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UPD -Beratungsfall des Monats

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Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden<br />

Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf<br />

lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der<br />

Krankengeldanspruch verloren gehen.<br />

Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht<br />

immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die<br />

Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Sarah Kurzak von der Beratungsstelle<br />

München für Oberbayern der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland<br />

(<strong>UPD</strong>).<br />

Eine Stolperfalle, die auch für die Ratsuchende Rita B. dramatische Folgen<br />

hat. "Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben<br />

und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt", schildert Kurzak.<br />

Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag<br />

zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag also<br />

Freitag entsteht.<br />

Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende<br />

Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete<br />

während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die<br />

Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch<br />

auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende <strong>des</strong><br />

Krankengel<strong>des</strong> bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin<br />

versichert ist", erklärt die Patientenberaterin.<br />

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der<br />

Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens<br />

am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt ", sagt Kurzak.<br />

<strong>UPD</strong>-Tipp: Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht,<br />

über den möglichen Verlust <strong>des</strong> Krankengeldanspruchs und die Änderung <strong>des</strong><br />

Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass<br />

der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt. <br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Die <strong>UPD</strong> berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen –<br />

vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (www.upd-online.de), über ihren<br />

Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:<br />

Deutsch:<br />

Türkisch:<br />

Russisch:<br />

0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)<br />

0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)<br />

0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)<br />

* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend<br />

<strong>UPD</strong>-<strong>Beratungsfall</strong> <strong>des</strong> <strong>Monats</strong>


Die nächste <strong>UPD</strong>-Beratungsstelle finden Sie in München:<br />

Waltherstraße 16a<br />

80337 München<br />

Tel. 089. 18 91 37 22 | Fax 089. 725 04 74<br />

Beratungsanfragen per E-Mail können aus Datenschutzgründen leider nicht<br />

beantwortet werden | www.upd-online.de<br />

Beratungszeiten:<br />

Montag 9.00–13.00 Uhr<br />

Dienstag 14.00–18.00 Uhr<br />

Mittwoch 15.00–19.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00–14.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

Kontakt für Rückfragen von Medien (bitte nicht veröffentlichen):<br />

Jürgen Kretschmer<br />

Patientenberater<br />

Tel. 089. 18 91 37 22 | Fax 089. 7 25 04 74<br />

jürgen.kretschmer@upd-online.de | www.upd-online.de<br />

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Mehr zur <strong>UPD</strong>:<br />

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (<strong>UPD</strong>) berät seit 2006<br />

Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen<br />

Fragen – qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei<br />

handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist<br />

es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und<br />

Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die <strong>UPD</strong> berichtet daher<br />

einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den<br />

Beauftragten der Bun<strong>des</strong>regierung für die Belange der Patientinnen und<br />

Patienten. Finanziert wird die <strong>UPD</strong> durch den Spitzenverband Bund der<br />

Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den<br />

Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche<br />

Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch<br />

den Verband der Privaten Krankenversicherung.

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