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Leistungsbewertung und Leistungsentgelt

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Regelungen zum Stufenaufst<br />

Leistungsabhängiger Stufenaufstieg, § 17 Abs. 2<br />

• Bei Verlängerung der Stufenlaufzeit:<br />

• zwingend jährliche Überprüfung, ob Voraussetzung<br />

für Verlängerung noch vorliegen<br />

• Beschwerdemöglichkeit:<br />

• schriftlich begründete Beschwerde gegen<br />

Verlängerungsentscheidung an paritätisch besetzte<br />

betriebliche Kommission<br />

• Vorschlag der Kommission zur Bescheidung der<br />

Beschwerde<br />

• AG entscheidet, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang der<br />

Beschwerde abgeholfen wird (keine rechtliche Bindung an<br />

Vorschlag der Kommission)<br />

Arbeitsgruppe D II 2 15

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