Tarifinfo - GdF
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<strong>Tarifinfo</strong><br />
Informationen der Tarifkommission der Gewerkschaft der Flugsicherung e. V.<br />
Am Hauptbahnhof 8 · 60329 Frankfurt · Tel.: (069) 244 04 680 · Fax: (069) 244 04 68 20 · E-Mail: geschaeftsstelle@gdf.de · Internet: www.gdf.de<br />
Datum: 01.04.2008<br />
Nummer: 03 / 2008<br />
BELASTUNGSAUSGLEICH/ FLEXIBILISIERUNG<br />
TARIFVERTRÄGE UNTERZEICHNET<br />
Frankfurt/Langen. Nach mehreren Monaten intensiver Verhandlungen haben am gestrigen frühen<br />
Abend DFS und <strong>GdF</strong> mit der Unterschrift unter den Änderungstarifvertrag einen Schlussstrich unter die<br />
Mammutaufgabe „Neuregelung Belastungsausgleich und Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen in<br />
den operativen FS-Diensten“ gezogen.<br />
Mit einiger Verzögerung (geplanter Termin war der 30.09.2007), die sicherlich der komplexen Materie<br />
und den schlechten Beziehungen zwischen beiden Tarifpartnern zu Beginn geschuldet ist, haben wir in<br />
allen geforderten Bereichen ein sehr gutes Ergebnis erreicht. Beide Parteien haben sich auch für die<br />
Umsetzung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt und planen das Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitregelungen<br />
spätestens zum 01. August 2008. Aus diesem Grund und damit anders als in den letzten Jahren werden<br />
die Ergebnisse zum 01. August vollständig in neue Regelungen zu Arbeitszeiten, Dienstplänen, Kuren<br />
usw. umgesetzt. Um das, wie wir alle wissen noch nicht zur Verfügung stehende Personal zu ersetzen,<br />
haben wir Übergangsregelungen geschaffen. Diese sollen über im Voraus geplante zusätzliche<br />
Schichten die sofortige Umsetzung ermöglichen.<br />
Der Arbeitgeber hat diesem Vorgehen zugestimmt und wird zusammen mit den Betriebsräten<br />
schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen einleiten.<br />
Wir werden auf den nächsten Seiten alle Ergebnisse ansprechen und versuchen, die wichtigsten näher<br />
zu erklären, bitten aber jeder Kollegin und jeden Kollegen, sich in den Tarifverträgen zusätzlich einen<br />
eigenen Überblick zu verschaffen. Die Tarifverträge sind im Intranet der DFS und im Mitgliederbereich<br />
auf der <strong>GdF</strong>-Homepage einzusehen und werden schnellstmöglich in gedruckter Form den Betriebsräten<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
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Die grundsätzlichen Veränderungen und Eingriffe in das bekannte Schichtsystem sind schon in den<br />
letzten Informationen zu diesem Thema angesprochen worden und sollen hier nur noch kurz<br />
Erwähnung finden.<br />
• Größere Spreizung zwischen den einzelnen EBGen/TWR in den Bereichen Bruttoarbeitszeit,<br />
Kurintervalle; Kurlänge, tägl. Anwesenheit, Regenerationspausen und Urlaubstagen<br />
• Angabe der Entlastungsparameter auf kalenderwöchentlicher Basis und zusätzlich verbindlich<br />
für ein 5/3 er Schichtsystem<br />
• Keine Festlegung der Rotationsrichtung<br />
• Umstellung des Kursystems auf ein Punktesystem<br />
• Umsetzung großer Teile der Forderungen zum Bereich FDB/FB<br />
• Berücksichtigung der Supervisor FVK/FDB sowie der Wachleiter FB<br />
• Einrichtung eines Probebetriebs „Flexible Schichtpläne“ auf freiwilliger Basis<br />
Die in den letzten Veröffentlichungen schon erwähnte Abschaffung von ZU 2 wird zum 01. April 2008<br />
inkrafttreten. Es gibt danach wieder nur das eine Konto, auf dem alle Stunden zwischen 20:00 Uhr und<br />
6:00 Uhr nach dem bewährten Muster gutgeschrieben werden. Eine automatische Überführung dieser<br />
Stunden auf das noch zu schaffende neue „Zeitwertkonto“ wird geregelt, sobald sich die Tarifparteien<br />
auf die Ausgestaltung des Kontos verständigt haben. Bereits eingetragene Freizeit auf Basis ZU 2 wird<br />
