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LANDES<br />

J OURNAL<br />

WOHNRAUMÜBERWACHUNG<br />

Erneute Än<strong>de</strong>rung im POG<br />

Technische Lösungen mit „Richterband“ im Gesetzentwurf –<br />

Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Impuls von LKA und GdP<br />

Der Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Regierungsfraktionen <strong>de</strong>s rheinland-pfälzischen Landtages zur<br />

erneuten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetzes (POG), wie er En<strong>de</strong> Februar<br />

vorgelegt wur<strong>de</strong>, wird alle erschrecken, die sich nicht zuvor intensiv mit <strong>de</strong>m letzten Urteil<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung (WRÜ) befasst haben.<br />

Zur Erinnerung: Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

hatte die Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r strafprozessualen<br />

WRÜ <strong>de</strong>utlich eingeschränkt und<br />

vor allem an <strong>de</strong>ren Durchführung<br />

schwierige Bedingungen geknüpft,<br />

die die Maßnahme weitestgehend<br />

ad absurdum führen.<br />

SPD und FDP im Mainzer<br />

Landtag hatten <strong>de</strong>n Wissenschaftlichen<br />

Dienst beauftragt,<br />

mögliche Folgen <strong>de</strong>s Urteils für<br />

die Gefahrenabwehren<strong>de</strong> WRÜ<br />

in § 29 POG auszuloten.An zwei<br />

Anhörungen (CDU und SPD) hat<br />

die GdP teilgenommen.Sehr aufschlussreich<br />

waren die Ausführungen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeauftragten<br />

für <strong>de</strong>n Datenschutz in <strong>de</strong>r<br />

SPD-Anhörung. Danach stand<br />

fest: Es gibt einen Unterschied<br />

zwischen strafprozessualer und<br />

gefahrenabwehren<strong>de</strong>r Wohnraumüberwachung.<br />

Professor<br />

Rudolf stellte ausdrücklich fest,<br />

dass es bei <strong>de</strong>r Abwehr erheblicher<br />

Gefahren möglich sein muss,<br />

aufzuzeichnen und zeitlich abgesetzt<br />

auszuwerten.<br />

Der sozial-liberale Gesetzentwurf<br />

stellt ebenfalls <strong>de</strong>n Unterschied<br />

zur strafverfolgen<strong>de</strong>n WRÜ<br />

ausdrücklich fest,übernimmt aber<br />

trotz<strong>de</strong>m grundsätzliche Aspekte<br />

legen <strong>de</strong>s LKA und <strong>de</strong>r GdP an<br />

dieser Stelle schärfer zwischen <strong>de</strong>n<br />

gerichtlichen Vorgaben für die<br />

Strafverfolgung und <strong>de</strong>n zwingen<strong>de</strong>n<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen für die Gefahrenabwehr<br />

zu trennen.<br />

Klaus Mohr und Herbert Klein<br />

vom Lan<strong>de</strong>skriminalamt hatten<br />

allerdings auch einen Lösungsvorschlag<br />

unterhalb <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung<br />

nach durchgehen<strong>de</strong>r uncodierter<br />

Aufzeichnung im Gepäck: Das<br />

Richterband. Genau diese technische<br />

Lösung ist jetzt die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Neuerung in § 29 POG.<br />

Danach wird es möglich sein, die<br />

Klartext- und Klarbildaufzeichnung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Live-Überwachung<br />

immer dann zu stoppen, wenn es<br />

höchstpersönlich wird.Es wird aber<br />

codiert im Hintergrund weiter aufgezeichnet<br />

und diese Aufzeichnungen<br />

können bei späteren neuen<br />

Erkenntnissen durch einen Richter<br />

einer zeitlich abgesetzten Auswertung<br />

zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Lob und Kritik<br />

Dieser Vorschlag aus <strong>de</strong>r Praxis<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Regierungsfraktionen<br />

in vollem Umfang aufgegriffen<br />

und umgesetzt. Während<br />

DNA-Analyse im Polizeigesetz regeln<br />

Die GdP for<strong>de</strong>rt in ihrer Stellungnahme, die erneute POG-Än<strong>de</strong>rung zum Anlass zu nehmen, die<br />

Erhebung und <strong>de</strong>n Umgang mit DNA-Daten im Polizeigesetz zu regeln: „Die erneute Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s POG sollte äußerer Anlass für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber sein, sich einer polizeirechtlichen Regelung<br />

für die DNA-Analyse-Datei (DAD) zu nähern. Die DAD dient in erster Linie <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr,<br />

also <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung künftiger Straftaten. Aus Sicht <strong>de</strong>r GdP sollte folglich Regelungsstandort<br />

das Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetz (POG) sein. Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r (herkömmlichen)<br />

erkennungsdienstlichen Behandlung ist die präventive Erfassung <strong>de</strong>r Daten doppelt geregelt,<br />

sowohl in <strong>de</strong>r Strafprozessordnung als auch im POG. Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht ist aktuell <strong>de</strong>r<br />

