Rundscdhreiben 2/05 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...
Rundscdhreiben 2/05 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...
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Rundschreiben 06/2006<br />
1. Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung in Magdeburg<br />
2. Bildung<br />
Mehr Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen: jetzt auch für<br />
Großhandelskaufleute<br />
Neue Ergebnis zum Thema „Ausbildungsreife“<br />
Was ist eigentlich Ausbildungsreife?<br />
Anspruch und Wirklichkeit<br />
Was getan werden sollte<br />
3. Delegationsreise für Unternehmen aus dem Bereich des<br />
Außenhandels vom 22. bis zum 30. Oktober 2006 zur Kantonmesse<br />
4. Wirtschaft<br />
Wachstumsampeln derzeit auf Grün<br />
5. Auswirkungen der Steuersatzänderung bei der Umsatzsteuer zum<br />
Jahreswechsel 2006/2007<br />
6. Steueränderungsgesetz 2007<br />
7. VGA informiert<br />
Sonderausgaben-Vorwegabzug <strong>beim</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
8. „Wohnen mit Tapete“<br />
9. Aktuelles aus der Geschäftstelle<br />
Seminarkonzept Bodenbeläge<br />
10. GHF-Termin auf einen Blick<br />
Z:\GHF- i w S\Rundschreiben\Rundschreiben 2006\Rund 06\A0Inhaltsverz Rundschreiben 6-06.doc
Rundschreiben 06/2006<br />
TO 1<br />
Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung<br />
in Magdeburg<br />
Am 28./29. September 2006 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung<br />
statt. Die Unterlagen sind Ihnen mit separater Post zugegangen.<br />
Bitte denken Sie an Ihre Anmeldung bis zum 24.08.2006.<br />
Die Unterlagen für die GHF-Mitgliederversammlung finden die<br />
ordentlichen Großhandelsmitglieder in der Anlage A.<br />
Zusatz- und Änderungsanträge sind satzungsgemäß spätestens 7 Tage<br />
vor der Versammlung der Geschäftsführung schriftlich bekannt zugeben.<br />
2 BILDUNG<br />
Mehr Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen:<br />
jetzt auch für Großhandelskaufleute<br />
Während fast jeder neue Auszubildende vor Antritt seiner Lehrstelle<br />
Englischunterricht hatte, kam der Fremdsprachenunterricht an Berufsschulen in<br />
der Vergangenheit oft zu kurz. Erfreulicherweise zeichnet sich hier eine positive<br />
Entwicklung ab. Bundesweit und berufsübergreifend lernen mehr als ein Viertel<br />
aller Berufsschüler im dualen System Englisch.<br />
Auch für Kaufleute im Groß- und Außenhandel, welche ihre Ausbildung im<br />
Sommer dieses Jahres beginnen und die Fachrichtung Großhandel wählen, spielt<br />
der Einsatz einer Fremdsprache nun eine Rolle. Während die Kommunikation in<br />
einer oder mehreren Fremdsprachen für Kaufleute mit der Fachrichtung<br />
Außenhandel seit jeher selbstverständlicher Bestandteil ihrer Ausbildung ist,<br />
kommt das „Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben“ als neuer<br />
Bestandteil der Ausbildung neu hinzu. Um welche Sprache es sich dabei handelt,<br />
ist nicht vorgeschrieben, sondern hängt insbesondere vom Auszubildenden und<br />
dem Ausbildungsbetrieb ab. In der Regel wird es sich um Englisch handeln. Die<br />
Anforderungen an den Fremdspracheneinsatz für Großhändler liegen<br />
praxisgerecht deutlich unter denen, welche für Außenhändler gelten. Unterstützt<br />
werden die Azubis durch ein flächendeckendes Angebot an<br />
Fremdsprachenunterricht an den Berufsschulen – eine längst überfällige<br />
Neuerung, für welche sich die Sachverständigen des BGA im<br />
Neuordnungsverfahren der modernisierten Ausbildungsordnung stark gemacht<br />
haben.<br />
Weitere Informationen zum Einsatz von Fremdsprachen durch<br />
Großhandelskaufleute sowie zu allen anderen Neuerungen und unveränderten<br />
Ausbildungsinhalten der Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel<br />
können Ausbildungsbetriebe in einer Handreichung „Erläuterungen und<br />
Praxishilfen“ nachschlagen. Die Broschüre soll im Sommer, möglichst rechtzeitig<br />
vor Ausbildungsbeginn, erscheinen. Alexander Kolodzik
