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Merkblatt zur Bachelorarbeit am Institut für Geographie

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Geographie</strong> der Universität Augsburg<br />

A. Voraussetzungen<br />

Es wird erwartet, dass Sie alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in der <strong>Geographie</strong> absolviert haben.<br />

Die Nebenfächer müssen noch nicht alle bestanden sein. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden die Module<br />

des 5. Semesters nicht als bestanden vorausgesetzt. Wir gehen hingegen davon aus, dass sie die im<br />

Themengebiet der <strong>Bachelorarbeit</strong> bis dahin vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.<br />

B. Lernziele<br />

Die <strong>Bachelorarbeit</strong> soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist, eine geographische<br />

Fragestellung selbständig mittels wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dazu gehören insbesondere:<br />

• Definition der Problemlage in einem begrenzten Zeitraum<br />

• Planung und effiziente Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit<br />

• Recherche, Sichtung und S<strong>am</strong>mlung relevanter wissenschaftlicher Quellen und Literatur<br />

• Zus<strong>am</strong>menfassung und kritischer Diskurs relevanter wissenschaftlicher Literatur (Stand der<br />

Forschung oder der Praxis)<br />

• Integration geographischer Zus<strong>am</strong>menhänge<br />

• Klare Präsentation wissenschaftlicher Zus<strong>am</strong>menhänge und logisches Argumentieren<br />

• Flüssige und prägnante schriftliche Vermittlung<br />

• Sofern erforderlich: Erstellen und korrektes Anwenden von graphisch hoch stehenden Illustrationen<br />

• Systematisches und korrektes Zitieren wissenschaftlicher Literatur<br />

Ablauf und Vorgehen<br />

1. Informieren auf der Webseite des <strong>Institut</strong>s<br />

2. Kontaktaufnahme mit dem potentiellen Betreuer:_Potentielle <strong>Bachelorarbeit</strong>sthemen werden auf der<br />

entsprechenden Webseite veröffentlicht. Der Kandidat/die Kandidatin kann aber auch eigene<br />

Themen vorschlagen<br />

3. Anmeldung der Arbeit beim Prüfungs<strong>am</strong>t. Anmeldung und Abgabetermin sind grundsätzlich mit<br />

beiden Betreuern vor dem Gang zum Prüfungs<strong>am</strong>t zu besprechen. Die Bearbeitungszeit der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> von der Anmeldung des Themas bis <strong>zur</strong> Abgabe der Arbeit beträgt drei Monate. Das<br />

Thema kann nur einmal und nur aus triftigen Gründen mit Einwilligung des Vorsitzenden/der<br />

Vorsitzenden des Prüfungsausschusses binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des<br />

Themas <strong>zur</strong>ückgegeben werden.<br />

4. Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete <strong>Bachelorarbeit</strong> kann nur einmal wiederholt werden, wobei <strong>für</strong><br />

die Wiederholung ein neues Thema zu wählen ist.<br />

5. Zusätzlich <strong>zur</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong> ist ein unbenotetes Bachelorkolloquium (PO2010) bzw. ein benotetes<br />

Bachelorkolloquium (PO2008) zu absolvieren: Im von dem Betreuer/der Betreuerin der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> als Prüfer/Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers/einer Beisitzerin geleiteten<br />

Bachelorkolloquiums hält der/die Studierende einen 20-30-minütigen Vortrag über das Thema<br />

seiner/ihrer <strong>Bachelorarbeit</strong>, der als „bestanden“ (PO2010) bzw. mit Note (PO2008) bewertet werden<br />

muss.<br />

C. Anforderungen<br />

Die vorgegebene Fragestellung ist in 360 Stunden (entspricht 12LP) zu bearbeiten, beruht schwergewichtig<br />

auf der Verarbeitung von Literatur, kann aber je nach Problemstellung auch die Erfassung, Auswertung und<br />

Interpretation von Daten beinhalten. Die Arbeit umfasst zwischen 70'000 und 100’000 Zeichen (ohne<br />

Leerschläge) sowie geeignete Abbildungen und folgende Verzeichnisse: Inhaltsangabe, Verzeichnis der<br />

Abbildungen und Tabellen, Literaturverzeichnis. Etwaige Anhänge werden im Gegensatz zu den<br />

Abbildungen und Verzeichnissen dem Lauftext in Rechnung gestellt.<br />

Die Beurteilung erfolgt sowohl nach inhaltlichen als auch formalen Kriterien. Es gilt der ‹Leitfaden <strong>für</strong><br />

wissenschaftliches Arbeiten›. Kandidat/innen bezeugen in einer Erklärung, dass sie die Arbeit selbstständig<br />

unter ausschließlicher Anwendung der in der Arbeit angegebenen Mittel verfasst haben.<br />

Die Abgabe umfasst zwei Papierausdrucke und eine digitale Version auf einer CD (pdf).<br />

D. Betreuung der Arbeiten<br />

Betreuer der Arbeiten können alle <strong>am</strong> <strong>Institut</strong> lehrenden Personen sein, die selbst mindestens ein Diplom<br />

oder einen Master in <strong>Geographie</strong> oder in verwandten Fächern abgeschlossen haben. Bei nicht habilitierten<br />

Erstbetreuern/-innen muss der/die Zweitbetreuer/-in zwingend habilitiert sein.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong>en S.Timpf Version 3.5.2011


Anhang 1: Auszug aus der PO (2008)<br />

§ 17<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong>, Bachelorkolloquium<br />

(1) Die <strong>Bachelorarbeit</strong> ist Bestandteil der Bachelorprüfung und soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der<br />

