeit ihrer Arbeit?<br />

Die Arbeit der Qualitätsteams wird gemäß § 2 Abs. 3 Qualitätsanalyse-Verordnung regelmäßig<br />

durch Personen überprüft, die vom zuständigen Ministerium dafür benannt worden sind.<br />

168


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Dabei kommen standardisierte Verfahren zum Einsatz. Die Ergebnisse werden vom Institut<br />

für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund im Auftrag des<br />

Schulministeriums evaluiert. Einzelheiten zu den hierzu erhobenen Daten sind im Jahresbericht<br />

der Qualitätsanalyse veröffentlicht.<br />

21. Nach Vorliegen des Qualitätsberichts sollen die Schulen Zielvereinbarungen mit<br />

der Schulaufsicht abschließen. Wie ist die Schulaufsicht in den verschiedenen<br />

Bezirken und Schulformen auf diese Aufgabe vorbereitet worden?<br />

In den Jahren 2006 und 2007 haben zu diesem Bereich in allen Bezirksregierungen mehrere<br />

zweitägige Fortbildungen für die gesamte schulfachliche Aufsicht stattgefunden. Inhalte waren<br />

die Verfahren und Instrumente der Qualitätsanalyse sowie der Zielvereinbarungsprozess.<br />

Die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierungen in die Erarbeitung<br />

des Erlasses zur institutionellen Zielvereinbarung hat sichergestellt, dass die Erfahrungen<br />

der Bezirksregierungen dort eingehen und die schulfachliche Aufsicht jederzeit über den Arbeitsstand<br />

informiert war. In den Bezirksregierungen haben Dienstbesprechungen zum Thema<br />

stattgefunden.<br />

22. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Zahl und Qualität von Zielvereinbarungen<br />

in den Bezirken und Schulformen vor?<br />

Aussagen hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.<br />

Eine detaillierte Untersuchung zur Qualität von Zielvereinbarungen wird erwogen.<br />

23. a) Wie sind die Schulen auf das Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen<br />

vorbereitet worden?<br />

Die Schulen sind durch die Qualitätsanalyse-Verordnung vom 27.04.2006 auf das Verfahren<br />

zum Abschluss von Zielvereinbarungen hingewiesen worden. Eine detaillierte Vorbereitung<br />

erfolgte durch die Beilage zum Zielvereinbarungsprozess zwischen Schulen und Schulaufsicht<br />

in Schule NRW (Beilage 08/09 zur Ausgabe vom 15.08.2009). Darüber hinaus hat die<br />

Schulaufsicht in Dienstbesprechungen mit Schulleitungen die Qualitätsanalyse eingehend<br />

vorgestellt und erörtert<br />

b) Auf welche Hilfen können sie zurückgreifen?<br />

Die Schulen können auf die Beratungskompetenz der schulfachlichen Aufsicht zurückgreifen.<br />

Außerdem sind pro Bezirksregierung fünf Personen als Multiplikatoren in diesem Bereich<br />

qualifiziert worden. Sie führen in den Kompetenzteams entsprechende Fortbildungsmaßnahmen<br />

durch, so dass Schulen nach Qualitätsanalyse auf qualifizierte Beraterinnen und Berater<br />

zurückgreifen können.<br />

169


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

c) Welche personellen Ressourcen stehen dafür zur Verfügung?<br />

Der Abschluss von Zielvereinbarungen wurde und wird auch weiterhin durch verschiedene<br />

Fortbildungsangebote, eine entsprechende Handreichung und Dienstbesprechungen begleitet.<br />

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und des Querschnittscharakters von Zielvereinbarungen<br />

- nicht nur im Anschluss an eine Qualitätsanalyse - sind spezielle personelle Ressourcen<br />

nicht eigens ausgewiesen.<br />

24. a) Hat die Landesregierung die Wirksamkeit solcher Zielvereinbarungen überprüft<br />

oder plant sie eine entsprechende Prüfung?<br />

b) Falls ja, wann ist mit einem entsprechenden Bericht zu rechnen?<br />

Aussagen hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.<br />

Eine detaillierte Untersuchung zur Wirksamkeit von Zielvereinbarungen wird erwogen. Ein<br />

Berichtstermin kann wegen der Komplexität des Untersuchungsprozesses noch nicht genannt<br />

werden.<br />

25. Die Qualitätsprüfer sind Mitarbeiter in den Schulabteilungen der fünf Bezirksregierungen.<br />

a) Welche durchschnittlichen Bewertungen haben die Qualitätsprüfer in den verschiedenen<br />

Bezirken und Schulformen bei den verschiedenen Qualitätsaspekten,<br />

Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren vorgenommen?<br />

Für den Jahresbericht der Qualitätsanalyse wurden noch keine diesbezüglichen Daten erhoben,<br />

da die entsprechende Datenlage noch nicht aussagekräftig und eine Repräsentativität<br />

der Schulformen noch nicht gegeben ist.<br />

b) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe<br />

in den fünf Bezirken vor?<br />

Die Bewertungsmaßstäbe sind landesweit einheitlich festgelegt. Sie werden in regelmäßigen<br />

Dienstbesprechungen in Bewertungstrainings gesichert.<br />

Darüber hinaus zeigen die Auswertungen der Bewertungen gemeinsam beobachteter und<br />

individuell bewerteter videografierter Unterrichtssequenzen eine sehr hohe Inter-Rater-<br />

Reliabilität.<br />

26. In wie vielen Fällen mussten in den einzelnen Bezirken und Schulformen aufgrund<br />

erheblichen Entwicklungsbedarfs Nachanalysen angesetzt werden?<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der bisher durchgeführten Nachanalysen<br />

nach Schulform und Bezirksregierung abgebildet:<br />

170


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Übersicht über die bisher durchgeführten Nachanalysen<br />

bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009<br />

GS HS RS GY GE FÖ BK Summe<br />

BR Arnsberg<br />

1 1 0 0 0 2 0 4<br />

BR Detmold 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

BR Düsseldorf<br />

2 0 0 1 0 0 0 3<br />

BR Köln 1 0 0 0 0 2 0 3<br />

BR Münster 0 1 0 0 0 0 0 1<br />

NRW 4 2 0 1 0 4 0 11<br />

GS: Grundschule, HS: Hauptschule, RS: Realschule, GE: Gesamtschule, GY: Gymnasium, FÖ: Förderschule, BK: Berufskolleg<br />

27. Welche besondere Unterstützung haben die betroffenen Schulen erhalten?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 7 verwiesen.<br />

28. Wie häufig musste der Qualitätsaspekt „4.1 Führungsverantwortung der Schulleitung“<br />

mit Stufe 1 oder 2 bewertet werden (bitte Darstellung nach Bezirken und<br />

Schulformen)?<br />

Die gewünschten Daten liegen für die Schuljahre 2006/2007 und 2007/2008 vor. Insgesamt<br />

wurden 552 Schulen besucht. Insgesamt wurde bei 14 Schulen der Qualitätsaspekt 4.1 mit<br />

Stufe 1 und Stufe 2 bewertet.<br />

Dabei handelt es sich um sechs Grundschulen (BR Köln), zwei Hauptschulen (je eine BR<br />

Detmold und BR Köln), drei Gesamtschulen (zwei BR Arnsberg, eine BR Düsseldorf), zwei<br />

Förderschulen (je eine BR Arnsberg und BR Köln) und ein Berufskolleg (BR Arnsberg).<br />

29. Zu welchen Konsequenzen und Hilfestellungen führte eine solche Bewertung?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 7 verwiesen.<br />

30. Wie häufig musste der Qualitätsaspekt „2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung“<br />

mit Stufe 1 oder 2 bewertet werden (bitte Darstellung nach Bezirken<br />

und Schulformen)?<br />

Der Qualitätsaspekt 2.6 wurde weder im Schuljahr 2006/2007 noch im Schuljahr 2007/2008<br />

mit der Stufe 1 bewertet. Vielmehr erhielten 12% der besuchten Schulen im Schuljahr<br />

2007/2008 eine Bewertung der Stufe 4 und 60% eine Bewertung der Stufe 3. Nur 29% (93<br />

Schulen) wurden mit der Stufe 2 bewertet.<br />

171


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung nach Schulform und Bezirk für die<br />

Schuljahre 2007/2008 und 2006/2007:<br />

Bewertungen der Stufe 2 im Aspekt 2.6 im Schuljahr 2007/2008 nach Schulform und<br />

Bezirk<br />

(n = insgesamt 325 Schulen)<br />

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Summe<br />

Grundschule 1 1 4 17 1 24<br />

Hauptschule 5 4 2 3 4 18<br />

Realschule 5 2 - - 5 12<br />

Gymnasium - 5 1 - - 6<br />

Gesamtschule 1 - 1 - - 2<br />

Förderschule 1 2 1 3 - 7<br />

Berufskolleg 9 - 6 8 1 24<br />

Summe 22 14 15 31 11 93<br />

Bewertungen der Stufe 2 im Aspekt 2.6 im Schuljahr 2006/2007 nach Schulform und<br />

