Leistungsbewertung und Leistungsentgelt
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Regelungen zum Stufenaufst<br />
Leistungsabhängiger Stufenaufstieg, § 17 Abs. 2<br />
• Bei Verlängerung der Stufenlaufzeit:<br />
• zwingend jährliche Überprüfung, ob Voraussetzung<br />
für Verlängerung noch vorliegen<br />
• Beschwerdemöglichkeit:<br />
• schriftlich begründete Beschwerde gegen<br />
Verlängerungsentscheidung an paritätisch besetzte<br />
betriebliche Kommission<br />
• Vorschlag der Kommission zur Bescheidung der<br />
Beschwerde<br />
• AG entscheidet, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang der<br />
Beschwerde abgeholfen wird (keine rechtliche Bindung an<br />
Vorschlag der Kommission)<br />
Arbeitsgruppe D II 2 15