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Rundscdhreiben 2/05 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...

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Rundschreiben 06/2006<br />

1. Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung in Magdeburg<br />

2. Bildung<br />

Mehr Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen: jetzt auch für<br />

Großhandelskaufleute<br />

Neue Ergebnis zum Thema „Ausbildungsreife“<br />

Was ist eigentlich Ausbildungsreife?<br />

Anspruch und Wirklichkeit<br />

Was getan werden sollte<br />

3. Delegationsreise für Unternehmen aus dem Bereich des<br />

Außenhandels vom 22. bis zum 30. Oktober 2006 zur Kantonmesse<br />

4. Wirtschaft<br />

Wachstumsampeln derzeit auf Grün<br />

5. Auswirkungen der Steuersatzänderung bei der Umsatzsteuer zum<br />

Jahreswechsel 2006/2007<br />

6. Steueränderungsgesetz 2007<br />

7. VGA informiert<br />

Sonderausgaben-Vorwegabzug <strong>beim</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

8. „Wohnen mit Tapete“<br />

9. Aktuelles aus der Geschäftstelle<br />

Seminarkonzept Bodenbeläge<br />

10. GHF-Termin auf einen Blick<br />

Z:\GHF- i w S\Rundschreiben\Rundschreiben 2006\Rund 06\A0Inhaltsverz Rundschreiben 6-06.doc


Rundschreiben 06/2006<br />

TO 1<br />

Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung<br />

in Magdeburg<br />

Am 28./29. September 2006 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung<br />

statt. Die Unterlagen sind Ihnen mit separater Post zugegangen.<br />

Bitte denken Sie an Ihre Anmeldung bis zum 24.08.2006.<br />

Die Unterlagen für die GHF-Mitgliederversammlung finden die<br />

ordentlichen Großhandelsmitglieder in der Anlage A.<br />

Zusatz- und Änderungsanträge sind satzungsgemäß spätestens 7 Tage<br />

vor der Versammlung der Geschäftsführung schriftlich bekannt zugeben.<br />

2 BILDUNG<br />

Mehr Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen:<br />

jetzt auch für Großhandelskaufleute<br />

Während fast jeder neue Auszubildende vor Antritt seiner Lehrstelle<br />

Englischunterricht hatte, kam der Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen in<br />

der Vergangenheit oft zu kurz. Erfreulicherweise zeichnet sich hier eine positive<br />

Entwicklung ab. Bundesweit und berufsübergreifend lernen mehr als ein Viertel<br />

aller Berufsschüler im dualen System Englisch.<br />

Auch für Kaufleute im Groß- und Außenhandel, welche ihre Ausbildung im<br />

Sommer dieses Jahres beginnen und die Fachrichtung Großhandel wählen, spielt<br />

der Einsatz einer Fremdsprache nun eine Rolle. Während die Kommunikation in<br />

einer oder mehreren Fremdsprachen für Kaufleute mit der Fachrichtung<br />

Außenhandel seit jeher selbstverständlicher Bestandteil ihrer Ausbildung ist,<br />

kommt das „Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben“ als neuer<br />

Bestandteil der Ausbildung neu hinzu. Um welche Sprache es sich dabei handelt,<br />

ist nicht vorgeschrieben, sondern hängt insbesondere vom Auszubildenden und<br />

dem Ausbildungsbetrieb ab. In der Regel wird es sich um Englisch handeln. Die<br />

Anforderungen an den Fremdspracheneinsatz für Großhändler liegen<br />

praxisgerecht deutlich unter denen, welche für Außenhändler gelten. Unterstützt<br />

werden die Azubis durch ein flächendeckendes Angebot an<br />

Fremdsprachenunterricht an den Berufsschulen – eine längst überfällige<br />

Neuerung, für welche sich die Sachverständigen des BGA im<br />

Neuordnungsverfahren der modernisierten Ausbildungsordnung stark gemacht<br />

haben.<br />

Weitere Informationen zum Einsatz von Fremdsprachen durch<br />

Großhandelskaufleute sowie zu allen anderen Neuerungen und unveränderten<br />

Ausbildungsinhalten der Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel<br />

können Ausbildungsbetriebe in einer Handreichung „Erläuterungen und<br />

Praxishilfen“ nachschlagen. Die Broschüre soll im Sommer, möglichst rechtzeitig<br />

vor Ausbildungsbeginn, erscheinen. Alexander Kolodzik


Neue Ergebnisse zum Thema „Ausbildungsreife“<br />

"Mangelnde Ausbildungsreife" - dieser Vorwurf wird jungen Leuten heute öfter<br />

gemacht, wenn es um Ausbildungsplätze geht. Um mehr Licht in die Diskussion<br />

zu bringen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) knapp 500<br />

Expertinnen und Experten befragt. Sie kamen aus Betrieben, Berufsschulen und<br />

