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Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...

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2<br />

1. Einleitung<br />

Die Betriebssicherheitsverordnung ist am 27. September 2002 erlassen worden als Artikel 1<br />

einer „Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei<br />

der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der<br />

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“.<br />

Diese Verordnung zur Rechtsvereinfachung ist eine „Artikelverordnung“ und enthält neben<br />

der Betriebssicherheitsverordnung noch sieben weitere Artikel.<br />

Die Verordnung baut auf dem hohen nationalen Sicherheitsniveau auf und passt es den europäischen<br />

Vorgaben an.<br />

Die über Jahrzehnte auf zahlreiche Verordnungen und Vorschriften verstreuten Arbeitsschutzanforderungen<br />

für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen<br />

sowie des Betriebes überwachungsbedürftiger Anlagen sind erstmalig in einer einzigen<br />

staatlichen Vorschrift überschaubar gebündelt. Im Einzelnen war es hierzu notwendig:<br />

⇒ acht Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen aufzuheben und konzentriert<br />

auf 4 Gefahrenmomente [Druck, Explosion, Brand sowie Absturz (Heben von<br />

Personen und Gütern)] fortzuführen,<br />

⇒ die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung anzupassen und gleichzeitig die Vorschriften<br />

der EG-Änderungsrichtlinien 95/63/EG „Prüfungen durch befähigte Personen“<br />

und 2001/45/EG „Leitern und Gerüste“ umzusetzen sowie die<br />

⇒ europäisch vereinheitlichten betrieblichen Explosionsschutzvorschriften der Richtlinie<br />

1999/92/EG in nationale Rechtsvorschriften zu überführen.

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