wie geplant abgewickelt, alle Stunden, die nicht verbraucht sind oder nach dem 01. April entstehen,<br />
laufen auf das ZU Konto.<br />
ENTLASTUNGSTABELLEN<br />
Nun aber zu den eigentlichen Daten und Fakten, auf die ihr alle schon seit Wochen warten.<br />
Nachstehend findet ihr die Originaltabelle aus den Tarifverträgen mit allen Daten zu jeder EBG und<br />
jedem TWR.<br />
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Betriebseinheit<br />
(TWR oder Center-EBG)<br />
Durchschnittliche Bruttoarbeitszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Durchschnittliche Nettoarbeitszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Regenerationszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Durchschnittliche tägliche Bruttoarbeitszeit im 5/3-Schichtschema in Stunden<br />
Durchschnittliche tägliche Nettoarbeitszeit im 5/3-Schichtschema in Stunden<br />
Durchschnittliche tägliche sonstige anrechenbare Zeiten im 5/3-Schichtschema<br />
Maximale tägliche Boardzeit im 5/3-Schichtschema in Stunden<br />
Urlaub je Kalenderjahr im 5/3-Schichtschema in Tagen<br />
BRE EBG Nord A 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 27,34 5,47 2,18 36,57<br />
BRE EBG Nord B 38,75 32,5 6,25 7,75 6,5 0,5 6 29 3 9 8 26 1,625 1,75 1,875 33,91 28,44 5,47 2,18 33,14<br />
BRE EBG Ost A 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 27,34 5,47 2,18 36,57<br />
BRE EBG Ost B 38,75 32,5 6,25 7,75 6,5 0,5 6 29 3 9 8 26 1,625 1,75 1,875 33,91 28,44 5,47 2,18 33,14<br />
BRE EBG Süd 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2,5 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Bremen TWR 42,5 38,75 3,75 8,5 7,75 0,5 7,25 28 3,5 9 8 26 1,5 1,625 1,75 37,19 33,91 3,28 2,18 32<br />
Dresden TWR 42,5 38,75 3,75 8,5 7,75 0,5 7,25 28 3,5 9 8 26 1,5 1,625 1,75 37,19 33,91 3,28 2,18 32<br />
Düsseldorf TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 27,34 5,47 2,18 36,57<br />
Erfurt TWR 43,75 41,25 2,5 8,75 8,25 0,5 7,75 29 4,5 9 8 24 1,5 1,625 1,75 38,28 36,09 2,18 2,18 33,14<br />
Frankfurt TWR 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 37 2 8,5 6,5 30 2,125 2,25 2,375 32,81 26,25 6,56 2,18 42,29<br />
Hamburg TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2,5 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Hannover TWR 38,75 32,5 6,25 7,75 6,5 0,5 6 30 3 9 8 26 1,75 1,875 2 33,91 28,44 5,47 2,18 34,29<br />
Köln TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2,5 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
KRH EBG Central 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 37 2 8,5 6,5 30 2,125 2,25 2,375 32,81 26,25 6,56 2,18 42,29<br />
KRH EBG East 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 34 2 8,5 6,5 28 2 2,125 2,25 32,81 26,25 6,56 2,18 38,86<br />
KRH EBG West 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 34 2 8,5 6,5 28 2 2,125 2,25 32,81 26,25 6,56 2,18 38,86<br />
Langen EBG 01 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 26,25 6,56 2,18 36,57<br />
Langen EBG 02 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Langen EBG 03 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 26,25 6,56 2,18 36,57<br />
Langen EBG 04 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 34 2 8,5 6,5 28 2 2,125 2,25 32,81 26,25 6,56 2,18 38,86<br />
Langen EBG 05 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 29 2,5 8,5 6,5 26 1,625 1,75 1,875 32,81 27,34 5,47 2,18 33,14<br />
Langen EBG 06 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Langen EBG 07 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 26,25 6,56 2,18 36,57<br />
Langen EBG 08 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 29 2,5 8,5 6,5 26 1,625 1,75 1,875 32,81 27,34 5,47 2,18 33,14<br />
Langen EBG 10 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 37 2 8,5 6,5 30 2,125 2,25 2,375 32,81 26,25 6,56 2,18 42,29<br />