überbetrieblichen Bildungsstätten, aber auch aus Kammern,<br />

Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, staatlicher Bildungsverwaltung,<br />

Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Heraus kam, dass die Meinungen<br />

zum Thema "Ausbildungsreife" durchaus geteilt sind.<br />

Was ist eigentlich Ausbildungsreife?<br />

Definiert wird die Ausbildungsreife, mit den Fähigkeiten und Arbeitstugenden, die<br />

für alle Ausbildungsberufe wichtig sind. Diese müssen schon bei Antritt der Lehre<br />

vorhanden sein. Genannt wurden:<br />

• Zuverlässigkeit,<br />

• die Bereitschaft zum Lernen,<br />

• die Bereitschaft, Leistung zu zeigen,<br />

• Verantwortungsbewusstsein,<br />

• Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen,<br />

• Beherrschung der Grundrechenarten, einfaches Kopfrechnen,<br />

• Sorgfalt, Rücksichtnahme, Höflichkeit, Toleranz,<br />

• die Fähigkeit zur Selbstkritik,<br />

• Konfliktfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Bereitschaft, sich in die betriebliche<br />

Hierarchie einzuordnen.<br />

Diesen Kompetenzen messen Betriebe der BIBB-Befragung zufolge bei der<br />

Bewerberauswahl große Bedeutung bei. Doch nicht nur hierauf kommt es an, es<br />

müssen auch grundlegende Kulturtechniken beherrscht werden. Aber fast alle<br />

befragten Fachleute sind der Meinung, dass die Leistungsfähigkeit, die<br />

Beherrschung der deutschen Rechtschreibung oder einfacher Kopfrechenarten in<br />

den letzten 15 Jahren nachgelassen haben.<br />

Anspruch und Wirklichkeit<br />

Gründe hierfür gibt es zahlreiche. Zum einen sind die Komplexität der Arbeitswelt<br />

und damit die Ansprüche eines Betriebes an die Bewerber massiv gestiegen. Zum<br />

anderen hat in vielen Familien der Zusammenhalt nachgelassen und die<br />

Jugendlichen werden weitestgehend allein gelassen. Hier sehen die Autoren des<br />

Expertenmonitors das Hauptproblem: Weil im Elternhaus immer weniger<br />

Solidarität und Bildung vermittelt wird, werden Tugenden nur unzureichend<br />

eingeübt. Dadurch sinken die Motivation und damit die Qualifikation der<br />

Berufsbewerber.<br />

Aber auch Schulen und den Jugendlichen selbst wird eine Mitschuld an dem<br />

Wissensnotstand gegeben. Das Ausmaß, in dem die Schule Werte und<br />

Kulturtechniken vermittle, sei in den letzten Jahren gesunken. Das Wissen um<br />

die Bedeutung von Arbeitstugenden wie zum Beispiel Pünktlichkeit ist bei den<br />

Jugendlichen deutlich geringer ausgeprägt als bei früheren<br />

Bewerbergenerationen.<br />

2


Was getan werden sollte<br />

Mehr als 90% der Befragten fordern von den Erziehungsberechtigten daher eine<br />

bessere Vermittlung von grundlegenden Werten und Arbeitstugenden. Außerdem<br />

müssten Eltern stärker als bisher Vorbild sein und sich mit ihren Kindern<br />

gemeinsam um die Berufswahl sowie die Vorbereitung auf "den Ernst des<br />

Lebens" kümmern. Schulen müssten stärker auf die Förderung von Kindern<br />

fokussieren, da sie nun mal die grundsätzliche Aufgabe haben, die Jugendlichen<br />

zur Ausbildungsreife zu führen. Von den Betrieben und Unternehmen fordern<br />

86% des Expertenteams, das Entwicklungspotenzial von Jugendlichen bei der<br />

Bewerberauswahl stärker zu berücksichtigen. Zudem müssten sie vermehrt den<br />

Kontakt zu Schulen suchen und sie bei der Ausbildung unterstützen. Die gute<br />