Bezirk<br />

(n = insgesamt 227 Schulen)<br />

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Summe<br />

Grundschule - 4 - 10 - 14<br />

Hauptschule 2 2 4 2 2 12<br />

Realschule 4 2 3 - 1 10<br />

Gymnasium - 2 - 1 - 3<br />

Gesamtschule - - 2 - - 2<br />

Förderschule - - 2 1 - 3<br />

Berufskolleg 6 3 6 - 3 18<br />

Summe 12 13 17 14 6 62<br />

31. Wie häufig musste eine solche Bewertung in Schulen vorgenommen werden, die<br />

zuvor das Gütesiegel „Individuelle Förderung“ erhalten hatten (bitte Darstellung<br />

nach Bezirken und Schulformen)?<br />

Für das Schuljahr 2006/2007 kann keine Identifikation von Schulen mit Gütesiegel vorgenommen<br />

werden, da die Dateneingabe der Qualitätsanalyse in diesem Schuljahr anonymisiert<br />

erfolgte, so dass weder Schulnummer noch Schulname vorliegen.<br />

172


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Im Schuljahr 2007/2008 haben zwei Schulen mit dem Gütesiegel „Individuelle Förderung“ im<br />

Qualitätsaspekt eine Bewertung mit der Stufe 2 erhalten.<br />

32. Worauf führt es die Landesregierung zurück, dass Schulen, die mit dem Gütesiegel<br />

ausgezeichnet wurden, im Bereich der individuellen Förderung durch die<br />

Qualitätsprüfer als entwicklungsbedürftig analysiert wurden?<br />

33. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um hier Abhilfe zu schaffen?<br />

Die Fragen 32 und 33 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Da lediglich zwei Gütesiegelschulen in Qualitätsaspekt 2.6 eine Bewertung mit der Stufe 2<br />

erhalten haben, geht die Landesregierung davon aus, dass die Instrumente beider Verfahren<br />

grundsätzlich funktionieren.<br />

Grundlegende Maßnahmen sind aufgrund der genannten Zahl nicht geplant. Gleichwohl wird<br />

der Austausch zwischen den Qualitätsprüferinnen und -prüfern und den Mitgliedern der Jury<br />

weiter intensiviert. Zukünftig werden die Ergebnisse der Qualitätsanalyse im Rahmen der alle<br />

drei Jahre stattfindenden Rezertifizierung des Gütesiegels berücksichtigt.<br />

34. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Durchsetzung einheitlicher<br />

Bewertungsmaßstäbe?<br />

Die Bewertungsmaßstäbe sind landesweit einheitlich festgelegt. Sie werden einheitlich<br />

durchgesetzt.<br />

35. a) Welche zentralen Befunde liegen der Landesregierung aus den Qualitätsanalysen<br />

vor?<br />

Die Ergebnisse der Qualitätsanalyse zeigen für die nordrhein-westfälischen Schulen, dass<br />

die Identifikation und die Zufriedenheit aller Beteiligten (Eltern, Schülerinnen und Schüler,<br />

Lehrkräfte, Schulleitungen, nichtlehrendes Personal und außer schulische Partner) mit der<br />

eigenen Schule außerordentlich groß ist.<br />

Besonders positiv wurden das Schulklima insgesamt, die Lernatmosphäre im Unterricht, die<br />

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie die außerschulischen<br />

Kooperationen bewertet. Darüber hinaus erhielt der Qualitätsaspekt „Führungsverantwortung<br />

der Schulleitung“ ebenfalls eine sehr positive Bewertung.<br />

Handlungsfelder bestehen in den Qualitätsbereichen 2 und 6, dort z. B. bei der internen Evaluation.<br />

Diese Ergebnisse decken sich weitgehend mit denen anderer Länder, die vergleichbare<br />

Instrumente für die externe Evaluation verwenden.<br />

Daten hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.<br />

173


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Hat die Arbeit der Qualitätsteams bereits zu Veränderungen in den Schulen<br />

des Landes geführt?<br />

86 Prozent der befragten Schulen hatten nach erfolgter Qualitätsanalyse und aufgrund der<br />

schriftlichen Befragung bereits konkrete Maßnahmen in Angriff genommen.<br />

Daten hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.<br />

c) Wenn ja, zu welchen?<br />

Zu den festgestellten Effekten der Qualitätsanalyse wird auf den Jahresbericht der Qualitätsanalyse<br />

verwiesen.<br />

36. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung daraufhin durchgeführt bzw. geplant?<br />

Die Maßnahmen werden im Jahresbericht der Qualitätsanalyse beschrieben.<br />

37. An wie vielen Schulen und an welchen Schulformen ist die Qualitätsanalyse bisher<br />

durchgeführt worden (bitte Gesamtdarstellung und nach Regierungsbezirken)?<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der bisher durchgeführten Qualitätsanalysen<br />

nach Schulform und Bezirksregierung abgebildet:<br />

Übersicht über die bisher durchgeführten Qualitätsanalysen<br />

bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009<br />

GS HS RS GY GE FÖ BK Summe<br />

BR Arnsberg 78 32 31 20 28 35 28 252<br />

BR Detmold 73 27 30 23 6 26 10 195<br />

BR Düsseldorf<br />

66 31 29 25 15 29 24 219<br />

BR Köln 71 20 4 28 11 30 23 187<br />

BR Münster 45 31 26 8 9 21 20 160<br />

NRW 333 141 120 104 69 141 105 1013<br />

GS: Grundschule, HS: Hauptschule, RS: Realschule, GE: Gesamtschule, GY: Gymnasium, FÖ: Förderschule, BK: Berufskolleg<br />

38. a) In welchem Rhythmus soll die Qualitätsanalyse an den Schulen des Landes<br />

durchgeführt werden?<br />

Die Qualitätsanalyse soll nach Vollausbau in einem Rhythmus von etwa vier Jahren an allen<br />

Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.<br />

174


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

b) Reichen die dazu bereitgestellten Stellen aus?<br />

Die dazu vom Kabinett am 02.05.2006 beschlossenen Stellen reichen nach Abschluss der<br />

Basismessung aus.<br />

39. Im August 2006 hat Ministerin Sommer angekündigt, dass in den nächsten vier<br />

Jahren alle rund 6800 Schulen durch die Qualitätsteams besucht und bewertet<br />

werden sollen. Der sog. Bildungsbericht stellt fest, dass bis Ende 2008 insgesamt<br />

850 Schulen besucht worden sind. Das bedeutet, dass in 2009 und im ersten<br />

Halbjahr 2010 knapp 6000 Schulen besucht werden müssen.<br />

Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung getroffen, um das durch Ministerin<br />

Sommer formulierte Ziel zu erreichen?<br />

Priorität hatte für die Landesregierung zunächst die Verbesserung der Unterrichtsversorgung.<br />

Aus diesem Grund und wegen der angespannten Haushaltslage konnte die Qualitätsanalyse<br />

nicht von Beginn an im geplanten Umfang personell ausgestattet werden. Das hat<br />

zu einer Verzögerung innerhalb der Basismessung geführt. Außerdem wurde das Verfahren<br />

der Qualifizierung gegenüber den ersten Planungen verbessert, was ebenfalls zu einer Verzögerung<br />

beigetragen hat. Ihr kann nach den gemachten Erfahrungen durch Veränderungen<br />

im Verfahren und in den Instrumenten der Qualitätsanalyse begegnet werden.<br />

40. Wann kann die Landesregierung den ersten kompletten Durchgang abschließen?<br />

Die Landesregierung beabsichtigt, trotz der genannten Veränderungen die Basismessung so<br />

rasch wie möglich abzuschließen. Auf Grund der bis jetzt gewonnenen Erkenntnisse, die<br />

auch im Jahresbericht der Qualitätsanalyse veröffentlicht sind, wird das Verfahren beschleunigt.<br />

41. Ministerin Sommer äußerte sich in der WAZ vom 06.10.2006 wie folgt: „Wir schicken<br />

jetzt Qualitätsprüfer in die Schulen. Ohne Druck auszuüben, werden<br />

schlechte Entwicklungen so aufgedeckt. Lehrer mit Defiziten werden im Kollegium<br />

identifiziert und isoliert. Es gibt mehr Wettbewerb. Bisher konnte man so vor<br />

sich hin dümpeln.“<br />

a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung für diese Aussage zugrunde?<br />

b) Wie sieht genau die Identifizierung und die Isolierung aus?<br />

c) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind seit Oktober 2006 in den Kollegien<br />

identifiziert und isoliert worden?<br />

Die Landesregierung verweist auf ihre <strong>Antwort</strong>en auf die Kleinen Anfragen 1053 (LT-<br />

Drucksache 14/3152), 1058 (LT-Drucksache 14/3153) sowie 1331 (LT-Drucksache 14/3897).<br />

175


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

42. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Akzeptanz der Qualitätsanalyse<br />

bei Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Schulleiterinnen<br />

und Schulleitern vor?<br />

Die Akzeptanz der Qualitätsanalyse bei Schulleitungen, Lehrkräften, Schülerschaft und Eltern<br />

wird in einem Evaluationsbogen ermittelt.<br />

92 % der Schulen konnten die Ergebnisse des Berichts gut für die Weiterentwicklung der<br />

Schule - konkret für die Planung von Schwerpunkten und Maßnahmen - nutzen.<br />

Insgesamt sind die Schulen und alle Beteiligten mit der Qualitätsanalyse als Instrument der<br />

externen Evaluation und mit der Kompetenz der Qualitätsprüferinnen und -prüfer sehr zufrieden.<br />

