GdP aktiv Ausgabe 2008-12-19 - GdP Mannheim
GdP aktiv Ausgabe 2008-12-19 - GdP Mannheim
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<strong>Ausgabe</strong><br />
<strong>19</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong><br />
Unsere<br />
Themen:<br />
Ehrung<br />
Die<br />
„Gratulationshand“<br />
der<br />
<strong>GdP</strong><br />
<strong>Mannheim</strong><br />
reicht bis<br />
nach Bayern<br />
( Seite 1 )<br />
Recht<br />
Weihnachtsfeiern:<br />
Die letzten<br />
feiern privat<br />
( Seite 2 )<br />
<strong>GdP</strong> Gespäch<br />
Geschäftsführender<br />
Landesvorstand<br />
nnheim. beim<br />
Innenminister<br />
( Seite 3 )<br />
DGB Forderung<br />
Mehr Geld für<br />
Landes- und<br />
Kommunalbeamte<br />
( Seite 3 )<br />
Familienzuschlag<br />
Amtsangemessene<br />
Alimentation<br />
von Beamten<br />
mit drei und<br />
mehr Kindern<br />
( Seite 4 )<br />
Schutzhelme<br />
Innenministerium<br />
reagiert auf<br />
<strong>GdP</strong> Kritik<br />
<strong>GdP</strong> Freizeit<br />
ACDC sind<br />
zurück:<br />
Mit neuer<br />
Scheibe im<br />
Gepäck<br />
( Seite 5 )<br />
Wir wünschen allen Leserinnen und<br />
Lesern der <strong>GdP</strong> <strong>aktiv</strong> ein frohes,<br />
besinnliches und heiteres<br />
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch<br />
ins neue Jahr.<br />
All denen, die an den Festtagen arbeiten müssen,<br />
wünschen wir einen ruhigen und<br />
unproblematischen Dienst.<br />
Thomas Mohr<br />
Gewerkschaft der Polizei<br />
Kreisgruppe <strong>Mannheim</strong><br />
Impressum:<br />
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei <strong>Mannheim</strong>, Vorstand, B 6, 4-5 / 68159 <strong>Mannheim</strong>, Telefon 0621/174-4226 Fax: -3999<br />
eMail: <strong>GdP</strong>-MA@online.de * Internet: www.gdpmannheim.de Verantwortliches Vorstandsmitglied: Thomas Mohr, Vorsitzender
Gerda Lautensack im Wohnstift Mozart (Oberbayern) für 60-jährige Mitgliedschaft geehrt<br />
Die „Gratulationshand“ der <strong>GdP</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
reicht auch bis nach Bayern<br />
<strong>Mannheim</strong>/Airing: Das Wohnstift Mozart ist eine<br />
großzügige, komfortable und mit vielen exklusiven<br />
Details ausgestattete Wohnanlage - ein Vorbild für<br />
Service-Wohnen auf höchstem Niveau.<br />
Hinterlässt der erste Eindruck vom Gebäude den<br />
eines modernen Hotels, so strahlt es im Inneren eine<br />
elegante, jedoch behagliche Atmosphäre aus. Schon<br />
beim ersten Schritt in das anspruchsvoll eingerichtete<br />
Foyer fühlt man sich gleich wie zu Hause.<br />
Geschmackvolle Gediegenheit begegnet dem<br />
Besucher und Bewohner auf Schritt und Tritt - so<br />
auch in den vielen Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Und genau in diesem Wohnstift lebt seit Jahren<br />
unsere Kollegin Gerda Lautensack (87) und<br />
verbringt dort ihren Lebensabend. Als sie noch <strong>aktiv</strong><br />
im Berufsleben stand arbeitete sie bei der<br />
<strong>Mannheim</strong>er Kripo im Tarifbereich. Weil Sie zur<br />
Ehrung nach <strong>Mannheim</strong> nicht kommen konnte und<br />
die Reisekostenordnung der <strong>GdP</strong> da an ihre Grenzen<br />
stößt, nahm unser <strong>GdP</strong> Vorsitzende Thomas Mohr<br />
Kontakt mit den Verantwortlichen des Wohnstift<br />
Mozart auf. In einer kleinen Feierstunde sollte Gerda<br />
Lautensack der „<strong>GdP</strong> Stern in Gold mit Eichenkranz“<br />