Nachricht der Befragung zum Schluss: Es gibt auch Fähigkeiten die Jugendliche<br />

heute deutlich besser beherrschen als noch vor 15 Jahren. Dazu zählen<br />

Kenntnisse im IT-Bereich, die englische Sprache sowie Kommunikations- und<br />

Teamfähigkeit. Es gibt also auch positive Entwicklungen, die es weiter zu fördern<br />

gilt.<br />

Details und weiterführende Informationen erhalten Sie unter den folgenden<br />

Links:<br />

· Die Ergebnisse der BIBB-Experten-Befragung<br />

http://www.bibb.de/de/21840.htm<br />

· Erwartungskatalog der Industrie- und Handelskammern und<br />

Handwerkskammern an Schulabgänger<br />

http://www.handwerk-ist-hightech.de/ausbildung/was_erwartet.pdf<br />

· Eckpunkte des Deutschen Gewerkschaftsbunds zur Ausbildungsreife<br />

http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/e/eckpunkte_reife.pdf<br />

· Grafik: Warum Betriebe nicht ausbilden<br />

http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983413/emagazine.htm?link=a_ezine<br />

· Grafik: Eignungstest<br />

http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983404/emagazine.htm?link=a_ezine<br />

· Grafik: PISA Deutschland - So schnitten die Länder ab<br />

http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983401/emagazine.htm?link=a_ezine<br />

3


3 Delegationsreise für Unternehmen aus dem Bereich des<br />

Außenhandels vom 22. bis zum 30. Oktober 2006<br />

zur Kantonmesse<br />

Dieses Jahr feiert die „Chinese Exports Commodities Fair“ (CECF) ihr 50-jähriges<br />

Jubiläum.<br />

Zweimal im Jahr treffen sich in Kanton Importeure, Exporteure, Händler und<br />

Handelsvertreter zur bedeutendsten chinesischen Exportwarenmesse, um<br />

Informationen auszutauschen und neue wertvolle Geschäftskontakte zu knüpfen.<br />

Anlässlich des Jubiläums der CECF laden wir Sie herzlich ein, im Rahmen der von<br />

dem <strong>Bundesverband</strong> des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA) und<br />

der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung<br />

und Vertrieb (CDH) e. V. gemeinsam organisierten Delegationsreise die<br />

100. „Chinese Exports Commodities Fair“ zu besuchen. Der Schwerpunkt der<br />

Messe liegt auf Konsumgütern, Haushaltswaren, Geschenkartikeln<br />

und allgemeinen Artikeln des täglichen Bedarfs.<br />

Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle Haan.<br />

4 Wirtschaft<br />

Wachstumsampeln derzeit auf Grün<br />

„Die Wirtschaft holt endlich die Rückstände der letzten Jahre auf. Nicht nur der<br />

Außenhandel, auch die Binnenwirtschaft erholt sich endlich im Vergleich zum<br />

Vorjahr. Entsprechend kräftig stiegen die Verkaufszahlen des Großhandels im Mai<br />

an. Unsere Kunden ersetzen veraltete Anlagen und investieren in die<br />

Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Nachfrage nach Produktionsstoffen<br />

hält an. Selbst private Konsumgüter sind stärker gefragt. In Deutschland stehen<br />

die Wachstumsampeln derzeit auf grün“, erklärte BGA-Präsident Anton F. Börner<br />

heute in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Großhandelszahlen durch das<br />

Statistische Bundesamt.<br />

Im Mai stiegen die Umsätze im Großhandel preisbereinigt um 6,9 Prozent und<br />

nominal 11,1 Prozent. Produktionsnahe Großhandelsbranchen erzielten einen<br />

Umsatzzuwachs von preisbereinigt 7,8 Prozent und nominal 14 Prozent. In den<br />

konsumnahen Branchen legten die Umsätze um preisbereinigt 5,3 Prozent und<br />

nominal 7 Prozent zu. Diese Umsatzzuwächse realisierte der Großhandel im<br />

Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat. Im Vergleich zum April 2006<br />

gingen die Verkaufszahlen um preisbereinigt 0,4 Prozent zurück.<br />

„Gegenwärtig entwickelt sich die deutsche Wirtschaft wie prognostiziert. Teil<br />

dieser Erwartungen ist allerdings auch eine deutliche konjunkturelle Abkühlung in<br />