Näheres ist dem Jahresbericht der Qualitätsanalyse zu entnehmen.<br />

43. Welche zeitliche Belastung kommt durch die Qualitätsanalyse durchschnittlich<br />

auf die Schulleitungen zu (bitte nach Schulformen differenzieren)?<br />

Eine konkrete Bezifferung des Gesamtaufwandes in Stunden ist nicht möglich, da hierzu keine<br />

systematischen Erhebungen erfolgen.<br />

44. Welche evaluativen Maßnahmen bezogen auf das Instrument der Qualitätsanalyse<br />

sind bisher bezirksbezogen und landesweit mit welchem Ergebnis durchgeführt<br />

worden?<br />

Die umfangreichen Daten der Unterrichtsbeobachtung (im Schuljahr 2007/2008 insgesamt<br />

11.283 Beobachtungseinheiten) wurden einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen. Die<br />

Ergebnisse sind in die grundlegende Überarbeitung des Beobachtungsbogens eingeflossen.<br />

Der überarbeitete Beobachtungsbogen wurde in einem aufwändigen Pretest wissenschaftlich<br />

überprüft.<br />

In den landesweiten Dienstbesprechungen wird das Instrument der Qualitätsanalyse regelmäßig<br />

hinsichtlich der Praktikabilität diskutiert.<br />

45. Im sog. Bildungsbericht wird vom Aufbau eines Stellenpools zur Unterstützung<br />

der Qualitätsanalyse berichtet. Welche genauen Aufgaben soll dieser Stellenpool<br />

haben? Welche Personen sollen an diesen Aufgaben arbeiten? Wie weit ist der<br />

Aufbau vorangeschritten?<br />

Bis jetzt haben 38 "externe Experten" aus Industrie, Handel, Gewerbe und Studienseminaren<br />

an einer Kurzschulung zu den Verfahren und Instrumenten der Qualitätsanalyse teilgenommen<br />

und stehen für die Begleitung von Qualitätsanalysen zur Verfügung.<br />

Sie ergänzen die Qualitätsteams, ersetzen aber keine Qualitätsprüferinnen bzw. keinen Qualitätsprüfer.<br />

Sie haben kein Stimmrecht.<br />

176


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

46. Im sog. Bildungsbericht wird festgestellt, dass das Ministerium für Schule und<br />

Weiterbildung seine Arbeit kontinuierlich durch Wissenschaftler bewerten lässt.<br />

Welche Wissenschaftler haben bisher mit welchem Ergebnis die Arbeit des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung bewertet?<br />

Die zitierte Aussage lautet vollständig:<br />

„Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt sich selbst den Ansprüchen, die es gegenüber<br />

Schulen vertritt, und lässt seine Arbeit kontinuierlich durch Wissenschaftler bewerten.<br />

Ziel ist es, auf Ebene der einzelnen Schulen und des Landes eine Datenbasis zu schaffen,<br />

um Ansatzpunkte für die Steigerung schulischer Qualität zu finden. Denn Daten<br />

• setzen Fakten an die Stelle von Vermutungen,<br />

• helfen, den Befund zu analysieren und operationalisieren,<br />

• legitimieren Veränderungen und<br />

• erleichtern und ‚sichern’ Entscheidungen.“<br />

Die Aussage bezieht sich demnach auf den ständigen, niemals abgeschlossenen Prozess<br />

der wissenschaftlichen Begleitforschung zu schulpolitischen Maßnahmen, auf deren Basis<br />

Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehört z.B. die wissenschaftliche Qualitätssicherung<br />

von Prüfungsaufgaben für die zentralen Prüfungen.<br />

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, mit denen das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

zusammengearbeitet hat, werden neben anderen Auftragnehmern in der <strong>Antwort</strong><br />

der Landesregierung auf die Große Anfrage 29 auf die Fragen 15 bis 21 und 23 bis 27 im<br />

Kapitel „Externe Aufträge“ mit dem jeweiligen Gebiet benannt (LT-Drucksache 14/9479).<br />

XIII. Eigenverantwortliche Schule<br />

1. „Wir wollen nicht von oben, sondern von der Schulbasis her unser Schulsystem<br />

fortentwickeln“, so Ministerin Sommer im Juni 2008. Welche sachlichen Gründe<br />

haben angesichts dieser grundsätzlich formulierten Position dazu geführt, dass<br />

die Landesregierung zunächst den bereits bestehenden Freiraum der Schulen<br />

durch zentrale Vorgaben von oben eingeschränkt hat (z. B. naturwissenschaftlicher<br />

Unterricht in der Sekundarstufe I, Leistungsbewertung in der Grundschule)?<br />

Die Idee der Eigenverantwortlichkeit der Schule stellt eine klare Leitperspektive für das<br />

Schulwesen in Nordrhein-Westfalen dar. Das Schulgesetz eröffnet weitgehende Entscheidungsspielräume:<br />

Schulen gestalten danach Unterricht, Erziehung und Schulleben primär in<br />

eigener Verantwortung. Die Schulen haben insbesondere auch Freiräume für innovative<br />

schulische Vorhaben über die neu eingerichteten Schulentwicklungskonferenzen erhalten.<br />

Ziel bleiben jedoch auch die Standardsicherung und Vergleichbarkeit. Es muss gewährleistet<br />

sein, dass die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Abschlüsse aufgrund vergleichbarer<br />

Anforderungen erworben werden.<br />

177


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

2. Staatssekretär Winands hat im Juni 2008 mitgeteilt, dass die dienstaufsichtlich<br />

zuständige Schulaufsicht zur verwaltungstechnischen Unterstützung der Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter ein sog. „Back-Office“ einrichten wird.<br />

Welche Maßnahmen haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung, die<br />

zuständigen Bezirksregierungen und die zuständigen Schulämter bisher durchgeführt?<br />

3. a) Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der Einrichtung und Arbeit<br />

des „Back-Office“ gemacht?<br />

b) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Akzeptanz<br />

bei den Schulleitungen und bei den Schulaufsichtsbehörden vor?<br />

4. In welcher Weise verschafft sich die Landesregierung einen systematischen<br />

Überblick über die Qualität der Dienstleistungen der zuständigen Schulaufsichtsbehörden?<br />

5. a) Welche weiteren Aufgaben im Bereich der Beratung und Unterstützung haben<br />

die Schulaufsichtsbehörden und die in ihnen tätigen Schulaufsichtbeamten<br />

außer der Dienstleistung im „Back-Office“?<br />

b) Wo sind diese Aufgaben beschrieben?<br />

Die Fragen 2 bis 5 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Um die Übernahme der neuen Aufgaben auf der Ebene der Bezirksregierung im Rahmen der<br />

Schulaufsichtsreform insgesamt sicher zu stellen, wurde durch verwaltungsseitige Maßnahmen<br />

der Einsatz von Personalressourcen in einem Umfang von insgesamt 60 Stellen bei den<br />

Bezirksregierungen ermöglicht. Das Back-Office für die Schulleitungen wurde den jeweils für<br />

die Dienstaufsicht zuständigen Schulaufsichtsbehörde, bei den Bezirksregierungen konkret<br />

den Dezernaten 47 zugeordnet, d.h. den für die Stellen- und Personalverwaltungen der beaufsichtigen<br />

Schulen im Übrigen zuständigen Dezernaten, unter den jeweiligen Anforderungen<br />

entsprechenden Beteiligung der schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten.<br />

In Dienstbesprechungen wird anlassbezogen über den Arbeitsstand berichtet. Nach bisherigen<br />

Rückmeldungen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht<br />

zweckmäßig und sachorientiert.<br />

Welche weiteren konkreten Aufgaben den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im<br />

Einzelnen übertragen sind, liegt in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen.<br />

6. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis sind die Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

auf die Übernahme der Aufgaben eines Dienstvorgesetzten vorbereitet worden?<br />

7. In eigenverantwortlichen Schulen übernehmen Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

die Verantwortung für die Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung.<br />

Wie sind die Schulleiterinnen und Schulleiter auf diese Aufgaben vorbereitet worden?<br />

Die Fragen 6 und 7 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

178


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden außer durch das Back-Office durch Dienstbesprechungen<br />

und Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen unterstützt. Zur Wahrnehmung<br />

der Aufgaben von Dienstvorgesetzten ist eine Online-Arbeitshilfe<br />

(http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulleitung/Service/index.html) entwickelt worden.<br />

8. Wie verschafft sich die Landesregierung Einblick in die tatsächlich stattfindenden<br />

Entwicklungsprozesse in den Schulen?<br />

Mehrere Maßnahmen ermöglichen der Landesregierung Einblick in die tatsächlich stattfindenden<br />

Entwicklungsprozesse in den Schulen. Zu nennen sind in erster Linie Folgende:<br />

• Qualitätsanalyse Nordrhein-Westfalen<br />

• Schulaufsicht.<br />

• Ergebnisse zentraler Prüfungen.<br />

• Mehrere Dialogreihen, wie z.B. die Dialoge mit Landesschülervertretung, Direktorenvereinigungen,<br />

Elternverbänden, Lehrerverbänden, Schulleitungen.<br />

• Initiative „Gütesiegel Individuelle Förderung“: Profil bildende Stärken und Entwicklungsvorhaben<br />

der Gütesiegelschulen sind in www.chancen-nrw.de im Einvernehmen<br />

mit den Schulen veröffentlich. Sie werden nach entsprechender Rückmeldung der<br />

Schulen aktualisiert und sind Grundlage der Rezertifizierung nach drei Jahren. Mit der<br />

