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Protokoll zum Beschluss 01/2004 - GfSE

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Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Abstimmungsprotokoll über den<br />

<strong>Beschluss</strong>antrag <strong>01</strong>/<strong>2004</strong><br />

der <strong>GfSE</strong>-Mitgliederversammlung<br />

Am 17. März <strong>2004</strong> hat der Vorstand die Mitgliederversammlung der <strong>GfSE</strong> zu einer Abstimmung<br />

per elektronischer Post über den <strong>Beschluss</strong>antrag <strong>01</strong>/<strong>2004</strong> aufgerufen (s. Anlage A). Der<br />

<strong>Beschluss</strong>antrag betrifft die inhaltliche Ausgestaltung der Korporativen Mitgliedschaft in der <strong>GfSE</strong><br />

(s. Anlage B). Die Frist für die Stimmabgabe wurde bis <strong>zum</strong> 13. April <strong>2004</strong>, 24:00 Uhr, gesetzt.<br />

Zum Zeitpunkt des Aufrufs verzeichnete die Mitgliederkartei 136 Personen. Bis <strong>zum</strong> Ablauf der<br />

Frist für die Stimmabgabe waren 50 gültige Stimmen eingegangen. Da die Wahlbeteiligung über<br />

einem Drittel aller Mitglieder liegt, führte die Abstimmung zu einem wirksamen <strong>Beschluss</strong>. Das<br />

Abstimmungsergebnis lautet:<br />

Für die Annahme des <strong>Beschluss</strong>antrages:<br />

Gegen die Annahme des <strong>Beschluss</strong>antrages:<br />

Enthaltungen:<br />

46 Stimmen<br />

4 Stimmen<br />

keine<br />

Somit wurde der <strong>Beschluss</strong>antrag angenommen.<br />

Die Stimmzettel sind archiviert.<br />

Dr. Dieter Scheithauer<br />

(Vorsitzender)<br />

14.04.<strong>2004</strong> Seite 1 von 1 <strong>Beschluss</strong>_<strong>01</strong>_<strong>2004</strong>_<strong>Protokoll</strong>.doc


Scheithauer, Dieter<br />

From:<br />

beschluss_1_<strong>2004</strong>@gfse.de<br />

Sent: Mittwoch, 17. März <strong>2004</strong> 22:44<br />

To:<br />

gfse_mitglieder@incose.propagation.net<br />

Subject: [<strong>GfSE</strong>_Mitglieder]Abstimmung =?UNKNOWN?Q?=FCber?= die <strong>Beschluss</strong>vorlage 1/<strong>2004</strong><br />

der <strong>GfSE</strong>-Mitgliederversammlung<br />

Firmenmitgliedschaf<br />

t_Vorlage.p...<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit rufen wir Sie als Mitglied der <strong>GfSE</strong> im Einklang mit §12(12)<br />

unserer<br />

Satzung zur elektronischen Abstimmung über den unten stehenden<br />

<strong>Beschluss</strong>antrag 1/<strong>2004</strong> der <strong>GfSE</strong>-Mitgliederversammlung auf. Dieser<br />

<strong>Beschluss</strong>antrag betrifft die Ausgestaltung der korporativen<br />

Mitgliedschaft,<br />

die für unseren Verein eine hohe Bedeutung besitzt. Für einen gültigen<br />

<strong>Beschluss</strong> benötigen wir die Beteiligung von einem Drittel aller<br />