2007. Deshalb ist es wichtig, Unternehmen und Bürger rechtzeitig zu entlasten.<br />

Derartige Hoffnungen sind gegenwärtig allerdings wenig berechtigt. Bei der<br />

Unternehmenssteuerreform wachsen im Unternehmerlager die Zweifel, dass die<br />

Reform weitreichend genug sein wird. Auch beinhaltet das Allgemeine<br />

Gleichstellungsgesetz weiterhin die Gefahr, dass deutsche Unternehmen mit<br />

neuen Bürokratiekosten belastet werden“, so Börner abschließend.<br />

BGA-Pressemitteilung, Berlin<br />

4


5 Auswirkungen der Steuersatzänderung bei der<br />

Umsatzsteuer zum Jahreswechsel 2006/2007<br />

Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Regelsteuersatzes bei der<br />

Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent wird die Frage des<br />

Zeitpunktes aufgeworfen, ab dem der geänderte Umsatzsteuersatz anzuwenden<br />

ist. Hierzu folgende Hinweise:<br />

Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 UStG sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,<br />

Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die Lieferungen, sonstige Leistungen und<br />

den Eigenverbrauch betreffen, auf Umsätze dieser genannten Art anzuwenden,<br />

die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift bewirkt werden.<br />

Zu berücksichtigen ist dabei nach § 12 Abs. 1 UStG, dass maßgeblich für die<br />

Anwendung des gültigen Steuersatzes bei der sog. Soll-Besteuerung<br />

(Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) nicht der Zeitpunkt der Vereinbarung<br />

der Leistung oder die Ausstellung der Rechnung und auch nicht der Zeitpunkt des<br />

Geldeingangs ist, sondern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) UStG<br />

ausschließlich der Leistungszeitpunkt, zu dem eine Leistung ausgeführt bzw.<br />

abgeschlossen wird.<br />

Dieser Grundsatz gilt auch für die sog. Ist-Besteuerung (Besteuerung nach<br />

vereinnahmten Entgelten) nach § 20 UStG. Hieraus können sich praktische<br />

Probleme ergeben.<br />

Anlässlich des Geldeingangs versteuerte Einnahmen (bzw. Anzahlungen)<br />

müssen nachversteuert werden, wenn in den Zeitraum bis zur Beendigung der<br />

Leistung eine Steuersatzänderung fällt.<br />

Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen erbracht, so kommt es für den<br />

maßgeblichen Steuersatz nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung an,<br />

sondern darauf, wann die einzelnen Teilleistungen erbracht werden. D. h.,<br />

die Änderungsvorschrift ist auf die einzelnen Teilleistungen anzuwenden, die vom<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsvorschrift bewirkt werden.<br />

Weiterhin zu beachten ist, dass die Steuer im Allgemeinen nicht am Tage der<br />

Ausführung des Umsatzes entsteht, sondern im Falle der Soll-Versteuerung mit<br />

Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung bewirkt wird<br />

(§ 13 Abs. 1 Buchstabe a) UStG), und im Falle der Ist-Besteuerung mit Ablauf<br />

des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind<br />

(§ 13 Abs. 1 Buchstabe b) UStG).<br />

Zur Klärung von praktischen Schwierigkeiten hat das Bundesfinanzministerium<br />

bereits anlässlich von früheren Steuersatzänderungen umfangreiche Regelungen<br />

in BMF-Schreiben getroffen, z. B. für Teilleistungen, Dauerleistungen, Minderung<br />

oder Erhöhung des Entgelts, Umsätze von Handelsvertretern, Umtausch von<br />

Gegenständen, Erteilung von Vorausrechnungen für nach der<br />

Steuersatzänderung bewirkte Leistungen, etc..<br />

HINWEIS: Das Bundesministerium der Finanzen bereitet in Abstimmung mit den<br />

obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur Erhöhung der<br />

Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 01.01.2007 vor. Grundlage hierfür wird<br />

das BMF-Schreiben vom 10.02.1998 (IV C 3 – S 7210 – 20/98; BStBl I 1998,<br />

S. 177) sein.<br />

Nach Veröffentlichung dieses Schreiben werden wir über die Einzelheiten<br />

berichten.<br />

5


6 Steueränderungsgesetz 2007<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 das Steueränderungsgesetz 2007<br />

beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich<br />

am 7. Juli 2006 mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz<br />

befassen wird.<br />

Im Einzelnen beinhaltet das Gesetz folgende Steuerrechtsänderungen:<br />

- Einführung einer sog. Reichensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2007<br />

(§ 32a Abs. 1 EStG). Gewinneinkünfte werden davon nicht erfasst. Dies wird<br />

technisch über einen Entlastungsbetrag nach § 32c EStG geregelt;<br />

- Absenkung des Sparer-Freibetrages von gegenwärtig 1.370 Euro ab dem<br />

Veranlagungszeitraum 2007 auf 750 Euro (§ 20 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG);<br />