Initiative rücken Schulentwicklungsprozesse einer wachsenden Zahl von Schulen in<br />

den Blick und werden dokumentiert.<br />

• Statistiken wie z.B. über den deutlichen Rückgang der Wiederholerquote. Diese liegt<br />

in der Sekundarstufe I nur noch bei 2,7 Prozent und damit auf dem niedrigsten Stand<br />

seit dem Beginn des Erhebungszeitraums 1997/98; an den Gymnasien sank sie sogar<br />

seit 2001 von 3,9 auf 1,5 Prozent.<br />

9. Wie beurteilt die Landesregierung den Stand der Entwicklung im Personal- und<br />

Organisationsbereich sowie bei der Entwicklung guten Unterrichts?<br />

Die Landesregierung sieht das Engagement der Lehrkräfte sowie aller anderen an schulischer<br />

Entwicklungsarbeit Beteiligten äußerst positiv und dankt allen für die engagierte Mitarbeit<br />

in den letzten Jahren.<br />

179


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

10. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat sog. Schulentwicklungskonferenzen<br />

eingerichtet.<br />

Welche grundlegenden Überlegungen haben die Landesregierung bewogen, angesichts<br />

der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Schulgesetz, wonach die Schulen den<br />

Unterricht in eigener Verantwortung gestalten, die Durchführung innovativer<br />

Vorhaben im Bereich der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung an<br />

ein Antragsverfahren und eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums zu<br />

binden?<br />

Mit der Einrichtung der Schulentwicklungskonferenzen erhalten die Schulen über die bereits<br />

durch die schulrechtlichen Vorschriften unmittelbar eingeräumten wesentlich erweiterten<br />

Gestaltungsspielräume hinaus die Möglichkeit, rechtssicher weitere neue Modelle etwa der<br />

Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung unter Abweichung von Vorschriften der<br />

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu erproben. Die Schulentwicklungskonferenzen stellen<br />

dabei sicher, dass eine landesweite Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler<br />

und die Anerkennung von Abschlüssen gewahrt bleiben. Mit dem Verfahren der Schulenwicklungskonferenzen<br />

wurde ein transparentes und auf breite Beteiligung angelegtes Verfahren<br />

geschaffen, das zudem über den klassischen Schulversuch alter Prägung hinausgehend<br />

die bedingungsgleiche Übernahme des beantragten Modellvorhabens durch andere Schulen<br />

in einem unbürokratischen Verfahren ermöglicht.<br />

11. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung der sog. Schulentwicklungskonferenzen<br />

im Zusammenhang mit den ansonsten propagierten Bemühungen<br />

um Bürokratieabbau?<br />

Die Schulentwicklungskonferenzen arbeiten nach vorliegenden Erfahrungen ressourcenschonend,<br />

effizient und partizipativ.<br />

12. In dem Beitrag „Schulentwicklungskonferenzen“ in Schule NRW (Heft 03/09) wird<br />

die Auffassung vertreten, das jeweilige Schulentwicklungsgremium sei nach den<br />

Prinzipien der Fachlichkeit und Partizipation aufgestellt. Diese Aussage erschließt<br />

sich angesichts von sechs (von insgesamt neun) Vertretern des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung und der oberen Schulaufsicht nicht.<br />

Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammensetzung des Gremiums?<br />

Sowohl die Größe als auch die Zusammensetzung der Schulentwicklungskonferenzen ist im<br />

Sinne einer schulfachlichen sowie praxisorientierten und qualitätsfördernden Arbeit sachgemäß.<br />

13. Wie oft haben die Schulentwicklungskonferenzen für die einzelnen Schulformen<br />

bisher stattgefunden?<br />

Die Schulentwicklungskonferenzen, die 2009 ihre Arbeit aufgenommen haben, haben bislang<br />

jeweils zweimal getagt (Stand Oktober 2009).<br />

180


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

14. Wie viele Entwicklungsvorhaben in den einzelnen Schulformen sind bisher genehmigt<br />

worden?<br />

Die Zahl der genehmigten Entwicklungsvorhaben bezogen auf die Schulformen verteilt sich<br />

wie folgt:<br />

Grundschule 8<br />

Hauptschule 23<br />

Realschule 5<br />

Gesamtschule 1<br />

Gymnasium 1<br />

Berufskolleg 6<br />

15. Wie wird die bisherige Arbeit unter den Gesichtspunkten von Effizienz und Effektivität<br />

bewertet?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 11 verwiesen.<br />

16. Ministerin Sommer stellt im Februar 2008 fest: „Aber es hat sich noch nicht<br />

überall herumgesprochen, dass seit dem Jahr 2006 alle Schulen in NRW eigenverantwortlich<br />

sind - und nicht mehr nur die 278 Schulen des Modellversuchs<br />

"Selbständige Schule".<br />

Was hat die Landesregierung seither unternommen, um die im Schulgesetz verankerte<br />

Eigenverantwortung der Schulen bekannt zu machen?<br />

17. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen dem Befund der<br />

Ministerin und dem Grad der tatsächlichen Eigenverantwortung?<br />

18. "Viele Kolleginnen und Kollegen betrachten das Thema Eigenverantwortung mit<br />

gemischten Gefühlen und sind verunsichert", sagt Schulministerin Sommer bei<br />

gleicher Gelegenheit.<br />

a) Welche Gründe für gemischte Gefühle und Verunsicherung konnte die Landesregierung<br />

ausfindig machen?<br />

b) Was hat sie unternommen, um der Verunsicherung entgegenzuwirken?<br />

Die Fragen 16 bis 18 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Eine kontinuierliche und kompetente Beratung zum Thema Eigenverantwortliche Schule erfolgt<br />

durch die zuständige Schulaufsicht, u. a. in Schulleiterdienstbesprechungen.<br />

Ausdruck des eigenverantwortlichen Handels sind u. a. die vorliegenden Anträge der Schulen<br />

zu den Schulentwicklungskonferenzen und die Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaften<br />

auf die Schulleitungen.<br />

181


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

19. Ministerin Sommer hat bei dieser Gelegenheit auch gesagt: "Machen Sie Ihr<br />

Ding!“<br />

a) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie dieser Auftrag der<br />

Ministerin von den Zuhörerinnen und Zuhörern rezipiert worden ist?<br />

b) Zu welchen Ergebnissen hat die Umsetzung dieses Auftrags bisher geführt?<br />

Es kann festgestellt werden, dass die Aufforderung, Schulen sollten Freiräume nutzen, z. B.<br />

durch Schulentwicklungskonferenzen, von den Schulen angenommen wird.<br />

20. In eigenverantwortlichen Schulen kommt es besonders auf die Schulleiterin und<br />

den Schulleiter an. Gravierend wirkt sich in diesen Schulen die Tatsache nicht<br />

besetzter Schulleiterstellen aus. Wie viele Schulleiterstellen in den Bezirken und<br />

Schulformen sind zum Schuljahresbeginn 2009/10 nicht besetzt?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage II.1 verwiesen.<br />

21. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, den Beruf des Schulleiters attraktiver<br />

zu machen? Welche Maßnahmen hat sie bereits mit welchem Ergebnis<br />

durchgeführt?<br />

Hierzu wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage II.8 verwiesen.<br />

22. Wie stellt sich die Situation der Besetzung der Schulleiterstellen in den anderen<br />

Bundesländern dar?<br />

In Baden-Württemberg wirken gem. § 40 Schulgesetz bei der Besetzung der Schulleiterstelle<br />

an den Schulen die Schulkonferenz sowie der Schulträger mit. Vor der Ernennung des<br />

Schulleiters unterrichtet die obere Schulaufsichtsbehörde die Schulkonferenz und den Schulträger<br />

über alle eingegangenen Bewerbungen. Die Schulkonferenz und der Schulträger sind<br />

berechtigt, Besetzungsvorschläge zu machen. Die Vorschlagsberechtigten sind gehalten, bei<br />

sonst gleichen Qualifikationen der Bewerber dem Bewerber den Vorzug zu geben, der der<br />

Schule nicht angehört. Die Besetzungsvorschläge sind von der Schulkonferenz innerhalb<br />

von vier Wochen, vom Schulträger innerhalb von sechs Wochen zu machen. Der Vorsitzende<br />

der Schulkonferenz unterrichtet den Schulträger über deren Vorschläge.<br />

In Bayern ist gem. Art. § 57 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />

für jede Schule eine Person mit der Schulleitung zu betrauen; sie ist zugleich<br />

Lehrkraft an der Schule (Schulleiterin oder Schulleiter). Bei Förderschulen und beruflichen<br />

Schulzentren (Art. 30 Abs. 2) kann eine Person mit der Leitung mehrerer Schulen, auch verschiedener<br />

Schularten, betraut werden; sie ist zugleich Lehrkraft an einer der Schulen. Die<br />

Wahl des Schulleiters ergibt sich aus den beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie dem<br />

Leistungsgrundsatz nach Art. 33 GG.<br />

In Berlin ist gem. § 72 des Schulgesetzes jede freie oder frei werdende Stelle einer<br />

Schulleiterin oder eines Schulleiters unverzüglich von der Schulaufsichtsbehörde mit einer<br />

Frist von drei Wochen auszuschreiben. Die Schulaufsichtsbehörde schlägt der Schulkonfe-<br />

182


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

renz die beiden am besten geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber vor. Der Vorschlag<br />

kann bei überragender Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf diese oder diesen<br />

beschränkt werden. Die Schulkonferenz führt binnen eines Monats eine Anhörung der<br />

vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber durch. Ist nur eine Bewerberin oder ein Bewerber<br />

vorgeschlagen worden, so tritt das Recht zur Stellungnahme an die Stelle der Anhörung.<br />

Die Schulkonferenz schlägt der Schulaufsichtsbehörde binnen einer Woche nach der<br />