Auffassung, dass <strong>de</strong>r richtige Regelungsstandort die Strafprozessordnung sei, dies war in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

auch schon an<strong>de</strong>rs. Da ein erneuter Richtungswechsel nicht außerhalb <strong>de</strong>r Lebenserfahrung<br />

liegt, täte <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber wohl gut daran, auch für die DNA-Analyse eine Regelung<br />

zu schaffen.<br />

Unterhalb dieser gesetzgeberischen Maßnahme for<strong>de</strong>rn wir die Lan<strong>de</strong>sregierung auf, <strong>de</strong>m Beispiel<br />

zahlreicher an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu folgen und als Übergangslösung die Option auf eine freiwillige<br />

Speicherung von DNA-Daten zu eröffnen.<br />

<strong>de</strong>s Urteils <strong>de</strong>r obersten Richter.<br />

Der aktuelle und authentische Vortrag<br />

<strong>de</strong>r Kollegen vom Lan<strong>de</strong>skriminalamt,ergänzt<br />

durch kriminalpolitische<br />

Überlegungen <strong>de</strong>r GdP-<br />

Vertreter Ernst Scharbach und<br />

Bernd Becker in <strong>de</strong>n Anhörungen<br />

haben offenbar überzeugt:Ziel <strong>de</strong>s<br />

Gesetzentwurfes ist es, die Maßnahme<br />

als solche zu erhalten.Auch<br />

wenn die Maßnahme sehr selten<br />

angewandt wird, sie ist unverzichtbar<br />

zur Abwehr von Gefahren<br />

für hochwertige Individualrechtsgüter<br />

sowie zur Verhin<strong>de</strong>rung<br />

schwer wiegen<strong>de</strong>r Straftaten.<br />

Allerdings wollen SPD und<br />

FDP <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

<strong>de</strong>finierten höchstpersönlichen<br />

Kern <strong>de</strong>r Intimsphäre<br />

auch im neuen § 29 POG schützen.<br />

Die Folge:Auch hier ist eine Live-<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

geboten und es wird abgeschaltet,<br />

sobald es höchstpersönlich wird.<br />

Genau dadurch befürchten die<br />

angehörten „Schutzleute“ aber <strong>de</strong>n<br />

Verlust an Hinweisen und „Beweismitteln“<br />

ent- und belasten<strong>de</strong>r Art.<br />

Der Austausch von Intimitäten<br />

könne vorgetäuscht wer<strong>de</strong>n, es<br />

könne ein Co<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>r<br />

erst viel später zu knacken<br />

sei.Eindringlich mahnten die Koldafür<br />

Anerkennung und Lob auszusprechen<br />

ist, kritisiert die GdP<br />

in ihrer Stellungnahme die<br />

Beschneidung <strong>de</strong>s Straftatenkatalogs<br />

in § 29 POG:„Unseres Erachtens<br />

ist an dieser Stelle das Urteil<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtes<br />

nicht bin<strong>de</strong>nd. Im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Brandstiftungs<strong>de</strong>likte hätten<br />

zumin<strong>de</strong>st die Straftatbestän<strong>de</strong> mit<br />

einer Strafandrohung nicht unter<br />

5 Jahren erhalten bleiben sollen<br />

(§ 306 b Abs. II: Bes. Schwere<br />

Brandstiftung z.B. in Tötungsabsicht;<br />

§ 307: Herbeiführen einer<br />

Explosion durch Kernenergie).<br />

Praktiker weisen darauf hin, dass<br />

dies durchaus im Einzelfall be<strong>de</strong>utungsvoll<br />

wer<strong>de</strong>n kann;sowohl im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Organisierten Kriminalität<br />

als auch zur Bekämpfung<br />

<strong>de</strong>s internationalen Terrorismus.“<br />

Während die starke Einbindung<br />

<strong>de</strong>r Gerichte aus GdP-Sicht problemlos<br />

ist und allenfalls die Frage<br />

aufwirft, wie die Gerichte solches<br />

organisieren wollen, for<strong>de</strong>rt die<br />

GdP eine Erstanordnung für drei<br />

statt zwei Monate.<br />

Resümierend kann festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass für alle, die an <strong>de</strong>r<br />

Diskussion beteiligt waren,<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong><br />

Gesetzentwurf nicht mehr<br />

zum Erschrecken geführt hat.<br />

Immerhin ist die Min<strong>de</strong>stfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r GdP erfüllt: Die Maßnahme<br />

bleibt grundsätzlich erhalten.<br />

BB<br />

Anm. <strong>de</strong>r Redaktion:<br />

Die komplette Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>r GdP zu § 29 POG ist auf <strong>de</strong>r<br />

Intrapol-Seite <strong>de</strong>r GdP zu fin<strong>de</strong>n.<br />

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6 RP-Deutsche Polizei 5/2005

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