- Einschränkung der Entfernungspauschale: Aufwendungen für Wege zwischen<br />

Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sind ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2007 grundsätzlich nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />

abziehbar (§ 4 Abs. 5a; § 9 Abs. 2 EStG). Fernpendler können jedoch ab dem<br />

21. Kilometer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe<br />

von 0,30 Euro je vollem Kilometer wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />

geltend machen;<br />

- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem<br />

Veranlagungszeitraum 2007 nur noch in den Fällen als Betriebsausgaben oder<br />

Werbungskosten berücksichtigt werden, in denen das Arbeitszimmer den<br />

Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet<br />

(§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG);<br />

- Absenkung der Höchstaltersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw.<br />

kindbedingten Steuerfreibeträgen vom vollendeten 27. auf das vollendete<br />

25. Lebensjahr (u.a. §§ 4f, 32 EStG).<br />

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 treten steuererhöhenden Maßnahmen in<br />

Höhe von 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2007 ansteigend auf 5,6 Milliarden Euro im<br />

Jahr 2009 in Kraft.<br />

7 VGA INFORMIERT<br />

Sonderausgaben-Vorwegabzug <strong>beim</strong> Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer<br />

Was bisher galt: Mit Urteil vom 16.10.2002 hat der Bundesfinanzhof (BFH)<br />

entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen bei einem<br />

Alleingesellschafter-Geschäftsführer auch dann nicht zu kürzen ist, wenn ihm von<br />

der Gesellschaft eine Altersversorgung zugesagt wurde. Zur Begründung verweist<br />

der BFH darauf, dass seine Pensionsanwartschaft in vollem Umfang auf eigenen<br />

Beitragsleistungen beruht, weil die Altersversorgung durch Bildung der<br />

Pensionsrückstellung seine Ansprüche auf den GmbH-Gewinn mindert. Mit BMF-<br />

Schreiben vom 09.07.2004 hat sich die Finanzverwaltung dieser Rechtsprechung<br />

angeschlossen, wobei weiter offen blieb, wie im Fall mehrerer Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer zu verfahren ist.<br />

NEU: Ausweitung auf Mitgesellschafter-Geschäftsführer<br />

6


Der BFH hat mit Urteil vom 23.02.20<strong>05</strong> seine Rechtsprechung zur Kürzung des<br />

Sonderausgaben-Vorwegabzugs <strong>beim</strong> Alleingesellschafter-Geschäftsführer auf<br />

Mitgesellschafter-Geschäftsführer ausgeweitet. Der BFH hat entschieden, dass bei<br />

einer GmbH mit zwei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-<br />

Geschäftsführern ebenso keine Kürzung vorzunehmen ist, wenn die Höhe der<br />

zugesagten Renten den Beteiligungsverhältnissen entspricht. Das Urteil wurde<br />

zwischenzeitlich veröffentlicht und ist in allen noch offenen gleichgelagerten Fällen<br />

anzuwenden.<br />

Aufgrund zahlreicher Zweifelsfragen haben die Oberfinanzdirektionen (OFD)<br />

Koblenz und Karlsruhe in ihren Verfügungen vom 20.02.2006 bzw. vom<br />

16.01.2006 erläutert, in welchen Fällen dies anzuwenden ist.<br />

Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Pensionszusage ist<br />

der Vorwegabzug bzw. Höchstbetrag nicht zu kürzen. Seine Pensionsanwartschaft<br />

beruht in vollem Umfang auf eigenen Beitragsleistungen.<br />

Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern, die alle eine Pensionszusage<br />

haben, ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn die Höhe der Zusage<br />

(Anwartschaftsbarwert bei Erreichen des Pensionsalters) den<br />

Beteiligungsverhältnissen an der GmbH entspricht. Ist dies nicht der Fall, erfolgt<br />

eine Kürzung des Vorwegabzugs bei dem GGF, bei dem der Aufwand für die<br />

Zusage gemessen am Gesamtaufwand der Pensionszusagen höher ist als die<br />

Beteiligung an der GmbH.<br />

Haben nicht alle Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erhalten oder<br />

sind nicht alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berufen, ist der Vorwegabzug<br />

<strong>beim</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Pensionszusage zu kürzen.<br />

Die Beweislast, dass der GGF wirtschaftlich betrachtet für die Altersversorgung<br />

selbst aufkommt, liegt <strong>beim</strong> GGF selbst. Der betreffende GGF muss die<br />