Neue Ergebnisse zum Thema „Ausbildungsreife“<br />
"Mangelnde Ausbildungsreife" - dieser Vorwurf wird jungen Leuten heute öfter<br />
gemacht, wenn es um Ausbildungsplätze geht. Um mehr Licht in die Diskussion<br />
zu bringen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) knapp 500<br />
Expertinnen und Experten befragt. Sie kamen aus Betrieben, Berufsschulen und<br />
überbetrieblichen Bildungsstätten, aber auch aus Kammern,<br />
Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, staatlicher Bildungsverwaltung,<br />
Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Heraus kam, dass die Meinungen<br />
zum Thema "Ausbildungsreife" durchaus geteilt sind.<br />
Was ist eigentlich Ausbildungsreife?<br />
Definiert wird die Ausbildungsreife, mit den Fähigkeiten und Arbeitstugenden, die<br />
für alle Ausbildungsberufe wichtig sind. Diese müssen schon bei Antritt der Lehre<br />
vorhanden sein. Genannt wurden:<br />
• Zuverlässigkeit,<br />
• die Bereitschaft zum Lernen,<br />
• die Bereitschaft, Leistung zu zeigen,<br />
• Verantwortungsbewusstsein,<br />
• Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen,<br />
• Beherrschung der Grundrechenarten, einfaches Kopfrechnen,<br />
• Sorgfalt, Rücksichtnahme, Höflichkeit, Toleranz,<br />
• die Fähigkeit zur Selbstkritik,<br />
• Konfliktfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Bereitschaft, sich in die betriebliche<br />
Hierarchie einzuordnen.<br />
Diesen Kompetenzen messen Betriebe der BIBB-Befragung zufolge bei der<br />
Bewerberauswahl große Bedeutung bei. Doch nicht nur hierauf kommt es an, es<br />
müssen auch grundlegende Kulturtechniken beherrscht werden. Aber fast alle<br />
befragten Fachleute sind der Meinung, dass die Leistungsfähigkeit, die<br />
Beherrschung der deutschen Rechtschreibung oder einfacher Kopfrechenarten in<br />
den letzten 15 Jahren nachgelassen haben.<br />
Anspruch und Wirklichkeit<br />
Gründe hierfür gibt es zahlreiche. Zum einen sind die Komplexität der Arbeitswelt<br />
und damit die Ansprüche eines Betriebes an die Bewerber massiv gestiegen. Zum<br />
anderen hat in vielen Familien der Zusammenhalt nachgelassen und die<br />
Jugendlichen werden weitestgehend allein gelassen. Hier sehen die Autoren des<br />
Expertenmonitors das Hauptproblem: Weil im Elternhaus immer weniger<br />
Solidarität und Bildung vermittelt wird, werden Tugenden nur unzureichend<br />
eingeübt. Dadurch sinken die Motivation und damit die Qualifikation der<br />
Berufsbewerber.<br />
Aber auch Schulen und den Jugendlichen selbst wird eine Mitschuld an dem<br />
Wissensnotstand gegeben. Das Ausmaß, in dem die Schule Werte und<br />
Kulturtechniken vermittle, sei in den letzten Jahren gesunken. Das Wissen um<br />
die Bedeutung von Arbeitstugenden wie zum Beispiel Pünktlichkeit ist bei den<br />
Jugendlichen deutlich geringer ausgeprägt als bei früheren<br />
Bewerbergenerationen.<br />
2
Was getan werden sollte<br />
Mehr als 90% der Befragten fordern von den Erziehungsberechtigten daher eine<br />
bessere Vermittlung von grundlegenden Werten und Arbeitstugenden. Außerdem<br />
müssten Eltern stärker als bisher Vorbild sein und sich mit ihren Kindern<br />
gemeinsam um die Berufswahl sowie die Vorbereitung auf "den Ernst des<br />
Lebens" kümmern. Schulen müssten stärker auf die Förderung von Kindern<br />
fokussieren, da sie nun mal die grundsätzliche Aufgabe haben, die Jugendlichen<br />
zur Ausbildungsreife zu führen. Von den Betrieben und Unternehmen fordern<br />
86% des Expertenteams, das Entwicklungspotenzial von Jugendlichen bei der<br />
Bewerberauswahl stärker zu berücksichtigen. Zudem müssten sie vermehrt den<br />
Kontakt zu Schulen suchen und sie bei der Ausbildung unterstützen. Die gute<br />
Nachricht der Befragung zum Schluss: Es gibt auch Fähigkeiten die Jugendliche<br />
heute deutlich besser beherrschen als noch vor 15 Jahren. Dazu zählen<br />
Kenntnisse im IT-Bereich, die englische Sprache sowie Kommunikations- und<br />
