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Schlichterspruches

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VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

von BEUST. Rechtsanwälte<br />

Esplanade 23 -?0354 Hamburg<br />

Ole Freiherr von Beust<br />

Dr, Stefan Schulz<br />

Staatsrat a. D.<br />

Manfred Siepert<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

3. Februar 2012<br />

4/72O2AL<br />

SCHLICHTEREMPFEHLUNG<br />

Schlichterempfehlung gemäß 5 6 Abs. 2 der Vereinbarung über ein<br />

Schlichtungsverfahren zwischen dem<br />

Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e. V. (KAV Hessen)<br />

und<br />

der Fraport AG<br />

der Fra-Verkehrszentrale GmbH<br />

der Fra-Vorfeldkontrolle GmbH und<br />

der Fra-Vorfeldaufsicht GmbH<br />

sowie der<br />

Gewerkschaft der Flugsicherung e. V, (GdF)<br />

vom 19. Dezember 2011.<br />

Esplanade 23 .D 20354 Hamburg<br />

e-mail: service@raevonbeust.de . Telefon: 040/ 35015670 . Telefax: 04O / 350L56729<br />

Commerzbank AG Hamburg.BLZ 20040000 . Kontonummer: 2209336


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

I.<br />

Vorbemerkung<br />

Das Schlichtungsverfahren fand in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 01.<br />

Februar 2Ot2 an sieben Verhandlungstagen statt.<br />

Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.<br />

Die Gespräche verliefen inhaltlich zum Teil sehr kontrovers, aber im gegenseitigen<br />

Respekt der Parteien.<br />

Der Schlichter hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es neben dem jeweiligen<br />

Interesse der Parteien als Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter auch und<br />

gerade bei dem Betrieb des Frankfurter Flughafens um dessen Funktionsfähigkeit<br />

für die Region und als internationales Luftdrehkreuz geht.<br />

II.<br />

Im Laufe der Verhandlungen konnte über diverse Punkte Einigung erzielt werden.<br />

Diese Punkte sind zusammengefasst in der den Parteien vorliegenden ,,Synopse der<br />

Verhandlungen Donnerstag, 26. Januar 2012", welche mit einer grünen Markierung<br />

versehen sind. Der Schlichter macht sich diese Einigung zu Eigen und empfiehlt<br />

einen Vertragsabschluss in diesen Punkten auf dieser Grundlage.<br />

Gleiches gilt für Einigungen, die sich thematisch aus der am 31. Januar 2012<br />

übergebenen Synopse über die zum Zeitpunkt der Erstellung noch strittigen Punkte<br />

ergeben, nämlich<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

der Bereich,,Zulagen",<br />

der Bereich,,Aktienprog ramm",<br />

der Bereich ,,Zeitzuschläge", mit Ausnahme der Überstundenregelung<br />

dem Bereich ,,Urlaubs-/ Weihnachtsgeld", wobei hier ein einheitliches<br />

Urlaubs- / Weihnachtsgeld von 100 Prozent der Bezüge vereinbart wurde.<br />

-2-


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

Diese Synopse liegt den Parteien ebenfalls vor.<br />

Bis zum Ende strittig waren somit die Punkte:<br />

O<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

Geltungsbereich<br />

Laufzeit,<br />

Entgelte,<br />

Berechnu ng des Nachtzeitraums,<br />

Vergütung der Überstunden,<br />

Regelung der Rufbereitschaft und<br />

d ie Ü berleitungsvorschriften.<br />

Zu diesen Punkten erfolgt die Schlichterempfehlung.<br />

III.<br />

Empfehlung zu den strittigen Punkten:<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die zu treffende Vereinbarung gilt für alle operativen Beschäftigten der<br />

Fraport AG, die in den Teilbereichen ,,Zentrale Vorfeldkontrolle",<br />

,,VerkehrszentraIe" und,,Vorfeldaufsicht" eingesetzt werden.<br />

Es ist geplant, diese operativen Funktionen bis spätestens 01. August 2012<br />

auf ein rechtlich selbstständiges Unternehmen zu übertragen.<br />

Beide Parteien werden den Übertragungsprozess unterstützen.<br />

Sollte diese Übertragung nicht bis zum Fristablauf erfolgt sein, gilt der<br />

Tarifvertrag als unmittelbar mit der Fraport AG abgeschlossen.<br />

-3-


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

Die vom Geltungsbereich erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von<br />

einem Arbeitsverhältnis mit der Fraport AG in ein Arbeitsverhältnis mit der<br />

jeweiligen GmbH gewechselt sind und für mindestens einen Tag im ersten<br />

Monat nach Übergang des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgelt aus dem<br />

Arbeitsverhältnisses haben, erhalten mit der nachfolgenden<br />

Entgeltabrechnung die Differenz zwischen dem Entgelt aus den<br />

,,alten" Tarifverträgen und dem Entgelt das mit diesem Vertrag vereinbart<br />

wird.<br />

Für die Mitarbeiter, die nicht in die GmbHs wechseln, gelten die alten<br />

tarifuertraglichen Vereinbarungen bis auf weiteres fort.<br />

2.<br />

Laufzeit<br />

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Er beginnt am 01. Januar<br />

2012 und endet am 31. Dezember 2015.<br />

3. Entgelte<br />

a) Für alle drei operativen Gruppen (Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale und<br />