Vereinsmitglieder an der Abstimmung und für eine Annahme eine einfache<br />

Mehrheit.<br />

Zur Stimmabgabe senden Sie bitte diese E-Mail an die Absenderadresse<br />

beschluss_1_<strong>2004</strong>@gfse.de zurück, nachdem Sie die folgende Frage mit ja<br />

oder nein<br />

beantwortet haben:<br />

Ich stimme dem <strong>Beschluss</strong>antrag 1/<strong>2004</strong> zu: ja/nein (bitte nicht<br />

zutreffende<br />

Antwort löschen)<br />

Bitte geben Sie Ihre Stimme bis <strong>zum</strong> 13. April <strong>2004</strong> ab.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

der Vorstand der <strong>GfSE</strong><br />

<strong>Beschluss</strong> 1/<strong>2004</strong>:<br />

=================<br />

Für korporative Mitglieder werden ab dem Mitgliedsjahr <strong>2004</strong>/2005<br />

abhängig<br />

von der Mitarbeiterzahl der Organisation/Unterorganisation im<br />

Einzugsgebiet<br />

der <strong>GfSE</strong> folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:<br />

bis 100 Mitarbeitern: EUR200<br />

1<strong>01</strong> bis 500 Mitarbeiter: EUR450<br />

5<strong>01</strong> bis 2000 Mitarbeiter: EUR1000<br />

über 2000: EUR1500<br />

Im übrigen gelten die Bedingungen für eine korporative Mitgliedschaft<br />

und<br />

die Leistungen der <strong>GfSE</strong> für korporative Mitglieder, so wie sie im<br />

Schreiben<br />

der <strong>GfSE</strong> vom 16.<strong>01</strong>.<strong>2004</strong>, Angebot einer Firmenmitgliedschaft in der<br />

Gesellschaft für Systems Engineering, dargelegt sind.<br />

Hierzu zählt auch die Gewährung eines Rabattes von EUR10 auf den<br />

Mitgliedsbeitrag für ordentliche Vereinsmitglieder, die Mitarbeiter<br />

eines<br />

1


korporativen Mitgliedes sind.<br />

===============================================================<br />

2


Gesellschaft für Systems Engineering e.V. –<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Konzept für eine<br />

Korporative Mitgliedschaft in der <strong>GfSE</strong><br />

1. Wer kann korporatives Mitglied werden?<br />

–<br />

Jede juristische Person, die die Ziele der <strong>GfSE</strong> e.V. fördern und den Verein bei der Erfüllung<br />

seines Vereinszwecks unterstützen will, kann korporatives Mitglied werden.<br />

[Satzung §4 (1) und (2)]<br />

2. Wie wird man korporatives Mitglied?<br />

–<br />

Der Beitritt erfolgt durch einen schriftlichen Antrag an den Vorstand. In dem Antrag benennt<br />

die Firma einen Bevollmächtigten, der als Ansprechpartner gegenüber der <strong>GfSE</strong> dient, und<br />

das korporative Mitglied im Verein vertritt.<br />

[Satzung §4 (6) und (7)]<br />

3. Welche Rolle nimmt der Bevollmächtigte ein?<br />

Der Bevollmächtigte vertritt das korporative Mitglied im Verein. Der Bevollmächtigte ist der<br />

<strong>GfSE</strong> gegenüber bei Vereinseintritt beziehungsweise zu Beginn eines Mitgliedsjahres<br />

schriftlich zu benennen.<br />

[Satzung §4 (6)]<br />

Falls zu Beginn eines Mitgliedsjahres kein neuer Bevollmächtigter benannt wird, gilt der<br />

bisherige Bevollmächtigte als bestätigt. Benennt die Firma im Laufe des Mitgliedsjahres<br />

einen neuen Bevollmächtigten, wird eine Änderungsgebühr erhoben (siehe unten). Der in<br />

diesem Fall ausscheidende Bevollmächtigte wird bis <strong>zum</strong> Ende des Mitgliedsjahres als<br />

ordentliches Mitglied weitergeführt.<br />

Ein korporatives Mitglied besitzt in der Mitgliederversammlung einfaches Stimmrecht, das<br />

durch den Bevollmächtigten ausgeübt wird. Das Stimmrecht kann nicht auf andere Mitglieder<br />

