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Rundschreiben 3.pdf - beim Bundesverband Grosshandel Heim und ...

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Memeler Straße 30<br />

42781 Haan<br />

Tel. 0 21 29 / 55 709-0<br />

Fax 0 21 29 / 55 709-9<br />

info@ghf-online.de<br />

www.ghf-online.de<br />

25.03.2010<br />

<strong>R<strong>und</strong>schreiben</strong> 03/2010<br />

Aus der GHF-Geschäftsstelle<br />

Händlernachweis im Internet<br />

Wir haben die von Ihnen gemeldete aktualisierte Liste mit Ihren<br />

Geschäftsstellen <strong>und</strong> Niederlassungen in unserem Internet-Auftritt eingepflegt.<br />

Interessierte Nutzer finden unter<br />

www.ghf-online.de<br />

unter dem Menüpunkt „Mitglieder“ die Möglichkeit, unter Angabe der eigenen<br />

Postleitzahl Großhandelszentralen oder deren Niederlassungen im regionalen<br />

Umfeld anzeigen zu lassen.<br />

Sofern vorhanden, haben wir die Möglichkeit geschaffen, auf Ihre hauseigene<br />

Homepage zu verlinken.<br />

<strong>R<strong>und</strong>schreiben</strong><br />

Beilage – PUFAS Werk KG, Hannoversch-Münden<br />

Im Rahmen der vom GHF angebotenen Werbepakete finden Sie im heutigen<br />

<strong>R<strong>und</strong>schreiben</strong> eine Beilage unseres Fördermitglieds PUFAS Werk KG,<br />

Hannoversch-Münden, zum Thema:<br />

"PUFAS Sicherheitskleister SK“<br />

Wir weisen darauf hin, dass der GHF auf Inhalt <strong>und</strong> Form dieser Beilage keinen<br />

Einfluss genommen hat.<br />

1


Recht<br />

Kein Unfallversicherungsschutz bei Extremsport-Event des<br />

Arbeitgebers<br />

Bei einem Extremsport-Event während eines Team-Meetings sind die<br />

Teilnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Das entschied das Hessische<br />

Landessozialgericht. In dem Fall hatte die Abteilungsleiterin eines<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmens ihre Mitarbeiter zu einer "betrieblichen<br />

Motivationsveranstaltung" eingeladen. Zum Programm gehörte eine<br />

Canyoning-Tour. Dabei durchquerten die Teilnehmer kletternd, springend,<br />

schwimmend <strong>und</strong> tauchend eine Schlucht. Mehrere Mitarbeiter verletzten sich<br />

dabei zum Teil schwer.<br />

Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte den Antrag der ebenfalls verletzten<br />

Abteilungsleiterin auf Entschädigung ab. Sportliche Aktivitäten gehörten nicht<br />

zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Frau argumentierte, dass ihr<br />

Arbeitgeber die Teilnahme an einem solchen Sportprogramm erwarte.<br />

Keine Gemeinschaftsveranstaltung<br />

Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn es sich um eine sog.<br />

Gemeinschaftsveranstaltung handelt. Diese muss zum Ziel haben, die<br />

Verb<strong>und</strong>enheit zwischen Kollegen untereinander <strong>und</strong> den Vorgesetzten zu<br />

fördern. Im vorliegenden Fall sei die Veranstaltung dafür ungeeignet gewesen,<br />

urteilten die Richter. Zumal hätten an der Canyoning-Tour nicht alle<br />

Mitarbeiter/innen teilnehmen können, weil diese besondere Anforderungen an<br />

die Fitness gestellt habe.<br />

Die Richter sahen es daher wie die Berufsgenossenschaft. Nur weil das<br />

Unternehmen die Veranstaltung organisiert <strong>und</strong> finanziert habe, handelt es sich<br />

nicht automatisch um eine Gemeinschaftsveranstaltung. Demnach ist die<br />

Teilnahme der Mitarbeiter auch nicht gesetzlich unfallversichert.<br />

Lieferantenkredit: Wichtiges Urteil für den Großhandel<br />

Wurde über das Vermögen eines K<strong>und</strong>en ein Insolvenzverfahren eröffnet, prüft<br />

der Insolvenzverwalter, ob Rechtsgeschäfte angefochten werden können. Folge<br />

einer erfolgreichen Anfechtung ist, dass ein Vermögensvorteil, der empfangen<br />

wurde, zurückzugewähren ist. Die Anfechtung ist nur unter Einhaltung von je<br />

nach Anfechtungstatbestand variierenden Fristen möglich. Am längsten kann<br />

bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung angefochten werden, nämlich zehn<br />

