Windkraft - Gemeinde Senden
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Energie- und Klimaschutzkonzept <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> – EB WEA Seite 19<br />
2.4.2 Variante mit 555 m- Abständen und 185 m-Gesamthöhen<br />
Um alternativ dazu aufzuzeigen, wie viele höhere WEA errichtet werden können, die ebenfalls<br />
den Mindestabstand der 3 fachen Anlagenhöhe einhalten sollen, werden WEA mit einer<br />
Gesamthöhe von 185 m angenommen, die entsprechende Mindestabstände von 555 m (3<br />
fache Gesamthöhe) zur Wohnbebauung einhalten sollen.<br />
Es werden hierzu WEA aus derselben Leistungsklasse mit 2,5 MW Nennleistung zugrunde<br />
gelegt, aber statt einer Nabenhöhe von 100m wird eine Nabenhöhe von 135 m ü.G. gewählt.<br />
Durch diesen 35 m höheren Turm würde die einerseits Energieausbeute höher ausfallen,<br />
aber andererseits würden sich auch die einzuhaltenden Mindestabstände zur Wohnbebauung<br />
entsprechend vergrößern.<br />
Nach der Ermittlung dieser Mindestabstandszonen um alle Wohngebäude im Außenbereich<br />
herum und unter Berücksichtigung des 1.000 m-Abstands zu den Siedlungsflächen ergibt<br />
sich folgendes Bild:<br />
Es verbleiben in Bösensell, <strong>Senden</strong> und Ottmarsbocholt jeweils weniger, relativ kleine Eignungsflächen.<br />
Die Flächengrößen bieten zumeist nur noch Platz für 1 – 3 WEA. Diese Gebiete<br />
sind in Tabelle 5 aufgelistet.<br />
27.06.2012