übertragen werden.<br />

[Satzung §12 (2) und (3)]<br />

Ist ein ordentliches Mitglied zugleich Bevollmächtigter eines korporativen Mitglieds, kann er<br />

sein persönliches Stimmrecht neben und unabhängig von seinem Stimmrecht als<br />

Bevollmächtigter ausüben.<br />

[Satzung §12 (2)(c)]<br />

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German Chapter of INCOSE<br />

Der Bevollmächtigte dient als Ansprechpartner der <strong>GfSE</strong> für alle die Mitgliedschaft und die<br />

Mitarbeit in der <strong>GfSE</strong> betreffenden Belange, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Durchführung von<br />

Veranstaltungen.<br />

4. Welche <strong>GfSE</strong>-seitigen Leistungen beinhaltet die korporative<br />

Mitgliedschaft?<br />

–<br />

Der Bevollmächtigte wird bei der INCOSE als persönliches Mitglied angemeldet. Er empfängt<br />

alle Leistungen für ordentliche <strong>GfSE</strong>-Mitglieder und persönliche INCOSE-Mitglieder:<br />

• Der Bevollmächtigte erhält alle von <strong>GfSE</strong> und INCOSE an Mitglieder addressierte<br />

Dokumente und Informationen.<br />

• Er hat Zugriff auf den Mitgliederbereich der <strong>GfSE</strong> im Internet.<br />

• Er hat Zugriff auf den Members-Only-Bereich der INCOSE im Internet.<br />

Jeder Mitarbeiter des korporativen Mitgliedes erhält die folgenden Leistungen und<br />

Vergünstigungen:<br />

–<br />

• Mitarbeiter zahlen bei kostenpflichtigen <strong>GfSE</strong>-Veranstaltungen den für ordentliche<br />

Mitglieder gültigen Veranstaltungsbeitrag.<br />

• Mitarbeiter können in den E-Mail-Info-Verteiler der <strong>GfSE</strong> aufgenommen werden.<br />

• Bei persönlicher <strong>GfSE</strong>-Mitgliedschaft erhält jeder Mitarbeiter einen Rabatt auf den<br />

Mitgliedsbeitrag, derzeit €10.<br />

• Jeder Mitarbeiter kann vom Bevollmächtigten für die aktive Mitarbeit in einer oder<br />

mehreren Arbeitsgruppen der <strong>GfSE</strong> nominiert werden. Die Entscheidung über die<br />

Berufung liegt beim Vorstand.<br />

[Satzung §14]<br />

Korporative Mitglieder haben kein passives Wahlrecht.<br />

[Satzung §12(4)]<br />

5. Wie endet die korporative Mitgliedschaft?<br />

Die Mitgliedschaft endet nach Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person, durch<br />

freiwilligen Austritt oder Ausschluss.<br />

[Satzung §5]<br />

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6. Welche Mitgliedsbeiträge werden erhoben?<br />

Es sind pro Mitgliedsjahr Mitgliedsbeiträge zu entrichten, die nach der Zahl der Mitarbeiter<br />

des korporativen Mitgliedes gestaffelt sind:<br />

Mitarbeiter in Deutschland Beiträge pro Jahr [€]<br />

1 ≤ 100 200<br />

–<br />

1<strong>01</strong> ≤ 500 450<br />

5<strong>01</strong> ≤ 2000 1000<br />

> 20<strong>01</strong> 1500<br />

Anmerkungen:<br />

• Das Mitgliedsjahr beginnt am 1. Juni eines Kalenderjahres und endet am 31. Mai des<br />

darauffolgenden.<br />

–<br />

• Bei Neubenennung des Bevollmächtigten innerhalb eines Mitgliedsjahres wird eine<br />

zusätzliche Gebühr in Höhe des dann für den verbleibenden Zeitraum gültigen<br />

INCOSE-Anteil des <strong>GfSE</strong>-Mitgliedsbeitrages erhoben.<br />

• Die Entscheidung über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge obliegt der<br />

Mitgliederversammlung.<br />

[Satzung §12 (1)(c)]<br />

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