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Kulturlandschaft Ries – Naturschutz und Landschaftspflege

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1<br />

<strong>Kulturlandschaft</strong> <strong>Ries</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>Naturschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Landschaftspflege</strong><br />

von Gerhard Gabel<br />

Der <strong>Naturschutz</strong> umfasst nicht nur den Schutz der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

<strong>und</strong> deren Lebensräume, sondern hat einen umfassenden<br />

Auftrag zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der gesamten Landschaft:<br />

Im Bayerischen sowie im B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz ist neben<br />

den biotischen Schutzgütern (Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt einschließlich ihrer<br />

Lebensstätten <strong>und</strong> Lebensräume) <strong>und</strong> abiotischen Schutzgütern<br />

(Naturgüter Boden, Wasser, Luft) ausdrücklich auch die Landschaft<br />

als Erlebnis- <strong>und</strong> Erholungsraum des Menschen enthalten (siehe Anhang<br />

1).<br />

Um diese Ziele zu erreichen, kennt der <strong>Naturschutz</strong> verschiedene<br />

Instrumente:<br />

1. Traditioneller, konservierender <strong>Naturschutz</strong><br />

Schutzgebiete,<br />

Artenschutzrecht, Artenhilfsprogramme<br />

2. Vorsorgender <strong>Naturschutz</strong><br />

Landschaftsplanung,<br />

Eingriffsregelung<br />

3. Freiwillige Vereinbarungen<br />

Förderrichtlinien,<br />

Umsetzungsprojekte<br />

Zur Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der <strong>Kulturlandschaft</strong> im <strong>Ries</strong><br />

werden diese Instrumente fallweise eingesetzt.<br />

Zu 1.<br />

Als <strong>Naturschutz</strong>gebiete können allgemein Gebiete festgesetzt werden,<br />

in denen ein besonderer Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft erforderlich<br />

ist. Im <strong>Ries</strong> sind seit 1984 die Ofnethöhlen bei Holheim als NSG<br />

ausgewiesen. Zweck der Unterschutzstellung ist neben dem Erhalt der<br />

Halbtrockenrasen in erster Linie der Schutz der „geschichtlich wie heimatk<strong>und</strong>lich<br />

bedeutenden Kulturstätte aus prähistorischer Zeit“. Eine<br />

schwächere Schutzkategorie sind die Landschaftsschutzgebiete. Hier<br />

geht es v.a. um die Erhaltung des Landschaftsbildes insbesondere aus<br />

Gründen der Erholung. Im <strong>Ries</strong> sind u.a. das Kartäusertal, Teile des


2 Geographie<br />

<strong>Ries</strong>randes <strong>und</strong> die Marienhöhe/Stoffelsberg in Nördlingen als LSG<br />

ausgewiesen. Großräumigere Schutzgebiete, die ebenfalls dem <strong>Naturschutz</strong><br />

<strong>und</strong> der Erholungsnutzung dienen, sind die Naturparke. Der<br />

östliche <strong>Ries</strong>rand liegt noch im Naturpark Altmühltal. Eine relativ neue<br />

Schutzkategorie sind Natura 2000-Gebiete nach der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie<br />

<strong>und</strong> der Vogelschutzrichtlinie der EU. Ihr Ziel ist<br />

es, europaweit ein Biotopverb<strong>und</strong>netz zu schaffen, um die biologische<br />

Vielfalt dauerhaft zu sichern. Hierzu gehören z.B. das Wörnitztal, die<br />

Pfäfflinger Wiesen <strong>und</strong> die Trockenrasen am südlichen <strong>Ries</strong>rand.<br />

Seltene <strong>und</strong> gefährdete Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sind nach deutschem<br />

oder EU-Recht geschützt. Spezielle Artenhilfsprogramme sollen mit<br />

gezielten Maßnahmen vom Aussterben bedrohten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

helfen. Der Landkreis Donau-<strong>Ries</strong> ist der bedeutendste Landkreis<br />

in Schwaben für Magerrasen mit gefährdeten Pflanzenarten. Daher<br />

wurde vom LfU ein Beweidungskonzept für die Juraheiden am <strong>Ries</strong>rand<br />

erarbeitet.<br />

Zu 2.<br />

Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung „zur Verwirklichung der<br />

Ziele des <strong>Naturschutz</strong>es <strong>und</strong> der <strong>Landschaftspflege</strong>“. Landschaftspläne<br />

werden auf drei Ebenen als Bestandteil der jeweiligen Raumordnungspläne<br />

aufgestellt. Zusammen mit den Raumordnungsplänen werden<br />

diese Pläne rechtsverbindlich (siehe Anhang 2). Der Landschaftsrahmenplan<br />

als Teil des Regionalplans für die Region 9 (Augsburg) ist<br />

v. a. im Kapitel „Natur <strong>und</strong> Landschaft“ enthalten. Er legt z.B. landschaftliche<br />