Teamfähigkeit. Es gibt also auch positive Entwicklungen, die es weiter zu fördern<br />
gilt.<br />
Details und weiterführende Informationen erhalten Sie unter den folgenden<br />
Links:<br />
· Die Ergebnisse der BIBB-Experten-Befragung<br />
http://www.bibb.de/de/21840.htm<br />
· Erwartungskatalog der Industrie- und Handelskammern und<br />
Handwerkskammern an Schulabgänger<br />
http://www.handwerk-ist-hightech.de/ausbildung/was_erwartet.pdf<br />
· Eckpunkte des Deutschen Gewerkschaftsbunds zur Ausbildungsreife<br />
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/e/eckpunkte_reife.pdf<br />
· Grafik: Warum Betriebe nicht ausbilden<br />
http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983413/emagazine.htm?link=a_ezine<br />
· Grafik: Eignungstest<br />
http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983404/emagazine.htm?link=a_ezine<br />
· Grafik: PISA Deutschland - So schnitten die Länder ab<br />
http://www.bundesregierung.de/E-Magazines-,413.983401/emagazine.htm?link=a_ezine<br />
3
3 Delegationsreise für Unternehmen aus dem Bereich des<br />
Außenhandels vom 22. bis zum 30. Oktober 2006<br />
zur Kantonmesse<br />
Dieses Jahr feiert die „Chinese Exports Commodities Fair“ (CECF) ihr 50-jähriges<br />
Jubiläum.<br />
Zweimal im Jahr treffen sich in Kanton Importeure, Exporteure, Händler und<br />
Handelsvertreter zur bedeutendsten chinesischen Exportwarenmesse, um<br />
Informationen auszutauschen und neue wertvolle Geschäftskontakte zu knüpfen.<br />
Anlässlich des Jubiläums der CECF laden wir Sie herzlich ein, im Rahmen der von<br />
dem <strong>Bundesverband</strong> des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA) und<br />
der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung<br />
und Vertrieb (CDH) e. V. gemeinsam organisierten Delegationsreise die<br />
100. „Chinese Exports Commodities Fair“ zu besuchen. Der Schwerpunkt der<br />
Messe liegt auf Konsumgütern, Haushaltswaren, Geschenkartikeln<br />
und allgemeinen Artikeln des täglichen Bedarfs.<br />
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle Haan.<br />
4 Wirtschaft<br />
Wachstumsampeln derzeit auf Grün<br />
„Die Wirtschaft holt endlich die Rückstände der letzten Jahre auf. Nicht nur der<br />
Außenhandel, auch die Binnenwirtschaft erholt sich endlich im Vergleich zum<br />
Vorjahr. Entsprechend kräftig stiegen die Verkaufszahlen des Großhandels im Mai<br />
an. Unsere Kunden ersetzen veraltete Anlagen und investieren in die<br />
Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Nachfrage nach Produktionsstoffen<br />
hält an. Selbst private Konsumgüter sind stärker gefragt. In Deutschland stehen<br />
die Wachstumsampeln derzeit auf grün“, erklärte BGA-Präsident Anton F. Börner<br />
heute in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Großhandelszahlen durch das<br />
Statistische Bundesamt.<br />
Im Mai stiegen die Umsätze im Großhandel preisbereinigt um 6,9 Prozent und<br />
nominal 11,1 Prozent. Produktionsnahe Großhandelsbranchen erzielten einen<br />
Umsatzzuwachs von preisbereinigt 7,8 Prozent und nominal 14 Prozent. In den<br />
konsumnahen Branchen legten die Umsätze um preisbereinigt 5,3 Prozent und<br />
nominal 7 Prozent zu. Diese Umsatzzuwächse realisierte der Großhandel im<br />
Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat. Im Vergleich zum April 2006<br />
gingen die Verkaufszahlen um preisbereinigt 0,4 Prozent zurück.<br />
„Gegenwärtig entwickelt sich die deutsche Wirtschaft wie prognostiziert. Teil<br />
dieser Erwartungen ist allerdings auch eine deutliche konjunkturelle Abkühlung in<br />
2007. Deshalb ist es wichtig, Unternehmen und Bürger rechtzeitig zu entlasten.<br />
Derartige Hoffnungen sind gegenwärtig allerdings wenig berechtigt. Bei der<br />
Unternehmenssteuerreform wachsen im Unternehmerlager die Zweifel, dass die<br />
Reform weitreichend genug sein wird. Auch beinhaltet das Allgemeine<br />
Gleichstellungsgesetz weiterhin die Gefahr, dass deutsche Unternehmen mit<br />