verliehen werden. Schnell war der Rahmen für die<br />
Ehrung gefunden nun fehlte nur noch die Person aus<br />
der großen „<strong>GdP</strong> Polizeifamilie“, welche die Ehrung<br />
durchführen könnte. Vom Wohnstift Mozart haben wir<br />
erfahren, dass in Airing das Fortbildungsinstitut der<br />
Bayerischen Polizei ansässig ist und der stv. Leiter<br />
des Fortbildungsinstitutes, Polizeidirektor Werner<br />
zum Wohnstift Mozart einen persönlichen Bezug hat.<br />
Über den örtlichen <strong>GdP</strong> Vorsitzenden in Airing, EKHK<br />
Otto ADAMS, wurde der Kontakt zu Herrn<br />
Polizeidirektor WERNER nun hergestellt, der sofort<br />
bereit war, die Ehrung vor Ort zu übernehmen.<br />
Nun war es soweit und Gerda Lautensack wurde<br />
am 05.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong> um 10.00 Uhr, im Wohnstift Mozart,<br />
Ainring anlässlich des dortigen "Tages des<br />
Ehrenamtes" für 60-jährige Mitgliedschaft in der <strong>GdP</strong><br />
geehrt. Der Geschäftsführer des Wohnstiftes Herr<br />
NÜBEL sprach die einleitenden Worte und danach<br />
nahm der stellvertretende Leiter des<br />
Fortbildungsinstitutes der Bayerischen Polizei, Herr<br />
Polizeidirektor WERNER, die Ehrung von Gerda<br />
LAUTENSACK vor. Er versprach ihr in 5 Jahren zur<br />
Ehrung der 65-jährigen <strong>GdP</strong>-Mitgliedschaft<br />
wiederzukommen. Gerda Lautensack meldete sich<br />
danach bei der <strong>Mannheim</strong>er <strong>GdP</strong> und bedankte sich<br />
für die völlig unerwartete Ehrung vor Ort und ließ<br />
allen Kolleginnen und Kollegen Grüße ausrichten.<br />
Eine gelungene Sache. Wir möchten uns an dieser<br />
Stelle bei allen Mitwirkenden in Bayern bedanken.<br />
Unser Dank gilt dem Team des Wohnstiftes Mozart<br />
in Oberbayern wie den beiden Kollegen, EKHK Otto<br />
ADAMS und PD WERNER vom Fortbildungsinstitut der<br />
Bayerischen Polizei in Airing. (TM)<br />
Polizeidirektor WERNER, vom Fortbildungsinstitut der<br />
Bayerischen Polizei in Airing, verleiht unserer Kollegin<br />
Gerda LAUTENSACK die Urkunde mit dem „<strong>GdP</strong> Stern in<br />
Gold mit Ehrenkranz“<br />
Fotos: Otto ADAMS
Weihnachtsfeiern: Die letzten feiern privat<br />
Auch ohne offizielle Erklärung des Amtsleiters ist eine Weihnachtsfeier beendet, wenn die weitaus<br />
überwiegende Zahl der Gäste das Fest verlassen hat. Damit besteht kein Versicherungsschutz mehr<br />
(Zusammengestellt von Jürgen Hippe, stv. Vorsitzender)<br />
Mit dieser Entscheidung hat das<br />
Hessische Landessozialgericht (Urt. v.<br />
26 02.20ö8 — L 3 U 71/o6) ein anders<br />
lautendes Urteil des Sozialgerichts<br />
aufgehoben, Dieses hatte zugunsten<br />
eines Verwaltungsangestellten entschieden,<br />
der am Veranstaltungsort<br />
um 3:15 Uhr auf dem Weg zur<br />
Toilette eine Treppe hinuntergestürzt war und sich<br />
dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen hatte. Wie<br />
sich später herausstellte, stand der Mann mit 2,89<br />
Promille unter starkem Alkoholeinfluss. Die<br />
Unfallkasse sah in dem Sturz einen privaten Unfall<br />
und weigerte sich zu zahlen.<br />
Ihre Begründung: Die Feier— und damit auch der<br />
während dieser Zeit bestehende Unfallversicherungsschutz<br />
- sei um 1.20 Uhr und damit fast zwei<br />
Stunden vor dem Sturz beendet gewesen. Zu diesem<br />
Zeitpunkt hatten bis auf den Kläger und den<br />
Amtsleiter alle Gäste das Fest verlassen- Die Sicht<br />
der Unfallkasse teilten die Richter der zweiten<br />