Leipzig TWR 42,5 38,75 3,75 8,5 7,75 0,5 7,25 28 3,5 9 8 26 1,5 1,625 1,75 37,19 33,91 3,28 2,18 32<br />
Maastricht Center 40 35 5 8 7 0,5 6,5 29 3 9 8 26 1,625 1,75 1,875 35 30,62 4,38 2,18 33,14<br />
MUC EBG APP 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 26,25 6,56 2,18 36,57<br />
MUC EBG Nord 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 32 2 8,5 6,5 28 1,875 2 2,125 32,81 26,25 6,56 2,18 36,57<br />
MUC EBG Ost 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 29 2,5 8,5 6,5 26 1,625 1,75 1,875 32,81 27,34 5,47 2,18 33,14<br />
MUC EBG Süd 37,5 30 7,5 7,5 6 0,5 5,5 37 2 8,5 6,5 30 2,125 2,25 2,375 32,81 26,25 6,56 2,18 42,29<br />
München TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Münster TWR 40 35 5 8 7 0,5 6,5 29 3 9 8 26 1,625 1,75 1,875 35 30,62 4,38 2,18 33,14<br />
Nürnberg TWR 38,75 32,5 6,25 7,75 6,5 0,5 6 30 3 9 8 26 1,75 1,875 2 33,91 28,44 5,47 2,18 34,29<br />
Saarbrücken TWR 43,75 41,25 2,5 8,75 8,25 0,5 7,75 29 4,5 9 8 24 1,5 1,625 1,75 38,28 36,09 2,18 2,18 33,14<br />
Schönefeld TWR 40 35 5 8 7 0,5 6,5 29 3 9 8 26 1,625 1,75 1,875 35 30,62 4,38 2,18 33,14<br />
Stuttgart TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2,5 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Tegel TWR 37,5 31,25 6,25 7,5 6,25 0,5 5,75 30 2,5 8,5 6,5 26 1,75 1,875 2 32,81 27,34 5,47 2,18 34,29<br />
Tempelhof TWR 42,5 38,75 3,75 8,5 7,75 0,5 7,25 28 3,5 9 8 26 1,5 1,625 1,75 37,19 33,91 3,28 2,18 32<br />
Maximale ununterbrochene Boardzeit in Stunden<br />
Maximale tägliche Anwesenheitszeit in Stunden<br />
Maximale tägliche Boardzeit in Stunden<br />
Dauer der Regenerationskur in Kalendertagen<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 25-35<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 35-45<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 45-55<br />
Durchschnittliche Bruttoarbeitszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Durchschnittliche Nettoarbeitszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Regenerationszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Durchschnittliche sonstige anrechenbare Zeiten je Kalenderwoche<br />
Urlaub je Kalenderjahr in Tagen (5/2-Basis)<br />
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Diese Tabelle enthält alle relevanten Daten für den Bereich FDB/FB<br />
Mitarbeitergruppe<br />
Durchschnittliche Bruttoarbeitszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Regenerationszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Durchschnittliche Nettoarbeitszeit je 5/3-Schichtfolge in Stunden<br />
Maximale tägliche Boardzeit im 5/3-Schichtschema in Stunden<br />
Maximale ununterbrochene Boardzeit in Stunden<br />
Maximale tägliche Anwesenheitszeit in Stunden<br />
Dauer der Regenerationskur in Kalendertagen<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 30-40<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 40-50<br />
Kurpunkte je Kalendervierteljahr für Altersgruppe 50 bis ÜVers/Rente<br />
Durchschnittliche Bruttoarbeitszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Durchschnittliche Nettoarbeitszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Regenerationszeit je Kalenderwoche in Stunden<br />
Urlaub je Kalenderjahr in Tagen (5/2-Basis)<br />
FDB/FB 42,29 3,43 38,86 7,77 4,5 9 24 1,375 1,5 1,625 37 34 3 30<br />
FMP-Flow-Koordinator 42,29 4,57 37,71 7,54 4 9 26 1,5 1,625 1,75 37 33 4 30<br />
ATM-/FIS-Spezialist 42,29 4,57 37,71 7,54 3,5 9 26 1,625 1,75 1,875 37 33 4 30<br />
PK (TWR FRA, MUC) 42,29 4,57 37,71 7,54 3,5 9 26 1,625 1,75 1,875 37 33 4 30<br />
PK (übrige TWR) 42,29 4,57 37,71 7,54 4 9 26 1,5 1,625 1,75 37 33 4 30<br />
Für die Kurpunkte muss erklärend noch hinzugefügt werden, dass es Punkte pro Quartal sind, die<br />
