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LANDES<br />
J OURNAL<br />
WOHNRAUMÜBERWACHUNG<br />
Erneute Än<strong>de</strong>rung im POG<br />
Technische Lösungen mit „Richterband“ im Gesetzentwurf –<br />
Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Impuls von LKA und GdP<br />
Der Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Regierungsfraktionen <strong>de</strong>s rheinland-pfälzischen Landtages zur<br />
erneuten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetzes (POG), wie er En<strong>de</strong> Februar<br />
vorgelegt wur<strong>de</strong>, wird alle erschrecken, die sich nicht zuvor intensiv mit <strong>de</strong>m letzten Urteil<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung (WRÜ) befasst haben.<br />
Zur Erinnerung: Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
hatte die Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>r strafprozessualen<br />
WRÜ <strong>de</strong>utlich eingeschränkt und<br />
vor allem an <strong>de</strong>ren Durchführung<br />
schwierige Bedingungen geknüpft,<br />
die die Maßnahme weitestgehend<br />
ad absurdum führen.<br />
SPD und FDP im Mainzer<br />
Landtag hatten <strong>de</strong>n Wissenschaftlichen<br />
Dienst beauftragt,<br />
mögliche Folgen <strong>de</strong>s Urteils für<br />
die Gefahrenabwehren<strong>de</strong> WRÜ<br />
in § 29 POG auszuloten.An zwei<br />
Anhörungen (CDU und SPD) hat<br />
die GdP teilgenommen.Sehr aufschlussreich<br />
waren die Ausführungen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeauftragten<br />
für <strong>de</strong>n Datenschutz in <strong>de</strong>r<br />
SPD-Anhörung. Danach stand<br />
fest: Es gibt einen Unterschied<br />
zwischen strafprozessualer und<br />
gefahrenabwehren<strong>de</strong>r Wohnraumüberwachung.<br />
Professor<br />
Rudolf stellte ausdrücklich fest,<br />
dass es bei <strong>de</strong>r Abwehr erheblicher<br />
Gefahren möglich sein muss,<br />
aufzuzeichnen und zeitlich abgesetzt<br />
auszuwerten.<br />
Der sozial-liberale Gesetzentwurf<br />
stellt ebenfalls <strong>de</strong>n Unterschied<br />
zur strafverfolgen<strong>de</strong>n WRÜ<br />
ausdrücklich fest,übernimmt aber<br />
trotz<strong>de</strong>m grundsätzliche Aspekte<br />
legen <strong>de</strong>s LKA und <strong>de</strong>r GdP an<br />
dieser Stelle schärfer zwischen <strong>de</strong>n<br />
gerichtlichen Vorgaben für die<br />
Strafverfolgung und <strong>de</strong>n zwingen<strong>de</strong>n<br />
Erfor<strong>de</strong>rnissen für die Gefahrenabwehr<br />
zu trennen.<br />
Klaus Mohr und Herbert Klein<br />
vom Lan<strong>de</strong>skriminalamt hatten<br />
allerdings auch einen Lösungsvorschlag<br />
unterhalb <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung<br />
nach durchgehen<strong>de</strong>r uncodierter<br />
Aufzeichnung im Gepäck: Das<br />
Richterband. Genau diese technische<br />
Lösung ist jetzt die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Neuerung in § 29 POG.<br />
Danach wird es möglich sein, die<br />
Klartext- und Klarbildaufzeichnung<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Live-Überwachung<br />
immer dann zu stoppen, wenn es<br />
höchstpersönlich wird.Es wird aber<br />
codiert im Hintergrund weiter aufgezeichnet<br />
und diese Aufzeichnungen<br />
können bei späteren neuen<br />
Erkenntnissen durch einen Richter<br />
einer zeitlich abgesetzten Auswertung<br />
zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Lob und Kritik<br />
Dieser Vorschlag aus <strong>de</strong>r Praxis<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Regierungsfraktionen<br />
in vollem Umfang aufgegriffen<br />
und umgesetzt. Während<br />
DNA-Analyse im Polizeigesetz regeln<br />
Die GdP for<strong>de</strong>rt in ihrer Stellungnahme, die erneute POG-Än<strong>de</strong>rung zum Anlass zu nehmen, die<br />
Erhebung und <strong>de</strong>n Umgang mit DNA-Daten im Polizeigesetz zu regeln: „Die erneute Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s POG sollte äußerer Anlass für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber sein, sich einer polizeirechtlichen Regelung<br />
für die DNA-Analyse-Datei (DAD) zu nähern. Die DAD dient in erster Linie <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr,<br />
also <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung künftiger Straftaten. Aus Sicht <strong>de</strong>r GdP sollte folglich Regelungsstandort<br />
das Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetz (POG) sein. Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r (herkömmlichen)<br />
erkennungsdienstlichen Behandlung ist die präventive Erfassung <strong>de</strong>r Daten doppelt geregelt,<br />