Instanz.<br />
„Flucht“ ist nicht versichert<br />
Auf der Fahrt von der Weihnachtsfeier nach Hause<br />
besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz -<br />
allerdings nur, wenn der direkte Weg eingehalten<br />
wird. Ein entsprechendes Urteilt fällte das Hessische<br />
Landessozialgericht. Ein Außendienstmitarbeiter war<br />
auf dem Heimweg tödlich mit seinem Auto<br />
verunglückt. Statt den kürzesten Weg zu nehmen,<br />
hatte er einen Umweg über die Autobahn<br />
eingeschlagen. Die Witwe klagte auf<br />
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
mit dem Argument, ihr Mann habe sich<br />
verfahren und nur irrtümlich den längeren Weg<br />
genommen, Der Unfallversicherungsträger vermutete<br />
dagegen, dass der Mann der - unidentifizierte - Pkw-<br />
Fahrer war, der kurz vor dem Unfall vor einer<br />
Polizeikontrolle gewendet hatte. Auf einer solchen<br />
„Flucht" sei der Arbeitnehmer nicht mehr<br />
Unfallversichert.<br />
Das Hessische Landesssozialgericht gab letztlich<br />
dem Unfallversicherungsträger Recht, weil sich die<br />
Klägerin im Beweisnotstand befand (Urt. V.<br />
<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2006 — L 3 U 1:9/o5).<br />
Trinken in eigener Verantwortung<br />
Stößt einem Beschäftigten während der Betriebsfeier<br />
etwas zu, nachdem er Alkohol getrunken hat, trägt<br />
der Arbeitgeber keine Verantwortung. Das gilt nach<br />
einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am<br />
Main sogar im Todesfall (Beschluss V. 5.9.2007 —17<br />
U 11/07). Auf einer Bootstour war ein Mitarbeiter in<br />
die See gefallen und ertrunken.<br />
Die Autopsie des Verunglückten ergab einen<br />
Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille, Die Witwe<br />
forderte Schadensersatz: Der Unfall wäre nicht<br />
passiert, wenn nicht so viel Alkohol ausgeschenkt<br />
worden wäre. Man hätte ihren Mann am übermäßigen<br />
Trinken hindern müssen. Das Gericht erklärte<br />
dagegen, die Teilnehmer der Feier seien für ihren<br />
Alkoholkonsum selbst verantwortlich gewesen. Da<br />
der Mitarbeiter nicht auffällig geworden sei, könne<br />
dem Arbeitgeber auch nicht vorgeworfen werden, ihn<br />
nicht am Trinken gehindert zu haben.<br />
Sicher nach Hause nach der<br />
Weihnachtsfeier!<br />
Das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit in Österreich) hat gemeinsam<br />
mit Partnern die Weihnachtsfeiern zum Anlass genommen, um auf die<br />
Problematik alkoholisierten Fahrens aufmerksam zu machen. Bei der<br />
Aktion „Sicher nach Hause nach der Weihnachtsfeier“ wird an Betriebe<br />
mit mehr als zehn Mitarbeitern, Arztpraxen, Apotheken, Berufsschulen,<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln und Vereinen im Bundesland ein Plakat<br />
geschickt, das die möglichen drastischen Folgen visualisiert. Damit sollen<br />
möglichst viele Personen zum Nachdenken über das Thema “Autofahren<br />
ohne Alkohol” und zum entsprechenden Handeln angeleitet werden. Die<br />
Aktion soll außerdem Chefs und Obleute dazu anregen, ihren Mitarbeiter<br />
eine Möglichkeit bereitzustellen, um sicher nach Hause zu kommen (z.B.<br />
Taxidienst). Quelle: www.kfv.at
Geschäftsführender Vorstand beim Innenminister<br />
Am Montag, dem 15.<strong>12</strong>. fand ein sehr konstruktives Gespräch zwischen dem Innenminister<br />
und dem Geschäftsführenden <strong>GdP</strong> Landesvorstand statt. In entspannter und freundlicher<br />