addiert werden und bei einem Schwellenwert von 26 eine Kur ergeben. Das Aufaddieren der Punkte<br />
beginnt mit 25 Jahren bei Lotsen und mit 30 Jahren im Bereich FDB/FB. Diese Kur findet dann in einem<br />
Zeitraum minus zwei Monate und plus sechs Monate um den Schwellenwert herum statt. Der<br />
nachfolgende Berechnungszeitraum für den Schwellenwert beginnt immer nach Erreichen der 26<br />
Punkte und nicht nach Beendigung der Kur. Die maximale Anzahl an Kuren in einer Standartkarriere<br />
beträgt bei Lotsen 10 und im Bereich FDB/FB 7.<br />
Der Bereich der Supervisor FVK erhält eine Arbeitszeitverkürzung von 38,5 auf 36 Stunden in der Woche<br />
und ein verkürztes Kurintervall von 3 Jahren. Diese Kuren werden einheitlich 25 Kalendertage dauern.<br />
Die Möglichkeit der Gewährung von bis zu sechs Stunden Regenerationspause pro Woche bleibt dabei<br />
uneingeschränkt erhalten.<br />
Der Bereich der Supervisor FDB und Wachleiter FB erhält eine Arbeitszeitverkürzung auf 37 Stunden pro<br />
Woche und ein Kurintervall von vier Jahren. Auch hier beträgt die Kurlänge 25 Tage.<br />
Das Ergebnis ist für den Bereich der Supervisor und Wachleiter ein großer Schritt in die richtige<br />
Richtung, nämlich eine deutlichere Anbindung an den Kernbereich der operativen Dienste. Es ist noch<br />
nicht ganz das, was wir uns vorgestellt haben, aber ein sehr guter Anfang und sollte ein Ansporn für<br />
alle Supervisor und Wachleiter sein, sich noch mehr als bisher zu artikulieren und an der<br />
Gewerkschaftsarbeit aktiv teilzunehmen.<br />
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ÜBERGANGSREGELUNG<br />
Wie am Anfang der Info schon kurz erwähnt, bedarf es für eine schnelle Umsetzung eines Kunstgriffs,<br />
der das benötigte, aber noch nicht überall vorhandene Personal simuliert. Die gefundenen<br />
Übergangsregelungen sind darauf ausgelegt, dies zu ermöglichen, in dem wir neu geschaffene Freizeit<br />
in einem Übergangszeitraum von max. vier Jahren teilweise über Mehrarbeit wieder zurückgeben, bis<br />
das erforderliche Personal zur Verfügung steht.<br />
Grundlage für einen guten Start des Systems ist das „Leeren“ der vorhandenen Mehrarbeitskonten.<br />
Dazu gehören das normale AM Konto, die ZU Konten sowie das alte Kastnerkonto. Um dieses „Leeren“<br />
der Konten zu ermöglichen, haben wir einen Anreiz gegeben in Form des Faktors von 1,5 mit dem jede<br />
vorhandene Stunde entweder ausgezahlt oder auf dem Sonderkonto gutgeschrieben wird.<br />
Das funktioniert bei den alten Stunden nur auf euren Wunsch und wir fordern euch auf, von den<br />
Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um dem neuen System einen guten Start zu ermöglichen.<br />
Die seit dem 01.10.2007 aufgewachsene Mehrarbeit wird rückwirkend betrachtet und auch die<br />
Stunden, die in diesem Zeitraum abgegolten oder in Freizeit umgesetzt wurden, unterliegen diesem<br />
Faktor und werden nachberechnet. Für die Jahre bis Ende 2011 haben wir diese Möglichkeiten der<br />
Umwandlung tariflich festgeschrieben, es bleibt aber euch überlassen, ob ihr die Stunden auf das<br />
Sonderkonto verschiebt oder auszahlen lasst. Im Tarifvertrag liest sich dieses Wahlrecht wie folgt:<br />
§ 42<br />
Optionsrecht zur Art der Umwandlung 5<br />
(1) Für den Fall einer Umwandlung bestehender Zeitguthaben nach den vorstehenden<br />
Bestimmungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Optionsrecht hinsichtlich der Art<br />
der Umwandlung.<br />
(2) Das Optionsrecht kann zu Gunsten der Abgeltung oder der Überführung eines Zeitguthabens auf<br />
das Sonderarbeitszeitkonto (§ 39 Abs. 3) für das Jahr 2008 bis zum 31. Mai 2008, für alle<br />
weiteren Jahre bis zum 30. Juni des Vorjahres ausgeübt werden.<br />
(3) Übt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Optionsrecht nicht oder nicht rechtzeitig<br />