neuen Bürokratiekosten belastet werden“, so Börner abschließend.<br />
BGA-Pressemitteilung, Berlin<br />
4
5 Auswirkungen der Steuersatzänderung bei der<br />
Umsatzsteuer zum Jahreswechsel 2006/2007<br />
Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Regelsteuersatzes bei der<br />
Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent wird die Frage des<br />
Zeitpunktes aufgeworfen, ab dem der geänderte Umsatzsteuersatz anzuwenden<br />
ist. Hierzu folgende Hinweise:<br />
Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 UStG sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,<br />
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die Lieferungen, sonstige Leistungen und<br />
den Eigenverbrauch betreffen, auf Umsätze dieser genannten Art anzuwenden,<br />
die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift bewirkt werden.<br />
Zu berücksichtigen ist dabei nach § 12 Abs. 1 UStG, dass maßgeblich für die<br />
Anwendung des gültigen Steuersatzes bei der sog. Soll-Besteuerung<br />
(Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) nicht der Zeitpunkt der Vereinbarung<br />
der Leistung oder die Ausstellung der Rechnung und auch nicht der Zeitpunkt des<br />
Geldeingangs ist, sondern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) UStG<br />
ausschließlich der Leistungszeitpunkt, zu dem eine Leistung ausgeführt bzw.<br />
abgeschlossen wird.<br />
Dieser Grundsatz gilt auch für die sog. Ist-Besteuerung (Besteuerung nach<br />
vereinnahmten Entgelten) nach § 20 UStG. Hieraus können sich praktische<br />
Probleme ergeben.<br />
Anlässlich des Geldeingangs versteuerte Einnahmen (bzw. Anzahlungen)<br />
müssen nachversteuert werden, wenn in den Zeitraum bis zur Beendigung der<br />
Leistung eine Steuersatzänderung fällt.<br />
Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen erbracht, so kommt es für den<br />
maßgeblichen Steuersatz nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung an,<br />
sondern darauf, wann die einzelnen Teilleistungen erbracht werden. D. h.,<br />
die Änderungsvorschrift ist auf die einzelnen Teilleistungen anzuwenden, die vom<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsvorschrift bewirkt werden.<br />
Weiterhin zu beachten ist, dass die Steuer im Allgemeinen nicht am Tage der<br />
Ausführung des Umsatzes entsteht, sondern im Falle der Soll-Versteuerung mit<br />
Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung bewirkt wird<br />
(§ 13 Abs. 1 Buchstabe a) UStG), und im Falle der Ist-Besteuerung mit Ablauf<br />
des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind<br />
(§ 13 Abs. 1 Buchstabe b) UStG).<br />
Zur Klärung von praktischen Schwierigkeiten hat das Bundesfinanzministerium<br />
bereits anlässlich von früheren Steuersatzänderungen umfangreiche Regelungen<br />
in BMF-Schreiben getroffen, z. B. für Teilleistungen, Dauerleistungen, Minderung<br />
oder Erhöhung des Entgelts, Umsätze von Handelsvertretern, Umtausch von<br />
Gegenständen, Erteilung von Vorausrechnungen für nach der<br />
Steuersatzänderung bewirkte Leistungen, etc..<br />
HINWEIS: Das Bundesministerium der Finanzen bereitet in Abstimmung mit den<br />
obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur Erhöhung der<br />
Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 01.01.2007 vor. Grundlage hierfür wird<br />
das BMF-Schreiben vom 10.02.1998 (IV C 3 – S 7210 – 20/98; BStBl I 1998,<br />
S. 177) sein.<br />
Nach Veröffentlichung dieses Schreiben werden wir über die Einzelheiten<br />
berichten.<br />
5
6 Steueränderungsgesetz 2007<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 das Steueränderungsgesetz 2007<br />
beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich<br />
am 7. Juli 2006 mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz<br />
befassen wird.<br />
Im Einzelnen beinhaltet das Gesetz folgende Steuerrechtsänderungen:<br />
- Einführung einer sog. Reichensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2007<br />