Atmosphäre wurde Themenschwerpunkte der bevorstehenden Dienstrechtsreform wie z. B.<br />
Lebensarbeitszeitverlängerung, Freie Heilfürsorge, Besoldung, strukturelle Verbesserungen<br />
und Zugangsvoraussetzungen zum Fachhochschulstudium diskutiert. Eine ausführliche<br />
Berichterstattung folgt im Landesteil der Deutschen Polizei.<br />
DGB: Mehr Geld für Landes- und Kommunalbeamte<br />
Der DGB fordert für die Beamtinnen und Beamten der<br />
Länder und ihrer Kommunen 8 Prozent mehr Geld,<br />
mindestens aber 200 Euro. Er schließt sich damit der<br />
Forderung von ver.di für die Tarifbeschäftigten an, die<br />
gleichfalls heute beschlossen wurde. Dazu erklärte die<br />
stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am<br />
Dienstag in Berlin: "Die Einkommen im öffentlicher Dienst<br />
der Länder müssen deutlich steigen.<br />
Wenn wir von Innerer Sicherheit und Bildung sprechen,<br />
geht es um die Arbeit von Polizistinnen und Polizisten,<br />
Lehrerinnen und Lehrern sowie vielen anderen, die dafür<br />
angemessen bezahlt werden müssen. Gute Arbeit gibt es<br />
nicht zum Nulltarif. Die Besoldungsanpassung im Bund hat<br />
Maßstäbe gesetzt:<br />
Nach Jahren negativer Einkommensentwicklung geht es<br />
auch im öffentlichen Dienst wieder nach oben. Wir begrüßen<br />
deshalb die ver.di-Forderung. 8 Prozent sind nicht zuviel,<br />
der Mindestbetrag sichert das sozial Notwendige. Das<br />
Tarifergebnis muss nach Abschluss der Verhandlungen ohne<br />
Wenn und Aber auf die Beamtinnen und Beamten in jedem<br />
Land übertragen werden. Die Föderalismusreform darf nicht<br />
als Vorwand dienen, die Beschäftigtengruppen ungleich zu<br />
behandeln. Nachholbedarf haben auch die Beamtinnen und<br />
Beamten der Kommunen. Sie konnten vom Tarifabschluss<br />
nicht profitieren und müssen jetzt ebenfalls mehr Geld<br />
erhalten." Die Beamtenbesoldung wird nach Abschluss einer<br />
Tarifrunde durch Gesetz angepasst. Nach der<br />
Föderalismusreform ist jedes Land für seine und die<br />
Beamtinnen und Beamten seiner Kommunen selbst<br />
zuständig.<br />
In der Vergangenheit kam es dabei häufiger dazu, dass<br />
die Besoldung später und in geringerem Maß erhöht wurde<br />
als für Tarifbeschäftigte. Das Besoldungsniveau der Länder<br />
hat sich bereits deutlich auseinanderentwickelt.<br />
DGB Pressemeldung vom 09.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong>
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern Erhöhung des<br />
kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um monatlich 50 €<br />
ab dem 1. Januar <strong>2008</strong><br />
Familienzuschlag<br />
Quelle: Alfred Berger Polizei Humor Cartoon Comic<br />
In dem von der Landesregierung geänderten Gesetz,<br />
welches am <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.08 im Gesetzesblatt verkündet<br />
wurde, sind die gesetzlichen Regelungen für die<br />
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für<br />
dritte und weitere Kinder um monatlich 50 € ab dem 1.<br />
Januar <strong>2008</strong> enthalten.<br />
Das Finanzministerium hat in einem Schreiben an den<br />
DGB mitgeteilt, dass die Nachzahlung der Beträge an<br />
Landesbeamte für das Jahr <strong>2008</strong> mit den Bezügen für<br />
den Monat Januar 2009 erfolgt. Gleichzeitig erhalten die<br />
Landesbeamten den um monatlich 50 € erhöhten<br />
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ebenfalls<br />
ab Januar 2009 mit ihren monatlichen Bezügen.<br />