Vorbehaltsgebiete fest, in denen bei Vorhaben aller Art<br />

den Belangen von Natur <strong>und</strong> Landschaft ein besonderes Gewicht zukommt.<br />

Als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ist z.B. der <strong>Ries</strong>rand<br />

ausgewiesen. Außerdem sind allgemeine <strong>Naturschutz</strong>ziele verankert<br />

wie beispielsweise eine stärkere Flurdurchgrünung im <strong>Ries</strong>. Die Landschaftsplanung<br />

auf gemeindlicher Ebene wird im Landkreis Donau-<strong>Ries</strong><br />

überdurchschnittlich gut angenommen: Der Anteil der Gemeinden mit<br />

rechtsverbindlichen Landschaftsplänen ist von 20 % im Jahr 2000 auf<br />

93 % im Jahr 2007 gestiegen! Im Vergleich dazu stiegen die Anteile in<br />

Bayern insgesamt im gleichen Zeitraum nur von 37 % auf 53 %.<br />

Mit der sog. Eingriffsregelung nach dem Bayerischen <strong>Naturschutz</strong>gesetz<br />

soll die Inanspruchnahme von Landschaft bei Bauvorhaben nach<br />

Möglichkeit vermieden werden, ansonsten sind die Beeinträchtigungen<br />

durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Werden<br />

beispielsweise Gehölze beseitigt, müssen sie durch entsprechende<br />

Neupflanzungen ersetzt werden. Gemeinden haben die Möglichkeit,


<strong>Kulturlandschaft</strong> <strong>Ries</strong> 3<br />

Ausgleichsmaßnahmen für künftige Baumaßnahmen „auf Vorrat“ anzulegen<br />

(sog. „Ökokonto“). Alle Flächen mit Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

werden vom LfU im sog. Ökoflächenkataster erfasst.<br />

Abb. 1<br />

Blick vom östlichen <strong>Ries</strong>rand über das Dorf Hoppingen auf Rollenberg (Landschaftsschutzgebiet)<br />

<strong>und</strong> Wörnitztal, Foto: Harald Hollo, Quelle: Landkreis Donau-<strong>Ries</strong>,<br />

S. 35<br />

Zu 3.<br />

Mit der Unterschutzstellung alleine ist es i.d.R. nicht getan. Da die<br />

meisten naturschutzfachlich wertvollen Flächen nutzungsbedingt sind<br />

(z.B. die Wacholderheiden), ist für ihre Erhaltung weiterhin eine (extensive)<br />

Nutzung oder ersatzweise Pflege von seiten des <strong>Naturschutz</strong>es<br />

erforderlich. Die sog. „Agrarumweltmaßnahmen“ fördern die häufig<br />

aufwändigere extensive Nutzung: Nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm<br />

bzw. <strong>Kulturlandschaft</strong>sprogramm werden den<br />

Landwirten auf freiwilliger Basis 5-Jahres-Verträge für naturschonende<br />

Bewirtschaftung angeboten. So wird beispielsweise die extensive Wiesen-<br />

oder Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume<br />

finanziell gefördert.


4 Geographie<br />

Dort, wo sich eine reguläre landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr<br />

lohnt, wird in besonders wertvollen Bereichen eine naturschutzfachliche<br />

Pflege durch Verbände durchgeführt. Zu nennen sind hier die<br />

<strong>Landschaftspflege</strong>verbände sowie die <strong>Naturschutz</strong>verbände. Während<br />

es im Landkreis Donau-<strong>Ries</strong> bislang noch keinen <strong>Landschaftspflege</strong>verband<br />

gibt, sind einige <strong>Naturschutz</strong>verbände vor Ort aktiv in der <strong>Landschaftspflege</strong>,<br />

v.a. der B<strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong> in Bayern, der Landesb<strong>und</strong> für<br />

Vogelschutz, der <strong>Ries</strong>er <strong>Naturschutz</strong>verein <strong>und</strong> die Schutzgemeinschaft<br />

Wemdinger Ried. Die Förderung erfolgt v.a. über die <strong>Landschaftspflege</strong>-<br />

<strong>und</strong> Naturparkrichtlinien.<br />

In Kooperation mit verschiedenen Partnern vor Ort werden landesweit<br />

BayernNetzNatur-Projekte durchgeführt. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist<br />

das Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm (ABSP), das als integriertes<br />

Fachkonzept des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes für alle Landkreise <strong>und</strong><br />

kreisfreien Städte in Bayern erarbeitet wurde. Damit soll ein bayernweites<br />

Biotopverb<strong>und</strong>netz aufgebaut <strong>und</strong> die bayerische Biodiversitätsstrategie<br />

zur Erhaltung der Lebensvielfalt unterstützt werden. In<br />

Schwaben gibt es bislang 46 solcher Projekte, zwei davon im <strong>Ries</strong>:<br />

die Pfäfflinger Wiesen mit Schwerpunkt Wiesenbrüterschutz <strong>und</strong> das<br />