Beteiligungsverhältnisse, die vorhandenen Pensionszusagen sowie deren<br />

Anwartschaftsbarwerte <strong>beim</strong> Wohnsitzfinanzamt darlegen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei der VGA kostenlos unter gebührenfreier<br />

Rufnummer: 0800-842 46 24<br />

8 „Wohnen mit Tapete“<br />

Es gibt eine neue Broschüre <strong>beim</strong> Deutschen Tapeten-Institut, die sich intensiv mit<br />

Tapeten überhaupt befasst. Sie trägt den Titel „Wohnen mit Tapete“ und kann<br />

bestellt werden über die Internetseite www.tapeten-institu.de oder per e-mail<br />

info@tapeten-institut.de oder per Post bei DTI, Postfach 940242, 60460 Frankfurt<br />

am Main.<br />

9 Aktuelles aus der Geschäftsstelle<br />

Seminarkonzept Bodenbeläge<br />

Im Großhandel wird seit einiger Zeit vermehrt darüber nachgedacht, ein<br />

spezielles Seminarkonzept „Boden“, analog zu unseren Schulungsangeboten in<br />

Goslar, anzubieten.<br />

7


Der GHF hat sich diesem Thema angenommen und ein entsprechendes Konzept<br />

entworfen (siehe Anlage B).<br />

Um ein solches Seminarprogramm zu starten, ist es im Vorfeld notwendig, das<br />

konkrete Interesse zu erfragen.<br />

Bitte senden Sie uns die Anlage, auch bei NICHT-Interesse an die<br />

angegebene Fax-Nummer zurück!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Jürgen Wagner<br />

GHF-Termine auf einen Blick<br />

28.9. – 29.9.2006<br />

Magdeburg<br />

GHF-Jahreshauptversammlung<br />

Hotel MARITIM<br />

20.11. – 25.11.2006<br />

Höhr-Grenzhausen<br />

Werkstoff-Fachberater 1<br />

in Zusammenarbeit mit dem<br />

iba-INSTITUT Gottfried & Rolof<br />

01.12. – 02.12.2006<br />

Höhr-Grenzhausen<br />

Upgrade-Seminar für<br />

„Geprüfte Werkstoff-Fachberater“<br />

in Zusammenarbeit mit dem<br />

iba-INSTITUT Gottfried & Rolof<br />

8


Anlage B<br />

Antwort/FaxNr.: 02129 – 55709-9<br />

<strong>Bundesverband</strong> Großhandel<br />

<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />

Memeler Str. 30<br />

42781 Haan<br />

Seminarkonzept „Bodenbeläge“<br />

Ziel:<br />

Vermittlung von praxistauglichem Basiswissen in<br />

Technik und Verkauf<br />

Teilnehmer: Auszubildende, Branchenneulinge, (Quer-)Einsteiger<br />

Referenten:<br />

Dauer:<br />

Ort:<br />

Zeitpunkt:<br />

Kosten:<br />

qualifizierte Fachleute der relevanten Hersteller<br />

4tägiges Kompaktseminar<br />

Bildungszentrum Goslar<br />

1. Quartal 2007 (geplant)<br />

625,00 € inkl. Übernachtung und Verpflegung<br />

Dauer<br />

Thema<br />

Inhalt<br />

Tag 1 Untergründe - Bauphysik und Fußbodentechnik<br />

- Untergründe und ihre Eigenarten<br />

- Prüfungspflichten des Verarbeiters<br />

- Untergrundvorbereitung<br />

- Vorstriche und Klebstoffe<br />

- gefahrstoffrechtliche Anforderungen<br />

Tag 2<br />

Tag 3<br />

Tag 4<br />

Textile Bodenbeläge<br />

Linoleum<br />

CV / PVC<br />

Designbeläge<br />

Laminat<br />

Parkett<br />

Kork<br />

- Marktbedeutung<br />

- Warenkunde<br />

- Herstellung<br />

- Verlegeverfahren<br />

- Qualitätsnormen<br />

- Werkzeuge und Hilfsmittel<br />

- Ökologie und Entsorgungsaspekte<br />

- Reparatur<br />

- Reinigung und Pflege<br />

- Verkaufsargumente<br />

□ Wir haben Interesse an dieser Schulung und würden ……. Personen anmelden.<br />

□ Kein Interesse<br />

……………………………………….<br />

Firmenanschrift bzw. Stempel

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