Anhörung eine Bewerberin oder einen Bewerber vor. Sie trifft ihre Entscheidung mit den<br />

Stimmen von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Fasst die Schulkonferenz einen<br />

Beschluss nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit der erforderlichen Mehrheit, wählt die<br />

Schulaufsichtsbehörde die Schulleiterin oder den Schulleiter aus. Will die Schulaufsichtsbehörde<br />

von dem Vorschlag der Schulkonferenz abweichen, so begründet sie dies der Schulkonferenz<br />

gegenüber. Die Schulkonferenz kann binnen zweier Wochen ihren Vorschlag bestätigen.<br />

In diesem Fall wählt die Schulaufsichtsbehörde die Schulleiterin oder den Schulleiter<br />

aus.<br />

In Brandenburg ist gem. § 73 Schulgesetz vor einer Ausschreibung der Stellen für<br />

Schulleiterinnen oder Schulleiter der Schulträger vom staatlichen Schulamt anzuhören. Das<br />

staatliche Schulamt unterrichtet den Schulträger über die eingegangenen Bewerbungen und<br />

ermöglicht ihm Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Dem Schulträger ist Gelegenheit zu<br />

geben, sich an den Teilen des Auswahlverfahrens zu beteiligen, die unmittelbar seine Belange<br />

betreffen. Nachdem das Auswahlverfahren durchgeführt wurde, benennt das staatliche<br />

Schulamt gegenüber dem Schulträger und der Schulkonferenz alle Bewerberinnen und Bewerber,<br />

welche die erforderliche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nachweisen<br />

sowie die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig kann das staatliche<br />

Schulamt erklären, welche Bewerberin oder welcher Bewerber nach seiner Ansicht als die<br />

oder der am besten geeignete erscheint. Die Schulkonferenz und der Schulträger schlagen<br />

jeweils spätestens eine Woche nach der Anhörung eine Bewerberin oder einen Bewerber<br />

vor. Ist von dem staatlichen Schulamt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt worden,<br />

soll die Stelle erneut ausgeschrieben werden, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten<br />

Mitglieder der Schulkonferenz dies verlangen. Eine erneute Ausschreibung derselben Stelle<br />

kann nur einmal gefordert werden. Will das staatliche Schulamt von dem Vorschlag der<br />

Schulkonferenz abweichen, so begründet es dies der Schulkonferenz gegenüber. Die Schulkonferenz<br />

äußert sich spätestens zwei Wochen nach der Mitteilung. Bleibt die Schulkonferenz<br />

bei ihrem Vorschlag, so entscheidet das für Schule zuständige Ministerium.<br />

Will das staatliche Schulamt einer Schulleiterin oder einem Schulleiter, der oder dem das<br />

Amt als Schulleiterin oder Schulleiter auf Zeit übertragen wurde, dieses Amt erneut auf Zeit<br />

oder nach Ablauf der zweiten Amtszeit auf Dauer übertragen, erhalten die Schulkonferenz<br />

und der Schulträger vorher die Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />

In Bremen werden die Schulleiter und die Schulleiterinnen gem. §§ 67, 69 des Bremischen<br />

Schulverwaltungsgesetzes besetzt. Bei der Bestellung wird insbesondere berücksichtigt,<br />

ob über die Fachkenntnis für das Lehramt hinausgehende Qualifikationen für die Leitung<br />

von Schulen und Erfahrungen in unterschiedlichen schulbezogenen Institutionen vorliegen.<br />

Neben den geforderten Eignungsvoraussetzungen können weitere für die Auswahl zugrunde<br />

zu legende Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sowie Grundsätze des<br />

Findungsverfahrens durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Rechtsverordnung kann<br />

auch Näheres über die Kriterien und das Verfahren für die Feststellung der Bewährung nach<br />

§ 8 der Bremischen Laufbahnverordnung, für die zweite Amtszeit der Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter, für die Übertragung dieses Amtes auf Lebenszeit sowie Eignungskriterien für die<br />

Ämter der Mitglieder der Schulleitung festlegen. Die zuständige Behörde prüft, ob die Bewerber<br />

und Bewerberinnen die rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes<br />

sowie die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen und anhand der festgelegten Kriterien<br />

183


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

gegen deren Ernennung aus fachlichen oder persönlichen Gründen schwerwiegende Bedenken<br />

bestehen; im letzteren Fall ist die Bewerbung auszuschließen. Die zuständige Behörde<br />

richtet die nach Absatz 1 vor geprüften Bewerbungen und schlägt bis zu drei Bewerberinnen<br />

oder Bewerber zur Bestellung vor; dabei hat sie eine schriftlich begründete Rangfolge<br />

zu bilden. Der Vorschlag ergeht gegenüber der Anstellungsbehörde.<br />

In Hamburg wird gem. §§ 91 bis 94 des Hamburgischen Schulgesetzes zur Schulleiterin<br />

oder zum Schulleiter nur bestellt, wer über die Ausbildung für das Lehramt hinausgehende<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die für die Leitung einer Schule erforderlich<br />

sind. Dies sind insbesondere Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Innovationsfähigkeit,<br />

Organisationskompetenz sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, mit schulischen<br />

wie außerschulischen Gremien zusammenzuarbeiten und schulische Aufgaben im Kontext<br />

bildungs-, sozial- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen wahrzunehmen. Bewerberinnen<br />

und Bewerber sollen sich insbesondere an einer anderen Schule, an anderen Bildungseinrichtungen,<br />

in der Verwaltung oder in der Wirtschaft bewährt haben und nicht aus der betreffenden<br />

Schule kommen. Ausnahmen können insbesondere zugelassen werden, wenn die<br />

fachliche Aufgabenstellung der Schule dies erfordert. Die Besetzung von Schulleitungsstellen<br />

wird von der zuständigen Behörde durch ein Findungsverfahren vorbereitet. Die Durchführung<br />

des Findungsverfahrens obliegt dem Findungsausschuss. Dieser besteht aus<br />

• einer Vertreterin oder einem Vertreter der zuständigen Behörde als Vorsitzende oder<br />

Vorsitzender,<br />

• einer von der zuständigen Behörde berufenen Schulleiterin oder einem von der zuständigen<br />

Behörde berufenen Schulleiter,<br />

• einem von der zuständigen Behörde berufenen, nicht dieser Behörde angehörenden<br />

Mitglied, in beruflichen Schulen einer weiteren vom HIBB beauftragten Person,<br />

• einem von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Mitglied aus der Gruppe der<br />

Schülerinnen und Schüler, das mindestens vierzehn Jahre alt sein muss, oder der<br />

Gruppe der Eltern, in beruflichen Schulen einer Wirtschaftsvertreterin oder einem<br />

Wirtschaftsvertreter des Schulvorstands I,<br />

• einem von der Lehrerkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Mitglied, in beruflichen<br />

Schulen einem Mitglied des Schulvorstands II,<br />

• einem Mitglied des für die Schule zuständigen Personalrats mit beratender Stimme.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Benennen die<br />

Schulkonferenz, die Lehrerkonferenz oder der Personalrat nicht innerhalb von vier Wochen<br />

nach entsprechender Aufforderung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden ihre Vertreterinnen<br />

oder Vertreter oder bleiben diese trotz ordnungsgemäßer Einladung der Sitzung<br />

fern, so entscheiden die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die erschienenen Mitglieder<br />

allein.<br />

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen mit einer Frist von wenigstens<br />

einer Woche ein. Die zuständige Behörde legt dem Findungsausschuss die Bewerbungsunterlagen<br />

und die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber vor.<br />

Der Findungsausschuss schlägt der zuständigen Behörde die Bewerberin oder den Bewerber<br />

für die Bestellung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter vor, die oder den er für am besten<br />

geeignet hält. In begründeten Ausnahmefällen können zwei Vorschläge erfolgen. Kommt<br />

der Findungsausschuss nicht innerhalb von zwei Monaten seit seiner ersten Sitzung zu einem<br />

Vorschlag, so entscheidet die zuständige Behörde unmittelbar nach § 94. Die Lehrerkonferenz,<br />

der Elternrat und die mindestens vierzehn Jahre alten Mitglieder des Schülerrates<br />

184


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme zum Vorschlag des<br />

Findungsausschusses abzugeben; sie können die vorgeschlagene Person anhören. Die zuständige<br />

Behörde entscheidet unter Einbeziehung dieser Stellungnahmen und wählt die am<br />

besten geeignete Bewerberin oder den am besten geeigneten Bewerber aus. Sie setzt sie<br />

oder ihn für eine Bewährungszeit von mindestens sechs Monaten vorläufig als Schulleiterin<br />

oder Schulleiter ein. Soll die Bewährungszeit mehr als zwölf Monate betragen, ist dies besonders<br />

zu begründen.<br />

In Hessen wird gem. § 89 des Hessischen Schulgesetzes für jede Schule eine Schulleiterin<br />

oder ein Schulleiter bestellt. Die Stelle wird in der Regel unter Fristsetzung ausgeschrieben,<br />

sobald erkennbar ist, dass sie frei werden wird. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde<br />

gibt dem Schulträger Gelegenheit, zu den Bewerberinnen und Bewerbern Stellung zunehmen.<br />

Sie kann dafür eine angemessene Frist setzen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

wird zunächst vorläufig nach Anhörung des Schulträgers beauftragt. Die endgültige Beauftragung<br />

erfolgt nach Anhörung der Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger.<br />