Lage ist, ein Problem aus der <strong>Geographie</strong> selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Zusätzlich <strong>zur</strong><br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> ist ein unbenotetes Bachelorkolloquium zu absolvieren. Im von dem Betreuer/der Betreuerin der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> als Prüfer/Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers/einer Beisitzerin geleiteten Bachelorkolloquiums hält<br />

der/die Studierende einen 30-minütigen Vortrag über das Thema seiner/ihrer <strong>Bachelorarbeit</strong>, der als „bestanden“<br />

bewertet werden muss.<br />

(2) Die Bearbeitungszeit der <strong>Bachelorarbeit</strong> von der Ausgabe des Themas bis <strong>zur</strong> Abgabe der Arbeit beträgt drei<br />

Monate. Das Thema kann nur einmal und nur aus triftigen Gründen mit Einwilligung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden<br />

des Prüfungsausschusses binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas <strong>zur</strong>ückgegeben werden.<br />

(3) Auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen<br />

verlängern. Zeiten, in denen nach ärztlichem Zeugnis Arbeitsunfähigkeit besteht, oder in denen aus sonstigen, vom<br />

Kandidaten/der Kandidatin nicht zu vertretenden und vom Prüfungsausschuss anerkannten Gründen eine Bearbeitung<br />

nicht möglich ist, werden nach Maßgabe des Prüfungsausschusses auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.<br />

(4) Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete <strong>Bachelorarbeit</strong> kann nur einmal wiederholt werden, wobei <strong>für</strong> die<br />

Wiederholung ein neues Thema zu wählen ist.<br />

§ 18<br />

Bewertung der <strong>Bachelorarbeit</strong><br />

(1) Die Bewertung der <strong>Bachelorarbeit</strong> soll durch zwei Prüfer/Prüferinnen, die vom Prüfungsausschuss bestellt<br />

werden, erfolgen. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass nur ein kompetenter<br />

Prüfer/Prüferin <strong>zur</strong> Verfügung steht. Wird die schriftliche Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet, ist sie auf<br />

jeden Fall von einem/einer zweiten Prüfer/Prüferin zu beurteilen.<br />

(2) Die Bewertung der <strong>Bachelorarbeit</strong> soll innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Arbeit erfolgen.<br />

(3) Die Endnote der <strong>Bachelorarbeit</strong> errechnet sich als arithmetisches Mittel der beiden Einzelnoten der<br />

Prüfer/Prüferinnen. Falls nur ein kompetenter Prüfer/eine kompetente Prüferin <strong>zur</strong> Verfügung steht, entspricht<br />

dessen/deren Bewertung der Endnote. Die <strong>Bachelorarbeit</strong> ist bestanden, wenn die Endnote auf 4,0 oder besser lautet.<br />

(4) Nicht rechtzeitig eingereichte Abschlussarbeiten werden mit „nicht ausreichend“ bewertet.<br />

Anhang 2: Auszug aus der PO (2010)<br />

§ 18<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong>, Bachelorkolloquium<br />

Die <strong>Bachelorarbeit</strong> ist Bestandteil der Bachelorprüfung und soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist,<br />

ein Problem aus der <strong>Geographie</strong> selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Zusätzlich <strong>zur</strong><br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> ist ein unbenotetes Bachelorkolloquium zu absolvieren. Im von dem Betreuer/der Betreuerin der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> als Prüfer/Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers/einer Beisitzerin geleiteten Bachelorkolloquiums hält<br />

der/die Studierende einen 30-minütigen Vortrag über das Thema seiner/ihrer <strong>Bachelorarbeit</strong>, der als „bestanden“<br />

bewertet werden muss.<br />

Die Bearbeitungszeit der <strong>Bachelorarbeit</strong> von der Ausgabe des Themas bis <strong>zur</strong> Abgabe der Arbeit beträgt drei Monate.<br />

Das Thema kann nur einmal und nur aus triftigen Gründen mit Einwilligung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden des<br />

Prüfungsausschusses binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas <strong>zur</strong>ückgegeben werden.<br />

Auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen<br />

verlängern. Zeiten, in denen nach ärztlichem Zeugnis Arbeitsunfähigkeit besteht, oder in denen aus sonstigen, vom<br />

Kandidaten/der Kandidatin nicht zu vertretenden und vom Prüfungsausschuss anerkannten Gründen eine Bearbeitung<br />

nicht möglich ist, werden nach Maßgabe des Prüfungsausschusses auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.<br />

Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete <strong>Bachelorarbeit</strong> kann nur einmal wiederholt werden, wobei <strong>für</strong> die Wiederholung<br />

ein neues Thema zu wählen ist.<br />

§ 19<br />

Bewertung der Abschlussleistung<br />

Die Bewertung der <strong>Bachelorarbeit</strong> erfolgt durch den die Arbeit betreuenden Prüfer/die die Arbeit betreuende Prüferin.<br />

Wird die <strong>Bachelorarbeit</strong> mit „nicht ausreichend“ bewertet, ist sie zusätzlich von einem zweiten Prüfer/einer zweiten<br />

Prüferin zu beurteilen. 3Die Note der <strong>Bachelorarbeit</strong> errechnet sich dann als das arithmetische Mittel der beiden<br />

Einzelnoten der Prüfer/Prüferinnen.<br />

Die Bewertung der <strong>Bachelorarbeit</strong> soll innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Arbeit erfolgen.<br />

Eine nicht fristgerecht eingereichte <strong>Bachelorarbeit</strong> wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.<br />

Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Abschlussleistung kann einmal wiederholt werden, wobei <strong>für</strong> die Wiederholung<br />

ein neues Thema der <strong>Bachelorarbeit</strong> zu wählen ist.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong>en S.Timpf Version 3.5.2011

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