Heideforum Südlicher <strong>Ries</strong>rand mit Schwerpunkt Biotopverb<strong>und</strong> durch<br />

Schafbeweidung.<br />

Zusammenfassung: <strong>Naturschutz</strong> umfasst nicht nur Arten- u. Biotopschutz,<br />

sondern ist in Mitteleuropa <strong>Kulturlandschaft</strong>spflege. Hierfür<br />

gibt es verschiedene Instrumente des <strong>Naturschutz</strong>es wie Schutzgebiete,<br />

Landschaftsplanung, Eingriffsregelung <strong>und</strong> freiwillige Vereinbarungen.


<strong>Kulturlandschaft</strong> <strong>Ries</strong> 5<br />

Bayerisches <strong>Naturschutz</strong>gesetz (BayNatSchG)<br />

Art. 1 (Ziele des <strong>Naturschutz</strong>es <strong>und</strong> der <strong>Landschaftspflege</strong>):<br />

1. die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

2. die Regenerationsfähigkeit <strong>und</strong> nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter<br />

3. die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten<br />

<strong>und</strong> Lebensräume sowie<br />

4. die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie der Erholungswert<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG )<br />

§ 2, Abs. 1 (Gr<strong>und</strong>sätze des <strong>Naturschutz</strong>es u. der <strong>Landschaftspflege</strong>):<br />

Nr. 13. „Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong><br />

Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- <strong>und</strong> Erholungsraum<br />

des Menschen zu sichern…“<br />

Nr. 14. „Historische <strong>Kulturlandschaft</strong>en <strong>und</strong> -landschaftsteile<br />

von besonderer Eigenart (…) sind zu erhalten.“<br />

Anhang 1<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Anhang 2<br />

Die Planungsebenen der Landschaftsplanung <strong>und</strong> der Raumplanung


6 Geographie<br />

Literatur<br />

Barsig, Walter (Hg.): Landkreis Donau-<strong>Ries</strong>, Donauwörth 1991.<br />

Frei, Hans <strong>und</strong> Proeller, Wolfram: Das <strong>Ries</strong>, wie es ist. Nördlingen 1983.<br />

Frei, Hans <strong>und</strong> Krahe, Günther: Archäologische Wanderungen im <strong>Ries</strong>, Stuttgart<br />

1988.<br />

Frei, Hans: Das <strong>Ries</strong> als Siedlungs- <strong>und</strong> Agrarlandschaft, in: <strong>Ries</strong>er Landwirtschaft<br />

im Wandel, Schriftenreihe der Museen des Bezirks Schwabens, 27, Oberschönenfeld<br />

2002.<br />

Gebhard, Helmut <strong>und</strong> Frei, Hans (Hrsg.): Bauernhäuser in Bayern, Band 7, Schwaben<br />

(<strong>Ries</strong>, Mittelschwaben, Allgäu), München 1999.<br />

Greiner, Heinrich <strong>und</strong> Partsch, Helmut: Das <strong>Ries</strong>, Natur <strong>und</strong> Landschaft, Nördlingen<br />

1986.<br />

Gunzelmann, Thomas: Die Erfassung der historischen <strong>Kulturlandschaft</strong>, in: Ländliche<br />

Entwicklung in Bayern, 39, München 2001, S. 15<strong>–</strong>32.<br />

Krippner, Franz: Vom Inferno zur <strong>Kulturlandschaft</strong>. Der prähistorische Mensch im<br />

Nördlinger <strong>Ries</strong>, Nördlingen 2000.<br />

Leicht, Hans <strong>und</strong> GAbel, Gerhard: Historische <strong>Kulturlandschaft</strong> <strong>–</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Landschaftspflege</strong>, in: Heimatpflege in Bayern, Bd. 1, München 2005,<br />

S. 17<strong>–</strong>22.<br />

Schenk, Winfried, Fehn, Klaus <strong>und</strong> Denecke, Dietrich: <strong>Kulturlandschaft</strong>spflege. Beiträge<br />

der Geopraphie zur räumlichen Planung, Berlin <strong>und</strong> Stuttgart 1997.<br />

Schlagbauer, Albert: Das <strong>Ries</strong> im Herzen Europas. Nördlingen 1986.<br />

Sponsel, Wilfried <strong>und</strong> Steger, Hartmut: Vergangene Burgen <strong>und</strong> Herrensitze im<br />

<strong>Ries</strong>, Augsburg 2004.<br />

Sponsel, Wilfried (Hrsg.): Landkreis Donau-<strong>Ries</strong>. Natur <strong>und</strong> Kultur einer einzigartigen<br />

Landschaft, Nördlingen 2008.<br />

Vollmar, Bernd: Denkmäler in Bayern. Stadt Nördlingen, München 1998.

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