Vorfeldaufsicht) wird die Zahlung der in der nachfolgenden Aufstellung<br />

(Ziffer 3. b) genannten Erhöhungsbeträge so vorgenommen, dass von<br />

der Differenz zwischen den jetzigen Bezahlungen und der zukünftigen<br />

erhöhten Bezahlung<br />

50 Prozent ab dem 01. Januar 2012 und<br />

die weiteren 50 Prozent ab dem 01. Januar 2014<br />

zur Auszahlung kommen.<br />

Für das Jahr 2013 erfolgt keine weitere Erhöhung.<br />

Im Jahre 2015 erfolgt keine tarifliche Erhöhung. Für dieses Jahr sind<br />

jedoch Lohnsteigerungen in Höhe der in diesem Jahr festgestellten<br />

Inflation (Inflationsausgleich) vorzunehmen.<br />

-4-


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

b)<br />

Entgelte im Einzelnen<br />

b.a) Vorfeldkontrolle<br />

Für die Gehaltsansprüche der Mitarbeiter der ,,Apron<br />

Control" werden bei der Berechnung der zukünfti9 erhöhten<br />

Zahlungen die Forderungen der GdF zugrunde gelegt. Dabei ist<br />

jeweils der Betrag vom Jahresgehalt zum Abzug zu bringen, der<br />

sich daraus ergibt, dass vereinbart wurde, ein Urlaubs- /<br />

Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent und nicht wie bei der<br />

Berechnung zugrunde gelegter 110 Prozent geleistet wird.<br />

b.b) Verkehrszentrale<br />

Die Höchststufen für die Mitarbeiter der Verkehrszentrale für die<br />

Dauer dieses Tarifvertrags werden wir folgt festgelegt:<br />

Trai nee Verkeh rsdisponent<br />

Verkeh rsd isponent<br />

Senior Verkehrsd isponent<br />

Schichtleitung Verkehrszentrale<br />

31.300,00 €<br />

50.500,00 €<br />

58.000,00 €<br />

64.000,00 €<br />

b.c) Vorfeldaufsicht<br />

Die<br />

mit<br />

der<br />

Bezahlung der Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht orientiert sich<br />

prozentualen Abschlägen an den Bezahlungen der Mitarbeiter<br />

Verkehrszentrale. Der jeweilige Abschlag beträgt für<br />

Tra i nee Vorfelda ufsicht<br />

Vorfeldaufsicht<br />

Sen ior Vorfelda ufsicht<br />

Schichtleitung Vorfeldaufsicht<br />

10 Prozent<br />

8 Prozent<br />

5 Prozent<br />

5 Prozent<br />

zur jeweiligen Vergleichsgruppe beider Verkehrszentrale.<br />

-5-


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

4.<br />

Nachtzeitraum<br />

Für die ersten beiden Geltungsjahre des Tarifvertrages (2012 bis 2013) wird<br />

der Nachtzeitraum von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr, für die weiteren Jahre (2Ot4<br />

und 2015) von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr vereinbart.<br />

5.<br />

Ü berstu ndenverg ütu ng<br />

Die Zeitzuschläge für geleistete Uberstunden werden für alle drei Bereiche<br />

(Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale, Vorfeldaufsicht) mit 35 Prozent berechnet,<br />

6. Rufbereitschaft<br />

Die Verpflichtung zur Rufbereitschaft wird mit 40 Prozent der Arbeitsstunden<br />

angerechnet. Dabei sind die Hälfte hiervon (20 Prozent) in Freizeitausgleich,<br />

die andere Hälfte (20 Prozent) in Entlohnung zu vergüten.<br />

7. Überleitung / Regelung (Formalien):<br />

Es wird angeregt, den von der Fraport AG in die GmbH wechselnden<br />

Mitarbeitern als Ausgleich für die Anderung des Arbeitgebers eine einmalige<br />

Zahlung zu leisten. Hierüber sollten die Vertragsparteien Einigung erzielen, als<br />

Richtgröße wird ein Betrag von € 2.500,00 pro Mitarbeiter vorgeschlagen.<br />

Ebenfalls sollte vereinbart werden, dass bei Insolvenz der Ausgründung die<br />

Mitarbeiter ein Rückkehrrecht zur Fraport AG zu den Bedingungen dieses<br />

Vertrages haben.<br />

Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Regelung dieses<br />

Vertrages im Zeitpunkt Ihres Inkrafttretens sämtliche vorherigen<br />

tarifvertraglichen Absprachen, insbesondere die Landesbezirkstarifuerträge<br />

Nummer 32/2OO7,22/2OO8, L/2OO9 und l9/2O10 ersetzen. (Ausnahme: Die<br />

Mitarbeiter, die nicht von der Fraport AG in die GmbH wechseln.)<br />

-6-


VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die in dieser Vereinbarung<br />

aufgeführten Regelungen für die genannten Zeiträume abschließend sind und<br />

daher für die Laufzeit dieses Tarifuertrages zwischen den Parteien eine<br />

umfassende Friedenspflicht - auch hinsichtlich etwaig nicht geregelter<br />

Sachverhalte - besteht.<br />

Im Übrigen beansprucht die GdF über den im ,,Geltungsbereich" definierten<br />

Personenkreis hinaus keine Zuständigkeit für andere Beschäftigte der Fraport<br />

AG und strebt diese auch nicht an.<br />

/,k^<br />

-7-

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