Jahre lang, zurückgerechnet ab Insolvenzantragstellung.<br />

2


Hier drohen also u.U. auch nach langem Zeitablauf noch böse Überraschungen.<br />

Manche Insolvenzverwalter neigen dazu, schnell einen Anfechtungsgr<strong>und</strong><br />

anzunehmen <strong>und</strong> vor Gericht zu ziehen, da kaum ein Eigenrisiko besteht.<br />

Mit einem solchen Fall hatte jüngst ein AGA-Mitglied zu tun. Dieses hatte<br />

einem K<strong>und</strong>en Lieferantenkredit gewährt. Der K<strong>und</strong>e teilte dann, nachdem<br />

einige Verbindlichkeiten aufgelaufen waren, mit, dass er diese nur in Raten<br />

begleichen könne. Er versprach, diese mit wöchentlich € 5.000 abzutragen.<br />

Andere Gläubiger von Bedeutung habe er nicht. Der Lieferant war damit<br />

einverstanden. Der K<strong>und</strong>e hielt sich dann für einige Monate im Großen <strong>und</strong><br />

Ganzen an die Abrede <strong>und</strong> zahlte später weniger gleichmäßig <strong>und</strong> auch nicht<br />

die gesamte Verbindlichkeit, aber immerhin noch Beträge von insgesamt<br />

€ 40.000.<br />

Mehr als drei Jahre nach der Vereinbarung wurde dann ein Insolvenzverfahren<br />

über das Vermögen des K<strong>und</strong>en eröffnet. Der Insolvenzverwalter focht nun die<br />

Ratenzahlungen des K<strong>und</strong>en an den Lieferanten an <strong>und</strong> erhob Klage auf<br />

Zahlung von € 40.000 vor dem Landgericht Hamburg. Er trug vor, es liege eine<br />

vorsätzliche Benachteiligung anderer Gläubiger vor. Hiervon habe auch der<br />

Lieferant seit dem Eingeständnis des K<strong>und</strong>en, nur in Raten zahlen zu können,<br />

Kenntnis gehabt. Der Lieferant müsse die Raten an die Insolvenzmasse<br />

zurückzahlen. Das Landgericht wies die Klage mit Urteil vom 7.12.2009 ab, da<br />

eine Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Zahlungen – Voraussetzung für eine<br />

Anfechtung – nicht bewiesen sei. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem<br />

Lieferanten könnten wegen des Stillhalteabkommens nicht berücksichtigt<br />

werden. Dies ändere sich auch nicht dadurch, dass auch dieses nur zeitweise<br />

eingehalten wurde. Durch die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung werde sie<br />

nicht automatisch hinfällig. Andere relevante Verbindlichkeiten hätten zu<br />

diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden.<br />

Aus Sicht des Großhandels ist die Entscheidung zu begrüßen. Oliver Korte von<br />

SKW Schwarz Rechtsanwälte, der die Lieferantin im Prozess vertreten hat,<br />

ergänzt: „Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das Urteil richtig. Der<br />

Lieferantenkredit ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument für den Mittelstand.<br />

Das gilt jetzt mehr denn je. Die ausufernden Auslegungen der<br />

Anfechtungstatbestände, wie sie von manchen Insolvenzverwaltern befürwortet<br />

werden, sind gefährlich. Würden sich die Gerichte dem anschließen, könnte<br />

dies dazu führen, dass sich der Großhandel aus der Finanzierungsfunktion<br />

zurückzieht <strong>und</strong> zur Vermeidung von Risiken vermehrt Vorkasse verlangt. Das<br />

würden viele Unternehmen nicht überleben. Daher ist Rechtsprechung mit<br />

Augenmaß gefragt. Das Urteil ist ein gutes Beispiel hierfür“. Der<br />

Insolvenzverwalter hat Berufung eingelegt. Nun entscheidet das<br />

Oberlandesgericht.<br />

3


Wirtschaft<br />

5. Deutscher Kongress für Großhandel <strong>und</strong> Kooperationen in<br />

Berlin<br />

Am 21. Oktober 2010 findet in Berlin der 5. Deutsche Kongress für Großhandel<br />

<strong>und</strong> Kooperationen statt.<br />

Erneut haben die Veranstalter, der <strong>B<strong>und</strong>esverband</strong> Großhandel, Außenhandel,<br />

Dienstleistungen (BGA) <strong>und</strong> der Zentralverband Gewerblicher Verb<strong>und</strong>gruppen<br />

(ZGV), viele Anregungen aus dem Teilnehmerkreis aufgegriffen. Neben<br />

informativen Themenforen, in denen ausgewiesene Experten unserer<br />

Wirtschaftsstufe Trends <strong>und</strong> Entwicklungen anhand von Best-Praxtise-<br />

