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Handlungshilfe „Betriebssicherheitsverordnung“ - Gewerbeaufsicht ...

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18<br />

Prüffrist-Ermittlung<br />

Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle<br />

Betreiber<br />

Sicherheitstechnische<br />

Bewertung<br />

Prüffrist<br />

nein<br />

Meldung der Fristen max. 6 Monate nach Inbetriebnahme<br />

Betreiber<br />

Aufsichtsbehörde (GAA)<br />

meldet bzw.<br />

beauftragt<br />

andere Prüffrist?<br />

Überprüfung<br />

Prüffristermittlung<br />

zugelassene Überwachungsstelle<br />

Meldung der Fristen max. 6 Monate nach Inbetriebnahme<br />

Abschließende Festlegung<br />

der Prüffrist ggf. mit<br />

Einschaltung GAA<br />

Betreiber<br />

Aufsichtsbehörde (GAA)

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