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Leistungsbewertung und Leistungsentgelt

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Regelungen zum Stufenaufst<br />

Regelungen zum Stufenaufstieg (§§ 16, 17)<br />

• Stufen gliedern sich in<br />

• 2 Gr<strong>und</strong>entgeltstufen (Stufen 1 <strong>und</strong> 2; Stufe 1: -10%)<br />

• 3 bzw. 4 Entwicklungsstufen (Stufen 3 bis 5 bzw. 6)<br />

• Stufenaufstiege sind abhängig von<br />

• Berufserfahrung (regelmäßige Stufenlaufzeit)<br />

• individueller Leistung (beschleunigter oder verzögerter<br />

Stufenaufstieg)<br />

Arbeitsgruppe D II 2 13

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