gegenüber der DFS aus, so erfolgt die Abgeltung nach den vorstehenden Bestimmungen.<br />
FIX/FLEX<br />
Die Veränderungen in der Dienstplangestaltung ergeben sich zum einen, wie in den Tabellen<br />
niedergelegt, aus den neuen Arbeitszeiten, der Freigabe der Rotation und der Veränderung der<br />
Ruhezeiten zwischen zwei Schichten. Hier besonders hervorzuheben ist das erstmalige Tarifieren von<br />
maximalen Werten, die im Schichtsystem 5/3 gelten und für alle Anwender verbindlich sind und die<br />
einheitliche Einführung von sonstigen Zeiten, in denen Briefing-, Rüst-, Ablöse- und Wegezeiten<br />
geregelt sind.<br />
Ein weiterer Punkt, der zu Veränderungen führt, ist die für den Bereich der Lotsen vereinbarte<br />
Integration der gesetzlichen Pausen in die Regenerationspausen. Dies führt zu einer Reduzierung der<br />
Anwesenheit, aber auch zu einem verringerten Gesamtpausenanspruch, generiert dafür gleichzeitig<br />
neue Spielräume in der Dienstplangestaltung.<br />
Neben den Schichtsystemen, wie wir sie kennen und gewohnt sind, haben wir - der Forderung des<br />
Arbeitgebers Rechnung tragend - einen Probetrieb zur flexiblen Schichtplangestaltung vereinbart.<br />
Dieser Probebetrieb soll insgesamt bis zum 31.12.2009 laufen, er wird von gemeinsam von den<br />
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Tarifparteien begleitet und bis Mitte 2009 laufend ausgewertet, um eine Entscheidung über die<br />
dauerhafte Aufnahme in die Sonderregelungen treffen zu können.<br />
Die Planungsgrundlagen weichen vom starren System ab und basieren im Wesentlichen auf dem<br />
Zusammenspiel von Wünschen des Arbeitnehmers und Anforderungen des Arbeitgebers. Der<br />
Ausgleichszeitraum beträgt in diesem Fall 52 Wochen. Es werden 8 freie Tage im Monat garantiert,<br />
davon für 5 Tage auch die gewünschte Lage. Auch in diesem System gelten definierte Freizeitblöcke,<br />
die ungesunde Schichtfolgen verhindern sollen.<br />
Der Arbeitgeber ist aufgefordert, zusammen mit den Betriebsräten Angebote an die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zu erstellen, um den Einstieg in das neue System schnellstmöglich, spätestens aber<br />
bis zum 01. August 2008, zu gewährleisten.<br />
Änderungen MTV<br />
Einige Anpassungen im MTV sind notwendig geworden durch die Veränderungen in den<br />
Sonderregelungen, andere wiederum sind noch Restanten aus der Tarifrunde Rationalisierungsschutz.<br />
Den sich daraus ergebenden Auftrag haben wir in den in Bereichen<br />
• Kündigungsfristen (allgemein)<br />
• Personalgestellung<br />
• Kurzarbeit<br />
• Aufrechthaltung des Betriebes in Notfällen<br />
nun erfüllt und entsprechende Veränderungen am MTV vorgenommen oder - wo es noch keine<br />
Regelung gab - neue hinzugefügt. Im Tarifergebnis finden sich diese Änderungen im Artikel 1 des<br />
Änderungstarifvertrages, während der Artikel 2 auf die Änderungen der Sonderregelungen für die FS-<br />
Dienste (wie oben ausführlich dargestellt) verweist.<br />
Die weiteren Artikel 3 – 6 des Änderungstarifvertrages enthalten Überarbeitungen bzw. Anpassungen<br />
weiterer Tarifverträge und die Regelungen zum Inkrafttreten.<br />
Fazit<br />
Der jetzt vorliegende Tarifvertrag zum Gesamtkomplex „Belastungsausgleich/ Flexibilisierung“ ist<br />
wahrscheinlich der komplexeste und in seinen praktischen Auswirkungen folgenreichste<br />
Tarifabschluss, der bezüglich eines einzelnen Themas jemals in der DFS zu Stande gekommen ist. Mit<br />
Rücksicht auf den erheblichen Umstellungsbedarf, die möglicherweise auftretenden Anlaufschwierigkeiten<br />
bei der Umsetzung und die sicherlich notwendige Eingewöhnungsphase haben wir für<br />
die neuen Sonderregelungen eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. Frühestens<br />
zu diesem Zeitpunkt ist eine erneute Überprüfung und – wo aus Sicht der Tarifparteien erforderlich –<br />