(§ 32a Abs. 1 EStG). Gewinneinkünfte werden davon nicht erfasst. Dies wird<br />
technisch über einen Entlastungsbetrag nach § 32c EStG geregelt;<br />
- Absenkung des Sparer-Freibetrages von gegenwärtig 1.370 Euro ab dem<br />
Veranlagungszeitraum 2007 auf 750 Euro (§ 20 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG);<br />
- Einschränkung der Entfernungspauschale: Aufwendungen für Wege zwischen<br />
Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sind ab dem Veranlagungszeitraum<br />
2007 grundsätzlich nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />
abziehbar (§ 4 Abs. 5a; § 9 Abs. 2 EStG). Fernpendler können jedoch ab dem<br />
21. Kilometer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe<br />
von 0,30 Euro je vollem Kilometer wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />
geltend machen;<br />
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem<br />
Veranlagungszeitraum 2007 nur noch in den Fällen als Betriebsausgaben oder<br />
Werbungskosten berücksichtigt werden, in denen das Arbeitszimmer den<br />
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet<br />
(§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG);<br />
- Absenkung der Höchstaltersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw.<br />
kindbedingten Steuerfreibeträgen vom vollendeten 27. auf das vollendete<br />
25. Lebensjahr (u.a. §§ 4f, 32 EStG).<br />
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 treten steuererhöhenden Maßnahmen in<br />
Höhe von 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2007 ansteigend auf 5,6 Milliarden Euro im<br />
Jahr 2009 in Kraft.<br />
7 VGA INFORMIERT<br />
Sonderausgaben-Vorwegabzug <strong>beim</strong> Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer<br />
Was bisher galt: Mit Urteil vom 16.10.2002 hat der Bundesfinanzhof (BFH)<br />
entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen bei einem<br />
Alleingesellschafter-Geschäftsführer auch dann nicht zu kürzen ist, wenn ihm von<br />
der Gesellschaft eine Altersversorgung zugesagt wurde. Zur Begründung verweist<br />
der BFH darauf, dass seine Pensionsanwartschaft in vollem Umfang auf eigenen<br />
Beitragsleistungen beruht, weil die Altersversorgung durch Bildung der<br />
Pensionsrückstellung seine Ansprüche auf den GmbH-Gewinn mindert. Mit BMF-<br />
Schreiben vom 09.07.2004 hat sich die Finanzverwaltung dieser Rechtsprechung<br />
angeschlossen, wobei weiter offen blieb, wie im Fall mehrerer Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer zu verfahren ist.<br />
NEU: Ausweitung auf Mitgesellschafter-Geschäftsführer<br />
6
Der BFH hat mit Urteil vom 23.02.20<strong>05</strong> seine Rechtsprechung zur Kürzung des<br />
Sonderausgaben-Vorwegabzugs <strong>beim</strong> Alleingesellschafter-Geschäftsführer auf<br />
Mitgesellschafter-Geschäftsführer ausgeweitet. Der BFH hat entschieden, dass bei<br />
einer GmbH mit zwei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-<br />
Geschäftsführern ebenso keine Kürzung vorzunehmen ist, wenn die Höhe der<br />
zugesagten Renten den Beteiligungsverhältnissen entspricht. Das Urteil wurde<br />
zwischenzeitlich veröffentlicht und ist in allen noch offenen gleichgelagerten Fällen<br />
anzuwenden.<br />
Aufgrund zahlreicher Zweifelsfragen haben die Oberfinanzdirektionen (OFD)<br />
Koblenz und Karlsruhe in ihren Verfügungen vom 20.02.2006 bzw. vom<br />
16.01.2006 erläutert, in welchen Fällen dies anzuwenden ist.<br />
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Pensionszusage ist<br />
der Vorwegabzug bzw. Höchstbetrag nicht zu kürzen. Seine Pensionsanwartschaft<br />
beruht in vollem Umfang auf eigenen Beitragsleistungen.<br />
Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern, die alle eine Pensionszusage<br />
haben, ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn die Höhe der Zusage<br />
(Anwartschaftsbarwert bei Erreichen des Pensionsalters) den<br />