sowohl in <strong>de</strong>r Strafprozessordnung als auch im POG. Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht ist aktuell <strong>de</strong>r<br />
Auffassung, dass <strong>de</strong>r richtige Regelungsstandort die Strafprozessordnung sei, dies war in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
auch schon an<strong>de</strong>rs. Da ein erneuter Richtungswechsel nicht außerhalb <strong>de</strong>r Lebenserfahrung<br />
liegt, täte <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber wohl gut daran, auch für die DNA-Analyse eine Regelung<br />
zu schaffen.<br />
Unterhalb dieser gesetzgeberischen Maßnahme for<strong>de</strong>rn wir die Lan<strong>de</strong>sregierung auf, <strong>de</strong>m Beispiel<br />
zahlreicher an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu folgen und als Übergangslösung die Option auf eine freiwillige<br />
Speicherung von DNA-Daten zu eröffnen.<br />
<strong>de</strong>s Urteils <strong>de</strong>r obersten Richter.<br />
Der aktuelle und authentische Vortrag<br />
<strong>de</strong>r Kollegen vom Lan<strong>de</strong>skriminalamt,ergänzt<br />
durch kriminalpolitische<br />
Überlegungen <strong>de</strong>r GdP-<br />
Vertreter Ernst Scharbach und<br />
Bernd Becker in <strong>de</strong>n Anhörungen<br />
haben offenbar überzeugt:Ziel <strong>de</strong>s<br />
Gesetzentwurfes ist es, die Maßnahme<br />
als solche zu erhalten.Auch<br />
wenn die Maßnahme sehr selten<br />
angewandt wird, sie ist unverzichtbar<br />
zur Abwehr von Gefahren<br />
für hochwertige Individualrechtsgüter<br />
sowie zur Verhin<strong>de</strong>rung<br />
schwer wiegen<strong>de</strong>r Straftaten.<br />
Allerdings wollen SPD und<br />
FDP <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
<strong>de</strong>finierten höchstpersönlichen<br />
Kern <strong>de</strong>r Intimsphäre<br />
auch im neuen § 29 POG schützen.<br />
Die Folge:Auch hier ist eine Live-<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
geboten und es wird abgeschaltet,<br />
sobald es höchstpersönlich wird.<br />
Genau dadurch befürchten die<br />
angehörten „Schutzleute“ aber <strong>de</strong>n<br />
Verlust an Hinweisen und „Beweismitteln“<br />
ent- und belasten<strong>de</strong>r Art.<br />
Der Austausch von Intimitäten<br />
könne vorgetäuscht wer<strong>de</strong>n, es<br />
könne ein Co<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>r<br />
erst viel später zu knacken<br />
sei.Eindringlich mahnten die Koldafür<br />
Anerkennung und Lob auszusprechen<br />
ist, kritisiert die GdP<br />
in ihrer Stellungnahme die<br />
Beschneidung <strong>de</strong>s Straftatenkatalogs<br />
in § 29 POG:„Unseres Erachtens<br />
ist an dieser Stelle das Urteil<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtes<br />
nicht bin<strong>de</strong>nd. Im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Brandstiftungs<strong>de</strong>likte hätten<br />
zumin<strong>de</strong>st die Straftatbestän<strong>de</strong> mit<br />
einer Strafandrohung nicht unter<br />
5 Jahren erhalten bleiben sollen<br />
(§ 306 b Abs. II: Bes. Schwere<br />
Brandstiftung z.B. in Tötungsabsicht;<br />
§ 307: Herbeiführen einer<br />
Explosion durch Kernenergie).<br />
Praktiker weisen darauf hin, dass<br />
dies durchaus im Einzelfall be<strong>de</strong>utungsvoll<br />
wer<strong>de</strong>n kann;sowohl im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Organisierten Kriminalität<br />
als auch zur Bekämpfung<br />
<strong>de</strong>s internationalen Terrorismus.“<br />
Während die starke Einbindung<br />
<strong>de</strong>r Gerichte aus GdP-Sicht problemlos<br />
ist und allenfalls die Frage<br />
aufwirft, wie die Gerichte solches<br />
organisieren wollen, for<strong>de</strong>rt die<br />
GdP eine Erstanordnung für drei<br />
statt zwei Monate.<br />
Resümierend kann festgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass für alle, die an <strong>de</strong>r<br />
Diskussion beteiligt waren,<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong><br />
Gesetzentwurf nicht mehr<br />
zum Erschrecken geführt hat.<br />
Immerhin ist die Min<strong>de</strong>stfor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r GdP erfüllt: Die Maßnahme<br />
bleibt grundsätzlich erhalten.<br />
BB<br />
Anm. <strong>de</strong>r Redaktion:<br />
Die komplette Stellungnahme<br />
<strong>de</strong>r GdP zu § 29 POG ist auf <strong>de</strong>r<br />
Intrapol-Seite <strong>de</strong>r GdP zu fin<strong>de</strong>n.<br />
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6 RP-Deutsche Polizei 5/2005