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat<br />
damit die gesetzlichen Regelungen zum nächst<br />
möglichen Zeitpunkt umgesetzt und bittet um<br />
Beachtung, dass infolge der vom Landtag getroffenen<br />
gesetzlichen Regelung zur amtsangemessenen<br />
Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern<br />
ist eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen<br />
beim jeweiligen Dienstherrn für das Jahr <strong>2008</strong> und die<br />
folgenden Jahre nicht mehr erforderlich.<br />
Ausstattung mit Schutzhelmen<br />
Mit Schreiben vom <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.08 hat das Innenministerium Baden-<br />
Württemberg zentrale Mittel zur Beschaffung von 53 Schutzhelmen für die<br />
Landespolizeidirektion Karlsruhe zur Verfügung gestellt, wobei 10 dieser<br />
Schutzhelme belastungsorientiert (Meldung der besonderen Vorfälle im<br />
jeweiligen Dienstbezirk) zugewiesen wurden. Diese Maßnahme soll<br />
letztendlich der Verbesserung der Verfügbarkeit von Schutzhelmen im<br />
Streifendienst dienen. Zusätzlich werden bei der Bereitschaftspolizei in<br />
Bruchsal weitere <strong>12</strong>1 Einsatzhelme unterschiedlicher Größen für den<br />
Reg.-Bez. Karlsruhe bereitgehalten. Weiter heißt es im Schreiben des<br />
Reg. Präs Karlsruhe: „ Die Kreisdienststellen werden gebeten, durch<br />
entsprechende organisatorische Regelungen den Zugriff auf den<br />
vorhandenen Bestand an Schutzhelmen für die Bewältigung örtlicher Adhoc-Einsatzlagen<br />
zu gewährleisten, soweit für die in solchen Lagen<br />
gewöhnlich eingesetzten Beamtinnen und Beamten keine<br />
Mannausstattung besteht.“<br />
Zumindest ein Teilerfolg, der ohne unsere beharrlichen Forderungen nicht zustande gekommen wäre. Bleibt zu<br />
hoffen, dass auch bei den anderen Regierungsbezirken nachgebessert wird.<br />
<strong>GdP</strong> fordert besseren Schutz für Polizeibeamte im Dienst<br />
Berlin. Die seit Jahren zu beobachtende Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte darf nach den Worten des<br />
Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (<strong>GdP</strong>), Konrad Freiberg, nicht weiter hingenommen werden.<br />
Freiberg: „Wir fordern die Innenministerkonferenz auf, die kriminologische Forschung über Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -<br />
beamte wieder aufzunehmen. Die letzte Studie datiert aus dem Jahr 2000. Sie muss fortgeschrieben werden. Die Innenpolitiker<br />
sollten sich nicht dem Verdacht ausliefern, ihnen sei dieses Thema unangenehm.“ Gleichzeitig erneuerte der <strong>GdP</strong>-Vorsitzende die<br />
Forderung seiner Organisation nach höheren Strafen für Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Angriffe auf<br />
Polizeibeamtinnen und -beamte. Freiberg: „Unvermittelte Angriffe auf Gesundheit und Leben meiner Kolleginnen und Kollegen sind<br />
polizeilicher Alltag. Sie setzen sich stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger diesen Gefahren aus. Deshalb muss allen<br />
potenziellen Straftätern klargemacht werden: Bei einem Angriff auf einen Polizeibeamten kommt keiner mit Sozialstunden oder<br />
Bewährung davon.“ Von den Innenministern verlangt die Gewerkschaft der Polizei eine stärkere Rückendeckung für Polizeibeamtinnen<br />
und –beamte. Freiberg: „Ein umfassender Rechtsschutz muss eine Selbstverständlichkeit sein. Auch wenn Kolleginnen und Kollegen<br />
im Internet mit Bildern und Wohnadressen an den Pranger gestellt und verunglimpft werden, müssen automatisch die Behörden alle<br />