Kommt eine Verständigung innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Absicht, die Beauftragung<br />

endgültig vorzunehmen, nicht zustande, entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern wird gem. § 101 Schulgesetz die Stelle eines Schulleiters<br />

in der Regel ausgeschrieben, sobald erkennbar ist, dass sie frei werden wird. Die Bestellung<br />

erfolgt nach Anhörung der Schulkonferenz und im Benehmen mit dem Schulträger.<br />

In Niedersachsen hat gem. § 45 Schulgesetz das Land die Stellen der Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter auszuschreiben. Der Schulträger ist zur Bekanntgabe der Ausschreibung berechtigt.<br />

Die Schule und der Schulträger sind über die Bewerbungen zu unterrichten und<br />

können Besetzungsvorschläge machen. Vor Besetzung der Stellen setzt sich die Schulbehörde<br />

mit der Schule und mit dem Schulträger ins Benehmen, falls sie deren Vorschlag nicht<br />

entsprechen will oder diese keinen Vorschlag vorgelegt haben. Kommt eine Einigung innerhalb<br />

von acht Wochen nicht zustande, so entscheidet die Schulbehörde. Auf Verlangen eines<br />

der Beteiligten findet in dieser Zeit eine mündliche Erörterung statt. Eine Lehrkraft, die<br />

der Schule angehört, soll zur Schulleiterin oder zum Schulleiter nur bestellt werden, wenn<br />

besondere Gründe dies rechtfertigen.<br />

In Rheinland-Pfalz werden gem. § 26 Schulgesetz die Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

bei staatlichen Schulen im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulausschuss bestellt.<br />

Die Herstellung des Benehmens gehört nicht zur laufenden Verwaltung des Schulträgers.<br />

Dem zuständigen Ausschuss des Schulträgers sowie dem Schulausschuss werden die<br />

schriftliche Auswahlentscheidung sowie das Bewerbungsschreiben und Angaben über den<br />

beruflichen Werdegang der ausgewählten Person vorgelegt. Schulträger und Schulausschuss<br />

können ihre Benehmenserklärung vor der Auswahlentscheidung abgeben (Vorbenehmensherstellung).<br />

In diesem Fall sind der zuständige Ausschuss des Schulträgers sowie<br />

der Schulausschuss berechtigt das Bewerbungsschreiben und Angaben über den beruflichen<br />

Werdegang der Bewerberinnen oder der Bewerber einzusehen sowie Bewerberinnen<br />

und Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen; diese sind zur Teilnahme nicht verpflichtet.<br />

Wird eine Übereinstimmung nicht erzielt, hat die Schulbehörde den Vorschlag mit<br />

dem Schulträger und dem Schulausschuss zu erörtern.<br />

Im Saarland wird gem. § 21 Schulordnungsgesetz i. V. m. § 17 Schulmitbestimmungsgesetz<br />

für jede Schule eine Schulleiterin oder ein Schulleiter bestellt. Falls mehrere Schulen<br />

gemäß § 9 Abs. 3 zusammenarbeiten, kann für diese Schulen eine gemeinsame Schulleiterin<br />

oder ein gemeinsamer Schulleiter bestellt werden. Das Gleiche gilt für miteinander verbundene<br />

Berufsbildungszentren. Schulleiterin oder Schulleiter kann nur werden, wer nach<br />

185


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

seiner Eignung und beruflichen Erfahrung die an die Befähigung einer Schulleiterin oder eines<br />

Schulleiters zu stellenden Anforderungen erfüllt. Jede freie Stelle einer Schulleiterin oder<br />

eines Schulleiters oder einer ständigen Vertreterin oder eines ständigen Vertreters ist auszuschreiben.<br />

Dies gilt nicht im Fall der Besetzung mit einer Lehrkraft, die bereits ein der Wertigkeit<br />

der Stelle entsprechendes Amt innehat.<br />

In Sachsen sind gem. § 41 Schulgesetz für jede Schule ein Schulleiter und ein Stellvertreter,<br />

die zugleich Lehrer an der Schule sind, durch die oberste Schulaufsichtsbehörde zu<br />

bestimmen. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann damit die Sächsische Bildungsagentur<br />

betrauen. Für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, die im Angestelltenverhältnis stehen,<br />

erfolgt die Bestimmung durch arbeitsvertragliche Regelung. Schulleiter und sein Stellvertreter<br />

werden nach Anhörung der Schulkonferenz bestimmt. Vor der Bestimmung des<br />

Schulleiters wird der Schulträger über alle eingegangenen Bewerbungen unterrichtet. Der<br />

Schulträger ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen eigene Besetzungsvorschläge zu machen.<br />

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber soll dem Bewerber<br />

der Vorzug gegeben werden, der der Schule nicht angehört. Kommt eine Einigung<br />

innerhalb von sechs Wochen nicht zustande, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Auf<br />

Verlangen eines der Beteiligten findet zuvor eine mündliche Anhörung statt.<br />

In Sachsen-Anhalt bestellt gem. § 31 Schulgesetz das Land die Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter. Zu besetzende Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch das<br />

Land entsprechend den beamtenrechtlichen Bestimmungen öffentlich ausgeschrieben. Eine<br />

Lehrkraft, die der Schule angehört, darf zur Schulleiterin oder zum Schulleiter nur bestellt<br />

werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Vor der Besetzung der Stellen hört die<br />

Schulbehörde den Schulträger und die Gesamtkonferenz an mit dem Ziel einer Einigung.<br />

Kommt diese innerhalb von sechs Wochen nicht zu Stande, entscheidet die Schulbehörde.<br />

Dem Schulträger ist die Neubesetzung der Stellen rechtzeitig anzuzeigen.<br />

In Schleswig-Holstein wirken bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter an öffentlichen Schulen gem. §§ 37 bis 40 Schulgesetz der Schulträger, die Lehrkräfte,<br />

die Eltern und die Schülerinnen und Schüler in der Form eines Wahlverfahrens mit.<br />

Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Dem<br />

Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat. Der<br />

Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft<br />

gewählt werden. Die Schule entsendet zehn Mitglieder, und zwar je fünf<br />

Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern. An Schulen mit Sekundarstufe II<br />

treten an die Stelle von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Eltern zwei Vertreterinnen<br />

oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler. Diese müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl 16<br />

Jahre alt sein.<br />

Das für Bildung zuständige Ministerium soll dem Schulleiterwahlausschuss aus den eingegangenen<br />

Bewerbungen bis zu vier geeignete Personen zur Wahl stellen. Bewerbungen von<br />

Lehrkräften aus der betroffenen Schule dürfen nur berücksichtigt werden, wenn besondere<br />

Gründe dafür vorliegen. Das Vorschlagsrecht des Schulleiterwahlausschusses erlischt, wenn<br />

er innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen<br />

beim Schulträger keine Wahl vornimmt. Gewählt und damit dem für Bildung zuständigen<br />

Ministerium zur Ernennung vorgeschlagen ist, wer mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl<br />

der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird über dieselben vorgeschlagenen<br />

Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, findet<br />

eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen<br />

erhält. Bei gleicher Stimmenzahl erlischt das Vorschlagsrecht.<br />

186


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

In Thüringen wird gem. § 33 Schulgesetz für jede staatliche Schule von dem für das<br />

Schulwesen zuständigen Ministerium im Benehmen mit dem Schulträger und nach Stellungnahme<br />

der Schulkonferenz ein Schulleiter beauftragt oder bestellt. Die Stellungnahme der<br />

Schulkonferenz erfolgt nach Anhörung des Bewerbers. Der Schulleiter muss die Befähigung<br />

zum Lehramt der jeweiligen Schulart besitzen; das Kultusministerium kann Ausnahmen genehmigen.<br />

23. Im sog. Bildungsbericht wird festgestellt, dass sich die veränderte Funktion eines<br />

Lehrerrates, dem bestimmte personalvertretungsrechtliche Kompetenzen<br />

übertragen werden, bewährt hat.<br />

a) Welche Kompetenzen sind dem Lehrerrat übertragen worden?<br />

Im Rahmen der Eigenverantwortung von Schulen werden den Schulleiterinnen und Schulleitern<br />

bis zum 01.08.2012 weitere Aufgaben von Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte an öffentlichen<br />

Schulen übertragen. Mit der Delegation gehen auch die hiermit einhergehenden personalvertretungsrechtlichen<br />

Aufgaben auf die einzelne Schule über. Diese Aufgaben werden<br />

durch den bei der jeweiligen Schule gebildeten Lehrerrat wahrgenommen (§ 69 Abs. 3<br />

SchulG).<br />

Eine personalvertretungsrechtliche Befassung des Lehrerrates ist in folgenden Fällen vorgesehen:<br />

• Teilnahme an Auswahlgesprächen ohne Stimmrecht (§ 65 Abs. 2 LPVG)<br />

• Mitbestimmung bei der Einstellung von Lehrkräften (§ 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1<br />

LPVG)<br />

• Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit, soweit sie<br />

vorauszusehen oder nicht durch Erfordernisse des Betriebsablaufs oder der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung bedingt sind (§ 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LPVG).<br />

b) Wie hat die Landesregierung die Bewährung feststellen können?<br />

Die Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben durch den Lehrerrat wurde im<br />

Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ als gemeinsames Projekt des Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung und der Bertelsmann Stiftung von 278 beteiligten Schulen<br />

erprobt. Im Rahmen der Evaluierung des Modellprojektes wurde die Bewährung festgestellt.<br />