Beteiligungsverhältnissen an der GmbH entspricht. Ist dies nicht der Fall, erfolgt<br />
eine Kürzung des Vorwegabzugs bei dem GGF, bei dem der Aufwand für die<br />
Zusage gemessen am Gesamtaufwand der Pensionszusagen höher ist als die<br />
Beteiligung an der GmbH.<br />
Haben nicht alle Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erhalten oder<br />
sind nicht alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berufen, ist der Vorwegabzug<br />
<strong>beim</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Pensionszusage zu kürzen.<br />
Die Beweislast, dass der GGF wirtschaftlich betrachtet für die Altersversorgung<br />
selbst aufkommt, liegt <strong>beim</strong> GGF selbst. Der betreffende GGF muss die<br />
Beteiligungsverhältnisse, die vorhandenen Pensionszusagen sowie deren<br />
Anwartschaftsbarwerte <strong>beim</strong> Wohnsitzfinanzamt darlegen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der VGA kostenlos unter gebührenfreier<br />
Rufnummer: 0800-842 46 24<br />
8 „Wohnen mit Tapete“<br />
Es gibt eine neue Broschüre <strong>beim</strong> Deutschen Tapeten-Institut, die sich intensiv mit<br />
Tapeten überhaupt befasst. Sie trägt den Titel „Wohnen mit Tapete“ und kann<br />
bestellt werden über die Internetseite www.tapeten-institu.de oder per e-mail<br />
info@tapeten-institut.de oder per Post bei DTI, Postfach 940242, 60460 Frankfurt<br />
am Main.<br />
9 Aktuelles aus der Geschäftsstelle<br />
Seminarkonzept Bodenbeläge<br />
Im Großhandel wird seit einiger Zeit vermehrt darüber nachgedacht, ein<br />
spezielles Seminarkonzept „Boden“, analog zu unseren Schulungsangeboten in<br />
Goslar, anzubieten.<br />
7
Der GHF hat sich diesem Thema angenommen und ein entsprechendes Konzept<br />
entworfen (siehe Anlage B).<br />
Um ein solches Seminarprogramm zu starten, ist es im Vorfeld notwendig, das<br />
konkrete Interesse zu erfragen.<br />
Bitte senden Sie uns die Anlage, auch bei NICHT-Interesse an die<br />
angegebene Fax-Nummer zurück!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Jürgen Wagner<br />
GHF-Termine auf einen Blick<br />
28.9. – 29.9.2006<br />
Magdeburg<br />
GHF-Jahreshauptversammlung<br />
Hotel MARITIM<br />
20.11. – 25.11.2006<br />
Höhr-Grenzhausen<br />
Werkstoff-Fachberater 1<br />
in Zusammenarbeit mit dem<br />
iba-INSTITUT Gottfried & Rolof<br />
01.12. – 02.12.2006<br />
Höhr-Grenzhausen<br />
Upgrade-Seminar für<br />
„Geprüfte Werkstoff-Fachberater“<br />
in Zusammenarbeit mit dem<br />
iba-INSTITUT Gottfried & Rolof<br />
8
Anlage B<br />
Antwort/FaxNr.: 02129 – 55709-9<br />
<strong>Bundesverband</strong> Großhandel<br />
<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Memeler Str. 30<br />
42781 Haan<br />
Seminarkonzept „Bodenbeläge“<br />
Ziel:<br />
Vermittlung von praxistauglichem Basiswissen in<br />
Technik und Verkauf<br />
Teilnehmer: Auszubildende, Branchenneulinge, (Quer-)Einsteiger<br />
Referenten:<br />
Dauer:<br />
Ort:<br />
Zeitpunkt:<br />
Kosten:<br />
qualifizierte Fachleute der relevanten Hersteller<br />
4tägiges Kompaktseminar<br />
Bildungszentrum Goslar<br />
1. Quartal 2007 (geplant)<br />
625,00 € inkl. Übernachtung und Verpflegung<br />
Dauer<br />
Thema<br />
Inhalt<br />
Tag 1 Untergründe - Bauphysik und Fußbodentechnik<br />
- Untergründe und ihre Eigenarten<br />
- Prüfungspflichten des Verarbeiters<br />
- Untergrundvorbereitung<br />
- Vorstriche und Klebstoffe<br />
- gefahrstoffrechtliche Anforderungen<br />
Tag 2<br />
Tag 3<br />
Tag 4<br />
Textile Bodenbeläge<br />
Linoleum<br />
CV / PVC<br />
Designbeläge<br />
Laminat<br />
Parkett<br />
Kork<br />
- Marktbedeutung<br />
- Warenkunde<br />
- Herstellung<br />
- Verlegeverfahren<br />
- Qualitätsnormen<br />
- Werkzeuge und Hilfsmittel<br />
- Ökologie und Entsorgungsaspekte<br />
- Reparatur<br />
- Reinigung und Pflege<br />
- Verkaufsargumente<br />
□ Wir haben Interesse an dieser Schulung und würden ……. Personen anmelden.<br />
□ Kein Interesse<br />
……………………………………….<br />
Firmenanschrift bzw. Stempel