Beispielen näher beleuchten, stehen wiederum praxisspezifische Workshops auf<br />

dem Programm. Die Vorabendveranstaltung bietet ausreichend Gelegenheiten,<br />

um neue Kontakte zu knüpfen <strong>und</strong> anregende Gespräche zu führen.<br />

Der Großhandelskongress als der Branchentreff richtet sich an Entscheider aus<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Verbänden, an Fachleute der Großhandelsbranchen, an<br />

Lieferanten <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en unserer Unternehmen. Als Plattform zeigt er nicht nur<br />

Problemlösungsangebote <strong>und</strong> Leistungen der Wirtschaftsstufe auf, sondern<br />

schafft auch den Rahmen zum Austausch <strong>und</strong> zur Diskussion von innovativen<br />

Geschäftsmodellen <strong>und</strong> Zukunftsstrategien.<br />

Mittel für CO2-Gebäudesanierungsprogramm freigegeben<br />

Der Haushaltsausschuss des Deutschen B<strong>und</strong>estages hat am Ende Januar 2010<br />

die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm freigegeben.<br />

Die Regierungskoalition setzt damit ein klares Zeichen der Kontinuität <strong>beim</strong><br />

CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe. Mit der Freigabe<br />

können nun Investitionen von r<strong>und</strong> 6 Milliarden Euro angestoßen werden, auf<br />

deren konjunkturelle Wirkung nicht verzichtet werden kann.<br />

Zielsetzung der Regierung ist, damit viele Arbeitsplätze gerade bei kleinen <strong>und</strong><br />

mittleren Betrieben zu sichern <strong>und</strong> einen Beitrag zur schnelleren Umsetzung<br />

von Klimaschutzmaßnahmen zu leisten. Konkret geht es um finanzielle Mittel<br />

für das KfW-Programm in Höhe von insgesamt 318,9 Millionen Euro in 2010.<br />

Der BGA begrüßt diese Entscheidung <strong>und</strong> sieht darin ein Signal der Stetigkeit<br />

in der Förderung von Modernisierung <strong>und</strong> Sanierung von Gebäuden <strong>und</strong> einen<br />

Beitrag zur Förderung des Energieeinspargedankens.<br />

4


B<strong>und</strong>eswirtschaftsminister Brüderle legt „Neun Punkte für den<br />

Mittelstand“ vor<br />

„Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft <strong>und</strong> der Motor für<br />

Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung." - so die Eingangsfeststellung, in den Ende<br />

Februar 2010 von B<strong>und</strong>eswirtschaftsminister Rainer Brüderle vorgelegten<br />

"neun Punkten für den Mittelstand". Mit dieser Initiative will das<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie, die Wirtschaft weiter<br />

stabilisieren <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagen für einen nachhaltigen Aufschwung<br />

verbessern.<br />

Um den Mittelstand zu stärken, sollen die steuerlichen <strong>und</strong> investiven<br />

Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen verbessert, die<br />

Finanzierungsmöglichkeiten erweitert, bürokratische Hemmnisse abgebaut,<br />

eine neue Gründerdynamik angestoßen, der Arbeitsmarkt flexibilisiert, der<br />

Fachkräftenachwuchs gesichert <strong>und</strong> die Unternehmen bei der Verbesserung<br />

ihrer Innovationsfähigkeit sowie <strong>beim</strong> Erschließen neuer Absatzmärkte im<br />

Ausland unterstützt werden. Im besonderen Mittelpunkt sollen dabei die<br />

Mittelstandsfinanzierung <strong>und</strong> Unternehmensgründungen stehen.<br />

Gerne können Sie das BMWi-Papier „Neun Punkte im Mittelstand“ in unserer<br />

Geschäftsstelle in Haan, bei Frau Westhoff unter der Rufnummer<br />

0 21 29 / 50 709-0 oder per E-Mail: westhoff@ghf-online.de, anfordern.<br />

Steuern<br />

BMF-Schreiben zu Beherbergungsleistungen bringt<br />

Vereinfachungen<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen hat Anfang März 2010 das erwartete<br />

Anwendungsschreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für<br />

Beherbergungsleistungen herausgegeben. Hintergr<strong>und</strong> ist, dass durch das<br />

Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Steuersatz für Beherbergungsleistungen<br />

seit 1. Januar 2010 auf 7 Prozent ermäßigt wurde.<br />

Nach dem BMF-Schreiben wird aus Vereinfachungsgründen - auch für Zwecke<br />

des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - nicht beanstandet, wenn<br />

enthaltene nicht begünstigte Leistungen wie die Abgabe eines Frühstücks, die<br />