Nein.<br />

c) Plant die Landesregierung die Übertragung weiterer Kompetenzen im Bereich<br />

des Personalvertretungsrechts?<br />

187


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

24. Im sog. Bildungsbericht wird festgestellt, dass die Bezirksregierungen seit dem<br />

Schuljahr 2008/2009 nach einem Konzeptionspapier für die Neuordnung der<br />

Schulaufsicht arbeiten.<br />

a) Wie hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung dieses Papier bekannt<br />

gemacht?<br />

b) Wie unterstützt das Ministerium die Schulaufsichtsbeamten bei der Einarbeitung<br />

in neue Aufgaben?<br />

c) Wie vergewissert sich das Ministerium, ob und wie die Schulaufsichtsbeamten<br />

auf der Grundlage dieses Papiers ihre Arbeit neu ausgerichtet haben?<br />

d) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bisher gewinnen können?<br />

Die Konzeption „Weiterentwicklung der Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen“ ist sowohl<br />

über die Regierungspräsidenten den Bezirksregierungen als auch in gesonderten Veranstaltungen<br />

und Dienstbesprechungen bekannt gemacht worden. Die Einarbeitung wird seitens<br />

des Ministeriums für Schule und Weiterbildung durch anlassbezogene Arbeitsgruppen und<br />

Besprechungen unterstützt. In diesem Rahmen werden die Rückmeldungen gebündelt und<br />

ausgewertet. Der Veränderungs- und Anpassungsprozess macht entsprechende Fortschritte.<br />

25. Wie unterscheidet sich konkret die Arbeit der Schulaufsichtsbeamten vor Inkrafttreten<br />

der Regelungen des Konzeptionspapiers von der jetzigen Arbeit im Rahmen<br />

einer sog. systemischen Aufsicht?<br />

26. Wann wird die Landesregierung die Erfahrungen systematisch auswerten?<br />

Die Fragen 25 und 26 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die traditionelle Form der Detailsteuerung durch die Schulaufsicht muss im Zusammenhang<br />

mit der Eigenverantwortung der Schule, der Zielsetzung einer inneren Schulentwicklung und<br />

der Qualitätssicherung durch ein neues Aufgabenverständnis abgelöst werden. Die zukünftige<br />

Schulaufsicht ist daher eine systemisch arbeitende Aufsicht. Im Vordergrund steht die mit<br />

dem neuen Schulgesetz in § 3 Abs. 1 Satz 3 festgelegte Verpflichtung, „die Schulen in ihrer<br />

Selbstständigkeit zu beraten und zu unterstützen“.<br />

Im Fokus der Schulaufsicht steht daher nicht mehr vorrangig der Einzelfall und/oder die einzelne<br />

Lehrkraft, sondern vielmehr die Schule als System. Dies bedeutet, dass ein systemisches<br />

Verständnis von Schule zugrunde gelegt wird. Zentral ist eine Tätigkeit, die im Bildungswesen<br />

darauf Wert legt, mit augenblicklich und zukünftig verfügbaren Mitteln und Personen<br />

eine optimale Förderung, Identitätsbildung und Sinnstiftung der Bildungsteilnehmer/innen<br />

zu gewährleisten. Systemische Schulentwicklung verfolgt das Ziel, alle Beteiligten<br />

in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, so dass die Unterrichts-, Organisations- sowie<br />

Personalentwicklung „Hand in Hand“ gehen.<br />

Der o. g. Veränderungs- und Anpassungsprozess bedarf unterschiedlicher Zeiträume für die<br />

individuellen und administrativen Umstellungsverläufe. Insofern liegt ein Zeitpunkt für eine<br />

systematische Auswertung noch nicht fest.<br />

188


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

XIV. Situation der Hauptschule<br />

1. Am 19. August 2005 verkündete Schulministerin Barbara Sommer: ”Die Stärkung<br />

der Hauptschule wird in unserer Politik der nächsten Jahre eine bedeutende Rolle<br />

spielen.” Hierzu startete die Landesregierung im Herbst 2005 ihre „Qualitätsoffensive<br />

Hauptschule“.<br />

a) Wie viele Hauptschulen wurden vor 2005 im Ganztag geführt?<br />

Im Schuljahr 2004/2005 wurden laut Amtlichen Schuldaten 147 Hauptschulen und 2 nicht<br />

umorganisierte Volksschulen im gebundenen Ganztag geführt.<br />

b) Wie viele Hauptschulen haben sich seit Herbst 2005 in neue erweiterte Ganztagshauptschulen<br />

umgewandelt (bitte schulträgerscharf mit dem jeweiligen<br />

Datum der Umwandlung auflisten)?<br />

c) Wie viele davon waren gebundene Ganztagsschulen?<br />

Seit dem 01.02.2006 wurde die Umwandlung von 230 Hauptschulen in neue erweiterte<br />

Ganztagshauptschulen genehmigt.<br />

Die schulträgerscharfen Daten (verfügbar auf Grund bis zum Schuljahr 2008/2009) für seinerzeit<br />

216 neue erweiterte Ganztagshauptschulen können der Tabelle im Datenanhang entnommen<br />

werden (S. 480 bis 482).<br />

d) Wie haben sich die Anmeldezahlen an diesen erweiterten Ganztagshauptschulen<br />

entwickelt (bitte einzeln nach Schulträger und Jahren aufgeteilt ausweisen)?<br />

Die Anmeldezahlen werden mit den Amtlichen Schuldaten nicht erhoben. Als vergleichbare<br />

Größe ist im Datenanhang die Zahl der Übergänge von der Grundschule in die erweiterten<br />

Ganztagshauptschulen dargestellt (S. 483 bis 485).<br />

Ja.<br />

e) Bestehen alle diese Hauptschulen noch?<br />

Entfällt.<br />

f) Falls nein, welche Hauptschule wurde in welcher Kommune wann geschlossen?<br />

g) Falls ja, gibt es Pläne bzw. Ankündigungen in den kommenden Jahren erweiterte<br />

Ganztagshauptschulen zu schließen (bitte die jeweilige Schule und den<br />

Schulträger nennen)?<br />

Über die Schließung von Schulen entscheidet der Schulträger in eigener Zuständigkeit mit<br />

Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ohne Beteiligung des Ministeriums für<br />

schule und Weiterbildung (§ 82 Abs. 2 und 3 SchulG). Dem Ministerium sind insbesondere<br />

189


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

im Hinblick auf die gerade erfolgte Neukonstituierung der Räte keine Pläne und Ankündigungen<br />

bekannt, eine erweiterte Ganztagshauptschule zu schließen.<br />

2. Wie entwickelten sich die Übergangszahlen von den Grundschulen zu den Hauptschulen<br />

von 2005 bis heute (bitte absolute Zahlen sowie Prozentwerte für das jeweilige<br />

Schuljahr nennen)?<br />

Die Angaben bis zum Schuljahr 2008/09 können nachfolgender Tabelle entnommen werden.<br />

Übergangsquote von der Grundschule in die Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen<br />

Übergänger<br />

Schuljahr<br />

2005 2006 2007 2008<br />

Schülerinnen und Schüler 29.421 27.470 28.507 26.030<br />

Übergangsquote 16,2% 15,1% 15,1% 14,5%<br />

3. Wie hat sich die Zahl der Hauptschülerinnen und -schüler seit 2005 entwickelt<br />

(bitte Angaben für das jeweilige Schuljahr nennen)?<br />

Die Angaben bis zum Schuljahr 2008/09 können nachfolgender Tabelle entnommen werden.<br />

Entwicklung der Schülerzahlen an Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen<br />

Schülerinnen und<br />

Schüler<br />

Jahr<br />

2005 2006 2007 2008<br />

insgesamt 267.712 250.180 233.680 217.015<br />

4. Wie hat sich der Anteil der Hauptschülerinnen und -schüler an der Gesamtzahl<br />

der Schüler in Nordrhein-Westfalen seit 1968 entwickelt?<br />

In der Hauptschule werden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I beschult. Relevante<br />

Bezugsgrößen sind folglich alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Diese<br />

Angaben sind bis zum Schuljahr 2008/09 folgender Tabelle zu entnehmen<br />

190


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Anteil der Hauptschüler an allen Schülern der Sekundarstufe I *)<br />

nach Jahren<br />

Jahr<br />

Sekundarstufe I<br />

insgesamt<br />

Hauptschule<br />

Anteil an der<br />

Sekundarstufe I<br />

1968 1.181.032 671.989 56,9%<br />

1969 1.221.465 675.110 55,3%<br />

1970 1.198.577 646.057 53,9%<br />

1971 1.187.531 619.687 52,2%<br />

1972 1.228.731 614.799 50,0%<br />

1973 1.279.614 612.378 47,9%<br />

1974 1.331.056 626.441 47,1%<br />

1975 1.390.931 653.439 47,0%<br />

1976 1.462.346 680.306 46,5%<br />

1977 1.508.957 678.579 45,0%<br />

1978 1.523.593 661.257 43,4%<br />

1979 1.506.530 636.979 42,3%<br />

1980 1.482.496 625.052 42,2%<br />

1981 1.459.244 621.954 42,6%<br />

1982 1.395.362 586.850 42,1%<br />

1983 1.305.570 538.385 41,2%<br />

1984 1.197.208 480.108 40,1%<br />

1985 1.107.838 431.571 39,0%<br />

1986 1.044.142 396.198 37,9%<br />

1987 990.150 357.885 36,1%<br />

1988 958.120 330.150 34,5%<br />

1989 947.251 312.105 32,9%<br />

1990 968.211 306.884 31,7%<br />

1991 987.983 299.191 30,3%<br />

1992 1.011.867 292.057 28,9%<br />

1993 1.033.762 286.158 27,7%<br />

1994 1.051.310 283.237 26,9%<br />

1995 1.072.885 282.437 26,3%<br />

1996 1.092.114 280.324 25,7%<br />

1997 1.111.938 277.803 25,0%<br />

1998 1.128.327 273.214 24,2%<br />

1999 1.145.247 273.471 23,9%<br />

2000 1.166.299 277.737 23,8%<br />

2001 1.193.002 285.972 24,0%<br />

2002 1.213.966 291.036 24,0%<br />

2003 1.221.855 291.824 23,9%<br />

2004 1.214.480 283.584 23,4%<br />

2005 1.194.651 267.712 22,4%<br />

2006 1.172.807 250.180 21,3%<br />

2007 1.154.242 233.680 20,2%<br />

2008 1.131.558 217.015 19,2%<br />

*) Berücksichtigt sind die Schulformen Hauptschule, Realschule,<br />

Gymnasium und Gesamtschule<br />

191


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

5. Laut Schulgesetz müssen Hauptschulen für ihre Bestandsicherung mindestens<br />

zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Fortführung nur mit einer Klasse<br />

