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Leistungsbewertung und Leistungsentgelt

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Regelungen zum Stufenaufst<br />

Leistungsabhängiger Stufenaufstieg, § 17 Abs. 2<br />

• Möglichkeit zur Verkürzung / Verlängerung der Stufenlaufzeit<br />

bei erheblich über- / unterdurchschnittlicher<br />

Leistung<br />

• Zweck: unterstützt Anliegen der Personalentwicklung<br />

⇒ zukunftsorientiert<br />

⇒ dient mittel- bis langfristiger Entwicklung<br />

⇒ zielt auf „Ausnahmefälle“<br />

(nicht die Mehrzahl der Beschäftigten)<br />

• unabhängig von leistungsorientierter Bezahlung<br />

• Kann-Regelung !!!<br />

• nur für Aufstieg in die Stufen 4 bis 6 anwendbar<br />

Arbeitsgruppe D II 2 14

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