Schlichterspruches
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VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
von BEUST. Rechtsanwälte<br />
Esplanade 23 -?0354 Hamburg<br />
Ole Freiherr von Beust<br />
Dr, Stefan Schulz<br />
Staatsrat a. D.<br />
Manfred Siepert<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
3. Februar 2012<br />
4/72O2AL<br />
SCHLICHTEREMPFEHLUNG<br />
Schlichterempfehlung gemäß 5 6 Abs. 2 der Vereinbarung über ein<br />
Schlichtungsverfahren zwischen dem<br />
Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e. V. (KAV Hessen)<br />
und<br />
der Fraport AG<br />
der Fra-Verkehrszentrale GmbH<br />
der Fra-Vorfeldkontrolle GmbH und<br />
der Fra-Vorfeldaufsicht GmbH<br />
sowie der<br />
Gewerkschaft der Flugsicherung e. V, (GdF)<br />
vom 19. Dezember 2011.<br />
Esplanade 23 .D 20354 Hamburg<br />
e-mail: service@raevonbeust.de . Telefon: 040/ 35015670 . Telefax: 04O / 350L56729<br />
Commerzbank AG Hamburg.BLZ 20040000 . Kontonummer: 2209336
VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
I.<br />
Vorbemerkung<br />
Das Schlichtungsverfahren fand in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 01.<br />
Februar 2Ot2 an sieben Verhandlungstagen statt.<br />
Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.<br />
Die Gespräche verliefen inhaltlich zum Teil sehr kontrovers, aber im gegenseitigen<br />
Respekt der Parteien.<br />
Der Schlichter hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es neben dem jeweiligen<br />
Interesse der Parteien als Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter auch und<br />
gerade bei dem Betrieb des Frankfurter Flughafens um dessen Funktionsfähigkeit<br />
für die Region und als internationales Luftdrehkreuz geht.<br />
II.<br />
Im Laufe der Verhandlungen konnte über diverse Punkte Einigung erzielt werden.<br />
Diese Punkte sind zusammengefasst in der den Parteien vorliegenden ,,Synopse der<br />
Verhandlungen Donnerstag, 26. Januar 2012", welche mit einer grünen Markierung<br />
versehen sind. Der Schlichter macht sich diese Einigung zu Eigen und empfiehlt<br />
einen Vertragsabschluss in diesen Punkten auf dieser Grundlage.<br />
Gleiches gilt für Einigungen, die sich thematisch aus der am 31. Januar 2012<br />
übergebenen Synopse über die zum Zeitpunkt der Erstellung noch strittigen Punkte<br />
ergeben, nämlich<br />
a<br />
a<br />
a<br />
a<br />
der Bereich,,Zulagen",<br />
der Bereich,,Aktienprog ramm",<br />
der Bereich ,,Zeitzuschläge", mit Ausnahme der Überstundenregelung<br />
dem Bereich ,,Urlaubs-/ Weihnachtsgeld", wobei hier ein einheitliches<br />
Urlaubs- / Weihnachtsgeld von 100 Prozent der Bezüge vereinbart wurde.<br />
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VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
Diese Synopse liegt den Parteien ebenfalls vor.<br />
Bis zum Ende strittig waren somit die Punkte:<br />
O<br />
a<br />
a<br />
a<br />
a<br />
a<br />
a<br />
Geltungsbereich<br />
Laufzeit,<br />
Entgelte,<br />
Berechnu ng des Nachtzeitraums,<br />
Vergütung der Überstunden,<br />
Regelung der Rufbereitschaft und<br />
d ie Ü berleitungsvorschriften.<br />
Zu diesen Punkten erfolgt die Schlichterempfehlung.<br />
III.<br />
Empfehlung zu den strittigen Punkten:<br />
1. Geltungsbereich<br />
Die zu treffende Vereinbarung gilt für alle operativen Beschäftigten der<br />
Fraport AG, die in den Teilbereichen ,,Zentrale Vorfeldkontrolle",<br />
,,VerkehrszentraIe" und,,Vorfeldaufsicht" eingesetzt werden.<br />
Es ist geplant, diese operativen Funktionen bis spätestens 01. August 2012<br />
auf ein rechtlich selbstständiges Unternehmen zu übertragen.<br />
Beide Parteien werden den Übertragungsprozess unterstützen.<br />
Sollte diese Übertragung nicht bis zum Fristablauf erfolgt sein, gilt der<br />
Tarifvertrag als unmittelbar mit der Fraport AG abgeschlossen.<br />
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VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
Die vom Geltungsbereich erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von<br />
einem Arbeitsverhältnis mit der Fraport AG in ein Arbeitsverhältnis mit der<br />
jeweiligen GmbH gewechselt sind und für mindestens einen Tag im ersten<br />
Monat nach Übergang des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgelt aus dem<br />
Arbeitsverhältnisses haben, erhalten mit der nachfolgenden<br />
Entgeltabrechnung die Differenz zwischen dem Entgelt aus den<br />
,,alten" Tarifverträgen und dem Entgelt das mit diesem Vertrag vereinbart<br />
wird.<br />
Für die Mitarbeiter, die nicht in die GmbHs wechseln, gelten die alten<br />
tarifuertraglichen Vereinbarungen bis auf weiteres fort.<br />
2.<br />
Laufzeit<br />