Nutzung von Kommunikationsnetzen, der Transport zwischen<br />

Bahnhof/Flughafen <strong>und</strong> Unterkunft in einem Pauschalangebot in der Rechnung<br />

zu einem Sonderposten (z.B."Business Package“) zusammengefasst werden<br />

<strong>und</strong> der darauf entfallende Entgeltanteil in einem Betrag ausgewiesen wird.<br />

5


Nicht beanstandet wird ebenfalls, wenn der auf diese Leistungen entfallende<br />

Entgeltanteil mit 20 Prozent des Pauschalpreises angesetzt wird.<br />

Wenn in einer Rechnung neben der Beherbergungsleistung ein Sammelposten<br />

für andere, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen<br />

einschließlich Frühstück ausgewiesen wird <strong>und</strong> keine Frühstücksgestellung<br />

durch den Arbeitgeber vorliegt, so kann die Vereinfachungsregelung, nach der<br />

der maßgebende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen um<br />

4,80 Euro zu kürzen ist, künftig auf diesen Sonderposten angewendet werden.<br />

Künftig ist es möglich, das Frühstück mit dem Sachbezugswert anzusetzen,<br />

wenn neben weiteren Voraussetzungen der Arbeitgeber oder eine andere durch<br />

den Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich beauftragte Person die<br />

Übernachtung mit Frühstück bucht <strong>und</strong> eine entsprechende<br />

Buchungsbestätigung des Hotels vorliegt. Auch die Buchung der Übernachtung<br />

mit Frühstück durch den Arbeitnehmer wird unter bestimmten<br />

Voraussetzungen als vom Arbeitgeber veranlasst anerkannt.<br />

Der BGA begrüßt diese Regelungen als einen sinnvollen Beitrag zur<br />

Entschärfung von lohnsteuerlichen <strong>und</strong> umsatzsteuerlichen Fragen, die im<br />

Zuge der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen<br />

entstanden sind. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben die unter<br />

Beteiligung des BGA von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft<br />

vorgeschlagen Anpassungen erfreulicherweise aufgegriffen.<br />

Gerne können Sie das BMF-Schreiben in unserer Geschäftsstelle in Haan, bei<br />

Frau Westhoff unter der Rufnummer 0 21 29 / 50 709-0 oder per E-Mail:<br />

westhoff@ghf-online.de, anfordern.<br />

Personal<br />

2015: Personal im Groß- <strong>und</strong> Außenhandel<br />

Die Unternehmen des Groß- <strong>und</strong> Außenhandels stehen vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

steigender <strong>und</strong> immer komplexer werdender K<strong>und</strong>enanforderungen <strong>und</strong><br />

schnellerer Produktzyklen vor erheblichen Herausforderungen. Zur<br />

erfolgreichen Bewältigung sind sie mehr denn je auf qualifiziertes Personal<br />

angewiesen. Angesichts der demographischen Veränderungen fällt es<br />

insbesondere kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen zunehmend schwerer, ihren<br />

Personalbedarf den Anforderungen entsprechend zu decken. Der Wettbewerb<br />

um qualifizierte Arbeitskräfte nimmt zu. Bereits jetzt droht in etlichen<br />

Bereichen ein erheblicher Mangel an Fachkräften.<br />

6


Ein neuer Praxisleitfaden ist als Handlungshilfe zur Entwicklung zukunftsfähiger<br />

Personalstrukturen konzipiert <strong>und</strong> speziell auf die Bedürfnisse mittelständischer<br />

Unternehmen des Groß- <strong>und</strong> Außenhandels zugeschnitten. In vier<br />

Handlungsfeldern<br />

– Strategische Personalplanung<br />

- Personalgewinnung <strong>und</strong> – marketing<br />

– Personalbindung <strong>und</strong> attraktive Arbeitsgestaltung<br />

– Personal- <strong>und</strong> Kompetenzentwicklung<br />

werden branchenspezifische Personalbedarfslagen beschrieben.<br />

Handlungsempfehlungen, Maßnahmenkataloge <strong>und</strong> zahlreiche Praxisbeispiele<br />

geben Anregungen <strong>und</strong> Hilfestellung für die erfolgreiche Gestaltung<br />

personalpolitischer Reaktionsstrategien im Betrieb.<br />

Gerne können Sie diesen Leitfaden zu einem Selbstkostenpreis von 15,-- Euro<br />

zzgl. MwSt., in unserer Geschäftsstelle in Haan, bei Frau Westhoff unter der<br />