rechtlichen Schritte einleiten, damit solche Inhalte entfernt werden.“<br />
gestellt und verunglimpft werden, müssen automatisch die Behörden alle rechtlichen Schritte einleiten, damit solche Inhalte entfernt werden
Für Euch gehört und bewertet:<br />
ACDC sind zurück! Nach 8 Jahren<br />
musikalischer Abstinenz mit neuer<br />
Scheibe im Gepäck.<br />
Back in Black mit Black Ice...<br />
Es ist soweit. Nach 8 Jahren Sendepause meldet<br />
sich die australische Rock´n´Roll Legende ACDC<br />
am 20.10.<strong>2008</strong> eindrucksvoll mit ihrem neuen<br />
Werk „Black Ice“ zurück. Anfangs (Track 1 - 5)<br />
wird dem geneigten Hörer schnell klar, warum sie<br />
so lange auf sich haben warten lassen.<br />
Mit einigen Stücken wird zwar an die „Stiff upper<br />
Lip“ Cd erinnert, aber gegen Ende findet man,<br />
meiner Meinung nach, einen völlig neuen und ultragroovenden<br />
ACDC Sound vor. Trotz ihres hohen<br />
Alters geben Brian Jonhson, voc. , Angus Young.<br />
Lead-git., Malcolm Young, rhythm-git., Cliff<br />
Williams, bass und Phil Rudd, drums auf der Bühne<br />
alles und haben im Vergleich zu anderen Bands<br />
schon am Anfang ihrer Tour alle Zuschauerrekorde<br />
gebrochen.<br />
Nächstes Jahr kommen die Jungs auch nach<br />
Deutschland, u.a. Frankfurt am Main am<br />
25.03.2009. Ein Event, das man sich als<br />
eingefleischter Fan auf gar keinen Fall entgehen<br />
lassen sollte, wenn man dennoch eine Karte<br />
bekommt.<br />
Euch allen ein frohes Fest und einen<br />
Guten Rutsch ins Jahr 2009.<br />
Euer Stefan Schäfer<br />
Pink Funhouse:<br />
Freche Gören braucht das Land<br />
Pink hat sich zwei Jahre Pause gegönnt,<br />
zumindest was neue Songs angeht. Jetzt erschien<br />
ihre neue CD "Funhouse". Spaß hat Alecia Beth<br />
Moore bei der Produktion ihres fünften Albums mit<br />
Sicherheit gehabt. Von entspannten Pop-<br />
Nummern über sanfte Balladen bis hin zu echt<br />
coolen Krachern ist auf der CD alles zu finden.<br />
Zugegebenermaßen ist Pink ein bisschen ruhiger<br />
geworden. Jeder wird mal reifer, vor allem bei<br />
fortschreitendem Alter. Allerdings hat bei der am<br />
8. September <strong>19</strong>79 geborenen Sängerin fast<br />
komplett auf der Strecke - aber das ist ja auch<br />
gut. Es gibt genügend andere negative Beispiele,<br />
wo der Zahn der Zeit den qualitativen Output<br />
reichlich in den Keller zieht.<br />
Pink präsentiert sich auf "Funhouse" wie gesagt<br />
erneut in guter Form. Sound und Stimme passen<br />
durchweg zusammen. Das freche Image wird<br />
gewissenhaft aufrechterhalten und gepflegt.<br />
Schließlich soll die Fanbase nicht verprellt werden.<br />
Die wird sich mit der neuen CD schnell<br />
anfreunden können. Alles ist auf erfolgreiche<br />
Auskopplung getrimmt, die nächste Single kann<br />
man daher nur raten: Anbieten würde sich der<br />
catchy Titeltrack "Funhouse", werden wird's aber<br />
eher was Ruhiges, wenn man sich das bisherige<br />
Schema vor Ohren führt.<br />
Fazit: Rundum gelungene CD, die in<br />
keiner Plattensammlung fehlen sollte.<br />
Eine ideale Idee für ein<br />
Weihnachtsgeschenk, wie ich finde.<br />
Quelle: www.wikipedia.de<br />
Fazit: Wer Pink mag, kann das<br />
auch weiterhin tun. Sie hält ihr<br />
Niveau, macht eine Chartsverträgliche<br />
Entwicklung durch, von<br />
einer spürbaren Veränderung lässt<br />
sie aber die Pfoten.<br />
Quelle: www.Sonnybmg.de