weitere Anpassung bzw. Neuverhandlung möglich. Dies gibt allen Beteiligten die nötige Zeit und damit<br />
auch Ruhe, die jetzt vereinbarten Regelungen praktisch zur Geltung und „Wirkung“ kommen zu lassen.<br />
Während der Zwischenzeit wird, wie oben bereits erwähnt, der Probebetrieb von den Tarifparteien eng<br />
begleitet, ausgewertet und im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Nachjustierungen überprüft.<br />
Bei der Umsetzung und Neugestaltung sind, auch dies haben wir bereits erwähnt, die Betriebsräte<br />
nicht nur mit im Boot, sondern ein wesentlicher Faktor. Wir sind zuversichtlich, dass die Betriebsräte<br />
den ihnen nach dem Gesetz und den tariflichen Neuregelungen eröffneten Gestaltungsspielraum<br />
nutzen werden, um die Schichtplangestaltung im Rahmen der örtlich vorgefundenen Bedingungen<br />
erfolgreich umzusetzen.<br />
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Die Tragweite des jetzigen Tarifabschlusses wird erst die Zeit in vollem Umfang erweisen. Wir halten es<br />
daher nicht für angebracht, derzeit eine detaillierte Bewertung von unserer Seite vorzunehmen. Nur ein<br />
Hinweis erscheint uns im Moment wichtig: Die lange überfällige und mit dem letzten<br />
Vergütungsabschluss eingeleitete Trennung von Geld und Zeit im Belastungsausgleich ist nun in einem<br />
großen zweiten Schritt konsequent und umfassend (heißt: Unter Berücksichtigung aller Belastungsund<br />
Entlastungsparameter) vollendet worden. Dies allein ist mehr, als viele Beteiligte in der DFS<br />
anfangs für möglich gehalten haben.<br />
Die Tabellenwerte, ob es sich nun um Arbeits- bzw. Regenerationszeiten, Urlaub oder Kuren handelt,<br />
stehen für sich, so dass jede Kollegin und jeder Kollege selbst am besten beurteilen kann, in welchem<br />
Umfang Entlastungseffekte zukünftig greifen. Bereits die Tatsache, dass die DFS mit dem derzeit<br />
vorhandenen Personal die Entlastungsmaßnahmen nicht zu stemmen vermag und wir aus eben diesem<br />
Grund umfangreiche Übergangsregelungen vereinbaren mussten, spricht eine deutliche Sprache.<br />
Wie geht es nun praktisch weiter? Wir werden in den nächsten Wochen, gleichmäßig auf die<br />
maßgeblichen Standorte verteilt, Schulungen für die Betriebsräte anbieten und darüber hinaus jede<br />
sonstige sich bietende Gelegenheit, insbesondere die anstehenden örtlichen Mitgliederversammlungen,<br />
nutzen, um so breit wie möglich über die inhaltlichen Neuregelungen, ihre<br />
Handhabung und Konsequenzen für die jeweils Betroffenen zu informieren. Die entsprechenden<br />
Termine werden noch gesondert bekannt gegeben.<br />
Über die einschlägigen Veröffentlichungen und – bei Bedarf – die Auskünfte der Tarifkommissionsmitglieder<br />
vor Ort gibt es für jede Kollegin und jeden Kollegen darüber hinaus hinreichend Gelegenheit,<br />
sich im Einzelnen zu informieren. Dies gilt gerade auch für jene Einzelfragen, die naturgemäß selbst in<br />
einer so langen Veröffentlichung wie dieser nicht beantwortet werden können.<br />
Abschließend bedanken wir uns herzlich bei allen, die in unterschiedlicher Weise dazu beigetragen<br />
haben, dieses Ergebnis zu ermöglichen.<br />
Eure Tarifkommission<br />
Tarifkommission: Michael Arenknecht, Manfred Filser, Daniela Franke, Alfred Giese, Stefan Gillich, Roman Glöckner, Peter Grothausmann,<br />
Stephan Heinrich, Klaus-Peter Horbelt, Birgit Janovsky, Peter Junker, Tobias Kreß, Robert Krumm, Heiko Langhinrichs, Rudi Lippert, Mathias<br />
Nebbe, Joachim Nöding, Joachim Nolte, Petra Reinecke, Karla Reininghaus, Michael Schäfer, Michael Schirmer, Günter Schnause, Markus<br />
Siebers, Herbert Vierheilig, Björn Washausen, Thorsten Wehe, Dirk Wendland.<br />
Verhandlungsführer: Dirk Vogelsang<br />
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