Datei herunterladen - .PDF - Stadtgemeinde Gföhl
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aus dem rathaus<br />
Das neue Örtliche<br />
Raumordnungsprogramm<br />
von Dipl.-Ing. Margit Aufhauser-Pinz, Kommunaldialog Aufhauser-Pinz OG,<br />
Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung, Herzogenburg<br />
Seit dem Frühjahr 2006 wird<br />
die gesamte <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
<strong>Gföhl</strong> genauestens unter die<br />
Lupe genommen. Das Büro<br />
Aufhauser-Pinz OG, Ingenieurbüro<br />
für Raumplanung und<br />
Raumordnung aus Herzogenburg<br />
wurde mit der Aufstellung<br />
des Örtlichen Raumordnungspragramms<br />
der <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
<strong>Gföhl</strong> beauftragt.<br />
Damit wurde der Grundstein<br />
für ein nachhaltiges und dynamisches<br />
Gemeindeentwicklungskonzept<br />
gelegt. Den<br />
umfangreichen Arbeiten und<br />
Erhebungen zur Grundlagenforschung<br />
folgten vom Planerteam<br />
moderierte Meinungsbildungsprozesse<br />
innerhalb<br />
eines Gemeindeausschusses<br />
zur Festlegungen des Leitbildes<br />
und des Entwicklungskonzeptes.<br />
Darauf aufbauend<br />
werden nun sukzessive die<br />
Maßnahmen im Flächenwidmungsplan<br />
als Umsetzungsinstrument<br />
festgelegt.<br />
Das NÖ Raumordnungsgesetz<br />
verpflichtet NÖ Gemeinden,<br />
ein Örtliches Raumordnungsprogramm<br />
zu erstellen. Die Gemeinde<br />
beschließt das Örtliche<br />
Raumordnungsprogramm als<br />
Verordnung, die NÖ Landesregierung<br />
als Aufsichtsbehörde<br />
stellt die Richtigkeit und die<br />
Übereinstimmung mit dem NÖ<br />
Raumordnungsgesetz fest.<br />
Das Verfahren folgt einem<br />
vorgeschriebenen Planungsprozess:<br />
24 Monate<br />
• Erarbeiten der Grundlagenforschung<br />
• Aufstellen des Entwicklungskonzeptes<br />
• Widmungsfestlegungen im<br />
Flächenwidmungsplan<br />
6 bis 12 Monate<br />
• Beschluss im Gemeinderat<br />
• Aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
durch die NÖ Landesregierung<br />
• Rechtskraft des Örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms<br />
• Umsetzung des Flächenwidmungsplanes<br />
TREFF.PUNKT.GFÖHL /3