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Er beginnt am 01. Januar<br />
2012 und endet am 31. Dezember 2015.<br />
3. Entgelte<br />
a) Für alle drei operativen Gruppen (Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale und<br />
Vorfeldaufsicht) wird die Zahlung der in der nachfolgenden Aufstellung<br />
(Ziffer 3. b) genannten Erhöhungsbeträge so vorgenommen, dass von<br />
der Differenz zwischen den jetzigen Bezahlungen und der zukünftigen<br />
erhöhten Bezahlung<br />
50 Prozent ab dem 01. Januar 2012 und<br />
die weiteren 50 Prozent ab dem 01. Januar 2014<br />
zur Auszahlung kommen.<br />
Für das Jahr 2013 erfolgt keine weitere Erhöhung.<br />
Im Jahre 2015 erfolgt keine tarifliche Erhöhung. Für dieses Jahr sind<br />
jedoch Lohnsteigerungen in Höhe der in diesem Jahr festgestellten<br />
Inflation (Inflationsausgleich) vorzunehmen.<br />
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b)<br />
Entgelte im Einzelnen<br />
b.a) Vorfeldkontrolle<br />
Für die Gehaltsansprüche der Mitarbeiter der ,,Apron<br />
Control" werden bei der Berechnung der zukünfti9 erhöhten<br />
Zahlungen die Forderungen der GdF zugrunde gelegt. Dabei ist<br />
jeweils der Betrag vom Jahresgehalt zum Abzug zu bringen, der<br />
sich daraus ergibt, dass vereinbart wurde, ein Urlaubs- /<br />
Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent und nicht wie bei der<br />
Berechnung zugrunde gelegter 110 Prozent geleistet wird.<br />
b.b) Verkehrszentrale<br />
Die Höchststufen für die Mitarbeiter der Verkehrszentrale für die<br />
Dauer dieses Tarifvertrags werden wir folgt festgelegt:<br />
Trai nee Verkeh rsdisponent<br />
Verkeh rsd isponent<br />
Senior Verkehrsd isponent<br />
Schichtleitung Verkehrszentrale<br />
31.300,00 €<br />
50.500,00 €<br />
58.000,00 €<br />
64.000,00 €<br />
b.c) Vorfeldaufsicht<br />
Die<br />
mit<br />
der<br />
Bezahlung der Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht orientiert sich<br />
prozentualen Abschlägen an den Bezahlungen der Mitarbeiter<br />
Verkehrszentrale. Der jeweilige Abschlag beträgt für<br />
Tra i nee Vorfelda ufsicht<br />
Vorfeldaufsicht<br />
Sen ior Vorfelda ufsicht<br />
Schichtleitung Vorfeldaufsicht<br />
10 Prozent<br />
8 Prozent<br />
5 Prozent<br />
5 Prozent<br />
zur jeweiligen Vergleichsgruppe beider Verkehrszentrale.<br />
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4.<br />
Nachtzeitraum<br />
Für die ersten beiden Geltungsjahre des Tarifvertrages (2012 bis 2013) wird<br />
der Nachtzeitraum von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr, für die weiteren Jahre (2Ot4<br />
und 2015) von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr vereinbart.<br />
5.<br />
Ü berstu ndenverg ütu ng<br />
Die Zeitzuschläge für geleistete Uberstunden werden für alle drei Bereiche<br />
(Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale, Vorfeldaufsicht) mit 35 Prozent berechnet,<br />
6. Rufbereitschaft<br />
Die Verpflichtung zur Rufbereitschaft wird mit 40 Prozent der Arbeitsstunden<br />
angerechnet. Dabei sind die Hälfte hiervon (20 Prozent) in Freizeitausgleich,<br />
die andere Hälfte (20 Prozent) in Entlohnung zu vergüten.<br />
7. Überleitung / Regelung (Formalien):<br />
Es wird angeregt, den von der Fraport AG in die GmbH wechselnden<br />
Mitarbeitern als Ausgleich für die Anderung des Arbeitgebers eine einmalige<br />
Zahlung zu leisten. Hierüber sollten die Vertragsparteien Einigung erzielen, als<br />
Richtgröße wird ein Betrag von € 2.500,00 pro Mitarbeiter vorgeschlagen.<br />
Ebenfalls sollte vereinbart werden, dass bei Insolvenz der Ausgründung die<br />
Mitarbeiter ein Rückkehrrecht zur Fraport AG zu den Bedingungen dieses<br />
Vertrages haben.<br />
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Regelung dieses<br />
Vertrages im Zeitpunkt Ihres Inkrafttretens sämtliche vorherigen<br />
tarifvertraglichen Absprachen, insbesondere die Landesbezirkstarifuerträge<br />
Nummer 32/2OO7,22/2OO8, L/2OO9 und l9/2O10 ersetzen. (Ausnahme: Die<br />
Mitarbeiter, die nicht von der Fraport AG in die GmbH wechseln.)<br />
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VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die in dieser Vereinbarung<br />
aufgeführten Regelungen für die genannten Zeiträume abschließend sind und<br />
daher für die Laufzeit dieses Tarifuertrages zwischen den Parteien eine<br />
umfassende Friedenspflicht - auch hinsichtlich etwaig nicht geregelter<br />
Sachverhalte - besteht.<br />
Im Übrigen beansprucht die GdF über den im ,,Geltungsbereich" definierten<br />
Personenkreis hinaus keine Zuständigkeit für andere Beschäftigte der Fraport<br />
AG und strebt diese auch nicht an.<br />
/,k^<br />
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