pro Jahrgang ist nur in Ausnahmefällen zulässig.<br />

Eine eindeutige Zuordnung aller Schulen in die Kategorien „einzügig“, „zweizügig“ etc. ist<br />

nicht möglich, da viele Schulen in einzelnen Jahrgangsstufen eine unterschiedliche Zügigkeit<br />

aufweisen. Im Folgenden wird unterschieden zwischen Schulen mit überwiegend einer Klasse<br />

pro Jahrgang, überwiegend zwei Parallelklassen pro Jahrgang und mit mehr als zwei Parallelklassen<br />

pro Jahrgang.<br />

Die verwendeten Intervalle sind<br />

- bis einschließlich neun Klassen: überwiegend eine Klasse pro Jahrgang<br />

- zehn bis einschließlich 15 Klassen: überwiegend zwei Parallelklassen pro Jahrgang<br />

- mehr als 15 Klassen: mehr als zwei Parallelklassen pro Jahrgang.<br />

Weil die für das Jahr 2009 nachgefragten Daten noch nicht vorliegen (siehe Anmerkung in<br />

der Vorbemerkung der Landesregierung) wurden die Amtlichen Schuldaten des Jahres<br />

2008/09 verwendet. Die Auflistung nach Schulträgern für die Fragen 5 a) bis 5 d) ist der Tabelle<br />

im Datenanhang zu entnehmen (S. 485 bis 492).<br />

a) Wie viele aller Hauptschulen waren 2005 zweizügig (bitte schulträgerscharf<br />

ausweisen)?<br />

2005 hatten 308 Hauptschulen überwiegend zwei Parallelklassen pro Jahrgang (10 bis einschließlich<br />

15 Klassen).<br />

b) Wie viele aller Hauptschulen sind 2009 zweizügig (bitte schulträgerscharf<br />

ausweisen)?<br />

2008 hatten 396 Hauptschulen überwiegend zwei Parallelklassen pro Jahrgang (10 bis einschließlich<br />

15 Klassen.)<br />

c) Wie viele aller Hauptschulen waren 2005 einzügig (bitte schulträgerscharf<br />

ausweisen)?<br />

2005 hatten 19 Hauptschulen überwiegend eine Klasse pro Jahrgang (bis einschließlich 9<br />

Klassen)<br />

d) Wie viele aller Hauptschulen waren 2009 einzügig (bitte schulträgerscharf<br />

ausweisen)?<br />

2008 hatten 86 Hauptschulen überwiegend eine Klasse pro Jahrgang (bis einschließlich 9<br />

Klassen).<br />

Der Anstieg der Hauptschulen mit überwiegend einer Klasse pro Jahrgang bedeutet nicht,<br />

dass die Qualitätsoffensive Hauptschule der Landesregierung nicht greift. Vielmehr ist die<br />

Schülerzahl in der Sekundarstufe I seit 2005 von 1.194.651 um 63.093 auf 1.131.558 gesun-<br />

192


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

ken. Dies wirkt sich auch in anderen Schulformen auf die Schulgrößen und die Zahl der Parallelklassen<br />

pro Jahrgang aus.<br />

Im Übrigen wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 7 verwiesen.<br />

e) Wie viele der einzügigen Hauptschulen verzeichnen 2009 weniger als 18 Anmeldungen?<br />

Die Anmeldezahlen werden mit den Amtlichen Schuldaten nicht erhoben [vgl. auch die <strong>Antwort</strong><br />

auf Frage 1 d)].<br />

6. Sieht die Landesregierung die Hauptschulen in ihrer Substanz gefährdet?<br />

7. Falls nein, wie begründet die Landesregierung dies?<br />

Die Fragen 6 und 7 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:<br />

Die Landesregierung sieht die Hauptschulen trotz des Rückgangs der Übergangsquote nicht<br />

in ihrer Substanz gefährdet. Der Rückgang der Übergangsquote zur Hauptschule hat sich<br />

zudem deutlich verlangsamt. Während 2003 bis 2005 die Übergangsquote um rund 3 Prozentpunkte<br />

(von 19,1 % auf 16,2 %) gesunken ist, war der Rückgang von 2006 bis 2008 mit<br />

0,6 Prozentpunkten nur gering (von 15,1 % auf 14,5 %).<br />

Der Rückgang der Schülerzahlen an den Hauptschulen ist auch begründet durch einen allgemeinen<br />

Rückgang der Schülerzahlen, der auch die anderen Schulformen betrifft. Zudem<br />

ist durch die verbesserte Individuelle Förderung die Zahl der Rückläufer aus den Realschulen<br />

und Gymnasien in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. In den Jahren 2000<br />

bis 2004 sind im Mittel knapp 11.200 Schülerinnen und Schüler jährlich von Realschule oder<br />

Gymnasium zur Hauptschule gewechselt, in den Jahren 2005 bis 2008 nur knapp 7.800, d.<br />

h. jährlich 3.400 Schülerinnen und Schüler weniger. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Übergänge<br />

von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium (2000 bis 2004 im Durchschnitt<br />

750, 2005 bis 2008 im Durchschnitt 875) um gut 100 jährlich erhöht. In der Summe<br />

reduziert sich damit die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Hauptschule auf Grund der<br />

besseren Individuellen Förderung pro Jahr um 3.500. Im Vergleich 2001 zu 2008 sind es sogar<br />

rd. 5.500 (Rückläufer 2001: 12.191, 2008: 6.771, d.h. minus 44 Prozent).<br />

Die Hauptschule ist nach wie vor ein guter Lern- und Förderort für sehr viele Kinder. In kleinen<br />

Gruppen werden die Kinder persönlich betreut und individuell gefördert. An der Hauptschule,<br />

wo jeder jeden kennt, geht kein Kind verloren.<br />

8. Welchen Zahlen, Daten und Fakten belegen die 2005 verkündete Stärkung der<br />

Hauptschule?<br />

Ein wichtiger Baustein der Qualitätsoffensive Hauptschule ist der Ausbau des Ganztagsbetriebs.<br />

Bis jetzt (Stand Schuljahr 2009/2010) haben sich 230 Hauptschulen in erweiterte<br />

Ganztagsschulen umgewandelt. Dort, wo Hauptschulen im Ganztagsbetrieb geführt werden,<br />

bleiben die Anmeldezahlen insgesamt stabil. Die Übergangsquote von der Grundschule zu<br />

erweiterten Ganztagshauptschulen stieg von 3,3% im Jahr 2007 auf 5,0% im Jahr 2008.<br />

193


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10639<br />

Die Umsetzung der Qualitätsoffensive Hauptschule setzt auf die eigenverantwortliche Schule.<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat dazu mit dem Runderlass vom<br />

18.06.2008 „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ die Freiräume der eigenverantwortlichen<br />

Schulen erweitert. Die Hauptschulen nutzen diesen Freiraum nachweislich.<br />

Von den bislang durch die Schulentwicklungskonferenz genehmigten Vorhaben in der Sekundarstufe<br />

I kamen 76% aus Hauptschulen.<br />

Die Maßnahmen zur Stärkung der Hauptschule zeigen vielerorts Wirkung. Mit dem Ausbau<br />

des Ganztags, der gezielten Sprachförderung und der Stärkung der Berufsorientierung hat<br />

die Landesregierung den richtigen Weg eingeschlagen – dies zeigen die Auszeichnungen,<br />

die nordrhein-westfälische Hauptschulen bei bundesweiten Schulwettbewerben wie „Starke<br />

Schule“ erreichen. Hauptschulen erkennen und fördern die Stärken ihrer Schülerinnen und<br />

Schüler, - auch mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und<br />

ihre Sprachkenntnisse - sie vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung und qualifizieren<br />

für eine Berufsausbildung. Sie machen sie stark für Leben und Beruf.<br />

9. Schließt die Landesregierung Änderungen der nordrhein-westfälischen Schulstruktur<br />

aus?<br />

Handlungsführend für die Landesregierung ist neben der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten<br />

„Mehr Selbstbestimmung wagen“ vom 13.07.2005 der Koalitionsvertrag von<br />

CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom<br />

20.06.2005. Dort heißt es: „Das gegliederte, begabungsgerechte Schulsystem wird erhalten,<br />

weiterentwickelt und verbessert.“<br />

194

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!