Rufnummer 0 21 29 / 50 709-0 oder per E-Mail: westhoff@ghf-online.de,<br />

bestellen.<br />

Internetzugang für Betriebsrat<br />

Das BAG hat in einem Urteil vom 20.01.2010 klargestellt, dass der Betriebsrat<br />

vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses verlangen kann.<br />

Das BAG argumentiert, dass der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG dem<br />

Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang<br />

auch Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen hat.<br />

Dazu gehört in der heutigen Zeit auch das Internet.<br />

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines<br />

Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC<br />

verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des<br />

Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht <strong>und</strong><br />

der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten<br />

Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.<br />

Zahlung von Ausbildungsboni<br />

Mit der Zahlung von Ausbildungsboni motiviert das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales Unternehmen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze<br />

für forderungsbedürftige junge Menschen zu schaffen. Einen Rechtsanspruch<br />

auf den Ausbildungsbonus haben Arbeitgeber, die einen Jugendlichen ohne<br />

Schulabschluss, mit einem Sonderschul- oder einem Hauptschulabschluss<br />

einstellen. Dieser besteht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich seit<br />

mindestens einem Jahr vergeblich um eine Lehrstelle bemüht hat.<br />

7


Auszubildende, die in der aktuellen Krise durch Insolvenz, Schließung oder<br />

Stilllegung ihres Betriebes den Ausbildungsplatz verlieren, sollen die Chance<br />

haben, ihre Ausbildung zu beenden. Deswegen können Betriebe, die diese<br />

Auszubildende übernehmen, künftig ebenfalls mit dem Ausbildungsbonus<br />

gefördert werden. Der Bonus Kann für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse<br />

gezahlt werden, die bis zum 31. Dezember 2010 beginnen. Zu beachten ist,<br />

dass der Antrag vor dem vereinbarten Ausbildungsbeginn gestellt werden<br />

muss. Ansprechpartner für Betriebe ist der Arbeitgeberservice der<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit unter der Telefonnummer 01801-66 44 66.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Dipl.-Kfm. Jürgen Wagner<br />

Anlagen<br />

8


GHF-Termine auf einen Blick<br />

22.09. – 23.09.2010<br />

Hotel ESPERANTO<br />

36037 Fulda<br />

25.10. – 29.10.2010<br />

Hotel Ebertor<br />

56154 Boppard<br />

08.11.2010<br />

A1 Hotel<br />

28816 Bremen-Stuhr<br />

GHF-Jahreshauptversammlung<br />

Geprüfter Fachberater "Fußbodentechnik"<br />

(In Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />

Gottfried & Rolof)<br />

Aktives Beschwerdemanagement <strong>und</strong><br />

Beanstandungsprävention<br />

„Reklamation u. Beschwerden als Chance für Ihren<br />

Erfolg“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

09.11.2010<br />

Ring Hotel Katharinen Hof<br />

59423 Unna<br />

Aktives Beschwerdemanagement <strong>und</strong><br />

Beanstandungsprävention<br />

„Reklamation u. Beschwerden als Chance für Ihren<br />

Erfolg“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

10.11.2010<br />

Art Hotel Pfeffermühle<br />

85053 Ingolstadt<br />

Aktives Beschwerdemanagement <strong>und</strong><br />

Beanstandungsprävention<br />

„Reklamation u. Beschwerden als Chance für Ihren<br />

Erfolg“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

22.11. – 26.11.2010<br />

Hotel Ebertor<br />

56154 Boppard<br />

29.11.2010<br />

A1 Hotel<br />

28816 Bremen-Stuhr<br />

Geprüfter Fachberater "Farben <strong>und</strong> Lacke I"<br />

(In Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />

Gottfried & Rolof)<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Verkaufsrhetorik<br />

„Reden kann jeder – wenn man weiß wie!“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

9


30.11.2010<br />

Ring Hotel Katharinen Hof<br />

59423 Unna<br />

01.12.2010<br />

Art Hotel Pfeffermühle<br />

85053 Ingolstadt<br />

03.12. – 04.12.2010<br />

Hotel Ebertor<br />

56154 Boppard<br />

06.12. – 10.12.2010<br />

Hotel Ebertor<br />

56154 Boppard<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Verkaufsrhetorik<br />

„Reden kann jeder – wenn man weiß wie!“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Verkaufsrhetorik<br />

„Reden kann jeder – wenn man weiß wie!“<br />

(In Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Frick,<br />

Kommunikations- & Verkaufstrainer)<br />

Upgrade Werkstoff-Fachberater<br />

(In Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />

Gottfried & Rolof)<br />

Geprüfter Fachberater "Farben <strong>und</strong> Lacke II"<br />

(In Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />

Gottfried & Rolof)<br />

10

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